eingebettete derivate allgemeine erläuterungen

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eingebettete derivate allgemeine erläuterungen
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DZ BANK
Geschäftsbericht 2010
konzernabschluss
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talinstrumenten, die zu Anschaffungskosten bewertet werden, dürfen keine Wertaufholungen
vorgenommen werden.
Eingebettete Derivate
Eingebettete derivative Finanzinstrumente, die mit einem nicht derivativen Finanzinstrument
(Basisvertrag) zu einem zusammengesetzten Finanzinstrument kombiniert wurden, sind
grundsätzlich dann vom Basisvertrag abzuspalten und gesondert zu bilanzieren und zu bewer­
ten, wenn ihre wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen
Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit
den gleichen Bedingungen die Definition eines Derivats erfüllen würde und das Gesamt­
instrument nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Sind diese
Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das eingebettete Derivat nicht vom Basisvertrag getrennt
werden. Soweit eine Abspaltung vorzunehmen ist, werden die einzelnen Komponenten des
zusammengesetzten Finanzinstruments nach den Regelungen für die jeweiligen originären
Finanzinstrumente bilanziert und bewertet. Nicht derivative Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten werden im DZ BANK Konzern überwiegend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, da diese entweder als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind oder
der Anwendung der Fair Value Option unterliegen. Insofern ist für diese Instrumente keine
Abspaltung und gesonderte Bewertung der eingebetteten Derivate vorzunehmen.
Allgemeine Erläuterungen zur Bilanzierung
von Sicherungsbeziehungen
Im Rahmen der Risikomanagementstrategie werden im DZ BANK Konzern Absicherungen
gegen Risiken aus Finanzinstrumenten vorgenommen. Die Absicherungen erfolgen unter
anderem durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente.
Soweit sich aus der Absicherung von Risiken aus Finanzinstrumenten bei der Bilanzierung
Ansatz- oder Bewertungsinkongruenzen zwischen den gesicherten Grundgeschäften und den eingesetzten Sicherungsderivaten ergeben, werden zu deren Beseitigung oder Verminderung im Rahmen der Regelungen des IAS 39 grundsätzlich Sicherungsbeziehungen designiert.
Bei den im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im DZ BANK Konzern
abgesicherten Risiken handelt es sich um Zins- und Währungsrisiken.
Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts
Durch die Bilanzierung von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts sollen Änderungen
von beizulegenden Zeitwerten der gesicherten Grundgeschäfte durch gegenläufige Ände­
rungen der beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsinstrumente ausgeglichen werden. Hierzu
werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Grundgeschäfte und
der Sicherungsinstrumente – soweit sie auf das gesicherte Risiko entfallen – erfolgswirksam
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Absicherungen erfolgen sowohl über die
Designierung individueller Sicherungsbeziehungen als auch von Sicherungsbeziehungen auf
Portfoliobasis.
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Bilanzierung
von Sicherungs­
beziehungen
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Gesicherte Grundgeschäfte der Kategorien „Kredite und Forderungen“ sowie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ werden entsprechend den
allgemeinen Bewertungsgrundsätzen dieser Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet, welche jeweils um die auf das gesicherte Risiko entfallende Änderung des beizu­
legenden Zeitwerts angepasst werden. Gesicherte Grundgeschäfte der Kategorie „Zur Ver-
äußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden weiterhin mit dem beizulegenden
Zeitwert bewertet, wobei nur über die gesicherten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
hinausgehende Änderungen im erfolgsneutralen Konzernergebnis erfasst werden. Aus ge­
sicherten Grundgeschäften sowie aus Sicherungsinstrumenten resultierende Zinserträge und
Zinsaufwendungen werden im Zinsüberschuss erfasst.
Soweit die Absicherung von beizulegenden Zeitwerten gegen Zinsrisiken auf Portfoliobasis
erfolgt, werden die kumulierten und auf das gesicherte Risiko entfallenden Änderungen des
beizulegenden Zeitwerts für Portfolios finanzieller Vermögenswerte im Bilanzposten Wertbeiträge aus Portfolio-Absicherungen von finanziellen Vermögenswerten und für Portfolios
finanzieller Verbindlichkeiten im Bilanzposten Wertbeiträge aus Portfolio-Absicherungen von finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Bei vollständig effektiven Sicherungsbeziehungen gleichen sich die erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts während
der Laufzeit der Sicherungsbeziehungen vollständig aus. Die im Buchwert der gesicherten
Grundgeschäfte erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sind spätestens nach Be­
endigung der Sicherungsbeziehung erfolgswirksam zu amortisieren.
