130322 FAQ-Liste HHEPASS + FöRiLi EQ
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130322 FAQ-Liste HHEPASS + FöRiLi EQ
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU HAMBURGER ENERGIEPASS WÄRMESCHUTZ IM GEBÄUDEBESTAND MODERNISIERUNG VON MIETWOHNUNGEN HHEpass WSG Mod-Miet Hier finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen rund um den HAMBURGER ENERGIEPASS. Der Übersichtlichkeit halber haben wir eine Aufstellung nach Stichworten vorgenommen. Stand: März 2013 STICHWORT FRAGE / ANTWORT Aktualisierung eines bestehenden Hamburger Energiepasses Gibt es bereits einen gültigen Hamburger Energiepass, so muss für die Bemessung von Fördergeldern kein neuer Hamburger Energiepass über die Zentralstelle für den Hamburger Energiepass ausgestellt werden. PROGRAMM WSG, HHEpass, Mod-Miet Bei Förderung ohne neuen Hamburger Energiepass sind die energetischen Einsparungen durch einen Hamburger Energiepass-Berater nachzuweisen. Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Hamburger Energiepasses kann dann erforderlich werden, wenn z. B. eine veränderte oder weitere Sanierungsvariante berechnet werden soll als die ursprüngliche Variante eine spätere Sanierung des Gebäudes anders ausgeführt wird oder wurde, als im ursprünglichen Hamburger Energiepass dargestellt sich zwischenzeitlich aufgrund erfolgter gesetzlicher Änderungen eine veränderte Berechnungsgrundlage ergeben hat die Bilanzierung für die Bemessung der Förderhöhe angepasst werden muss Antragstellung Ein Antrag auf Förderung ist immer vor Beginn der Maßnahme durch den Eigentümer oder Bevollmächtigten bei der WK zu stellen. WSG, HHEpass, Mod-Miet Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eine Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe). Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der WK www.wk-hamburg.de Downloads. Siehe auch Förderung Anforderungen aus den Förderrichtlinien Um eine Förderung durch die WK zu erhalten, sind die Anforderungen an die U-Werte, Jahresendenergiebedarf bzw. Jahresheizenergiebedarf sowie alle weiteren Anforderungen einzuhalten. WSG, HHEpass, Mod-Miet HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 1 von 7 Energetische Kennwerte FR Wärmeschutz im Gebäudebestand FR Modernisierung von Mietwohnungen: Neue Bauteile: Ausnahme: U-Werte von Bauteilen mit technischer Begründung Beim Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ ist der Jahres-Heizwärmebedarf die entscheidende Kenngröße für die energetische Qualität des Gebäudes. Beim Programm „Modernisierung von Mietwohnungen“ ist der Jahres-Endenergiebedarf die entscheidende Kenngröße für die energetische Qualität des Gebäudes. Neue Bauteile (als Ersatz eines alten Bauteils oder als Erweiterung des Gebäudes) sind entsprechend den Anforderungen der Förderrichtlinie auszuführen. Kann bei einem bestimmten Bauteil der geforderte UWert nicht erreicht werden, ist beim Antrag eine bautechnische Begründung einzureichen. Die technische Begründung ist vom Energieberater bzw. Energieberater und Qualitätssicherer zu unterzeichnen. Die bautechnische Begründung kann entfallen wenn die betroffenen Flächen nicht mehr als 5% der Umfassungsfläche betragen. Ausnahme: U-Werte von Bauteilen ohne technische Begründung NUR FÜR DIE BILANZIERUNG ZUR BEMESSUNG DER FÖRDERHÖHE, NICHT HAMBURGER ENERGIEPASS: Kann bei einem bestimmten Bauteil der geforderte UWert nicht erreicht werden und es kann keine bautechnische Begründung eingereicht werden, kann das Bauteil in der Bilanz bereits im IST-Zustand als verbessert angenommen werden. WSG Mod-Miet Beispiel: Wird eine Kellerdecke nur bis zum U-Wert 0,30 gedämmt, kann der U-Wert 0,30 bereits im ISTZustand angegeben werden. So ist die Verbesserung im Gesamtergebnis korrekt abgebildet, die Einsparung aus diesem Bauteil wird aber nicht durch die WK gefördert. Autorisierung Zur Ausstellung eines Hamburger Energiepasses ist für