Einzelhandelskonzepte Einzelhandelskonzepte im IHK
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Einzelhandelskonzepte Einzelhandelskonzepte im IHK
Einzelhandelskonzepte Einzelhandelskonzepte dienen den Kommunen als mittel- bis langfristiges Instrument zur Steuerung ihrer Einzelhandelsstruktur. In den Einzelhandelskonzepten werden Fragestellungen zur Angebots- und Nachfragesituation behandelt und Empfehlungen zu künftigen Entwicklungen, zur Sicherung der Nahversorgung und zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels gegeben. Außerdem werden Möglichkeiten zur Stärkung von Zentren beziehungsweise Zentrenstrukturen dargestellt. In der Bauleitplanung sind kommunale Einzelhandelskonzepte als ?städtebauliches Entwicklungskonzept? gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und nach § 9 Abs. 2a BauGB bei der Abwägung zu berücksichtigen. Der Einzelhandel war, ist und bleibt für die Stadt- und Ortsteilzentren prägend. Er ist zugleich Leitbranche und Hauptmagnet der zentralen Versorgungsbereiche (ZVB). Die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels an den Ortsrändern sowie Ein- und Ausfallstraßen führt nicht selten zur Aufgabe von Einzelhandelsangeboten in den Zentren. In der Folge können die zentralen Versorgungsbereiche in den Stadt und Ortsteilzentren veröden, private und öffentliche Investitionen entwertet und die Nahversorgung beeinträchtigt werden. Aus diesen Gründen ist eine räumliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels aus gesamtwirtschaftlichem Interesse gerechtfertigt. Der Masterplan Einzelhandel soll zur effektiven Steuerung und räumlichen Lenkung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen beitragen, Planungsvorhaben erleichtern und die Planungssicherheit für Investoren erhöhen. Ziele sind die Stärkung bestehender städtischer Handels- und Zentrenstrukturen sowie die Verhinderung von Fehlentwicklungen. Im Masterplan sind Entwicklungsziele für den Einzelhandel und Definitionen der räumlichen Bereiche für schwerpunktmäßige Handelsnutzungen enthalten. Informationen zu den kommunalen Einzelhandelskonzepten der Kommunen des Bezirks der IHK Mittleres Ruhrgebiet finden Sie auf den folgenden Seiten. Einzelhandelskonzepte im IHK-Bezirk Einzelhandelskonzept Bochum Im Jahr 2006 wurde der erste Masterplan Einzelhandel Bochum erarbeitet und durch den Rat der Stadt beschlossen, um den Einzelhandel zu steuern und eine ausgewogene Versorgungsstruktur im Stadtgebiet zu garantieren. Zudem sollte eine Stärkung der gewachsenen städtischen Zentren gegenüber Einkaufszentren ?auf der grünen Wiese? erfolgen. Seitdem hat sich der Masterplan zu einem verlässlichen Planungsinstrument entwickelt und wird als Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die kommunale Bauleitplanung sowie bei Entscheidungen über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben herangezogen. Aufgrund der hohen Dynamik von Veränderungen im Einzelhandel ist es unerlässlich, sich immer an den aktuellen Entwicklungen zu orientieren. Neue Vertriebs- und Absatzwege gewinnen an Bedeutung. Insbesondere multimediale Einkaufsmöglichkeiten tragen zu funktionalen und räumlichen Veränderungen der Einzelhandelslandschaft bei. Betriebsformen und Konzepte werden zunehmend großflächig und discountorientiert. In der Folge steigt der Druck auf inhabergeführte Geschäfte und die betriebs- und konzernspezifischen Standortpräferenzen verändern sich. Die sachgemäße Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Bochumer Einzelhandelskonzeptes erfordert daher eine regelmäßige Überprüfung der räumlichen und sortimentsspezifischen Angebotssituation, der generellen einzelhandelsrelevanten Entwicklungen sowie der ökonomischen, demografischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit dem am 14. Februar 2013 beschlossenen fortgeführten Masterplan Einzelhandel soll dieser Steuerungswirkung auch künftig weiterhin Rechnung getragen werden. Als übergeordnetes Handlungsziel für die