Absicherungen von Zahlungsströmen
Durch die Absicherung von Zahlungsströmen sollen Änderungen ungewisser künftiger
Zahlungsströme aus den gesicherten Grundgeschäften durch gegenläufige Änderungen von
Zahlungsströmen aus den Sicherungsinstrumenten ausgeglichen werden.
Die Bewertung der Sicherungsinstrumente erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf den effektiven Teil der Sicherungsbeziehung
entfallen, werden erfolgsneutral erfasst. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf den
ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung entfallen, sind erfolgswirksam. Die Bilanzierung
und Bewertung der gesicherten Grundgeschäfte erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen
der zugeordneten Bewertungskategorie. Nach der Beendigung einer Sicherungsbeziehung
werden die erfolgsneutral gebuchten Wertänderungen zu dem Zeitpunkt erfolgswirksam, zu
dem die gesicherten Grundgeschäfte oder Transaktionen die Gewinn- und Verlustrechnung
beeinflussen.
Absicherungen von Nettoinvestitionen
in ausländische Geschäftsbetriebe
Sicherungsbeziehungen für Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe werden in
der Regel designiert, wenn diese Nettoinvestitionen in fremder Währung gehalten und wirtschaftlich durch das Eingehen von Fremdwährungsverbindlichkeiten oder Fremdwährungsderivaten gesichert werden. Die Bilanzierung von Absicherungen von Nettoinvestitionen in
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ausländische Geschäftsbetriebe erfolgt analog zu den Absicherungen von Zahlungsströmen.
Derzeit sind im DZ BANK Konzern keine Sicherungsbeziehungen für Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe designiert.
Gesicherte Grundgeschäfte
Die Bilanzierung von Absicherungen von beizulegenden Zeitwerten erfolgt im Rahmen der
Sicherung von Zinsrisiken. Bei den gesicherten finanziellen Vermögenswerten handelt es sich
um Kreditforderungen und im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen eingegangene Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie in den Finanzanlagen erfasste Anleihen
und Schuldverschreibungen. Gesicherte finanzielle Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten und Kunden, Hypothekenpfandbriefe, öffentliche Pfandbriefe und sonstige Schuldverschreibungen sowie nachrangige Verbindlichkeiten. Aktivische und
passivische Zinsrisiko-Portfolios werden als gesicherte Grundgeschäfte im Rahmen der Bilan-
zierung von Portfolio-Absicherungen identifiziert. Außerdem erfolgt die Bilanzierung von
Absicherungen von beizulegenden Zeitwerten im Zusammenhang mit ausgegebenen Kreditzusagen.
Absicherungen von Zahlungsströmen werden im Zusammenhang mit Zins- und Währungsrisiken designiert. Gesicherte Grundgeschäfte sind Zahlungsströme aus variabel verzinslichen
finanziellen Verbindlichkeiten sowie aus erwartetem Refinanzierungsbedarf. Darüber hinaus
bestehen Absicherungen von erwarteten Einzahlungen aus Zinszahlungen in von der Berichtswährung Euro abweichender Fremdwährung.
Sicherungsinstrumente
Für die Bilanzierung von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Ver­mögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden Zinsswaps und Swaptions als
Sicherungsinstrumente designiert.
Im Rahmen der Bilanzierung von Absicherungen von Zahlungsströmen werden Zinsswaps
und Devisentermingeschäfte eingesetzt.
Effektivitätstest
Die Bilanzierung einer bilanziellen Sicherungsbeziehung im Sinne des IAS 39 setzt voraus,
dass diese sowohl prospektiv als auch retrospektiv als effektiv gilt. Hierfür müssen sich die
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte oder der erwarteten Zahlungsströme der gesicherten Grundgeschäfte und der Sicherungsinstrumente innerhalb der durch IAS 39 definierten
Grenzen von 80 bis 125 Prozent ausgleichen. Die Effektivität ist zu jedem Abschlussstichtag
zu prüfen und nachzuweisen. Wird im Rahmen dieser Prüfung festgestellt, dass die Sicherungsbeziehung die geforderte Effektivität nicht erreicht, ist sie retrospektiv auf den Stichtag
der letzten effektiven Überprüfung aufzulösen.
