Standesamtsbroschüre der Stadt Rödermark

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Standesamtsbroschüre der Stadt Rödermark
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Grußwort
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Ergänzend werden die am häufigsten gestellten
Fragen beantwortet, wie z. B.: Welche Dokumente
werden zur Anmeldung der Eheschließung benötigt?
Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es
und was ist unter Umständen dabei zu beachten?
wer denkt bei dem Wort „Standesamt“ nicht gleich
ans Heiraten?
Doch die Arbeit eines Standesbeamten geht weit
über die würdige Gestaltung einer Trauung
hinaus, denn das Standesamt begleitet Sie ein
Leben lang. Es dokumentiert alle wichtigen
Stationen im Leben eines Menschen: die Geburt,
die Eheschließung / Verpartnerung und letztendlich
auch den Sterbefall.
Natürlich kann die Broschüre eine persönliche
Beratung nicht ersetzen; sie soll Sie jedoch
ermuntern, sich mit den Mitarbeitern des
Standesamts Rödermark in Verbindung zu
setzen. Das engagierte Team berät und betreut
Sie umfassend, so dass die standesamtliche
Trauung Ihren Wünschen entsprechend in Ihrer
Erinnerung bleiben wird.
Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen
Einblicke über die Trauung oder die Begründung
einer Lebenspartnerschaft geben und ebenso
darüber informieren, woran werdende Eltern
denken sollten.
Nutzen Sie diese informative Broschüre als erste
Orientierung auf Ihrem gemeinsamen Lebensweg.
Das Standesamt Rödermark bietet den Paaren
viele Annehmlichkeiten, die dazu beitragen, die
Trauung und somit den Hochzeitstag zu einem
unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen. In
dieser Broschüre erfahren Sie, in welchen Räumen
des Standesamts Sie stilvoll die ersten Schritte in
die gemeinsame Zukunft gehen können.
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Inhaltsverzeichnis
Grußwort3
Inhaltsverzeichnis5
Geschichte des Standesamts
6
Vor der Hochzeit
8
Orte der Trauung
10
Trauzimmer im Rathaus in Ober-Roden und Töpfermuseum in Urberach
Namensführung13
Checkliste zur Hochzeit
14
zum Herausnehmen und mit Platz für eigene Notizen
Hochzeitstage20
Häufig gestellte Fragen
22
Geburt eines Kindes
24
Urkunden28
Kontakt30
IMPRESSUM
Herausgeber und Redaktion: Magistrat der Stadt Rödermark
Satz, Gestaltung und Anzeigenakquise: Das Reprohaus GmbH, Rödermark, Tel. 0 60 74 / 9 205 205
Bildmaterial: Stadt Rödermark, Das Reprohaus GmbH, Shutterstock
Bildmaterial von shutterstock.com ist zugunsten des Inhabers der Rechte urheberrechtlich geschützt.
Druck: Unterleider Medien GmbH, Rödermark
Stand: April 2014
5
Geschichte des Standesamts
Zum Standesamt Rödermark:
In der Zeit von 1876 bis 1976 gab es die Standesämter der eigenständigen Gemeinden Ober-Roden
und Urberach. Im Zuge der Gebietsreform war
durch den Zusammenschluss der Gemeinden auch
der Zusammenschluss der Standesämter erforderlich.
Somit wurde 1977 das Standesamt Rödermark
gegründet. Die eigentliche Zusammenlegung der
beiden Standesämter fand allerdings erst im Jahr
1995 statt.
In der Zeit von 1977 bis 1995 wurden die beiden
Standesämter unter den Bezeichnungen Rödermark,
Bezirk Ober-Roden und Rödermark, Bezirk Urberach
weiterhin in den jeweiligen Rathäusern unabhängig
voneinander geführt.
1995 erfolgte dann der Zusammenschluss der
beiden Standesämter zum jetzigen Standesamt
Rödermark, welches seinen Sitz im Rathaus in
Ober-Roden hat.
Früher wurden Personenstandsfälle (Geburten,
Eheschließungen und Sterbefälle) nur in von Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet.
Diese Register wurden im Laufe der Zeit trotz ihres
rein kirchlichen Charakters immer mehr für die
öffentlichen und staatlichen Zwecken verwendet.
