Standesamtsbroschüre der Stadt Rödermark
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Standesamtsbroschüre der Stadt Rödermark
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B.: Welche Dokumente werden zur Anmeldung der Eheschließung benötigt? Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es und was ist unter Umständen dabei zu beachten? wer denkt bei dem Wort „Standesamt“ nicht gleich ans Heiraten? Doch die Arbeit eines Standesbeamten geht weit über die würdige Gestaltung einer Trauung hinaus, denn das Standesamt begleitet Sie ein Leben lang. Es dokumentiert alle wichtigen Stationen im Leben eines Menschen: die Geburt, die Eheschließung / Verpartnerung und letztendlich auch den Sterbefall. Natürlich kann die Broschüre eine persönliche Beratung nicht ersetzen; sie soll Sie jedoch ermuntern, sich mit den Mitarbeitern des Standesamts Rödermark in Verbindung zu setzen. Das engagierte Team berät und betreut Sie umfassend, so dass die standesamtliche Trauung Ihren Wünschen entsprechend in Ihrer Erinnerung bleiben wird. Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen Einblicke über die Trauung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft geben und ebenso darüber informieren, woran werdende Eltern denken sollten. Nutzen Sie diese informative Broschüre als erste Orientierung auf Ihrem gemeinsamen Lebensweg. Das Standesamt Rödermark bietet den Paaren viele Annehmlichkeiten, die dazu beitragen, die Trauung und somit den Hochzeitstag zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen. In dieser Broschüre erfahren Sie, in welchen Räumen des Standesamts Sie stilvoll die ersten Schritte in die gemeinsame Zukunft gehen können. Roland Kern Jörg Rotter BürgermeisterErster Stadtrat 3 Blumen Rathenaustraße 18 63322 Rödermark Tel. 06074/99333 www.blumen-koser.de Am schönsten Tag im Leben dürfen Blumen nicht fehlen! • Hochzeitsfloristik - klassisch, elegant oder romantisch • unterschiedliche Brautstraußformen • Haar- und Hutschmuck • Florale Ideen für den Herrn. • Festlicher Kirchenschmuck • Herrlich dekorierte Autos oder edle Tischarrangements. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichem Gespräch, bei Bedarf auch außerhalb der Öffnungszeiten. Wir freuen uns auf Sie! 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Druck: Unterleider Medien GmbH, Rödermark Stand: April 2014 5 Geschichte des Standesamts Zum Standesamt Rödermark: In der Zeit von 1876 bis 1976 gab es die Standesämter der eigenständigen Gemeinden Ober-Roden und Urberach. Im Zuge der Gebietsreform war durch den Zusammenschluss der Gemeinden auch der Zusammenschluss der Standesämter erforderlich. Somit wurde 1977 das Standesamt Rödermark gegründet. Die eigentliche Zusammenlegung der beiden Standesämter fand allerdings erst im Jahr 1995 statt. In der Zeit von 1977 bis 1995 wurden die beiden Standesämter unter den Bezeichnungen Rödermark, Bezirk Ober-Roden und Rödermark, Bezirk Urberach weiterhin in den jeweiligen Rathäusern unabhängig voneinander geführt. 1995 erfolgte dann der Zusammenschluss der beiden Standesämter zum jetzigen Standesamt Rödermark, welches seinen Sitz im Rathaus in Ober-Roden hat. Früher wurden Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in von Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Diese Register wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters immer mehr für die öffentlichen und staatlichen Zwecken verwendet. Die Folge dessen war, dass Ende des 18. Jahrhunderts der Staat Einfluss auf die Führung dieser Register nahm. Zivile Standesämter wurden erstmals zwischen 1792 und 1808 im von Frankreich besetzten Rheinland eingeführt. Die ältesten Standesamtsregister stammen daher aus dem Jahr 1792. Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 im damaligen Reichsgebiet Standesämter eingerichtet. Von diesem Zeitpunkt an mussten Ehen im Standesamt geschlossen werden. uns an Rufen S6ie106 / 70920 www.parkhotel-roedermark.de Telefon 0 Unbeschwert Feiern – Ihre Hochzeit im Parkhotel Frankfurt-Rödermark Feiern Sie den schönsten Tag im Leben im Grünen am romantischen See mit bis zu 180 Personen. Eine individuelle Buffet- und Menüauswahl 150 Gästezimmer in verschiedenen Kategorien 120 kostenfreie Parkplätze Seeanlage, sommerliche Außenterrasse und 5000 m2 Park Wir schenken dem Brautpaar die Übernachtung in unserer „Honeymoon Suite“, inklusive Frühstück und einer Flasche prickelndem Sekt. 6 Restaurant „La Fontaine“ im Parkhotel Frankfurt-Rödermark Nieder-Röder Str. 24 • 63322 Rödermark Geschichte des Standesamts geblieben: Bei jeder Beurkundung handelt es sich um einen Personenstandsfall, der akribisch genau bearbeitet und registriert wird. Ob Eheschließung, Verpartnerung, Geburt oder Sterbefall – das Standesamt stellt hierüber Urkunden aus, die jeden Menschen durch sein Leben begleiten. Nicht nur die Geschichte des Standesamts, sondern auch das Bild der Person des Standesbeamten hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. Waren früher in erster Linie der Bürgermeister oder der ehrenamtliche Dorfschullehrer als Standesbeamte tätig, so wird heute diese Aufgabe in der Regel von Verwaltungsbeamten wahrgenommen. Das Aufgabengebiet im Standesamt hat sich ebenfalls im Laufe der Zeit aufgrund eines kulturellen Wandels und der wachsenden Mobilität unserer Gesellschaft verändert und ist umfangreicher geworden. Neben der Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften, der Beurkundung von Geburten und Sterbefällen nimmt der Standesbeamte z. B. namensrechtliche Erklärungen und Vaterschaftsanerkennungen entgegen. Eines ist in diesen vielen Jahren jedoch immer dasselbe Thomas Sabo Joop Dieburger Str. 2 63322 Rödermark Tel. 06074/920750 Geschäftszeiten: Mo. – Fr.: 9.30h – 18.30h Sa.: 9.30h – 13.30h Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Seiko Engelsrufer Swatch Fossil Pandora • große Auswahl an Trau- und Verlobungsringen in allen Preislagen, in Gold, Silber, Edelstahl und Titan • Gravuren, Weitenänderungen bei Ringen • Gold-, Silber-, und Edelstahlschmuck • Uhren • Service für Schmuck und Uhren aller Art 7 Esprit Festina Vor der Hochzeit Wenn ich träume, ist es nur ein Traum. Wenn wir gemeinsam träumen, ist es der Anfang der Wirklichkeit. (Hélder Càmara) Sie haben sich entschieden, aus der Erde ein Stück Himmel zu machen. Dann führt kein Weg am Standesamt vorbei, auch wenn Sie vorhaben, Ihre Ehe in der Kirche zu besiegeln. In Deutschland muss der kirchlichen Trauung die standesamtliche Eheschließung vorausgehen. Daher führt der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe zum Standesamt, um die Anmeldung der Eheschließung (früher „Aufgebot“) abzugeben. Die Anmeldung erfolgt nicht durch das Ausfüllen eines Formulars, sondern durch persönliche Vorsprache und Beurkundung Ihrer Willenserklärung. Die hierzu erforderliche Niederschrift wird von dem jeweiligen Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohn-Thomas Sabo Joop Seiko Dieburger Str. 2 63322 Rödermark Tel. 06074/920750 Geschäftszeiten: Mo. – Fr.: 9.30h – 18.30h Sa.: 9.30h – 13.30h sitz hat. Wenn Sie beide nicht in Rödermark wohnen, aber trotzdem gerne hier heiraten wollen, so ist dies kein Problem: Sie geben die Anmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt ab und teilen dabei mit, dass die Trauung in Rödermark stattfinden soll. Der Kollege bzw. die Kollegin dort wird uns dann die für die Eheschließung notwendigen Dokumente übersenden. Bei der Anmeldung geht es nicht darum, einen Termin für die Trauung zu vereinbaren, sondern sie dient dazu, den Personenstand der Verlobten festzustellen und gleichzeitig zu prüfen, ob evtl. Gründe vorliegen, die gegen die Eheschließung sprechen (z. B. Minderjährigkeit, noch bestehende Ehe, keine vorhandene Geschäftsfähigkeit). Engelsrufer Swatch Fossil Pandora Esprit Festina • große Auswahl an Trau- und Verlobungsringen in allen Preislagen, in Gold, Silber, Edelstahl und Titan • Gravuren, Weitenänderungen bei Ringen Fröhlich Reisen GmbH • Gold-, Silber-, und Edelstahlschmuck • Uhren Frankfurter Str. 23 · 63150 Heusenstamm • Service für Schmuck und Uhren Tel.aller 0 61Art 04 / 33 01 · Fax 0 61 04 / 55 07 Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Hochzeitspakete für Ihre perfekte Hochzeit [email protected] Heiraten im Paradies 8 Vor der Hochzeit • ggf. gesonderter Nachweis über deren Auflösung, falls dies nicht aus der vorgelegten Urkunde hervorgeht (z. B. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil) Bevor Sie mit Ihrem Partner und den Menschen, die Ihnen wichtig sind, den bekanntlich „schönsten Tag“ gemeinsam feiern können, ist das Besorgen bzw. die Vorlage einiger Dokumente beim Standesamt erforderlich. Welche Urkunden zur Anmeldung der Eheschließung / Verpartnerung vorzulegen sind, richtet sich individuell nach der Staatsangehörigkeit und dem Personenstand der Verlobten. • die Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes • Personalausweis oder Reisepass. Alle Dokumente sind im Original einzureichen, Kopien reichen nicht aus. Bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger oder Berücksichtigung ausländischer Rechte sind persönliche Informations- und Beratungsgespräche mit dem Standesamt erforderlich. Aufgrund der ausländischen Staatsangehörigkeit sind weitere Vorschriften zu beachten, die von Land zu Land variieren. Um Ihren Wunschtermin zusagen zu können, sollte die Anmeldung möglichst frühzeitig erfolgen. Diese ist sechs Monate gültig. Das heißt, die Eheschließung muss innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung erfolgen. Grundsätzlich ist von Verlobten deutscher Staatsangehörigkeit vorzulegen: • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (bei Wohnsitz in Rödermark nicht erforderlich) • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (ist beim Standesamt des Geburtsortes in Deutschland zu besorgen; fand die Geburt im Ausland statt, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Standesamt) • war jemand schon verheiratet oder lebte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (ist beim Standesamt des Eheschließungsortes in Deutschland zu besorgen; fand die Eheschließung jedoch im Ausland statt, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Standesamt) Selbstverständlich können Sie sich auch schon vorab einen Termin reservieren lassen, für den Fall, dass Ihre Hochzeit erst für einen späteren Zeitpunkt geplant ist. Sind Sie nicht auf ein bestimmtes Datum festgelegt, besteht jederzeit die Möglichkeit, kurzfristig einen Termin mit uns zu vereinbaren. 9 Orte der Trauung Wo findet in Rödermark eine Trauung statt? Das Standesamt Rödermark hält zwei Trauorte bereit: das Töpfermuseum in Urberach und das Trauzimmer im Rathaus in Ober-Roden (klimatisiert). Beide Räumlichkeiten bieten Platz für 30 bis 40 Gäste, davon 26 Sitzplätze. Die Trauung dauert in der Regel ca. 25 Minuten. An deren Anschluss bieten wir den Paaren die Möglichkeit, mit ihren Gästen im Rahmen eines Umtrunks auf das gegebene Ja-Wort anzustoßen. Daher planen wir für jede Trauung einen Zeitrahmen von einer Stunde ein. Wir trauen täglich von Montag bis Samstag, an Vor- und Nachmittagen. Die Termine werden in Absprache und unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche festgelegt. Es ist uns ein Anliegen, die Trauansprachen individuell auf das jeweilige Paar abzustimmen. Aus diesem Grund findet auf Wunsch vor der Trauung noch ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Standesbeamten statt. Einen Gesprächstermin können Sie jederzeit kurzfristig vereinbaren. Während der Trauung können natürlich auch Ringe gewechselt und Fotos gemacht werden. 10 Orte der Trauung Eine individuelle Ausgestaltung der Trauung ist nach Rücksprache auch jederzeit möglich (z. B. kurze Ansprache eines Gastes, Musikeinlagen). Parkmöglichkeiten bestehen in Ober-Roden hinter und direkt vor dem Rathaus oder in der Tiefgarage der Kulturhalle sowie in Urberach direkt auf dem Parkplatz vor dem Töpfermuseum oder gegenüber der nahegelegenen Sparkasse. 