Qualitätsmanagement- Handbuch
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Qualitätsmanagement- Handbuch
QualitätsmanagementHandbuch Band I: Strukturen, Grundsätze und Verfahren Stand: Dezember 2012 Version 2 1 Qualitätsmanagement-Handbuch. 2 Bde. Band I: Strukturen, Grundsätze und Verfahren zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Studiums überarbeitete Fassung (Version II) Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14 D-70174 Baden-Württemberg www.dhbw.de © Duale Hochschule Baden-Württemberg, November 2012 Redaktion: Friederike Leisener, DHBW, Präsidium (Redaktionsleitung) Prof. Rudolf Ringwald, DHBW Villingen-Schwenningen Prof. Manfred Träger, DHBW, Präsidium 2. Überarbeitung durch: Prof. Dr. Ehlers, Friederike Leisener als pdf-Version verfügbar Kontakt: Friederike Leisener Referentin für Qualitätsmanagement Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, D-70174 Stuttgart [email protected] 2 Inhaltsverzeichnis Dokumenthistorie __________________________________________________________ VI Abkürzungsverzeichnis _____________________________________________________ X Abbildungsverzeichnis ______________________________________________________ XI 1 Präambel und Einleitung _______________________________________________ 12 2 Überblick Organisation und Qualitätsmanagementsystem ___________________ 13 3 2.1 Kurzporträt der Dualen Hochschule __________________________________ 13 2.2 Grundstruktur des Qualitätsmanagementsystems ______________________ 16 2.3 Gremien und Akteure des Qualitätsmanagementprozesses ______________ 18 Leitbild, Qualitätsverständnis und Qualitätsziele der DHBW __________________ 22 3.1 Leitbild der DHBW ________________________________________________ 22 3.2 Qualitätsverständnis an der DHBW __________________________________ 3.2.1 Definition von Kernprozessen ______________________________________ 3.2.2 Qualitätsziele ___________________________________________________ 3.2.3 Kontinuierliche Qualitätsverbesserung an der DHBW ____________________ 4 5 25 25 26 27 Qualitätsinstrumente der Dualen Hochschule ______________________________ 28 4.1 Studienangebotsentwicklung _______________________________________ 28 4.2 Curriculumsentwicklung ___________________________________________ 31 4.3 Durchführung von Lehrveranstaltungen ______________________________ 33 4.4 Studium in der Praxis _____________________________________________ 35 4.5 Prüfungsstellung, -durchführung und -bewertung ______________________ 37 4.6 Kooperative Forschung und Weiterbildung an der Dualen Hochschule ____ 40 4.7 Studienorganisation ______________________________________________ 41 4.8 Auswahl und Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern _________________ 42 Erhebung der Datenbasis ______________________________________________ 43 5.1 Evaluation der Qualität des Studiums ________________________________ 43 5.1.1 Ziel und Umfang der jährlichen Evaluation ____________________________ 43 5.1.2 Abgefragte Qualitätsindikatoren_____________________________________ 44 5.2 Evaluation des Prüfungswesens ____________________________________ 5.2.1 Begutachtung des Prüfungswesens _________________________________ 5.2.2 Das Instrument „Pre-Check“ _______________________________________ 5.2.3 Das Instrument „Post-Check“_______________________________________ 5.2.4 Das Instrument „Post-Check“ bei Abschlußarbeiten _____________________ 5.2.5 Beteiligte und Aufgaben im Überblick ________________________________ 5.2.6 Formales Versetzungsverfahren ____________________________________ 5.2.7 Geprüfte Qualitätsindikatoren ______________________________________ 6 46 47 47 48 51 53 55 56 Dokumentationsanforderungen und Berichtswesen ________________________ 58 6.1 Standardisierte Evaluation der Studienqualität ________________________ 58 6.2 Standardisierte Evaluation des Prüfungswesens _______________________ 58 6.3 Standardisierter Qualitätsbericht des Studiengangs / der Studienrichtung/ des Master-Profils____________________________________________________ 59 6.4 Standardisierte Berichte der Koordinationseinheiten (konsolidierte Qualitätsund Prüfungswesenberichte) _______________________________________ 59 III 7 8 9 6.5 Dokumentationsanforderung an den Gesamtbericht zum Qualitäts- und Prüfungswesen des Studienbereichs und den Mastergesamtbericht ______ 61 6.6 Dokumentationsanforderungen der Berichte der Gutachter des Fremdevaluators _________________________________________________ 62 6.7 Dokumentationsanforderung an den Jahresqualitätsbericht _____________ 62 6.8 Ergebnisfeststellung und Rückmeldung des CICP______________________ 62 6.9 Grafische Darstellung des Berichtswesens ___________________________ 64 Qualitätscontrolling ___________________________________________________ 66 7.1 Qualitätscontrolling auf empirischer Datenbasis _______________________ 66 7.2 Rückkopplungsschleifen und Maßnahmen ____________________________ 66 Akteure und Verantwortlichkeiten _______________________________________ 69 8.1 Lokale Ebene I: Studierende / OU-Optanten ___________________________ 69 8.2 Lokale Ebene II: Professoren und Lehrbeauftragte _____________________ 69 8.3 Lokale Ebene III: Ausbildungspartner (Bachelor) _______________________ 71 8.4 Lokale Ebene IV: Die Studiengangsleitung / wissenschaftliche Leitung ____ 71 8.5 Lokale Ebene V: Leitung der Studienakademie ________________________ 73 8.6 Lokale Ebene VI: Akademischer Senat und Hochschulrat ________________ 74 8.7 Landesebene I: Interne Gutachter ___________________________________ 75 8.8 Landesebene II: Koordinatoren _____________________________________ 77 8.9 Landesebene III: Evaluierungskommission zur Evaluation des Qualitäts- und Prüfungswesens _________________________________________________ 79 8.10 Landesebene IV: Kommission für Qualitätssicherung (QSK) _____________ 81 8.11 Landesebene V: Vorstand und Referat Qualitätsmanagement ____________ 82 8.12 Landesebene VI: Fachkommissionen ________________________________ 83 8.13 Landesebene VII: Senat und Aufsichtsrat _____________________________ 83 8.14 Fremdevaluation I: Externe Gutachter ________________________________ 84 8.15 Fremdevaluation II: Gutachter des Fremdevaluators und externe wissenschaftliche Berater _________________________________________ 84 8.16 Fremdevaluation III: Externe Evaluationsagentur _______________________ 84 Ablaufplan des Qualitätsentwicklungsprozesses ___________________________ 85 9.1 Bachelor-Studiengänge ____________________________________________ 9.1.1 Erstes und zweites Semester ______________________________________ 9.1.2 Drittes und viertes Semester _______________________________________ 9.1.3 Fünftes und Sechstes Semester ____________________________________ 9.1.4 Nach Abschluss des Studiums _____________________________________ 9.2 10 85 85 85 86 86 Ablauf in der Evaluation der Master-Studiengänge _____________________ 87 Qualitätssicherung an den einzelnen Studienbereichen _____________________ 88 10.1 Qualitätssicherung im Studienbereich Wirtschaft (Bachelor) _____________ 10.1.1 Organisation ___________________________________________________ 10.1.2 Studienbereichsspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung 10.1.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge ______________ 10.1.4 Studienbereichsspezifische Instrumente ______________________________ 88 88 89 89 90 10.2 Qualitätssicherung im Studienbereich Technik (Bachelor) ______________ 10.2.1 Organisation ___________________________________________________ 10.2.2 Studienbereichspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung 10.2.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge ______________ 90 90 90 91 IV 10.2.4 Studienbereichspezifische Instrumente _______________________________ 92 10.3 Qualitätssicherung im Studienbereich Sozialwesen (Bachelor) __________ 10.3.1 Organisation ___________________________________________________ 10.3.2 Studienbereichsspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung 10.3.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge ______________ 10.3.4 Studienbereichspezifische Instrumente _______________________________ 10.4 92 92 93 96 98 Qualitätssicherung in den Masterstudiengängen (Wirtschaft, Sozialwesen) _ 99 11 Dokumentenmanagement _____________________________________________ 100 12 Glossar ____________________________________________________________ 101 V Dokumenthistorie Version / Status Veränderungen Datum Autoren V 1.0 10.08.2009 Träger, Ringwald, Leisener, Reischl (Merk), Fachkommissionen 05.10.2009 05.10.2009 Träger, Reischl Träger, Reischl 14.10. bzw. 06.11.2009 Reischl 06.11.2009 Reischl 05.10.2009 Träger, Reischl von Senat und Aufsichtsrat am 15. bzw. 17. Juli 2009 zur Kenntnis genommen sowie Versand an CICP V 1.1 Änderungen nach Verabschiedungen in Aufsichtsrat, Senat, Vorstand, Fachkommissionen zur Vorlage im Aufsichtsrat 1. Band I: redaktionelle Änderungen inhaltliche Änderungen gemäß Empfehlung Aufsichtsrat (Kriterienpapier Studienangebotszum Versand an einführung - Verfahrensdauer 4.3) die Studienakade Anpassung der Bezeichnung des ZHP und der mien Grafik (Abb. 18) gemäß Senat und Aufsichtsrat Anpassungen der grafischen Darstellung (Abb. 19) geplant: Einstellung auf Internetseite 2. Band II: Anlagenverzeichnis: redaktionelle Änderungen Anlagen: Aktualisierung Qualitätsbericht (A12) Informationspapiere gemäß Fachkommissionen (SB Wirtschaft A23-25, SB Technik A28) Einarbeitung von Beschlusslagen aus Aufsichtsrat und Senat, Aktualisierung des Anlagenbands Träger, Reischl 05.10.2009 05.10.2009 Reischl 01.und 30.09.2009 bzw. 06.11.2009 Reischl Studien- und Ausbildungsverträge W/T/S gemäß Aufsichtsrat (A17, 26, 35) 06.11.2009 Reischl Änderungen nach der online Erstveröffentlichung 25.02.2011 Redaktionsteam Träger, Ringwald, Leisener V 1.2 Kriterienpapier Studienangebotseinführung (A04) Reischl 1. Band I: Redaktionelle Änderungen Kapitel 2: Aufnahme der Landesrektorenkonferenz in Kapitel „2 Überblick zur Organisation und dem Qualitätsmanagementsystem“ Kapitel 2: Umbenennung der OU-Kommission in Evaluierungskommission Kapitel 3: Einarbeitung des vom Aufsichtsrat verabschiedeten Leitbilds sowie Einführung der verabschiedeten Qualitätsziele und Kernprozesse Kapitel 4.1: Anpassung des Texts an VI verabschiedete Fassung des Prozesses zur „Einrichtung, Änderung und Aufhebung des Studienangebots“ Kapitel 4.2 bis 4.8: Einarbeitung der durch den Aufsichtsrat verabschiedeten Qualitätsziele, im Zuge dessen Neuorganisation des Materials Kapitel 5:1 Aktualisierung des Textes gemäß der weiterentwickelten, verabschiedeten Berichtsformate sowie Ergänzung der abgefragten Inhalte um eine Abfrage zur kooperativen Forschung Kapitel 6: Aktualisierung des Textes gemäß der weiterentwickelten, verabschiedeten Berichtsformate Kapitel 9: Bereinigung des Ablaufplans von Fehlern 2. Band II Aktualisierung folgender Anlagen gemäß geltender Beschlusslage: Anlage 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 18, 19, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 31, 37, 38, 39, 40, 41, 43, 46, 48, 49, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95 V 1.2 09.12.2011 Senat und Aufsichtsrat 14.11.2012 Leisener Überarbeitete Fassung gemäß Beschluss des von Senat am 14. Aufsichtsrats Dezember 2011 zur Kenntnis genommen, vom Aufsichtsrat am 09.12 verabschiedet V 1.3 Aktualisierung des QM-Handbuchs um die Entwicklungen in den Masterstudiengängen: Übergreifende Änderungen: Neugestaltung der Grafiken Kapitel 1: Aktualisierung des Beschlussstandes des Dokuments Vorstellung DHBW als systemakkreditierte Hochschule Kapitel 2: Einführung der wissenschaftlichen Leitung als Äquivalenz zur Studiengangsleitung als Akteur im Qm-Prozess der DHBW Umbenennung OUVS in CICP Einführung eines Fremdevaluators in Bezug auf die Masterstudiengänge; Ankündigung des Endes der Kooperation mit CICP Kapitel 4: Zur Darstellung des Prozess zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studienangeboten wird auf die Anlage verwiesen um Redundanzen im Text zu vermeiden. Die Prozessbeschreibung wird auf Version III angepasst (Anlage und Grafik). Einpassung der Beschreibung der Masterstudiengänge insbesondere bezüglich der VII Prüfungsstellung und Bewertung Kapitel 5: Einführung der Evaluation von Studium und Lehre in Masterstudiengängen (inklusive des zugehörigen Fragebogens) als interne und externe Evaluation Einführung der Evaluation des Prüfungswesens in Masterstudiengängen als interne und externe Evaluation (inklusive der Begutachtungsformulare soweit bereits entwickelt) Kapitel 6 Definition der Dokumentationsanforderungen in der Evaluation der Master-Studiengänge im QMSystem (sowie zugehörige Berichtsformate in der Qualitätsberichtserstellung) Grafik zum Aufbau des Berichtswesens in der Evaluation der Masterstudiengänge Kapitel 7 Aufnahme der Master-Studiengänge in das Controlling-System der DHBW; inhaltliche Weiterentwicklung der Grafik zur Darstellung des QS-Systems der DHBW Kapitel 8: Insbesondere Überarbeitung der Beschreibung der Zuständigkeit bei den internen und externen Gutachtern sowie den Gutachtern des Fremdevaluator und bei den Koordinatoren in Hinblick auf die im Masterbereich anstehenden Aufgaben. Einführung der wissenschaftlichen Leitung (Master) als Akteur Klärung: Evaluierungskommission als Unterkommission der QSK; Aufgaben der QSK in Hinblick auf die Evaluation von Studium, Lehre und Prüfungsevaluation in Masterstudiengängen. Definition von Eskalationsstufen, die Koordinator im Rahmen seiner Tätigkeit nutzen kann. Kapitel 9: Einfügung eines zeitlichen Ablaufplans zur Evaluation von Masterstudiengängen Kapitel 10: Definition der Koordinationseinheiten in den Masterstudiengängen. Kapitel 11. Bestimmungen zum Dokumentenmanagement im Qm-System der DHBW Band II: Neuaufnahme der Evaluationssatzung Master (A87) Erweiterung der Anlagen um die Dokumente zur Evaluation von Studium, Lehre und Prüfungswesen in den Masterstudiengängen (Formulare und Berichte): A13b, 15b, 16b, 17b, 18b, 19b, 21b, 22b) Neuaufnahme weiterer relevanten Satzungen bezüglich der Masterstudiengänge (A88b, A8995) Aktualisierung Anlage7 Aktualisierung Anlage 10a und 10b VIII V2 Aktualisierung der Studienmodelle Wirtschaft und Technik (Anlage 29 und Anlage 39) Neuaufnahme der Broschüre „begleitetes Selbststudium“ Neuaufnahme der „Richtlinie für die Bestellung von Lehrbeauftragten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Anlage 5b) Neuaufnahme der Anlagen zum Dokumentenmanagement (Anlage 99-101) Verabschiedung der überarbeiteten Fassung gemäß Zustimmung des Aufsichtsrats am 07.12.2012 und Beschluss des Senats am 12.12.12 als Version 2. 12.12.2012 Aufsichtsrat, Senat IX Abkürzungsverzeichnis AStA Allgemeiner Studierendenausschuss BA Berufsakademie DHBW Duale Hochschule Baden-Württemberg (seit 01.03.2009; ehem. Berufsakademie Baden-Württemberg) DH-ErrichtG Errichtungsgesetz der Dualen Hochschule (i.d.F. vom 12.12.2008) DV Datenverarbeitung FK Fachkommission GO Grundordnung (i.d.F. vom 25.05.2009) IuK Informations- und Kommunikationstechnik LHG Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (i.d.F. vom 28.01.2009) OU Open University, Milton Keynes / England OUVS Open University Validation Services CICP Centre for Inclusion and Collaborative Partnership, Milton Keynes / England (vormals OUVS) QAA Quality Assurance Agency for Higher Education, Gloucester / England QM Qualitätsmanagement QS Qualitätssicherung QSK Kommission für Qualitätssicherung (auch: Qualitätssicherungskommission) QV Qualitätsverbesserung StuPro Studien- und Prüfungsordnung W/T/S Wirtschaft / Technik / Sozialwesen WB Weiterbildung ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur, Hannover ZHP Zentrum für Hochschuldidaktik an der Dualen Hochschule X Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Zentrale Organisationsstruktur .............................................................................. 14 Abbildung 2: Örtliche Organisationsstruktur ............................................................................... 15 Abbildung 3: Evaluationssystem der DHBW .............................................................................. 17 Abbildung 4: Gremien und Akteure im QM-Prozess .................................................................. 21 Abbildung 5: Kompetenzmodell der Dualen Hochschule ........................................................... 25 Abbildung 6: Qualitätsregelkreissystem ..................................................................................... 27 Abbildung 7: Prozess zur Einrichtung neuer Studienangeboten ................................................ 30 Abbildung 8: Studienkontexte eines DHBW-Studiums ............................................................... 37 Abbildung 9: Jährliche Evaluation im Qualitätswesen ................................................................ 44 Abbildung 10: Pre-Check............................................................................................................ 48 Abbildung 11: Post-Check .......................................................................................................... 50 Abbildung 12: Externer Post-Check ........................................................................................... 52 Abbildung 13: Akteure und Aufgaben im Prüfungswesen (Bachelor-Studiengänge)................. 53 Abbildung 14: Akteure und Aufgaben im Prüfungswesen Master .............................................. 54 Abbildung 15: Formales Versetzungsverfahren im Evaluierungsprozess .................................. 55 Abbildung 16: Berichtswesen in den Bachelorstudiengängen ................................................... 64 Abbildung 17: Berichtswesen in den Masterstudiengängen ...................................................... 65 Abbildung 18: Qualitätssystem der DHBW ................................................................................. 68 Abbildung 19: Aktivitäten der Dozenten zur Verbesserung der Lehre ....................................... 70 Abbildung 20: Aufgaben der Studiengangsleitung und wissenschaftlichen Leitung .................. 73 Abbildung 21: Aufgaben des Rektors im QS-Prozess................................................................ 74 Abbildung 22: Beteiligung der Internen Gutachter .................................................................... 76 Abbildung 23: Koordinatoren als Schnittstelle ............................................................................ 78 Abbildung 24: Evaluierungskommission ..................................................................................... 79 Abbildung 25: Berichte und Stellungnahmen der Evaluierungskommission .............................. 80 Abbildung 26: Schnittstelle QSK................................................................................................. 82 XI 1 Präambel und Einleitung Als größte Hochschule des Landes, erste systemakkreditierte Hochschule Baden-Württembergs, einzige vollständige Duale Hochschule Deutschlands und erste State University der Bundesrepublik nimmt die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in der aktuellen Bildungslandschaft einen wichtigen Stellenwert ein. Wie keine andere akademische Einrichtung steht ein Studium an einer DHBW für die Integration von wissenschaftlich fundiertem Fachwissen und Praxis. Die ständig steigenden Studierendenzahlen und das hohe Niveau der Studienbewerber1, die sich für ein Studium an der Dualen Hochschule entscheiden, zeigen, dass das duale Studium ein Erfolgsmodell ist. Dieser Erfolg wäre ohne das große Engagement der dualen Partner nicht denkbar, die das spezifische Kompetenzprofil ihrer Absolventen schätzen und durch das breite Angebot an Ausbildungsplätzen zu der akademischen Vielfalt an der Dualen Hochschule beitragen. Der daraus resultierenden Verantwortung der Dualen Hochschule gegenüber den Studierenden, den Ausbildungspartnern und der Gesellschaft, trägt die Duale Hochschule in besonderer Weise Rechnung: Die regelmäßigen Evaluationen von Studium und Lehre stellen einen kontinuierlichen Qualitätsverbesserungsprozess sicher. Die Qualitätsentwicklung bezieht darüber hinaus auch die Praxisphasen und die Studienangebotsentwicklung in Zusammenarbeit mit den dualen Partnern ein. Die Duale Hochschule ist somit nicht nur Stätte des Lernens, sondern versteht sich auch selbst als lernende Organisation, die danach strebt, ihre Konzepte ständig zu überprüfen und zu verbessern. In dem vorliegenden Qualitätsmanagement-Handbuch ist das Qualitätsverständnis der Dualen Hochschule dargelegt und es werden die Instrumente und Prozesse beschrieben, die an der Dualen Hochschule zur Sicherung und Verbesserung der Qualität etabliert worden sind. Die vorliegende Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems berücksichtigt die Bestimmungen zur Evaluation durch das Landeshochschulgesetz (LHG)2, durch die “Satzung der Dualen Hochschule BadenWürttemberg zur Evaluation der Qualität des dualen Studiums (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 6/ 2010, 9. März 2010)”, die “Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Evaluation der Qualität von Studium und Lehre in Masterstudiengängen (Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 09/2012, 27. Juni 2012), den „Code of practice for the assurance of academic quality and standards in higher education“ der Quality Assurance Agency for Higher Education3 und orientiert sich an den „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQUA)4. In diesem Sinne baut das Handbuch auf LHG und Prüfungsordnungen auf. Gründungssenat und Aufsichtsrat der Dualen Hochschule haben das Qualitätsmanagementhandbuch in ihren Sitzungen am 15. bzw. 17. Juli 2009 zur Kenntnis genommen; es wurde vom Aufsichtsrat am 06. November 2009 in Version 1.1 beschlossen. Das Handbuch wurde anschließend den handelnden Akteuren inkl. Studierenden zur Kenntnis gegeben und 2011 als Version 1.2 verabschiedet. Die seitdem angestoßenen Weiterentwicklungen des Qualitätsmanagementsystems der DHBW machten eine erneute Überarbeitung des Handbuchs notwendig. Das vorliegende Qualitätsmanagementhandbuch wurde in aktualisierter Fassung in Version 2 vom Aufsichtsrat am 07.12.2012 verabschiedet. Der Senat der Dualen Hochschule hat dem Handbuch in seiner Sitzung am 12.12.2012 zugestimmt. Das Qualitätsmanagement-Handbuch setzt sich aus einem Haupttext und einem Materialband mit den relevanten Instrumenten, Richtlinien und Kriterien zusammen. Zum Verweis werden im Haupttext am Ende der Abschnitte die zugehörigen Instrumente genannt. Im Materialband sind diese durch die entsprechenden Kapitelnummern gekennzeichnet. Beide Bände dienen den Lehrenden, Ausbildungsstätten, Gremien und Studierenden als Handlungsrichtlinie, die den weiteren Entwicklungen der Dualen Hochschule und seines fortzuentwickelnden Qualitätsmanagementsystems angepasst werden. 1 Der vorliegende Text bezieht sich gleichermaßen auf männliche und weibliche Personen. Alleine aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die zweifache Schreibweise in der überwiegenden Zahl der Fälle verzichtet. 2 Vgl. http://www.dhbw.de/downloads/ 3 Vgl. http://www.qaa.ac.uk/ 4 Vgl. http://www.enqa.eu 12 2 Überblick Organisation und Qualitätsmanagementsystem 2.1 Kurzporträt der Dualen Hochschule Die Berufsakademie Baden-Württemberg wurde 2009 in die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) umgewandelt. Neben einem gemeinsamen Präsidium, welches eine gemeinschaftliche Entwicklung der DHBW erlaubt, blieben die Studienakademien in definierten Funktionen autonom und somit am „Puls“ ihrer Region. Die Organisationsstruktur bildet diesen Anspruch durch die Unterteilung in eine zentrale und eine örtliche Organisationsstruktur ab. Wie die untenstehenden Organigramme zeigen, ist die Aufgabe „Qualitätsentwicklung“ sowohl in der zentralen als auch der örtlichen Organisationsstruktur repräsentiert. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg bietet Studiengänge in den drei Studienbereichen Wirtschaft, Technik und Sozialwesen an. Die dualen Bachelor-Studiengänge schließen in der Regel nach einem dreijährigen Studium ab, die Masterstudiengänge werden berufsbegleitend durchgeführt und schließen als weiterbildende Studiengänge in der Regel nach zwei Jahren ab. Für die drei Studienbereiche sind auf Landesebene Fachkommissionen eingerichtet. Die DHBW sieht das duale System als Konzept an, welches in besonderer Weise dazu geeignet ist, wissenschaftliche Lehre mit anwendungsbezogenem Lernen in der Arbeitswelt zu verzahnen. Durch den Wechsel zwischen Theorie und Praxis wird insbesondere Kompetenzentwicklung in zentralen Handlungsbereichen der Studienfelder ermöglicht. Gerade im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung ergeben sich dabei Synergien. Ein Bachelor-Studium an der DHBW unterscheidet sich von anderen Studienformen durch das Lernen im dualen System. Die Studierenden im dualen System sind für die Dauer des Studiums bei ihren Ausbildungsstätten angestellt und durchlaufen im Wechsel Theoriephasen und Praxisphasen, deren Zeitanteil bei jeweils 50% liegt. Die Studierenden sind während ihres Studiums weitgehend finanziell eigenständig. Die Auswahl der Bewerber obliegt den ausbildenden Unternehmen und Einrichtungen. Ein Studierender kann nur dann für ein Studium an der DHBW zugelassen werden, wenn er das Bewerbungsverfahren um einen Ausbildungsplatz erfolgreich für sich entscheiden konnte und einen Ausbildungsvertrag vorweisen kann. Als Ausbildungsstätte können nur die Unternehmen und Einrichtungen auftreten, die von der DHBW geprüft und zugelassen wurden. Das Master-Studium an der DHBW zeichnet sich durch die hohe Integration von Arbeiten und Lernen in berufsbegleitend durchgeführten Studiengängen aus. Die Bachelor-Studiengänge wurden bis Dezember 2011 durch die Agenturen ZEvA, Centre for Inclusion and Collaborative Partnership (CICP)5, AHPGS oder durch die Vorab-Akkreditierung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg (MWK) akkreditiert. Die Master-Studiengänge wurden bislang durch die Agenturen ZEvA und FIBAA akkreditiert. Die Reakkreditierung der Bachelor-Studienprogramme erfolgte im Dezember 2011 durch eine Systemakkreditierung der Dualen Hochschule. 5 Die Open University Validation Services (OUVS) haben sich in „Centre for Inclusion and Collaborative Partnership (CICP) umbenannt, im Folgenden wird die aktuelle Bezeichnung genutzt, auch wenn die hier angesprochenen Verfahren noch von den OUVS durchgeführt wurde. 13 (1) Zentrale Organisationsstruktur Abbildung 1: Zentrale Organisationsstruktur (Die relevanten Rechtsquellen aus LHG und Grundordnung GO6 werden in den jeweiligen Abschnitten beschrieben.) 6 Vgl. A3 14 (2) Lokale Organisationsstruktur Abbildung 2: Örtliche Organisationsstruktur (Die relevanten Rechtsquellen aus LHG und GO7 werden in den jeweiligen Abschnitten beschrieben.) (3) Entwicklung der Hochschule In der Gründungsphase wurde erstmals eine Struktur- und Entwicklungsplanung (SEP) erarbeitet, die ausgehend vom Leitbild die angestrebte Entwicklung der Hochschule im Zeitraum von 2010 bis 2014 beschreibt. Die strategische Entwicklung der Hochschule und ihre Qualitätsentwicklung gehen dabei Hand in Hand. 7 Vgl. A1, zum Download unter http://www.dhbw.de/downloads/. 15 2.2 Grundstruktur des Qualitätsmanagementsystems Das Qualitätsmanagementsystem ist darauf ausgerichtet, die Qualitätsziele der DHBW unter Einsatz der verschiedenen Instrumente zur Umsetzung zu bringen. Die Maßnahmen, die zur Erreichung der gesetzten Qualitätsziele zu ergreifen sind, werden in Ansehung empirisch erhobener Daten beschlossen. Neben einer umfassenden Eigenevaluation wird zugleich eine Fremdevaluation vorgenommen, die wertvolle Hinweise für offen stehende Entwicklungsbedarfe innerhalb der Organisation liefert. Das Evaluationssystem der DHBW erhebt insgesamt ein differenziertes und umfassendes Gesamtbild von der Qualität des Studiums. Die studentische Evaluation in den Bachelor- und Masterstudiengängen umfasst die Bewertung von Lehrveranstaltungen, Organisation des Studienbetriebs, Beratung und Betreuung, Infrastruktur sowie der Evaluation der praktischen Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten und kooperierenden Unternehmen. Zudem geben im Rahmen der Evaluation auch die Studiengangsleitungen, bzw. die wissenschaftlichen Leitungen ihre Bewertungen ab und Feedbacks der Dualen Partner und von den kooperierenden Einrichtungen werden erhoben. Als weiterer qualitätsbestimmender Faktor wird das Prüfungswesen einer Evaluation unterzogen. Zusätzlich findet eine Evaluation von Forschung und Weiterbildungsaktivitäten an der DHBW statt. Sowohl die Evaluation der Qualität des Studiums als auch die Evaluation der Qualität des Prüfungswesens wird durch Fremdevaluationen und externe Gutachter begleitet, die die aufgefunden Ergebnisse kritisch rückspiegeln. Die Fremdevaluation der Bachelor-Studiengänge wird seit 2000 auf der Grundlage einer erfolgreichen Akkreditierung durch das CICP, Milton Keynes, durchgeführt. Die in Form eines Jahresqualitätsberichts dokumentierten jährlichen Evaluationsergebnisse und die daraus resultierenden Qualitätssicherungsmaßnahmen sind Voraussetzung für die Vergabe des Bachelor with Honours Degree der Open University an die Absolventen der Dualen Hochschule. Auch die Master-Studiengänge werden in Zusammenwirken mit externen Gutachtern und einem Fremdevaluator evaluiert. In dem hinführendem Studienjahr werden hierzu externe Gutachter von der Hochschule eingesetzt, im Abschlussstudienjahr erfolgt die Evaluation von Studium, Lehre und Prüfugnswesen im Zusammenwirken mit einem Fremdevaluator. Zusätzlich sichern vereinbarte Prozesse und Richtlinien der DHBW die Einhaltung definierter Qualitätsstandards, die in diesem Handbuch beschrieben sind. 16 Abbildung 3: Evaluationssystem der DHBW 17 2.3 Gremien und Akteure des Qualitätsmanagementprozesses Die nachfolgende Kurzvorstellung der Gremien und Akteure des Qualitätsmanagementprozesses (QM-Prozess) dient lediglich zur Orientierung. Die genaue Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten im QM-Prozess ist in diesem Handbuch in Kapitel 8 bestimmt. 1) Vorstand (§§ 16-18 LHG, § 5 GO) Der Vorstand leitet die Duale Hochschule. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist die kontinuierliche Bewertung und Verbesserung der Strukturen und Leistungsprozesse durch Einrichtung und Nutzung eines Qualitätsmanagementsystems. Der Vorstand sorgt für die Durchsetzung der Empfehlungen der Kommission für Qualitätssicherung (QSK) und der Fachkommissionen. Für das Qualitätsmanagement weiter von Bedeutung sind die Aufgaben des Vorstands in Bezug auf die standortübergreifenden Struktur- und Entwicklungsplanungen, die die standortübergreifende Personalentwicklung und Verteilung von verfügbaren Stellen und Mittel auf die Standorte bestimmen. 2) Senat (§ 19 LHG, § 6 GO) Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und dualer Ausbildung einschließlich steuernder Maßnahmen, soweit diese nicht anderen Organen zugewiesen sind. Er beschließt auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachkommissionen insbesondere Prüfungsordnungen, Studieninhalte und Ausbildungsrichtlinien. Der Senat gibt Stellungnahmen zu der aus den Strukturentwicklungsplanungen der Standorte aggregierten übergreifenden Struktur- und Entwicklungsplanung ab. 3) Aufsichtsrat (§ 20 LHG, § 7 GO) Der Aufsichtsrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der DHBW dienen. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats zählt auch die Sicherung der Qualität des Studiums in Theorie und Praxis, soweit es sich um Grundsatzfragen handelt. 4) Landesrektorenkonferenz Neben den in der Grundordnung definierten Gremien tagt die Rektorenkonferenz in regelmäßigen Abständen. Der Rektorenkonferenz gehören der Vorstandsvorsitzende sowie die Rektoren der Studienakademien als Mitglieder an. Die Prorektoren der Studienakademien und die Vorstandsmitglieder können an den Sitzungen teilnehmen. Bei der Rektorenkonferenz handelt es sich nicht um ein Organ der DHBW im Sinne des LHG. Aufgrund der föderativen Struktur der DHBW ist die Rektorenkonferenz jedoch ein unverzichtbares Gremium der Hochschule, da in diesem Kreis wichtige Entscheidungen abgestimmt werden. Die Rektorenkonferenz ist zudem eine bedeutende Informationsplattform; zentrale Maßnahmen werden hier kommuniziert und von den Rektoren an die Standorte weitergegeben. 5) Kommission für Qualitätssicherung (§ 20a LHG, § 8 GO) Die Kommission für Qualitätssicherung (QSK) berät die Organe der DHBW und Studienakademien in Fragen der Qualität des Studiums, der Ausbildung und des Theorie-Praxis Transfers. Die Ergebnisse der Eigenevaluation und die Rückmeldungen von der Evaluierungskommission, den externen Gutachtern und dem Fremdevaluator werden von der QSK ausgewertet. Die QSK leitet aus diesen Ergebnissen Maßnahmen ab und legt diese dem Vorstand als Beschlussempfehlung vor. Ihre Empfehlungen erstrecken sich insbesondere auf das Prüfungswesen, die akademischen Standards und die Maßnahmen zur landesweiten Qualitätssicherung und -verbesserung. 18 6) Fachkommissionen (§ 20a LHG, § 8 GO) Die Fachkommissionen sind zuständig für die überörtlichen fachlichen Angelegenheiten der an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg eingerichteten Studienbereiche und ihrer Studiengänge. Ihre Empfehlungen dienen dem Ziel der Sicherung und der Verbesserung der Qualität von Studium und Ausbildung sowie der Sicherung landesweit einheitlicher Standards. Wesentliche Aufgaben der Fachkommissionen sind die Prüfung der Einrichtung neuer Studienangebote und die curriculare Weiterentwicklung. Sie gibt Empfehlungen, Vorschläge und berät mit dem Ziel der Sicherung und der Verbesserung der Qualität des Studiums sowie der Sicherung gleichwertiger Standards einschließlich der kooperativen Forschung. 7) Evaluierungskommission Der Evaluierungskommission obliegt zu Beginn des jährlichen Qualitätszyklus die Planung des Qualitätssicherungsprozesses sowie die Stichprobenfestlegung (Standorte und Prüfungsgebiete) für die Prüfungsevaluation der Bachelorstudiengänge. Zum Ende des Evaluationszeitraums fasst sie die Ergebnisse zusammen, bewertet diese und leitet erste Handlungsempfehlungen ab. 8) Koordinatoren Die Koordinatoren sind mit der Aufgabe betraut, den Qualitätssicherungsprozess für die von ihnen betreuten Koordinationseinheiten auf Landesebene zu koordinieren. Der Aufgabenbereich der Koordinatoren umfasst zum einen die Vorbereitung und Durchführung der Evaluation des Prüfungswesens, zum anderen sind die Koordinatoren an der Auswertung der Daten aus der studentischen Evaluation zur Studienqualität beteiligt. 9) Externe Gutachter Die Externen Gutachter nehmen Pre- und Post-Checks von Prüfungsleistungen in den zum Abschluss hinführenden Studienjahren (1. und 2. Studienjahr in Bachelorstudiengängen, 1. Studienjahr in den weiterbildenden Masterstudiengängen) vor und kommen von anderen Hochschulen. Es wird erwartet, dass Externe Gutachter in Studiengängen lehren, die sie für die DHBW begutachten. Sie werden durch die Hochschule bestellt. 10) Interne Gutachter Die Internen Gutachter sind Professoren an der DHBW. Sie nehmen in den Abschlussjahren (3. Studienjahr in Bachelorstudiengängen und 2. Studienjahr in Masterstudiengängen) Zweitbegutachtungen von Prüfungsleistungen an Studienakademien vor, an denen sie selbst nicht lehren. 11) Externe Evaluationsagentur8 Die DHBW arbeitet in der Evaluation von Studium und Lehre sowie der Evaluation des Prüfungswesens mit Fremdevaluatoren zusammen. Die Rückmeldung des Fremdevaluators an die DHBW erfolgt sowohl studiengangsspezifisch durch die Berichte und Stellungnahmen der einzelnen Gutachter zu den von ihnen begutachteten Sachverhalten, sowie durch die Auswertung der Ergebnisse in gemeinsamen Sitzungen mit den Koordinatoren und den Gutachtern. 12) External Examiner und Gutachter des Fremdevaluators In den Bachelor-Studiengängen werden zur Evaluation des Abschlussstudienjahres als Gutachter des Fremdevaluators „External Examiner“ eingesetzt. Die External Examiner werden von dem Centre for Inclusion and Collaborative Partnership (CICP) auf Vorschlag der DHBW genehmigt und von dem 8 Das CICP werden bis Dezember 2013 Evaluationen für die Bachelor-Studiengänge durchführen, danach endet die Kooperation. Die DHBW prüft, welche Evaluationsagentur zukünftig als Partner gewählt werden soll. Die Evaluation des Abschlusstudienjahres für Masterstudiengänge wird erstmalig 2013 in Zusammenwirken mit einem Fremdevaluator durchgeführt. 19 CICP beauftragt. Sie nehmen Pre- und Post-Checks von Prüfungsleistungen im Abschlussjahr vor. Die Ergebnisse und weitere Beobachtungen zum Qualitätssicherungsprozess gehen in den „Jahresqualitätsbericht (vormals Annual Monitoring Report)“ ein. Sie bestätigen dem CICP, inwiefern die Abschlussleistungen der erfolgreichen Absolventen auf Basis der eingesehenen Prüfungsleistungen den für den britischen Bachelor of Honours geforderten Abschlussleistungen äquivalent sind. Darüber hinaus bestätigen sie auch die britische degree classification. Auch auf Ebene der Master-Studiengänge werden im Abschlussjahr Gutachter eines Fremdevaluators eingesetzt. Sie begleiten die Evaluation von Studium, Lehre und Prüfungswesen im zweiten Studienjahr und nehmen an Sitzungen der QSK zur Feststellung des Evaluationsergebnisses teil. Die Gutachter werden durch den Fremdevaluator bestellt; die Beauftragung der Gutachter durch die Evaluationsagentur sichert die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Gutachter der Fremdevaluation ab. 13) Leitung der Studienakademie (§ 27b LHG) Im Rahmen der Vorgaben der zentralen Organe leitet und vertritt der Rektor die Studienakademie; er ist für alle Angelegenheiten der Studienakademie zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er bereitet die Sitzungen des Hochschulrats und des Akademischen Senats vor und vollzieht die Beschlüsse. Er wirkt unbeschadet der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden darauf hin, dass die zur Lehre verpflichteten Mitglieder der Studienakademie ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. Ihm steht insofern ein Aufsichts- und Weisungsrecht zu. 14) Akademischer Senat und Hochschulrat (§§ 27c und 27d LHG) Akademischer Senat und Hochschulrat werden über die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation informiert und können im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten Qualitätssicherungsmaßnahmen initiieren. Die Durchführung der Zulassung von Ausbildungsstätten liegt beim Hochschulrat. 15) Studiengangsleitungen (§ 27e LHG) und wissenschaftliche Leitungen Die Studiengangsleitungen in Bachelorstudiengängen bzw. die wissenschaftlichen Leitungen in Masterstudiengängen führen die Evaluation durch und ergreifen geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Evaluation ist primär die jeweilige Studiengangsleitung bzw. wissenschaftliche Leitung für die Steuerung der Qualität des Studiums verantwortlich. Sie informieren die Organe der Studienakademie, die zuständigen Dekane, die Lehrpersonen und die Studierenden über die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation, daraus resultierenden Entscheidungen und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen. 16) Ausbildungspartner (§ 9 (1) LHG) und kooperierende Einrichtungen In den Bachelorstudiengängen begründen die Dualen Partner die Qualität der praxisbasierten Studienphasen, welche die Studierenden bei ihrer Ausbildungsstätte absolvieren. Sie sind maßgeblich an dem Gelingen des Transfers zwischen Theorie und Praxis bzw. zwischen Praxis und Theorie beteiligt. Die Ausbildungsstätten wählen aus den Bewerbern die zukünftigen Bachelor-Studierenden der Dualen Hochschule aus. Die Ausbildungsstätten werden erst nach erfolgter Eignungsprüfung zugelassen. Die weiterbildenden Masterstudiengänge der DHBW werden berufsintegrierend und anwendungsorientiert durchgeführt. Diese Ausrichtung bedingt die enge Kooperation zwischen Studierenden, Hochschule und kooperierenden Einrichtungen. Die Feststellung der Eignung als kooperierende Einrichtung erfolgt durch den Hochschulrat der jeweiligen Studienakademie. 20 17) Dozenten (§ 51a LHG) Die Dozenten sind im Hinblick auf die Qualität des Studiums als Schlüsselpersonen anzusehen. Bei der Einstellung von hauptamtlichen Professoren und der Auswahl von Lehrbeauftragten ist somit neben fachlichen auch auf didaktische und methodische Fähigkeiten zu achten. Die Lehrenden sind dazu angehalten, die von der Dualen Hochschule definierten Kriterien zur Gestaltung von Lehre und Prüfungswesen vor Ort in geeigneter Weise umzusetzen und anzuwenden. Zur Verbesserung der Qualität der Lehre steht den Dozenten am Zentrum für Hochschuldidaktik und Personalentwicklung (ZHP) der Dualen Hochschule ein geeignetes Weiterbildungs- und Beratungsangebot zur Verfügung. 18) Studierende Die Studierenden bestimmen durch ihr Engagement die Qualität des Studiums wesentlich mit: Sie sind dazu aufgefordert, eigenverantwortlich den eigenen Lernprozess mitzugestalten, aktiv an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und vorhandene Lernangebote zu nutzen. Durch das Mitbestimmungsrecht in unterschiedlichen Gremien können die Studierenden außerdem ihre Interessenlagen sowohl auf lokaler als auch auf überregionaler Ebene vertreten. Durch die rege und gewissenhafte Teilnahme an der Evaluation durch die Studierenden werden Veränderungsbedarfe sichtbar. Abbildung 4: Gremien und Akteure im QM-Prozess 21 3 Leitbild, Qualitätsverständnis und Qualitätsziele der DHBW 3.1 Leitbild der DHBW Präambel Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) geht aus der Berufsakademie BadenWürttemberg hervor und führt das seit mehreren Jahrzehnten bewährte Erfolgsmodell des Theorie und Praxis integrierenden dualen Studiums in der Hochschullandschaft fort. Das besondere Merkmal der DHBW ist die durchgehende und konsequente Verzahnung des wissenschaftlichen Studiums mit anwendungsbezogenem Lernen in der Arbeitswelt. Die DHBW vermittelt damit attraktive Qualifikationen und ermöglicht umfassende Erfahrungen in der Praxis. Dies schafft die Voraussetzung für eine frühzeitige Übernahme herausfordernder Aufgaben und eine erfolgreiche berufliche Weiterentwicklung. An der DHBW sind die beteiligten Unternehmen und sozialen Einrichtungen als gleichberechtigte Partner Mitglieder der Hochschule. Gemeinsam entwickeln alle Beteiligten das duale Studienkonzept beständig weiter und tragen zur Erreichung der Ziele der DHBW bei. Die DHBW fördert die Internationalisierung des Studiums und pflegt die weltweite Zusammenarbeit mit Hochschulen und Unternehmen bzw. sozialen Einrichtungen. Der internationale Austausch von Studierenden und Lehrenden, integrierte Theorie- und Praxisphasen sowie gemeinsame Lehr- und Forschungsvorhaben tragen dazu bei, in globalen Arbeitsfeldern erfolgreich zu agieren. Die Auswahl der Studierenden durch die Dualen Partner stellt sicher, dass an der DHBW vorrangig zielorientierte Abiturienten studieren, die eine hohe Affinität zu einem praxisorientierten Studium besitzen.9 Fortführung des dualen Studienkonzepts in der Hochschullandschaft Die DHBW besitzt ein eigenständiges Profil, das durch folgende Merkmale geprägt ist: Dualität Die DHBW zeichnet sich durch die durchgehende Integration von wissenschaftsbasierter Lehre und praxisorientierter Qualifizierung in Unternehmen und sozialen Einrichtungen aus. Die sich abwechselnden Theorie- und Praxisphasen bauen dabei systematisch aufeinander auf und ergänzen sich. Die DHBW vermittelt Studieninhalte, die auf Anforderungen einer komplexen, globalisierten Arbeitswelt vorbereiten. Mit ihren Standorten in ganz Baden-Württemberg weist die Duale Hochschule gleichzeitig eine starke Vernetzung mit den Regionen auf. Kooperation Die beteiligten Unternehmen und sozialen Einrichtungen sind als Duale Partner Mitglieder der Hochschule. Die Kooperation zwischen der Hochschule und ihren Dualen Partnern ist geprägt durch eine hohe Intensität, engen persönlichen Kontakt und die institutionalisierte Zusammenarbeit in den Gremien. Aufgrund ihrer Integration in die Gremien sind die Dualen Partner an den wichtigen Entscheidungen maßgeblich beteiligt. Auf dieser Grundlage werden wissenschaftsbasierte und zugleich praxisorientierte Studiengänge gemeinsam entwickelt. 9 Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Zulassung zum dualen Studium auch mit Fachhochschulreife bzw. für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich. 22 Nachhaltigkeit und Flexibilität Die DHBW antizipiert die sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt und trägt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung. Sie achtet dabei auf die Nachhaltigkeit der Studienangebote. Abschlüsse und Qualifizierung Als berufsqualifizierender Hochschulabschluss wird an der DHBW der akademische Grad eines Bachelor verliehen. Die DHBW bietet darüber hinaus postgraduale Studienmöglichkeiten, Masterstudiengänge und Weiterbildungsprogramme an. Attraktivität der Absolventen für den Arbeitsmarkt Der Erfolg der DHBW misst sich an der hohen Übernahme- bzw. Beschäftigungsquote und der positiven Entwicklung der Absolventen in ihren Unternehmen und sozialen Einrichtungen. Die Absolventen haben gelernt, sich schnell in neuen Situationen zurechtzufinden und sich in neue Aufgaben, Teams und Kulturen zu integrieren. Die Absolventen der DHBW überzeugen als selbstständig denkende und verantwortlich handelnde Persönlichkeiten mit kritischer Urteilsfähigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft. Sie zeichnen sich aus durch fundiertes fachliches Wissen, Verständnis für übergreifende Zusammenhänge sowie die Fähigkeit, theoretisches Wissen in die Praxis zu übertragen. Sie lösen Probleme im beruflichen Umfeld methodensicher und zielgerichtet und handeln dabei teamorientiert. Von Partnerschaft und Dialog geprägte Zusammenarbeit Leitprinzipien der Mitglieder der DHBW sind Toleranz, Fairness, Gleichberechtigung und Offenheit. Die enge Abstimmung und Kommunikation zwischen den Partnern erfolgen in allen Bereichen und auf allen Ebenen. Die DHBW profitiert von der Vielfalt der Ansichten und Perspektiven ihrer Mitglieder aus Wissenschaft und Praxis. Unterschiedliche Interessenlagen finden in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess Berücksichtigung; die getroffenen Entscheidungen weisen damit eine hohe Verbindlichkeit auf und werden von allen Beteiligten getragen. Der offene Dialog, die Transparenz in Entscheidungsprozessen und die Bereitschaft, Konflikte konstruktiv zu bearbeiten sind dabei wichtige Werte. Die DHBW nimmt die Umsetzung der Chancengleichheit als wichtige gesellschaftliche und hochschulpolitische Aufgabe wahr und setzt sich dafür ein, Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen. Verpflichtung zu erstklassigen Leistungen und ständiger Verbesserung der Konzepte Die DHBW bekennt sich zu Leistung und Wettbewerb. Die anspruchsvollen Anforderungen an Studienbewerber und Duale Partner sowie die Leistungsbereitschaft der Studierenden, der Hochschullehrer, der Lehrbeauftragten und der Mitarbeiter der DHBW begründen die hohe Leistungsfähigkeit des Systems. Alle Mitglieder der DHBW setzen sich für ein motivierendes Arbeitsumfeld ein. Mit dem an der DHBW etablierten Qualitätsmanagementsystem unterzieht die Hochschule ihre Konzepte einer ständigen Prüfung und praktiziert damit einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Die DHBW fördert eigenverantwortliches und innovatives Handeln. Dazu zählen die Bereitschaft zu rascher Veränderung, die Offenheit, Neues zu erproben, und die Fähigkeit, sich ständig weiter zu entwickeln. 