Die Folge dessen war, dass Ende des 18. Jahrhunderts der Staat Einfluss auf die Führung dieser
Register nahm. Zivile Standesämter wurden
erstmals zwischen 1792 und 1808 im von
Frankreich besetzten Rheinland eingeführt. Die
ältesten Standesamtsregister stammen daher aus
dem Jahr 1792. Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes
und die Eheschließung vom 6. Februar 1875
wurden zum 1. Januar 1876 im damaligen Reichsgebiet Standesämter eingerichtet. Von diesem
Zeitpunkt an mussten Ehen im Standesamt
geschlossen werden.
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Geschichte des Standesamts
geblieben: Bei jeder Beurkundung handelt es sich
um einen Personenstandsfall, der akribisch genau
bearbeitet und registriert wird. Ob Eheschließung,
Verpartnerung, Geburt oder Sterbefall – das
Standesamt stellt hierüber Urkunden aus, die
jeden Menschen durch sein Leben begleiten.
Nicht nur die Geschichte des Standesamts, sondern
auch das Bild der Person des Standesbeamten
hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. Waren
früher in erster Linie der Bürgermeister oder der
ehrenamtliche Dorfschullehrer als Standesbeamte
tätig, so wird heute diese Aufgabe in der Regel
von Verwaltungsbeamten wahrgenommen. Das
Aufgabengebiet im Standesamt hat sich ebenfalls
im Laufe der Zeit aufgrund eines kulturellen Wandels
und der wachsenden Mobilität unserer Gesellschaft
verändert und ist umfangreicher geworden.
Neben der Vorbereitung und Durchführung
von Eheschließungen und der Begründung von
Lebenspartnerschaften, der Beurkundung von
Geburten und Sterbefällen nimmt der Standesbeamte z. B. namensrechtliche Erklärungen und
Vaterschaftsanerkennungen entgegen. Eines ist
in diesen vielen Jahren jedoch immer dasselbe
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Vor der Hochzeit
Wenn ich träume, ist es nur ein Traum.
Wenn wir gemeinsam träumen, ist es der Anfang der Wirklichkeit.
(Hélder Càmara)
Sie haben sich entschieden, aus der Erde ein Stück
Himmel zu machen. Dann führt kein Weg am
Standesamt vorbei, auch wenn Sie vorhaben, Ihre
Ehe in der Kirche zu besiegeln. In Deutschland
muss der kirchlichen Trauung die standesamtliche
Eheschließung vorausgehen.
Daher führt der erste Schritt auf dem Weg in die
Ehe zum Standesamt, um die Anmeldung der Eheschließung (früher „Aufgebot“) abzugeben.
Die Anmeldung erfolgt nicht durch das Ausfüllen
eines Formulars, sondern durch persönliche Vorsprache und Beurkundung Ihrer Willenserklärung.
Die hierzu erforderliche Niederschrift wird von
dem jeweiligen Standesamt entgegengenommen,
in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohn-Thomas Sabo
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sitz hat. Wenn Sie beide nicht in Rödermark wohnen,
aber trotzdem gerne hier heiraten wollen, so ist
dies kein Problem: Sie geben die Anmeldung bei
Ihrem Wohnsitzstandesamt ab und teilen dabei
mit, dass die Trauung in Rödermark stattfinden
soll. Der Kollege bzw. die Kollegin dort wird uns
dann die für die Eheschließung notwendigen
Dokumente übersenden. Bei der Anmeldung geht
es nicht darum, einen Termin für die Trauung zu
vereinbaren, sondern sie dient dazu, den Personenstand der Verlobten festzustellen und gleichzeitig
zu prüfen, ob evtl. Gründe vorliegen, die gegen
die Eheschließung sprechen (z. B. Minderjährigkeit,
noch bestehende Ehe, keine vorhandene Geschäftsfähigkeit).
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8
Vor der Hochzeit
• ggf. gesonderter Nachweis über deren
Auflösung, falls dies nicht aus der vorgelegten
Urkunde hervorgeht (z. B. Sterbeurkunde,
Scheidungsurteil)
Bevor Sie mit Ihrem Partner und den Menschen, die
Ihnen wichtig sind, den bekanntlich „schönsten Tag“
gemeinsam feiern können, ist das Besorgen bzw.
die Vorlage einiger Dokumente beim Standesamt
erforderlich. Welche Urkunden zur Anmeldung der
Eheschließung / Verpartnerung vorzulegen sind,
richtet sich individuell nach der Staatsangehörigkeit
und dem Personenstand der Verlobten.
