T eilegutachten
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RWTÜV Fahrzeug GmbH Ein Unternehmen der TÜV Mitte-Gruppe Institut für Fahrzeugtechnik Adlerstr. 7 45307 Essen Aufsichtsratsvorsitzender: Elmar Legge Geschäftsführung: Claus Wolff (Vors.) Friedo Schäfer Teilegutachten nach § 19/3 StVZO Sitz: Steubenstr. 53 45138 Essen AG Essen, HRB 9975 Nr. RZ01/51055/A/41 über den Verwendungsbereich der Sonderräder Typ AD 756450; AD 906445 (LK 4/ 95,25) am Rover MGF Auftraggeber: RH Alurad Höffken GmbH Industriegebiet Ennest 57439 Attendorn Dieses Teilegutachten dient als Arbeitsgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, bzw. Prüf-Ingenieur und ist ihm bei der Überprüfung des ordnungsgemäßen Anbaus nach § 19 (3) oder § 21 StVZO vorzulegen. Technische Angaben zu den Sonderrädern Herstellerzeichen: Radgröße: Lochkreisdurchmesser / Lochzahl: Radtyp: Rad-Einpreßtiefe (ohne Distanzsch.): Geprüfte Radlast / bei Reifenabrollumfang: Radlastprüfung: RWTÜV-Verz.-Nr.: Zugehörige Adapter-Distanzscheibe: Dicke: Effektive Einpreßtiefe (mit Distanzscheibe): Typ / Kennzeichnung (außen eingeschlagen): Lochkreisdurchmesser / Lochzahl (für Scheibenmontage am Fahrzeug): Geprüfte Scheibenfestigkeit: Zentrierart: Sonderrad: Zentrierart: Distanzscheibe: Befestigung Distanzscheibe am Fahrzeug: Radbefestigung an Distanzscheibe: Radtyp 1 : VA + HA RH 7,5 J x 16 H2 100 mm / 4 AD 756450 50 mm 585 kg / 1935 mm RP1928/04 VA + HA: 25 mm 25 mm Radtyp 2: Nur HA RH 9 J x 16 H2 100 mm / 4 AD 906445 45 mm 585 kg / 1960 mm RP1930/03 Nur HA: 25 mm 20 mm 251024566 251024566 95,25 mm/ 4 95,25 mm/ 4 400 kg / bis Abrollumfang 1875 mm Mittenzentrierung über Außendurchmesser 139 mm der Adapter-Distanzscheibe Mittenzentrierung über Kunststoff-Zentrierring, Kennz.: Ø64/Ø54,1; Farbe: silbergrau Mitgelieferte Kegelbundmuttern M12 x1,5 ; Anzugsmoment: 100 Nm Mitgelieferte Kegelbundbolzen M12 x1,5 x 19; Anzugsmoment: 100 Nm RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95). Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ01/51055/A/41 Seite 2 von 4 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH : AD 756450; AD 906445 : mit Adapterscheibe Ergänzende Angaben zum Sonderrad sowie Zubehör: Artikel-Nr. Übersichtstabelle RH-Teile Radtyp AD 756450 46500 Radtyp AD 756450 46502 Radtyp AD 906445 46510 Radtyp AD 906445 46512 Adapterscheibe 251024566 64276 Angaben zur Ausführung silber Silber/Horn poliert silber Silber/Horn poliert K Befestigungsteile (radseitig) Befestigungsteile (fahrzeugseitig) Mutter M12x1,5 45300 oder 45338 45068 Durchgeführte Prüfungen Im Auftrag der oben genannten Firma wurde die Verwendungsmöglichkeit der beschriebenen Sonderräder an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV- Merkblatts 751 Anhang I. Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus dieser Prüfung für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen/Hinweise zu entnehmen. Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung liegt nicht über 2%. Verwendungsbereich und Auflagen Fahrzeughersteller Spurweitenerhöhung : : Rover bis zu 16 mm Typ: RD ABE / EG-Genehmigung: H201 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad- / Reifengrößen (kW) Vorderachse Hinterachse 7,5 x16 ET25 7,5 x16 ET25 88; 107 MGF 195/45R16-80 195/45R16-80 (Roadster) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) D11) 205/45R16-83 205/45R16-83 A01) bis A10) D11) 215/40R16-82 215/40R16-82 A01) bis A10) D11) 7,5 x16 ET25 215/40R16-82 9 x16 ET20 215/40R16-82 A01) bis A10) D11) K14) M06) H201*02 600/740 4/95,25/56,6 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ01/51055/A/41 Seite 3 von 4 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH : AD 756450; AD 906445 : mit Adapterscheibe Auflagen und Hinweise: A01) -entfällt für dieses GutachtenA02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende Stelle bestätigt. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme von Reifen mit M+S Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen (hohe Überwurfmutter) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. bzw. TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen auf keinen Fall über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder sowie der zugehörigen Adapter-Distanzscheibe dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden; siehe auch Montageanleitung des Radherstellers. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck, bzw. Mindestluftdruck (ggf. aus den speziellen Reifenfreigaben) zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Die zum Sonderrad gehörigen AdapterDistanzscheiben sind zu entfernen; es müssen dann die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können. A10) Die Sonderräder können an der Außenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ01/51055/A/41 Seite 4 von 4 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH : AD 756450; AD 906445 : mit Adapterscheibe D11) Sonderrad-Anbau nur zulässig in Verbindung mit den beschriebenen AdapterDistanzscheiben und Befestigungsteilen. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. M06) Die Verwendung der Bereifungsgröße 215/40R16 auf der Felgengröße 9 J x 16 H2 ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben: Hersteller: Typ: Dunlop SP 8000, SP 2040, SP2000 Continental Conti Sport Contact Bridgestone B530, S-01 Yokohama A510, A520 Goodyear Eagle F1 Toyo Proxes T1 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers über die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 9Jx16H2 vorzulegen. Sonstiges Der Auftraggeber RH ALURAD Höffken GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß EN ISO 9001 (Zertifikat vom 10.02.1996, Registrier-Nr. 041005575 ). Dieses Teilegutachten wird ungültig, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt. Essen, 17. April 2001 K:\RÄDER\RZ\41\16ZOLLKOMB/51055A41.DOC Prüflaboratorium Labor für Fahrzeugtechnik Abteilung Typprüfung Dipl.-Ing. Schüssler