130322 FAQ-Liste HHEPASS + FöRiLi EQ

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130322 FAQ-Liste HHEPASS + FöRiLi EQ
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU
HAMBURGER ENERGIEPASS
WÄRMESCHUTZ IM GEBÄUDEBESTAND
MODERNISIERUNG VON MIETWOHNUNGEN
HHEpass
WSG
Mod-Miet
Hier finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen rund um den HAMBURGER ENERGIEPASS. Der Übersichtlichkeit halber haben wir eine Aufstellung nach Stichworten vorgenommen.
Stand: März 2013
STICHWORT
FRAGE / ANTWORT
Aktualisierung eines bestehenden Hamburger Energiepasses
Gibt es bereits einen gültigen Hamburger Energiepass, so muss für die Bemessung von Fördergeldern
kein neuer Hamburger Energiepass über die Zentralstelle für den Hamburger Energiepass ausgestellt
werden.
PROGRAMM
WSG,
HHEpass,
Mod-Miet
Bei Förderung ohne neuen Hamburger Energiepass
sind die energetischen Einsparungen durch einen
Hamburger Energiepass-Berater nachzuweisen.
Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Hamburger Energiepasses kann dann erforderlich werden, wenn z. B.
eine veränderte oder weitere Sanierungsvariante
berechnet werden soll als die ursprüngliche Variante
eine spätere Sanierung des Gebäudes anders
ausgeführt wird oder wurde, als im ursprünglichen
Hamburger Energiepass dargestellt
sich zwischenzeitlich aufgrund erfolgter gesetzlicher Änderungen eine veränderte Berechnungsgrundlage ergeben hat
die Bilanzierung für die Bemessung der Förderhöhe angepasst werden muss
Antragstellung
Ein Antrag auf Förderung ist immer vor Beginn der
Maßnahme durch den Eigentümer oder Bevollmächtigten bei der WK zu stellen.
WSG,
HHEpass,
Mod-Miet
Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss
eine Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der
WK www.wk-hamburg.de Downloads.
Siehe auch Förderung
Anforderungen aus den Förderrichtlinien
Um eine Förderung durch die WK zu erhalten, sind
die Anforderungen an die U-Werte, Jahresendenergiebedarf bzw. Jahresheizenergiebedarf sowie alle
weiteren Anforderungen einzuhalten.
WSG,
HHEpass,
Mod-Miet
HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 1 von 7
Energetische Kennwerte
FR Wärmeschutz im Gebäudebestand
FR Modernisierung von Mietwohnungen:
Neue Bauteile:
Ausnahme: U-Werte von Bauteilen mit technischer Begründung
Beim Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“
ist der Jahres-Heizwärmebedarf die entscheidende
Kenngröße für die energetische Qualität des Gebäudes.
Beim Programm „Modernisierung von Mietwohnungen“ ist der Jahres-Endenergiebedarf die entscheidende Kenngröße für die energetische Qualität des
Gebäudes.
Neue Bauteile (als Ersatz eines alten Bauteils oder
als Erweiterung des Gebäudes) sind entsprechend
den Anforderungen der Förderrichtlinie auszuführen.
Kann bei einem bestimmten Bauteil der geforderte UWert nicht erreicht werden, ist beim Antrag eine bautechnische Begründung einzureichen. Die technische
Begründung ist vom Energieberater bzw. Energieberater und Qualitätssicherer zu unterzeichnen.
Die bautechnische Begründung kann entfallen wenn
die betroffenen Flächen nicht mehr als 5% der Umfassungsfläche betragen.
Ausnahme: U-Werte von Bauteilen ohne technische Begründung
NUR FÜR DIE BILANZIERUNG ZUR BEMESSUNG
DER FÖRDERHÖHE, NICHT HAMBURGER ENERGIEPASS:
Kann bei einem bestimmten Bauteil der geforderte UWert nicht erreicht werden und es kann keine bautechnische Begründung eingereicht werden, kann
das Bauteil in der Bilanz bereits im IST-Zustand als
verbessert angenommen werden.
WSG
Mod-Miet
Beispiel: Wird eine Kellerdecke nur bis zum U-Wert
0,30 gedämmt, kann der U-Wert 0,30 bereits im ISTZustand angegeben werden. So ist die Verbesserung
im Gesamtergebnis korrekt abgebildet, die Einsparung aus diesem Bauteil wird aber nicht durch die
WK gefördert.
Autorisierung
Zur Ausstellung eines Hamburger Energiepasses ist
für Ingenieure, Architekten, Energieberater eine Autorisierung durch die WK bzw. erforderlich. Die aktuelle
Liste der autorisierten Energiepass-Berater finden
Sie unter
www.wk-hamburg.de/downloads
Für Fragen zur Autorisierung ist die Zentralstelle
Hamburger Energiepass (ZHE) zuständig.
