„Ich will die Ursachen behandeln“ Odyssee ohne Ende

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„Ich will die Ursachen behandeln“ Odyssee ohne Ende
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RECHT | nord
KINDER | nord
SONNABEND/SONNTAG, 22./23. NOVEMBER 2014  TAZ.AM.WOCHENENDE
SONNABEND/SONNTAG, 22./23. NOVEMBER 2014  TAZ.DIE TAGESZEITUNG
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„Ich will die
Ursachen
behandeln“
11. 11. 2014 bis 8. 8. 2015
AUFNAHME Hamburg und Bremen wollen, dass minderjährige Flüchtlinge künftig über das
Bundesgebiet verteilt werden. Flüchtlingsinitiativen kritisieren den Vorstoß massiv
VON ANDREJ REISIN
LERNTHERAPIE ADS, ADHS, LRS oder
Dyskalkulie – viele Kinder laufen mit dieser
Diagnose herum. Zu Unrecht sagt Svend
Holger Schulze, Geschäftsführer der
Lernwerk Buntstift GmbH. Die meisten von
ihnen haben ganz andere Probleme
INTERVIEW ANNE PASSOW
Eine Ausstellung
für Entdecker
Odyssee ohne Ende
Fritz Hollweg Stiftung
taz: Herr Schulze, Sie waren
Bauunternehmer und haben eine Nachhilfe- und Therapieeinrichtung gegründet. Warum?
Svend Holger Schulze: Ich selbst
habe als Kind schlechte Erfahrungen mit dem Schulsystem gemacht. Mit 15 Jahren musste ich
die Realschule verlassen, weil ich
nach Ansicht meiner Lehrer
nicht gut genug war. Nach der
Hauptschule habe ich den Realschulabschluss aber nachgeholt,
Abitur gemacht, studiert und ein
Unternehmen geleitet. Ich hab’s
geschafft, mich hochzuarbeiten.
Kann das jedes Kind schaffen?
Viele Kinder fallen durch das
Raster. Wenn sie in der Schule
nicht mitkommen oder unruhig
sind, bekommen sie schnell den
Stempel ADS für Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom
oder
ADHS für Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung
aufgedrückt. Oder Lehrer sagen:
Das Kind hat LRS, also eine LeseRechtschreibschwäche, oder die
Rechenschwäche Dyskalkulie.
Das hat mich, auch als Vater
zweier Kinder, immer gestört.
Offenbar ziemlich massiv …
Ja, vor zwölf Jahren habe ich deshalb meinen Job als Geschäftsführer an den Nagel gehängt und
mir das Bildungssystem in den
Benelux-Ländern, in der Schweiz
oder Kanada angeguckt. Ich habe
festgestellt, dass man dort anders mit Kindern umgeht, die
Probleme haben. Man setzt sich
mit den Ursachen auseinander
und therapiert. In Deutschland
betrachtet man nur die Symptome, drückt den Kindern einen
Stempel auf oder verschreibt
Medikamente. Ich wollte das ändern und habe das Lernwerk
Buntstift gegründet. Wir geben
normale Nachhilfe und bieten
zum anderen Therapien an für
Kinder, die mit einer vermeintlichen Lern- oder Konzentrationsstörung zu uns kommen.
Etwa mit der Diagnose ADHS?
Ja. 80 Prozent aller Kinder, die
mit ADS oder auch mit LRS zu
uns geschickt werden, haben eigentlich ein anderes Problem.
Bei ADS liegen oft Defizite in der
frühkindlichen
Entwicklung
oder ein geringes Selbstwertgefühl vor. Bei einer LRS haben die
Kinder häufig Schwierigkeiten,
Tonhöhen zu unterscheiden. Das
führt dazu, dass sie nicht richtig
betonen oder den Unterschied
zwischen p und b nicht erkennen. Manche haben auch eine
Blicksteuerungsauffälligkeit.
