Modernisieurngsempfehlungen im Energieausweis

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Modernisieurngsempfehlungen im Energieausweis
Infoletter - 02
Fachinformationen zum Energieausweis
Modernisieurngsempfehlungen
im Energieausweis
Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis
gemäß § 20 Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gebäude
Adresse
Hauptnutzung /
Gebäudekategorie
Musterstr. 123, 12345 Musterstadt
Mehrfamilienhaus
sind möglich
sind nicht möglich
Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung
Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen
Nr.
Bau- oder Anlagenteile
Fenster
Austausch der einfachverglasten Fenster im Erdgeschoss des Anbaus; neue
Fenster: U-Wert 1,2; g-Wert 0,6
2
Fenster
Austausch der Doppelkastenfester im Erdgeschoss des Anbaus, neue Fenster:
U-Wert: 1,2; g-Wert: 0,6
3
Decken
Dämmung der Kellerdecken und der obersten Geschossdecken im Anbau, WLG
035
4
Heizung
Dämmung der Verteilleitungen im Keller
5
Heizung
Austausch der Heizungsanlage, neue Anlage: Gas-Brennwertkessel
6
Außenwände
Dämmung der Nordfassade des Vorderhauses; WDVS 12 cm; WLG 035
7
Außenwände
Dämmung der Ostfassade; WDVS 16 cm; WLG 035
8
Dach
Dämmung des Dachs (Zwischensparrendämmung); Mineralwolle 20 cm, WLG 035
Weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt
Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.
Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
Qualität des Gebäudes hinzuzufügen. Die Modernisierungsempfehlungen bieten dem
Modernisierungsvariante 1
Gebäudeeigentümer einen Einstieg in die energetische Optimierung des Gebäudes. Mithilfe
von Empfehlungen zu konkreten Verbesserungsmöglichkeiten der Gebäudehülle und der
Anlagentechnik bekommt der Gebäudeeigentümer erste hilfreiche Hinweise, wie er seinen
Energieaufwand reduzieren kann und welche einzelnen Energiesparmaßnahmen sich sinnvoll miteinander kombinieren lassen.
Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig)
Ist-Zustand
Dem Energieausweis sind kurz gefasste Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen
Maßnahmenbeschreibung
1
Modernisierung gemäß
Nummern:
Primärenergiebedarf
227,5
[kWh/(m2 ·a)]
Einsparung gegenüber
Ist-Zustand [%]
Endenergiebedarf
228,4
[kWh/(m2 ·a)]
Einsparung gegenüber
Ist-Zustand [%]
CO2-Emissionen
51,9
[kg/(m2 ·a)]
Einsparung gegenüber
Ist-Zustand [%]
Warum sollen Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis
gegeben werden?
Modernisierungsvariante 2
1 bis 4
1 bis 9
189,5
99,2
17
56
193,9
108,9
15
52
43,9
23,8
16
54
Aussteller
Die praktischen Empfehlungen des Energieausweisausstellers bilden einen wesentlichen Inhalt des Energieausweises. Sie sind ein eigenständiger Bestandteil, der dem Energieausweis
mit der Abbildung des energetischen Ist-Zustandes beizulegen ist.
Paul Mustermann
Ingenieurbüro Mustermann
Musterstraße 45
12345 Musterstadt
Datum
Unterschrift des Ausstellers
Wann sind Modernisierungsempfehlungen auszustellen?
Der Energieausweis enthält zusätzlich zu den vier Seiten mit allgemeinen Angaben zum
Gebäude und zu den energetischen Kennwerten ein Formblatt, in dem Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes empfohlen werden
können. Dieses Formblatt ist dem Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV
2007) in jedem Fall beizulegen – unabhängig davon, ob es sich um einen Bedarfsausweis
oder einen Verbrauchsausweis handelt. Ein Musterformular dazu findet sich in Anlage 10
der EnEV 2007.
Laut EnEV ist das Formblatt in Form von kurz gefassten Hinweisen auszufüllen, wenn
kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes möglich
sind. Unter „kostengünstig“ im Sinne des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG) sind Maßnahmen zu verstehen, die rentabel, das heißt wirtschaftlich vertretbar sind. Dies ist der Fall,
wenn sich die Investitionen innerhalb der Nutzungsdauer durch die dadurch eingesparten
Energiekosten amortisieren. Modernisierungsmaßnahmen können also wirtschaftlich
sein, selbst wenn sie zunächst mit hohen Investitionen verbunden sein sollten. Über die
konkreten Kosten der einzelnen Maßnahmen gibt der Energieausweis jedoch keinen
Aufschluss. Hierzu wäre eine detaillierte Maßnahmen- und Kostenplanung nötig, die in der
Regel ebenso wenig im Leistungsumfang des Energieausweises enthalten ist wie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Sind kostengünstige Maßnahmen für das Gebäude nicht möglich, ist dies auf dem dafür vor-
dena-Infoletter Energieausweis Nr. 02 - 02/2008
Infoletter - 02
Fachinformationen zum Energieausweis
gesehenen Feld auf dem Formular zu kennzeichnen. Das Formular bleibt in diesem Fall ansonsten leer. Mit seiner Unterschrift bescheinigt der Aussteller die Richtigkeit der Angaben.
Wann sind Modernisierungsempfehlungen nicht möglich?
