Parksünder auf privatem Grund
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Parksünder auf privatem Grund
RECHT Parksünder auf privatem Grund – was tun ? Wer kennt die Situation nicht: Der Besucherparkplatz wird seit Tagen von einem Camper blockiert, auf dem Firmenparkplatz stellen die Besucher des nahegelegenen Einkaufszentrums ihre Autos ab. Wie kann sich der Grundeigentümer rechtlich gegen Parksünder auf privatem Grund zur Wehr setzen? eigentümer die Rechnung selber und muss des Grundstücks einzureichen. Hierfür hat mit einer Schadenersatzforderung des fehl- der Gesuchsteller einen Grundbuchauszug baren Parksünders rechnen. Zuparken ist nur einzureichen, welcher sein Eigentum am und Notarin, VOSER dann eine Lösung, wenn man sofort vor Ort Grundstück belegt. Weiter muss der Gesuch- RECHTSANWÄLTE, Baden ist, um den Parksünder aus seiner misslichen steller die bestehende und drohende Störung Lage zu befreien. Ansonsten kann dies eine glaubhaft machen, d.h. diese umschreiben Anzeige wegen Nötigung zur Folge haben. und falls vorhanden mit Fotos belegen. Im Antonia Stutz lic. jur. Rechtsanwältin Antrag hat der Gesuchsteller den Wortlaut Die eidg. Zivilprozessordnung sieht als rechtli- des Verbots wiederzugeben. Er kann auch ches Mittel zur Abwehr von Eingriffen in das die maximale Bussenhöhe beziffern. Diese private Eigentum ein gerichtliches Verbot legt aber der Richter fest. Das Gesetz lässt Der Grundeigentümer hat ein Abwehrrecht, vor. Der Grundeigentümer kann mit einem eine Busse von bis zu 2000 Franken zu. Der wenn er in seinem Besitz gestört wird. Selbst- solchen gerichtlichen Verbot ein Parkverbot Grundeigentümer kann auch eine Staffelung hilfe ist aber nur zulässig, wenn der Grund- errichten lassen. Dieses richtet sich entweder der Busse beantragen, so dass eine Busse bis eigentümer sofort und verhältnismässig gegen jedermann oder nur gegen unbefugte zu 500 Franken angedroht wird, welche sich reagiert. So darf der Parksünder angespro- Dritte, d.h. die Mieter und Bewohner einer im Wiederholungsfall auf bis zu 2000 Fran- chen und vom Platz gewiesen werden. Das bestimmten Liegenschaft sind vom Verbot ken erhöht. Abschleppen auf Privatgrund ist dagegen ausgenommen. meistens nicht verhältnismässig. Der Grund- Das Parkverbot ist öffentlich bekannt zu eigentümer kann den Halter eines Fahrzeuges Gesuch für richterliches Verbot machen. Es wird vom Richter im kantona- leicht ausfindig machen. Bei einem unverhält- Das Gesuch für die Errichtung eines richterli- len Amtsblatt publiziert. Zudem muss der nismässigen Abschleppen bezahlt der Grund- chen Verbots ist beim Bezirksgericht am Ort Grundeigentümer das Verbot an gut sicht- Ihr Spezialist: Light Art by Gerry Hofstetter © Das Klimaschutzfenster der Zukunft mit ausgezeichnetem Design. Klimaschutz inbegriffen. 16 Wohnwirtschaft HEV Aargau 10-12 RECHT barer Stelle auf dem Grundstück anbringen. gebung sichtbar sein. Ansonsten behauptet Die Verbotstafel hat eine eindeutige For- der fehlbare Fahrzeuglenker, er sei auf einem mulierung des Verbots, der Sanktion sowie öffentlichen Parkplatz gewesen. Weiter sollte den Hinweis zu enthalten, dass es sich um der Grundeigentümer ein Foto der gut sicht- ein vom Richter erlassenes Verbot handelt. baren Verbotstafel beilegen. Auf der Strafan- Wer mit dem Verbot nicht einverstanden ist, zeige muss der Halter des Fahrzeugs genannt kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen sein. Die Nummernschilder der in den Kan- Bekanntmachung und dem Anbringen der tonen Aargau, Zürich, Luzern, Schaffhausen Verbotstafel beim zuständigen Gericht Ein- und Zug zugelassenen Fahrzeuge lassen sich sprache erheben. auf der Homepage (www.viacar.ch) gratis abrufen. Die Halter der in anderen