Diese Kinder überspringen beim
Lesen Zeilen. All diese Probleme
kann man statt mit Medikamenten mit Therapien behandeln.
Was tun Sie, wenn Eltern mit ihren Kindern kommen?
Zuerst führen wir ein Gespräch
mit den Eltern. Mit Hilfe eines
Fragebogens suchen wir nach
Problemen in der frühkindlichen Entwicklung, nach Traumata, Ängsten und Unsicherheiten. Hier kann ein vermeintliches ADS oder ADHS eine Ursache haben. Auch mediale Reizüberflutung kann eine Ursache
sein. Da können dann Psychologen helfen. In einem zweiten
Dyskalkulie muss kein Stempel fürs Leben sein, wenn die Ursachen
behandelt werden Foto: dpa
Schritt untersuchen Therapeu- Sind Medikamente immer der
ten die Kinder. Sie überprüfen et- falsche Weg?
wa, wie schnell ein Kind Tonhö- Es gibt einige wenige Fälle mit
hen differenzieren kann. Oft stel- „echtem“ ADS oder ADHS. Dann
len sie Wahrnehmungs- oder kann es sinnvoll sein, für einige
Entwicklungsdefizite fest. Der Monate Ritalin oder ein anderes
Bericht der Therapeuten geht Medikament einzusetzen. Allerdann an den Lehrer oder den be- dings nur solange, bis das Kind
handelnden Arzt des Kindes. therapiefähig ist. Sonst ist das
Wenn der Arzt die Therapie ver- ADS oder ADHS wieder da, soschreibt, können unsere Thera- bald man das Medikament abpeuten mit der Arbeit beginnen. setzt. Wenn man dagegen die Ursachen behandelt, hilft man dem
Wie sieht diese Therapie aus?
Die Hörwahrnehmung kann Kind langfristig.
man durch Training verbessern.
.....................................................................
Dabei lesen Schüler und TheraSvend Holger Schulze
peut gleichzeitig einen Text. Die ................................................
Stimmen laufen über einen ■ 55, studierte nach dem HauptComputer und das Kind hört sie schulabschluss noch Wirtschaft in
wieder über Kopfhörer. Der Kiel. Er arbeitet bei
Computer fügt Störgeräusche der Treuhand,
bei oder versetzt die Stimme des wird anschlieTherapeuten um eine Millise- ßend Vorkunde. Dadurch kann man trai- stand eines
nieren, dass beide Gehirnhälften Bauunternehsynchron arbeiten. Die Blick- mens. 2002
steuerung kann man mit speziel- steigt er aus und
len Brillen trainieren. Nach sechs baut die Lernwerk Buntstift GmbH
bis acht Monaten ist das Wahr- mit heute neun Standorten und
nehmungsproblem therapiert fünf Ergotherapiepraxen vor allem
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Schweitzer. Vielmehr zeige zum jährigen Flüchtlingen handeln
Mit und ohne Einspruch
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Beispiel der Fall vom Hamburger soll. Eine einfache Verwaltungs-
Wer als minderjähriger Flüchtling ohne Eltern oder sonstige
Begleitung in Deutschland ankommt, hat meist traumatische
Erfahrungen und eine monatelange Flucht hinter sich. Für diese Minderjährigen sind daher die
Kinder- und Jugendhilfe (und
nicht die Ausländerbehörden)
zuständig, das heißt sie werden
in aller Regel vom Jugendamt in
Obhut genommen. Zuständig ist
jeweils die Kommune, wo ein
Flüchtling sich erstmals bei den
Behörden meldet oder aufgegriffen wird.
Doch die steigende Flüchtlingszahl geht in vielen Kommunen über die Grenze der Leistungsfähigkeit hinaus: Es fehlt
an Platz und an Personal, die Aufnahmeverfahren ziehen sich
und die Minderjährigen bleiben
stellenweise sich selbst überlassen. So machten jüngst nordafrikanische Jugendliche Schlagzeilen, die auf dem Hamburger Kiez
Freier beklaut haben sollen – und
dafür in einem sogenannten „Racheakt“ von Schlägern aus dem
Zuhältermilieu krankenhausreif
geprügelt wurden.
