Reduzierung Geldspielautomaten in der Gastronomie
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Reduzierung Geldspielautomaten in der Gastronomie
1 Position Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e. V. Zum Thema: Reduzierung von Geldspielautomaten in der Gastronomie Die Fakten: Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Diskussionsentwurf veröffentlicht, der auf eine Änderung der Spieleverordnung abzielt. Nach der geplanten Neuregelung soll die maximal zulässige Anzahl von Geldspielautomaten in der Gastronomie von derzeit drei auf ein Gerät reduziert werden. Ausnahmen sollen lediglich für Autohöfe und Autobahnraststätten gelten. Begründet wird dieser Vorstoß mit einer Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte sich bei der letzten Novellierung der Spieleverordnung 2006 verpflichtet, die Auswirkungen der Novelle binnen vier Jahren nach Inkrafttreten zu evaluieren. Bis 2006 durften Wirte lediglich zwei Automaten aufstellen. In der Begründung zur neuerlichen Novellierung wird festgestellt, dass es möglicherweise Defizite bei Verstößen gegen das Spielverbot in Gaststätten gebe. Außerdem geraten Kinder und Jugendliche, aber auch junge Erwachsene hier besonders häufig erstmals in Kontakt mit Geräten, die dabei als Teil der gewöhnlichen Alltagswelt erscheinen. Kritik: • Während im Jahr 2000 noch ¾ aller Geldspielgeräte in der Gastronomie vorhanden waren und ¼ in Spielstätten, hat sich das Verhältnis im Jahr 2011 umgedreht. Nach Schätzungen der EU-Kommission wird sich das Jahreseinkommen aus dem Online-Glücksspiel 2013 gegenüber 2008 verdoppeln. Durch eine Verringerung von Geldspielautomaten wird die Spielsucht nicht effektiv bekämpft. Die Gefahren lauern im unkontrollierbaren Raum des Internets wo völlig anonym gespielt werden kann und in kürzester Zeit hohe Geldbeträge verspielt werden können. Beim Online-Spiel gibt es keinen effektiven Jugendschutz, keine Sperrzeit, kein Rauchverbot, kein Alkoholverbot, keine Regelungen oder Begrenzungen des Spiels, dafür aber ein anonymes Zahlungssystem. Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e. V. (VEBWK) Postanschrift: Unterlaus 22, 83620 Feldkirchen-Westerham Tel. (0180) 58 33 552 Fax (0180) 58 33 554 E-Mail: [email protected] Internet: www.vebwk.com 2 Untersuchungen zum pathologischen Spielverhalten in Deutschland (2007-2011) haben ergeben, dass in Deutschland 0,19 % bis 0,56 % der Bevölkerung ein pathologisches Spielverhalten aufweist. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern bildet Deutschland damit das Schlusslicht. Untersucht man das Suchtpotential der verschiedenen Spielformen, so liegt das Suchtpotential bei Spielbanken um ein 3-faches höher als gegenüber Geldspielgeräten. Das unregulierte Online-Spiel weist sogar ein 7,5-faches Suchtpotential gegenüber Geldspielgeräten auf. Vor diesem Hintergrund erscheint es sehr fadenscheinig, wenn die Landesregierung NRW die Einrichtung einer fünften staatlichen Spielbank in Köln beschließt, in der zig Spielautomaten im Raum stehen würden. Die in der Novelle vorgesehenen technischen Sicherungsmaßnahmen tragen in erheblichem Maß zum Spielerschutz bei. • Ab 3 Geräten sind bereits heute zusätzliche technische Sicherungen notwendig. • Gemäß § 6 des Jugendschutzgesetzes gibt es ein Spielverbot für unter 18jährige. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann einen Gastwirt die Konzession kosten. • Die Novelle sieht vor, dass durch technische Sicherungsmaßnahmen verhindert wird, dass Kinder und Jugendliche an den Geräten spielen. Damit wird ein effektiver Jugendschutz gewährleistet, so dass das Argument des Jugendschutzes obsolet ist. Im Vergleich mit dem Online-Spiel im Internet ist bereits heute der Jugendschutz in Gaststätten in sehr hohem Maß gewährleistet. Gesichtskontrollen, im Zweifel Ausweiskontrollen gewährleisten hier den Jugendschutz. Dagegen kann im Internet jeder – ohne Altersbegrenzung (Anmeldung mit erfundenen Daten) spielen. Eine effektive Kontrolle ist hier nicht möglich! Der VEBWK fordert: Keine Reduzierung von Geldspielgeräten in der Gastronomie! Für die getränkegeprägte Kleingastronomie sind die Provisionseinnahmen aus dem Automatengeschäft ein wichtiger Deckungsbeitrag ihrer Grundkosten, weil andere Kosten aus dem Ruder laufen und dieser Teilbereich der Branche seit Einführung des Rauchverbots in Bayern 2010 ohnehin schon im Schnitt 30 % Umsatzverluste zu verkraften hat. Zusätzliche Umsatzverluste würden unweigerlich ein weiteres Kneipensterben zur Folge haben. Durch überbordende Regulierungen des gewerblichen Geldspielgerätes werden noch mehr Spieler in unkontrolliertes Online-Spiel abwandern. Gespielt wird immer, die Frage ist nur Wie? und Wo? Durch eine Verringerung der Geldspielgeräte wird weder die Spielsucht eingedämmt, noch der Jugendschutz verbessert. Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e. V. (VEBWK) Postanschrift: Unterlaus 22, 83620 Feldkirchen-Westerham Tel. (0180) 58 33 552 Fax (0180) 58 33 554 E-Mail: [email protected] Internet: www.vebwk.com