23 Die DHBW versteht sich als lernende Organisation, die ein konsequentes Management des Wandels betreibt. Mit eigenem didaktischen Konzept zu beruflicher Handlungskompetenz Handlungskompetenz als didaktisches Leitziel Ziel des Studiums an der DHBW ist die Bildung beruflicher Handlungskompetenz, die auf der umfassenden Entwicklung persönlicher, fachlicher, methodischer und sozialer Kompetenzen aufbaut. Dies wird erreicht durch aktuelle und praxisnahe Studieninhalte, den Einsatz teilnehmerzentrierter Lehr- und Lernmethoden, die dem Leitbild eines praxisintegrierenden Studiums entsprechen, den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis fördern und selbstverantwortliche Lernprozesse unterstützen. Verzahnung von Theorie und Praxis Die Verzahnung der Lernorte fördert ganzheitliches Lernen und die Motivation der Studierenden. In Projekt-, Bachelor- und Masterarbeiten werden wissenschaftliche Fragestellungen behandelt, die für die Dualen Partner einen hohen Anwendungsbezug aufweisen. Studium in der Praxis Die umfassende Einbindung bei den Unternehmen und sozialen Einrichtungen während der Praxisphasen erfordert von den Studierenden, handlungs- und entscheidungsorientiert zu lernen und die eigenen Fähigkeiten selbstständig auf die sich ständig verändernden Anforderungen anzupassen. Auch das Studium in der Praxis unterliegt einem verbindlichen Rahmenplan, der auf die theoretischen Inhalte und den Lernfortschritt der Studierenden abgestimmt ist und wechselnde Lernorte und Aufgaben umfasst. Die Absolventen verfügen dadurch über ein Prozessverständnis, das mit herkömmlichen Praktika nicht erreichbar ist. Die Erfahrungen in der Praxis sind darüber hinaus in besonderer Weise geeignet, Sozialkompetenz und Flexibilität der Studierenden zu steigern, da sie als Mitarbeiter in Abläufe eingebunden werden, frühzeitig selbstständig Aufgaben übernehmen und verschiedene Formen der Zusammenarbeit erleben. Studium in kleinen Kursgrößen Das Studium in kleinen Gruppen unterstützt den individuellen Lernprozess der Studierenden und führt zu einer höheren Lerneffizienz. Qualifizierte Lehrbeauftragte aus der Praxis Durch den hohen Anteil an qualifizierten Lehrbeauftragten aus verschiedenen Branchen und Arbeitsfeldern finden aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt in besonderem Maße Eingang in das Studium. Auftrag zu kooperativer Forschung Kooperative Forschung erfolgt anwendungs- und transferorientiert, vor allem in Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern. Sie entwickelt insbesondere innovative Konzepte, Strategien und Technologien und reflektiert die professionellen und fachlichen Bedingungen in Wirtschaft, Technik und Sozialwesen. Die kooperative Forschung bindet die DHBW in die fachlichen und wissenschaftlichen Netzwerke ein und leistet einen Beitrag zur Wissensbildung. Darüber hinaus dient sie der Verbesserung der Lehre und bietet auch einen anwendungsorientierten Mehrwert für die Partner. Das Prinzip der Dualität spiegelt sich damit im Praxis- und im Wissenschaftsbezug wider und schärft das besondere Profil der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Schlagworte: Leitbild, berufsqualifizierend, Verzahnung von Wissenschaft und Praxis, Attraktivität der Absolventen für den Arbeitsmarkt, Partnerschaftlicher Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis, Lernende Organisation, Motivation durch Entwicklung beruflicher Handlungsfähigkeit, Anspruch auf Erstklassigkeit 24 3.2 Qualitätsverständnis an der DHBW 3.2.1 Definition von Kernprozessen Das Leitbild wird durch den Anspruch getragen, eine gelungene inhaltliche und zeitliche Verzahnung von Theorie und Praxis im dualen Studiensystem zur Umsetzung zu bringen und den Theorie-Praxis Transfer anwendungsorientiert zu leisten. Dieser Anspruch ist auch darin dokumentiert, dass in dem Bachelor-Studium an der DHBW in gleichen Anteilen Studienphasen an einer Studienakademie und Lernphasen in einer Ausbildungsstätte kombiniert werden und die weiterbildenden MasterStudiengänge durch ihren stark berufsintegrierenden Ansatz geprägt sind. Das im Leitbild festgehaltene Ziel, Absolventen mit überdurchschnittlicher Beschäftigungsbefähigung (employability) in das Arbeitsleben zu entlassen, baut auf einem spezifischem Kompetenzprofil auf: Sachkompetenz (differenziert in Fachkompetenz und Methodenkompetenz) und Sozialkompetenz (differenzierbar in Selbstkompetenz und sozial-ethische Kompetenz) sind darin zu Handlungskompetenz zusammengeführt (zur Illustration siehe Abbildung 5). Abbildung 5: Kompetenzmodell der Dualen Hochschule Bei der Definition von Qualifikationszielen für einen Studiengang wird sowohl das spezifische Profil der Absolventen der DHBW berücksichtigt als auch der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse10. 10 Der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse wurde im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und 25 Um dieses Kompetenzmodell erfolgreich zur Umsetzung zu bringen, wurden Kernprozesse identifiziert. Als Kernprozesse für Studium und Lehre wurden identifiziert: Kontinuierliche Qualitätsverbesserung Studienangebotsentwicklung Curriculumsentwicklung für das Studium in Theorie und Praxis Durchführung von Lehrveranstaltungen Durchführung des Studiums in der Praxis Prüfungsstellung, -durchführung und –bewertung Themenstellung, Betreuung und Bewertung von Projekt- und Bachelorarbeiten Studienorganisation sowie Betreuung und Beratung der Studierenden und Lehrbeauftragten Auswahl von und Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern Kooperative Forschung und Weiterbildung Zu den einzelnen Kernprozessen wurden Qualitätsziele definiert und Instrumente festgelegt, die zur kontinuierlichen Verbesserung und zur Feststellung der Zielerreichung beitragen (siehe hierzu Kapitel 4). Schlagworte: Verzahnung von Wissenschaft und Praxis, Attraktivität der Absolventen für den Arbeitsmarkt, Partnerschaftlicher Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis, identifizierte Kernprozesse 3.2.2 Qualitätsziele Aus dem Leitbild und dem daraus abgeleiteten Qualitätsverständnis wurden Qualitätsziele definiert11. Die Qualitätsziele erfüllen folgende Funktion: Die Qualitätsziele sind so konkret, dass im Abgleich zwischen dem Ist-Stand und den formulierten Qualitätszielen sichtbar wird, inwiefern die DHBW ihren eigenen Qualitätsansprüchen gerecht wird. Die Qualitätsziele sind Kernprozessen zugeordnet, so dass die Prozessverantwortlichen aufgefordert sind, sich aktiv für die Zielerreichung einzusetzen und Vorschläge zur Optimierung in die Organisation einzubringen. Zu den Qualitätszielen kann zugeordnet werden, welche Instrumente der Qualitätssicherung aktuell eingesetzt werden, um die Erreichung der Qualitätsstandards zu erheben und Maßnahmen zur Zielerreichung zu initiieren. Die Qualitätsziele dienen somit der Messung der Zielerreichung, der Qualitätssicherung und verbesserung und der Reflektion über die Weiterentwicklung der Qualität in Studium und Lehre an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (zu den Kernprozessen, den definierten Zielen und den zugehörigen Instrumenten siehe Kapitel 4). Schlagworte: Aus Leitbild abgeleitete Qualitätsziele, Qualitätsziele zu Kernprozessen zugeordnet Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 22.04.2005 beschlossen; Internetressource unter http://www.hrk.de/de/download/dateien/QRfinal2005.pdf 11 Die Qualitätsziele wurden durch den Gründungssenat am 29. September 2010 und vom Gründungs-aufsichtsrat am 29. November 2010 verabschiedet. Die verabschiedete Fassung befindet sich im Anhang. 26 3.2.3 Kontinuierliche Qualitätsverbesserung an der DHBW Wie im Leitbild festgehalten, versteht sich die Duale Hochschule als lernende Organisation, die nach einer ständigen Qualitätsverbesserung strebt. In einem kontinuierlich fortdauernden Qualitätsregelkreissystem werden im Qualitätsmanagementsystem der DHBW die verschiedenen Phasen des Qualitätsmanagements durchlaufen. Ein Qualitätszyklus an der DHBW umfasst die vier Dimensionen: a) Datenerhebung zur Evaluation von Studium Lehre und Prüfungswesen, sowie die von kooperativer Forschung und Weiterbildung b) Auswertung der Datenbasis und Abgleich, ob die beschlossenen Maßnahmen aus dem Vorjahr im aktuellem Qualitätszyklus effektiv umgesetzt werden konnten c) Beschluss relevanter Maßnahmen zur Qualitätssicherung und weiteren Qualitätsverbesserung d) Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im Folgejahr Neben den Rückkopplungsschleifen, die innerhalb eines Qualitätszyklus etabliert wurden (vgl. Kapitel 7.2 und 7.3), ist der Abgleich, ob die beschlossenen Maßnahmen des vorhergehenden Zyklus in dieser Periode umgesetzt werden konnten, ein wichtiges Element des Qualitätsmanagementsystems der DHBW. Dies wird im jährlichen Berichtswesen zur Darstellung gebracht. Die Umsetzung dieses kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wird in dem vorliegenden Handbuch beschrieben. Abbildung 6: Qualitätsregelkreissystem 27 Die kontinuierliche Qualitätsverbesserung wird an der DHBW als Kernprozess aufgefasst, der sich folgenden Zielen verschreibt: Durch das QM-System der DHBW werden bestehende Entwicklungsbedarfe zuverlässig angezeigt. Das QM-System verfügt über ausreichende Steuermöglichkeiten und Akzeptanz, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Erzielte Erfolge werden sichtbar gemacht und hervorgehoben. Schlagworte: kontinuierliche Verbesserung als Kernprozess, lernende Organisation, Rückkopplungsschleifen und Maßnahmen, jährliches Berichtswesen, Qualitätsziele in der Qualitätsentwicklung 4 Qualitätsinstrumente der Dualen Hochschule 4.1 Studienangebotsentwicklung12 Die Duale Hochschule verfolgt das Ziel, marktorientiert Studien- und Ausbildungsbedarfe von Unternehmen und Sozialeinrichtungen zu erkennen und zu befriedigen. Hierzu zählen ggf. auch lokale bzw. punktuelle Bedürfnisse von bedeutenden Wirtschaftszweigen bzw. Großunternehmen und Sozialeinrichtungen. Der Zielsetzung einer Flexibilisierung der Ausbildungs- und Studienpläne sowie der Studien- und Prüfungsordnung wurde durch die Möglichkeit zur Einrichtung von Vertiefungen Rechnung getragen. Zugleich wird der Grundsatz eines nicht zu stark differenzierenden Profils der Studienangebote in den Studienbereichen verfolgt. In Berücksichtigung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates sowie des Aufsichtsrats und Senats soll damit einer zu starken Aufsplitterung entgegengewirkt werden. Die Initiative zur Entwicklung neuer Studienangebote ist den Hochschulräten und/oder Akademischen Senaten am jeweiligen Standort übertragen. Auch die QSK oder die Fachkommissionen leiten zur Qualitätssicherung ggf. Maßnahmen für die Modifikation und die Weiterentwicklung von Studienangeboten ein. Anträge zur Einrichtung neuer Studienangebote sind beim Vorstand einzureichen. Dies gilt auch, wenn bereits genehmigte und bestehende Studienangebote an einem zusätzlichem Standort neu angeboten werden sollen oder eine Umwidmung zwischen den am Standort bestehenden Studienangeboten vorgenommen werden soll. Anträge zur Änderung von Studienangeboten sind beim Vorstand einzureichen, wenn wesentliche Änderungen vorliegen. Für die genannten Fälle, hat die DHBW einen Prozess zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen definiert.13 In der Prozessbeschreibung werden die Aufgaben von Vorstand, Fachkommission, Senat und Aufsichtsrat detailliert beschrieben. Der definierte Prozess stellt sicher, dass in der Angebotsentwicklung die Fachexperten, Partner aus der Praxis, externe Berater und die Studierendenvertretung beteiligt sind. Auch nach der Einführung und Weiterentwicklung von Studienangeboten wird kontinuierlich überprüft wie sich die Studienangebote und die Absolventen entwickeln. Dazu werden folgende statistische Daten jährlich erhoben und untersucht: 12 Das Kapitel nimmt die Bestimmungen aus der Satzung „Vorgehensweise und Kriterien zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen (Version II) auf; mit Beschlussfassung des Aufsichtsrats über Version 3 ist das Kapitel entsprechend der dort getroffenen Änderungen anzupassen. 13 Siehe „Vorgehensweise und Kriterien zu Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Studienrichtungen und Vertiefungen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Version III).“ 28 Studienanfängerzahlen differenziert nach Studiengängen und Studienrichtungen und Standorten Studierendenzahlen differenziert nach Studiengängen und Studienrichtungen und Standorten Anzahl der Dualen Partner nach Standort Übernahme- und Beschäftigungsquote der Absolventen Die statistischen Zahlen finden im Jahresqualitätsbericht Eingang und werden dem Aufsichtsrat einmal jährlich vorgelegt. Mit dem beschriebenen Instrumentarium überprüft und verfolgt die DHBW die Erreichung folgender Ziele: Die DHBW entwickelt in enger Kooperation mit den Dualen Partnern nachhaltig attraktive und bedarfsorientierte Studienangebote, die auf die Anforderungen einer komplexen, globalisierten Arbeitswelt zugeschnitten sind. Die DHBW erzielt eine Übernahme- und Beschäftigungsquote ihrer Absolventen von im Durchschnitt mindestens 80%. Der Erfolg der DHBW misst sich an der positiven Entwicklung der Absolventen in ihren Unternehmen und sozialen Einrichtungen. Der Prozess zur Einrichtung neuer Studiengänge stellt einen wichtigen Faktor im Qualitätsmanagement der DHBW dar, alle zentralen Festlegungen aus diesem Prozess werden im Anhang zur Darstellung gebracht (Anlage 7). Abbildung 7 zeigt schematisch den Ablauf zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studienangeboten. Einrichtung, Änderung, Umwidmung oder Aufhebung von Studienangeboten, Antragsprüfung, Entscheidungsverfahren, Mitteilungspflichten, Überprüfung der Zielerreichung Zugehörige Instrumente: „Vorgehensweise und Kriterien für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Studienrichtungen und Vertiefungen (Version III)“ (A7); „Grundordnung“ (A3a und A3b), Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG), „MasterGrundsätze“ (A93), Studierendenstatistiken im Jahresqualitätsbericht 29 Abbildung 7: Prozess zur Einrichtung neuer Studienangeboten 30 4.2 Curriculumsentwicklung Die Curricula der einzelnen Studiengänge werden unter Berücksichtigung des Nationalen Qualifikationsrahmens vom 22. April 200514 auf Landesebene von den jeweiligen Fachkommissionen in Zusammenarbeit zwischen Professoren, Vertretern der Unternehmen / Einrichtungen und externen wissenschaftlichen Beratern entwickelt.15 Durch die enge Zusammenarbeit wird sowohl die Praxisorientierung als auch die wissenschaftliche Fundierung der Studiengänge abgesichert, darüber hinaus können durch dieses Verfahren relevante Kompetenzen identifiziert werden, deren Vermittlung durch das Curriculum abgesichert werden soll. Zielt ein Studiengang darauf, dass ein berufsrechtlich relevanter Abschluss (z. B. Steuerprüfer oder Wirtschaftsprüfer) erlangt werden soll, wird das Curriculum mit den entsprechenden Vorgaben der Kammern und Dachverbände abgeglichen. In der Curriculumsentwicklung von Bachelor-Studiengängen wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Praxismodule mit den Schwerpunkten der Theoriephasen korrespondieren.16 Die praktischen Studienanteile sind entweder als separate Praxismodule konzipiert (Studienbereiche Wirtschaft und Technik) oder in die Module integriert (Studienbereich Sozialwesen). In jedem Studienbereich wurden Leitlinien zur Struktur von Bachelor-Studiengänge erarbeitet, die neben inhaltlichen Bestimmungen zu den Studienmodellen auch Vorgaben zu den PflichtLehrveranstaltungen, zum studentischen Workload, der Prüfungsbelastung der Studierenden und zur Modularisierung der Studiengänge im Studienbereich beschreiben. In der Curriculumsentwicklung werden diese Leitlinien zu Grunde gelegt. Analog hierzu wurden für die Master-Studiengänge „MasterGrundsätze“ vereinbart, die für die Entwicklung neuer Angebote maßgeblich sind. Wurde ein Curriculum von der Fachkommissionen verabschiedet und durch Vorstand sowie ggf. von Senat und Aufsichtsrat genehmigt, definiert dies den verbindlichen Rahmen für die Durchführung des Studienangebots an jedem DHBW Standort. Studiengänge, die an mehreren Standorten angeboten werden, sind durch dieses Vorgehen miteinander vergleichbar. Zugleich ist die Möglichkeit gegeben, im Rahmen von studienbereichsspezifischen Regelungen durch regionale Schwerpunktsetzungen ein standortspezifisches Profil aufzubauen. Das Abschlussziel des Studiengangs, der Bedarf für das Angebot, die Qualifikationsziele, das Studiengangskonzept sowie das Curriculum (dargestellt in Modulübersichtstabellen und Ablaufplanungen) werden in der „Studiengangsbeschreibung“ festgehalten, die einer vorgegebenen Dokumentations-Struktur folgt. Die Modulbeschreibungen werden nach einem gemeinsam verabschiedeten Muster entwickelt. Sie weisen Kompetenzziele in unterschiedlichen Kompetenzbereichen auf (Sachkompetenz, sozialethische Kompetenz, Selbstkompetenz und übergreifende Handlungskompetenz), außerdem werden die Lehrinhalte auf Modulebene definiert. Die Curricula unterliegen einer ständigen Überprüfung. Die Modulverantwortlichen sammeln dazu Anregungen zur Weiterentwicklung der Module, die von Studierenden, Lehrenden, Studiengangsleitung oder Praxispartnern eingebracht werden können. Gemeinsam mit den Studiengangsunterausschüssen bzw. Fachkommissionen (Studienbereich Sozialwesen) diskutieren die Modulverantwortlichen über diese Anregungen. Bei wesentlichen inhaltlichen Änderungen eines Moduls ist die Abstimmung mit den Unterausschüssen der Fachkommission vorzunehmen. Änderungen auf rein redaktioneller Ebene kann der Modulverantwortliche eigenverantwortlich durchführen. Zur ständigen Überprüfung der Curricula gehört auch, dass die Studierenden in der studentischen Evaluation die Studieninhalte unter anderem hinsichtlich des empfundenen Nutzens, der Relevanz und des Praxisbezugs bzw. des Theorie-Praxis Transfers, der Angemessenheit des Niveaus und der 14 vgl. Fussnote Nr.10. Um die Fachkommissionen und ihre Unterkommissionen in ihrer Arbeit zu unterstützen, wurde eine Handreichung für die „Definition von Kompetenzen an der DHBW (Bereich Bachelor)“ entwickelt, die explizit auf den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse eingeht 16 Im Studienbereich Sozialwesen sind Theorie- und Praxisinhalte in den Modulen integriert. 15 31 Abstimmung zwischen Lehrveranstaltungen bewerten. Aus den Rückmeldungen ergeben sich Hinweise für Entwicklungsbedarfe. Außerdem wird der studentische Workload erhoben so dass bei einer zu hohen Belastung der Studierenden gegebenenfalls reagiert werden kann. Weitere wichtige Hinweise zur Weiterentwicklung des Curriculums resultieren außerdem aus den Rückmeldungen der Dualen Partner und der kooperierenden Einrichtungen, die im Rahmen der Evaluation über die Studiengangsleitungen bzw. die wissenschaftlichen Leitungen eingeholt werden. Außerdem werden im Qualitätsbericht Abbrecher- und Durchfallerquoten erhoben, so dass sofort sichtbar wird, wenn Probleme hinsichtlich der Studierbarkeit entstehen sollten. Auch aus der Evaluation des Prüfungswesens, die gemeinsam mit externen Gutachtern und Fremdevaluatoren durchgeführt wird, resultieren wichtige Hinweise zur Verbesserung der Curricula. Im Zuge der Fremdevaluation der Bachelorstudiengänge erhält die DHBW zudem Rückmeldung, inwiefern die Absolventen der DHBW das Niveau eines Bachelor of Honours erreichen konnten. Der Bachelor of Honours entspricht einer „First cycle (end of cycle) qualification“ des Qualifications Framework in the European Higher Education Area (EHEA).17 Für die Entwicklung von Curricula setzt sich die DHBW folgende Ziele, die bislang für BachelorStudiengänge formuliert wurden und künftig auf Master-Studiengänge anzupassen sind: Das Curriculum der DHBW ist darauf ausgerichtet, dass die Studierenden berufliche Handlungskompetenz erwerben, welche es ihnen erlaubt, frühzeitig verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen. Das Curriculum unterstützt dabei die Entwicklung persönlicher, fachlicher, methodischer und sozial-ethischer Kompetenzen. Das Curriculum ist so gestaltet, dass in der Theorie Fragestellungen der Praxis behandelt werden und Theorie in der Praxis erfahrbar ist, so dass die Theorie- und Praxisphasen sich gegenseitig ergänzen und eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis sichtbar wird. Das Curriculum sieht vor, dass die Studierenden im Verlauf des Studiums zunehmend selbstorganisiert Lernen und steigende fachliche Anforderungen bewältigen müssen. Das Curriculum ist so aufgebaut, dass die Arbeits- und Prüfungsbelastung der Studierenden für Intensivstudiengänge angemessen ist. Bei der Curriculumsentwicklung greift die DHBW Anregungen aus der Praxis auf und nimmt wissenschaftliche Neuerungen als Anstoß zur Weiterentwicklung. Schlagworte: Curriculumsentwicklung, Zusammenarbeit zwischen Professoren und Vertretern der Wirtschaft, studentische Beteiligung, Standortspezifisches Profil, Sicherung der Prozess- und der Ergebnisqualität, Erhebung des Workloads unter Studierenden, Feststellung des Qualifikationsniveau in Fremdevaluation 17 Vgl. hierzu „The Bologna Process in higher education Compatibility of The framework for higher education qualifications in England, Wales and Northern Ireland with the Framework for Qualifications of the European Higher Education Area November 2008”, http://www.qaa.ac.uk/academicinfrastructure/FHEQ/BolognaLeaflet.pdf (letzter Zugriff 25.02.2011) 32 Zugehörige Instrumente: „Vorgehensweisen und Kriterien für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Studienrichtungen und Vertiefungen“ (A7); „Strukturen des Studienmodells Wirtschaft (A29)“, „Leitlinien für Modulpläne in der DHBW- Technik“ (A39), „Studienmodell Sozialwesen“ (A49), „Handreichung für Masterprogramme an der DHBW: Rahmenrichtlinien, 30.09.2010“ (A94), „Dokumentationsvorlage ‚Studiengangsbeschreibung’ inklusive Formatvorlage Modulbeschreibung“ (A10a), „Dokumentationsvorlage `Studiengangsbeschreibung` inklusive Formatvorlage Modulbeschreibung für Master (A10b), „Vorlage für die ‚Studiengangsbeschreibung’ im Studienbereich Technik“ (A40), „Studentischer Evaluationsbogen (Bachelor)“ (A11a), „Studentischer Evaluationsbogen (Master)“ (A11b), „Qualitätsbericht der Studiengangsleitung“ (A18a), „Qualitätsbericht der wissenschaftlichen Leitung (Master)“ (A18b), Studierendenstatistik im Jahresqualitätsbericht und in den landesweiten Mastergesamtberichten. 