Namensführung Ihres Kindes

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Namensführung Ihres Kindes
Namensführung Ihres Kindes
1. Sie sind verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen?
Ihr Kind erhält den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
2. Sie sind verheiratet und führen keinen gemeinsamen Ehenamen?
Sie müssen zunächst den Geburtsnamen des Kindes bestimmen und eine Namenserklärung abgeben. Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie den Familiennamen
bereits in der türkischen Geburtsurkunde festgelegt haben. Es kann in der Regel nur
der Familienname des Vaters oder der Familienname der Mutter bestimmt werden.
3. Sie sind nicht verheiratet?
Ihr Kind erhält nach deutschem Recht bei Geburt zunächst den Familiennamen der
Mutter als Geburtsnamen. Sofern Sie Ihrem Kind den Familiennamen des Vaters
erteilen möchten, muss eine Namenserklärung abgegeben werden.
Zur Abgabe einer Namenserklärung müssen Sie vorab online einen kostenlosen Termin
vereinbaren. Sie finden den Link dazu auf unserer Internetseite www.izmir.diplo.de unter
dem
Bereich
Rechtsund
Konsularangelegenheiten,
Passangelegenheiten,
Namenserklärung.
Für die Namenserklärung nach Ziffer 2. und 3. werden folgende Unterlagen im Original
oder als beglaubigte Kopie benötigt:
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gültige Ausweisdokumente von Mutter und Vater
ggf. türkisches oder ausländisches Ausweisdokument des Kindes
Nachweis der Aufenthaltsberechtigung der Eltern für die Türkei (Mavi Kart, İkamet
Tezkeresi oder türkisches Ausweisdokument)
bei Wohnort in Deutschland Meldebescheinigung oder Abmeldebescheinigung
des innerdeutschen Wohnsitzes
Geburtsurkunde von Vater und Mutter (deutsche Geburtsurkunde oder für in der
Türkei geborene Kinder Uluslararası Doğum Kayıt Örneği, „Formül A")
Geburtsurkunde des Kindes (deutsche Geburtsurkunde oder für in der Türkei
geborene Kinder Uluslararası Doğum Kayıt Örneği, „Formül A")
Heiratsurkunde (deutsche Geburtsurkunde oder bei Eheschließung in der Türkei
Uluslararası Evlenme Kayıt Örneği, „Formül B") oder ggf. Vaterschaftsanerkennung
und Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung (letzteres nur erforderlich
bei deutscher Mutter, bitte wenden Sie sich hierzu an das Generalkonsulat)
Almanya Federal Cumhuriyeti
Başkonsolosluğu
Havuzbaşı Kaplıca Alanı 1
Korutürk Mah.
35330 Balçova – İzmir
www.izmir.diplo.de
Telefon: 0090 232 488 88 88
Fax: 0090 232 463 95 53
e-mail: [email protected]
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falls Mutter oder Vater türkische Staatsangehörige sind oder waren: aktueller
Personenstandsregisterauszug mit allen Erläuterungen (Nüfus Kayıt Örneği -Tam
Tekmil ve Vukuatlı)
falls Mutter oder Vater die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
erworben hat, die Einbürgerungsurkunde
Gebühr in Euro (25,00 Euro Unterschriftsbeglaubigung und mind. 10,00 Euro für
notwendige Kopiebeglaubigungen)
Bitte bringen Sie die geforderten Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie zu
Ihrem Termin mit. Müssen die Kopien im Generalkonsulat gefertigt werden, dann
fallen pro Seite Auslagen in Höhe von 0,50 Euro an.
Beide Eltern müssen persönlich ins Generalkonsulat kommen. Hat das Kind das
14. Lebensjahr vollendet, muss es ebenfalls anwesend sein.
Die Erklärung wird vom Generalkonsulat an das zuständige Standesamt in Deutschland
gesandt. Die Bearbeitung nimmt ca. zwei bis drei Monate in Anspruch, ggfs. auch mehr.
Sobald die Bescheinigung über die geänderte Namensführung beim Generalkonsulat
eingegangen ist, werden Sie benachrichtigt. Sollten Sie sich in Deutschland aufhalten, so
können Sie sich die Bescheinigung auch direkt vom deutschen Standesamt an Ihre
Wohnadresse in Deutschland zusenden lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen sich nur auf deutsche oder deutsch-türkische
Eltern beziehen. Sollten Vater oder Mutter eine andere Staatsangehörigkeit besitzen,
setzen Sie sich bitte direkt mit dem Generalkonsulat in Verbindung.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen
des Generalkonsulats zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen,
kann keine Gewähr übernommen werden.

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