Verband deutscher Pfandbriefbanken begrüßt Novelle des
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Verband deutscher Pfandbriefbanken begrüßt Novelle des
vdp MELDUNG Berlin, 19. Dezember 2014 vdp-Meldung Nr. 9 Verband deutscher Pfandbriefbanken begrüßt Novelle des Pfandbriefgesetzes Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt die am heutigen Freitag in Kraft getretene Novelle des Pfandbriefgesetzes als weiteren Schritt zur Sicherung der einzigartigen Qualität des deutschen Pfandbriefs. Zugleich wird mit der Novelle der zulässige Länderkreis für Hypothekendeckungswerte um Australien, Neuseeland und Singapur erweitert. „Mit der aktuellen Novelle hat der Gesetzgeber das Pfandbriefgesetz einmal mehr an die Anforderungen der europäischen Regulierung und moderner Vermögensverwaltung angepasst. Zugleich kommt er damit dem Interesse der Emittenten an einer Verbreiterung der Einsatzmöglichkeiten des Pfandbriefs entgegen und stärkt so ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Anbietern weiter“, erklärte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des vdp. Mit der Novelle wurde das Pfandbriefgesetz an den einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM angepasst. Die Novelle wurde von der BaFin angestoßen, um sicherzustellen, dass sie die Aufsicht über Pfandbriefe und Deckungsmassen einer Pfandbriefbank wie bisher ausüben kann, nachdem die allgemeine Bankenaufsicht im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM Anfang November an die EZB übergegangen ist. Zu diesem Zweck ist ein zusätzliches vierteljährliches Pfandbriefmeldewesen zur wirtschaftlichen Situation der Deckungsmassen in der Novelle verankert. Die Details der Berechnung und Darstellung des neuen Meldewesens werden in einer gesonderten Rechtsverordnung festzulegen sein. In Anlehnung an das aus dem Aufsichtsrecht geläufige „capital add-on“ erhält die BaFin außerdem die Möglichkeit, einen Deckungszuschlag oder Deckungs-Add-on anzuordnen. Die Überprüfungen und Festsetzungen sollen im Rahmen der besonderen öffentlichen Aufsicht über Pfandbriefe und Deckungsmassen erfolgen, also als regelmäßiges und normales Aufsichtsverfahren. „Die Novelle des Pfandbriefgesetzes führt mit dem neuen Pfandbrief-Meldewesen und dem Deckungs-Add-on Instrumente ein, die die besondere Aufsicht der BaFin über die Pfandbriefemittenten auf innovative Weise vertiefen“, so Tolckmitt weiter. Kontakt für Medienanfragen: Dr. Helga Bender Verband deutscher Pfandbriefbanken Tel. 030 20915-330 E-Mail: [email protected] www.pfandbrief.de VERBAND DEUTSCHER PFANDBRIEFBANKEN E.V. Georgenstraße 21, 10117 Berlin POSTANSCHRIFT: Postfach 640136, 10047 Berlin FON: +49 30 20915-100 | FAX: +49 30 20915-101 E-MAIL: [email protected] | www.pfandbrief.de Christian Walburg Verband deutscher Pfandbriefbanken Tel. 030 20915-340 E-Mail: [email protected]