NOTA DE SERVICIO INTERIOR

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NOTA DE SERVICIO INTERIOR
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Tel. +34 93 406 73 00
BARCELONA 08017
Red Europea de Formación Judicial (REFJ)
European Judicial Training Network (EJTN)
Réseau Européen de Formation Judiciaire (REFJ)
ONLINE-KURS
SISTEMATISCHE ANALYSE DES
EUROPÄISCHEN GERICHTSRAUMS IN
ZIVIL- UND HANDELSACHEN
1. BESCHREIBUNG
Dieser virtuelle Kurs analysiert den aktuellen Stand der Erweiterung des
Europäischen Gerichtsraums in Zivil- und Handelssachen sowie die hiermit
verbundenen Zukunftsperspektiven.
Das erste Modul möchte eine allgemeine Perspektive des Europäischen
Gerichtsraums durch die Analyse der Vorverfahren und dessen Entwicklung, der
Verbesserungsinstrumente für den gerichtlichen Beistand, der Angleichung des
privaten internationalen Rechts innerhalb der Union sowie des freien Verkehrs der
gerichtlicher Entscheidungen und des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung
vermitteln.
Folgende Module behandeln systematisch und vollständig
anerkannten Instrumente im Rahmen des Europäischen
Gerichtsraumes.
die rechtlich
zivilrechtlichen
a. Verordnung (EG) Nr. 44/2001, über die gerichtliche Zuständigkeit
und
die
Anerkennung
und
Vollstreckung
von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
b. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, über die Zuständigkeit und die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen
und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur
Aufhebung der Verordnung
c. Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen
Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen
d. Verordnung (EG) Nr. 864/2007, vom 11. Juli 2007 über das auf
außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“)
e. Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 vom 12. Dezember 2006 zur
Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
f. Verordnung (EG) Nr. 861/2007, vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines
europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
g. Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den
Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“)
h. Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 über die Zusammenarbeit zwischen
den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme
in Zivil- oder Handelssachen
i. Richtlinie 2002/8, vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs
zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch
Festlegung
gemeinsamer
Mindestvorschriften
für
die
Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen
j. Richtlinie 2008/52, vom 21. Mai 2008, zu bestimmten Aspekten der
Mediation in Zivil- und Handelssachen in grenzüberschreitenden Fällen
k. Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über
die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und
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Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in
Unterhaltssachen.
Zudem ist die Durchführung vier zusätzlicher Konferenzen vorgesehen, die den
Inhalt der vorhergehenden Themen vertiefen und audiovisuell aufgezeichnet und in
die virtuelle Plattform des Kurses integriert werden sollen.
Inhalt:


Internationales privates Recht in der EU. Aussichten.
Die Zukunft des europäischen Gerichtsraumes in Zivil- und Handelsachen

Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über
Insolvenzverfahren
EG Regelungen zu den vertraglichen Verplichtungen (Rom I)”