4.3 Durchführung von Lehrveranstaltungen Die Lehre an den verschiedenen Standorten hat sich in Bezug auf die Pflichtveranstaltungen an den von den Fachkommissionen verabschiedeten Curricula und Modulbeschreibungen zu orientieren, wobei bei der konkreten Ausgestaltung Freiräume bestehen. Neben der gelungenen Verzahnung von Theorie und Praxis, die es den Studierenden ermöglicht, die Relevanz der Theorie für die Praxis zu erkennen, ist der DHBW auch wichtig, den Studierenden die Methoden wissenschaftliches Arbeiten zu vermitteln. Inwiefern die gelehrten Inhalte Praxisrelevanz aufzeigen, wird in der studentischen Evaluation abgefragt, inwiefern wissenschaftliches Arbeiten durch eigene Schulungen besonders gefördert wurde, wird bei den Studiengangsleitungen und wissenschaftlichen Leitungen jährlich erhoben. An die Lehrenden, die aus Wissenschaft und Praxis kommen, werden hohe Anforderungen im fachlichen und pädagogischen Bereich gestellt. Die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sind im § 47 LHG festgelegt. Die DHBW hat außerdem für Berufungsverfahren zur Besetzung einer Professur mit Lehraufgaben sowie der Vergabe der Studiengangsleitungsfunktion einen Leitfaden entwickelt. Auch bei der Auswahl von externen Lehrbeauftragten werden neben fachlichen Fähigkeiten auch didaktische und methodische Kompetenzen eingefordert. Die DHBW begrüßt die Zusammenarbeit mit Lehrbeauftragten aus der Praxis, die zu der engen Verzahnung zwischen Theorie und Praxis wesentlich beiträgt, es wird aber überprüft, dass der Anteil von Lehrbeauftragten an der Lehre 60% nicht übersteigt. Die DHBW hat für die Beauftragung von Lehrbeauftragten eine Richtlinie beschlossen, in der die Anforderungen an Lehrbeauftragte definiert sind. Die Dozierenden übernehmen mit ihrem Lehrauftrag die Verantwortung, die Studierenden zu eigenständig-methodischem und hinterfragendem Denken zu befähigen und die gesetzten Lernziele in dem vereinbarten Zeitrahmen zu erreichen. Die Dozierenden sind dabei den Ansprüchen und Besonderheiten der DHBW verpflichtet. Die Lehrenden können sich dabei an den didaktischen Vorschlägen und Überlegungen aus dem „Handbuch ‚Lehre’ an der Dualen Hochschule“ orientieren. Außerdem steht ihnen ein breites Weiterbildungsangebot des Zentrums für Hochschuldidaktik und Personalentwicklung der DHBW zur Verfügung, welches allen Lehrenden der DHBW zur Teilnahme offen steht. Für die fachliche Weiterentwicklung der Professoren werden Tätigkeiten im Bereich der kooperativen Forschung und der Weiterbildung als zentral angesehen; eine Erhebung über Aktivitäten in diesen Bereichen erfolgt jährlich. Die Dozierenden können nach eigener Einschätzung und gemäß der eigenen Erfahrungen gewisse Schwerpunkte setzen und den regionalen Anforderungen der Ausbildungsbetriebe entgegenkommen, ohne dabei jedoch wesentliche Lerninhalte und Lernziele zu vernachlässigen. Um bei den Studierenden die von der DHBW als wichtig erachteten Kompetenzen im Laufe des Studiums systematisch zu entwickeln, sind die Dozenten insbesondere dazu aufgefordert: die Gewichtung und Weiterführung einzelner Aspekte abhängig vom Wissensstand und dem Interessenprofil der Studierenden zu gestalten 33 durch eine ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Studieninhalte dafür Sorge zu tragen, dass aktuelle Entwicklungen aus Wissenschaft und Praxis in die Lehre Eingang finden durch geeignete Methodenwahl für die vielfältigen Einzelprobleme der Praxis eine wissenschaftliche Fundierung und einen theoretischen Bezugsrahmen zu schaffen eine Lernkultur zu schaffen, die nicht voraussetzt, dass zu jeder Frage eine eindeutige Antwort gefunden werden kann, sondern die dazu beiträgt, die Offenheit von Problemstellungen konstruktiv zu diskutieren mittels verschiedener Lehr- und Lernformen die Studierenden zum selbstständigen Arbeiten anzuleiten.18 Werden Probleme mit einem Dozierenden oder Lehrbeauftragten sichtbar, ist die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftliche Leitung vor Ort dazu aufgefordert, sich um eine Lösung zu bemühen. Die DHBW sieht außerdem eine adäquate Infrastruktur und Sachausstattung an den Studienakademien als unerlässliche Vorraussetzung für gute Lehre an. Hierzu wird in der jährlichen Evaluation studentisches Feedback eingeholt. Als Schlüsselpunkt für gelingendes Lernen muss außerdem das studentische Engagement im Studium gesehen werden. Um den Studierenden diese Perspektive präsent zu halten, wird im Rahmen der Evaluation auch hier eine Einschätzung erfragt. Für die Durchführung von Lehrveranstaltung an den Studienakademien im Bachlelor-Bereich setzt sich die DHBW folgende Ziele: Lehrveranstaltungen an der DHBW o vermitteln die in der Modulbeschreibung definierten Kompetenzen o stellen die Relevanz der Theorie für die Praxis heraus und bereiten den Brückenschlag zur Praxis vor o setzen Problemstellungen und Erfahrungen aus der Praxis in einen theoretischen Kontext und stellen diese zur Diskussion, o greifen Beispiele aus (kooperativen) Forschungsprojekten auf o motivieren die Studierenden dazu, selbsttätig zu ihrem Lernerfolg beizutragen. o sind methodisch darauf ausgerichtet, Handlungskompetenz zu fördern. Die Professoren und Professorinnen der DHBW entwickeln sich kontinuierlich fachlich und didaktisch weiter und nutzen bestehende Weiterbildungsoptionen. Dozierende zeichnen sich durch ihre fachliche Kompetenz, den aktuellem Bezug zur Praxis und durch gute didaktische Grundkenntnisse aus. Die DHBW bietet Ihren Studierenden ein motivierendes Lern – und Arbeitsumfeld mit adäquater Infrastruktur und gezielter Förderung des wissenschaftlichen Arbeitens. Schlagworte: Lernziele in den Modulbeschreibungen, Pflichtveranstaltungen, Verzahnung von Theorie und Praxis in der Lehre, Vermittlung wissenschaftlichen Arbeitens, standortspezifische Veranstaltungen, Gewichtung einzelner Aspekte, ständige Aktualisierung der Lerninhalte, hohe Anforderungen an Lehrende, Methodenvermittlung, Lernkultur, Anleitung zum selbstständigen Arbeiten, adäquate Infrastruktur 18 Im Studienbereich Wirtschaft werden diese Kriterien ausführlich in dem Dokument „Orientierungskriterien für Lehre an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ (A 30) beschrieben. 34 Zugehörige Instrumente: „Leitfaden für Berufungsverfahren zur Besetzung einer Professur mit Lehraufgaben sowie der Vergabe der Studiengangsleiterfunktion an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ (A5); „Richtlinie für die Bestellung von Lehrbeauftragten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ (A5b); „Satzung der Dualen Hochschule zur Evaluation der Qualität des dualen Studiums“ (A4), „Satzung der Dualen Hochschule BadenWürttemberg zur Evaluation der Qualität von Studium und Lehre in Masterstudiengängen (Evaluationssatzung Master DHBW)“ (A87), „Orientierungskriterien für Lehre an Dualen Hochschule (Studienbereich Wirtschaft)“ (A30), „Handbuch Lehre an der Dualen Hochschule“ (A23), „Studentischer Evaluationsbogen (A11a)“, „Studentischer Evaluationsbogen (Master)“ (A11b), „Erhebung kooperative Forschung und Weiterbildung“ (A24), „Bericht kooperative Forschung und Weiterbildung“ (A25), Modulbeschreibungen (siehe Anlage 10a und b) 4.4 Studium in der Praxis Maßstab für das Studium in der Praxis im Bachelor-Bereich sind die in den PraxisModulbeschreibungen enthaltenen Modulziele, die mit den Ausbildungsstätten abgestimmt wurden. Die Ausbildungsstätten sind hierbei dazu aufgefordert, Ausbildungsplanungen für die im Rahmen der Praxismodulbeschreibung festgelegten Ausbildungsinhalte zu erstellen. Die Ausbildungsstätte verpflichtet sich hierzu durch den Studien- und Ausbildungsvertrag, den jeder Bachelor-Studierende mit seinem Dualen Partner schließt. Die Ausbildungsstätte ist außerdem gemäß der „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule BadenWürttemberg für ein Bachelor-Studium vom 05. Oktober 2010“ verpflichtet, die Studierenden während der praxisorientierten Ausbildung in der Ausbildungsstätte entsprechend den Anforderungen nach den Studien- und Prüfungsordnungen zu betreuen und zu unterstützen. Die Ausbildungsstätte vereinbart vor jeder Praxisphase mit dem Studierenden Lernziele. In dem Beurteilungsgespräch am Ende der Praxisphase erhalten die Studierenden unmittelbare Rückmeldung auf ihr Lern- und Arbeitsverhalten sowie Anregungen für ihre weitere Entwicklung. Der Lernfortschritt der Studierenden in den Praxisphasen wird innerhalb des Prüfungssystems der DHBW gemeinsam von Praxisvertretern und dem wissenschaftlichem Lehrpersonal überprüft. Als besonderes Instrument wird in Praxismodulen ein Reflexionsinstrument („Darstellung und Reflexion der Praxisphase“) eingesetzt. Ziel ist es, die Lernfortschritte in der Praxisphase und den Transfer zwischen Theorie und Praxis bzw. Praxis und Theorie aus studentischer Sicht zu dokumentieren. Außerdem erhalten die Studiengangsleitungen durch schriftliche Prüfungsleistungen, die auf die Praxisphasen bezogen sind, Einblick in die Qualität des Studiums in der Praxis. Die Studiengangleitung gibt hierzu im Rahmen der Evaluation jährlich eine zusammenfassende Einschätzung ab. Die Studierenden bewerten in der studentischen Evaluation die Qualität der praktischen Ausbildung unter anderem hinsichtlich der Fragen, ob Zielvereinbarungen getroffen wurden und Ausbildungsplanungen bestehen, ob sie den Eindruck hatten, dass berufsrelevanter Qualifikationen vermittelt wurden, inwiefern persönliche und sozialen Kompetenzen gefördert wurden, ob eine Betreuung (fachlich und persönlich) statt fand und inwiefern die Organisation der Praxisphasen zufriedenstellend war. Außerdem geben die Studierenden an, ob sie Feedback über den Ausbildungsfortschritt (Lernerfolg) erhalten haben. In den berufsbegleitend ausgerichteten Master-Studiengängen wird die Verzahnung von Theorie und Praxis dadurch erreicht, dass die Themenstellungen von Projekt- und Master-Arbeiten bewusst auf den Arbeitskontext des Studierenden zugeschnitten werden. Die kooperierende Einrichtung verpflichtet sich in einer Vereinbarung dazu, dass Studierende in geeignete Projekte und Prozesse eingebunden werden und sich so berufspraktische Untersuchungsgegenstände erschließen können. Die kooperierende Einrichtung wird so zum „Türöffner“ für interessante Projekte, relevante Daten und Schlüsselpersonen. 35 Für die Durchführung des Bachelor-Studiums in der Praxis hat die DHBW folgende Ziele definiert: In den Praxisphasen bei den Dualen Partnern o werden die im Modulplan festgelegten Kompetenzen vermittelt o werden den Studierenden fordernde und vielfältige Aufgaben in wechselnden Teams gestellt, die dem erreichtem Kompetenzniveau angemessen sind. o wird den Studierenden die Möglichkeiten geboten, selbstständig zu arbeiten und frühzeitig Verantwortung zu übernehmen o werden mit den Studierenden zu Beginn der Praxisphase Zielvereinbarungen getroffen o erhalten die Studierenden qualifiziertes Feedback zu ihrem Lern- und Arbeitsverhalten sowie Anregungen zur weiteren Entwicklung Das Studium in der Praxis wird von den Dualen Partnern so geplant und vorbereitet, dass die Studierenden die vereinbarten Aufgaben zügig und umfassend übernehmen können. Den Studierenden werden Ausbildungsleiter und Betreuer zur Seite gestellt, die eine angemessene persönliche und fachliche Eignung aufweisen. Die Studiengangsleitung beobachtet die Entwicklung der Studierenden in den Praxisphasen und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Schlagworte: Studium in der Praxis, Praxismodulbeschreibungen, Ausbildungsplanungen der Dualen Partner und kooperierenden Unternehmen, berufsrelevante Prüfungsleistungen Zugehörige Instrumente: „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule BadenWürttemberg für ein Bachelor-Studium vom 05. Oktober 2010“ (A6), Studien- und Ausbildungsverträge in Wirtschaft, Technik und Sozialwesen (A26, A37, A46), „Vereinbarung zwischen der kooperierenden Einrichtung und dem/der Studierenden eines Masterstudiengangs zum Master of Arts, Master of Science oder Master of Engineering“ (A89), „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von kooperierenden Einrichtungen für ein Masterstudium“ (A90), Praxismodulbeschreibungen, Rahmenstudienpläne für das Studium in der Praxis (Dokumentation gemäß der Dokumentationsvorlage ‚Studiengangsbeschreibung’), A10a), „Ablauf und Reflexion der Praxisphase“ (A12), „Studentischer Evaluationsbogen“ (A11a), „Studentischer Evaluationsbogen (Master)“ (A11b) 36 4.5 Prüfungsstellung, -durchführung und -bewertung Abbildung 8: Studienkontexte eines DHBW-Studiums Zur Erreichung der im Curriculum festgehaltenen Lernziele sind die Studierenden dazu aufgefordert, folgende gleich wesentliche Leistungen zu erbringen: a) die aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Art b) das Selbststudium, z.B. der zu Grunde gelegten Literatur, in Arbeitsgruppen c) der Transfer und Qualifikationserwerb in der Praxisphase bzw. in der beruflichen Praxis d) Prüfungen / Prüfungsleistungen in den vorgenannten Studienbereichen In der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienbereichs ist festgelegt, welche Studienvoraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Leistungsnachweise durch die Studierenden im Laufe des Studiums erbracht werden müssen. Die Prüfungsordnung und die entsprechende Modulbeschreibung bilden den formaljuristischen Handlungsrahmen bei der Durchführung der Prüfungen. Hier sind auch Schutzfristen bestimmt und definiert, wie Nachteilsausgleiche geschaffen werden können. Die Duale Hochschule hat außerdem zur Harmonisierung des Prüfungsgeschehens insbesondere für die Bachelor-Studiengänge Kriterienkataloge aufgestellt. Diese dienen als Richtlinie für die Lehrkräfte und Prüfer. Neben den bereichsspezifischen Kriterienkatalogen zur Stellung, Korrektur und Bewertung von Klausuren stehen auch Kriterienkataloge zu den Anforderungen, Begutachtungen und Bewertungen von Studien-, Projekt-, Seminar- und Bachelorarbeiten zur Verfügung sowie Orientierungskriterien für mündliche Prüfungen, sofern diese durchgeführt werden.19 19 Richtlinien und Kriterienpapiere für die Master-Studiengänge müssen noch entwickelt werden. 37 Die Aufgabenstellung von Projektarbeiten in den Bachelor-Studiengängen der Studienbereiche Wirtschaft und Technik ist so angelegt, dass praktische Verfahrensweisen vor dem Hintergrund theoretischer Konzepte diskutiert werden; im Studienbereich Sozialwesen wurden hierfür „Transferaufgaben“ eingerichtet. Die Studierenden erhalten im Anschluss an die Projektarbeit (oder die Transferaufgaben) ein Feedback über die erbrachte Leistung. Die Aufgabenstellung der Bachelorarbeit ist so anzulegen, dass eine Anwendung theoretischer Aspekte auf die Praxis zur Bearbeitung der Fragestellung explizit erforderlich ist. Der akademische Betreuer berät die Studierenden bezüglich der Themenfindung und in der Umsetzung der Maßgaben wissenschaftlichen Arbeitens. Die Ausbildungsstätte verpflichtet sich dazu, die Studierenden für Prüfungsleistungen freizustellen, sowie bei Projekt – und Bachelorarbeiten die notwendige Zeit für die Bearbeitung der Arbeiten einzuräumen. Bei Masterstudiengängen sind die Prüfungsleistungen so ausgewählt, dass diese den Theorie-PraxisTransfer gezielt fördern, so wurde hier eigens die Prüfungsleistung „Transferbericht“ eingeführt. Die Studierenden führen außerdem anwendungsorientierte Research Projects durch und erstellen Projektarbeiten, die im Umfeld der betrieblichen Praxis angesiedelt sind und ein fachpraktisches Problem aufgreifen. Die Master-Thesis ist darauf ausgerichtet, dass der Studierende sich mit einer Themenstellung seiner betrieblichen Praxis befasst und damit ein wichtiger Baustein des TheoriePraxis-Transfers. Das gesamte Prüfungswesen der Bachelor- und Master-Studiengänge wird einer Evaluation unterzogen, die sichtbar macht, inwiefern die Studienleistungen an den verschiedenen Standorten miteinander vergleichbar sind und auch einer Fremdevaluation standhalten können. Dabei wird unter Einbeziehung von internen und externen Gutachtern sowie von External Examiner in sogenannten „Pre- und Post-Checks“ überprüft, inwiefern die Prüfungsstellung, -durchführung und -bewertung den Fachstandards auf angemessenem Niveau entspricht. Im Falle der Bachelor-Studiengänge geben die Gutachter des Fremdevaluators am Ende des Verfahrens ein Votum darüber ab, inwiefern das angestrebte Qualifikationsziel erreicht werden konnte. In den Master-Studiengängen erfolgt Rückmeldung über die Angemessenheit der Prüfungsstellung, des akademischen Niveaus und der Nachvollziehbarkeit der vorgenommenen Bewertung durch externe Gutachter. Parallel dazu erhebt die DHBW Daten, inwiefern die Studierenden Widerspruch gegen Bewertungen einlegen. Die Zahl der Widersprüche wird im Jahresqualitätsbericht reflektiert. Für die Prüfungsstellung, -durchführung und -bewertung hat sich die DHBW folgende Zielsetzungen gestellt: Die Prüfungsdurchführung und -bewertung an der DHBW ist transparent und nachvollziehbar. Prüfungen an der DHBW finden unter vergleichbaren Rahmenbedingungen und auf einem vergleichbaren Anforderungsniveau statt, so dass in Bezug auf die Prüfungsvorbereitung, durchführung und -bewertung für alle Studierenden möglichst gleiche Chancen geschaffen werden. Prüfungen enthalten bevorzugt transferorientierte Aufgabenstellungen auf angemessenem Prüfungsniveau, die von den Studierenden analytisches Denken und kritische Reflexion erfordern. Die Studierenden erhalten gehaltvolles Feedback zu ihren Prüfungsergebnissen, welches es ihnen erlaubt, sich selbst realistisch einzuschätzen und Lernbedarfe zu erkennen. Für die Themenstellung, Betreuung und Bewertung von Projekt- und Abschlußarbeiten setzt sich die DHBW folgende Ziele. Diese differenzieren sich im Bachelor und Masterstudiengängen nach wissenschaftlichen Niveau und Umfang der Arbeiten. Bei der Themenfindung von Projekt- und Abschlußarbeiten bringen Studierende eigene Fragestellungen ein, die praktische Relevanz für die Dualen Partner aufweisen sollten und sich für eine wissenschaftliche Bearbeitung eignen. 38 Bei der eigenständigen Ausarbeitung der Themenstellung werden Studierende durch die Ausbilder bzw. Anleiter in der Praxisphase und die Betreuer in der Studienakademie im angemessenen Umfang individuell und qualifiziert beraten. Bei der Bearbeitung des Themas gehen die Studierenden nicht nur deskriptiv sondern auch problemlösend vor und reflektieren kritisch das erzielte Gesamtergebnis. Alle Abschluß- und Projektarbeiten wissenschaftlichen Ansprüchen. genügen formal, methodisch und inhaltlich Schlagworte: Prüfungsordnungen, Nachteilsausgleiche, Vergleichbarkeit der Ergebnisse, Fremdevaluation, Richtlinien zum Prüfungswesen, Prüfungsbegutachtung, externe Gutachter Zugehörige Instrumente: I Prüfungsordungen: „Prüfungsordnung im Studienbereich Wirtschaft“ (A27-28b), „Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Studienbereich Technik der Dualen Hochschule BadenWürttemberg“ (A38a-b), „Prüfungsordnung im Studienbereich Sozialwesen“ (A47-48), „Studien- und Prüfungsordnung der Masterstudiengänge in den Studienbereichen Wirtschaft, Technik und Sozialwesen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)“ (A88a-b) II Kriterienkataloge für Prüfungsleistungen und deren Bewertung: a) Studienbereich Wirtschaft: „Gutachten (Formular zur Bewertung von Projekt- und Bachelorarbeiten“ (A31), „Kriterienkatalog zu Klausuren“ (A32), „Orientierungskriterien für mündliche Prüfungen an der Dualen Hochschule“ (A33), „Infopapier zu Praxismodulen“ (A34), „Infopapier zu Projektarbeiten“ (A35), „Infopapier zu Bachelorarbeiten“ (A36) b) Studienbereich Technik: „Richtlinien für die Bearbeitung und Dokumentation der Praxismodule, Studienund Bachelorarbeiten“ (A41), „Anmeldeformular Projektbericht/Projektarbeit“ (A42), „Klausuren – Hinweise zur Stellung und Korrektur“, „Klausurrichtlinien“, „Excel-Arbeitsblatt zur Klausurbenotung“, „Kurzfassung der Klausurrichtlinien für erfahrene Dozenten“, „Anleitung zur Bewertung von Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten“, Kurzfassung der Klausurrichtlinien für erfahrene Dozenten,20 „Anleitung zur Bewertung von Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten“ (A43), „Bewertung/Gutachten für Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten (Auszug)“ (A45), weitere siehe Kap. 10.2.321. c) Studienbereich Sozialwesen: „Punkteschema/Notenschema für die Bewertung von Leistungsnachweisen“ (A51), „Bewertungskriterien für die Bachelorarbeit“ (A52), „Fragen zur Qualität der Betreuung der Bachelorarbeit“ (A53), „Beurteilungskriterien für die Seminararbeiten“ (A54), „Notendefinition und -beschreibungen“ (A69), „Protokoll Seminararbeit“ (A81), weitere siehe Kap. 10.3.3 III Standardisierte Formulare zur Evaluation des Prüfungswesens: Bachelor: „Vorab-Begutachtung (Pre-Check) durch Externe(n) Gutachter/in von Klausurstellungen (1.+2. Studienjahr) (A13), „Post-Check von korrigierten Klausuren durch Externe(n) Gutachter/in (1.+2. Studienjahr)“ (A14), „Post-Check von korrigierten Klausuren durch Interne Gutachter (3. Studienjahr)“ (A15a), „Begutachtung von mündlichen Prüfungen durch Interne Gutachter“ (A16), „Begutachtung von Bachelorarbeiten“ (A17) Master: „Post-Check von korrigierten Klausuren durch Externe(n) Gutachter/in (Master)“ (A15b)“, „Vorab-Begutachtung (Pre-Check) von Klausurstellungen Master“ (A13b), „Begutachtung von mündlichen Prüfungen durch Interne Gutachter (Master)“ (A16b), „Begutachtung von Masterarbeiten“ (A17b) 20 21 Vgl. http://studium.ba-bw.de/. Vgl. http://studium.ba-bw.de/. 39 4.6 Kooperative Forschung und Weiterbildung an der Dualen Hochschule Seit der Gründung der Berufsakademien besteht der Anspruch, eine akademische und wissenschaftliche Qualifizierung mit hohem Praxisbezug anbieten zu können. Die kontinuierliche wissenschaftliche und didaktische Weiterbildung der Professoren wurde dabei stets als wesentlicher Faktor dafür angesehen, dass aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen in der Lehre einfließen können und der Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis auf akademischem Niveau gelingen kann. Für die Professoren bestand zu diesem Zweck die Möglichkeit, an Tagungen, Workshops und Kongressen teilzunehmen. Außerdem konnten Professoren für Weiterbildungssemester freigestellt zu werden. Mit der Umwandlung der Berufsakademien zur Dualen Hochschule Baden-Württemberg erging an diese zusätzlich der Auftrag zu kooperativer Forschung. Bei der künftigen Umsetzung dieses Auftrags kann die Duale Hochschule auf weit reichende Erfahrungen aufbauen, die nicht nur im Bereich der wissenschaftlichen und didaktischen Weiterbildung liegen. Die an der DHBW versammelte Forschungsexpertise spiegelt sich zum Beispiel in den unterschiedlichen Steinbeis-Transfer-Zentren wider. Zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis hat die DHBW „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 8/ 2010, 7. Juli 2010) erlassen. Die Richtlinien basiert in wesentlichen Teilen auf den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen. Um dem Forschungsauftrag gerecht zu werden, besteht für Professoren auch weiterhin die Möglichkeit, für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zur Fortbildung in der Praxis ein Forschungs- oder Praxissemester zu nehmen (vgl. § 49 Abs 6 LHG). Zukünftig wird die DHBW außerdem Strukturen aufbauen, die Forschungsaktivitäten unterstützen und die Integration von Forschung und Lehre fördern. Die Beteiligung der Partner aus der Region bei diesem Prozess wird dabei eine wichtige Rolle spielen, so dass Maßnahmen zur Forschungsförderung nicht nur zentral, sondern auch lokal getroffen werden müssen. Bereits jetzt erhebt die DHBW die Aktivitäten der Professorenschaft in den Bereichen kooperativer Forschung und Weiterbildung, um ein klares Bild zu erhalten, wo die DHBW steht und welche Entwicklungen hier künftig vollzogen werden können. Wie im Leitbild und gesetzlich festgehalten ist, nimmt kooperative Forschung an der DHBW auf die Erfordernisse der dualen Ausbildung Bezug und wird im Zusammenwirken mit den Ausbildungsstätten betrieben. Von der professoralen Beteiligung an kooperativen Forschungsprojekten profitieren die Studierenden unter anderem, indem aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen in die Lehre eingebracht und reflektiert werden können. Eine direkte Verknüpfung von Forschung und Lehre zeigt sich zudem im Rahmen von studentischen Projektarbeiten mit hohem Innovationspotenzial bei der Ausarbeitung von Bachelorarbeiten, sowie den Research Projects der Master-Studiengänge und den Masterarbeiten (vgl. Kapitel 4.1). Durch den Einfluss von aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen in die Lehre und die Verknüpfung von Forschung und Lehre wird bei den Studierenden der DHBW das Verständnis für übergreifende Zusammenhänge gestärkt und die Fähigkeit trainiert, Probleme methodensicher und zielgerichtet zu lösen. Durch den hohen Anwendungsbezug in der kooperativen Forschung wird zudem der Transfer zwischen Theorie und Praxis auf hohem Niveau vollzogen. Für den Bereich der Weiterbildung und kooperativen Forschung hat die DHBW folgende Ziele definiert: Die Professoren der DHBW engagieren sich in Aktivitäten der Weiterbildung und kooperativen Forschung. Dies zeigt sich in: o Aufbau fachlicher Kompetenzzentren und kooperativer Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern o Inanspruchnahme von Forschungs- und Praxissemestern o Publikationen o Kooperationen mit Dualen Partnern im Zusammenhang mit Abschluss- und Studienarbeiten 40 o Teilnahme an Tagungen und Weiterbildungsangeboten o Beiträgen zur Ausrichtung wissenschaftlicher Tagungen o Mitarbeit in wissenschaftlichen Gremien Schlagworte: Wissenschaftliche und didaktische Weiterbildung des hauptamtlichen Lehrpersonals, Auftrag zur kooperativen Forschung, Bezug der Forschung zur dualen Ausbildung, studentische Projektarbeiten im Rahmen kooperativer Forschung, Stärkung des Verständnisses übergreifender Zusammenhänge und Methodentraining Zugehörige Instrumente: „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Dualen Hochschule Baden Württemberg (A8) „Erhebung von kooperativer Forschung und Weiterbildung“ (Erhebungsund Berichtsformat)“, (A24, A25) 4.7 Studienorganisation Das Studium an der DHBW zeichnet sich durch kleine Gruppen aus, die im besonderen Maße dazu beitragen, dass ein intensiver Austausch zwischen Studierenden und Dozenten möglich wird. Beides ermöglicht zugleich die konzentrierte Vermittlung von Studieninhalten, die zu kurzen Studienzeiten beitragen. Diese Aspekte können als wesentliches Qualitätsmerkmal eines Studiums an der DHBW gesehen werden. Als Ansprechpartner stehen den Studierenden die Studiengangsleitung, die wissenschaftliche Leitung oder die Studierendensekretariate zur Verfügung. Die Studiengangsleitung erhält für die Betreuung einen Deputatsnachlass, der in der Regel einer Reduktion des Lehrdeputat um 50% entspricht. Die Deputatsentlastung für die Studiengangsleitung ist in einer Lehrdeputatsverordnung des „Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Baden Württemberg“ geregelt. Außerdem wird jeder Studiengangsleitung eine halbe Sekretariatsstelle zuerkannt. Die wissenschaftlichen Leitungen werden gemäß der geltenden Vergütungssatzung vergütet. Die Studierenden können die Betreuung und die Studienorganisation in der studentischen Evaluation jährlich