Ingenieure, Architekten, Energieberater eine Autorisierung durch die WK bzw. erforderlich. Die aktuelle Liste der autorisierten Energiepass-Berater finden Sie unter www.wk-hamburg.de/downloads Für Fragen zur Autorisierung ist die Zentralstelle Hamburger Energiepass (ZHE) zuständig. ähnliche Gebäude Ähnliche Gebäude, sind solche, die im Vergleich zu einem „Ursprungs-Gebäude“ sich in der Gebäudekubatur nicht oder nur unwesentlich unterscheiden, aber im wärmetechnischen Aufbau der Hülle deutliche Abweichungen aufweisen oder in der Gebäudekubatur geringe bis deutliche Abweichungen aufweisen , aber sich im wärmetechnischen Aufbau der Hülle nur unwesentlich unterscheiden HHEpass Für ähnliche Gebäude muss ein eigenständiger HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 2 von 7 Energiepass erstellt werden. Der verringerte Aufwand für die Erstellung eines Hamburger Energiepasses für ein ähnliches Objekt wird mit einem geminderten Honorar wie folgt berücksichtigt: Anzahl der Wohneinheiten (WE) 1 bis 2 WE 3 bis 4 WE 5 bis 6 WE 7 bis 12 WE 13 bis 19 WE 20 bis 99 WE über 100 WE Honorar *inkl. ZHE-Gebühr ZHE-Gebühr 200 € 290 € 425 € 555 € 665 € 770 € 880 € 25 € 50 € 75 € 95 € 110 € 110 € 110 € Stand: 01.06.2012 Dieser Betrag ist förderungsfähig. Vorgenannte Regelungen gelten auch für zeitlich getrennte Förderungsanträge des gleichen Bauherrn. Fragen zur Auslegung hinsichtlich der Einstufung als gleiche oder ähnliche Gebäude sind im Einzelfall mit der Zentralstelle für den Energiepass abzusprechen. Die Entscheidung erfolgt im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Baugleichheit Sind im Gebäudebestand eines Gebäudeeigentümers gleiche oder spiegelgleiche Gebäude vorhanden, so ist hierfür nur ein Energiepass erforderlich und förderungsfähig. Für ein weiteres „gleiches“ Gebäude ist eine Erklärung über die sinngemäße Anwendbarkeit des „Ursprungs-Energiepasses“ erforderlich(Baugleichheitsbescheinigung). HHEpass Baugleichheitsbescheinigungen werden zusammen mit der Erstausstellung des Energiepasses nicht gesondert berechnet. Für eine spätere Ausstellung wird durch die Energiepassbüros je Bescheinigung ein Beitrag von 75 € (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist nicht förderungsfähig. Bilanzierung Bei der Ermittlung der förderfähigen Einsparungen über die energetische Bilanz, sind die energetischen Anforderungen der jeweiligen Förderrichtlinie zu berücksichtigen. WSG, HHEpass, Mod-Miet Die Bilanzierung ist nach den Richtlinien der aktuell gültigen EnEV zu erstellen. Der Ausbau eines vorhandenen Dachgeschosses, eine Aufstockung oder ein Anbau müssen in der Sanierungsmaßnahme mit bilanziert werden. Im Einzelfall empfehlen wir eine Absprache mit der WK. Alle beheizten Räume (auch niedrig beheizte Räume nach EnEV) müssen im Gebäudevolumen berücksichtigt werden. Systemgrenzen in der Bilanzierung: Oberer Gebäudeabschluss Das Bauteil mit dem besten U-Wert (Dach- oder oberste Geschossdecke) bildet die thermische Hüll- HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 3 von 7 fläche für den oberen Gebäudeabschluss unabhängig davon, ob der darunterliegende Dachraum aktiv beheizt wird. Verschiebung der Systemgrenzen Durch die Modernisierung/Veränderung des Gebäudes kann es zu einer Verschiebung der Systemgrenzen kommen. Diese Systemgrenzen sind bei den angrenzenden Bauteilen, sowie beim Gebäudevolumen zu berücksichtigen. Siehe auch WK-Info „Bilanzierung von Wohngebäuden“ elektrische Warmwasserbereitung Die Berechnungsregel für das Referenzgebäude bei elektrischer Warmwasserbereitung gemäß Anlage 1, Nummer 1.1, Absatz 2 der EnEV darf für die energetischen Bilanzierungen zur Förderung bei der WK nicht verwendet werden. WSG, Mod-Miet Energieausweis Für bestehende Wohngebäude wird standardmäßig ein Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (für den Bestand vor Sanierung) mit dem Hamburger Energiepass