• die Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes
• Personalausweis oder Reisepass.
Alle Dokumente sind im Original einzureichen,
Kopien reichen nicht aus. Bei Beteiligung
ausländischer Staatsangehöriger oder
Berücksichtigung ausländischer Rechte sind
persönliche Informations- und Beratungsgespräche
mit dem Standesamt erforderlich. Aufgrund der
ausländischen Staatsangehörigkeit sind weitere
Vorschriften zu beachten, die von Land zu Land
variieren. Um Ihren Wunschtermin zusagen zu
können, sollte die Anmeldung möglichst frühzeitig
erfolgen. Diese ist sechs Monate gültig. Das heißt,
die Eheschließung muss innerhalb eines halben
Jahres nach der Anmeldung erfolgen.
Grundsätzlich ist von Verlobten deutscher
Staatsangehörigkeit vorzulegen:
• Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
(bei Wohnsitz in Rödermark nicht erforderlich)
• neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus
dem Geburtenregister (ist beim Standesamt
des Geburtsortes in Deutschland zu besorgen;
fand die Geburt im Ausland statt, halten Sie
bitte Rücksprache mit dem Standesamt)
• war jemand schon verheiratet oder lebte in
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: neu
ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem
Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der
letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (ist beim
Standesamt des Eheschließungsortes in
Deutschland zu besorgen; fand die Eheschließung
jedoch im Ausland statt, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Standesamt)
Selbstverständlich können Sie sich auch schon
vorab einen Termin reservieren lassen, für den
Fall, dass Ihre Hochzeit erst für einen späteren
Zeitpunkt geplant ist. Sind Sie nicht auf ein
bestimmtes Datum festgelegt, besteht jederzeit
die Möglichkeit, kurzfristig einen Termin mit uns
zu vereinbaren.
9
Orte der Trauung
Wo findet in Rödermark eine Trauung statt?
Das Standesamt Rödermark hält zwei Trauorte
bereit: das Töpfermuseum in Urberach und das
Trauzimmer im Rathaus in Ober-Roden
(klimatisiert). Beide Räumlichkeiten bieten Platz
für 30 bis 40 Gäste, davon 26 Sitzplätze.
Die Trauung dauert in der Regel ca. 25 Minuten.
An deren Anschluss bieten wir den Paaren die
Möglichkeit, mit ihren Gästen im Rahmen eines
Umtrunks auf das gegebene Ja-Wort anzustoßen.
Daher planen wir für jede Trauung einen Zeitrahmen von einer Stunde ein.
Wir trauen täglich von Montag bis
Samstag, an Vor- und Nachmittagen.
Die Termine werden in Absprache und
unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche
festgelegt. Es ist uns ein Anliegen, die
Trauansprachen individuell auf das
jeweilige Paar abzustimmen. Aus diesem
Grund findet auf Wunsch vor der Trauung
noch ein persönliches Gespräch mit dem
jeweiligen Standesbeamten statt. Einen
Gesprächstermin können Sie jederzeit
kurzfristig vereinbaren.
Während der Trauung können natürlich
auch Ringe gewechselt und Fotos
gemacht werden.
10
Orte der Trauung
Eine individuelle Ausgestaltung der Trauung ist
nach Rücksprache auch
jederzeit möglich (z. B.
kurze Ansprache eines
Gastes, Musikeinlagen).
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in Ober-Roden hinter und
direkt vor dem Rathaus
oder in der Tiefgarage der
Kulturhalle sowie in
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Namensführung
Die Variante, einen aus beiden Namen
zusammengesetzten (Doppel-)Namen zum
gemeinsamen Namen zu bestimmen, ist nicht
möglich. Führt einer der Partner bei Eingehung
der Ehe/Partnerschaft einen Doppelnamen als
Geburts- oder Familiennamen, kann dieser allerdings zum gemeinsamen Familiennamen gewählt
werden. Nehmen sie bei der Eheschließung/
Verpartnerung keine Bestimmung zur Namensführung vor, so behält jeder Partner seinen
Namen. Es besteht jedoch die Möglichkeit,
noch während der Ehe/Lebenspartnerschaft einen
gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Es
gibt keine zeitliche Befristung. Ist einmal ein
gemeinsamer Name bestimmt, ist diese
Namensführung während der bestehenden Ehe/
Lebenspartnerschaft unwiderruflich.