bewerten. Die Studierenden sind hier dazu aufgefordert, folgende Kriterien zu evaluieren: a) Semesterplanung/- organisation durch Studiengangsleitung bzw. wissenschaftliche Leitung, b) Betreuung und Beratung der Studierenden, c) Studierenden-Sekretariate Die DHBW stellt sich bezüglich der Studienorganisation folgende Ziele: Die Semesterplanung und -organisation durch die Studiengangsleitung stellt sicher, dass das Curriculum mit allen vorgesehenen Inhalten und im vereinbarten Zeitumfang durchlaufen wird. Wichtige Informationen sind für alle Beteiligten einfach zugänglich Ansprechpartner in studienbezogenen Angelegenheiten sind bekannt. Die Studierenden und Lehrbeauftragten erhalten darüber hinaus durch die Studiengangsleitung und die Sekretariate persönliche Betreuung und Beratung aus einer Hand. und wichtige Schlagworte: Studieren in kleinen Gruppen, kurze Studienzeiten, Studiengangsleitung als Ansprechpartner, Bewertung der Betreuung und der Studienorganisation in der studentischen Evaluation Zugehörige Instrumente: „Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Lehrverpflichtungen und zur Präsenz der Professoren an Berufsakademien (Lehrverpflichtungsverordnung für Berufsakademien - BALVVO)“22, „Satzung der Dualen 22 Kann elektronisch abgerufen werden unter http://www.landesrecht-bw.de 41 Hochschule Baden-Württemberg zur Festlegung der Vergütung von in Nebentätigkeit wahrgenommenen Lehrtätigkeiten von Hochschullehrern sowie der Vergütung von Lehraufträgen in weiterbildenden Masterstudiengängen (Vergütungssatzung Master DHBW)“, „Studentischer Evaluationsbogen (Bachelor) (A11)“, „studentischer Evaluationsbogen (Master)“ (A15b) 4.8 Auswahl und Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern Das effektive Zusammenwirken der Hochschulstandorte mit den beteiligten Ausbildungsstätten ist für das duale Studium eine Grundvoraussetzung. Die Auswahl der Ausbildungsstätten und die Sicherung einer effektiven Zusammenarbeit ist somit wesentlicher Teil der Qualitätsbestimmungen der DHBW. Die enge Zusammenarbeit zwischen Studienakademie und Dualem Partner bedarf einer genauen und verlässlichen Abstimmung. Auf Ebene der Bachelorstudiengänge ist dies unter anderem gesichert, indem Studien- und Ausbildungsverträgen zwischen Studierendem und Dualen Ausbildungspartner geschlossen werden, in denen wesentliche Vereinbarungen zur Gestaltung des Studiums in der Praxis festgehalten sind. Weitere zentrale Absprachen sind in den „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 10/ 2010, 5. Oktober 2010) definiert. Analog hierzu ist für die Zulassung zu einem Master-Studium eine Studienvereinbarung mit einem kooperierenden Unternehmen vorzulegen. Die „Vereinbarung zwischen der kooperierenden Einrichtung und dem /der Studierenden eines Masterstudiengangs“ ist ein standardisierter und von der DHBW vorgegebener Vertrag, in dem die Pflichten des Studierenden und der kooperierenden Einrichtung festgehalten sind. Außerdem wurde eine „Richtlinie für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von kooperierenden Einrichtungen für ein Masterstudium“ verabschiedet, die festlegt, welche Eignung kooperierenden Einrichtungen aufweisen müssen. Es dürfen nur diejenigen Unternehmen und Einrichtungen einen Studienplatz anbieten, die von der Studiengangsleitung bzw. von der wissenschaftlichen Leitung überprüft und vom Hochschulrat der Studienakademie zugelassen wurden. Eine Zulassung zur Ausbildungsstätte/ kooperierenden Einrichtung kann zu einem späteren Zeitpunkt entzogen werden. Der Erfolg dieser qualitätssichernden Maßnahmen wird in der jährlichen Evaluation überprüft, indem die Studierenden Feedback zum Studium in der Praxis geben und die Studiengangsleitungen bzw. wissenschaftlichen Leitungen über Rückmeldungen aus der Praxis berichten. Über wesentliche Ergebnisse aus der Evaluation berichtet der Rektor im Hochschulrat, der paritätisch mit Dualen Partnern besetzt ist. Inwiefern die Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern im Bereich der kooperativen Forschung erfolgt, wird in einer jährlichen Erhebung zur kooperativen Forschung und wissenschaftlicher Weiterbildung evaluiert. Die DHBW setzt sich hier folgende Qualitätsziele: Die Duale Partner erfüllen durchgehend die definierten Eignungsvoraussetzungen und stellen diese nachhaltig sicher. Neben der institutionalisierten Zusammenarbeit in den Gremien zeigt sich die enge Kooperation mit den Dualen Partnern o in regelmäßigen Kontakten, o in der Teilnahme an Ausbildungsleitertagungen, o in Vor-Ort-Besuchen der Studiengangsleitungen o und im inhaltlichen Austausch in gemeinsam durchgeführten (Forschungs)-Projekten 42 Duale Partner stellen Lehrbeauftragte aus der Praxis und erklären sich bereit, sich bei der Durchführung von Prüfungen zu beteiligen. Schlagworte: Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Praxis, regulierte Auswahl der Ausbildungsstätten, Zulassung als Ausbildungsstätte, studentische Evaluation des Studiums in der Praxis, systematische Auswertung des Feedbacks aus der Praxis, gemeinsames Forschen mit Partnern aus der Praxis Zugehöriges Instrument: Bachelor: „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ (A6), Studien- und Ausbildungsverträge der Studienbereiche (A26, A37, A46), „Studentischer Evaluationsbogen“ (A11), „Erhebung von kooperativer Forschung und Weiterbildung“ (A24), „Qualitätsbericht des Studiengangs/der Studienrichtung“ (A18) Master: „Vereinbarung zwischen der kooperierenden Einrichtung und dem /der Studierenden eines Masterstudiengangs“(A89); „Richtlinie für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von kooperierenden Einrichtungen für ein Masterstudium“ (A90), „studentischer Evaluationsbogen (Master)“ (A15b), „Qualitätsbericht der wissenschaftlichen Leitung“ (A18b) 5 Erhebung der Datenbasis 5.1 Evaluation der Qualität des Studiums In § 5 des LHG werden die regelmäßige Eigen- und Fremdevaluation des Studiums sowie die Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse gefordert. Adressiert werden dabei die Lehrveranstaltungen, die Organisation des Studienbetriebs, die Beratung und Betreuung, die Infrastruktur sowie die praktische Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten. Die Gegenstände, der Umfang und die Form der Evaluation an der DHBW werden durch die „Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Evaluation der Qualität des dualen Studiums (Evaluationssatzung DHBW)“ vom 9. März 2010 sowie der „Satzung der Dualen Hochschule BadenWürttemberg zur Evaluation der Qualität von Studium und Lehre in Masterstudiengängen (Evaluationssatzung Master DHBW) vom 27.Juni 2012 geregelt. Im Detail wird auch festgelegt, welche personenbezogenen Daten der Mitglieder der DHBW und Angehöriger erhoben und verarbeitet werden dürfen und in welcher Form eine Veröffentlichung zulässig ist. 5.1.1 Ziel und Umfang der jährlichen Evaluation Die Evaluation des Studiums soll der regelmäßigen und systematischen Sicherung und Verbesserung der Qualität dienen. Ziel der Evaluation ist die Herstellung von Transparenz über die Qualität der Lehre, die Bewertung der individuellen Lehrqualität der Lehrpersonen, das Erkennen von Problemenund Perspektivfeldern bei Lehrveranstaltungen, die Erstellung von Arbeitsgrundlagen zur Konzeption und Einrichtung von Entwicklungs- und Modernisierungsplänen von Studiengängen sowie die Entwicklung von Arbeitsgrundlagen zur Konzeption und Einrichtung von qualitätssichernden und qualitätssteigernden Maßnahmen. Die DHBW kommt der Forderung zur Evaluation in regelmäßigen Abständen nach. Die Datenerhebung erfolgt in der Regel unter Nutzung des computergestützten Evaluationsprogramms EvaSYS. Grundlage der Evaluation bilden die studentischen Evaluationsbögen für Bachelor- und Masterstudiengänge, in denen spezifische Kriterien zu verschiedenen Dimensionen der Lehre, der Studienorganisation und der eigenen Leistung abgefragt werden. Evaluierungen finden am Ende jedes Studienjahres statt. Darüber hinaus kann optional semesterweise eine Evaluation durchgeführt werden, oder es können einzelne Lehrveranstaltungen / Module evaluiert oder die Merkmale des Evaluationsbogens durch weitere Fragen ergänzt werden, solange die standardisierten Mindestmerkmale in den landesweiten Qualitätsbericht einfließen und die 43 vorgegebene Fragereihenfolge unverändert bleibt. Darüber hinausgehende Ergebnisse zusätzlichen Merkmalen bilden Bestandteil der standorts- bzw. studienbereichsinternen Berichte. zu Die Evaluation wird vor Ort von der Studiengangsleitung (Bachelor)/ der wissenschaftlichen Leitung (Master) organisiert und umgesetzt. Abbildung 9: Jährliche Evaluation im Qualitätswesen 5.1.2 Abgefragte Qualitätsindikatoren Die nachfolgenden Tabellen zeigen, welche Qualitätsindikatoren für die jährlich stattfindende studentische Evaluation aus den oben beschriebenen Qualitätszielen abgeleitet wurden. Die als relevant anerkannten Indikatoren werden sowohl durch offene als auch geschlossene Fragestellungen erhoben. Die im Evaluationsbogen abgefragten Qualitätsindikatoren werden ebenfalls für die Evaluation gegenüber dem Fremdevaluator herangezogen. Gemäß studentischem Evaluationsbogen umfasst die Evaluation im Bachelorstudium folgende Dimensionen und Teilaspekte: 44 1. Beurteilung von Einzelaspekten des Studiums (Bachelor und Master) - Bewertung der Studieninhalte Gesamtbewertung Teilaspekte: Lernzielerreichung, Nutzen / Relevanz / Praxisbezug, Angemessenheit des Niveaus, Abstimmung zwischen Lehrveranstaltungen, zusätzlich für Master: wissenschaftliche Fundierung, Vertiefungs- und Wahlmöglichkeiten, Lehrformen - Bewertung Dozentinnen und Dozenten (Bachelor und Master) Gesamtbewertung Teilaspekte: fachlich, methodisch-didaktisch - Organisation und Betreuung des Studiengangs (Bachelor und Master) Gesamtbewertung Teilaspekte: Semesterplanung / -organisation durch Studiengangs-leitung, Betreuung und Beratung der Studierenden, Studierendensekretariat Zusätzlich bei Masterstudiengängen: Zeitliche Organisation, Betreuung und Beratung während der Nicht-Präsenzzeiten, Vereinbarkeit von Studium und Beruf, - Selbsteinschätzung des studentischen Engagements (Bachelor und Master) - Workloaderhebung bezogen auf die Theorie- und Praxisphasen (Bachelor und Master) Bachelor: Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit in den Theorie- und Praxisphasen Master: Angabe Arbeitsaufwand für das Studium in der Woche, Arbeitslast in der Woche insgesamt, Zeiten während der Erwerbsarbeit, die für studienrelevanten Tätigkeiten genutzt werden - Qualität der praktischen Ausbildung/ Qualität der Theorie-Praxis Integration Gesamtbewertung Bachelor: Zielvereinbarung / Ausbildungsplanung, Vermittlung berufsrelevanter Qualifikationen, Anwendung von Erkenntnissen der Theoriephase, Förderung von persönlichen und sozialen Kompetenzen, fachliche und persönliche Betreuung, Organisation der Praxisphasen, Feedback über Ausbildungsfortschritt Master: Vermittlung berufsrelevanten Fachwissens, Einbindung in geeignete Prozesse an der kooperierenden Einrichtung, Einräumung von Freiräumen durch die kooperierende Einrichtung zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, Studienphasen, Prüfungen und weiteren Studienmaßnahmen Betreuung durch Ansprechpartner/-in an der kooperierenden Einrichtung zur Einbindung in das Praxisumfeld - Bewertung der Infrastruktur (Bachelor und Master) Gesamtbewertung Teilaspekte: Bibliothek, EDV Labore (soweit gegeben), Vorlesungs- und Gruppenräume, Cafeteria, Mensa 2. Gesamtbewertung des Studiums (Bachelor und Master) - Gesamtbewertung - Teilaspekte: positive Aspekte, Hinweise für Verbesserungen, Vorschläge zur Weiterentwicklung des Studiengangs - erneute Studiengangsentscheidung und Gründe 45 3. Einzelbeurteilung von Dozentinnen und Dozenten23 Das Evaluationssystem der DHBW geht damit deutlich über die üblicherweise erhobenen Qualitätsmerkmale hinaus und erhebt insgesamt ein differenziertes und umfassendes Gesamtbild von der Qualität des Studiums. Im Verfahren der Evaluation werden außerdem die Einschätzungen der Studiengangsleitungen, der wissenschaftlichen Leitungen und die Sicht der Dualen Partner bzw. der kooperierenden Unternehmen auf die DHBW eingeholt. Durch die Erhebung von Daten zur kooperativen Forschung und Weiterbildung unter den Professoren der DHBW werden weitere Perspektiven in der Evaluation mit einbezogen. Neben der obligatorischen studentischen Befragung (landesweiter Evaluationsbogen) können weitere relevante Informationen aus folgenden Quellen für die Evaluierung herangezogen werden: Dozentengespräche weiter differenzierende Evaluation einzelner Lehrveranstaltungen Gespräche mit Studierendenvertretungen Semesterschlussbesprechungen Absolventenbefragung Die aus der Evaluation des Studiums gewonnenen Daten bilden einen Pfeiler der Datenbasis des Qualitätsmanagementsystems der DHBW. Die Auswertung der Evaluationsergebnisse erfolgt im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems, welches an der DHBW etabliert wurde. Aus den Evaluationsergebnissen leitet die DHBW ab, durch welche Aktionen eine Verbesserung der Lehrqualität erzielt werden kann. Dabei wird auch überprüft, ob vorangegangene Maßnahmen umgesetzt wurden (zur Darstellung der Verantwortlichkeiten im Evaluationsprozess vgl. Kapitel 8, zur Darstellung des Qualitätszyklus vgl. Kapitel 3.4). Schlagworte: Evaluationsverordnung, studentische Lehrevaluation zur systematischen Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre, EvaSYS, Evaluationsbogen der Dualen Hochschule, Qualitätsindikatoren, Qualitätsmanagementsystem Zugehörige Dokumente: „Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Evaluation der Qualität des duale Studiums“ (A4), „Satzung der Dualen Hochschule BadenWürttemberg zur Evaluation der Qualität von Studium und Lehre in Masterstudiengängen (Evaluationssatzung Master DHBW“ (A87) „Studentischer Evaluationsbogen (Bachelor)“ (A11a), „studentischer Evaluationsbogen (Master)“ (A11b), 5.2 Evaluation des Prüfungswesens Die Evaluation des Prüfungswesens umfasst folgende Aufgaben: Die Vorabbegutachtung (Pre-Check) von Klausurstellungen Die Begutachtung (Post-Check) von korrigierten Klausuren Die Begutachtung mündlicher Prüfungen, soweit diese im Studienbereich vorgesehen sind Die Begutachtung bewerteter Abschlussarbeiten (Post-Check) Die Überprüfung der Benotungen 23 Die Einzelbeurteilungen fließen nicht in die Qualitätsberichte ein. 46 Ab 2012 werden die Masterstudiengänge in die Evaluation des Prüfungswesens integriert. Die Begutachtung mündlicher Prüfungen und Masterarbeiten wird im Abschlußstudienjahr der Masterstudierenden erfolgen. Im Detail gelten die nachfolgend dargestellten Bestimmungen. 5.2.1 Begutachtung des Prüfungswesens Die Prüfungsevaluation bietet der DHBW die Chance, bei der Prüfungsstellung und Bewertung von Klausuren, mündlichen Prüfungen und Abschlussarbeiten im Peer-Review-Verfahren einer Begutachtung zu unterziehen. Dabei ist zwischen externen Gutachtern, internen Gutachtern, External Examiners sowie weiteren Gutachtern eines Fremdevaluators zu unterscheiden. Externe Gutachter unterstützen die DHBW bei der Fremdevaluation in den ersten beiden Studienjahren der Bachelorstudiengänge sowie im ersten Studienjahr der Masterstudiengänge; sie werden von der DHBW beauftragt. Lehrpersonen aus dem Kreise der DHBW sind als Externe Gutachter nicht zulässig. Die Internen Gutachter sind Lehrende anderer Standorte der DHBW, die den internen Post-Check in den Abschlussstudienjahren der Bachelor- und Masterstudiengänge leisten. Auch die Gutachter des Fremdevaluators sind nur in den Abschlussstudienjahren tätig. In den Bachelorstudiengängen erfolgt die Prüfungsbegutachtung durch External Examiners, die stellvertretend für das CICP das Prüfungswesen begutachten und maßgeblich an der Entscheidung beteiligt sind, ob der Bachelorabschluss der DHBW dem britischen Abschluss des Bachelor honours vergleichbar ist. In den Master-Studiengängen sind ebenfalls Gutachter eines Fremdevaluators tätig. Die Begutachtung des Prüfungswesens erfolgt stichprobenweise und umfasst die Prüfungsevaluation von Prüfungsleistungen im Verfahren des Pre-Checks und Post-Checks. Die Pre-Checks des Abschlußstudienjahrs werden gemäß der Quote durchgeführt, die das CICP vorgibt (Bachelor-Studiengänge), bzw. die in der QSK vereinbart wird (Master-Studiengänge). Die Quote des Post-Checks von Modulprüfungen wird von der Evaluierungskommission in Abstimmung mit External Examinern festgelegt (Bachelor-Studiengänge) bzw. durch die QSK (MasterStudiengänge). Für jedes Modul, welches einem Pre-Check unterzogen wurde, werden aus der Menge der erbrachten Prüfungsleistungen für den Post-Check bewertete Prüfungsleistungen für die Stichprobe ausgewählt. Die Organisation des Pre- und Post-Checks liegt in der Verantwortung der landesweiten Koordinatoren (im Sozialwesen: Koordinatoren der Standorte). Die im Folgenden vorgestellten Prozesse gelten für Bachelor- und Masterstudiengänge, sofern nicht anders angegeben. 5.2.2 Das Instrument „Pre-Check“24 In der Vorbereitungsphase der Prüfungen wird für einen Pre-Check eine Stichprobe von Klausuraufgaben einer externen Prüfung unterzogen. Dazu werden die Fragestellungen an externe Gutachter weitergeleitet, die die Aufgabenstellungen beurteilen. Bei Klausuraufgaben, die zum PreCheck eingereicht werden, muss eine Lösungsskizze, die Modulbeschreibung und eine Modulprüfungsübersicht des Studienjahres eingereicht werden. Die externe Begutachtung der Aufgabenstellungen der Modulklausuren wird in den ersten Semestern von externen Gutachtern vorgenommen, die Begutachtung der Aufgabenstellungen im Abschlussstudienjahr wird von den Gutachtern des Fremdevaluators (d. h. im Falle der Bachelorstudiengänge durch External Examiner) durchgeführt. Werden während des Pre-Checks Aufgabenstellungen als unangemessen, unstimmig oder fehlerhaft ausgewiesen, sind diese durch den Aufgabensteller entsprechend abzuändern. 24 Pre-Checks wurden 2012 nur in Bachelor-Studiengängen durchgeführt, ab 2013 werden auch stichprobenweise Pre-Checks in den Master-Studiengängen aufgenommen. 47 In den Bachelorstudiengängen erhält der Aufgabensteller entsprechende Rückmeldung durch den externen Gutachter bzw. den Gutachter des Fremdevaluators. Die externen Gutachter und die Gutachter des Fremdevaluators geben anhand des vorgelegten Berichtsformulars eine zusammenfassende Beurteilung über die Ergebnisse des Pre-Checks ab und legen diese dem Koordinator vor. Der Koordinator greift die Ergebnisse in seinen konsolidierten Prüfungswesenbericht auf. Ausnahme zu diesem Prozess bildet der Pre-Check im dritten Studienjahr der Bachelor-Studiengänge, die Ergebnisse aus den Pre-Checks durch die External Examiner, fasst der Koordinator im konsolidierten Prüfungswesenbericht zusammen. In der Evaluation des Prüfungswesens von Masterstudiengängen erhält der Koordinator die Begutachtungen der Aufgabenstellungen durch die externen Gutachter bzw. die Gutachter des Fremdevaluators. Der Koordinator kommuniziert die Ergebnisse an die zuständige wissenschaftliche Leitung und fass die Ergebnisse in dem Prüfungswesenbericht zusammen. Abbildung 10: Pre-Check 5.2.3 Das Instrument „Post-Check“ a) Der interne Post-Check Beim internen Post-Check von schriftlichen Modulprüfungen im Abschlussstudienjahr wird für die definierte Stichprobe die durch die Dozierenden vorgenommenen Bewertungen von internen Gutachtern überprüft und kommentiert. Der interne Post-Check von Klausuren wird sowohl in Bachelor- als auch in Masterstudiengängen durchgeführt; in den Master-Studiengängen wird dies erstmalig 2013 erfolgen. 48 Für Klausuren, die zum internen Post-Check eingereicht werden, müssen die Aufgabenstellungen, die Lösungsskizzen, die Notenliste des gesamten Kurses dokumentiert sein sowie Modulbeschreibungen vorgelegt werden. In den Bachelorstudiengängen erhält der Erstkorrektor im Bedarfsfall beim internen Post-Check direkt nach der Zweitbegutachtung ein Feedback vom internen Gutachter. In den Masterstudiengängen erfolgt die Rückmeldung über den Koordinator an die wissenschaftliche Leitung. Die vom internen Gutachter dokumentierten Ergebnisse des internen Post-Checks werden von den Koordinatoren an die Gutachter des Fremdevaluators zusammen mit den notwendigen Unterlagen weitergeleitet. Bei Bewertungen in Form einer mündlichen Prüfung nimmt ein interner Gutachter an der Prüfung teil, begutachtet diese und berichtet in standardisierter Form. Der Koordinator nimmt das Ergebnis in dem konsolidiertem Qualitätsbericht auf. b) Der externe Post-Check Beim externen Post-Check werden für die definierte Stichprobe die korrigierten schriftlichen Modulprüfungen einer externen Prüfung unterzogen. Dies wird durch externe Gutachter abgedeckt (Bachelor und Master). In den Abschlußstudienjahren der Bachelor- und Masterstudiengänge werden Gutachter eines Fremdevaluators eingesetzt (im Falle der Bachelorstudiengänge sind dies die External Examiner des CICP). Für Klausuren, die zum Post-Check eingereicht werden, müssen die Modulbeschreibungen, die Aufgabenstellungen, die Lösungsskizzen sowie eine Notenliste des gesamten Kurses dokumentiert sein. In den Bachelorstudiengängen geben die externen Gutachter beim externen Post-Check Rückmeldung an die Studiengangsleitung und senden die dokumentierten Ergebnisse an die Koordinatoren. Die Gutachter legen hierzu eine Zusammenfassung ihres Prüfungsergebnisses vor, hierzu nutzen sie die vorgegebenen Berichtformate. Die Ergebnisse des externen Post-Checks des dritten Studienjahres teilen die Gutachter des Fremdevaluators den Koordinatoren mit; die Koordinatoren fassen die Ergebnisse zusammen. In die Zusammenfassung fließen die Ergebnisse aus dem internen Post-Check ein.25 In den Masterstudiengängen übernimmt der Koordinator die Kommunikation mit der wissenschaftlichen Leitung und die Zusammenfassung der Ergebnisse, dazu liegen ihm die Einzelbegutachtungen aus den Post-Checks vor. 25 den Bachelorstudiengängen des Studienbereichs Technik fasst der externe Gutachter die Ergebnisse aus der Evaluation des Prüfungswesens im dritten Studienjahr zusammen. 49 Abbildung 11: Post-Check 50 5.2.4 Das Instrument „Post-Check“ bei Abschlußarbeiten26 a) Der interne Post-Check Ein interner Post-Check von Abschlussarbeiten findet nur in den Bachelor-Studiengängen statt, da in den Master-Studiengängen eine interne Zweitbegutachtung durch die Studien- und Prüfungsordnung bereits festgelegt ist. Ebenso ist für die Bachelorstudiengänge des Studienbereichs Technik eine Zweitbegutachtung der Abschlussarbeit in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt, so dass auch hier kein interner Post-Check vorgesehen ist. Beim internen Post-Check von Bachelorarbeiten werden die durch die Erstgutachter vorgenommenen Bewertungen von Internen Gutachtern überprüft und kommentiert. Als Stichprobe werden pro Koordinationseinheit aus jeder Notenklasse zwei Arbeiten einem Post-Check unterzogen27 Gemeinsam mit den Bachelorarbeiten, die einem Post-Check unterzogen werden, müssen die Liste der Themen der Bachelorarbeiten und die Notenliste des gesamten Kurses sowie die bestehenden Erstgutachten (und – soweit vorhanden – Zweitgutachten) eingereicht werden. F Der Erstkorrektor erhält beim internen Post-Check direkt nach der Zweitbegutachtung im Bedarfsfall Feedback über die Zweitbegutachtung. Das dokumentierte Ergebnis des internen Post-Checks wird an den External Examiner zusammen mit den notwendigen Unterlagen weitergeleitet. Der Koordinator erstellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse des internen Post-Checks. b) Der externe Post-Check Beim externen Post-Check werden für eine definierte Stichprobe die Bewertungen der Abschlussarbeiten einer externen Prüfung durch die Gutachter des Fremdevaluators (in den BachelorStudiengängen sind dies die External Examiner) unterzogen. Gemeinsam mit den Abschlussarbeiten, die einem Post-Check unterzogen werden, müssen die Liste der Themen der Bachelorarbeiten, die Notenliste des gesamten Kurses und die bestehenden Erstund Zweitgutachten eingereicht werden. Die Gutachter des Fremdevaluators geben über die Koordinatoren Rückmeldung an die Erstkorrektoren und berichten die Ergebnisse anhand der vorgesehenen Berichtsformate an die Koordinatoren der DHBW. Der Koordinator berichtet über die Ergebnisse im Rahmen des Prüfungswesenberichts. 26 In den Masterstudiengängen wird 2013 der erste Jahrgang das Studium abschließen; für Ende 2013 ist die Prüfungsevaluation bei Masterarbeiten vorgesehen. 