mitgeliefert. HHEpass Der Energieausweis im Rahmen des Hamburger Energiepasses ist immer ein bedarfsorientierter Energieausweis. Fenster Der Einbau von Fenstern ist nur förderfähig, wenn auch an den Außenwänden energetische Maßnahmen vorgenommen werden, bzw. die Anforderungen aus den Förderrichtlinien an den U-Wert der Außenwände bereits eingehalten werden. WSG, Mod-Miet Förderung Für alle Wohngebäude gewährt die WK eine Förderung in Höhe von 40 % der für den Energiepass anfallenden Kosten (Erstausstellung) aus der Förderrichtlinie Hamburger Energiepass, gemäß Vergütungstabelle Hamburger Energiepass. HHEpass Hamburger Energiepass Mod-Miet Für vermietete Wohngebäude, an welchen, von der WK geförderte Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, wird für die Erstellung eines Hamburger Energiepasses im Rahmen des Klimaschutzprogramms (Mod.A) ein pauschaler Zuschuss von 500 € pro Antrag auf Modernisierungsförderung von Mietwohngebäuden gewährt. Beim großen Modernisierungsprogramm (Mod.B) und der Modernisierung in Sanierungsgebieten (Mod. D) können die Kosten für die notwendige Energieberatung und Qualitätssicherung als Baunebenkosten anerkannt werden. Eine Kombination dieser beiden Zuschüsse für den Hamburger Energiepass ist nicht möglich. Förderung mit altem Energiepass Aktualisierung HHEpass Gültigkeit Der Hamburger Energiepass, sowie der Energieausweis haben eine Gültigkeit von 10 Jahren, HHEpass Gebäudebegriff Der Hamburger Energiepass ist für jedes Gebäude und für jeden Grundeigentümer separat aufzustellen. HHEpass HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 4 von 7 Als Gebäude ist ein geschlossener Baukörper zu verstehen, der durch eine allseitig gegenüber der Außenluft exponierte Gebäudehülle gekennzeichnet ist. An die Stelle einer außenluftorientierten Hüllfläche kann auch eine Grenzwand zu einem Nachbargebäude auf der Grundstücksgrenze treten Die Anzahl der Hauseingänge und Treppenhäuser innerhalb dieses Baukörpers ist für den Gebäudebegriff in der Regel unbeachtlich. Nicht zusammenhängende Baukörper auf einem Grundstück sind immer als mehrere Gebäude zu behandeln, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Wiederholungsregelungen ( ähnliche Gebäude, Baugleichheit). Auch bei einem zusammenhängenden Baukörper können zwei oder mehrere Gebäude vorhanden sein, wenn an einer klar definierten Schnittstelle 1. die Konstruktionsart der Außenhülle sich wärmetechnisch wesentlich ändert und 2. die Gebäudehöhe um mehr als zwei Geschosse verspringt und 3. ein deutlicher Unterschied im Baualter gegeben ist. Die Anwendung der Ausnahmeregelung ist im Einzelfall mit der Zentralstelle für den Energiepass abzusprechen. Die Entscheidung erfolgt im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Grundsätzlich sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung bei der Ermittlung der Daten für das Gebäude einzuhalten. Gewerbe Förderung Nichtwohngebäude NichtwohnG Nichtwohngebäude bzw. Gewerbenutzung können im Rahmen der Förderrichtlinie „Modernisierung von Nichtwohngebäuden“ gefördert werden. Förderung gemischt genutzte Gebäude Der Wohn- bzw. Gewerbeanteil eines Gebäudes kann im jeweiligen Förderprogramm gefördert werden. Für die Förderung des Gewerbeanteils ist eine separate Bilanzierung erforderlich. Bilanzierung Nichtwohngebäude Die Energieberatung und -bilanzierung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 wird im Rahmen der Förderrichtlinie „Modernisierung von Nichtwohngebäuden“ mit 50%, maximal aber 5.000 € gefördert. Bis 50.000 € Investitionssumme Welche Bilanzierung ist erforderlich? Bei einer Investitionssumme von bis zu 50.000 € ist eine vereinfachte Berechnung des vermiedenen Transmissionswärmeverlustes möglich. Das Rechentool wird von der WK auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Ab 50.000 € Investitionssumme Ab einer Investitionssumme ab 50.000 € ist eine Bilanzierung