Früher war es „einfach“: Die Frau erhielt kraft
Gesetz den Namen des Mannes. Im Jahr 1976
hat man mit der Neuordnung des Familiennamensrechts den Ehegatten erstmals die
Möglichkeit eröffnet, den künftig zu führenden
Namen in der Ehe wählen zu können. Heute
können zum Familiennamen in der Ehe/Lebenspartnerschaft bestimmt werden:
Der Geburtsname eines Partners oder den zur
Zeit der Erklärung geführte Familienname eines
Partners (z. B. Ehename aus der Vorehe).
Der Partner, der seinen früheren Namen verliert,
kann diesen dem gemeinsamen Familiennamen
voranstellen oder anfügen.
13
Checkliste zur Hochzeit
Jede Hochzeit verläuft ganz individuell, nämlich so unterschiedlich und einzigartig wie die Paare sind. Als
zukünftiges Ehepaar/zukünftige Lebenspartner steht man gemeinsam vor Fragen wie:
• „Kommt für uns neben der standesamtlichen auch eine kirchliche Trauung in Frage?“
• „Soll ein Polterabend stattfinden?“
• „Wer soll zu unseren Gästen gehören?“
Selbstverständlich gibt es keinen allgemein gültigen Zeitplan oder feste
Regeln wie eine Hochzeitsfeier ablaufen sollte, aber mit Beachtung einiger
Punkte kann durchaus aufkommender Stress vermieden werden.
Die nachstehend aufgeführte Checkliste soll Ihnen grobe Anhaltspunkte für
die Hochzeitsvorbereitungen geben. Gerne können Sie die einzelnen Punkte
abhaken und Ihre individuellen Daten eintragen.
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14
Checkliste zur Hochzeit
Sechs bis zwölf Monate vor der Hochzeit

Termin festlegen
Standesamtliche Trauung am um Uhr
in .
Kirchliche Trauung am um Uhr
in .


Rahmen und Stil der Hochzeit festlegen
Restaurant Adresse und Kontaktdaten: 

Urlaub beim Arbeitgeber beantragen
Restaurant / Lokalität aussuchen und Termin vereinbaren
Flitterwochen planen
– Hochzeitsreise buchen
– evtl. notwendige Impfungen
– Reisepass



Hochzeitsordner erstellen, in dem alle Unterlagen bzgl. der Hochzeit gesammelt werden
Grobe Budgetierung, Kostenplan aufstellen
Checkliste eventuell ergänzen
15
Checkliste
Vier bis sechs Monate vor der Hochzeit
Einen bis zwei Monate vor der Hochzeit


















Anmeldung der Eheschließung im Standesamt
Trauzeugen bestimmen
Vorläufige Gästeliste zusammenstellen
Trauung mit dem Pfarrer besprechen
Musik für die Hochzeitsfeier organisieren
Fotograf organisieren

Hochzeitstorte bestellen
Friseur- und Kosmetiktermin festlegen
Probehochzeitsfrisur, Probe-Make-Up
Gästebuch besorgen
Zwei bis vier Wochen vor der Hochzeit
Hochzeitsauto mieten




Unterbringung der Gäste organisieren
Sitzordnung erstellen
Brautkleid kaufen




Kleidung für den Bräutigam kaufen
Partyservice planen
Ansprechpartner für die Gäste bestimmen
(z.B. Trauzeugen)
Trauringe abholen
Tischkarten drucken
Tischdekoration mit der Lokalität ab
stimmen, eigene Wunschdekoration
anschaffen
Weitere Unterhaltung buchen
Blumenkinder auswählen
Druckerei für Einladungskarten suchen
Hochzeitstanzkurs besuchen
Drei bis vier Monate vor der Hochzeit





Rückantworten in die Gästeliste eintragen


Hochzeitstisch erstellen
Trauringe auswählen und gravieren lassen
Endgültige Gästeliste zusammenstellen, Einladungskarten verschicken
Blumenschmuck aussuchen
16
Menü und Ablauf des Menüs
Gästetransport klären (Bus, Taxi)
Hochzeitskleidung nochmal anprobieren
und notfalls ändern lassen
Polterabend organisieren
Brautstrauß und Anstecker
Checkliste
Eine bis zwei Wochen vor der Hochzeit
Bis vier Wochen nach der Hochzeit
 Hochzeitsreise vorbereiten
Reiseversicherung
 Kreditkarten, ausländische Währung
Sonnencreme…
 Hochzeitsschuhe einlaufen
 Finale Absprache mit allen involvierten





Alle Rechnungen bezahlen
– Klingelschild, Briefkastenschild
– Arbeitgeber informieren
– Personalausweis, Reisepass
– Geldinstitute, Versicherungen
– Bausparkasse
– Krankenkasse
– Finanzamt
– Telefonbucheintrag
– Gas- und Elektrizitätswerke
– Führerschein und Fahrzeugpapiere
– Weitere Verträge
(z. B. Zeitungsabonnements)
Firmen
Der letzte Tag vor der Hochzeit
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Koffer für die Hochzeitsreise packen
Geld zurechtlegen
Handtasche der Braut packen
Kleidung und Ringe bereitlegen
Gut schlafen!
