Einzelhandelskonzepte Einzelhandelskonzepte im IHK

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Einzelhandelskonzepte Einzelhandelskonzepte im IHK
Einzelhandelskonzepte
Einzelhandelskonzepte dienen den Kommunen als mittel- bis langfristiges Instrument zur Steuerung ihrer
Einzelhandelsstruktur. In den Einzelhandelskonzepten
werden Fragestellungen zur Angebots- und
Nachfragesituation behandelt und Empfehlungen zu
künftigen Entwicklungen, zur Sicherung der Nahversorgung
und zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels
gegeben. Außerdem werden Möglichkeiten zur Stärkung von
Zentren beziehungsweise Zentrenstrukturen dargestellt.
In der Bauleitplanung sind kommunale
Einzelhandelskonzepte als ?städtebauliches
Entwicklungskonzept? gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und nach § 9 Abs. 2a BauGB bei der Abwägung zu
berücksichtigen.
Der Einzelhandel war, ist und bleibt für die Stadt- und Ortsteilzentren prägend. Er ist zugleich Leitbranche und
Hauptmagnet der zentralen Versorgungsbereiche (ZVB). Die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels an den
Ortsrändern sowie Ein- und Ausfallstraßen führt nicht selten zur Aufgabe von Einzelhandelsangeboten in den
Zentren. In der Folge können die zentralen Versorgungsbereiche in den Stadt und Ortsteilzentren veröden, private
und öffentliche Investitionen entwertet und die Nahversorgung beeinträchtigt werden. Aus diesen Gründen ist eine
räumliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels aus gesamtwirtschaftlichem Interesse gerechtfertigt.
Der Masterplan Einzelhandel soll zur effektiven Steuerung und räumlichen Lenkung großflächiger
Einzelhandelsansiedlungen beitragen, Planungsvorhaben erleichtern und die Planungssicherheit für Investoren
erhöhen. Ziele sind die Stärkung bestehender städtischer Handels- und Zentrenstrukturen sowie die Verhinderung
von Fehlentwicklungen. Im Masterplan sind Entwicklungsziele für den Einzelhandel und Definitionen der
räumlichen Bereiche für schwerpunktmäßige Handelsnutzungen enthalten.
Informationen zu den kommunalen Einzelhandelskonzepten der Kommunen des Bezirks der IHK Mittleres
Ruhrgebiet finden Sie auf den folgenden Seiten.
Einzelhandelskonzepte im IHK-Bezirk
Einzelhandelskonzept Bochum
Im Jahr 2006 wurde der erste Masterplan Einzelhandel Bochum erarbeitet und durch den Rat der Stadt
beschlossen, um den Einzelhandel zu steuern und eine ausgewogene Versorgungsstruktur im
Stadtgebiet zu garantieren. Zudem sollte eine Stärkung der gewachsenen städtischen Zentren
gegenüber Einkaufszentren ?auf der grünen Wiese? erfolgen. Seitdem hat sich der Masterplan zu einem
verlässlichen Planungsinstrument entwickelt und wird als Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für
die kommunale Bauleitplanung sowie bei Entscheidungen über die planungsrechtliche Zulässigkeit von
Einzelhandelsvorhaben herangezogen.
Aufgrund der hohen Dynamik von Veränderungen im Einzelhandel ist es unerlässlich, sich immer an den
aktuellen Entwicklungen zu orientieren. Neue Vertriebs- und Absatzwege gewinnen an Bedeutung.
Insbesondere multimediale Einkaufsmöglichkeiten tragen zu funktionalen und räumlichen
Veränderungen der Einzelhandelslandschaft bei. Betriebsformen und Konzepte werden zunehmend
großflächig und discountorientiert. In der Folge steigt der Druck auf inhabergeführte Geschäfte und die
betriebs- und konzernspezifischen Standortpräferenzen verändern sich.
Die sachgemäße Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Bochumer Einzelhandelskonzeptes erfordert
daher eine regelmäßige Überprüfung der räumlichen und sortimentsspezifischen Angebotssituation, der
generellen einzelhandelsrelevanten Entwicklungen sowie der ökonomischen, demografischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit dem am 14. Februar 2013 beschlossenen fortgeführten
Masterplan Einzelhandel soll dieser Steuerungswirkung auch künftig weiterhin Rechnung getragen
werden.