27 Bei größeren Koordinationseinheiten ist ein Vielfaches der Einreichungen vorgesehen. 51 Abbildung 12: Externer Post-Check 52 5.2.5 Beteiligte und Aufgaben im Überblick Aus den vorab beschriebenen Prozessen und Akteuren ergibt sich folgendes Gesamtbild:28 Fremdevaluator Abbildung 13: Akteure und Aufgaben im Prüfungswesen (Bachelor-Studiengänge) 28 Zu den weiteren Akteuren vgl. Kapitel 8, insb. Koordinatoren Kapitel 8.8. 53 Abbildung 14: Akteure und Aufgaben im Prüfungswesen Master 54 5.2.6 Formales Versetzungsverfahren Das nachfolgend beschriebene Verfahren gilt nur für Bachelor-Studiengänge, die durch das CICP validiert und evaluiert werden. Bachelor-Studierende können zusätzlich zu dem durch die DHBW verliehenem Bachelorgrad für den Bachelor Honors der Open University optieren. Damit wird der Abschluss der DHBW als gleichwertig mit dem Bachelor Honours aus dem britischen Hochschulsystem anerkannt. Für die Studierenden der DHBW ist deswegen potenziell festzustellen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, um die Einschreibung in den Bachelor Honours der Open University vornehmen zu können. Die Open University besteht zur Teilnahme am Bachelor Honours auf einem formalen Versetzungsverfahren zum dritten Studienjahr. Die formale Versetzung wird von der Evaluierungskommission auf Grundlage von Listen der Studierenden, die alle Prüfungsleistungen der ersten vier Semester erfolgreich abgeschlossen haben, entschieden. Zusätzlich finden dabei die Berichte zum Prüfungswesen der ersten beiden Studienjahre Beachtung. Abbildung 15: Formales Versetzungsverfahren im Evaluierungsprozess mit dem Fremdevaluator 55 5.2.7 Geprüfte Qualitätsindikatoren Die nachfolgende Tabelle zeigt an, welche Kriterien bei der Evaluation des Prüfungswesens angelegt werden. Prüfungshinsichten Formale Vorprüfung Klausurgestaltung Aufgabenstellung (Art, Inhalt und Struktur) Musterlösung Bewertungsvorschlag Zusammenfassendes Ergebnis Prüfungshinsichten Korrekturform Korrekturdurchführung Zusammenfassendes Ergebnis Prüfungsform: Anwendungsbereich: Klausurstellungen (Pre-Check) Bachelor; Master (ab 2013) Begutachtungskriterien Termin Klausureinreichung zum Pre-Check, Anlagen (aktuelle Modulbeschreibung, Musterlösung, Notenskala) Kennzeichnung von Pflicht- und Wahlaufgaben Erreichbare Punkte bei jeder (Teil-)Aufgabe angegeben Hilfsmittel eindeutig spezifiziert Hilfsmittel angemessen Teilaufgaben unabhängig lösbar Klausurdauer angemessen Fragen klar und verständlich formuliert Aufgabenstellung zur Erreichung des Modulziels geeignet Analytisches Denken und kritische Reflexion gefordert Aufgaben mit Bezug zur Berufspraxis Transferleistung gefordert Schwierigkeit angemessen Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade der Aufgabenstellung differenzierten Benotung Komplett Nachvollziehbar und angemessen Nachvollziehbar und angemessen Anforderung entspricht insgesamt dem Niveau des entsprechenden Studienjahres Klausur ändern Rückmeldung Klausursteller/-in erwartet Prüfungsform: Anwendungsbereich: Begutachtung korrigierter Bachelor; Master Klausuren (Post-Check) Begutachtungskriterien Alle Lösungsteile deutlich sichtbar korrigiert und bewertet Klare Zuordnung der Korrekturzeichen zu Lösungsschritten möglich Individuelle Lösungsansätze berücksichtigt Analytische Aspekte und kritische Reflexion angemessen berücksichtigt Bewertung entspricht Musterlösung Bewertung nachvollziehbar und angemessen Notengebung ist dem Anforderungsniveau des jeweiligen Studienjahres angepasst Vergebene Klausurnoten entsprechen den erbrachten Leistungen Anspruch bei Bewertung der Lösungen entspricht dem jeweiligen Studienjahr Notenspektrum von….bis…/Durchschnittsnote 56 Prüfungshinsichten Inhalt Benotung Prüfungskommission Prüfungsablauf Notenspektrum Prüfungshinsichten Themenstellung Bearbeitung Bewertung Notenspektrum Prüfungsform: Anwendungsbereich: Mündliche Prüfungen Bachelor; Master (ab 2013) Begutachtungskriterien Qualität und Relevanz der Aufgaben bzw. Fragestellungen Prüfungsgebiete und -inhalte entsprechen der Prüfungsordnung29 Angemessenes Prüfungsniveau Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der festgestellten Prüfungsleistung Zusammensetzung (z.B. fachliches Spektrum, möglichst keine Firmenidentität zwischen Prüfer und Prüfling) Qualifikation (fachlich und methodisch) Beratungsintensität (z.B. bei Notenfindung) Angemessene Form (z.B. organisatorischer Ablauf) Einhaltung der Regeln der Studien- und Prüfungsordnung Von….bis…/Durchschnittsnote Prüfungsform: Anwendungsbereich: Abschlussarbeiten (Post-Check) Bachelor; Master (ab 2013) Begutachtungskriterien Klare, aussagekräftige Formulierung Aktualitätsaspekt Praxisrelevanz Klar herausgearbeitete Zielsetzung Begründete Ableitung der Erkenntnisse Differenzierte und kritisch reflektierende Feststellung des Gesamtergebnisses Theoretisch-methodische Fundierung Literaturauswahl und -auswertung Aussagefähigkeit des Gutachtens Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Korrektur durch Korrekturhinweise Beurteilungskriterien ausreichend differenziert Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der festgestellten Prüfungsleistung Angemessene Verfahrensregeln von….bis…/Durchschnittsnote Die Ergebnisse aus dem Pre-Check und dem Post-Check werden dokumentiert und dienen als zweiter Pfeiler der Datenbasis des Qualitätsmanagementsystems der DHBW. Aus den ausgewerteten Prüfungswesenberichten werden Maßnahmen zur Verbesserung des Prüfungswesens abgeleitet. Schlagworte: Begutachtung des Prüfungswesens, CICP, Fremdevaluator, Pre-Check, PostCheck, Externe Gutachter, External Examiner, Zulassungsprüfung zum 3. Studienjahr, Kriterien zur Begutachtung des Prüfungswesens Zugehörige Dokumente: „QAA code of practice for the assurance of academic quality and standards in higher education Section 6: Assessments of students“30 Zugehöriges Instrument: Standardisierte Instrumente der Begutachtungen (Pre- und PostChecks) auf Stichprobenbasis liegen für die drei Studienbereiche sowie für Bachelor – und Masterstudiengänge vor (A13a – A17b). 29 30 Vgl. StuPrO DHBW-Wirtschaft, § 13 Abs. 4. http://qaa.uk. 57 6 Dokumentationsanforderungen und Berichtswesen Die in der Evaluation erhobenen Daten bilden die Entscheidungsgrundlage für qualitätsverbessernde Maßnahmen an der DHBW. Die Daten werden auf verschiedenen Ebenen ausgewertet und in Berichten zusammengefasst. Damit ist gewährleistet, dass sowohl auf lokaler Ebene als auch auf Landesebene aus den Daten handlungsleitende Rückschlüsse gezogen werden können. Die Dokumentation der erhobenen Daten und deren Bewertungen sind teilstandardisiert und unterscheiden sich in den verschiedenen Studienbereichen. Zur Qualitätssicherung in den einzelnen Studienbereichen siehe Kapitel 10. Für die Dokumentation der qualitätssichernden Maßnahmen in den Bachelorstudiengängen wurden untenstehende Dokumentationsanforderungen vereinbart. 6.1 Standardisierte Evaluation der Studienqualität Die Evaluation der Studienqualität erfolgt anhand der standardisierten Evaluationsbögen für Bachelorund Masterstudierende, die in Kapitel 5.1 vorgestellt wurden. Die Studiengangsleitungen bwz. die wissenschaftlichen Leitungen führen die Evaluation in ihren Studiengängen durch und stellen einen Qualitätsbericht zusammen. 6.2 Standardisierte Evaluation des Prüfungswesens Die Internen Gutachter und die Externen Gutachter erhalten den Auftrag und die erforderlichen Vorlagen durch die Koordinatoren. Wird die Evaluation gemeinsam mit einem Fremdevaluator durchgeführt, wird mit der Evaluationsagentur abgesprochen, wie die die Gutachter kontaktiert werden sollen. Die Begutachtung des Prüfungswesens auf Stichprobenbasis er folgt in einer standardisierten Form. Folgende Vorlagen standardisieren exemplarisch die Dokumentation: Vorlage für die Vorab-Begutachtung (Pre-Check) von Klausurstellungen (A13a) Vorlage für die Vorab-Begutachtung (Pre-Check) von Klausurstellungen Master (13b) Vorlage für die Begutachtung (Post-Check) korrigierter Klausuren (A14 und A15a) Vorlage für die Begutachtung (Post-Check) korrigierter Klausuren in Master-Studiengängen (A15b) Vorlage für die Begutachtung von mündlichen Prüfungen (A16a) Vorlage für die Begutachtung von mündlichen Prüfungen in Master-Studiengängen (A16b) Vorlage für die Begutachtung bewerteter Bachelor-Arbeiten (A17a) Vorlage für die Begutachtung bewerteter Master-Arbeiten (A17b) Die Ergebnisse aus der Evaluation des Prüfungswesens senden die Gutachter an die Koordinatoren, bzw. lassen diese über die Agentur den Koordinatoren zukommen. 58 6.3 Standardisierter Qualitätsbericht des Studiengangs / der Studienrichtung/ des Master-Profils Aufbauend auf die Daten, die in der Evaluation der Studienqualität erhoben wurden, erstellen die Studiengangsleitungen bzw. die wissenschaftlichen Leitungen Qualitätsberichte für ihre Studiengänge / Studienrichtungen bzw. Studienprofile. Die Qualitätsberichte zu den Studiengängen bzw. –richtungen/Master-Profilen folgen einer standardisierten Form (A18). In den Qualitätsberichten der Studiengangsleitungen und wissenschaftlichen Leitungen sind Angaben zu folgenden Punkten enthalten: Qualitätsbericht (Studiengänge bzw. –richtungen/ Master-Profile) Die quantitative Entwicklung der evaluierten Studiengänge / Studienrichtungen vor Ort Die qualitative Beschreibung der zu evaluierenden Studiengänge / Studienrichtung vor Ort Die Zusammenfassung der studentischen Evaluation der Qualität des Studiums Eine Einschätzung der studentischen Erhebung durch die Studiengangsleitung/ wissenschaftliche Leitung sowie die Feststellung des Handlungsbedarfs Zusammenfassende Darstellung von Rückmeldungen von den Dualen Partnern/ kooperierenden Einrichtungen durch die Studiengangsleitung/die wissenschaftliche Leitung Die Studiengangsleitungen bzw. die wissenschaftlichen Leitungen leiten ihre Berichte zum einen an die Koordinatoren zum anderen an das Rektorat der Studienakademie weiter. 6.4 Standardisierte Berichte der Koordinationseinheiten (konsolidierte Qualitäts- und Prüfungswesenberichte) Auf der Grundlage der Qualitätsberichte der Studiengangsleitungen und wissenschaftlichen Leitungen und unter Einbeziehung der Berichte zur Evaluation des Prüfungswesens wird für jede Koordinationseinheit ein konsolidierter Qualitäts- und Prüfungswesenbericht erstellt. Der Zuschnitt der Koordinationseinheiten in den Studienbereichen wird in Kapitel 10 dargestellt. Die konsolidierten Berichte der Koordinationseinheiten folgen standardisierten Dokumentationsvorgaben (A19a bis A21b). Der konsolidierte Bericht enthält Angaben zu folgenden Punkten: 59 Konsolidierter Qualitätsbericht je Koordinationseinheit Bachelor und Master Teil A: Summary Quantitative Entwicklung der Koordinationseinheit Qualitative Beschreibung der Koordinationseinheit Ergebnisse der studentischen Beurteilung Einschätzung der Studiengangsleitung/ wissenschaftlichen Leitung Ergebnisse aus den Rückmeldungen der Dualen Partner/ kooperierenden Einrichtungen Extremaspekte und Reaktionen Teil B: Ergebnisse aus den Studienakademien Quantitative Entwicklung der Koordinationseinheit Qualitative Beschreibung der Koordinationseinheit Ergebnisse der studentischen Beurteilung Einschätzung der Studiengangsleitung/ wissenschaftlichen Leitung Ergebnisse aus den Rückmeldungen der Dualen Partner/ koop. Einr. Konsolidierter Prüfungswesenbericht je Koordinationseinheit Prüfungswesenberichte 1. + 2. Studienjahr Bachelor und 1. StJ Master Teil A: Summary Umfang und Ergebnisse des Klausuren-Pre-Check Ergebnisse des Klausuren-Post-Checks Extremaspekte und Reaktionen Teil B: Ergebnisse der Pre- und Post-Checks Konsolidierter Prüfungswesenbericht je Koordinationseinheit Prüfungswesenbericht Abschlussstudienjahr (Bachelor und Master) Teil A: Summary Umfang und Ergebnisse des Pre-Checks Ergebnisse des Post-Checks Ergebnisse der Begutachtung mündlicher Prüfungen Ergebnisse der Begutachtung korrigierter Abschlussarbeiten Extremaspekte und Reaktionen Teil B: Ergebnisse des Post-Checks Zusammenfassende Begutachtung (Post-Check) durch den Koordinator von korrigierten Klausuren (Zusammenfassende Begutachtung mündlicher Prüfungen durch Interne Gutachter, soweit vorhanden) Zusammenfassende Begutachtung bewerteter Abschlussarbeiten (Post-Check) durch Koordinator 60 Die Koordinatoren leiten ihre konsolidierten Berichte an den zuständigen Geschäftsführer der jeweiligen Unterkommission der Evaluierungskommission weiter. Da die Koordinationseinheiten in den Master-Studiengängen so geschnitten sind, dass diese jeweils einen Studienbereich abdecken, entfällt dieser Schritt in der Evaluation für Master-Studiengänge. Die Geschäftsführer legen die konsolidierten Qualitäts- und Prüfungswesen- Berichte für die Bachelorstudiengänge der Evaluierungskommission vor. Die Ergebnisse der Evaluation werden in diesem Gremium im gemeinsamen Austausch zwischen Koordinatoren und Gutachtern des Fremdevaluators (hier. External Examiners) diskutiert. 6.5 Dokumentationsanforderung an den Gesamtbericht zum Qualitäts- und Prüfungswesen des Studienbereichs und den Mastergesamtbericht Die Gesamtberichte zum Qualitäts- und Prüfungswesen der Studienbereiche werden im BachelorBereich von den Geschäftsführern der Unterkommissionen (Wirtschaft, Technik, Sozialwesen) erstellt und werden im Jahresqualitätsbericht aufgenommen. Sie bauen auf den konsolidierten Qualitäts- und Prüfungswesenberichten der Koordinationseinheiten, den Rückmeldungen aus der Evaluierungskommission und den Berichten der External Examiner auf. Die Berichte umfassen die Ergebnisse der Evaluation und der Begutachtung des Prüfungswesens aller evaluierten Studiengänge der Studienbereiche. In der Berichterstellung fassen die Geschäftsführer der Unterkommissionen die auf den gesamten Studienbereich bezogenen statistischen Daten zusammen, beschreiben besondere Auffälligkeiten und nehmen zu den Rückmeldungen der External Examiner Stellung. Der Gesamtbericht zum Qualitätsund Prüfungswesen folgt einer standardisierten Struktur (A22). Da durch den Zuschnitt der Koordinationseinheiten in der Evaluation der Master-Studiengänge der Gesamtbericht des Studienbereichs mit dem konsolidierten Qualitäts- und Prüfungswesenberichten der Koordinatoren zusammenfällt, ergänzen die Koordinatoren der Master-Studiengänge die eingereichten Berichte um einen Action-Plan sowie einen Bericht über den Vollzug der im vorangegangen Berichtszeitraum beschlossenen Maßnahmen. Die Action-Pläne, der konsolidierte Qualitätsbericht und der konsolidierte Prüfungswesenbericht ergeben gemeinsam den „Landesweiten Mastergesamtbericht der Koordinationseinheit“. Der landesweite Mastergesamtbericht der Koordinationseinheit wird den Gutachtern des Fremdevaluators, die im zweiten Studienjahr tätig sind, mit der Bitte um Stellungnahme von den Koordinatoren zugeleitet. Die Gutachter des Fremdevaluators geben über die Koordinatoren ihre Stellungnahmen zur Evaluation von Studium, Lehre und Prüfungswesen bei der QSK ab. Aus den vorgelegten Berichten (Bachelor und Master) und den Stellungnahmen der Gutachter des Fremdevaluators (Bachelor und Master) leitet die Qualitätssicherungskommission (QSK) Maßnahmen ab; die in den Gesamtberichten enthaltenen Action Pläne sind im Bedarfsfall zu überarbeiten. Gesamtbericht zum Qualitäts- und Prüfungswesen des Studienbereichs (Bachelor) 1. Zusammenfassung Allgemeine Entwicklung der Studierendenzahlen im Studienjahr Vollzug des vorangegangenen Berichtszeitraums: Action Plan (für aktuellen Berichtszeitraum) und Aktionsschwerpunkte Evaluierungsprozesse Evaluation der Qualität des Studiums Evaluation des Prüfungswesens Gesamtergebnisse der Evaluierungsprozesse Evaluation der Qualität des Studiums Evaluation des Prüfungswesens Action Plan (kommender Berichtszeitraum) Sonstige wichtige Aktivitäten im abgelaufenen Berichtszeitraum (z.B. Struktur des Studienbereichs) 2. 3. Qualitätsberichte der Koordinationseinheiten Prüfungswesenberichte der Koordinationseinheiten 61 Landesweiter Mastergesamtbericht der Koordinationseinheit 6.6 1. Zusammenfassung & Action Plan 1.1. Vollzug des vorangegangenen Berichtszeitraums 1.2. Sonstige wichtige Aktivitäten im Berichtszeitraum 1.3. Maßnahmenplanung Folgejahr 2. Qualitätsberichte der Koordinationseinheiten 3. Prüfungswesenberichte der Koordinationseinheiten Dokumentationsanforderungen der Berichte der Gutachter des Fremdevaluators Die Berichte der External Examiners (Begutachtung des Prüfungswesens im dritten Studienjahr der Bachelor-Studiengänge und die abschließende Stellungnahme der External Examiner zum Ergebnis der Evaluation) folgen den Dokumentationsanforderungen des CICP. Die Einhaltung und Überprüfung dieser Form obliegt den External Examiners und dem CICP. Zum Abschluss des Evaluationsdurchlaufs reichen die External Examiner ihre Berichte bei der Evaluierungskommission sowie bei der Externen Evaluationsagentur (derzeit OU) ein. In den Master-Studiengängen legen die Gutachter des Fremdevaluators, die im zweiten Studienjahr tätig sind, eine Stellungnahme zum Ergebnis der Evaluation von Studium, Lehre und Prüfungswesen vor. Die Stellungnahme folgt einem vorgegebenen Berichtsformat, welches unter anderem die Identifikation von „good practice“, Hinweise auf Auffälligkeiten in den Ergebnissen und eine Bewertung der Maßnahmenplanung vorsieht. Die Gutachter des Fremdevaluators nehmen die Bewertung auf der Grundlage der landesweiten Mastergesamtberichte der Koordinationseinheiten vor. Die Stellungnahmen werden über die Koordinatoren in die QSK eingebracht. 6.7 Dokumentationsanforderung an den Jahresqualitätsbericht Die Vorlage des Jahresqualitätsberichts ist eine Anforderung des CICP im Zuge der Validierung und Evaluierung der Bachelor-Studiengänge der DHBW. Der Jahresqualitätsbericht folgt den Dokumentationsanforderungen des CICP. Der Jahresqualitätsbericht wird vom Referat Qualitätsmanagement auf der Grundlage der Berichte aus den Studienbereichen und den Berichten der External Examiners sowie den Ergebnissen aus der Diskussion mit der QSK erstellt und wird vom Vorstand abgenommen und an das CICP gesendet. Der Jahresqualitätsbericht wird im Folgenden an die Rektoren der Standorte übermittelt und über die Geschäftsführer der Unterkommissionen den Dekanen aus dem Studienbereich zugeleitet. Der Jahresqualitätsbericht enthält folgende Punkte: a) Stellungnahme zum CICP-Feedback des vorjährigen Evaluationsdurchlaufs b) Darstellung der Ergebnisse der laufenden Evaluationsperiode, Studienbereichen, jeweils inklusive der Berichte der External Examiners differenziert nach c) Zusammenfassung und Wertung des Evaluationsergebnisses (Institutional Overview) 6.8 Ergebnisfeststellung und Rückmeldung des CICP Der Jahresqualitätsbericht wird vom CICP geprüft; anschließend erhält die DHBW Feedback zum Evaluationsdurchlauf. „Immediate Action“ müssen von der DHBW sofort in einer gegebenen Frist erfüllt werden. Darüber hinaus zeigt das CICP Punkte auf, über die im kommenden Berichtszeitraum 62 näher berichtet werden soll und der DHBW werden mittel- bis langfristigen Entwicklungsperspektiven aufgezeigt. Die Vergabe des OU-Zeugnisses an die optierenden Studierenden erfolgt unter der Bedingung, dass der Jahresqualitätsbericht dem CICP fristgerecht vorgelegt wird. Das CICP bestätigt durch die Vergabe der OU-Zeugnisse, dass die Absolventen das Niveau eines Bachelor of Honours erreicht haben. Zugehörige Instrumente: Evaluationsbogen (A11, A11a) und standardisierte Instrumente der Begutachtung auf Stichprobenbasis (folgende Vorlagen) Evaluation der Qualität des Studiums: Berichtswesen (BW) Vorlagen für die Studiengangsleitung „Qualitätsbericht des Studiengangs / der Studienrichtung “ (A18a); „Qualitätsbericht des Studiengangs /Master-Profils A18b) Vorlagen für die konsolidierten Berichte der Koordinatoren „Konsolidierter Qualitätsbericht (Bachelor)“ (A19a), „Konsolidierter Koordinationseinheit (Master)“ (19b). Qualitätsbericht der Evaluation des Prüfungswesens: Berichtswesen (BW) Vorlagen für Externe Gutachter (1.und 2. Jahr) und Vorlagen für Interne Gutachter und External Examiner (3. Jahr) “Vorab-Begutachtung (Pre-Check) durch Externe/n Gutachter/in von Klausurstellungen” (A13a), „Vorab-Begutachtung (Pre-Check) von Klausurstellungen (Master)“ (A13b), “Begutachtung (PostCheck) korrigierter Klausuren durch Externe Gutachter (1. und 2. Jahr“), (A14), “Begutachtung (PostCheck) korrigierter Klausuren durch Interne Gutachter (3. Jahr)“, (A15a), „Post-Check von schriftlichen Prüfungsleistungen (Master)“, (A15b), “Begutachtung mündlicher Prüfungen durch Interne Gutachter (Bachelor)” (A16a)“, “Begutachtung mündlicher Prüfungen durch Interne Gutachter (Master)” (A16b) “Begutachtung korrigierter Bachelorarbeiten” (A17a), “Begutachtung korrigierter Masterarbeiten durch externe Gutachter” (A17b), (Vorlagen für zusammenfassende Begutachtungen: siehe konsolidierte Berichte) Vorlagen für die konsolidierten Berichte der Koordinatoren „Konsolidierter Prüfungswesenbericht“ (A20 (1.StJ/2.StJ), Prüfungswesenbericht Master (A 21b)“ A21a (3. Jahr)), Konsolidierter Beide Vorlagen für die Geschäftsführer der Unterkommissionen „Gesamtbericht des Studienbereichs (Bachelor)“ (A22a) Vorlage für die Koordinatoren der Masterstudiengänge „Landesweiter Mastergesamtbericht der Koordinationseinheit“ (A22b) 63 6.9 Grafische Darstellung des Berichtswesens31 Abbildung 16: Berichtswesen in den Bachelorstudiengängen 31 W = Studienbereich Wirtschaft, T = Studienbereich Technik, S = Studienbereich Sozialwesen. 64 Abbildung 17: Berichtswesen in den Masterstudiengängen 65 7 Qualitätscontrolling Qualitätscontrolling findet an der DHBW nicht nur im Rahmen der Auswertung der Evaluationsergebnisse statt, sondern ist Teil der Aufgabenbereiche aller Beteiligten auf verschiedenen Ebenen (zu den spezifischen Aufgaben der beteiligten Akteure und Institutionen siehe Kapitel 8). Das Qualitätscontrolling umfasst die Praxis, die Theorie, den Theorie-Praxis Transfer und beachtet sowohl die Ergebnisse aus der Evaluation der Qualität des Studiums als auch die Ergebnisse aus der Prüfungsevaluation. 7.1 Qualitätscontrolling auf empirischer Datenbasis Das Qualitätscontrolling der Dualen Hochschule baut auf einer soliden Datenbasis auf. Das in Kapitel 6 vorgestellte Berichtswesen gewährleistet, dass die verschiedenen Ebenen Zugang zu den relevanten Informationen haben. Das System der Dokumentation und der Dissemination der Ergebnisse aus der Evaluation und dem Prüfungswesen ist schematisch in der Abbildung in Kapitel 6.8 dargestellt. Die Anforderungen an die Dokumentation und die genauen Verantwortlichkeiten im Berichtwesen sind in Kapitel 6 bzw. 8 dargestellt. 