11 RESTAURANT Brunnen am Theater Liebe Gäste, wir bieten Ihnen alles „rund um Ihr Fest“: Geburtstags-, Hochzeits- und Businesstische, persönliche Menükarten und maßgeschneiderte Buffets. Unser Restaurant verfügt über 140 Sitzplätze und im exklusiven Hochzeitssaal können bis zu 80 Personen feiern. Im Sommer mit Biergarten. Für große Feierlichkeiten bieten wir unseren Service auch im großen Saal der Kulturhalle an. Öffnungszeiten: Di. – So.: 11.30 – 14.30 Uhr und 17.30 – 23.00 Uhr , Mo. Ruhetag Familie Krolo Dieburger Str. 27• 63322 Rödermark / Ober-Roden Tel.: 0 60 74 – 96 06 96 Sag‘s mit Blumen... • Hochzeitsfloristik • Dekorationen für jeden Anlass • Individuelle Gestecke, Sträuße und mehr Am Häfnerplatz · Darmstädter Str. 16 · 63322 Rödermark ⁄ Urberach Tel.: 0 60 74 ⁄ 48 28 674 · Fax: 0 60 74 ⁄ 48 44 027 www.floristik-kuhn.de · [email protected] a EHEMALIGE BENEDIKTINER-ABTEI SELIGENSTADT wir planen mit ihnen ihre hochzeit! kostenlos für sie: unsere hochwertige hochzeitsplan-broschüre. himmlisch heiraten gerlinde kronawitter tel. 06071 303611 powered by unter dem stichwort „himmlisch heiraten“ am besten gleich anfordern! Magisch. 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Es besteht jedoch die Möglichkeit, noch während der Ehe/Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Es gibt keine zeitliche Befristung. Ist einmal ein gemeinsamer Name bestimmt, ist diese Namensführung während der bestehenden Ehe/ Lebenspartnerschaft unwiderruflich. Früher war es „einfach“: Die Frau erhielt kraft Gesetz den Namen des Mannes. Im Jahr 1976 hat man mit der Neuordnung des Familiennamensrechts den Ehegatten erstmals die Möglichkeit eröffnet, den künftig zu führenden Namen in der Ehe wählen zu können. Heute können zum Familiennamen in der Ehe/Lebenspartnerschaft bestimmt werden: Der Geburtsname eines Partners oder den zur Zeit der Erklärung geführte Familienname eines Partners (z. B. Ehename aus der Vorehe). Der Partner, der seinen früheren Namen verliert, kann diesen dem gemeinsamen Familiennamen voranstellen oder anfügen. 13 Checkliste zur Hochzeit Jede Hochzeit verläuft ganz individuell, nämlich so unterschiedlich und einzigartig wie die Paare sind. Als zukünftiges Ehepaar/zukünftige Lebenspartner steht man gemeinsam vor Fragen wie: • „Kommt für uns neben der standesamtlichen auch eine kirchliche Trauung in Frage?“ • „Soll ein Polterabend stattfinden?“ • „Wer soll zu unseren Gästen gehören?“ Selbstverständlich gibt es keinen allgemein gültigen Zeitplan oder feste Regeln wie eine Hochzeitsfeier ablaufen sollte, aber mit Beachtung einiger Punkte kann durchaus aufkommender Stress vermieden werden. Die nachstehend aufgeführte Checkliste soll Ihnen grobe Anhaltspunkte für die Hochzeitsvorbereitungen geben. Gerne können Sie die einzelnen Punkte abhaken und Ihre individuellen Daten eintragen. TRAUMHOCHZEIT mit IDEEN FÜR IHREN SCHÖNSTEN TAG EINE HOCHZEIT BRAUCHT PLANUNG Alle Vorbereitungen in Sachen Aussehen können Sie mit uns gemeinsam treffen. Wir verwöhnen Ihre Haut, kümmern uns um die passende Frisur und das perfekte Make-up. LASSEN SIE SICH VON UNSEREM HOCHZEITSSERVICE INSPIRIEREN ! TEAM RIES Hanauer Straße 12 · 63110 Rodgau/NR Tel. 06106 / 77 14 50 · www.friseur-ries.de 14 Checkliste zur Hochzeit Sechs bis zwölf Monate vor der Hochzeit Termin festlegen Standesamtliche Trauung am um Uhr in . Kirchliche Trauung am um Uhr in . Rahmen und Stil der Hochzeit festlegen Restaurant Adresse und Kontaktdaten: Urlaub beim Arbeitgeber beantragen Restaurant / Lokalität aussuchen und Termin vereinbaren Flitterwochen planen – Hochzeitsreise buchen – evtl. notwendige Impfungen – Reisepass Hochzeitsordner erstellen, in dem alle Unterlagen bzgl. der Hochzeit gesammelt werden Grobe Budgetierung, Kostenplan aufstellen Checkliste eventuell ergänzen 15 Checkliste Vier bis sechs Monate vor der Hochzeit Einen bis zwei Monate vor der Hochzeit Anmeldung der Eheschließung im Standesamt Trauzeugen bestimmen Vorläufige Gästeliste zusammenstellen Trauung mit dem Pfarrer besprechen Musik für die