Vorlage Gemeinderat

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Vorlage Gemeinderat
Sitzung am 23.03.2015
TOP 4a1 öffentlich
Vorlage Nr. 31/2015ö
Anlagen: genannt
Az.: 106.11 / ho
Gemeinderat
(X)
zur Beschlussfassung im Gemeinderat
( )
zur Information
Immissionsschutzrechtlicher Antrag inkl. Bauantrag für eine Anlage zur Herstellung
von Holzpresslingen in Oberrot, Flste. 720/1, 721, 722, 722/1, 723 und 735/4
I.) Beschlussantrag:
1.
2.
3.
4.
Gegen die geplante Maßnahme werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens keine Einwendungen oder Bedenken erhoben.
Zum Bauantrag wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
das Einvernehmen der Gemeinde grundsätzlich erteilt.
Die Gemeinde übernimmt die notwendige Grunddienstbarkeit/Baulast für das Flurstück 6/5
(Industriestraße) für die Errichtung/Querung der mechanischen Fördereinrichtung und stimmt
dem Verlauf der Fördereinrichtung als Grundstückseigentümer des Flst. 6/5 zu.
Einer Überbauung des gemeindlichen Oberflächenkanals auf den Flst. 722 und 735/4 mit den
4 geplanten Pelletsilos wird nicht zugestimmt. Der Kanal ist in Abstimmung mit der Gemeinde
und dem Verbandsbauamt Limpurger Land auf Kosten des Antragsstellers zu verlegen.
Sofern hierzu evtl. wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich sind wäre diese ebenso auf
Kosten des Antragssteller zu beantragen.
II.) Begründung:
Die Fa. Klenk Holz AG hat am 03.02.2015 nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz den Antrag
auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb
einer Holzpelletierungsanlage in Oberrot, Flste. 720/1, 721, 722, 722/1, 723 und 735/4 beim
Landratsamt (LRA) Schwäbisch Hall eingereicht.
Mit Schreiben vom 24.02.2015 hat uns das Landratsamt hierzu um Stellungnahme gebeten.
Beigefügt sind die Erläuterung zur Antragstellung (Anlage 1), die Beschreibung der Maßnahme
(Anlage 2), der Lageplan und verschiedene Ansichten (Anlage 3 – nicht maßstäblich).
Des Weiteren hat am 15.01.2015 eine Informationsveranstaltung im Sitzungssaal zum geplanten
Vorhaben stattgefunden.
Teil dieses Verfahrens ist auch der Bauantrag für eine Anlage zur Herstellung von Holzpresslingen
in Oberrot, Flste. 720/1, 721, 722, 722/1, 723 und 735/4.
Im Zuge des Bauvorhabens ist vorgesehen ein Gebäude für die Pelletierungsanlage, ein Gebäude
zur Absackung ein Gebäude für den Bandtrockner sowie 7 neue Silos zu errichten. Das bisher auf
dem Flst. 722/2 bestehende Gebäude soll abgerissen werden.
Bauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes „Strietwiesen, 2. Änderung“
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des im Genehmigungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes
„Strietwiesen, 2. Änderung“ (siehe TOP 3 der heutigen GR-Sitzung).
Im Bereich der bisherigen Lagerplätze soll die Pelletierungsanlage und die weiteren baulichen
Anlagen errichtet werden.
Die Pelletierungsanlage ist dabei mit einer Höhe von 12,98 m bzw. im Bereich der Verladestation
mit 14,52 m vorgesehen.
Das Gebäude für die Absackung ist mit einer Höhe von 10,47 m und einem Pultdach mit 12°
Dachneigung vorgesehen.
Das Gebäude für den Bandtrockner ist mit einer Höhe vom 6,26 m vorgesehen.
Der sich im Verfahren befindliche Bebauungsplan „Strietwiesen, 2. Änderung“ lässt im fraglichen
Bereich Gebäudehöhen bis 15,00 m zu.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wären damit eingehalten.
Die beiden Nassspansilos (Silo 1 und 2) auf Flst. 723 bzw. 722 sind mit einer Höhe von 25,00 m
(Außendurchmesser rd. 16,50 m) und dazu technische Aufbauten mit rund 1 m bzw. die Steigleiter
mit insgesamt rd. 3 m über der Silooberkante vorgesehen.
Das Trockenspansilo ist mit einer Höhe von ca. 23,75 m (Außendurchmesser rd. 13,50 m) sowie
technischen Aufbauten mit rd. 2,80 m, gesamt 26,56 m vorgesehen.
Die vier Pelletsilos (zur Lagerung) sind jeweils mit einer Höhe von 24,10 m (Außendurchmesser
18,00 m) sowie technischen Aufbauten von 4,60 m, gesamt 28,70 m vorgesehen.
Der sich im Verfahren befindliche Bebauungsplan „Strietwiesen, 2. Änderung“ lässt Silos mit einer
Höhe von 25,00 m und die technische Aufbauten (ohne Höhenbegrenzung) zu.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wären damit eingehalten.
II Fördereinrichtung
Das Förderband ist vorgesehen vom Sägewerk auf Flst. 699 über die Industriestraße (Flst. 6/5)
zum geplanten Spänesilo 2 auf Flst 723.
Die geplante Höhe beträgt rund 15,00 m am Sägewerk und rd. 30,00 m im Bereich des Spänesilos
2 auf Flst 723.
Da mit der Fördereinrichtung das gemeindeeigene Grundstück 6/5 (teilentwidmeter Bereich der
Industriestraße) überquert wird müsste die Gemeinde hierfür die notwendige Grunddienstbarkeit
oder Baulast über das Flurstück 6/5 für die Errichtung der geschlossenen mechanischen
Fördereinrichtung übernehmen sowie dem Bau des Stützbauwerkes als Grundstückseigentümer
zustimmen.
III Sonstiges
Die geplanten Vorhaben werden innerhalb der neuen Baulinien erstellt. Die notwendigen
Grenzabstände werden eingehalten.
Beim Vorhaben ist eine Überbauung des gemeindlichen Oberflächenkanals auf den Flurstücken
722 und 735/4 mit den 4 geplanten Pelletsilos vorgesehen. Eine Zustimmung hierzu kann aus
Sicht der Verwaltung nicht in Aussicht gestellt werden.
Der Kanal wäre in Abstimmung mit der Gemeinde und dem Verbandsbauamt Limpurger Land auf
Kosten des Antragsstellers zu verlegen. Sofern hierzu evtl. wasserrechtliche Genehmigungen
erforderlich sind wäre diese ebenso auf Kosten des Antragssteller zu beantragen.
Gegen den geplanten bestimmungsgemäßen Betrieb des Pelletwerkes bestehen aus
schalltechnischer Sicht keine Bedenken, sofern die Maßnahmen aus Kapitel 10 der
Geräuschimmissionsprognose beachtet werden.
Die immissionsschutzrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt durch das Landratsamt.
Eine separate Nachbarbeteiligung ist lt. Mitteilung des Landratsamtes im
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht durchzuführen.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen wie unter I angeführt zu beschließen.
Die vollständigen Antragsunterlagen liegen zur Sitzung aus und können von Gemeinderäten auch
vorab im Zimmer 13 des Rathauses Oberrot eingesehen werden.
Aufgestellt:
Oberrot, den 13.03.2015
Hofmann
Hauptamtsleiter