Ihr Hochzeitstag!
Genießen Sie Ihren Tag!
Viel Spaß bei der Hochzeitsreise!
17
Danksagungskarten schreiben
Fotos beim Fotografen aussuchen
Hochzeitsgarderobe reinigen lassen
Namensänderungen durchführen
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Hochzeitstage
01. Hochzeitstag
Papierhochzeit
02. Hochzeitstag
Baumwollhochzeit
03. Hochzeitstag
Lederhochzeit
04. Hochzeitstag
Seidenhochzeit
05. Hochzeitstag
Hölzerne Hochzeit
06. Hochzeitstag
Zuckerhochzeit
07. Hochzeitstag
Kupferhochzeit
08. Hochzeitstag
Blechhochzeit
09. Hochzeitstag
Keramikhochzeit
11. Hochzeitstag
Stahlhochzeit
12. Hochzeitstag
Nickelhochzeit
13. Hochzeitstag
Veilchenhochzeit
14. Hochzeitstag
Elfenbeinhochzeit
15. Hochzeitstag
Kristall- oder Gläserne Hochzeit
10. Hochzeitstag Rosenhochzeit
20
Hochzeitstage
20. Hochzeitstag
Porzellanhochzeit
30. Hochzeitstag
Perlenhochzeit
35. Hochzeitstag
Leinenhochzeit
40. Hochzeitstag
Rubinhochzeit
45. Hochzeitstag
Messinghochzeit
55. Hochzeitstag
Platinhochzeit
65. Hochzeitstag
Eiserne Hochzeit
70. Hochzeitstag
Gnadenhochzeit
75. Hochzeitstag
Kronjuwelenhochzeit
25. Hochzeitstag Silberhochzeit
50. Hochzeitstag Goldene Hochzeit
60. Hochzeitstag Diamanthochzeit
21
Häufig gestellte Fragen...
Brauchen wir noch Trauzeugen?
Der Gesetzgeber hat mit Datum vom 01.07.1998
bestimmt, dass die Anwesenheit von Trauzeugen
bei der Eheschließung nicht mehr erforderlich ist.
Allerdings liegt es in der Entscheidung der Paare,
ob sie sich für die Anwesenheit von Trauzeugen
entscheiden. Eine minderjährige Person soll nicht
als Zeuge mitwirken.
Wird das Datum der Eheschließung
öffentlich bekannt gemacht?
Gibt es bei der Trauung eine Kleiderordnung?
Nein. Der öffentliche Aushang, das sog. „Aufgebot“,
wurde ebenfalls zum 01.07.1998 vom Gesetzgeber
abgeschafft.
Es gibt weder Kleidervorschriften, noch Traditionen.
Da es der Tag des jeweiligen Paares ist, sollte
dieses sich rundum wohl fühlen und daher
selbst bestimmen, welche Kleidung dem Anlass
entsprechend die passende ist.
Wie lange dauert die Trauung?
Ist es erlaubt, während der Trauung zu
fotografieren oder zu filmen?
Planen Sie für die eigentliche Trauung ca. 20 bis 25
Minuten ein. Danach haben Sie die Möglichkeit,
mit Ihren Gästen auf die Trauung anzustoßen.
Ausreichend Gläser sind beim Standesamt Rödermark vorhanden; die Getränke werden von den
Paaren und deren Angehörigen entweder
ein paar Tage vorher vorbei- oder zur Trauung
mitgebracht.