Momentan nehmen zehn ausschließlich westdeutsche Großstädte etwa 60 Prozent aller unbegleiteten
minderjährigen
Flüchtlinge auf, die ostdeutschen Bundesländer ohne Berlin
dagegen zusammen nur zwei bis
drei Prozent. Um diesem Problem zu begegnen, hat Bayern eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, wonach minderjährige Flüchtlinge nach dem
sogenannten
Königsteiner
Schlüssel, der den Lastenausgleich zwischen den Bundesländern regelt, flächendeckend verteilt werden sollen.
Allein Hamburg rechnet 2014
mit ungefähr 1.000 Neuaufnahmen bei bundesweit etwa 6.000
unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen. Marcel Schweitzer,
der Sprecher der Hamburger Sozialbehörde, sieht in der Umverteilung der Flüchtlinge daher eine Chance: „Völlig überfüllte Einrichtungen können nicht im Sinne des Kindeswohls sein“, so
■ Eine Verwaltungsvorschrift ist
eine interne behördliche Anweisung, wie bestimmte Gesetzesvorschriften in der Praxis anzuwenden sind. Sie soll Gesetzesbestimmungen auslegen und konkretisieren und somit den nachgeordneten Behörden Klarheit verschaffen. Sie dienen damit auch der
möglichst bundesweiten Einheitlichkeit von Verwaltungsentscheidungen.
■ Im Sozial- und Ausländerrecht
werden solche Verwaltungsvorschriften zum Teil als sehr problematisch angesehen, wenn sie eine
konkrete Außenwirkung auf die
Betroffenen entfalten, diese sich
dagegen aber nur bedingt wehren
können. Konkret gilt dies zum Beispiel für bestimmte Verwaltungsvorschriften, die Ansprüche für
Hartz-IV-Empfänger regeln. Auch
Regelungen zur Aufenthaltsbestimmung und Datenerfassung
von Flüchtlingen gehören dazu.
■ Ein Verwaltungsakt entfaltet im
Gegensatz dazu unmittelbare Außenwirkung. Es handelt sich dabei
um Einzelfallregelungen auf dem
Gebiet des öffentlichen Rechts. Ob
eine staatliche Maßnahme einen
Verwaltungsakt darstellt, hat unmittelbare rechtliche Konsequenzen: Denn damit sind bestimmte
Rechtsfolgen verknüpft, wie zum
Beispiel eine Rechtshilfebelehrung und die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Fristen Rechtsschutz gegen die entsprechende
Maßnahme in Anspruch zu nehmen. ANDREJ REISIN
Kiez, dass es für bestimmte Jugendliche die Integrationschancen erhöhen könne, wenn sie an
anderen Orten in wesentlich
kleineren Gruppen intensiv betreut werden könnten.
Für Conni Gunsser vom
Flüchtlingsrat Hamburg stellt
die Verteilung keinesfalls eine
Lösung dar: „Viele Jugendliche
kommen gezielt an einen bestimmten Ort, weil sie dort bereits Freunde oder Bekannte haben oder es eine Community aus
dem Herkunftsland gibt. Sie werden sich nicht einfach woanders
hinbringen lassen, sondern wiederkommen oder abtauchen.“
Zudem sieht Gunsser die Frage
der praktischen Umsetzung sehr
kritisch: „Einem schwer traumatisierten Jugendlichen, der nach
einer langen Odyssee in einem
völlig fremden Land ankommt,
können Sie nicht einfach eine
Fahrkarte und Adresse in die
Hand drücken und ihn zum
Bahnhof schicken“, so Gunsser.
Diese Kritik wird von allen
Flüchtlingsinitiativen und Verbänden nahezu einhellig geteilt.