Hochzeitsfeier organisieren Fotograf organisieren Hochzeitstorte bestellen Friseur- und Kosmetiktermin festlegen Probehochzeitsfrisur, Probe-Make-Up Gästebuch besorgen Zwei bis vier Wochen vor der Hochzeit Hochzeitsauto mieten Unterbringung der Gäste organisieren Sitzordnung erstellen Brautkleid kaufen Kleidung für den Bräutigam kaufen Partyservice planen Ansprechpartner für die Gäste bestimmen (z.B. Trauzeugen) Trauringe abholen Tischkarten drucken Tischdekoration mit der Lokalität ab stimmen, eigene Wunschdekoration anschaffen Weitere Unterhaltung buchen Blumenkinder auswählen Druckerei für Einladungskarten suchen Hochzeitstanzkurs besuchen Drei bis vier Monate vor der Hochzeit Rückantworten in die Gästeliste eintragen Hochzeitstisch erstellen Trauringe auswählen und gravieren lassen Endgültige Gästeliste zusammenstellen, Einladungskarten verschicken Blumenschmuck aussuchen 16 Menü und Ablauf des Menüs Gästetransport klären (Bus, Taxi) Hochzeitskleidung nochmal anprobieren und notfalls ändern lassen Polterabend organisieren Brautstrauß und Anstecker Checkliste Eine bis zwei Wochen vor der Hochzeit Bis vier Wochen nach der Hochzeit Hochzeitsreise vorbereiten Reiseversicherung Kreditkarten, ausländische Währung Sonnencreme… Hochzeitsschuhe einlaufen Finale Absprache mit allen involvierten Alle Rechnungen bezahlen – Klingelschild, Briefkastenschild – Arbeitgeber informieren – Personalausweis, Reisepass – Geldinstitute, Versicherungen – Bausparkasse – Krankenkasse – Finanzamt – Telefonbucheintrag – Gas- und Elektrizitätswerke – Führerschein und Fahrzeugpapiere – Weitere Verträge (z. B. Zeitungsabonnements) Firmen Der letzte Tag vor der Hochzeit Koffer für die Hochzeitsreise packen Geld zurechtlegen Handtasche der Braut packen Kleidung und Ringe bereitlegen Gut schlafen! Ihr Hochzeitstag! Genießen Sie Ihren Tag! Viel Spaß bei der Hochzeitsreise! 17 Danksagungskarten schreiben Fotos beim Fotografen aussuchen Hochzeitsgarderobe reinigen lassen Namensänderungen durchführen Checkliste Notizen 18 Restaurant „Zagreb“ in der Halle Urberach Kroatische und internationale Spezialitäten Inh. Fam. Brecic · Am Schellbusch 1 · 63322 Rödermark · Tel. 0 60 74 / 5 03 34 Öffnungszeiten: Di. – So.: 11.30 – 14.30 Uhr & 17.30 – 24.00 Uhr (Mo. geschlossen) Täglich zwei wechselnde Mittagsmenüs zur Auswahl • Zwei Kegelbahnen Ihre Hochzeitsfeier im „Zagreb“: Wir gestalten Ihre individuelle Feier für bis zu 150 Gäste in unseren Räumlichkeiten. Genießen Sie ein unvergessliches Erlebnis mit köstlichen Hochzeitsmenüs und romantischer Dekoration. Sprechen Sie uns an! 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Hochzeitstag Eiserne Hochzeit 70. Hochzeitstag Gnadenhochzeit 75. Hochzeitstag Kronjuwelenhochzeit 25. Hochzeitstag Silberhochzeit 50. Hochzeitstag Goldene Hochzeit 60. Hochzeitstag Diamanthochzeit 21 Häufig gestellte Fragen... Brauchen wir noch Trauzeugen? Der Gesetzgeber hat mit Datum vom 01.07.1998 bestimmt, dass die Anwesenheit von Trauzeugen bei der Eheschließung nicht mehr erforderlich ist. Allerdings liegt es in der Entscheidung der Paare, ob sie sich für die Anwesenheit von Trauzeugen entscheiden. Eine minderjährige Person soll nicht als Zeuge mitwirken. Wird das Datum der Eheschließung öffentlich bekannt gemacht? Gibt es bei der Trauung eine Kleiderordnung? Nein. Der öffentliche Aushang, das sog. „Aufgebot“, wurde ebenfalls zum 01.07.1998 vom Gesetzgeber abgeschafft. Es gibt weder Kleidervorschriften, noch Traditionen. Da es der Tag des jeweiligen Paares ist, sollte dieses sich rundum wohl fühlen und daher selbst bestimmen, welche Kleidung dem Anlass entsprechend die passende ist. Wie lange dauert die Trauung? Ist es erlaubt, während der Trauung zu fotografieren oder zu filmen? Planen Sie für die eigentliche Trauung ca. 20 bis 25 Minuten ein. Danach haben Sie die Möglichkeit, mit Ihren Gästen auf die Trauung anzustoßen. Ausreichend Gläser sind beim Standesamt Rödermark vorhanden; die Getränke werden von den Paaren und deren Angehörigen entweder ein paar Tage vorher vorbei- oder zur Trauung mitgebracht. Grundsätzlich ist diese Frage mit „ja“ zu beantworten. Allerdings sollten Sie vorher mit der jeweiligen Standesbeamtin oder dem jeweiligen Standesbeamten Rücksprache halten. 