Modernisieurngsempfehlungen im Energieausweis
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Modernisieurngsempfehlungen im Energieausweis
Infoletter - 02 Fachinformationen zum Energieausweis Modernisieurngsempfehlungen im Energieausweis Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis gemäß § 20 Energieeinsparverordnung (EnEV) Gebäude Adresse Hauptnutzung / Gebäudekategorie Musterstr. 123, 12345 Musterstadt Mehrfamilienhaus sind möglich sind nicht möglich Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen Nr. Bau- oder Anlagenteile Fenster Austausch der einfachverglasten Fenster im Erdgeschoss des Anbaus; neue Fenster: U-Wert 1,2; g-Wert 0,6 2 Fenster Austausch der Doppelkastenfester im Erdgeschoss des Anbaus, neue Fenster: U-Wert: 1,2; g-Wert: 0,6 3 Decken Dämmung der Kellerdecken und der obersten Geschossdecken im Anbau, WLG 035 4 Heizung Dämmung der Verteilleitungen im Keller 5 Heizung Austausch der Heizungsanlage, neue Anlage: Gas-Brennwertkessel 6 Außenwände Dämmung der Nordfassade des Vorderhauses; WDVS 12 cm; WLG 035 7 Außenwände Dämmung der Ostfassade; WDVS 16 cm; WLG 035 8 Dach Dämmung des Dachs (Zwischensparrendämmung); Mineralwolle 20 cm, WLG 035 Weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. Qualität des Gebäudes hinzuzufügen. Die Modernisierungsempfehlungen bieten dem Modernisierungsvariante 1 Gebäudeeigentümer einen Einstieg in die energetische Optimierung des Gebäudes. Mithilfe von Empfehlungen zu konkreten Verbesserungsmöglichkeiten der Gebäudehülle und der Anlagentechnik bekommt der Gebäudeeigentümer erste hilfreiche Hinweise, wie er seinen Energieaufwand reduzieren kann und welche einzelnen Energiesparmaßnahmen sich sinnvoll miteinander kombinieren lassen. Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig) Ist-Zustand Dem Energieausweis sind kurz gefasste Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Maßnahmenbeschreibung 1 Modernisierung gemäß Nummern: Primärenergiebedarf 227,5 [kWh/(m2 ·a)] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Endenergiebedarf 228,4 [kWh/(m2 ·a)] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] CO2-Emissionen 51,9 [kg/(m2 ·a)] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Warum sollen Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis gegeben werden? Modernisierungsvariante 2 1 bis 4 1 bis 9 189,5 99,2 17 56 193,9 108,9 15 52 43,9 23,8 16 54 Aussteller Die praktischen Empfehlungen des Energieausweisausstellers bilden einen wesentlichen Inhalt des Energieausweises. Sie sind ein eigenständiger Bestandteil, der dem Energieausweis mit der Abbildung des energetischen Ist-Zustandes beizulegen ist. Paul Mustermann Ingenieurbüro Mustermann Musterstraße 45 12345 Musterstadt Datum Unterschrift des Ausstellers Wann sind Modernisierungsempfehlungen auszustellen? Der Energieausweis enthält zusätzlich zu den vier Seiten mit allgemeinen Angaben zum Gebäude und zu den energetischen Kennwerten ein Formblatt, in dem Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes empfohlen werden können. Dieses Formblatt ist dem Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in jedem Fall beizulegen – unabhängig davon, ob es sich um einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis handelt. Ein Musterformular dazu findet sich in Anlage 10 der EnEV 2007. Laut EnEV ist das Formblatt in Form von kurz gefassten Hinweisen auszufüllen, wenn kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes möglich sind. Unter „kostengünstig“ im Sinne des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG) sind Maßnahmen zu verstehen, die rentabel, das heißt wirtschaftlich vertretbar sind. Dies ist der Fall, wenn sich die Investitionen innerhalb der Nutzungsdauer durch die dadurch eingesparten Energiekosten amortisieren. Modernisierungsmaßnahmen können also wirtschaftlich sein, selbst wenn sie zunächst mit hohen Investitionen verbunden sein sollten. Über die konkreten Kosten der einzelnen Maßnahmen gibt der Energieausweis jedoch keinen Aufschluss. Hierzu wäre eine detaillierte Maßnahmen- und Kostenplanung nötig, die in der Regel ebenso wenig im Leistungsumfang des Energieausweises enthalten ist wie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Sind kostengünstige Maßnahmen für das Gebäude nicht möglich, ist dies auf dem dafür vor- dena-Infoletter Energieausweis Nr. 02 - 02/2008 Infoletter - 02 Fachinformationen zum Energieausweis gesehenen Feld auf dem Formular zu kennzeichnen. Das Formular bleibt in diesem Fall ansonsten leer. Mit seiner Unterschrift bescheinigt der Aussteller die Richtigkeit der Angaben. Wann sind Modernisierungsempfehlungen nicht möglich? Modernisierungsempfehlungen für Gebäude sind laut EnEV nicht möglich, wenn keine kostengünstigen, also wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen vorgeschlagen werden können. In der Begründung