ähnliche Gebäude
Ähnliche Gebäude, sind solche, die im Vergleich zu
einem „Ursprungs-Gebäude“
sich in der Gebäudekubatur nicht oder nur
unwesentlich unterscheiden, aber im wärmetechnischen Aufbau der Hülle deutliche Abweichungen aufweisen oder
in der Gebäudekubatur geringe bis deutliche
Abweichungen aufweisen , aber sich im
wärmetechnischen Aufbau der Hülle nur unwesentlich unterscheiden
HHEpass
Für ähnliche Gebäude muss ein eigenständiger
HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 2 von 7
Energiepass erstellt werden.
Der verringerte Aufwand für die Erstellung eines
Hamburger Energiepasses für ein ähnliches Objekt
wird mit einem geminderten Honorar wie folgt berücksichtigt:
Anzahl der
Wohneinheiten (WE)
1 bis 2 WE
3 bis 4 WE
5 bis 6 WE
7 bis 12 WE
13 bis 19 WE
20 bis 99 WE
über 100 WE
Honorar
*inkl. ZHE-Gebühr
ZHE-Gebühr
200 €
290 €
425 €
555 €
665 €
770 €
880 €
25 €
50 €
75 €
95 €
110 €
110 €
110 €
Stand: 01.06.2012
Dieser Betrag ist förderungsfähig. Vorgenannte Regelungen gelten auch für zeitlich getrennte Förderungsanträge des gleichen Bauherrn.
Fragen zur Auslegung hinsichtlich der Einstufung als
gleiche oder ähnliche Gebäude sind im Einzelfall mit
der Zentralstelle für den Energiepass abzusprechen.
Die Entscheidung erfolgt im Einvernehmen mit der
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.
Baugleichheit
Sind im Gebäudebestand eines Gebäudeeigentümers gleiche oder spiegelgleiche Gebäude vorhanden, so ist hierfür nur ein Energiepass erforderlich
und förderungsfähig. Für ein weiteres „gleiches“ Gebäude ist eine Erklärung über die sinngemäße Anwendbarkeit des „Ursprungs-Energiepasses“ erforderlich(Baugleichheitsbescheinigung).
HHEpass
Baugleichheitsbescheinigungen werden zusammen
mit der Erstausstellung des Energiepasses nicht gesondert berechnet. Für eine spätere Ausstellung wird
durch die Energiepassbüros je Bescheinigung ein
Beitrag von 75 € (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
Dieser Betrag ist nicht förderungsfähig.
Bilanzierung
Bei der Ermittlung der förderfähigen Einsparungen
über die energetische Bilanz, sind die energetischen
Anforderungen der jeweiligen Förderrichtlinie zu berücksichtigen.
WSG,
HHEpass,
Mod-Miet
Die Bilanzierung ist nach den Richtlinien der aktuell
gültigen EnEV zu erstellen.
Der Ausbau eines vorhandenen Dachgeschosses,
eine Aufstockung oder ein Anbau müssen in der Sanierungsmaßnahme mit bilanziert werden. Im Einzelfall empfehlen wir eine Absprache mit der WK.
Alle beheizten Räume (auch niedrig beheizte Räume
nach EnEV) müssen im Gebäudevolumen berücksichtigt werden.
Systemgrenzen in der Bilanzierung:
Oberer Gebäudeabschluss
Das Bauteil mit dem besten U-Wert (Dach- oder
oberste Geschossdecke) bildet die thermische Hüll-
HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 3 von 7
fläche für den oberen Gebäudeabschluss unabhängig davon, ob der darunterliegende Dachraum aktiv
beheizt wird.
Verschiebung der Systemgrenzen
Durch die Modernisierung/Veränderung des Gebäudes kann es zu einer Verschiebung der Systemgrenzen kommen. Diese Systemgrenzen sind bei den
angrenzenden Bauteilen, sowie beim Gebäudevolumen zu berücksichtigen.
Siehe auch WK-Info „Bilanzierung von Wohngebäuden“
elektrische Warmwasserbereitung
Die Berechnungsregel für das Referenzgebäude bei
elektrischer Warmwasserbereitung gemäß Anlage 1,
Nummer 1.1, Absatz 2 der EnEV darf für die energetischen Bilanzierungen zur Förderung bei der WK
nicht verwendet werden.
WSG,
Mod-Miet
Energieausweis
Für bestehende Wohngebäude wird standardmäßig
ein Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (für den Bestand vor Sanierung)
mit dem Hamburger Energiepass mitgeliefert.