22 Häufig gestellte Fragen... Ist der Ringtausch Pflicht? Nein, der Ringtausch ist kein offizieller Bestandteil der Trauung. Allerdings ist es ein schöner Brauch, der von großer Symbolik getragen ist. Es obliegt also Ihnen, ob Sie diesen Brauch in den Ablauf der Trauung mit einplanen. An welche Hand werden die Ringe gesteckt? Auch hier haben Sie die freie Wahl. Es gibt keine Vorgaben. 23 Geburt eines Kindes Ich glaube, Kinder zu haben, ist das aufregendste Abenteuer, das wir erleben können. Es ist der schwerste Beruf und die größte Herausforderung, die ich mir denken kann, und die glücklichste zugleich. Ich bin dankbar dafür! (Reinhard Mey) Wo ist die Geburt anzuzeigen? Mit diesem Dokument kann die Anzeige beim Standesamt erfolgen. Ist das Kind im Krankenhaus zur Welt gekommen, so erstellt die entsprechende Einrichtung die Geburtsanzeige und gibt diese mit der Bescheinigung der Hebamme an das zuständige Standesamt weiter. Zuständig für die Beurkundung einer Geburt und somit auch für die Ausstellung der Geburtsurkunde des Kindes ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Rödermark ist kein sog. Geburtsstandesamt, da die Kinder in der Regel in den umliegenden Krankenhäusern zur Welt gebracht werden. Die Standesämter am Sitz der jeweiligen Krankenhäuser sind zuständig. Lediglich bei Hausgeburten in Rödermark ist unser Standesamt zu kontaktieren. Welche Unterlagen sind für die Geburtsbeurkundung erforderlich? Geburtsbescheinigung bzw. Geburtsanzeige des Krankenhauses bzw. der Hebamme. Wer zeigt die Geburt an und sind Fristen zu beachten? Für Kinder, deren Eltern miteinander verheiratet sind: Urkunde über die Eheschließung (Eheurkunde; diese ist ggf. im Stammbuch abgeheftet) sowie Geburtsurkunden beider Elternteile. Haben die Eltern des Kindes im Ausland geheiratet und ist keine Nachregistrierung der Eheschließung durch ein deutsches Standesamt erfolgt: die ausländische Heiratsurkunde mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Die Übersetzung muss durch einen vereidigten Dolmetscher vorgenommen worden sein. Die Geburt eines Kindes ist grundsätzlich durch den Vater oder die Mutter des Kindes anzuzeigen. Die Anzeige kann aber auch von jeder anderen Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist, vorgenommen werden. Die Geburt ist innerhalb einer Woche anzuzeigen. Bei Hausgeburten stellt die Hebamme eine Geburtsbescheinigung aus. 24 Geburt eines Kindes Mit Rechtswirksamkeit der Scheidung ändern sich dann automatisch der Familienstand und möglicherweise auch die Namensführung des Kindes; die neu auszustellende Geburtsurkunde dokumentiert dann den Anerkennenden als Vater und ggf. den sich ändernden Familiennamen des Kindes. War die Mutter noch nicht verheiratet: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Ist die Mutter geschieden oder verwitwet: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, welches die Beurkundung über die Eheauflösung beinhaltet. Ausweise der Eltern; ist ein Elternteil oder sind beide Elternteile ausländische Staatsangehörige, dann sind die jeweiligen Nationalpässe vorzulegen. In einzelnen Fällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sein. Wurde die Vaterschaft vor der Geburt zu dem zu erwartenden Kind erklärt, ist diese Erklärung (Vaterschaftsanerkennung) und eine Geburtsurkunde des Vaters zusätzlich mit vorzulegen. Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet, der Ehemann allerdings nicht Vater des Kindes, so ist das Kind trotzdem als Kind verheirateter Eltern zu beurkunden. Daher bedarf es der Vorlage des Nachweises über die Eheschließung. Ist bereits ein Scheidungsverfahren anhängig, dann ist zusätzlich der Nachweis über die eingereichte Scheidung vorzulegen. Unter der Voraussetzung, dass der Ehemann der Mutter vor einem Standesbeamten erklärt, nicht Vater des Kindes zu sein, kann der leibliche Vater seine Vaterschaft zu dem Kind anerkennen. Man spricht hier von einer sog. „qualifizierten Drittanerkennung“. 