Grundsätzlich ist diese Frage mit „ja“ zu
beantworten. Allerdings sollten Sie vorher
mit der jeweiligen Standesbeamtin oder dem
jeweiligen Standesbeamten Rücksprache halten.
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Häufig gestellte Fragen...
Ist der Ringtausch Pflicht?
Nein, der Ringtausch ist kein offizieller Bestandteil
der Trauung. Allerdings ist es ein schöner Brauch,
der von großer Symbolik getragen ist. Es obliegt
also Ihnen, ob Sie diesen Brauch in den Ablauf der
Trauung mit einplanen.
An welche Hand werden die Ringe gesteckt?
Auch hier haben Sie die freie Wahl. Es gibt keine
Vorgaben.
23
Geburt eines Kindes
Ich glaube, Kinder zu haben, ist das aufregendste Abenteuer, das wir erleben können.
Es ist der schwerste Beruf und die größte Herausforderung, die ich mir denken kann,
und die glücklichste zugleich. Ich bin dankbar dafür!
(Reinhard Mey)
Wo ist die Geburt anzuzeigen?
Mit diesem Dokument kann die Anzeige beim
Standesamt erfolgen. Ist das Kind im Krankenhaus
zur Welt gekommen, so erstellt die entsprechende
Einrichtung die Geburtsanzeige und gibt diese mit
der Bescheinigung der Hebamme an das
zuständige Standesamt weiter.
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt und
somit auch für die Ausstellung der Geburtsurkunde
des Kindes ist das Standesamt, in dessen Bezirk
das Kind geboren wurde. Rödermark ist kein sog.
Geburtsstandesamt, da die Kinder in der Regel
in den umliegenden Krankenhäusern zur Welt
gebracht werden. Die Standesämter am Sitz der
jeweiligen Krankenhäuser sind zuständig. Lediglich
bei Hausgeburten in Rödermark ist unser Standesamt zu kontaktieren.
Welche Unterlagen sind für die
Geburtsbeurkundung erforderlich?
Geburtsbescheinigung bzw. Geburtsanzeige
des Krankenhauses bzw. der Hebamme.
Wer zeigt die Geburt an und sind Fristen zu
beachten?
Für Kinder, deren Eltern miteinander verheiratet
sind: Urkunde über die Eheschließung (Eheurkunde;
diese ist ggf. im Stammbuch abgeheftet) sowie
Geburtsurkunden beider Elternteile. Haben die
Eltern des Kindes im Ausland geheiratet und ist
keine Nachregistrierung der Eheschließung durch
ein deutsches Standesamt erfolgt: die ausländische
Heiratsurkunde mit einer Übersetzung in die deutsche
Sprache. Die Übersetzung muss durch einen vereidigten Dolmetscher vorgenommen worden sein.
Die Geburt eines Kindes ist grundsätzlich durch
den Vater oder die Mutter des Kindes anzuzeigen.
Die Anzeige kann aber auch von jeder anderen
Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus
eigenem Wissen davon unterrichtet ist, vorgenommen
werden. Die Geburt ist innerhalb einer Woche
anzuzeigen. Bei Hausgeburten stellt die Hebamme
eine Geburtsbescheinigung aus.
24
Geburt eines Kindes
Mit Rechtswirksamkeit der Scheidung ändern
sich dann automatisch der Familienstand und
möglicherweise auch die Namensführung des
Kindes; die neu auszustellende Geburtsurkunde
dokumentiert dann den Anerkennenden als Vater
und ggf. den sich ändernden Familiennamen des
Kindes.
War die Mutter noch nicht verheiratet:
Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister.
Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister,
welches die Beurkundung über die Eheauflösung
beinhaltet.
Ausweise der Eltern; ist ein Elternteil oder sind
beide Elternteile ausländische Staatsangehörige,
dann sind die jeweiligen Nationalpässe vorzulegen.
In einzelnen Fällen kann die Vorlage weiterer
Urkunden und Dokumente erforderlich sein.
Wurde die Vaterschaft vor der Geburt zu dem zu
erwartenden Kind erklärt, ist diese Erklärung
(Vaterschaftsanerkennung) und eine Geburtsurkunde des Vaters zusätzlich mit vorzulegen.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch
verheiratet, der Ehemann allerdings nicht Vater
des Kindes, so ist das Kind trotzdem als Kind
verheirateter Eltern zu beurkunden. Daher
bedarf es der Vorlage des Nachweises über die
Eheschließung.