Des Weiteren bietet der Kurs eine Anzahl von zusätzlichen Hilfen für die
Teilnehmer,
 Dokumentation steht online zur Verfügung: Ein virtueller Spaziergang durch
den europäischen Gerichtsraum
 Einleitende Schemas zu jedem Modul
 Einleitende Videoaufnahmen der Module
 Newsletter: Zivilrecht in der EU
 Virtuelle Gemeinschaft ehemaliger Alumni
Eine Besonderheit des Proyekts ist die angewendete Methodik. Das moderne
Konzept einer Veranstaltung auf einem virtuellen Universitätsgelande wird seit 1999
entwickelt und wurde bereits bei den Veranstaltungen in 2005, 2006, 2007, 2008 und
2009-2010 praktisch umgesetzt. Dabei „besuchen“ die Teilnehmer den virtuellen
Campus der spanischen Justizschule im Internet.
Der Kurs wird nun in Spanisch, Englisch, Französisch und Deutsch angeboten.
Somit können die teilnehmenden Richter für Ihrer Erstsprache auf eine der vier
meistgesprochenen Sprachen der EU zurückgreifen.
Das Programm wird in Zusammenarbeit mit der spanischen staatlichen
Fernuniversität (UNED) ausgeführt. Akademisch wird der Kurs mitbetreut von die
Professorin für Zivilrecht an der UNED, Ana Paloma Abarca Junco mit Erfahrungen
in der Methodik des E-Learnings sowie der in Belangen der justitiellen
Zusammenarbeit erfahrene Richter und Mitglied des Consejo General del Poder
Judicial, Joaquín Delgado Martín.
Das Programm wurde von Leitern der Einrichtung entwickelt. Der Inhalt/Das Konzept
wurde von Experten aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten erarbeitet, deren
Hintergrund die gerichtliche Praxis oder eine akademische Umgebung ist. Die
Zusammenführung der theoretischen Perspektive mit der Praxis soll eine
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umfassende Perspektive
Handelssachen vermitteln.
des
europäischen
Gerichtsraums
in
Zivil-
und
Den Teilnehmern stehen 5 Ansprechpartner zur Verfügung, die während des
virtuellen Kurses zu den fünf Modulen Auskünfte und Ratschläge erteilen können. Mit
den Ansprechpartnern möchten wir allen Teilnehmern eine Hilfestellung zur
erfolgreichen Erarbeitung der unterschiedlichen Themenkurse bieten.
Schätzungsweise fallen durchschnittlich 15 Stunden Arbeit pro Monat an, um den 5monatigen Kurs erfolgreich zu bestehen.
Es werden zwei verschiedene Arten von Bescheinigungen ausgestellt: eine
Bescheinigung über das erfolgreiche Bestehen für diejenigen, die alle gestellten
Aufgaben bestanden haben. Die andere ist eine Teilnahmebescheinigung für
diejenigen, die regelmäßig an dem Kurs teilgenommen haben, aber nicht sämtliche
Voraussetzungen erfüllt haben.
Der Kurs beginnt am 20. Dezember mit einer Phase zum Kennenlernen und
Ausprobieren des virtuellen Raums für alle Teilnehmer. Nach dieser Probierphase
startet der virtuelle Kurs, der bis zum Juni 2011 dauert.
Im Juli 2011 wird dann in der Richterschule in Barcelona eine Abschlussbesprechung
stattfinden, zu der alle Teilnehmer zugelassen sind, die den Kurs erfolgreich
absolviert haben. Die Organisation trägt nicht die Kosten für Reise und Unterkunft für
dieses Treffen.
Nach Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird im Juni für beide Kurse
eine Kontaktphase stattfinden. Der eigentliche Kurs beginnt im Fall der ersten
Durchlaufs am 10. April, der zweite Durchlauf am 18. Juni (für den zweiten Kurs ist
vorgesehen, während der Monate Juli und August aufgrund der Sommerferienzeit
nur ein Modul zu bearbeitet). Die Kursteilnehmer werden ständig von Tutoren betreut
und erhalten zum Kurs das Lehrmaterial, Fallbeispiele zur persönlichen
Beantwortung, Selbstbewertungsbögen sowie ergänzende Materialen. Ferner
besteht die Möglichkeit von Debatten über Foren. Die Verständigung mit den Tutoren
kann in jeder der vier Arbeitssprachen erfolgen, wobei die Antworten an alle
Kursteilnehmer in die vier Sprachen übersetzt so rasch wie möglich erfolgen.