Der zuständige Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (B-UMF) bewertet
die geplante Umverteilung klar
als „Schwächung des Schutzes
der Kinder und Jugendlichen“.
Andere Experten bemängeln,
dass es keineswegs unerheblich
sei, um was für einen rechtlichen
Vorgang es sich bei der Zuweisung von unbegleiteten minder-
Lernen sollen die Flüchtlinge, vor Ort bleiben nicht
Foto: dpa
vorschrift, die Jugendämter anweist, minderjährige Flüchtlinge
nach einem bestimmten Schlüssel zu verteilen, würde zum Beispiel den Rechtsschutz für die
Flüchtlinge weitgehend außer
Kraft setzen, da es keine Möglichkeit gibt, unmittelbar gegen Folgen von Verwaltungsvorschriften zu klagen (siehe Infobox).
Aber auch wenn die Verteilung über einen Verwaltungsakt
geregelt wird, können die Rechte
der minderjährigen Flüchtlinge
verletzt werden. Denn ihnen
steht nach der UN-Kinderrechtskonvention, dem Haager Kinderschutzübereinkommen,
aber
auch nach den Aufnahmerichtlinien der EU und dem deutschen
Kinder-Jugendhilferecht (SGB
VIII) besonderer Schutz zu: So ist
stets vorrangig das Kindeswohl
in Erwägung zu ziehen und der
Anspruch auf Erziehung und
Entwicklung zu erfüllen.
Volker Maria Hügel von der
„Gemeinnützigen Gesellschaft
zur Unterstützung Asylsuchender“ (GGUA) kritisiert daher, dass
„das Interesse der Kinder und Jugendlichen von vornherein einem Verwaltungsinteresse untergeordnet wird“. Wer minderjährige Flüchtlinge aus „puren
Lastenausgleichsgründen“ über
das Bundesgebiet verstreue, der
handle nicht im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes oder
der UN-Kinderrechtskonvention. Dies könnte am Ende sogar
dazu führen, dass ein mögliches
Gesetz weder europarechtsnoch verfassungskonform wäre.
Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) und seine Behörde sind dagegen zuversichtlich, dass noch im Dezember eine Gesetzesvorlage in den Bundesrat eingebracht werden kann.
Behördensprecher Schweitzer ist
sich sicher, auch in Zukunft dem
Kindeswohl gerecht werden zu
können: „Natürlich wird niemand schwer traumatisierte Jugendliche einfach in einen Zug
setzen“, so Schweitzer. Aber die
Umverteilung insgesamt sei im
Interesse aller Beteiligten dringend notwendig.
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eines
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hemmt werden.
ge-
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Grund und Umfang informieren. Das hat der Europäische Gerichtshof festgestellt und damit
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RECHT • WIESE | nord
SONNABEND/SONNTAG, 22./23. NOVEMBER 2014  TAZ.AM WOCHENENDE
Schikane mit System
ARBEITSRECHT Wenn Personalvorstände und Firmenbosse gegen Gewerkschaften und
Betriebsräte vorgehen wollen, holen sie sich gern professionelle Beratung
VON KAI VON APPEN
Eigentlich ist die Sache klar: Die
Gründung von Gewerkschaften
ist durch die Koalitionsfreiheit
im Grundgesetz garantiert, die
Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte als Belegschaftsvertreter sind durch das Betriebsverfassungsgesetz einschlägig geregelt. Doch es gibt zunehmend
Firmenchefs, denen grundrechtliche Garantien der Arbeitnehmer-Vertretungen ein Dorn im
Auge sind. Sie bedienen sich
dann gern der Hilfe von Unternehmensberatern und Rechtsanwälten, die sich auf das sogenannte „Union Busting“ oder
„Union Bashing“ spezialisiert haben – also auf die „Sprengung“
der Gewerkschaft oder die „Prügel“ von Betriebs- und Personalräten durch systematische Unterdrückung und Sabotage der
Arbeitnehmervertretungen.