Kantonen Die Einsprache macht das Verbot gegenüber zugelassenen Fahrzeuge können ebenfalls der einsprechenden Person ungültig. Gegen- im Internet abgerufen werden. Bei gewissen über Personen, die keine Einsprache erhoben Kantonen ist die Abfrage kostenpflichtig. haben, ist das Verbot nach Ablauf der Einsprachefrist rechtswirksam. Will der Grund- Vom Hauswart zum Polizisten eigentümer, dass das Verbot auch gegenüber Wird der Hauswart mit der «Strafverfolgung» einem Einsprecher gilt, muss er eine Klage auf dem Parkplatz beauftragt, benötigt er beim Gericht am Ort des Grundstücks einrei- vom Grundeigentümer eine entsprechende chen. Die Klage ist an keine Frist gebunden. Vollmacht. Diese muss der Hauswart dem ho E i f a c h cl e ! inegüx Matratzen & Co. Ursache für die meisten Rückenprobleme sind durchgelegene Matratzen bzw. ermüdete Lattenroste. Eine gute Schlafunterlage soll nicht nur für kurze Zeit gut stützen. Wir kreieren selbst Matratzen und können zu super Preisen währschafte Materialien und Langlebigkeit garantieren. Ihre Betten Küng-Schlafberater zeigen gerne die ganz individuelle Lösung für Sie! Strafantrag, welcher er der Polizei einreicht, Die Verfahrenskosten für den Erlass eines beilegen. richterlichen Verbots ohne Einsprachen beträgt rund 600 Franken. Für die Verbotsta- Die Polizei kontaktiert anschliessend den fel fallen ca. 100 Franken (ohne Montage) fehlbaren Halter des Fahrzeugs und erlässt an. Die vor dem 1. Januar 2011 errichteten in der Regel einen Strafbefehl mit einer Busse gerichtlichen Verbote fallen im Kanton Aar- von ca. 80 bis 100 Franken. Weiter fallen für gau nach Ablauf von 10 Jahren seit ihrem den Parksünder Verfahrenskosten von rund Erlass dahin. Das Verbot kann alsdann jeweils 200 Franken an. Der Grundeigentümer kann für 20 Jahre erneuert werden. Im Kanton Zü- für seine Umtriebe keine Entschädigung gel- rich gelten die gerichtlichen Verbote unbe- tend machen. Das Bussgeld und die Verfah- fristet. renskosten fallen an den Staat. Saftige Busse Das richterliche Verbot ist somit eine teure Für die Bestrafung einer Person, welche ge- und aufwändige Massnahme. Sie zeigt nur gen das Verbot verstossen hat, muss vom Wirkung, wenn die Verstösse gegen das Grundeigentümer ein Strafantrag bei der Po- Verbot mit einer regelmässigen Anzeige ge- lizei gestellt werden. Es wird somit niemand ahndet werden. Für den Grundeigentümer von Amtes wegen, gegen den Willen des ist dies mit einer unangenehmen Überwa- Grundeigentümers bestraft. Die Antragsfrist chungs- und Administrativaufgabe verbun- beträgt drei Monate und beginnt mit dem den. Mit einer Verbotstafel allein erzielt Tag, an welchem der Parksünder dem Grund- der Grundeigentümer in der Regel wenig eigentümer bekannt ist. Wirkung. Das Errichten von Absperrvorrich- schläft man. Duvets undSoKissen Herstellung vor Ort, alle Grössen, Eigenfabrikationspreise - gleich mitnehmen! Bettfedernreinigung Bettwaren für Allergiker ngsgeschenk Ü b e rr a s c h u such! fü r je d e n B e :- ) in ka uf (a uc h o hn e E Richtig gut schlafen! tungen dürfte das effektivste Mittel gegen Der Grundeigentümer kann im Internet For- Parksünder auf privatem Grund sein. Bei mulare für die Strafanzeige ausfüllen und Besucherparkplätzen sind Absperrvorrich- der Polizei vor Ort einreichen. Hierfür hat der tungen jedoch keine geeignete Massnahme. Grundeigentümer Fotos vom parkierten Auto (nach Möglichkeit mit Einblenden des Da- Eine befriedigende rechtliche oder tatsächli- tums und der Uhrzeit) zu erstellen. Auf den che Lösung gegen Parksünder auf privatem Fotos muss neben dem Auto auch die Um- Grund besteht somit zurzeit nicht. 10-12 Wohnwirtschaft HEV Aargau 17 Unterdorfstrasse 3 I 5612 Villmergen Tel. 056 621 82 42 www.betten-kueng.ch