Ist bereits ein Scheidungsverfahren anhängig,
dann ist zusätzlich der Nachweis über die
eingereichte Scheidung vorzulegen. Unter der
Voraussetzung, dass der Ehemann der Mutter
vor einem Standesbeamten erklärt, nicht Vater
des Kindes zu sein, kann der leibliche Vater
seine Vaterschaft zu dem Kind anerkennen.
Man spricht hier von einer sog. „qualifizierten
Drittanerkennung“.
25
Geburt eines Kindes
Vaterschaftsanerkennung
Elterliche Sorge
Ist die Mutter nicht verheiratet, kann der Vater
nach erfolgter Anerkennung seiner Vaterschaft
sofort in das Geburtenregister und somit in die
auszustellende Geburtsurkunde eingetragen
werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anerkennung
unter Zustimmung der Mutter erfolgt.
Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet, so
ist sie die alleinige Inhaberin der elterlichen
Sorge.
Daran ändert auch eine Vaterschaftsanerkennung
nichts. Erst durch eine gemeinsame Erklärung der
Eltern vor dem Jugendamt kann das gemeinsame
Sorgerecht erlangt werden (Sorgerechtserklärung).
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Die entsprechenden Erklärungen müssen
persönlich gegenüber einem Standesbeamten,
einem Notar oder dem Jugendamt erfolgen.
Die Vaterschaftsanerkennung und die
Zustimmung der Mutter sind auch vor der
Geburt des Kindes sowie vor Beurkundung
der Geburt möglich.
Es empfiehlt sich, sich von den Sachbearbeitern
des Jugendamts ausführlich zu diesem Thema
beraten zu lassen.
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etwas zu Feiern gibt!
Gern organisieren wir Ihre
Hochzeitsfeier komplett oder
unterstützen Sie in Teilbereichen.
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Sprechen Sie uns einfach an.
Geburt eines Kindes
Familienname des Kindes
Nach Beurkundung der Geburt
Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet
und führen einen gemeinsamen Familiennamen,
so führt das Kind automatisch den Familiennamen
seiner Eltern.
Haben sich die Ehegatten für eine getrennte
Namensführung entschieden, erhält das Kind
entweder den Familiennamen der Mutter oder
den des Vaters. Die von den Eltern zu treffende
Namensbestimmung für das Kind ist bindend
für alle weiteren in dieser Ehe geborenen Kinder.
Durch das beurkundende Standesamt werden
Ihnen zweckgebundene Bescheinigungen
gebührenfrei ausgestellt. Diese dienen zur
Beantragung des Kinder- und Elterngeldes, für
religiöse Zwecke sowie für die Beantragung von
Mutterschaftshilfe. Achten Sie darauf, dass zum
jeweiligen Antrag die entsprechende
zweckgebundene Bescheinigung beigefügt wird.
Diese Bescheinigungen werden vom Standesamt
jeweils nur einmal ausgestellt; bei Vertauschen
bzw. Beifügung einer nicht zweckgebundenen
Bescheinigung kann es bei den jeweiligen
Behörden oder Beteiligten zu Problemen kommen.
Ist die Mutter nicht verheiratet, so führt das
Kind den Familiennamen der Mutter, den sie zum
Zeitpunkt der Geburt führt (dies kann z. B. auch
der Familienname aus der Vorehe sein).
Die Ausstellung weiterer Urkunden, z. B. für das
Stammbuch oder sonstige private Zwecke wird
mit Gebühren belegt. Die Meldepflicht beim
Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort erfüllt
das Standesamt für Sie.
Die Anerkennung der Vaterschaft wirkt sich nicht
automatisch auf den Familiennamen des Kindes
aus; sie eröffnet jedoch die Möglichkeit, dass das
Kind durch Erklärung der Mutter und Zustimmung
des anerkennenden Vaters dessen Familiennamen
erhält. Diese Erklärung kann nur durch das
Standesamt entgegengenommen werden.
27
Urkunden
Wo bekomme ich Urkunden?
Wie bekomme ich eine Urkunde?