HHEpass
Der Energieausweis im Rahmen des Hamburger
Energiepasses ist immer ein bedarfsorientierter
Energieausweis.
Fenster
Der Einbau von Fenstern ist nur förderfähig, wenn auch
an den Außenwänden energetische Maßnahmen vorgenommen werden, bzw. die Anforderungen aus den
Förderrichtlinien an den U-Wert der Außenwände bereits eingehalten werden.
WSG,
Mod-Miet
Förderung
Für alle Wohngebäude gewährt die WK eine Förderung in Höhe von 40 % der für den Energiepass anfallenden Kosten (Erstausstellung) aus der Förderrichtlinie Hamburger Energiepass, gemäß Vergütungstabelle Hamburger Energiepass.
HHEpass
Hamburger Energiepass
Mod-Miet
Für vermietete Wohngebäude, an welchen, von der
WK geförderte Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, wird für die Erstellung eines
Hamburger Energiepasses im Rahmen des Klimaschutzprogramms (Mod.A) ein pauschaler Zuschuss
von 500 € pro Antrag auf Modernisierungsförderung
von Mietwohngebäuden gewährt. Beim großen Modernisierungsprogramm (Mod.B) und der Modernisierung in Sanierungsgebieten (Mod. D) können die
Kosten für die notwendige Energieberatung und Qualitätssicherung als Baunebenkosten anerkannt werden.
Eine Kombination dieser beiden Zuschüsse für den
Hamburger Energiepass ist nicht möglich.
Förderung mit altem Energiepass
Aktualisierung
HHEpass
Gültigkeit
Der Hamburger Energiepass, sowie der Energieausweis haben eine Gültigkeit von 10 Jahren,
HHEpass
Gebäudebegriff
Der Hamburger Energiepass ist für jedes Gebäude
und für jeden Grundeigentümer separat aufzustellen.
HHEpass
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Als Gebäude ist ein geschlossener Baukörper zu
verstehen, der durch eine allseitig gegenüber der
Außenluft exponierte Gebäudehülle gekennzeichnet
ist. An die Stelle einer außenluftorientierten Hüllfläche kann auch eine Grenzwand zu einem Nachbargebäude auf der Grundstücksgrenze treten
Die Anzahl der Hauseingänge und Treppenhäuser
innerhalb dieses Baukörpers ist für den Gebäudebegriff in der Regel unbeachtlich.
Nicht zusammenhängende Baukörper auf einem
Grundstück sind immer als mehrere Gebäude zu
behandeln, gegebenenfalls unter Einbeziehung der
Wiederholungsregelungen ( ähnliche Gebäude, Baugleichheit).
Auch bei einem zusammenhängenden Baukörper
können zwei oder mehrere Gebäude vorhanden sein,
wenn an einer klar definierten Schnittstelle
1. die Konstruktionsart der Außenhülle sich
wärmetechnisch wesentlich ändert und
2. die Gebäudehöhe um mehr als zwei Geschosse verspringt und
3. ein deutlicher Unterschied im Baualter gegeben ist.
Die Anwendung der Ausnahmeregelung ist im Einzelfall mit der Zentralstelle für den Energiepass abzusprechen. Die Entscheidung erfolgt im Einvernehmen
mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.
Grundsätzlich sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung bei der Ermittlung der Daten für das Gebäude einzuhalten.
Gewerbe
Förderung Nichtwohngebäude
NichtwohnG
Nichtwohngebäude bzw. Gewerbenutzung können im
Rahmen der Förderrichtlinie „Modernisierung von
Nichtwohngebäuden“ gefördert werden.
Förderung gemischt genutzte Gebäude
Der Wohn- bzw. Gewerbeanteil eines Gebäudes
kann im jeweiligen Förderprogramm gefördert werden. Für die Förderung des Gewerbeanteils ist eine
separate Bilanzierung erforderlich.
Bilanzierung Nichtwohngebäude
Die Energieberatung und -bilanzierung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 wird im Rahmen
der Förderrichtlinie „Modernisierung von Nichtwohngebäuden“ mit 50%, maximal aber 5.000 € gefördert.
Bis 50.000 € Investitionssumme
Welche Bilanzierung ist
erforderlich?
Bei einer Investitionssumme von bis zu 50.000 € ist
eine vereinfachte Berechnung des vermiedenen
Transmissionswärmeverlustes möglich. Das Rechentool wird von der WK auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Ab 50.000 € Investitionssumme
Ab einer Investitionssumme ab 50.000 € ist eine Bilanzierung nach DIN 18599 erforderlich.