25 Geburt eines Kindes Vaterschaftsanerkennung Elterliche Sorge Ist die Mutter nicht verheiratet, kann der Vater nach erfolgter Anerkennung seiner Vaterschaft sofort in das Geburtenregister und somit in die auszustellende Geburtsurkunde eingetragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anerkennung unter Zustimmung der Mutter erfolgt. Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet, so ist sie die alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge. Daran ändert auch eine Vaterschaftsanerkennung nichts. Erst durch eine gemeinsame Erklärung der Eltern vor dem Jugendamt kann das gemeinsame Sorgerecht erlangt werden (Sorgerechtserklärung). marketing, events & more hires GmbH Birkenweg 2 63322 Rödermark Tel.: 06074 8999-18 Fax: 06074 8999-57 E-Mail: [email protected] www.hires-event.de Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich gegenüber einem Standesbeamten, einem Notar oder dem Jugendamt erfolgen. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter sind auch vor der Geburt des Kindes sowie vor Beurkundung der Geburt möglich. Es empfiehlt sich, sich von den Sachbearbeitern des Jugendamts ausführlich zu diesem Thema beraten zu lassen. Schön, dass es etwas zu Feiern gibt! Gern organisieren wir Ihre Hochzeitsfeier komplett oder unterstützen Sie in Teilbereichen. Sie können bei uns auch das benötigte Equipment mieten, wie Geschirr, Besteck, Gläser, Sitzmöbel, Stehtische, Zelte und vieles mehr. 26 t und Ihr Fes en Sie ß rbeit. ie A n e ie G uns d ie S n e s überlas Selbstverständlich können wir Sie auch bei allen anderen Veranstaltungen wie Familienfeste, Firmenveranstaltungen, Jubiläen und Weihnachtsfeiern tatkräftig unterstützen. Sprechen Sie uns einfach an. Geburt eines Kindes Familienname des Kindes Nach Beurkundung der Geburt Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet und führen einen gemeinsamen Familiennamen, so führt das Kind automatisch den Familiennamen seiner Eltern. Haben sich die Ehegatten für eine getrennte Namensführung entschieden, erhält das Kind entweder den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters. Die von den Eltern zu treffende Namensbestimmung für das Kind ist bindend für alle weiteren in dieser Ehe geborenen Kinder. Durch das beurkundende Standesamt werden Ihnen zweckgebundene Bescheinigungen gebührenfrei ausgestellt. Diese dienen zur Beantragung des Kinder- und Elterngeldes, für religiöse Zwecke sowie für die Beantragung von Mutterschaftshilfe. Achten Sie darauf, dass zum jeweiligen Antrag die entsprechende zweckgebundene Bescheinigung beigefügt wird. Diese Bescheinigungen werden vom Standesamt jeweils nur einmal ausgestellt; bei Vertauschen bzw. Beifügung einer nicht zweckgebundenen Bescheinigung kann es bei den jeweiligen Behörden oder Beteiligten zu Problemen kommen. Ist die Mutter nicht verheiratet, so führt das Kind den Familiennamen der Mutter, den sie zum Zeitpunkt der Geburt führt (dies kann z. B. auch der Familienname aus der Vorehe sein). Die Ausstellung weiterer Urkunden, z. B. für das Stammbuch oder sonstige private Zwecke wird mit Gebühren belegt. Die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort erfüllt das Standesamt für Sie. Die Anerkennung der Vaterschaft wirkt sich nicht automatisch auf den Familiennamen des Kindes aus; sie eröffnet jedoch die Möglichkeit, dass das Kind durch Erklärung der Mutter und Zustimmung des anerkennenden Vaters dessen Familiennamen erhält. Diese Erklärung kann nur durch das Standesamt entgegengenommen werden. 