Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen
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Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen
Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen Title Gelangensbestätigung Sub-title Webinar am 16.07.2014 - Anette Groschupp PLACE PARTNER’S LOGO HERE European Commission Enterprise and Industry Title of the presentation | Date |‹Nr.› Nachweise bei innergemeinschaftliche Lieferungen- Allgemeines Die innergemeinschaftliche Lieferung (ig Lieferung) ist eine Lieferung in einen anderen EU-Staat, § 6a UStG. Die ig Lieferung ist umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 1b UStG. Nach § 6a Abs. 3 UStG sind die Voraussetzungen der ig Lieferung nachzuweisen. Diese Pflicht trifft den leistenden Unternehmer, §§ 17a, 17c UStDV. Bei fehlendem Nachweis: Finanzverwaltung geht von umsatzsteuerpflichtiger Leistung aus! 1 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – Erforderliche Nachweise 1. Buchnachweis (§ 17c UStG): • insbesondere Aufzeichnung der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (USt-Id.Nr.) des Abnehmers und 2. Belegnachweis (§§ 17a, 17b UStG) • Rechnungsdoppel • Grundsätzlich Gelangensbestätigung (§ 17b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStDV) • Eventuell Alternativnachweise Title of the presentation | Date |‹Nr.› Gelangensbestätigung - Rückblick • • • • • • BMF/Finanzverwaltung erkennt Probleme bei Belegnachweisen für ig Lieferungen BMF ändert UStDV zum 1.1.2012: Gelangensbestätigung einzig zulässiger Nachweis Wegen mangelnder Konsultation Proteste, u.a. der großen Wirtschaftsverbände Frage: Vereinbarkeit mit EU-Recht Folge: mehrere Übergangs-/Nichtbeanstandungsfristen Ergebnis: Überarbeitung UStDV/ UStAE, so dass Gelangensbestätigung bleibt, allerdings Alternativnachweise möglich sind 2 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Gelangensbestätigung - Inhalt • • • • • • Name und Anschrift des Abnehmers Ausstellungsdatum der Bestätigung Menge und handelsübliche Bezeichnung Bei (Neu-)Fahrzeugen Fahrzeug-Identifikationsnummer (§ 1b Abs. 2 UStG) Ort und Tag des Erhalts des Gegenstands bzw. des Endes der Beförderung Unterschrift des Abnehmers Title of the presentation | Date |‹Nr.› Gelangensbestätigung - Sammelbestätigung • • Gelangensbestätigung muss nicht für jeden einzelnen Gegenstand ausgestellt werden, allerdings ist jeder gelieferte Gegenstand zu erfassen (d.h. keine Bagatellgrenze) Gelangensbestätigung kann auch mehrere VoranmeldungsZeiträume erfassen, maximal ein Quartal 3 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Gelangensbestätigung - Sammelbestätigung • Beispiel: Unternehmer A aus Stuttgart liefert seit März 2014 Maschinenteile an B in Straßburg Im März liefert er Teile im Wert von 400 €. Im April 14 liefert er Teile im Wert von 670.000 €, allerdings in drei Teillieferungen. Im Mai 14 vier Lieferungen im Wert von 700.000 €; Im Juni 14 zwei Lieferungen im Wert von 480.000 €. Die Lieferungen April bis Juni 14 können in einer Gelangensbestätigung als Sammelbestätigung erfasst werden. Für die Lieferung im März ist eine separate Gelangensbestätigung notwendig. Title of the presentation | Date |‹Nr.› Form der Gelangensbestätigung • Keine feste Vorgabe in der UStDV oder dem UStAE, wie die Gelangensbestätigung auszusehen hat Anlage in BMF-Schreiben vom 16.09.2013 lediglich Vorschlag (auch wenn dort als „Muster“ bezeichnet) • Gelangensbestätigung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, sofern daraus alle erforderlichen Angaben entnommen werden können Selbst gegenseitige Bezugnahme in den Dokumenten nicht erforderlich (vgl. Abschn. 6a.4. Abs. 5 Satz 1 a.E. UStAE) Empfehlung: Zur Vereinfachung der Nachprüfbarkeit gegenseitige Bezugnahme sicherstellen. 