Die Kursteilnehmer sollten über einen PC des Typs Pentium III 500 Mhz mit 64 RAM
(oder höher), CD-ROM, Modem, Windows 98 oder höher, Internet Browser sowie
über einen Telefon- und Internetanschluss verfügen.
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2. LEITUNG DES KURSES
KODIREKTOREN:
JOAQUÍN DELGADO MARTÍN. Richter des Consejo General del Poder Judicial
und Mitglied des spanischen justizielen Netzes für internationale
Zusammenarbeit, REJUE
ANA PALOMA ABARCA JUNCO. Professor für Internationales Privatrecht an der
staatlichen Fernuniversität Spaniens, UNED.
3. THEMEN UND DOZENTEN
THEMENBLOCK 1
TUTOR: José Francisco Cobo Sáenz. Vorsitzender Richter an der 2. Kammer der
Audiencia Provincial in Pamplona. Mitglied des spanischen justizielen
Netzes für internationale Zusammenarbeit, REJUE.
1.-
JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN ZWISCHEN DEN EUMITGLIEDSSTAATEN. Vorgeschichte. Das europäische Gerichtsraum nach dem
Vertrag von Amsterdam: Aktionspkab Wien vom 3. Dezember 1998,
Schlussfolgerungen des Tampere Rates vom 15. und 16. Oktober 1999;
Massnahmenprogramm zur Implementierung des Prinzips zur gegenseitigen
Anerkennung der gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelsachen;
Hager Programm; der zivile gerichtliche Beistand in der Reform der
Gründungsverträge.
Lionel Rinuy, Ecole Nationale de la Magistrature, Frankreich
2.- INSTRUMENTE
ZUR
VERBESSERUNG
DER
JUSTIZIELLEN
ZUSAMMENARBEIT IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. Tragende Institutionen:
Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und Handelssachen, Verbindungsrichter
und nationale Netze
Javier Luis Parra García, Secretario de Gobierno am Tribunal Superior de
Justicia in Murcia. Kontaktstelle des EJNZ
3.- VERGEMEINSCHAFTUNG DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS. Freier
Verkehr von Gerichtsentscheidungen in der UE und der Grundsatz gegenseitiger
Anerkennung
Francisco Arroyo Fiestas, Präsident der Audiencia Provincial in Málaga. Mitglied
des spanischen Netzes für internationale justizielle Zusammenarbeit, REJUE.
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THEMENBLOCK 2
TUTORIN: Mónica Herranz Ballesteros, Assistenzprofessorin für Internationales
Privatrecht, UNED
4.- DIE INTERNATIONALE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT NACH DER
VERORDNUNG (EG) NR. 44/2001 (I): Die objektiven Foren. Umgang mit
veränderten Absichtserklärungen der Parteien.
Mónica Guzmán Zapater und Mónica Herranz Ballesteros. Assistenzprofessorin
für Internationales Privatrecht, UNED
5. - EG-VERORDNUNG Nº 44/2001 (II): Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
6.-
ERORDNUNG
864/2007,
VOM
11.
JULI
ÜBER
DAS
AUF
AUSSERVERTRAGLICHE
SCHULDVERHÄLTNISSE
ANZUWENDENDE
RECHT (“ROM II”). ABKOMMEN “ROM I”
Mónica Herranz Ballesteros. Assistenzprofessorin für Internationales Privatrecht,
UNED
THEMENBLOCK 3
TUTORIN: Elena Farré Trepat. Richterin am Familiengericht in Barcelona. Mitglied
des spanischen Netzes für internationale justizielle Zusammenarbeit,
REJUE
7.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 2201/2003 (I): Internationale gerichtliche
Zuständigkeit und Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen
Pedro-Pablo Miralles Sangro, Professor für Internationales Privatrecht, UNED
8.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 2201/2003 (II): Internationale gerichtliche
Zuständigkeit und Anerkennung von Entscheidungen zu Schutzmaßnahmen für
Minderjährige. Gemeinsame Anwendung verschiedener internationaler
Rechtsvorschriften
Pascual Ortuño Muñoz, Richter. Beirat des spanischen Netzes für internationale
justizielle Zusammenarbeit, REJUE.
9.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 2201/2003 (III): Reichweite der gegenseitigen
