NOTA DE SERVICIO INTERIOR
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NOTA DE SERVICIO INTERIOR
Carretera de Vallvidrera, 43-45 Tel. +34 93 406 73 00 BARCELONA 08017 Red Europea de Formación Judicial (REFJ) European Judicial Training Network (EJTN) Réseau Européen de Formation Judiciaire (REFJ) ONLINE-KURS SISTEMATISCHE ANALYSE DES EUROPÄISCHEN GERICHTSRAUMS IN ZIVIL- UND HANDELSACHEN 1. BESCHREIBUNG Dieser virtuelle Kurs analysiert den aktuellen Stand der Erweiterung des Europäischen Gerichtsraums in Zivil- und Handelssachen sowie die hiermit verbundenen Zukunftsperspektiven. Das erste Modul möchte eine allgemeine Perspektive des Europäischen Gerichtsraums durch die Analyse der Vorverfahren und dessen Entwicklung, der Verbesserungsinstrumente für den gerichtlichen Beistand, der Angleichung des privaten internationalen Rechts innerhalb der Union sowie des freien Verkehrs der gerichtlicher Entscheidungen und des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung vermitteln. Folgende Module behandeln systematisch und vollständig anerkannten Instrumente im Rahmen des Europäischen Gerichtsraumes. die rechtlich zivilrechtlichen a. Verordnung (EG) Nr. 44/2001, über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen b. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung c. Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen d. Verordnung (EG) Nr. 864/2007, vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“) e. Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens f. Verordnung (EG) Nr. 861/2007, vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen g. Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“) h. Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen i. Richtlinie 2002/8, vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen j. Richtlinie 2008/52, vom 21. Mai 2008, zu bestimmten Aspekten der Mediation in Zivil- und Handelssachen in grenzüberschreitenden Fällen k. Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und 2 Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen. Zudem ist die Durchführung vier zusätzlicher Konferenzen vorgesehen, die den Inhalt der vorhergehenden Themen vertiefen und audiovisuell aufgezeichnet und in die virtuelle Plattform des Kurses integriert werden sollen. Inhalt: Internationales privates Recht in der EU. Aussichten. Die Zukunft des europäischen Gerichtsraumes in Zivil- und Handelsachen Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren EG Regelungen zu den vertraglichen Verplichtungen (Rom I)” Des Weiteren bietet der Kurs eine Anzahl von zusätzlichen Hilfen für die Teilnehmer, Dokumentation steht online zur Verfügung: Ein virtueller Spaziergang durch den europäischen Gerichtsraum Einleitende Schemas zu jedem Modul Einleitende Videoaufnahmen der Module Newsletter: Zivilrecht in der EU Virtuelle Gemeinschaft ehemaliger Alumni Eine Besonderheit des Proyekts ist die angewendete Methodik. Das moderne Konzept einer Veranstaltung auf einem virtuellen Universitätsgelande wird seit 1999 entwickelt und wurde bereits bei den Veranstaltungen in 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009-2010 praktisch umgesetzt. Dabei „besuchen“ die Teilnehmer den virtuellen Campus der spanischen Justizschule im Internet. Der Kurs wird nun in Spanisch, Englisch, Französisch und Deutsch angeboten. Somit können die teilnehmenden Richter für Ihrer Erstsprache auf eine der vier meistgesprochenen Sprachen der EU zurückgreifen. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit der spanischen staatlichen Fernuniversität (UNED) ausgeführt. Akademisch wird der Kurs mitbetreut von die Professorin für Zivilrecht an der UNED, Ana Paloma Abarca Junco mit Erfahrungen in der Methodik des E-Learnings sowie der in Belangen der justitiellen Zusammenarbeit erfahrene Richter und Mitglied des Consejo General del Poder Judicial, Joaquín Delgado Martín. Das Programm wurde von Leitern der Einrichtung entwickelt. Der Inhalt/Das Konzept wurde von Experten aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten erarbeitet, deren Hintergrund die gerichtliche Praxis oder eine akademische Umgebung ist. Die Zusammenführung der theoretischen Perspektive mit der Praxis soll eine 3 umfassende Perspektive Handelssachen vermitteln. des europäischen Gerichtsraums in Zivil- und Den Teilnehmern stehen 5 Ansprechpartner zur Verfügung, die während des virtuellen Kurses zu den fünf Modulen Auskünfte und Ratschläge erteilen können. Mit den Ansprechpartnern möchten wir allen