T eilegutachten

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T eilegutachten
RWTÜV Fahrzeug GmbH
Ein Unternehmen der
TÜV Mitte-Gruppe
Institut für Fahrzeugtechnik
Adlerstr. 7
45307 Essen
Aufsichtsratsvorsitzender:
Elmar Legge
Geschäftsführung:
Claus Wolff (Vors.)
Friedo Schäfer
Teilegutachten
nach § 19/3 StVZO
Sitz:
Steubenstr. 53
45138 Essen
AG Essen, HRB 9975
Nr. RZ01/51055/A/41
über den Verwendungsbereich der Sonderräder
Typ AD 756450; AD 906445 (LK 4/ 95,25)
am Rover MGF
Auftraggeber:
RH Alurad Höffken GmbH
Industriegebiet Ennest
57439 Attendorn
Dieses Teilegutachten dient als Arbeitsgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, bzw. Prüf-Ingenieur und ist ihm bei der
Überprüfung des ordnungsgemäßen Anbaus nach § 19 (3) oder § 21 StVZO vorzulegen.
Technische Angaben zu den
Sonderrädern
Herstellerzeichen:
Radgröße:
Lochkreisdurchmesser / Lochzahl:
Radtyp:
Rad-Einpreßtiefe (ohne Distanzsch.):
Geprüfte Radlast /
bei Reifenabrollumfang:
Radlastprüfung: RWTÜV-Verz.-Nr.:
Zugehörige Adapter-Distanzscheibe:
Dicke:
Effektive Einpreßtiefe
(mit Distanzscheibe):
Typ / Kennzeichnung
(außen eingeschlagen):
Lochkreisdurchmesser / Lochzahl
(für Scheibenmontage am Fahrzeug):
Geprüfte Scheibenfestigkeit:
Zentrierart: Sonderrad:
Zentrierart: Distanzscheibe:
Befestigung Distanzscheibe
am Fahrzeug:
Radbefestigung
an Distanzscheibe:
Radtyp 1 :
VA + HA
RH
7,5 J x 16 H2
100 mm / 4
AD 756450
50 mm
585 kg /
1935 mm
RP1928/04
VA + HA:
25 mm
25 mm
Radtyp 2:
Nur HA
RH
9 J x 16 H2
100 mm / 4
AD 906445
45 mm
585 kg /
1960 mm
RP1930/03
Nur HA:
25 mm
20 mm
251024566
251024566
95,25 mm/ 4
95,25 mm/ 4
400 kg / bis Abrollumfang 1875 mm
Mittenzentrierung über Außendurchmesser
139 mm der Adapter-Distanzscheibe
Mittenzentrierung über Kunststoff-Zentrierring,
Kennz.: Ø64/Ø54,1; Farbe: silbergrau
Mitgelieferte Kegelbundmuttern M12 x1,5 ;
Anzugsmoment: 100 Nm
Mitgelieferte Kegelbundbolzen M12 x1,5 x 19;
Anzugsmoment: 100 Nm
RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für Prüfungen
nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ01/51055/A/41
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH
: AD 756450; AD 906445
: mit Adapterscheibe
Ergänzende Angaben zum Sonderrad sowie Zubehör:
Artikel-Nr.
Übersichtstabelle RH-Teile
Radtyp AD 756450
46500
Radtyp AD 756450
46502
Radtyp AD 906445
46510
Radtyp AD 906445
46512
Adapterscheibe 251024566
64276
Angaben zur Ausführung
silber
Silber/Horn poliert
silber
Silber/Horn poliert
K
Befestigungsteile (radseitig)
Befestigungsteile (fahrzeugseitig)
Mutter M12x1,5
45300 oder 45338
45068
Durchgeführte Prüfungen
Im Auftrag der oben genannten Firma wurde die Verwendungsmöglichkeit der beschriebenen
Sonderräder an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen geprüft. Die Prüfung
erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV- Merkblatts 751 Anhang I.
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus dieser Prüfung für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten
Verwendungsbereich und Auflagen/Hinweise zu entnehmen.
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der
Sonderräder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung liegt nicht über 2%.
Verwendungsbereich und Auflagen
Fahrzeughersteller
Spurweitenerhöhung
:
:
Rover
bis zu 16 mm
Typ:
RD
ABE / EG-Genehmigung:
H201
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad- / Reifengrößen
(kW)
Vorderachse
Hinterachse
7,5 x16 ET25
7,5 x16 ET25
88; 107
MGF
195/45R16-80
195/45R16-80
(Roadster)
Auflagen und
Hinweise
A01) bis A10) D11)
205/45R16-83
205/45R16-83
A01) bis A10) D11)
215/40R16-82
215/40R16-82
A01) bis A10) D11)
7,5 x16 ET25
215/40R16-82
9 x16 ET20
215/40R16-82
A01) bis A10) D11)
K14)
M06)
H201*02
600/740
4/95,25/56,6
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ01/51055/A/41
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH
: AD 756450; AD 906445
: mit Adapterscheibe
Auflagen und Hinweise:
A01) -entfällt für dieses GutachtenA02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt
gemachten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende Stelle bestätigt.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen
sind, sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme von Reifen mit M+S Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist
diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen (hohe
Überwurfmutter) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. bzw.
TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen auf keinen Fall über die
Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder sowie der zugehörigen Adapter-Distanzscheibe dürfen
nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden; siehe auch
Montageanleitung des Radherstellers.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck, bzw. Mindestluftdruck (ggf. aus den speziellen
Reifenfreigaben) zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit
gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Die zum Sonderrad gehörigen AdapterDistanzscheiben sind zu entfernen; es müssen dann die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.
A10) Die Sonderräder können an der Außenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH
: AD 756450; AD 906445
: mit Adapterscheibe
D11) Sonderrad-Anbau nur zulässig in Verbindung mit den beschriebenen AdapterDistanzscheiben und Befestigungsteilen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
M06) Die Verwendung der Bereifungsgröße 215/40R16 auf der Felgengröße 9 J x 16 H2 ist
von folgenden Reifenherstellern freigegeben:
Hersteller:
Typ:
Dunlop
SP 8000, SP 2040, SP2000
Continental
Conti Sport Contact
Bridgestone
B530, S-01
Yokohama
A510, A520
Goodyear
Eagle F1
Toyo
Proxes T1
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist eine Bestätigung des jeweiligen
Reifenherstellers über die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 9Jx16H2
vorzulegen.
Sonstiges
Der Auftraggeber RH ALURAD Höffken GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem
gemäß EN ISO 9001 (Zertifikat vom 10.02.1996, Registrier-Nr. 041005575 ).
Dieses Teilegutachten wird ungültig, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den
Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen
können, oder der Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht
mehr erbringt.
Essen, 17. April 2001
K:\RÄDER\RZ\41\16ZOLLKOMB/51055A41.DOC
Prüflaboratorium
Labor für Fahrzeugtechnik
Abteilung Typprüfung
Dipl.-Ing. Schüssler