7.2 Rückkopplungsschleifen und Maßnahmen In dem Qualitätsmanagementsystem der DHBW sind mehrstufige Rückkopplungsschleifen integriert. Verbesserungsmaßnahmen, die insbesondere von lokaler Reichweite sind, können so zeitnah umgesetzt werden. Zugleich werden Verbesserungsmaßnahmen identifiziert, die nur durch Maßnahmen und Reaktionen auf Landesebene umzusetzen sind; diese können dann in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess zur Umsetzung gebracht werden. Die Rückkopplungsschleifen sind schematisch in der Grafik in Kapitel 7.3 dargestellt. Rückkopplungsschleifen ergeben sich vor allem auf folgenden Ebenen: a) lokal Bezüglich der Studienqualität erhält der Studierende durch die Studiengangsleitung bzw. durch die wissenschaftliche Leitung Rückmeldung zu den wesentlichen Evaluationsergebnissen und den gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen. Bezüglich der Lehrqualität gibt die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftliche Leitung Rückmeldung an die Dozenten. Dies erfolgt bei akuten Problemen vor Ort, als Reaktion auf die Ergebnisse der Evaluation des Studienganges im laufenden Qualitätssicherungsprozess sowie in Bezug auf landesweit einzuführende, qualitätsverbessernde Maßnahmen, die auf dieser Ebene zu ergreifen sind. In den Bachelor-Studiengängen führt die Studiengangsleitung bezüglich der praktischen Ausbildung im Sinne eines „Monitoring“ auf der Grundlage der Reflexionsberichte in jedem Semester bei Bedarf Einzelgespräche mit den Studierenden. Durch die Darstellung des Ablaufs und Reflexion der Praxisphase sowie durch Projektarbeiten macht sich die Studiengangsleitung ein Bild von der Qualität der praktischen Ausbildung. Bei eventuell auftretenden Problemen zwischen Studierendem und Ausbildungsstätte berät die Studiengangsleitung den Studierenden, wie er eine Besserung der Situation erreichen kann. Bei Bedarf führt die Studiengangsleitung auch direkte Gespräche mit der Ausbildungsstätte, um aufgetretene Probleme zu lösen. Sollten die Probleme gravierend und nicht behebbar sein, hat die Studiengangsleitung den Ausbildungsbereichsleiter und ggf. den Rektor und den Hochschulrat einzuschalten. In besonders problematischen Fällen kann der Ausbildungsstätte die Zulassung entzogen werden. Aus der Evaluation des Prüfungswesens kann Feedback erfolgen, Aufgabenstellung, Bewertung und Prüfungsorganisation Auswirkungen hat. welches auf 66 Die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftliche Leitung erhält Rückmeldungen vom Rektorat sowie von den Koordinatoren und den Internen Gutachtern. Dies erfolgt bei akuten Problemen vor Ort als Reaktion auf die Ergebnisse der Evaluation des Studienganges im laufenden Qualitätssicherungsprozess sowie in Bezug auf landesweit einzuführende, qualitätsverbessernde Maßnahmen, die auf dieser Ebene zu ergreifen sind. Als Reaktion auf die Evaluationsergebnisse wird im Austausch zwischen Leitung, Hochschulrat und Studiengangsleitung/wissenschaftlicher Leitung an jedem Standort vor Ort geprüft, inwiefern Verbesserungen in den Bereichen der Infrastruktur, Dozentenqualität, Studieninhalte (auch Synergien und Redundanzen), der Organisation, der Betreuung, der praktischen Ausbildung und der Gesamtzufriedenheit sowie im Prüfungswesen notwendig und möglich sind (zu den in der Evaluation abgefragten Kriterien vgl. Kapitel 5.1.2). b) überregional Die QSK stellt durch die Analyse der Evaluationsergebnisse Handlungsbedarf fest, dabei nimmt sie entsprechende Hinweise von den am Prozess Beteiligten auf. Dem Vorstand obliegt die kontinuierliche Bewertung und Verbesserung der Strukturen und Leistungsprozesse durch Einrichtung und Nutzung eines Qualitätsmanagementsystems. Er wirkt erforderlichenfalls auf die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems hin. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat und dem Senat über die wesentlichen (geplanten oder realisierten) Maßnahmen der Qualitätsverbesserung zu berichten. Die Fachkommissionen erhalten Rückmeldung von der QSK, die aus dem Qualitätssicherungsprozess Handlungsmaßnahmen ableitet. Die jeweilige Fachkommission setzt insbesondere qualitätssichernde Maßnahmen in Bezug auf Studienpläne und Prüfungsordnungen um. Die Leitung wird über alle relevanten Ergebnisse informiert (vgl. Kapitel 8.4). Insbesondere die Handlungsempfehlungen der QSK sollen vor Ort zur Umsetzung gebracht werden. Die QSK und die Evaluierungskommission prüfen, ob die geplanten qualitätssichernden Maßnahmen aus dem Vorjahr realisiert wurden. d) extern Die externe Evaluationsagentur bewertet das Ergebnis des Evaluationsprozesses und leitet ihrerseits Handlungsempfehlungen ab. Die QSK erhält Rückmeldungen von den Gutachtern des Fremdevaluators. Diese enthalten Handlungsempfehlungen, wie die Qualität des Studiums und des Prüfungswesens an der DHBW weiter verbessert werden kann. 67 Abbildung 18: Qualitätssystem der DHBW 68 8 Akteure und Verantwortlichkeiten Die Daten, die aus der Evaluation des Studiums und der Begutachtung des Prüfungswesens resultieren, werden in verschiedenen Instanzen ausgewertet. Dabei liegt der Fokus darauf, die Daten für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess nutzbar zu machen. Fehlentwicklungen sollen aufgedeckt und Maßnahmen getroffen werden, die diesen entgegenwirken. Ebenso sollen „good practice“ Beispiele aufgefunden werden, die eine Vorbildfunktion übernehmen können. In diesem Prozess sind verschiedene Akteure und Gremien auf allen Ebenen eingebunden, die jeweils mit spezifischen Verantwortlichkeiten ausgestattet sind. Durch die breit gefächerte Beteiligung im Qualitätssicherungsprozess ist gesichert, dass verschiedenste Interessenlagen ihre Berücksichtigung finden. Die am Qualitätsprozess beteiligten Akteure und Gremien sollen im Folgenden mit ihren zugewiesenen Verantwortungsbereichen vorgestellt werden. Dabei wird nur auf die Aufgabenbereiche eingegangen, die für die Qualitätssicherung von Relevanz sind. Die Beschreibungen ersetzen nicht die Stellenbeschreibungen für Dozierende oder andere Verordnungen. 8.1 Lokale Ebene I: Studierende / OU-Optanten Die Studierenden bestimmen durch ihr Engagement die Qualität des Studiums wesentlich mit: Sie sind dazu aufgefordert, eigenverantwortlich den eigenen Lernprozess zu gestalten und vorhandene Lernangebote zu nutzen. Studierende, ihre Studierendenvertreter (Kurssprecher) und der AStA können darüber hinaus durch direkte Kontaktaufnahme und durch die Mitarbeit in Gremien Einfluss auf Studienqualität begründende Prozesse nehmen. Die Studierenden an der DHBW tragen zur Verbesserung der Qualität außerdem durch die aktive Teilnahme an den Evaluationen bei. Die rege Teilnahme und gute Rücklaufquoten bei der Evaluation sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Bedürfnisse der Studierenden eingefangen und abgebildet werden können. Bachelor-Studierende können sich bei der örtlichen Dualen Hochschule nach der erfolgreichen Zulassung zum dritten Studienjahr als OU-Optanten einschreiben. Durch die Einschreibung bei der OU bewerben sich die Studierenden um die Verleihung des Grades Bachelor honours, der durch die OU vergeben wird. Die OU vergibt diesen Abschluss, wenn ausreichend nachgewiesen werden konnte, dass der deutsche Abschluss den Anforderungen des OU-Abschlusses entspricht und die DHBW den von der OU gesetzten Qualitätsstandards gerecht wird. Das OU-Zeugnis wird gemäß der Prüfungsordnung der Open-University ausgegeben, dadurch ergeben sich unterschiedliche Notenberechnungen für die Abschlussnote. 8.2 Lokale Ebene II: Professoren und Lehrbeauftragte Bei der Auswahl der Professoren und der Studiengangsleitungen sind die Vorgaben des LHG zu beachten. Die DHBW hat hierzu einen Leitfaden für Berufungsverfahren und die Besetzung von der Studiengangsleitung entwickelt (zum Leitfaden siehe A5). Die von den Studienbereichen entwickelten Kriterien zur Gestaltung des Studiums und Prüfungswesens an der DHBW sind von den Dozenten vor Ort in geeigneter Weise umzusetzen und anzuwenden. Die Lehrenden werden dabei in didaktischen und fachlichen Angelegenheiten von der Studiengangsleitung bzw. von der wissenschaftlichen Leitung beraten. Sie erhalten durch die Studiengangsleitung/die wiss. Leitung Rückmeldung zur Qualität der von ihnen geleiteten Lehrveranstaltung und werden bei der Erstellung von Aufgaben für Prüfungsleistungen durch die Studiengangsleitung beraten. Die Lehrenden tragen zur kontinuierlichen Qualitätskontrolle und zur Qualitätsverbesserung bei, indem sie die Studiengangsleitung/die wissenschaftliche Leitung in Dozentengesprächen über alle relevanten Belange informieren und von ihnen bemerkte kritische Entwicklungen oder Konstellationen aufzeigen. Die Bereitschaft und Motivation, im gegebenen Fall zusätzlich zur allgemeinen 69 studentischen Evaluation die eigene Lehrveranstaltungen einer Evaluation zu unterziehen, ist als wichtiger Faktor für eine umfassende Evaluation des Studiums an der DHBW anzusehen. Zur Verbesserung der Qualität der Lehre steht den Dozenten am Zentrum für Hochschuldidaktik und Personalentwicklung der DHBW (ZHP) ein geeignetes Weiterbildungs- und Beratungsangebot zur Verfügung. Mit dem „Handbuch ‚Lehre’ an der DHBW’ steht den Lehrenden eine Handreichung zur Verfügung die die Lehrenden in der Gestaltung ihrer Lehrveranstaltungen unterstützt. Professoren an der DHBW haben einen Auftrag zur kooperativen Forschung; ebenso sind sei angehalten sich in Wissenschaft und Praxis kontinuierlich fortzubilden. Abbildung 19: Aktivitäten der Dozenten zur Verbesserung der Lehre 70 8.3 Lokale Ebene III: Ausbildungspartner (Bachelor) Die Ausbildungspartner begründen die Qualität der praxisbasierten Studienphasen und sind maßgeblich am Gelingen des Theorie-Praxis- bzw. Praxis-Theorie-Transfers beteiligt. Um die Qualität der praxisbasierten Studienphasen zu gewährleisten, müssen sich potenzielle Ausbildungsstätten zunächst bewerben und einer Eignungsprüfung unterziehen, die nach festgelegten Kriterien erfolgt. Die zugelassenen Ausbildungsstätten wählen aus den Bewerbern die zukünftigen Studierenden der DHBW aus. Dabei greifen die internen Bewerbungsverfahren der Ausbildungsstätten. Die Ausbildungsstätten bestimmen Ausbildungsleiter, die das Studium in der Praxis verantworten. Die Ausbildungsstätte stellt sicher, dass für die Studierenden ein Ausbildungsplan erstellt wird, der die in den Praxismodulen beschriebenen Inhalte abdeckt. Außerdem werden mit dem Studierenden Zielvereinbarungen geschlossen und Feedbackgespräche geführt. Die Ausbildungsstätte unterzeichnet die Darstellung des Verlaufs der Praxisphase, die von den Studierenden im Zuge der „Darstellung und Reflexion der Praxisphase“ einmal jährlich erstellt wird. Die Ausbildungsstätte ist bei der Themenfindung für die Projekt –und Bachelor-Arbeite wesentlich beteiligt. Die Ausbildungspartner stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Studiengangsleitung und sind in der von der Studiengangsleitung einberufenen Ausbildungsleiterkonferenz vertreten. Die Ausbildungspartner haben außerdem die Möglichkeit zur Einflussnahme und Mitwirkung in den paritätisch besetzten Gremien auf lokaler und überregionaler Ebene. Für die Praxisphasen wird überprüft, inwiefern die praxis- und theoriebasierten Studienanteile zusammenwirken. Außerdem wird die praktische Ausbildung einer Evaluation unterzogen. Die Ausbildungsinhalte und Ergebnisse sind gegebenenfalls Gegenstand von Abstimmungsprozessen mit den Ausbildungsstätten. 8.4 Lokale Ebene IV: Die Studiengangsleitung / wissenschaftliche Leitung Auf der Grundlage der (semesterweisen) studentischen Bewertung ist primär die jeweilige Studiengangsleitung in den Bachelorstudiengängen bzw. die wissenschaftliche Leitung in den Masterstudiengängen für die Steuerung der Qualität des Studiums verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Reaktion auf die studentische Evaluation in Hinsicht auf Studieninhalte (Abstimmung, Niveau), Dozentenqualität, Betreuung, Studienorganisation und allgemeine Studienbedingungen. Folgende Aufgaben übernimmt die Studiengangsleitung Qualitätssicherung des Studiums in der Praxis vor Ort: eines Bachelor-Studiengangs zur Im Rahmen der Zulassung von Ausbildungsstätten sowie im Verlauf der weiteren Kooperation nimmt die Studiengangsleitung die Eignungsprüfung einer Organisation vor. Die Studiengangsleitung ruft regelmäßig Ausbildungsleiterkonferenzen ein und reflektiert mit den Vertretern der Ausbildungsbetriebe die Evaluationsergebnisse. Im Fokus des Interesses steht hier insbesondere die studentische Evaluation der praktischen Ausbildung. Die Studiengangsleitung ist, wie unter Kapitel 4.3 dargestellt, dazu aufgefordert, im Sinne eines Monitorings die Qualität der praktischen Ausbildung an den Ausbildungsstätten zu überwachen. Durch Auswertung der Darstellung des Ablaufs und der Reflexion der Praxisphase sowie bei Bedarf durch Gespräche mit den Studierenden verschafft sich die Studiengangsleitung einen Einblick über den Lernfortschritt der Studierenden und bleibt sensibel für mögliche Probleme mit der Ausbildungsstätte. Darüber hinaus werden die Inhalte und Ergebnisse der praktischen Ausbildungsphasen durch die Präsentation der Projektarbeiten im Rahmen einer Prüfungsleistung festgestellt. 71 Die Studiengangsleitung nimmt bei Problemen zwischen den Studierenden und ihrer Ausbildungsstätte oder einem Lehrenden eine beratende Funktion ein und kann bei Bedarf das direkte Gespräch mit der Ausbildungsstätte bzw. dem Lehrenden suchen. Die wissenschaftliche Leitung eines Masterstudiengangs steht ebenfalls mit den kooperierenden Einrichtungen in Kontakt und kann hier bei Bedarf und im Rahmen der in der Vereinbarung getroffenen Absprachen eine moderierende und beratende Rolle einnehmen. Dem weiterbildendem Charakter der Masterstudiengänge entsprechend, ist diese Rolle im Vergleich zu den BachelorStudiengängen jedoch stark zurückgenommen. Folgende Aufgaben übernimmt die Studiengangsleitung/ die wissenschaftliche Leitung bei der Evaluation der Studienqualität: Die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftliche Leitung koordiniert die Evaluation in seinem Studiengang und stellt einen Qualitätsbericht des jeweiligen Studiengangs zusammen. In den Qualitätsbericht fließen die Ergebnisse der Evaluation ein. Die Studiengangsleitung/wissenschaftliche Leitung gibt darüber hinaus eine Einschätzung zum Ergebnis der Evaluation und des Semesterverlaufs ab, sowie eine zusammenfassende Darstellung zu Rückmeldungen von Ausbildungsstätten/ kooperierenden Einrichtungen. In die eigene zusammenfassende Wertung des Semesters kann Die Studiengangsleitung auch Erkenntnisse aus Dozentengesprächen oder Absolventenbefragungen einfließen lassen. Die Studiengangsleitung/wissenschaftliche Leitung informiert die Lehrpersonen der jeweiligen Lehrveranstaltung über das Ergebnis der sie betreffenden Teile der studentischen Evaluation. Die Studiengangsleitung/ wissenschaftliche Leitung informiert die Studierenden in anonymisierter Form über die wesentlichen Ergebnisse der studentischen Evaluation und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen. Die Studiengangsleitung/ wissenschaftliche Leitung leitet den Qualitätsbericht seines Studienganges an die Leitung der örtlichen DHBW und an den zuständigen Koordinator auf Landesebene weiter. Der Studiengangsleitung/ wissenschaftlichen Leitung wird empfohlen, Qualitätsberichte, die die Entwicklung ihres Studienganges auf Landesebene behandeln, zur Kenntnis zu nehmen, um den eigenen Studiengang vor Ort in einen landesweiten Vergleich setzen zu können. Folgende Aufgaben übernimmt die Studiengangsleitung bei der Evaluation des Prüfungswesens: Zum Zwecke des Pre- oder Post-Checks leitet die Studiengangsleitung/ die wissenschaftliche Leitung die Aufgabenstellungen bzw. Prüfungsleistungen mit den nötigen Unterlagen an die Koordinatoren weiter. Die Studiengangsleitung/ wissenschaftliche Leitung nimmt die Ergebnisse aus der externen und internen Begutachtung des Prüfungswesens zur Kenntnis und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein. Die Studiengangsleitung sendet nach Abschluss der Prüfungen die Notenlisten der OUOptanten an das Referat Qualitätsmanagement. 72 Abbildung 20: Aufgaben der Studiengangsleitung und wissenschaftlichen Leitung im QS-Prozess 8.5 Lokale Ebene V: Leitung der Studienakademie Der Rektor leitet und vertritt die Studienakademie. Er hat die Aufgabe, die Qualität des Studiums am Standort zu überwachen und zu steuern. Der Dekan und gegebenenfalls der Beauftragte für Qualitätssicherung unterstützen den Rektor bei diesen Aufgaben. Gemäß der „Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Evaluation der Qualität des dualen Studiums (Evaluationssatzung DHBW)“ sowie der Satzung zur Evaluation der Masterstudiengänge ist für die Durchführung und Auswertung der Evaluation der Rektor verantwortlich. Er hat das Recht, zu diesem Zweck auf die im Rahmen der Evaluation erhobenen Daten zuzugreifen. Der Rektor hat sicherzustellen, dass die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten gewährleistet ist und die Maßgaben des Qualitätsmanagement-Handbuches eingehalten werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Leitung dazu aufgefordert, die wesentlichen Ergebnisse des Evaluationsprozesses zur Kenntnis zu nehmen und ggf. erforderliche Maßnahmen der Qualitätssicherung und -verbesserung einzuleiten. Die landesweiten Evaluations-Ergebnisse werden den Rektoren in folgenden Dokumentationen vorgelegt: Jahresqualitätsbericht (Bachelor), Berichte der Koordinatoren und der Gutachter des Fremdevaluators (Master) Protokolle des Senats und des Aufsichtsrats In der Landesrektorenkonferenz erfolgt eine Berichterstattung zum Evaluierungsprozess bzw. zu dessen Ergebnissen 73 Bekanntmachung des Vorstands. Die Rektoren informieren die Studiengangsleitung/ die wissenschaftliche Leitung über die ihren Studiengang betreffenden Teilergebnisse des landesweiten Qualitätsberichts, damit sich die diese mit ihrem Studiengang in einem Landesvergleich positionieren können. Die Rektoren unterrichten den Hochschulrat und den akademischen Senat der jeweiligen Studienakademie über die wesentlichen Ergebnisse der Qualitätsberichte, der Evaluation des Prüfungswesens sowie der externen Gutachten der Fremdevaluation. Die Berichte sind nach Vorlage und Stellungnahme des Hochschulrats und des akademischen Senats innerhalb der Studienakademie zu veröffentlichen. Abbildung 21: Aufgaben des Rektors im QS-Prozess 8.6 Lokale Ebene VI: Akademischer Senat und Hochschulrat Der Akademische Senat sorgt für die Zusammenarbeit innerhalb der Studienakademie. Er hat im Rahmen des Studiums und der Qualitätssicherung folgende Aufgaben: Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebs im Rahmen der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften Beschlussfassung über die Studienpläne Mitwirkung bei der Planung der weiteren Entwicklung der Studienakademie Vorschläge zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen Koordinierung der Arbeit der Studienbereiche Der Rektor erstattet dem akademischen Senat Bericht. Zu den Aufgaben des Hochschulrats im Rahmen des Studiums und der Qualitätssicherung gehören insbesondere: 74 8.7 Festlegung der standortspezifischen Inhalte der Studien- und Ausbildungspläne sowie der zugehörigen Prüfungsordnungen innerhalb des von den zentralen Organen vorgegebenen Rahmens, Vorschläge für die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen am jeweiligen Standort, Entscheidungen über Fragen des Zulassungswesens (Zulassung von Ausbildungsstätten und Studierenden), Regelung der Zusammenarbeit zwischen der Studienakademie und den Ausbildungsstätten. Hierunter fallen insbesondere: - Koordinierung des Studiums an der Studienakademie und der Ausbildung in den Ausbildungsstätten, - Maßnahmen zur Erhaltung und Gewinnung von Ausbildungsplätzen, - Durchführung der für die Zulassung von Ausbildungsstätten aufgestellten Eignungsgrundsätze sowie Aufstellung und Fortschreibung eines Verzeichnisses der geeigneten Ausbildungsstätten, Empfehlungen bei der Zulassung von Studierenden. Landesebene I: Interne Gutachter Die internen Gutachter unterstützen die Evaluation des Prüfungswesens der Bachelor- und Masterstudiengänge im Abschlussstudienjahr durch folgende Aufgaben: Begutachtung des Prüfungswesen im Rahmen des internen Post-Checks bei schriftlichen Modulprüfungen Begutachtung mündlicher Prüfungen, soweit vorhanden Begutachtung des Prüfungswesens im Rahmen des internen Post-Checks bei AbschlussArbeiten (nur Bachelor). Die internen Gutachter sind Lehrende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Sie nehmen Zweitbegutachtungen von Prüfungsleistungen an Studienakademien vor, an denen sie selbst nicht unterrichten. Zur Begutachtung des Prüfungswesens greifen die Internen Gutachter auf die gleichen Vorlagen zu wie die Externen Gutachter (zur Dokumentationsanforderung bei der Evaluation des Prüfungswesens vgl. Kapitel 6). Im Bedarfsfall geben die internen Gutachter in den Bachelorstudiengängen direkt Rückmeldung an den Erstkorrektor, in den Masterstudiengängen erfolgt dies übe den Koordinator. Die Internen Gutachter senden die Prüfungsbegutachtungen an die Koordinatoren. 75 Abbildung 22: Beteiligung der Internen Gutachter 76 8.8 Landesebene II: Koordinatoren Die Koordinatoren sind mit der Aufgabe betraut, den Qualitätssicherungsprozess für die von ihnen betreute Koordinationseinheit auf Landesebene zu koordinieren. Der Aufgabenbereich der Koordinatoren umfasst zum einen die Vorbereitung und Durchführung des Pre-Check- und PostCheck-Verfahrens, zum anderen sind die Koordinatoren an der Auswertung der Daten aus der studentischen Evaluation und der Evaluation des Prüfungswesens beteiligt. Die Koordinatoren werden für die Bachelor-Studiengänge von der Evaluierungskommission bestimmt, die Koordinatoren der Master-Studiengänge werden gemäß Evaluationssatzung durch den Vorstand eingesetzt. Die Aufgaben der Koordinatoren im Bereich der Evaluation des Prüfungswesens sind wie folgt: Die Koordinatoren begleiten den gesamten Prozess der Prüfungsevaluation. Sie informieren die beteiligten Studiengangsleitungen, wissenschaftlichen Leitungen und Gutachter (intern, extern und Gutachter des Fremdevaluators) über den Ablauf der Prüfungsbegutachtung und stellen sicher, dass den unterschiedlichen Akteuren die jeweils benötigten Materialien zukommen. Sie holen bei den Studiengangsleitungen/wissenschafltichen Leitungen für den Pre-Check die Aufgabenstellung, Lösungsskizze, Modulbeschreibung und Prüfungsübersichtstabelle ein und leiten dies gemeinsam mit dem aktuellen Berichtsformular den entsprechenden Gutachtern weiter. Bei Bedarf fragen die Koordinatoren nach, bis wann fehlende Unterlagen nachgereicht werden können oder ausstehende Prüfungsergebnisse vorgelegt werden können. Die Koordinatoren fragen bei den Studiengangsleitungen die notwendigen Materialien zur Durchführung des Post-Check nach. Dies umfasst neben den vorgelegten, geschriebenen Klausuren die Modulbeschreibung, Aufgabenstellung, die Lösungsskizze, die Notenliste des Kurses sowie Dokumentationen der Bewertung (soweit vorhanden). Sie übermitteln die Materialien gemeinsam mit dem vorgesehenen Berichtsformat an die externen Gutachter (hinführende Studienjahre), bzw. an die internen Gutachter und die Gutachter des Fremdevaluators (Abschlussstudienjahr). Die Ergebnisse aus der internen Zweitbegutachtung werden über den Koordinator an die Gutachter zur externen Zweitbegutachtung weitergeleitet. Die Koordinatoren sammeln die Berichte zum Prüfungswesen von den Zweitgutachtern (Interne oder Externe Gutachter, bzw. Gutachter des Fremdevaluators) ein. Soweit dies nicht durch die externen Gutachter erfolgt ist, fassen die Koordinatoren die Ergebnisse in einem Prüfungsbericht zusammen und verdichten diese zum „konsolidierten Prüfungswesenbericht“, welcher an die zuständigen Geschäftsführer der Studienbereiche gesandt wird. Bei gravierenden Abweichungen (positiv / negativ) hat der Koordinator Feedback an die Studiengangsleitung bzw die wissenschaftliche Leitung zu geben. Bei den MasterStudiengängen ist der Koordinator identisch mit dem Geschäftsführer der Unterkommission. Die empirischen Materialien der Stichprobe (dies umfasst die Klausuraufgaben, Lösungsskizzen sowie die Notenlisten der Stichprobenkurse), die die Koordinatoren von den Studiengangsleitungen und wissenschaftlichen Leitungen erhalten, werden von den Koordinatoren an die Geschäftsführer der Unterkommissionen gesandt. Die Aufgaben der Koordinatoren im Bereich der Evaluation der Studienqualität sind wie folgt: Die Koordinatoren sammeln die Qualitätsberichte ihrer Koordinationseinheiten und „verdichten“ diese in einem konsolidierten Qualitätsbericht, welcher an den zuständigen Geschäftsführer der Unterkommission gesandt wird. Bei gravierenden Abweichungen (positiv/negativ) hat der Koordinator Feedback an die Studiengangsleitung zu geben. Übergreifende qualitätssichernde Aufgaben der Koordinatoren sind wie folgt bestimmt: Bei Mängeln ist der Koordinator gefordert, diesen entgegenzuwirken; dies erfolgt zunächst durch Ansprechen der zuständigen Studiengangsleitung/wissenschaftlichen Leitung. Erfolgt auf Hinwirken des Koordinators keine Reaktion kann sich dieser an den zuständigen Dekan bzw. Rektor wenden, sollten die Bemühungen ergebnislos bleiben, kann der Vorstand eingeschaltet werden. 