zur EnEV wird erläutert, dass Modernisierungsempfehlungen nicht dazu dienen sollen, theoretisch noch mögliche Wege zur „Perfektionierung“ des Gebäudes aufzuzeigen, sondern dass vielmehr handfeste, praktisch erprobte und erkennbar geeignete kostengünstige Maßnahmen aufgezeigt werden sollen. Laut Begründung zur EnEV kann davon ausgegangen werden, dass Modernisierungsempfehlungen bei Neubauten und kürzlich umfassend sanierten Bestandsgebäuden nicht sinnvoll sind. Dahingegen ist es nicht zulässig, auf Modernisierungsempfehlungen mit der Begründung zu verzichten, dass keine ausreichenden Basisinformationen über das Gebäude vorliegen. Gerade bei Verbrauchsausweisen hat der Aussteller des Energieausweises in der Regel keine Informationen über die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, so dass eine Vor Ort Begehung für die Erarbeitung sinnvoller Empfehlungen hier umso wichtiger ist. Was ist bei der Abgabe von Modernisierungsempfehlungen zu beachten? Eine Gebäudebegehung ist laut EnEV für das Empfehlen von Modernisierungsmaßnahmen nicht vorgeschrieben. Um jedoch den baulichen Zustand des Gebäudes präzise erfassen zu können und festzustellen, welche konkreten Verbesserungen möglich sind, ist es empfehlenswert, sich das Gebäude vor Ort anzusehen. Nur so können dem Eigentümer fundierte fachliche Empfehlungen gegeben werden, und zwar nicht nur schriftlich im Formular, sondern bereits mündlich vor Ort. Besonders beim Verbrauchsausweis kann die persönliche Begutachtung des Gebäudes eine wichtige Grundlage für Verbesserungsvorschläge sein. Auf Wunsch des Eigentümers kann im Rahmen des Energieausweises ein Variantenvergleich ausgearbeitet werden. Das Formular im Energieausweis bietet als freiwillige Angabe die Möglichkeit, einzelnen Maßnahmen zu einer Kombination zusammenzufassen und die rechnerische Einsparung auszuweisen. Es ist immer sinnvoll, eine umfassende Modernisierung anzustreben und einzelne Maßnahmen miteinander zu kombinieren. Einzelmaßnahmen können so optimal aufeinander abgestimmt werden und die Energieeinsparung kann maximiert werden. In der Summe ist eine umfassende Modernisierung in der Regel sogar preisgünstiger als das Durchführen von lauter Einzelmaßnahmen über die Jahre verteilt. So müssen z. B. Gerüstkosten nur ein Mal bezahlt werden, wenn man gleichzeitig Außenwand und Dach dämmt. Auch können bei einer umfassenden Sanierung unter Umständen zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse der dena-Infoletter Energieausweis Nr. 02 - 02/2008 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Aus diesen Gründen empfiehlt die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) den freiwilligen Variantenvergleich stets mit auszufüllen und dem Gebäudeeigentümer damit einen echten Mehrwert zu bieten. Welche Modernisierungsmaßnahmen sind sinnvoll und daher zu empfehlen? Welche Modernisierungsempfehlungen für das jeweilige Gebäude kostengünstig und damit zu empfehlen sind, ist im Rahmen des Energieausweises eine besondere Herausforderung, da in der Regel keine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt wird. Für das Erarbeiten sinnvoller Empfehlungen kann man sich zunächst an den gesetzlichen Anforderungen für Nachrüstverpflichtungen oder Mindest-U-Werten orientieren. Liegen am Gebäude offensichtliche Mängel vor, die beseitigt werden müssen, sollte eine Optimierung der energetischen Qualität immer mit berücksichtigt werden (z. B. bei Ausbesserungsarbeiten an der Außenhülle). Bei Zusammenstellung unterschiedlicher Einzelmaßnahmen sollte immer überprüft werden, ob die Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder andere Förderungen beantragt werden können. Die KfW gibt für Standardmaßnahmen Mindestdämmstoffdicken vor, an denen man sich für eine erste Abschätzung orientieren kann. Modernisierungsempfehlungen geben dem Gebäudeeigentümer wichtige Informationen für eine effektive Sanierung an die Hand. Sie verpflichten ihn jedoch nicht zur Umsetzung der Empfehlungen, die Entscheidung hierzu bleibt ihm selbst überlassen. Vor der konkreten Umsetzung der Maßnahmen sollte der Aussteller des Energieausweises den Kunden darüber informieren, dass eine weiterführende Energieberatung zur Konkretisierung des Modernisieurngskonzeptes und zur Ermittlung des wirtschaftlichen Optimums sinnvoll ist. Vertiefende Informationen zum Thema Modernisierungsempfehlungen behandelt der neue Leitfaden Energieausweis, Teil 2 der dena, der über die Internetseite www.dena-energieausweis.de/publikationen bestellt werden kann. Impressum Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Energieeffizienz im Gebäudebereich Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin Tel: + 49(0)30 72 61 65 - 660 Fax: + 49(0)30 72 61 65 - 699 Internet: www.dena-energieausweis.de dena-Infoletter Energieausweis Nr. 02 - 02/2008 Projektpartner