Anerkennung von Entscheidungen zum Besuchsrecht und Kindesentführungen
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Pilar Gonzálvez Vicente, Rechtsanwältin beim Consejo General del Poder
Judicial, Beirätin des spanischen Netzes für internationale justizielle
Zusammenarbeit - REJUE, Richterin
10.- DIE VERORDNUNG (EG) NR. 4/2009 DES RATES VOM 18. DEZEMBER 2008
ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT, DAS ANWENDBARE RECHT, DIE
ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN UND DIE
ZUSAMMENARBEIT IN UNTERHALTSSACHEN.
Emelina Santana Páez. Gericht erster Instanz Nr. 79 von Madrid
THEMENBLOCK 4
TUTORIN: Marina Vargas Gómez-Urrutia. Professorin für Internationales Privatrecht,
UNED.
11.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen
Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen
Francisco de Paula Puig Blanes, Richter, Kontaktstelle des Europäischen
Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen
12.- DIE VERORDNUNG (EG) NR. 1896/2006, VOM 12. DEZEMBER 2006, ZUR
EINFÜHRUNG EINES EUROPÄISCHEN MAHNVERFAHRENS
Gordon Y. Lingard. District Judge. Bradford County Court. England
13.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 861/2007, VOM 11. JULI, ZUR EINFÜHRUNG
DES ERSTEN EUROPÄISCHEN VERFAHRENS FÜR GERINGFÜGIGE
FORDERUGEN
Wolfgang Jakob Hau Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht,
Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Universität Passau
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THEMENBLOCK 5
TUTOR: José Antonio Varela Agrelo, Richter an der Audiencia Provincial in Lugo,
Mitglied
des
spanischen
Netzes
für
internationale
justizielle
Zusammenarbeit REJUE
14.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 1393/2007, VOM NOVEMBER 2007 ÜBER DIE
ZUSTELLUNG
GERICHTLICHER
UND
AUßERGERICHTLICHER
SCHRIFTSTÜCKE IN ZIVIL- ODER HANDELSSACHEN (MITTEILUNG ND
ZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN) WODUCH DIE DIE VERORDNUNG
(EG) Nr. 1348/2000 DES RATES AUFGEHOBEN WIRD.
José Antonio Varela Agrelo, Richter an der Audiencia Provincial in Lugo, Mitglied
des spanischen Netzes für internationale justizielle Zusammenarbeit REJUE
15.- DIE VERORDNUNG (EG) Nr. 1206/2001: ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN
DEN GERICHTEN DER MITGLIEDSSTAATEN AUF DEM GEBIET DER
BEWEISAUFNAHME
Paola Accardo. Richter an der Corte d’Appello di Milano
16 VERBESSERUNG DES ZUGANGS ZUM RECHT BEI STREITSACHEN MIT
GRENZÜBERSCHREITENDEM
BEZUG
DURCH
FESTLEGUNG
GEMEINSAMER
MINDESTVORSCHRIFTEN
FÜR
DIE
PROZESSKOSTENHILFE IN DERARTIGEN STREITSACHEN (RICHTLINIE
2002/8 EG DES RATES)
Carlos Manuel Gonçalves de Melo Marinho, Richter, Kontaktstelle des
Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen, Oberster
Richterrat Portugals
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4. SONSTIGE PÄDAGOGISCHE ELEMENTE
Um den Schülern ein vollständigeres Bild vom Europäischen Raum des Rechts zu
vermitteln, sieht der Kurs zusätzlich zum Unterrichtsplan folgende pädagogische
Elemente vor, die die schriftlichen Themen ergänzen:

AUDIOVISUELLE KONFERENZEN: Es sind vier auf Video aufgenommene
Konferenzen vorgesehen, die den Teilnehmern auf der Plattform des Kurses
zur Verfügung gestellt werden:
o Internationales Privatrecht in der EU. Zukunftsperspektiven (Ana Paloma
Abarca)
o Die Zukunft des Europäischen Raums des Zivil- und Handelsrechts
(Joaquín Delgado)
o Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über
Insolvenzverfahren (Mónica Guzmán)
o EU-Bestimmungen zu den vertraglichen Schuldverhältnissen (Rom I)

DOKUMENTATION IM WEB:
o “Ein virtueller Spaziergang durch den Europäischen Raum des
Rechts”

NEWSLETTER ODER ELEKTRONISCHES RUNDSCHREIBEN:
o “Europäische Zivilrechtsprechung” (vierteljährlich)
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