Erläuterung zu den Beitragsgruppen des TV Derendingen ab 2014
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Erläuterung zu den Beitragsgruppen des TV Derendingen ab 2014
Erläuterung zu den Beitragsgruppen des TV Derendingen ab 2014 Normalbeitrag: Erwachsene 115 € Personen ab dem 18. Lebensjahr Jugendliche 80 € Personen unter 18 Jahren Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren (auch bei Passivität muss mindestens ein Erziehungsberechtigter als Mitglied gemeldet Familienbeitrag werden). 195 € Schüler, Studenten, Freiwillige sind bei entsprechendem Nachweis auch über das 18. Lebensjahr hinaus eingeschlossen. Sonderbeiträge (ermäßigt): nur bei schriftlichem Nachweis einer anerkannten Schulausbildung (z.B. Schüler ab 18 Jahre Berufsschule, weiterführende Schulen, Gymnasium ...); aktuell gültige 80 € Nachweise müssen jährlich bis spätestens 15. Januar vorliegen. Studenten 80 € nur bei schriftlichem Nachweis eines anerkannten Studienganges; aktuell gültige Nachweise müssen jährlich bis spätestens 15. Januar vorliegen. Freiwilligendienste nur bei schriftlichem Nachweis bis spätestens 15. Januar 80 € Senioren 80 € Personen ab dem 63. Lebensjahr Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren (auch bei Familienbeitrag Passivität muss der Erziehungsberechtigte als Mitglied gemeldet werden). 160 € Schüler, Studenten, Freiwillige sind bei entsprechendem Nachweis auch über das 18. Lebensjahr hinaus eingeschlossen. Abteilungsbeitrag: Aktive Sportler In den Abteilungen fallen teilweise Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren an. Diese fließen zu 100% in den Sportbetrieb der Abteilung. Den für Sie verantwortlichen Abteilungsleiter entnehmen Sie bitte der Organisationsübersicht im Foyer unserer Sportgaststätte, Gartenstadt 1, oder unserer Homepage www.tvderendingen.de. Fördermitgliedschaft: keine Teilnahme am aktiven Sportbetrieb 50 € / 100 € Das Fördermitglied kann den Verein über den Freundeskreis TV Derendingen (extra Formular) oder gezielt eine Abteilung mit einem festgelegtem Förderbeitrag unterstützen. Der Förderbeitrag wird wie der normale Mitgliedsbeitrag per Lastschrift eingezogen. Das Fördermitglied wird aktiv über die Entwicklung im Verein unterrichtet und hat Stimmrecht. Beitragsbefreiung: Ehrenmitglieder Mitgliedschaft besteht mindestens 50 Jahre nach dem 18. Lebensjahr oder vorbildliche und außergewöhnliche Leistungen oder 20-jährige ununterbrochene Amtstätigkeit. Schiedsrichter / Wettkampfrichter / Pflicht-Verbandsmitarbeiter TVD-Mitglieder, die ihre Schiedsrichterlizenz dem Verein zur Verfügung stellen und anrechenbar sind. Allgemeine Hinweise zum Beitragseinzug: Lastschriftverfahren: Aus verwaltungstechnischen Gründen werden Beiträge nur im Lastschriftverfahren (ab 2014 SEPA) eingezogen. Kündigungen/Rückzahlung Kündigungen, die bis zum 31.12. eines Jahres schriftlich bei der Geschäftsstelle eingehen, werden im Folgejahr wirksam. Erstes Beitragsjahr / Eintritt: Bei Eintritten bis zum 30.06. eines Jahres wird der volle Mitgliedsbeitrag für dieses Jahr fällig. Bei Eintritten nach dem 30.06. eines Jahres wird der halbe Jahresbeitrag berechnet.