Als übergeordnetes Handlungsziel für die Einzelhandelsentwicklung der Stadt Bochum wird die
Sicherung der landesplanerischen Versorgungsfunktion als Oberzentrum bei gleichzeitiger Stärkung der
funktional gegliederten Versorgungsstruktur formuliert. Denn durch die teilweise sehr dynamischen
Entwicklungsprozesse in den Nachbarkommunen, beispielsweise durch die Ansiedlung innerstädtischer
Einkaufscenter, befindet sich die Stadt Bochum in einer intensiven Konkurrenzsituation im Ballungsraum
des Ruhrgebiets.
Durch eine Reduzierung der zentralen Versorgungsbereiche von 41 auf 28 wird eine Stärkung der
Zentren im Stadtgebiet gezielt vorangetrieben, sodass der Einzelhandel auch weiterhin für die Stadt- und
Ortsteilzentren prägend bleibt. Einer Aufgabe von Einzelhandelsangeboten in den Zentren durch etwaige
Ansiedlungen von insbesondere großflächigem Einzelhandel an den Ortsrändern wird somit
entgegengewirkt. Ungeachtet dessen wird durch die räumliche Steuerung eine fußläufig erreichbare
Nahversorgung für den täglichen Bedarf gesichert. Denn insbesondere vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung bekommt auch die wohnortnahe Versorgung in lebensfähigen
Stadtteilzentren einen immer höheren Stellenwert. Die Sicherstellung einer möglichst umfassenden,
kleinmaschigen Nahversorgung im Bochumer Stadtgebiet ist somit ein zentrales
stadtentwicklungsrelevantes Ziel für die Stadt Bochum und rechtfertigt die räumliche Lenkung der
entsprechenden Investitionen an die städtebaulich geeigneten Standorte.
Weitergehende Informationen sowie den "Masterplan Einzelhandel Bochum - Fortschreibung 2012" als
pdf-Dokument erhalten Sie auf den
Internetseiten der Stadt Bochum.
Einzelhandelskonzept Hattingen
Der Masterplan Einzelhandel für die Stadt Hattingen wurde Ende Mai 2010 durch die
Stadtverordnetenversammlung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches
Entwicklungskonzept beschlossen und dient als Grundlage der städtebaulichen Entwicklung.
Das Ziel des kommunalen Masterplans Einzelhandel besteht darin, der Stadt Hattingen eine aktuelle,
fachlich fundierte und empirisch abgesicherte Entscheidungsbasis sowie Empfehlungen zur
planungsrechtlichen Beurteilung neuer Einzelhandelsvorhaben
zur Sicherung und Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche
zur Sicherung und Ergänzung der wohnortnahen Grundversorgung
zum Umgang mit den bestehenden Bebauungsplanfestsetzungen
für künftige Bauleitplan-Aufstellungs- und Änderungsverfahren
zur Steuerung und Begrenzung zentrenrelevanter Randsortimente
und nicht zuletzt für die interkommunale Abstimmung und die kommunale Abwägung zur Verfügung
zu stellen.
Der Masterplan Einzelhandel für die Stadt Hattingen (2010) steht auf der
Internetseite der Stadt
Hattingen zum download zur Verfügung.
Einzelhandelskonzept Herne
Mit dem Masterplan Einzelhandel wird ein Konzept vorgelegt, welches das Nahversorgungskonzept aus
dem Jahr 2007 und das Zentrenkonzept aus dem Jahr
2009 ablöst und um das bisher fehlende Sonderstandortekonzept ergänzt.
Der Masterplan Einzelhandel für die Stadt Herne ist am 3. Juli 2012 durch den Rat verbindlich als
städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen worden.
Die Stadt Herne beabsichtigt, die Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Zentren- und
Einzelhandelsstruktur auf eine entsprechend tragfähige wie auch städtebaulich-funktional ausgewogene
sowie schließlich rechtssichere Gesamtkonzeption zu gründen. Hierdurch soll die Leitfunktion des
Einzelhandels stabilisiert bzw. ausgebaut und dadurch die Vitalität und Attraktivität des
Innenstadtzentrums gesichert werden. Andererseits sollen konkrete Entwicklungsziele auch für die
Neben- und Nahversorgungszentren in Herne definiert werden sowie - nicht zuletzt - durch die
Gesamtkonzeption eine funktionierende wohnortnahe Grundversorgung gesichert und ggf. verbessert
werden.