4 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Form der Gelangensbestätigung • Elektronische Übermittlung möglich Keine Formatvorgabe (möglich z. B. E-Mail mit und ohne Bilddatei, Web-Download, EDI, Computer-Fax) Unterschrift des Abnehmers in diesen Fällen nicht erforderlich • ABER: es muss gewährleistet/erkennbar sein, dass Beleg aus der Sphäre des Abnehmers stammt (z.B. bei E-Mail Absender) • Elektronisch übermittelte Gelangensbestätigung kann (samt E-Mail) für umsatzsteuerliche Zwecke in gedruckter Form aufbewahrt werden. Title of the presentation | Date |‹Nr.› Form der Gelangensbestätigung Wer unterschreibt die Gelangensbestätigung? stets der Abnehmer der Lieferung grds. NICHT dagegen der Frachtführer / Spediteur Unterschrift des Abnehmers kann auch durch Vertretungsberechtigten geleistet werden Vertretungsbefugnis muss dann aber nachweisbar sein Denkbar ist, dass Frachtführer / Spediteur als Vertreter des Abnehmers, nicht aber als Vertreter des Lieferers unterzeichnet. 5 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Gelangensbestätigung Ist der Abnehmer verpflichtet, die Gelangensbestätigung zu unterschreiben? Aus dem Umsatzsteuerrecht: Nein, nicht vorgesehen. Aus dem Zivilrecht: (Wohl) ja, aus ungeschriebenen Nebenleistungspflichten des Kaufvertrages (jedenfalls sofern deutsches Recht auf Vertrag anwendbar). Tipp: Die Verpflichtung zur Mitwirkung an Belegnachweisen vertraglich mit Abnehmer vereinbaren! Die Verpflichtung in AGB aufnehmen. Title of the presentation | Date |‹Nr.› Gelangensbestätigung - Beispiele Beispiel 1 zu Gelangensbestätigung (GelBest): Lieferung DE FR Warenweg • • • Befördert DE: wohl unproblematisch (lässt GelBest von FR unterschreiben) Befördert FR: wohl ebenfalls unproblematisch (DE gibt GelBest mit) Versendet DE: Spediteur muss ggf. GelBest an FR aushändigen, unterschreiben lassen, ggf. zurücksenden an DE • Versendet FR: DE muss zusätzlich GelBest an ggf. unwissenden Spediteur mitgeben • Alternative: Elektronischer Austausch zwischen DE und FR 6 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Gelangensbestätigung - Beispiele Beispiel 2 zu Gelangensbestätigung (GelBest): Reihengeschäft Lieferung DE 2 DE 1 FR Warenweg Nur eine Lieferung kann die steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung sein (sog. bewegte Lieferung) ► ACHTUNG: Zuordnung erforderlich anhand Transportveranlassung Title of the presentation | Date |‹Nr.› Probleme bei Reihengeschäften Wer ist Abnehmer aus Sicht der Umsatzsteuer? D.h. derjenige, der die GelBest unterschreiben muss? • Grundsätzlich jeweils der direkte Vertragspartner • Aber: wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn die erste Lieferung ig Lieferung ist (Abnehmer für DE2 ist DE1, bei DE1 kommt Spediteur/Ware aber gar nicht „vorbei“)? • Vgl. Abschn. 6a.4. Abs. 2 Satz 2 f. UStAE („…in einem Reihengeschäft der tatsächliche (letzte) Abnehmer am Ende der Lieferkette“), 7 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Alternativnachweise - Übersicht • • • • • • Versendungsbeleg (Frachtbrief, Konnossement) Spediteurbescheinigung Versendungsprotokoll Empfangsbescheinigung eines Postdienstleisters Spediteurversicherung Sonstige besondere Verfahren (gemeinschaftliches Versandverfahren, Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, Fahrzeuglieferung) Title of the presentation | Date |‹Nr.› Alternativnachweise- Versendungsbeleg • • • z.B. CMR-Frachtbrief, Lieferschein bei Versendung durch (liefernden) Unternehmer oder Abnehmer, d.h. Transport durch Dritten (Transportdienstleister/Spedition) Weitere Voraussetzungen insbesondere Unterschrift des Auftraggebers (liefernder Unternehmer) Unterschrift des Warenempfängers (tatsächl.) Abnehmer)) • • Kann (wie GelBest) aus mehreren Belegen bestehen Sammelbescheinigung sowie elektronische Übermittlung ist möglich 8 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Alternativnachweise- Spediteursbescheinigung • • bei Versendung durch (liefernden) Unternehmer oder Abnehmer Weitere Voraussetzungen insbesondere Name/Anschrift des Spediteurs und des liefernden Unternehmers Ausstellungsdatum Menge/handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Ware Monat, in dem die Beförderung im Bestimmungsland geendet hat Versicherung des Spediteurs, dass die im Beleg gemachten Angaben nachprüfbar sind Unterschrift des Spediteurs Kann aus mehreren Belegen bestehen; Sammelbescheinigung / elektronische Übermittlung ist möglich Title of the presentation | Date |‹Nr.