Teilnehmern eine Hilfestellung zur erfolgreichen Erarbeitung der unterschiedlichen Themenkurse bieten. Schätzungsweise fallen durchschnittlich 15 Stunden Arbeit pro Monat an, um den 5monatigen Kurs erfolgreich zu bestehen. Es werden zwei verschiedene Arten von Bescheinigungen ausgestellt: eine Bescheinigung über das erfolgreiche Bestehen für diejenigen, die alle gestellten Aufgaben bestanden haben. Die andere ist eine Teilnahmebescheinigung für diejenigen, die regelmäßig an dem Kurs teilgenommen haben, aber nicht sämtliche Voraussetzungen erfüllt haben. Der Kurs beginnt am 20. Dezember mit einer Phase zum Kennenlernen und Ausprobieren des virtuellen Raums für alle Teilnehmer. Nach dieser Probierphase startet der virtuelle Kurs, der bis zum Juni 2011 dauert. Im Juli 2011 wird dann in der Richterschule in Barcelona eine Abschlussbesprechung stattfinden, zu der alle Teilnehmer zugelassen sind, die den Kurs erfolgreich absolviert haben. Die Organisation trägt nicht die Kosten für Reise und Unterkunft für dieses Treffen. Nach Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird im Juni für beide Kurse eine Kontaktphase stattfinden. Der eigentliche Kurs beginnt im Fall der ersten Durchlaufs am 10. April, der zweite Durchlauf am 18. Juni (für den zweiten Kurs ist vorgesehen, während der Monate Juli und August aufgrund der Sommerferienzeit nur ein Modul zu bearbeitet). Die Kursteilnehmer werden ständig von Tutoren betreut und erhalten zum Kurs das Lehrmaterial, Fallbeispiele zur persönlichen Beantwortung, Selbstbewertungsbögen sowie ergänzende Materialen. Ferner besteht die Möglichkeit von Debatten über Foren. Die Verständigung mit den Tutoren kann in jeder der vier Arbeitssprachen erfolgen, wobei die Antworten an alle Kursteilnehmer in die vier Sprachen übersetzt so rasch wie möglich erfolgen. Die Kursteilnehmer sollten über einen PC des Typs Pentium III 500 Mhz mit 64 RAM (oder höher), CD-ROM, Modem, Windows 98 oder höher, Internet Browser sowie über einen Telefon- und Internetanschluss verfügen. 4 2. LEITUNG DES KURSES KODIREKTOREN: JOAQUÍN DELGADO MARTÍN. Richter des Consejo General del Poder Judicial und Mitglied des spanischen justizielen Netzes für internationale Zusammenarbeit, REJUE ANA PALOMA ABARCA JUNCO. Professor für Internationales Privatrecht an der staatlichen Fernuniversität Spaniens, UNED. 3. THEMEN UND DOZENTEN THEMENBLOCK 1 TUTOR: José Francisco Cobo Sáenz. Vorsitzender Richter an der 2. Kammer der Audiencia Provincial in Pamplona. Mitglied des spanischen justizielen Netzes für internationale Zusammenarbeit, REJUE. 1.- JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN ZWISCHEN DEN EUMITGLIEDSSTAATEN. Vorgeschichte. Das europäische Gerichtsraum nach dem Vertrag von Amsterdam: Aktionspkab Wien vom 3. Dezember 1998, Schlussfolgerungen des Tampere Rates vom 15. und 16. Oktober 1999; Massnahmenprogramm zur Implementierung des Prinzips zur gegenseitigen Anerkennung der gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelsachen; Hager Programm; der zivile gerichtliche Beistand in der Reform der Gründungsverträge. Lionel Rinuy, Ecole Nationale de la Magistrature, Frankreich 2.- INSTRUMENTE ZUR VERBESSERUNG DER JUSTIZIELLEN ZUSAMMENARBEIT IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. Tragende Institutionen: Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und Handelssachen, Verbindungsrichter und nationale Netze Javier Luis Parra García, Secretario de Gobierno am Tribunal Superior de Justicia in Murcia. Kontaktstelle des EJNZ 3.- VERGEMEINSCHAFTUNG DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS. Freier Verkehr von Gerichtsentscheidungen in der UE und der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung Francisco Arroyo Fiestas, Präsident der Audiencia Provincial in Málaga. Mitglied des spanischen Netzes für internationale justizielle Zusammenarbeit, REJUE. 5 THEMENBLOCK 2 TUTORIN: Mónica Herranz Ballesteros, Assistenzprofessorin für Internationales Privatrecht, UNED 4.- DIE INTERNATIONALE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT NACH DER VERORDNUNG (EG) NR. 44/2001 (I): Die objektiven Foren. Umgang mit veränderten Absichtserklärungen der Parteien. Mónica Guzmán Zapater und Mónica Herranz Ballesteros. Assistenzprofessorin für Internationales Privatrecht, UNED 5. - EG-VERORDNUNG Nº 44/2001 (II): Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen 6.