4. Wahlperiode Drucksache 4/373 4. Wahlperiode 16.11.2004
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4. Wahlperiode Drucksache 4/373 4. Wahlperiode 16.11.2004
THÜRINGERLandtag LANDTAG Thüringer - 4. Wahlperiode 4. Wahlperiode 373 Drucksache 4/ 16.11.2004 Kleine Anfrage des Abgeordneten Höhn (SPD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Förderung des Kongress-Hotels Suhl Die Kleine Anfrage 122 vom 1. Oktober 2004 hat folgenden Wortlaut: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17 in Drucksache 4/70 vom 30. August 2004 wirft zusätzliche Fragen auf, vor allem hinsichtlich der detaillierten förderfähigen Baukosten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche juristische oder natürliche Person stellte den Förderantrag im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) zum Kongress-Hotel Suhl? 2. Welche Baukosten wurden durch den Antragsteller im Einzelnen zur Förderung eingereicht (bitte detaillierte Aufstellung der Bau- und Planungskosten)? 3. Welche Kostenpositionen waren förderfähig und in welchem Umfang wurden diese gefördert (bitte detaillierte Aufstellung nach Bau- und Planungskosten)? 4. Wurde der Grunderwerb aus Mitteln der GA gefördert? Wenn ja, wie hoch waren die Kosten für den Grunderwerb, und in welchem Umfang fand eine Förderung statt? 5. Wurden Abbruch- und Sanierungskosten gefördert? Wenn ja, wie hoch waren diese Kosten beziffert, und in welcher Höhe wurden diese Kosten aus Fördermitteln bewilligt? 6. Hat der Empfänger der Förderung den Fördermittelgeber über die seiner Meinung nach offensichtlichen Mängel bei Gewerken durch Subunternehmer und damit über die geminderten Leistungen des geförderten Objekts informiert? Wenn ja, um welche Summen bei welchen Gewerken handelt es sich hierbei? 7. War die Gewährung der Förderung an die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen gebunden? Wenn ja, wie viele Dauerarbeitsplätze sollten gemäß der Vorlage des Antragstellers geschaffen werden? 8. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Generalauftragnehmer die am Bau beteiligten Subunternehmer vollständig für ihre erbrachten Leistungen bezahlt hat? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. November 2004 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Antrag auf GA-Förderung wurde durch die Europa Congresshotel Suhl GmbH & Co. KG in Gründung gestellt. Druck: Thüringer Landtag, 26. November 2004 1 Drucksache 4/ 373 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Zu 2.: Gemäß Investitionsplan betrugen die Investitionskosten einschließlich Immobilienerwerb 49,5 Millionen Deutsche Mark. Baukosten waren in einer Höhe von 46,3 Millionen Deutsche Mark veranschlagt. Die Befugnis zur Offenbarung von Details des Investitionsplans wurde vom Zuwendungsempfänger, der nach § 30 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) Anspruch auf Geheimhaltung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hat, nicht erteilt. Die Landesregierung muss daher insoweit die Beantwortung der Kleinen Anfrage gemäß Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ablehnen, da dem Bekanntwerden des Inhalts der Beantwortung der Anfrage insoweit schutzwürdige Interessen des Zuwendungsempfängers entgegenstehen. Zu 3.: Die mit dem Zuwendungsbescheid anerkannten förderfähigen Kosten betrugen einschließlich der Abbruchkosten 48,1 Millionen Deutsche Mark, davon förderfähige Baukosten in Höhe von 44,1 Millionen Deutsche Mark. Sie wurden mit einem Fördersatz in Höhe von 49,56 Prozent gefördert. Die Befugnis zur Offenbarung von Details zu den förderfähigen Investitionskosten wurde vom Zuwendungsempfänger, der nach § 30 ThürVwVfG Anspruch auf Geheimhaltung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hat, nicht erteilt. Die Landesregierung muss daher insoweit die Beantwortung der Kleinen Anfrage gemäß Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ablehnen, da dem Bekanntwerden des Inhalts der Beantwortung der Anfrage insoweit schutzwürdige Interessen des Zuwendungsempfängers entgegenstehen. Zu 4.: Der Grunderwerb wurde nicht gefördert. Zu 5.: Die Abbruchkosten in Höhe von vier Millionen Deutsche Mark wurden mit dem für sämtliche förderfähigen Kosten des Projekts bewilligten Fördersatz von 49,56 Prozent gefördert. Zu 6.: Es liegen keine Informationen durch den Zuwendungsempfänger über Mängel bei Gewerken von Subunternehmern vor. Zu 7.: Die Gewährung der Förderung für das Congresshotel Suhl erfolgte entsprechend den Angaben des Antragstellers mit der Auflage der Schaffung und Besetzung von 47 Dauerarbeitsplätzen und sechs Ausbildungsplätzen. Zu 8.: Der Landesregierung ist nicht bekannt, inwieweit der Generalauftragnehmer die am Bau beteiligten Subunternehmer für ihre erbrachten Leistungen bezahlt hat. Im Rahmen des Subventionsverhältnisses zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Zuwendungsempfänger hat dieser die Zahlung an den Generalauftragnehmer nachzuweisen. Reinholz Minister 2