Einzelhandelsentwicklung der Stadt Bochum wird die Sicherung der landesplanerischen Versorgungsfunktion als Oberzentrum bei gleichzeitiger Stärkung der funktional gegliederten Versorgungsstruktur formuliert. Denn durch die teilweise sehr dynamischen Entwicklungsprozesse in den Nachbarkommunen, beispielsweise durch die Ansiedlung innerstädtischer Einkaufscenter, befindet sich die Stadt Bochum in einer intensiven Konkurrenzsituation im Ballungsraum des Ruhrgebiets. Durch eine Reduzierung der zentralen Versorgungsbereiche von 41 auf 28 wird eine Stärkung der Zentren im Stadtgebiet gezielt vorangetrieben, sodass der Einzelhandel auch weiterhin für die Stadt- und Ortsteilzentren prägend bleibt. Einer Aufgabe von Einzelhandelsangeboten in den Zentren durch etwaige Ansiedlungen von insbesondere großflächigem Einzelhandel an den Ortsrändern wird somit entgegengewirkt. Ungeachtet dessen wird durch die räumliche Steuerung eine fußläufig erreichbare Nahversorgung für den täglichen Bedarf gesichert. Denn insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bekommt auch die wohnortnahe Versorgung in lebensfähigen Stadtteilzentren einen immer höheren Stellenwert. Die Sicherstellung einer möglichst umfassenden, kleinmaschigen Nahversorgung im Bochumer Stadtgebiet ist somit ein zentrales stadtentwicklungsrelevantes Ziel für die Stadt Bochum und rechtfertigt die räumliche Lenkung der entsprechenden Investitionen an die städtebaulich geeigneten Standorte. Weitergehende Informationen sowie den "Masterplan Einzelhandel Bochum - Fortschreibung 2012" als pdf-Dokument erhalten Sie auf den Internetseiten der Stadt Bochum. Einzelhandelskonzept Hattingen Der Masterplan Einzelhandel für die Stadt Hattingen wurde Ende Mai 2010 durch die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und dient als Grundlage der städtebaulichen Entwicklung. Das Ziel des kommunalen Masterplans Einzelhandel besteht darin, der Stadt Hattingen eine aktuelle, fachlich fundierte und empirisch abgesicherte Entscheidungsbasis sowie Empfehlungen zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Einzelhandelsvorhaben zur Sicherung und Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche zur Sicherung und Ergänzung der wohnortnahen Grundversorgung zum Umgang mit den bestehenden Bebauungsplanfestsetzungen für künftige Bauleitplan-Aufstellungs- und Änderungsverfahren zur Steuerung und Begrenzung zentrenrelevanter Randsortimente und nicht zuletzt für die interkommunale Abstimmung und die kommunale Abwägung zur Verfügung zu stellen. Der Masterplan Einzelhandel für die Stadt Hattingen (2010) steht auf der Internetseite der Stadt Hattingen zum download zur Verfügung. Einzelhandelskonzept Herne Mit dem Masterplan Einzelhandel wird ein Konzept vorgelegt, welches das Nahversorgungskonzept aus dem Jahr 2007 und das Zentrenkonzept aus dem Jahr 2009 ablöst und um das bisher fehlende Sonderstandortekonzept ergänzt. Der Masterplan Einzelhandel für die Stadt Herne ist am 3. Juli 2012 durch den Rat verbindlich als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen worden. Die Stadt Herne beabsichtigt, die Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Zentren- und Einzelhandelsstruktur auf eine entsprechend tragfähige wie auch städtebaulich-funktional ausgewogene sowie schließlich rechtssichere Gesamtkonzeption zu gründen. Hierdurch soll die Leitfunktion des Einzelhandels stabilisiert bzw. ausgebaut und dadurch die Vitalität und Attraktivität des Innenstadtzentrums gesichert werden. Andererseits sollen konkrete Entwicklungsziele auch für die Neben- und Nahversorgungszentren in Herne definiert werden sowie - nicht zuletzt - durch die Gesamtkonzeption eine funktionierende wohnortnahe Grundversorgung gesichert und ggf. verbessert werden. Vor dem Hintergrund einer umfassenden Bestandserhebung legt der Masterplan insbesondere Lage und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche fest und definiert, welche Warensortimente Zentrenoder Nahversorgungsrelevanz besitzen. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Stadt Herne. Einzelhandelskonzept Witten Der Masterplan Einzelhandel Witten wurde vom Rat der Stadt Witten am 11.02.2008 als städtebaulicher Orientierungsrahmen für die Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet beschlossen. Zentraler Inhalt des Masterplans Einzelhandel für die Stadt Witten ist das Zentrenkonzept sowie die Wittener Sortimentsliste. Erarbeitet wurde der Masterplan Einzelhandel von der Stadt Witten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Wittener Wirtschaft unter Federführung der Industrie- und Handelskammer. Als Gutachterbüro wurde die Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH Köln (GMA) beauftragt. Der Masterplan Einzelhandel versteht sich als einer von mehreren Fachbeiträgen, die im Rahmen der Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes Aussagen über die sektoralen Entwicklungspotenziale der Stadt Witten treffen. Neben den Masterplänen Wohnen, Wirtschaftsflächen und Freiraum stellt der vorgelegte Masterplan Einzelhandel das zentrale Konzept zur standortgerechten Steuerung des Einzelhandels, als wesentlicher Funktion der zentralen Versorgungsbereiche, in Witten dar. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Stadt Witten. Fortschreibung 2013 Die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel der Stadt Witten hatte der Rat der Stadt am 23. Mai 2012 beschlossen. Die Aktualisierung des Masterplans Einzelhandel ist notwendig, da dieser u.a. die inhaltlichen Grundlagen für die baurechtliche Steuerung des (großflächigen) Einzelhandels bildet. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und die aktuellen Entwicklungen im Einzelhandel korrekt abzubilden, ist es sinnvoll, den Masterplan Einzelhandel etwa alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Weitergehende Informationen zu der aktuellen Fortschreibung sind den Witten zu entnehmen. Internetseiten der Stadt Regionales Einzelhandelskonzept (REHK) östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche In den letzten Jahren haben einige Einzelhandelsentwicklungen die städtischen Zentren zunehmend gefährdet. Ansiedlung von großflächigen und zentrenprägenden Einzelhandelsbetrieben an nicht-integrierten Standorten, die insbesondere aufgrund ihrer Sortimentsstruktur an diesen Orten nicht geeignet sind, können zu schädlichen Auswirkungen auf die benachbarten Zentren führen. Zur Schaffung eines übergreifenden Konzeptes zur Regelung der Einzelhandelsentwicklung haben sich deshalb im östlichen Ruhrgebiet und den benachbarten Bereichen rd. 28 Städte und Gemeinden, drei Kreise, zwei Bezirksregierungen, der Einzelhandelsverband sowie fünf Industrie- und Handelskammern zusammengefunden und gemeinsam mit einem Gutachter ein übergreifendes Konzept zur Regelung der Einzelhandelsentwicklung erarbeitet. Als Ergebnis wurde erstmalig im Jahre 2001 das ?Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche? erarbeitet. Seit 2013 liegt die 2. Fortschreibung REHK vor, die von dem Büro Junker + Kruse Stadtforschung Planung in Dortmund erarbeitet worden ist. Ziel des Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist ein abgestimmtes Vorgehen in der Region zur Vermeidung eines übergroßen Angebotes an großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Angestrebt wird: die Stärkung und der Schutz der innerstädtischen Zentren die Stärkung der Stadtteilzentren mit ihrer Grundversorgung die Anerkennung eines ergänzenden Versorgungsnetzes von Sondergebieten mit nicht zentrenrelevanten Angeboten an ausgewählten Standorten auch außerhalb der Zentren eine aktive Flächenpolitik zur Lenkung der Investitionen an die städtebaulich geeigneten Standorte mit marktwirtschaftlichen Mitteln. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft des REHKs . © IHK Mittleres Ruhrgebiet - All Rights reserved Ostring 30-32 | 44787 Bochum | Tel: 0234/9113-0 | [email protected] http://www.bochum.ihk.de/handel-stadtentwicklung/handel/eh-konzepte.html