- ERORDNUNG 864/2007, VOM 11. JULI ÜBER DAS AUF AUSSERVERTRAGLICHE SCHULDVERHÄLTNISSE ANZUWENDENDE RECHT (“ROM II”). ABKOMMEN “ROM I” Mónica Herranz Ballesteros. Assistenzprofessorin für Internationales Privatrecht, UNED THEMENBLOCK 3 TUTORIN: Elena Farré Trepat. Richterin am Familiengericht in Barcelona. Mitglied des spanischen Netzes für internationale justizielle Zusammenarbeit, REJUE 7.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 2201/2003 (I): Internationale gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen Pedro-Pablo Miralles Sangro, Professor für Internationales Privatrecht, UNED 8.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 2201/2003 (II): Internationale gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung von Entscheidungen zu Schutzmaßnahmen für Minderjährige. Gemeinsame Anwendung verschiedener internationaler Rechtsvorschriften Pascual Ortuño Muñoz, Richter. Beirat des spanischen Netzes für internationale justizielle Zusammenarbeit, REJUE. 9.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 2201/2003 (III): Reichweite der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen zum Besuchsrecht und Kindesentführungen 6 Pilar Gonzálvez Vicente, Rechtsanwältin beim Consejo General del Poder Judicial, Beirätin des spanischen Netzes für internationale justizielle Zusammenarbeit - REJUE, Richterin 10.- DIE VERORDNUNG (EG) NR. 4/2009 DES RATES VOM 18. DEZEMBER 2008 ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT, DAS ANWENDBARE RECHT, DIE ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN UND DIE ZUSAMMENARBEIT IN UNTERHALTSSACHEN. Emelina Santana Páez. Gericht erster Instanz Nr. 79 von Madrid THEMENBLOCK 4 TUTORIN: Marina Vargas Gómez-Urrutia. Professorin für Internationales Privatrecht, UNED. 11.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen Francisco de Paula Puig Blanes, Richter, Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen 12.- DIE VERORDNUNG (EG) NR. 1896/2006, VOM 12. DEZEMBER 2006, ZUR EINFÜHRUNG EINES EUROPÄISCHEN MAHNVERFAHRENS Gordon Y. Lingard. District Judge. Bradford County Court. England 13.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 861/2007, VOM 11. JULI, ZUR EINFÜHRUNG DES ERSTEN EUROPÄISCHEN VERFAHRENS FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUGEN Wolfgang Jakob Hau Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Universität Passau 7 THEMENBLOCK 5 TUTOR: José Antonio Varela Agrelo, Richter an der Audiencia Provincial in Lugo, Mitglied des spanischen Netzes für internationale justizielle Zusammenarbeit REJUE 14.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 1393/2007, VOM NOVEMBER 2007 ÜBER DIE ZUSTELLUNG GERICHTLICHER UND AUßERGERICHTLICHER SCHRIFTSTÜCKE IN ZIVIL- ODER HANDELSSACHEN (MITTEILUNG ND ZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN) WODUCH DIE DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 1348/2000 DES RATES AUFGEHOBEN WIRD. José Antonio Varela Agrelo, Richter an der Audiencia Provincial in Lugo, Mitglied des spanischen Netzes für internationale justizielle Zusammenarbeit REJUE 15.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 1206/2001: ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN GERICHTEN DER MITGLIEDSSTAATEN AUF DEM GEBIET DER BEWEISAUFNAHME Paola Accardo. Richter an der Corte d’Appello di Milano 16 VERBESSERUNG DES ZUGANGS ZUM RECHT BEI STREITSACHEN MIT GRENZÜBERSCHREITENDEM BEZUG DURCH FESTLEGUNG GEMEINSAMER MINDESTVORSCHRIFTEN FÜR DIE PROZESSKOSTENHILFE IN DERARTIGEN STREITSACHEN (RICHTLINIE 2002/8 EG DES RATES) Carlos Manuel Gonçalves de Melo Marinho, Richter, Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen, Oberster Richterrat Portugals 8 4. SONSTIGE PÄDAGOGISCHE ELEMENTE Um den Schülern ein vollständigeres Bild vom Europäischen Raum des Rechts zu vermitteln, sieht der Kurs zusätzlich zum Unterrichtsplan folgende pädagogische Elemente vor, die die schriftlichen Themen ergänzen: AUDIOVISUELLE KONFERENZEN: Es sind vier auf Video aufgenommene Konferenzen vorgesehen, die den Teilnehmern auf der Plattform des Kurses zur Verfügung gestellt werden: o Internationales Privatrecht in der EU. Zukunftsperspektiven (Ana Paloma Abarca) o Die Zukunft des Europäischen Raums des Zivil- und Handelsrechts (Joaquín Delgado) o Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (Mónica Guzmán) o EU-Bestimmungen zu den vertraglichen Schuldverhältnissen (Rom I) DOKUMENTATION IM WEB: o “Ein virtueller Spaziergang durch den Europäischen Raum des Rechts” NEWSLETTER ODER ELEKTRONISCHES RUNDSCHREIBEN: o “Europäische Zivilrechtsprechung” (vierteljährlich) 9