Modernisierungsempfehlungen für Gebäude sind laut EnEV nicht möglich, wenn keine
kostengünstigen, also wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen vorgeschlagen werden können. In der Begründung zur EnEV wird erläutert, dass Modernisierungsempfehlungen nicht
dazu dienen sollen, theoretisch noch mögliche Wege zur „Perfektionierung“ des Gebäudes
aufzuzeigen, sondern dass vielmehr handfeste, praktisch erprobte und erkennbar geeignete
kostengünstige Maßnahmen aufgezeigt werden sollen. Laut Begründung zur EnEV kann
davon ausgegangen werden, dass Modernisierungsempfehlungen bei Neubauten und kürzlich umfassend sanierten Bestandsgebäuden nicht sinnvoll sind.
Dahingegen ist es nicht zulässig, auf Modernisierungsempfehlungen mit der Begründung
zu verzichten, dass keine ausreichenden Basisinformationen über das Gebäude vorliegen.
Gerade bei Verbrauchsausweisen hat der Aussteller des Energieausweises in der Regel keine
Informationen über die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik,
so dass eine Vor Ort Begehung für die Erarbeitung sinnvoller Empfehlungen hier umso
wichtiger ist.
Was ist bei der Abgabe von Modernisierungsempfehlungen zu beachten?
Eine Gebäudebegehung ist laut EnEV für das Empfehlen von Modernisierungsmaßnahmen
nicht vorgeschrieben. Um jedoch den baulichen Zustand des Gebäudes präzise erfassen zu
können und festzustellen, welche konkreten Verbesserungen möglich sind, ist es empfehlenswert, sich das Gebäude vor Ort anzusehen. Nur so können dem Eigentümer fundierte
fachliche Empfehlungen gegeben werden, und zwar nicht nur schriftlich im Formular,
sondern bereits mündlich vor Ort. Besonders beim Verbrauchsausweis kann die persönliche
Begutachtung des Gebäudes eine wichtige Grundlage für Verbesserungsvorschläge sein.
Auf Wunsch des Eigentümers kann im Rahmen des Energieausweises ein Variantenvergleich ausgearbeitet werden. Das Formular im Energieausweis bietet als freiwillige Angabe
die Möglichkeit, einzelnen Maßnahmen zu einer Kombination zusammenzufassen und die
rechnerische Einsparung auszuweisen.
Es ist immer sinnvoll, eine umfassende Modernisierung anzustreben und einzelne Maßnahmen miteinander zu kombinieren. Einzelmaßnahmen können so optimal aufeinander
abgestimmt werden und die Energieeinsparung kann maximiert werden. In der Summe ist
eine umfassende Modernisierung in der Regel sogar preisgünstiger als das Durchführen von
lauter Einzelmaßnahmen über die Jahre verteilt. So müssen z. B. Gerüstkosten nur ein Mal
bezahlt werden, wenn man gleichzeitig Außenwand und Dach dämmt. Auch können bei
einer umfassenden Sanierung unter Umständen zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse der
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) den freiwilligen
Variantenvergleich stets mit auszufüllen und dem Gebäudeeigentümer damit einen echten
Mehrwert zu bieten.
Welche Modernisierungsmaßnahmen sind sinnvoll und daher zu empfehlen?
Welche Modernisierungsempfehlungen für das jeweilige Gebäude kostengünstig und
damit zu empfehlen sind, ist im Rahmen des Energieausweises eine besondere Herausforderung, da in der Regel keine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt wird.
Für das Erarbeiten sinnvoller Empfehlungen kann man sich zunächst an den gesetzlichen
Anforderungen für Nachrüstverpflichtungen oder Mindest-U-Werten orientieren. Liegen
am Gebäude offensichtliche Mängel vor, die beseitigt werden müssen, sollte eine Optimierung der energetischen Qualität immer mit berücksichtigt werden (z. B. bei Ausbesserungsarbeiten an der Außenhülle). Bei Zusammenstellung unterschiedlicher Einzelmaßnahmen
sollte immer überprüft werden, ob die Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder
andere Förderungen beantragt werden können. Die KfW gibt für Standardmaßnahmen
Mindestdämmstoffdicken vor, an denen man sich für eine erste Abschätzung orientieren
kann.
Modernisierungsempfehlungen geben dem Gebäudeeigentümer wichtige Informationen
für eine effektive Sanierung an die Hand. Sie verpflichten ihn jedoch nicht zur Umsetzung
der Empfehlungen, die Entscheidung hierzu bleibt ihm selbst überlassen. Vor der konkreten
Umsetzung der Maßnahmen sollte der Aussteller des Energieausweises den Kunden darüber
informieren, dass eine weiterführende Energieberatung zur Konkretisierung des Modernisieurngskonzeptes und zur Ermittlung des wirtschaftlichen Optimums sinnvoll ist.
Vertiefende Informationen zum Thema Modernisierungsempfehlungen behandelt der
neue Leitfaden Energieausweis, Teil 2 der dena, der über die Internetseite
www.dena-energieausweis.de/publikationen bestellt werden kann.
Impressum
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Energieeffizienz im Gebäudebereich
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: + 49(0)30 72 61 65 - 660
Fax: + 49(0)30 72 61 65 - 699
Internet: www.dena-energieausweis.de
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