Bei Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgt die Prüfung der prospektiven Effek­
tivität überwiegend durch Simulationsrechnungen und Sensitivitätsanalysen auf Grundlage
der Basis-Point-Value-Methode. Die Prüfung der retrospektiven Effektivität wird mittels
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Dollar-Offset-Methode und Noise-Schwellenwert vorgenommen. Hierbei werden die kumulierten und auf das gesicherte Risiko entfallenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
der gesicherten Grundgeschäfte den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Sicherungsinstrumente gegenübergestellt.
Sowohl die retrospektive als auch die prospektive Effektivität bei der Absicherung von Zahlungsströmen ergibt sich aus der Gegenüberstellung der erwarteten Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft und der Cashflows aus dem Sicherungsgeschäft. Bei der Prüfung der
retrospektiven Effektivität kommt zudem die Hypothetische Derivate-Methode zum Einsatz.
Sämtliche monetären Vermögenswerte und Schulden sowie noch nicht abgewickelte Kassa­
geschäfte werden mit dem Kassakurs am Abschlussstichtag in die jeweilige funktionale Währung
der Unternehmen des DZ BANK Konzerns umgerechnet. Sorten werden mit dem Sorten­
ankaufskurs am Abschlussstichtag bewertet. Die Umrechnung nicht monetärer Vermögens­
werte und Schulden richtet sich nach den für sie angewendeten Bewertungsmaßstäben. So-
weit nicht monetäre Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ist die Umrechnung mit dem historischen Kurs vorzunehmen. Mit dem beizu­legenden Zeit-
wert bewertete nicht monetäre Vermögenswerte werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste werden grundsätzlich mit dem Stichtagskurs zum Zeitpunkt ihrer erfolgswirksamen oder erfolgsneutralen Erfassung umgerechnet.
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Währungs­
umrechnung
Soweit die funktionale Währung der in den Abschluss des DZ BANK Konzerns einbezoge-
nen Tochterunternehmen von der Konzernberichtswährung Euro abweicht, werden sämt-
­liche Vermögenswerte und Schulden mit dem Kurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Das
Eigenkapital wird mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt mit dem Stichtagskurs, soweit sich hieraus keine wesentlichen Aus­-
wirkungen gegenüber der Anwendung von Durchschnittskursen ergeben. Aus dieser Vor­
gehensweise resultierende Unterschiedsbeträge werden in der Rücklage aus der Währungs­
umrechnung ausgewiesen. Die funktionale Währung der in den Konzernabschluss einbe­
zogenen Unternehmen entspricht überwiegend der Konzernberichtswährung Euro.
Wertpapierpensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte) sind Transaktionen, bei denen Pensions­
geber und -nehmer einen Verkauf und einen späteren Rückkauf von Wertpapieren zu einem
fest­gelegten Preis und Zeitpunkt vereinbaren. Die Chancen und Risiken aus in Pension
gegebenen Wertpapieren verbleiben vollständig beim Pensionsgeber, sofern es sich um echte
Pensionsgeschäfte handelt. Im Rahmen von Repo-Geschäften als Pensionsgeber veräußerte
Wertpapiere bleiben aufgrund der Nichterfüllung der Ausbuchungskriterien des IAS 39 in der Konzernbilanz weiterhin erfasst. In Höhe des erhaltenen Kaufpreises wird eine ent­spre­
chende Verbindlichkeit angesetzt. Im Rahmen von Reverse-Repo-Geschäften als Pensions­­
nehmer erworbene Wertpapiere dürfen in der Konzernbilanz nicht angesetzt werden. In
Höhe des gezahlten Kaufpreises wird eine Forderung erfasst.
Bei den durch die Unternehmen des DZ BANK Konzerns abgeschlossenen Wertpapierpensionsgeschäften handelt es sich ausschließlich um echte Wertpapierpensionsgeschäfte. Die
Geschäfte erfolgen auf der Basis von Rahmenverträgen, die für den jeweiligen Erwerber der
Wertpapiere eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne Ausfall des Kontrahenten und eine
gattungsgleiche Rückgabe vorsehen. Die gesonderte Angabe der in Pension gegebenen Wertpapiere erfolgt im Anhang in Abschnitt 71.
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Wertpapier­
pensionsgeschäfte
und anhaltende
Engagements