nach DIN 18599 erforderlich. HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 5 von 7 Kosten eines Energiepasses Für die Erstellung von Hamburger Energiepässen wird durch die autorisierten Energiepass-Berater ein Honorar erhoben. Dieses staffelt sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten des zu bearbeitenden Gebäudes wie folgt: Anzahl der Wohneinheiten (WE) 1 bis 2 WE 3 bis 4 WE 5 bis 6 WE 7 bi 12 WE 13 bis 19 WE 20 bis 99 WE über 100 WE Honorar *inkl. ZHEGebühr 625 € 825 € 1.120 € 1.430 € 1.660 € 1.900 € 2.145 € HHEpass ZHEGebühr* 50 € 110 € 160 € 210 € 250 € 250 € 250 € Stand: 01.06.2012 *die anfallenden Gebühren sind in den Vergütungen der Energiepassberater enthalten und werden durch diese verauslagt bzw. durchgeleitet. Gebührenschuldner ist der Antragsteller. Siehe auch ähnliche Gebäude und Zweitausfertigung Luftwechselrate Die Luftwechselrate ist entsprechend der aktuell gültigen Norm anzusetzen. WSG, HHEpass, Mod-Miet Bei Bestandsgebäuden ohne Luftdichtheitsprüfung bzw. mit negativer Luftdichtheitsprüfung ist die Luft-1 wechselrate mit 0,7h anzusetzen. Bessere Werte sind nur mit einer Luftdichtheitsprüfung zugelassen (siehe DIN 4108-6). Ausnahme: Luftwechselrate 1,0 h-1 Bemessungsgrundlage für Förderung Zur Bemessung der Förderung ist eine Luftwechsel-1 rate von 1,0 h nicht zulässig. Hier ist die Luftwech-1 selrate mit einem verbesserten Wert von 0,7h anzusetzen. Begründung: Derart undichte Fenster, welche das -1 Ansetzen der Luftwechselrate von 1,0 h zulassen sind aus Sicht der WK durch unterlassene Instandhaltung undicht geworden. Die Einsparung aus dieser unterlassenen Instandsetzungsmaßnahme soll nicht gefördert werden. Nichtwohngebäude Siehe Gewerbe Sanierung später anders als im Hamburger Energiepass dargestellt Aktualisierung HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 6 von 7 Sanierungsvorschläge Im Hamburger Energiepass sind entsprechend dem Mustervertrag für den Hamburger Energiepass für alle Bauteile Modernisierungsvorschläge abzugeben. Wirtschaftlich nicht vertretbare Modernisierungsvorschläge wie z.B. das Entfernen der Kellersohle zur Einbringung einer Wärmedämmung können entfallen. HEP Die im Energiepass dargestellten Sanierungsvorschläge sollen einen Eindruck des möglichen Einsparpotentials vermitteln. Eine Verpflichtung zur Umsetzung gibt es nicht. Die Umsetzung von Maßnahmen kann abweichend von den dargestellten Vorschlägen erfolgen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Der Hamburger Energiepass gibt keine Auskunft über durchschnittliche Kosten der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen. Grund hierfür sind die Vielzahl individueller Faktoren, die sich auf Baukosten auswirken können (Lage, Größe des Objektes, Zeitpunkt der Maßnahmen etc.) und damit eine pauschale Betrachtung mit verlässlichen Aussagen unmöglich machen. Es wird angeraten, im Einzelfall Kostenvoranschläge einzuholen, die die jeweiligen Begebenheiten berücksichtigen. Zweitausstellung nach Sanierung Soll auf Wunsch des Hauseigentümers der energetische Zustand des Gebäudes nach der Sanierung dokumentiert werden, kann eine Aktualisierung des Energiepasses (Zweitausstellung) erfolgen. Dabei wird die zwischenzeitlich erstellte bauliche Verbesserung als „Bestand“ dargestellt. Diese Zweitausstellung ist nicht förderfähig und gesondert zu honorieren: Anzahl der Wohneinheiten (WE) 1 bis 2 WE 3 bis 4 WE 5 bis 6 WE 7 bis 12 WE 13 bis 1 WE 20 bis 99 WE über 100 WE Honorar *inkl. ZHEGebühr 290 € 420 € 615 € 805 € 960 € 1.125 € 1.270 € ZHEGebühr* 35 € 75 € 100 € 140 € 170 € 170 € 170 € Stand: 01.06.2012 *die anfallenden Gebühren sind in den Vergütungen der Energiepassberater enthalten und werden durch diese verauslagt bzw. durchgeleitet. Gebührenschuldner ist der Antragsteller. HAMBURGISCHE W OHNUNGSBAUKREDITANSTALT WK-Info: FAQ-Liste Hamburger Energiepass - März 2013 Seite 7 von 7