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Kosten eines Energiepasses
Für die Erstellung von Hamburger Energiepässen
wird durch die autorisierten Energiepass-Berater ein
Honorar erhoben. Dieses staffelt sich in Abhängigkeit
von der Anzahl der Wohneinheiten des zu bearbeitenden Gebäudes wie folgt:
Anzahl der
Wohneinheiten
(WE)
1 bis 2 WE
3 bis 4 WE
5 bis 6 WE
7 bi 12 WE
13 bis 19 WE
20 bis 99 WE
über 100 WE
Honorar
*inkl. ZHEGebühr
625 €
825 €
1.120 €
1.430 €
1.660 €
1.900 €
2.145 €
HHEpass
ZHEGebühr*
50 €
110 €
160 €
210 €
250 €
250 €
250 €
Stand: 01.06.2012
*die anfallenden Gebühren sind in den Vergütungen der
Energiepassberater enthalten und werden durch diese verauslagt
bzw. durchgeleitet. Gebührenschuldner ist der Antragsteller.
Siehe auch ähnliche Gebäude und Zweitausfertigung
Luftwechselrate
Die Luftwechselrate ist entsprechend der aktuell gültigen Norm anzusetzen.
WSG,
HHEpass,
Mod-Miet
Bei Bestandsgebäuden ohne Luftdichtheitsprüfung
bzw. mit negativer Luftdichtheitsprüfung ist die Luft-1
wechselrate mit 0,7h anzusetzen. Bessere Werte
sind nur mit einer Luftdichtheitsprüfung zugelassen
(siehe DIN 4108-6).
Ausnahme: Luftwechselrate
1,0 h-1
Bemessungsgrundlage für Förderung
Zur Bemessung der Förderung ist eine Luftwechsel-1
rate von 1,0 h nicht zulässig. Hier ist die Luftwech-1
selrate mit einem verbesserten Wert von 0,7h anzusetzen.
Begründung: Derart undichte Fenster, welche das
-1
Ansetzen der Luftwechselrate von 1,0 h zulassen
sind aus Sicht der WK durch unterlassene Instandhaltung undicht geworden. Die Einsparung aus dieser
unterlassenen Instandsetzungsmaßnahme soll nicht
gefördert werden.
Nichtwohngebäude
Siehe Gewerbe
Sanierung später anders als
im Hamburger Energiepass
dargestellt
Aktualisierung
HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 6 von 7
Sanierungsvorschläge
Im Hamburger Energiepass sind entsprechend dem
Mustervertrag für den Hamburger Energiepass für
alle Bauteile Modernisierungsvorschläge abzugeben.
Wirtschaftlich nicht vertretbare Modernisierungsvorschläge wie z.B. das Entfernen der Kellersohle zur
Einbringung einer Wärmedämmung können entfallen.
HEP
Die im Energiepass dargestellten Sanierungsvorschläge sollen einen Eindruck des möglichen Einsparpotentials vermitteln. Eine Verpflichtung zur Umsetzung gibt es nicht. Die Umsetzung von Maßnahmen kann abweichend von den dargestellten Vorschlägen erfolgen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Der Hamburger Energiepass gibt keine Auskunft über
durchschnittliche Kosten der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen. Grund hierfür sind die Vielzahl
individueller Faktoren, die sich auf Baukosten auswirken können (Lage, Größe des Objektes, Zeitpunkt
der Maßnahmen etc.) und damit eine pauschale Betrachtung mit verlässlichen Aussagen unmöglich
machen.
Es wird angeraten, im Einzelfall Kostenvoranschläge
einzuholen, die die jeweiligen Begebenheiten berücksichtigen.
Zweitausstellung nach Sanierung
Soll auf Wunsch des Hauseigentümers der energetische Zustand des Gebäudes nach der Sanierung
dokumentiert werden, kann eine Aktualisierung des
Energiepasses (Zweitausstellung) erfolgen. Dabei
wird die zwischenzeitlich erstellte bauliche Verbesserung als „Bestand“ dargestellt. Diese Zweitausstellung ist nicht förderfähig und gesondert zu honorieren:
Anzahl der
Wohneinheiten (WE)
1 bis 2 WE
3 bis 4 WE
5 bis 6 WE
7 bis 12 WE
13 bis 1 WE
20 bis 99 WE
über 100 WE
Honorar
*inkl. ZHEGebühr
290 €
420 €
615 €
805 €
960 €
1.125 €
1.270 €
ZHEGebühr*
35 €
75 €
100 €
140 €
170 €
170 €
170 €
Stand: 01.06.2012
*die anfallenden Gebühren sind in den Vergütungen der Energiepassberater enthalten und werden durch diese verauslagt bzw.
durchgeleitet. Gebührenschuldner ist der Antragsteller.
HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 7 von 7