Dr. Tobias Traupel, Vertretung des Landes Rheinland
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Dr. Tobias Traupel, Vertretung des Landes Rheinland
Sportförderung im Fokus der Beihilfenkontrolle Entscheidungspraxis der Kommission Noch keine abschließende Entscheidung im Bereich des professionellen Spitzensports Hierfür relevante mittelbare Entscheidungen zu großen Multifunktionshallen und Stadien Unbedenklichkeitsentscheidungen zu Stadionfinanzierungen im halbprofessionellen Bereich Abgeschlossene Pränotifizierungen zu Fragen der Stadionpacht Unbedenklichkeitsentscheidungen zum Breitensport Berliner Gesprächskreis 15.12.2014 Tobias Traupel 2 Noch keine abschließende Entscheidung im Bereich des professionellen Spitzensports Beihilfen für bestimmte spanische Fußballclubs SA.29769 Körperschaftssteuervorteile zu Gunsten von Real Madrid, FC Barcelona, Athletic Bilbao, Atletico Osasuna Beihilfen für niederländische Fußballclubs SA.33584 Grundstücksgeschäfte zu Gunsten von NEC Nijmegen, Willem II Tilburg, MVV Maastricht, PSV Eindhoven, FC Den Bosch finanzielle Unterstützung in angespannter wirtschaftlicher Lage zu Gunsten von Vitesse Arnhem, MVV Maastricht, FC Den Bosch Real Madrid CF SA.33754 vorteilhafte Grundstücksbewertungen zu Gunsten von Real Madrid Beihilfen zu Gunsten von drei valencianischen Fußballclubs SA.36387 Staatsgarantien für Kapitalmaßnahmen zu Gunsten von Valencia CF, Hercules CF, Elche CF Berliner Gesprächskreis 15.12.2014 Tobias Traupel 3 mittelbare Entscheidungen zu großen Multifunktionshallen und Stadien Uppsala Arena SA.33618, Multifunktionsarena Kopenhagen SA.33728 Errichtung von Multifunktionshallen u.a. für Hallensportereignisse Fußballstadien in Flandern SA.37109, Renovierung und Bau von Stadien für die „Euro 2016“SA.35501, Regionale Stadien-Entwicklung in Nordirland SA.37342 finanzielle Unterstützung für Stadionprojekte Eisarena Thialf SA.37373 Finanzierung der Renovierung einer Eisbahn für internationale Wettbewerbe Nürburgring SA.31550 Kapitalmaßnahmen und andere finanzielle Unterstützungen zum Betrieb einer Formel 1- Rennstrecke Berliner Gesprächskreis 15.12.2014 Tobias Traupel 4 Unbedenklichkeitsentscheidungen zu Stadionfinanzierungen im halbprofessionellen Bereich Multifunktionsarena Erfurt SA.35135 Multifunktionsarena Jena SA.35440 Fußballstadion Chemnitz SA.36105 Kernaussage: obwohl nur Heimstadion für halbprofessionelle Vereine (3.Liga) sind alle Tatbestandsmerkmale erfüllt; Förderung vereinbar, weil diskriminierungsfreier Betrieb und Zugang, multifunktional, polyvalent, Beihilfe verhältnismäßig Berliner Gesprächskreis 15.12.2014 Tobias Traupel 5 Abgeschlossene Pränotifizierungen zu Fragen der Stadionpacht Beurteilungsgrundsätze: Zumindest anteilige Refinanzierung der Investitionskosten bei Multifunktionsstadien, die einen erheblichen Teil der Abschreibungen deckt grundsätzlich vollständige Refinanzierung von Investitionskosten bei Nutzermonopol keine Duplizierung von Stadioninfrastruktur Pacht nicht an der unteren Grenze vergleichbarer Pachtzahlungen Berliner Gesprächskreis 15.12.2014 Tobias Traupel 6 Unbedenklichkeitsentscheidungen zum Breitensport Kristallbäder SA.33045 Anwendung des Freistellungstatbestandes für Sportinfrastruktur, Art.55 AGVO Gemeinnützige Sporteinrichtungen SA.33575, Kletteranlagen des Deutschen Alpenvereins, SA.33952 Beeinträchtigung des gemeinsamen Handels gering, gerechtfertigt als verhältnismäßige Unterstützung des Gemeinschaftsziels Sport, Art.165 AEUV Skigebiete von lokalem Interesse in der Toskana, SA.36882 keine Beeinträchtigung des gemeinsamen Handels bei kleinen Wintersportgebieten Berliner Gesprächskreis 15.12.2014 Tobias Traupel 7 Sportinfrastruktur Entwicklung der Kommissionspraxis Zunächst allgemeine Maßnahme (wenn diskriminierungsfrei, multifunktional, polyvalent Nach „Halle/Leipzig“ i.d.R. Beihilfe, aber gerechtfertigt (wenn Ziel von gemeinsamem Interesse, diskriminierungsfrei, multifunktional, polyvalent und verhältnismäßig Neuere Praxis: hilft Art.55 AGVO? Problem: Anmeldeschwellen (50 Mio. Euro Gesamtkosten für Neubau, Betriebskostenzuschüsse 2 Mio.Euro/a) ausreichend? 20% Drittnutzung angemessen? Berliner Gesprächskreis 15.12.2014 Tobias Traupel 8 Sportinfrastruktur Beihilfetatbestand Begünstigung oder marktübliches Verhalten? was ist der Vergleichsmarkt? kann große Sportinfrastruktur überhaupt profitabel errichtet werden? sind volkswirtschaftliche und regionale Effekte wirklich irrelevant? Selektivität gibt es einen Wettbewerb der Stadioninfrastrukturen? Beeinträchtigung des gemeinsamen Handels gibt es bis in die dritten Ligen einen europaweiten Wettbewerb um Spieler, Werbung, Fernsehrechte, Zuschauer? Berliner Gesprächskreis 15.12.2014 Tobias Traupel 9