Erläuterung zu den Beitragsgruppen des TV Derendingen ab 2014

Transcription

Erläuterung zu den Beitragsgruppen des TV Derendingen ab 2014
Erläuterung zu den Beitragsgruppen des TV Derendingen ab 2014
Normalbeitrag:
Erwachsene 115 € Personen ab dem 18. Lebensjahr
Jugendliche
80 € Personen unter 18 Jahren
Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren (auch bei
Passivität muss mindestens ein Erziehungsberechtigter als Mitglied gemeldet
Familienbeitrag
werden).
195 €
Schüler, Studenten, Freiwillige sind bei entsprechendem Nachweis auch über
das 18. Lebensjahr hinaus eingeschlossen.
Sonderbeiträge (ermäßigt):
nur bei schriftlichem Nachweis einer anerkannten Schulausbildung (z.B.
Schüler ab 18 Jahre
Berufsschule, weiterführende Schulen, Gymnasium ...); aktuell gültige
80 €
Nachweise müssen jährlich bis spätestens 15. Januar vorliegen.
Studenten
80 €
nur bei schriftlichem Nachweis eines anerkannten Studienganges; aktuell
gültige Nachweise müssen jährlich bis spätestens 15. Januar vorliegen.
Freiwilligendienste
nur bei schriftlichem Nachweis bis spätestens 15. Januar
80 €
Senioren
80 € Personen ab dem 63. Lebensjahr
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren (auch bei
Familienbeitrag
Passivität muss der Erziehungsberechtigte als Mitglied gemeldet werden).
160 €
Schüler, Studenten, Freiwillige sind bei entsprechendem Nachweis auch
über das 18. Lebensjahr hinaus eingeschlossen.
Abteilungsbeitrag:
Aktive Sportler
In den Abteilungen fallen teilweise Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren
an. Diese fließen zu 100% in den Sportbetrieb der Abteilung. Den für Sie
verantwortlichen Abteilungsleiter entnehmen Sie bitte der Organisationsübersicht im Foyer unserer Sportgaststätte, Gartenstadt 1, oder unserer
Homepage www.tvderendingen.de.
Fördermitgliedschaft:
keine Teilnahme
am aktiven
Sportbetrieb
50 € / 100 €
Das Fördermitglied kann den Verein über den Freundeskreis TV Derendingen
(extra Formular) oder gezielt eine Abteilung mit einem festgelegtem
Förderbeitrag unterstützen. Der Förderbeitrag wird wie der normale
Mitgliedsbeitrag per Lastschrift eingezogen. Das Fördermitglied wird aktiv über
die Entwicklung im Verein unterrichtet und hat Stimmrecht.
Beitragsbefreiung:
Ehrenmitglieder
Mitgliedschaft besteht mindestens 50 Jahre nach dem 18. Lebensjahr oder
vorbildliche und außergewöhnliche Leistungen oder 20-jährige
ununterbrochene Amtstätigkeit.
Schiedsrichter /
Wettkampfrichter /
Pflicht-Verbandsmitarbeiter
TVD-Mitglieder, die ihre Schiedsrichterlizenz dem Verein zur Verfügung stellen
und anrechenbar sind.
Allgemeine Hinweise zum Beitragseinzug:
Lastschriftverfahren:
Aus verwaltungstechnischen Gründen werden Beiträge nur im Lastschriftverfahren (ab 2014 SEPA)
eingezogen.
Kündigungen/Rückzahlung
Kündigungen, die bis zum 31.12. eines Jahres schriftlich bei der Geschäftsstelle eingehen, werden im
Folgejahr wirksam.
Erstes Beitragsjahr / Eintritt:
Bei Eintritten bis zum 30.06. eines Jahres wird der volle Mitgliedsbeitrag für dieses Jahr fällig.
Bei Eintritten nach dem 30.06. eines Jahres wird der halbe Jahresbeitrag berechnet.