27 Urkunden Wo bekomme ich Urkunden? Wie bekomme ich eine Urkunde? Zuständig für die Ausstellung einer Urkunde (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und/oder Sterbeurkunde) ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk der Personenstandsfall eingetreten ist. Beispiel: Sie wohnen schon seit Ihrer Geburt in Rödermark, sind jedoch im Krankenhaus in Offenbach geboren, so ist das dortige Standesamt für die Ausstellung Ihrer Geburtsurkunde zuständig. Kontaktieren Sie uns persönlich, schriftlich oder per E-Mail. Die benötigte Urkunde wird Ihnen bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Fordern Sie die Urkunde schriftlich an, so legen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 10,-- € dem Anforderungsschreiben bei oder wir schicken Ihnen die erbetene Urkunde zu (per Nachnahme oder mit Rechnung). Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu beantragen? Urkundenarten Geburtsurkunden dokumentieren den Namen, den Tag und Ort der Geburt des Kindes sowie die Namen der Eltern. Beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern dokumentieren sämtliche sich im Laufe des Lebens ereignete Personenstandsänderungen (z. B. Namensänderungen, Adoptionen). Eheurkunden dokumentieren außer den Daten der Eheschließung weiterhin, ob die Ehe noch besteht oder ggf. durch Tod eines Ehegatten bzw. Scheidung aufgelöst ist. Beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern dokumentieren neben einer evtl. Auflösung der Ehe noch sämtliche sich seit dem Tag der Eheschließung ereigneten Personenstandsänderungen des jeweiligen Ehegatten (z. B. Namensänderungen). Die Personenstandseinträge enthalten persönliche schutzwürdige Daten. Die Erteilung von Urkunden und Auskünften kann gemäß dem Personenstandsgesetz nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, weiterhin deren Ehegatten/ Lebenspartner, Eltern und Kinder. Alle anderen Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und andere Vewandte, haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. Beantragung Erbschein). Falls Sie nicht zu den aufgezählten Personen gehören, ist eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorzulegen oder nachzuweisen. 28 Urkunden Lebenspartnerschaftsurkunden weisen den Tag und Ort der Begründung einer Verpartnerung nach. Sie enthalten den Nachweis über die Namenswahl und ggf. über die Scheidung / Auflösung. Beglaubigte Abschriften aus den Partnerschaftsregistern dokumentieren sämtliche Personenstandsänderungen des jeweiligen Partners. gleichen Tag ausgestellte Ausfertigung einer Urkunde ist die die Hälfte der anfallenden Gebühr, also 5,– €, zu berechnen. Liegt eine Geburt länger als 110 Jahre, eine Eheschließung länger als 80 Jahre und ein Sterbefall länger als 30 Jahre zurück, kann keine Personenstandsurkunde mehr ausgestellt werden! Sterbeurkunden weisen Todeszeitpunkt und -ort sowie den Familienstand des Verstorbenen nach. In solchen Fällen wird jeweils ein Auszug aus dem Archivregister erstellt. Internationale Urkunden können auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden. Sie eignen sich besonders zur Vorlage im Ausland. Für einen Auszug aus den Archivregistern sind Gebühren in Höhe von 6,– € zu erheben. Die anfallenden Gebühren pro auszustellender Urkunde betragen 10,– €. Für jede weitere am Die Gebühren für eine Auskunft aus einem Register werden nach Zeitaufwand erhoben. 29 Standesamt Rödermark Rathaus Ober-Roden Dieburger Str. 13 –17 63322 Rödermark Öffnungszeiten: Leitung: Sachbearbeitung: Regina Leiherer Tel.: 06074 911 360 Fax: 06074 911 1360 E-Mail: [email protected] Anja Gotta Tel.: 06074 911 361 Fax: 06074 911 1361 E-Mail: [email protected] Mo.–Do.: 8.00 – 11.30 Uhr Mi.: 15.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Sandra Mahuletz Tel.: 06074 911 363 Fax: 06074 911 1363 E-Mail: [email protected] 30 Wir machen den schönsten Tag Ihres Lebens noch schöner. Ihre Hochzeit ist bei uns in besten Händen. Feiern Sie mit bis zu 100 Personen in unserem neu gestalteten, voll klimatisierten Festsaal. Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Speisegaststätte Zum Löwen Familie Schrod Frankfurter Straße 20 63322 Rödermark/OR Telefon: 0 60 74 / 9 91 32 [email protected] freundlicher Service Alles aus einer Hand! 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