› Alternativnachweise- Versendungsprotokoll • „track-and-tracing“-Protokoll • bei Versendung durch (liefernden) Unternehmer oder Abnehmer z.B. durch Kurierdienstleister Weitere Voraussetzungen • Protokoll muss lückenlos den Transport bis zur Ablieferung bei Empfänger nachweisen Name/Anschrift des Ausstellers (Kurierdienstleister), des Absenders und des Empfängers Tag der Abholung Menge/handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Ware Monat und Ort des Endes des Beförderung 9 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Alternativnachweise- Empfangsbescheinigung des Postdienstleisters • • • bei Versendung durch (liefernden) Unternehmer oder Abnehmer wenn Nachweis durch Versendungsprotokoll nicht möglich Weitere Voraussetzungen insbesondere Bescheinigung des Postdienstleisters über Entgegennahme des Postsendung Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Barzahlungsquittung) Angaben zu Postdienstleister, Absender, Empfänger Title of the presentation | Date |‹Nr.› Alternativnachweise - Spediteursversicherung • • • • nur bei Versendung durch Abnehmer Unterschied zu Spediteurbescheinigung: Hier lediglich Absichtserklärung/Versicherung des Spediteurs, die Ware ins übrige Gemeinschaftsgebiet zu transportieren Weitere Voraussetzungen insbesondere Angaben zu Spediteur, Lieferer, Auftraggeber (=Empfänger) Bestimmungsort Unterschrift des Spediteurs 10 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Alternativnachweise – Sonstige Nachweise • Bei Beförderung im gemeinschaftlichen Versendeverfahren Bestätigung der Abgangsstelle über ig Lieferung • Bei Lieferung für zulassungspflichtige Fahrzeuge Nachweis über Zulassung auf Erwerber im Bestimmungsland • Für verbrauchsteuerpflichtige Waren sonstige Belege Title of the presentation | Date |‹Nr.› Übersicht Belegnachweise Eigentransport durch Lieferer (=Beförderung) Doppel der Rechnung Gelangensbestätigung Selbstabholung durch Abnehmer (=Beförderung) Doppel der Rechnung Gelangensbestätigung Transport durch eingeschaltete Dritte (=Versendung) Doppel der Rechnung Gelangensbestätigung oder Alternativnachweise 11 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Frageschema zur umsatzsteuerlichen Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen • • • • • Wo ist die Lieferung steuerbar? Beginn der Lieferung in Deutschland? Besteht eine Steuerbefreiung? Innergemeinschaftliche Lieferung? Wie ist die Rechnung zu stellen? Steuerfrei nur unter Angabe der UstIdNr. und Hinweis auf innergemeinschaftliche Lieferung Welche Meldepflichten sind einzuhalten? Umsatzsteuervoranmeldung/Zusammenfassende Meldung Welche Nachweise sind zu führen? Buchnachweis und Belegnachweis (Doppel der Rechnung und Gelangensbestätigung oder Alternativnachweis) Title of the presentation | Date |‹Nr.› Webinar: "Umsatzsteuer bei Werk- und Montagelieferungen im Ausland" • • • Am 20.8.2014 ab 11 Uhr An Ihrem PC • Anmeldung: https://attendee.gotowebinar.com/register/105949300259378689 12 Title of the presentation | Date |‹Nr.› Handwerk International Baden-Württemberg Enterprise Europe Network Baden-Württemberg Anette Groschupp Telefon: +49 711 1657-279 Fax: +49 711 16357-827 E-Mail: [email protected] www.handwerk-international.de Bitte beachten Sie: diese Information dient einem groben Überblick über die Thematik. Steuerliche und insbesondere umsatzsteuerliche Sachverhalte sind von Steuerberatern überprüfen zu lassen. Eine Haftung für die dargestellten Themen kann weder von Handwerk International noch von der Referentin übernommen werden. 13