Zuständig für die Ausstellung einer Urkunde
(Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und/oder
Sterbeurkunde) ist immer das Standesamt, in
dessen Bezirk der Personenstandsfall eingetreten
ist. Beispiel: Sie wohnen schon seit Ihrer Geburt
in Rödermark, sind jedoch im Krankenhaus in
Offenbach geboren, so ist das dortige Standesamt
für die Ausstellung Ihrer Geburtsurkunde zuständig.
Kontaktieren Sie uns persönlich, schriftlich oder
per E-Mail. Die benötigte Urkunde wird Ihnen bei
persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt.
Fordern Sie die Urkunde schriftlich an, so legen
Sie bitte die Gebühr in Höhe von 10,-- € dem
Anforderungsschreiben bei oder wir schicken
Ihnen die erbetene Urkunde zu (per Nachnahme
oder mit Rechnung).
Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu
beantragen?
Urkundenarten
Geburtsurkunden dokumentieren den Namen,
den Tag und Ort der Geburt des Kindes sowie die
Namen der Eltern. Beglaubigte Abschriften aus
den Geburtenregistern dokumentieren sämtliche
sich im Laufe des Lebens ereignete Personenstandsänderungen (z. B. Namensänderungen, Adoptionen).
Eheurkunden dokumentieren außer den Daten der
Eheschließung weiterhin, ob die Ehe noch besteht
oder ggf. durch Tod eines Ehegatten bzw.
Scheidung aufgelöst ist. Beglaubigte Abschriften
aus den Eheregistern dokumentieren neben einer
evtl. Auflösung der Ehe noch sämtliche sich seit
dem Tag der Eheschließung ereigneten Personenstandsänderungen des jeweiligen Ehegatten
(z. B. Namensänderungen).
Die Personenstandseinträge enthalten persönliche
schutzwürdige Daten. Die Erteilung von Urkunden
und Auskünften kann gemäß dem Personenstandsgesetz nur von Personen verlangt werden, auf die
sich der Eintrag bezieht, weiterhin deren Ehegatten/
Lebenspartner, Eltern und Kinder. Alle anderen
Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tanten,
Neffen, Nichten und andere Vewandte, haben nur
dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse
glaubhaft machen (z. B. Beantragung Erbschein).
Falls Sie nicht zu den aufgezählten Personen
gehören, ist eine schriftliche Vollmacht eines
Berechtigten vorzulegen oder nachzuweisen.
28
Urkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden weisen den Tag
und Ort der Begründung einer Verpartnerung
nach. Sie enthalten den Nachweis über die
Namenswahl und ggf. über die Scheidung /
Auflösung. Beglaubigte Abschriften aus den
Partnerschaftsregistern dokumentieren sämtliche
Personenstandsänderungen des jeweiligen
Partners.
gleichen Tag ausgestellte Ausfertigung einer
Urkunde ist die die Hälfte der anfallenden Gebühr,
also 5,– €, zu berechnen.
Liegt eine Geburt länger als 110 Jahre, eine
Eheschließung länger als 80 Jahre und ein
Sterbefall länger als 30 Jahre zurück, kann
keine Personenstandsurkunde mehr ausgestellt
werden!
Sterbeurkunden weisen Todeszeitpunkt und -ort
sowie den Familienstand des Verstorbenen nach.
In solchen Fällen wird jeweils ein Auszug aus dem
Archivregister erstellt.
Internationale Urkunden können auf einem
mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden.
Sie eignen sich besonders zur Vorlage im Ausland.
Für einen Auszug aus den Archivregistern sind
Gebühren in Höhe von 6,– € zu erheben.
Die anfallenden Gebühren pro auszustellender
Urkunde betragen 10,– €. Für jede weitere am
Die Gebühren für eine Auskunft aus einem
Register werden nach Zeitaufwand erhoben.
29
Standesamt Rödermark
Rathaus Ober-Roden
Dieburger Str. 13 –17
63322 Rödermark
Öffnungszeiten:
Leitung:
Sachbearbeitung:
Regina Leiherer
Tel.: 06074 911 360
Fax: 06074 911 1360
E-Mail: [email protected]
Anja Gotta
Tel.: 06074 911 361
Fax: 06074 911 1361
E-Mail: [email protected]
Mo.–Do.: 8.00 – 11.30 Uhr
Mi.:
15.00 – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Sandra Mahuletz
Tel.: 06074 911 363
Fax: 06074 911 1363
E-Mail: [email protected]
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