In den USA ist das Union Busting bereits zur einer richtigen
Dienstleistungsbranche geworden. In Deutschland sind solche
Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmensberatungen
langsam auch auf dem Vormarsch.
Die Mittel des Union Busting und
Union Bashing sind vielfältig:
die gezielte Diskreditierung einzelner Arbeitnehmervertreter
durch Detektive, Mobbing durch
arbeitgeberfreundliche Kollegen
im Betrieb, aber auch arbeitsrechtliche Maßnahmen, beispielsweise die Blockade einer
Betriebsratswahl per einstweiliger Verfügung.
Hartnäckig: Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat fordern Foto: dpa
Hamburg gilt mittlerweile als
ein Zentrum des Union Busting.
Dort haben sich nicht nur die ersten deutschen Wirtschaftskanzleien gegründet, hier tummeln
sich im Jahr 2014 auffällig viele
Vertreter eines Hardcore-Arbeitsrechts, die systematisch
und unverblümt gegen Beschäftigte, Betriebsräte und Gewerkschafter vorgehen. Allein im September wurden hier auf zwei
„Arbeitgebertagen“ Manager in
Methoden des Union Busting geschult.
Erinnert sei an den Streik
beim Verpackungsmittelhersteller Neupack im niedersächsischen Rotenburg an der Wümme
und Hamburg im Jahr 2013, als
der Familienbetrieb gleich zu
Streikbeginn einen notorischen
Gewerkschaftsgegner als Geschäftsführer engagierte, der die
IG Bergbau Chemie Energie und
die Streikenden mit Klagen, Ab-
mahnungen,
Kündigungen,
Hausverboten,
Strafanzeigen
und Polizeieinsätzen übersäte.
Bespitzelung,
Bestechung,
Diffamierung und Spaltung der
Belegschaft: Verstöße gegen geltende Gesetze und internationale Normen sind beim Union Busting dabei ebenso einkalkuliert
wie institutioneller Rechtsmissbrauch durch eine Flut von Arbeitsgerichtsverfahren. Zu den
Folgen gehören nicht selten dramatische Krankheitsgeschichten auf Seiten der Opfer. Betriebsrats-Mobbing breite sich
wie ein Krebsgeschwür aus, wa-
Betriebsrats-Mobbing
breite sich wie ein
Krebsgeschwür aus,
waren sich die
Betroffenen einig
ren sich im Oktober die 80 Teilnehmer einer Gewerkschaftstagung in Mannheim für Betroffene aggressiver Arbeitgeber-Methoden einig.
So ergeht es auch Nils Böttger
vom marktführenden Windanlagenhersteller
Enercon
mit
Stammsitz im ostfriesischen Aurich. Er wurde von der Geschäftsführung abgemahnt, als er sich
als Betriebsratsvorsitzender für
Leiharbeiter einsetzte. Er habe
seine Kompetenzen als Betriebsrat überschritten, hieß es. Er
wehrte sich mit einer Veröffentlichung und erhielt die fristlose
Kündigung. Betriebswirtschaftlichen Schaden habe Böttger angerichtet, so die Begründung,
weil das Leiharbeitsunternehmen nach dem Vorfall seinen
Vertrag mit einer Enercon-Tochter nicht verlängert habe. Der Betriebsrat stimmte der Kündigung nicht zu, deshalb beschäftigt sich nun das Arbeitsgericht
mit der Angelegenheit.
„Verfahren, in denen es um
Rechte von Betriebsräten geht,
sind kompliziert“, sagt Petra
Jentzsch, IG Metall-Sekretärin
für Enercon. Als solche weiß sie,
dass Fälle wie der von Nils Böttger kein Einzelfall sind. Die Publizisten Werner Rügemer und
Elmar Wigand haben Beispiele
dafür zusammengetragen, dass
sich Geschäftsführungen von
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