Reduzierung Geldspielautomaten in der Gastronomie

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Reduzierung Geldspielautomaten in der Gastronomie
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Position
Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e. V.
Zum Thema:
Reduzierung von Geldspielautomaten in der Gastronomie
Die Fakten:
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Diskussionsentwurf veröffentlicht, der auf eine
Änderung der Spieleverordnung abzielt. Nach der geplanten Neuregelung soll die maximal
zulässige Anzahl von Geldspielautomaten in der Gastronomie von derzeit drei auf ein Gerät
reduziert werden. Ausnahmen sollen lediglich für Autohöfe und Autobahnraststätten gelten.
Begründet wird dieser Vorstoß mit einer Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes. Das
Bundeswirtschaftsministerium hatte sich bei der letzten Novellierung der Spieleverordnung 2006
verpflichtet, die Auswirkungen der Novelle binnen vier Jahren nach Inkrafttreten zu evaluieren.
Bis 2006 durften Wirte lediglich zwei Automaten aufstellen. In der Begründung zur neuerlichen
Novellierung wird festgestellt, dass es möglicherweise Defizite bei Verstößen gegen das
Spielverbot in Gaststätten gebe. Außerdem geraten Kinder und Jugendliche, aber auch junge
Erwachsene hier besonders häufig erstmals in Kontakt mit Geräten, die dabei als Teil der
gewöhnlichen Alltagswelt erscheinen.
Kritik:
• Während im Jahr 2000 noch ¾ aller Geldspielgeräte in der Gastronomie vorhanden waren
und ¼ in Spielstätten, hat sich das Verhältnis im Jahr 2011 umgedreht. Nach Schätzungen
der EU-Kommission wird sich das Jahreseinkommen aus dem Online-Glücksspiel 2013
gegenüber 2008 verdoppeln.
Durch eine Verringerung von Geldspielautomaten wird die Spielsucht nicht effektiv
bekämpft. Die Gefahren lauern im unkontrollierbaren Raum des Internets wo völlig anonym
gespielt werden kann und in kürzester Zeit hohe Geldbeträge verspielt werden können.
Beim Online-Spiel gibt es keinen effektiven Jugendschutz, keine Sperrzeit, kein
Rauchverbot, kein Alkoholverbot, keine Regelungen oder Begrenzungen des Spiels, dafür
aber ein anonymes Zahlungssystem.
Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e. V. (VEBWK)
Postanschrift: Unterlaus 22, 83620 Feldkirchen-Westerham
Tel. (0180) 58 33 552
Fax (0180) 58 33 554
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vebwk.com
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Untersuchungen zum pathologischen Spielverhalten in Deutschland (2007-2011) haben
ergeben, dass in Deutschland 0,19 % bis 0,56 % der Bevölkerung ein pathologisches
Spielverhalten aufweist. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern bildet
Deutschland damit das Schlusslicht.
Untersucht man das Suchtpotential der verschiedenen Spielformen, so liegt das
Suchtpotential bei Spielbanken um ein 3-faches höher als gegenüber Geldspielgeräten.
Das unregulierte Online-Spiel weist sogar ein 7,5-faches Suchtpotential gegenüber
Geldspielgeräten auf. Vor diesem Hintergrund erscheint es sehr fadenscheinig, wenn die
Landesregierung NRW die Einrichtung einer fünften staatlichen Spielbank in Köln
beschließt, in der zig Spielautomaten im Raum stehen würden.
Die in der Novelle vorgesehenen technischen Sicherungsmaßnahmen tragen in
erheblichem Maß zum Spielerschutz bei.
• Ab 3 Geräten sind bereits heute zusätzliche technische Sicherungen notwendig.
• Gemäß § 6 des Jugendschutzgesetzes gibt es ein Spielverbot für unter 18jährige. Ein
Verstoß gegen diese Vorschrift kann einen Gastwirt die Konzession kosten.
• Die Novelle sieht vor, dass durch technische Sicherungsmaßnahmen verhindert wird, dass
Kinder und Jugendliche an den Geräten spielen. Damit wird ein effektiver Jugendschutz
gewährleistet, so dass das Argument des Jugendschutzes obsolet ist. Im Vergleich mit dem
Online-Spiel im Internet ist bereits heute der Jugendschutz in Gaststätten in sehr hohem
Maß gewährleistet. Gesichtskontrollen, im Zweifel Ausweiskontrollen gewährleisten hier
den Jugendschutz. Dagegen kann im Internet jeder – ohne Altersbegrenzung (Anmeldung
mit erfundenen Daten) spielen. Eine effektive Kontrolle ist hier nicht möglich!
Der VEBWK fordert:
Keine Reduzierung von Geldspielgeräten in der Gastronomie!
Für die getränkegeprägte Kleingastronomie sind die Provisionseinnahmen aus dem Automatengeschäft ein wichtiger Deckungsbeitrag ihrer Grundkosten, weil andere Kosten aus dem Ruder
laufen und dieser Teilbereich der Branche seit Einführung des Rauchverbots in Bayern 2010
ohnehin schon im Schnitt 30 % Umsatzverluste zu verkraften hat. Zusätzliche Umsatzverluste
würden unweigerlich ein weiteres Kneipensterben zur Folge haben.
Durch überbordende Regulierungen des gewerblichen Geldspielgerätes werden noch mehr
Spieler in unkontrolliertes Online-Spiel abwandern.
Gespielt wird immer, die Frage ist nur Wie? und Wo?
Durch eine Verringerung der Geldspielgeräte wird weder die Spielsucht eingedämmt, noch der
Jugendschutz verbessert.
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