Vor dem Hintergrund einer umfassenden Bestandserhebung legt der Masterplan insbesondere Lage und
Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche fest und definiert, welche Warensortimente Zentrenoder Nahversorgungsrelevanz besitzen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den
Internetseiten der Stadt Herne.
Einzelhandelskonzept Witten
Der Masterplan Einzelhandel Witten wurde vom Rat der Stadt Witten am 11.02.2008 als städtebaulicher
Orientierungsrahmen für die Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet beschlossen.
Zentraler Inhalt des Masterplans Einzelhandel für die Stadt Witten ist das Zentrenkonzept sowie die
Wittener Sortimentsliste.
Erarbeitet wurde der Masterplan Einzelhandel von der Stadt Witten in Zusammenarbeit mit der
Arbeitsgemeinschaft der Wittener Wirtschaft unter Federführung der Industrie- und Handelskammer. Als
Gutachterbüro wurde die Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH Köln (GMA) beauftragt.
Der Masterplan Einzelhandel versteht sich als einer von mehreren Fachbeiträgen, die im Rahmen der
Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes Aussagen über die sektoralen Entwicklungspotenziale
der Stadt Witten treffen.
Neben den Masterplänen Wohnen, Wirtschaftsflächen und Freiraum stellt der vorgelegte Masterplan
Einzelhandel das zentrale Konzept zur standortgerechten Steuerung des Einzelhandels, als wesentlicher
Funktion der zentralen Versorgungsbereiche, in Witten dar.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den
Internetseiten der Stadt Witten.
Fortschreibung 2013
Die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel der Stadt Witten hatte der Rat der Stadt am 23. Mai
2012 beschlossen. Die Aktualisierung des Masterplans Einzelhandel ist notwendig, da dieser u.a. die
inhaltlichen Grundlagen für die baurechtliche Steuerung des (großflächigen) Einzelhandels bildet. Um die
Rechtssicherheit zu gewährleisten und die aktuellen Entwicklungen im Einzelhandel korrekt abzubilden,
ist es sinnvoll, den Masterplan Einzelhandel etwa alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.
Weitergehende Informationen zu der aktuellen Fortschreibung sind den
Witten zu entnehmen.
Internetseiten der Stadt
Regionales Einzelhandelskonzept (REHK) östliches Ruhrgebiet und
angrenzende Bereiche
In den letzten Jahren haben einige Einzelhandelsentwicklungen die städtischen Zentren zunehmend
gefährdet. Ansiedlung von großflächigen und zentrenprägenden Einzelhandelsbetrieben an
nicht-integrierten Standorten, die insbesondere aufgrund ihrer Sortimentsstruktur an diesen Orten nicht
geeignet sind, können zu schädlichen Auswirkungen auf die benachbarten Zentren führen. Zur
Schaffung eines übergreifenden Konzeptes zur Regelung der Einzelhandelsentwicklung haben sich
deshalb im östlichen Ruhrgebiet und den benachbarten Bereichen rd. 28 Städte und Gemeinden, drei
Kreise, zwei Bezirksregierungen, der Einzelhandelsverband sowie fünf Industrie- und Handelskammern
zusammengefunden und gemeinsam mit einem Gutachter ein übergreifendes Konzept zur Regelung der
Einzelhandelsentwicklung erarbeitet.
Als Ergebnis wurde erstmalig im Jahre 2001 das ?Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche
Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche? erarbeitet.
Seit 2013 liegt die 2. Fortschreibung REHK vor, die von dem Büro Junker + Kruse Stadtforschung
Planung in Dortmund erarbeitet worden ist.
Ziel des Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist ein abgestimmtes Vorgehen in der Region zur
Vermeidung eines übergroßen Angebotes an großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Angestrebt wird:
die Stärkung und der Schutz der innerstädtischen Zentren
die Stärkung der Stadtteilzentren mit ihrer Grundversorgung
die Anerkennung eines ergänzenden Versorgungsnetzes von Sondergebieten mit nicht
zentrenrelevanten Angeboten an ausgewählten Standorten auch außerhalb der Zentren
eine aktive Flächenpolitik zur Lenkung der Investitionen an die städtebaulich geeigneten Standorte
mit marktwirtschaftlichen Mitteln.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der
Internetseite der Arbeitsgemeinschaft des REHKs
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