77 Der Koordinator überprüft die Erledigung der eingeleiteten Maßnahmen aus früheren Evaluationsdurchläufen Der Koordinator nimmt eine Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse aus dem aktuellen Evaluationsdurchlauf vor (Summary). Der Summary ist Bestandteil des konsolidierten Qualitätsberichts, den der Koordinator für seine Koordinationseinheit erstellt. In den Master-Studiengängen erstellt der Koordinator für seinen Bereich einen landesweiten Mastergesamtbericht. Der Mastergesamtbericht enthält einen Action Plan und vollzieht dessen Umsetzung im jährlichen Evaluationszyklus nach. Abbildung 23: Koordinatoren als Schnittstelle 78 8.9 Landesebene III: Evaluierungskommission zur Evaluation des Qualitätsund Prüfungswesens Das Ergebnis der Evaluation für die Bachelorstudiengänge wird in der Sitzung der Evaluierungskommission festgestellt. In der Evaluierungskommission treten die Koordinatoren, die externen Gutachter und die Gutachter des Fremdevaluators zusammen. Die Evaluierungskommission ist eine Unterkommission der QSK, die für den Evaluationsprozess der Bachelorstudiengänge eingerichtet wurde. Im Rahmen des Qualitätssicherungsprozesses kommt den Geschäftsführern der Unterkommissionen der drei Studienbereiche Wirtschaft, Technik, Sozialwesen die Aufgabe zu, auf Grundlage der gesammelten empirischen Materialien und den konsolidierten Berichten der Koordinatoren einen zusammenfassenden Gesamtbericht zum Prüfungswesen und zum Qualitätswesen zu erstellen. Die empirischen Materialien (dies umfasst die Klausuraufgaben, Lösungsskizzen sowie die Notenlisten der Stichprobenkurse) werden von den Koordinatoren den External Examiners (OU) zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Die Evaluierungskommission diskutiert die Ergebnisse aus der Evaluation von Studium, Lehre und Prüfungswesen und schlägt erste Maßnahmen vor. Abbildung 24: Evaluierungskommission Der Evaluierungskommission obliegen zu Beginn eines neuen Qualitätszyklus die Planung des Qualitätssicherungsprozesses sowie die Stichprobenfestlegung (Standorte und Prüfungsgebiete) für die Evaluation des dritten Studienjahres. Zum Ende des Evaluationszeitraums fasst sie die Ergebnisse zusammen, bewertet diese und leitet erste Handlungsempfehlungen ab. 79 In der „Dezember-Sitzung“ tagt die Evaluierungskommission gemeinsam mit den für diese Periode bestimmten External Examinern. In dieser Sitzung werden die von den Geschäftsführern der Unterkommission vorgelegen Qualitäts- und Prüfungswesenberichte der drei Studienbereiche Wirtschaft, Technik und Sozialwesen in der Evaluierungskommission diskutiert die Ergebnisse aus dem Qualitätsbericht und dem Prüfungsbericht einem Qualitätsvergleich zwischen den einzelnen Studiengängen und Studienakademien unterzogen aus den Ergebnissen Handlungsempfehlungen abgeleitet die Festlegung der Honours-Klassen beschlossen unter Einbeziehung der External Examiners über die wesentlichen Ergebnisse der Zweitbegutachtung der Prüfung, der Qualitätsberichte sowie die Eindrücke der Externals beraten die Zulassungen der OU-Bachelor-Optanten zum 3. Studienjahr (Progression Board) entschieden. Abbildung 25: Berichte und Stellungnahmen der Evaluierungskommission 80 8.10 Landesebene IV: Kommission für Qualitätssicherung (QSK) Der Kommission für Qualitätssicherung (QSK) gehören der Vorstand für Lehre und Qualitätssicherung, die Vorsitzenden der Fachkommissionen, deren Stellvertreter sowie die Vertreter der Studierenden in den Fachkommissionen an. Die QSK kann für jeden Studienbereich Unterausschüsse bilden. Die Vorsitzenden / Geschäftsführer dieser Unterausschüsse sowie die Geschäftsführer der Fachkommissionen können in die QSK kooptiert werden. Die QSK berät die Organe der DHBW und Studienakademien in Fragen der Qualität des Studiums und der Ausbildung. Ihre Empfehlungen erstrecken sich insbesondere auf das Prüfungswesen, die akademischen Standards und die Qualitätssicherung. Die QSK ist dem Vorstand zugeordnet. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: Auswertung der landesweit konsolidierten Berichte zum Qualitäts- und Prüfungswesen der Studienbereiche Qualitätsvergleich zwischen den einzelnen Studiengängen, Studienbereichen und Studienakademien auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Qualitätsbericht und dem Prüfungsbericht Feststellung des Ergebnisses des jährlichen Evaluationsprozesses unter Würdigung der Berichte der Gutachter des Fremdevaluators und der Ergebnisse der Evaluierungskommission Erteilung von Handlungsaufträgen und Weitergabe dieser Aufträge an die Fachkommissionen, um auf Grund der Erkenntnisse des Evaluationsprozesses Qualitätsverbesserungen zu erzielen Erarbeitung von Empfehlungen hinsichtlich des Prüfungswesens, der akademischen Standards und der landesweiten Qualitätssicherung Direkte Erteilung von Hinweisen an die Standorte, wenn Abweichungen von den Qualitätsstandards an einzelnen Studienakademien aufgedeckt wurden Information der Organe der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Ergebnisse der Qualitätssicherung Kontrolle der Umsetzung der gegebenen Empfehlungen und eingeleiteter Maßnahmen auf Grund vorangegangener Berichte. Für die Evaluation der Masterstudiengänge hat die QSK noch keine Evaluierungskommission als Unterkommission eingerichtet. Zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben, obliegt der QSK damit: Zu Beginn eines neuen Qualitätszyklus obliegt der QSK die Planung Qualitätssicherungsprozesses sowie die Stichprobenfestlegung (Standorte Prüfungsgebiete), die erfolgt in der Regel bis Mitte September eines Kalenderjahres. Im ersten Quartal nach Abschluss der Evaluation findet eine Sitzung der QSK gemeinsam mit den Koordinatoren und den Gutachtern des Fremdevaluators statt. In der Sitzung fasst die QSK die Ergebnisse zusammen, bewertet diese und leitet Handlungsempfehlungen ab. des und 81 Abbildung 26: Schnittstelle QSK 8.11 Landesebene V: Vorstand und Referat Qualitätsmanagement Der Vorstand leitet die Hochschule. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist die kontinuierliche Bewertung und Verbesserung der Strukturen und Leistungsprozesse durch Einrichtung und Nutzung eines Qualitätsmanagementsystems. Der Vorstand wirkt erforderlichenfalls auch auf die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems hin. Der Vorstand sorgt für die Durchsetzung der Empfehlungen der Kommission für Qualitätssicherung (QSK) und der Fachkommissionen. Für das Qualitätsmanagement weiter von Bedeutung sind die Aufgaben des Vorstands in Bezug auf die standortübergreifenden Struktur- und Entwicklungsplanungen, die die Standort übergreifende Personalentwicklung und Verteilung von verfügbaren Stellen und Mitteln auf die Standorte bestimmen. Das Referat Qualitätsmanagement übernimmt vom Vorstand zugewiesene Aufgaben in der Qualitätssicherung. Insbesondere unterstützt sie die Erstellung des Jahresqualitätsberichts. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat und Senat über die Leistungsbereiche der Hochschule und die in diesem Zusammenhang über die wesentlichen (geplanten oder realisierten) Maßnahmen der Qualitätsverbesserung. 82 8.12 Landesebene VI: Fachkommissionen Die Fachkommissionen sind zuständig für die fachlichen Angelegenheiten der an der DHBW eingerichteten Studienbereiche und ihrer Studienangebote. Ihre Empfehlungen dienen dem Ziel der Sicherung und der Verbesserung der Qualität von Studium und Ausbildung sowie der Sicherung landesweit einheitlicher Standards. Sie sind dem Vorstand zugeordnet. Den Fachkommissionen obliegt insbesondere die Aufgabe: Erarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften Aufstellung oder Bewertung der Studien- und Ausbildungspläne Beratung der Kommission für Qualitätssicherung in Fragen der Qualität des Studiums und der Ausbildung Beratung des Aufsichtsrats und des Wissenschaftsministeriums in allen Ausbildungs- und Prüfungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung Prüfung der Anträge zur Einrichtung Weiterentwicklung des Studienangebots. Vorschläge für die Bestellung von internen und externen Gutachtern neuer Studienangebote und die curriculare Die Fachkommissionen können je Studiengang oder für verwandte Studiengänge Unterausschüsse bilden. Den Fachkommissionen Wirtschaft und Technik gehören je sechs sachverständige Vertreter des Landes und der beteiligten Ausbildungsstätten, ein externer wissenschaftlicher Berater sowie ein Vertreter der Studierenden an, der Fachkommission Sozialwesen gehören je drei sachverständige Vertreter des Landes und der beteiligten Ausbildungsstätten, ein externer wissenschaftlicher Berater sowie ein Vertreter der Studierenden an. Die Bestimmung der Mitglieder in den Fachkommissionen wird in einer Verordnung des Wissenschaftsministeriums bzw. zukünftig durch eine Satzungsregelung der Hochschule bestimmt. 8.13 Landesebene VII: Senat und Aufsichtsrat Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und dualer Ausbildung einschließlich steuernder Maßnahmen im Qualitätssicherungs- und –entwicklungsprozessen, soweit diese nicht anderen Organen zugewiesen sind. Dazu gehören insbesondere die Stellungnahme zu der aus den Strukturentwicklungsplanungen der Standorte aggregierten übergreifenden Struktur- und Entwicklungsplanung die Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Hochschuleinrichtungen, Fachgruppen sowie gemeinsamen Einrichtungen und Kommissionen im Sinne von § 15 Abs. 6 LHG die Beschlussfassung über die Satzungen für Hochschulprüfungen oder Stellungnahme zu Prüfungsverordnungen, durch die ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, an der DHBW ferner die Regelungen über die Studieninhalte und die Ausbildungsrichtlinien sowie über Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Ausbildungsstätten Der Aufsichtsrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der DHBW dienen. Zu seinen Aufgaben zählt die Sicherung der Qualität des Studiums an der Studienakademie und der betrieblichen Ausbildung, soweit es sich um Grundsatzfragen der Qualitätssicherung handelt. In Fällen der Einrichtung, Änderung oder Aufhebung eines Studienganges sowie der oben genannten Regelungen (Prüfungsverordnungen, Studieninhalte und Ausbildungsrichtlinien, Eignungsvoraussetzung und Zulassungsverfahren von Ausbildungsstätten, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 LHG) hat er ein Zustimmungsrecht. 83 8.14 Fremdevaluation I: Externe Gutachter In dem Qualitätssicherungsprozess der DHBW sind sowohl Externe Gutachter als auch Gutachter des Fremdevaluators eingebunden (siehe unten). Die Externen Gutachter unterstützen die DHBW bei der Durchführung des Pre- und des Post-Checks der Modul-Klausuren im ersten und zweiten Studienjahr der Bachelorstudiengänge und in dem ersten Studienjahr der Masterstudiengängen. Sie kommen von anderen Hochschulen und werden von der DHBW beauftragt. Die externen Gutachter geben beim Pre-Check nach erfolgter Prüfungsevaluation dem Aufgabensteller Feedback. Beim Post-Check geben die Externen Gutachter Rückmeldung an die zuständige Studiengangsleitung/wissenschaftliche Leitung und senden die dokumentierten Ergebnisse gemeinsam mit den entsprechenden Unterlagen an die Koordinatoren. 8.15 Fremdevaluation II: Gutachter des Fremdevaluators und externe wissenschaftliche Berater Die Gutachter des Fremdevaluators für die Bachelorstudiengänge sind die External Examiners; diese werden von dem CICP entsandt und nehmen Zweitbegutachtungen von Prüfungsleistungen (Pre- und Post-Checks) im Abschlussjahr der Bachelorstudiengänge vor: Die Ergebnisse aus dem Pre-Check und dem Post-Check gehen in den Jahresqualitätsbericht (vormals Annual Monitoring Report) ein; der Beitrag der External Examiner folgt den Dokumentationsbestimmungen des CICP. Bei ihrer Beurteilung beziehen sich die External Examiners auf vergleichbare britische Studiengänge mit dem Ziel, den Abschlussleistungen der dualen Hochschulabsolventen Parität zum britischen Sektor für den Abschluss der Open University zu bescheinigen. Auch für die Master-Studiengänge werden Gutachter eingesetzt, die von einem Fremdevaluator beauftragt wurden. Sie übernehmen Aufgaben in der Evaluation des Prüfungswesens im Abschlussstudienjahr der Masterstudiengänge (Pre- und Post-Checks, insbesondere auch von Masterarbeiten) und geben eine Stellungnahme zu den Ergebnissen aus der Evaluation von Studium und Lehre ab. Die Gutachter des Fremdevaluators (Bachelor und Master) geben beim Pre-Check nach erfolgter Prüfungsevaluation dem Aufgabensteller Feedback. Beim Post-Check geben die Gutachter über die Koordinatoren Rückmeldung an die Studiengangsleitungen und senden die dokumentierten Ergebnisse gemeinsam mit den entsprechenden Unterlagen an die Koordinatoren. Die Koordinatoren unterrichten außerdem der zuständigen Studiengangsleitung über die Ergebnisse der am jeweiligen Standort vorgenommenen Zweitbegutachtung. Darüber hinaus unterstützen externe wissenschaftliche Berater die Fachkommissionen und die Evaluierungskommission bei der Curriculumsentwicklung und im QS-Prozess. 8.16 Fremdevaluation III: Externe Evaluationsagentur Bachelor: Die externe Evaluationsagentur (derzeit: CICP) berät in der Gestaltung des Evaluationsprozesses. Sie stellt das Ergebnis der jährlich durchgeführten Evaluationen fest und gibt Empfehlungen für geeignete qualitätssichernde Maßnahmen. Dem CICP wird zur Erfüllung dieser Aufgaben der Jahresqualitätsbericht (vormals Annual Monitoring Report) vorgelegt. Nach der Prüfung des Jahresqualitätsberichts durch das CICP erfolgt eine Stellungnahme; gegebenenfalls werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Anschließend erfolgt durch die Open University die Verleihung der Bachelor honours-Degrees an die optierten Absolventen. 84 Master: Im Wesentlichen beinhaltet die Fremdevaluation der Masterstudiengänge der DHBW folgende Komponenten und Aufgaben: Koordination der Auswahl externer Gutachter an anderen Hochschulen durch den Fremdevaluator, gemäß Anforderungsprofilen der DHBW Durchführung der Prüfungsevaluation Studiengangspezifische Prüfungswesen Jährliche Teilnahme der Gutachter des Fremdevaluators an einer Sitzungen der QSK Beratung in der Gestaltung des Evaluationsprozess Stellungnahmen zur Evaluation von Studium, Lehre und 9 Ablaufplan des Qualitätsentwicklungsprozesses 9.1 Bachelor-Studiengänge Der Prozess der Evaluation von Bachelorstudiengängen an der DHBW folgt einem bestimmten Ablaufplan, der im Folgenden für die Dauer eines sechssemestrigen Studiendurchlaufs festgehalten ist: 9.1.1 Erstes und zweites Semester (1) Oktober – August im Folgejahr: Vorab-Begutachtungen der Klausurstellungen durch die Externen Gutachter und erforderlichenfalls Änderung in den Klausuren durch die Klausursteller. (2) Juni – September im Folgejahr: Durchführung der studentischen Evaluation (2. Sem.) anhand des landesweiten Evaluationsbogens durch die Studiengangsleitung in ihren Studiengängen bzw. -richtungen. (3) Januar – Ende September: Zusendung der erstkorrigierten Klausuren, soweit durch die Stichprobe erfasst, an die Koordinatoren. Anschließend Begutachtung durch Externe Gutachter. 9.1.2 Drittes und viertes Semester (4) Oktober – August im Folgejahr: Vorab- Begutachtungen der Klausurstellungen durch die Externen Gutachter und erforderlichenfalls Änderung in den Klausuren durch die Klausursteller. (5) Juni – September im Folgejahr: Durchführung der studentischen Evaluation (4. Sem.) anhand des landesweiten Evaluationsbogens durch die Studiengangsleitung in ihren Studiengängen. (6) Januar –Ende August: Zusendung der erstkorrigierten Klausuren, soweit durch die Stichprobe erfasst, an die Koordinatoren. Anschließend Begutachtung durch Externe Gutachter. (7) Anfang September : Zusendung der Ergebnisse der externen Gutachter aus der Evaluation des erste und zweiten Studienjahrs an die Koordinatoren (8) Bis Mitte September: Erstellung der Prüfungswesenberichte für das erste und zweite Studienjahr durch die Koordinatoren (9) September: Beratung (Progression Board). der Prüfungsergebnisse durch den Versetzungsausschuss 85 (10) September: Planung des aktuellen Prozesses (Stichprobenfestlegung: Standorte und Prüfungsgebiete) und Sitzung der Evaluierungskommission zusammen mit den External Examiners. 9.1.3 Fünftes und Sechstes Semester (11) Oktober – Januar im Folgejahr: Einschreibung der Optanten bei der Open University (Anmeldung bei den örtlichen Studienakademien). (12) Oktober – August im Folgejahr: Vorab-Begutachtungen der Klausurstellungen durch die External Examiners und erforderlichenfalls Änderung in den Klausuren durch die Klausursteller aufgrund der Anmerkungen der Externals. (13) April – September: Durchführung der studentischen Evaluation (6. Sem.) anhand des landesweiten Evaluationsbogens durch die Studiengangsleitung in ihren Studiengängen. (14) bis Ende September: Eingang der erstkorrigierten Klausuren (2 aus jeder Notenklasse; Auswahl durch die zuständige Studiengangsleitung) und Bachelorarbeiten (2 aus jeder Notenklasse; Auswahl durch den zuständigen Studiengangskoordinator) bei den Studiengangskoordinatoren und anschl. Begutachtung durch Interne Gutachter und External Examiners. 9.1.4 Nach Abschluss des Studiums (15) September: Beratung (Progression Board). der Prüfungsergebnisse durch den Versetzungsausschuss (16) September: Planung des aktuellen Prozesses (Stichprobenfestlegung: Standorte und Prüfungsgebiete) und Sitzung der Evaluierungskommission zusammen mit den External Examiners. (17) Ende Oktober: Die Qualitätsberichte der Studiengangsleitung müssen bei den Koordinatoren sein. (18) Anfang November: Die Begutachtungen der Internen Gutachter müssen bei den Koordinatoren sein. (19) Anfang November: Die Notenlisten der OU-Studierenden aus den Studienakademien müssen bei der „Geschäftsstelle Open University“ eingehen. einzelnen (20) Bis Ende November: Erstellung der OU-Notenlisten für die Studienbereiche Wirtschaft, Technik, Sozialwesen durch die „Geschäftsstelle Open University“ (21) 1. Dezember: Die zusammenfassenden Prüfungs-Begutachtungen aus dem ersten und zweiten Studienjahr der Koordinatoren müssen bei den Geschäftsführern der Unterkommission sein. (22) 1. Dezember: Die zusammenfassenden Qualitätsberichte je Koordinationseinheit der Studiengangskoordinatoren müssen bei den Geschäftsführern der Unterkommission sein. (23) 1. Dezember: Die empirischen Materialien (Klausuren und Bachelorarbeiten) der Stichprobe müssen durch die Koordinatoren bei den Geschäftsführungen der Unterkommission eingereicht sein. Dazu gehören auch die Klausuraufgaben mit Lösungsskizzen sowie die Notenlisten (Klausuren, Bachelorarbeiten und mündlichen Prüfungen) der Stichprobenkurse. (24) Mitte Dezember: Die empirischen Materialen werden den External Examiners zur Einsicht zur Verfügung gestellt (in Vorbereitung zur Sitzung der Evaluierungskommission) (25) Mitte Dezember: Sitzung der Evaluierungskommission zusammen mit den External Examiners. Entgegennahme und Diskussion der Prüfungs-Begutachtungs- und der Qualitätsberichte der drei Studienbereiche Wirtschaft, Technik und Sozialwesen sowie Festlegung der Honours-Klassen. (26) Bis Ende Januar: Erstellung der Berichte der External Examiners und Zusendung dieser Berichte an die „Geschäftsstelle Open University“ 86 (27) Bis Ende Januar: Erstellung der konsolidierten Prüfungswesenberichte des 3. Studienjahrs durch die Koordinatoren und Vorlage beim zuständigem Geschäftsführer der Unterkommission (28) Bis Mitte Februar: Erstellung des Gesamtberichts zum Qualitäts- und Prüfungswesen der Studienbereiche durch den Geschäftsführer der jeweiligen Unterkommission. (29) März: Erste Diskussion der Ergebnisse aus der Evaluation in der QSK (30) März: Erstellung des Jahresqualitätsberichts durch das Referat Qualitätsmanagement und nach Verabschiedung durch den Vorstand Weiterleitung an das CICP. (31) April: Versendung der Urkunden an die Bachelor-Inhaber. (32) Mai/Juni: Feststellung Fremdevaluator. der Evaluationsergebnisses und Rückmeldung durch den (33) Mai/Juni: Sitzung der QSK mit Diskussion der Rückmeldungen des CICP zum Jahresqualitätsbericht (vormals Annual Monitoring Report). Erforderlichenfalls werden Handlungsempfehlungen bezüglich qualitätssichernder Maßnahmen an den Vorstand, Aufsichtsrat bzw. an die Fachkomissionen geleitet. Bei gravierenden Einzelproblemen erfolgt Direktkontakt mit der betroffenen örtlichen Studienakademie 9.2 Ablauf in der Evaluation der Master-Studiengänge (1) Mitte September Festlegung des Stichprobenumfangs durch die QSK, Beauftragung der Koordinatoren und Gutachter (2) Oktober bis August des Folgejahres: Vorab-Begutachtungen (Pre-Check) der Klausurstellungen durch die externen Gutachter (1. STJ) bzw. die Gutachter des Fremdevaluators (2. STJ) und erforderlichenfalls Änderung in den Klausuren durch die Klausursteller/innen aufgrund der Anmerkungen der Gutachter. (3) Oktober bis August des Folgejahres: Versand der korrigierten Klausuren (Post-Check) an externe Gutachter (1. STJ) bzw. die internen Gutachter (2. STJ) inkl. Modulbeschreibungen, Notenliste, Klausurstellung, Lösungsskizze und korrigierten Exemplaren, Evaluation der korrigierten Klausuren durch die beteiligten Gutachter. (4) Oktober bis Ende September des Folgejahres: Begutachtung von mündlichen Prüfungen durch die internen Gutachter gemäß des vereinbarten Stichprobenumfangs. (5) April bis Ende September: Die wissenschaftliche Leitung veranlasst die Evaluation von Studium und Lehre gemäß des standardisierten Fragebogens, nach Möglichkeit soll die Evaluation in der zweiten Hälfte des Semesters, vor der Klausurenphase erfolgen. (6) September: Die internen Gutachter senden die Ergebnisse des internen Post-Checks des 2. Studienjahres an die Koordinatoren. (7) Anfang Oktober: Die Koordinatoren senden die Materialen zur Prüfungsbegutachtung des 2. Studienjahres (Klausuren Post-Check und Masterarbeiten) an die die Gutachter des Fremdevaluators. (8) Oktober-Mitte November: Die wissenschaftliche Leitung erstellt den Qualitätsbericht und sendet diesen bis zum 15.11. an den zuständigen Koordinator. (9) Mitte November bis Ende Dezember: Der Koordinator fügt die Qualitätsberichte der wissenschaftlichen Leitungen zu einem konsolidierten Qualitätsbericht zusammen; (10)Anfang Dezember: Die Prüfungsberichte der externen Gutachter und der Gutachter des Fremdevaluators gehen beim Koordinator ein, dieser erstellt auf der Grundlage dieser Berichte den konsolidierten Prüfungswesenbericht. (11) Dezember: Auf Basis des konsolidierten Prüfungswesensberichts Qualtitätsmanagementberichts erstellt der Koordinator Mastergesamtbericht der Koordinationseinheit, die eine Maßnahmenplanung enthält, sowie eine Übersicht, welchen beschlossenen Maßnahmen aus dem Vorjahr erzielt haben. und des konsolidierten einen landesweiten Entwurfsfassung zur Umsetzungsstand die 87 (12) Anfang Januar: Der landesweite Mastergesamtbericht der Koordinationseinheit wird den Gutachtern des Fremdevaluators, die im 2. Studienjahr tätig sind zur externen Evaluation von Studium, Lehre und Prüfungswesen vorgelegt, die auf dieser Grundlage eine Stellungnahme erstellen. Diese wird über die Koordinatoren der QSK bis Mitte Februar vorgelegt. (13) Erstes Quartal: Die QSK stellt in einer gemeinsamen Sitzung mit den Gutachtern des Fremdevaluators das Ergebnis fest, auf der Grundlage der von den Koordinatoren eingebrachten Maßnahmenplanung verabschiedet die QSK eine abgestimmte Maßnahmenplanung, die in den Vorstand zur Beschlussfassung eingebracht werden soll. (14) Ende März: Dem Vorstand werden die konsolidierten Qualitäts- und Prüfungswesenberichte gemeinsamen mit den Stellungnahmen der Gutachter des Fremdevaluators und den von der QSK verabschiedeten Action Plänen als Jahresqualitätsbericht Master vorgelegt. (15) April: Die Rektoren der Studienakademien, die an der Durchführung der jeweiligen Masterstudiengänge beteiligt sind, erhalten den verabschiedeten landesweiten Mastergesamtbericht. 10 Qualitätssicherung an den einzelnen Studienbereichen Das dargestellte Qualitätsmanagementsystem an der DHBW findet in den einzelnen Studienbereichen Ergänzungen und Abwandlungen. Damit soll den besonderen Bedürfnissen der Studienbereiche Rechnung getragen werden können. Im Folgenden werden die bereichsspezifischen Besonderheiten bei der Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems vorgestellt. 10.1 Qualitätssicherung im Studienbereich Wirtschaft (Bachelor) 10.1.1 Organisation Im Studienbereich Wirtschaft ist das Studienangebot nach Studiengängen (BWL, Wirtschaftsinformatik, Medien, International Business Management, Unternehmertum) differenziert. Die Studiengänge BWL (19), Wirtschaftsinformatik (2), Medien (3) wiederum sind in Studienrichtungen gegliedert. International Business Management (DHBW Lörrach) und Unternehmertum (DHBW Karlsruhe) sind separate Studienangebote (Studiengang = Studienrichtung) an jeweils einem Standort. Dem landesweiten Qualitätssicherungssystem der Dualen Hochschule Baden-Württemberg unterliegt in vollem Umfange auch der Studienbereich Wirtschaft. Die Studienrichtungen des Studienbereichs Wirtschaft sind zur effizienten Organisation des Qualitätsmanagements in neun Koordinationseinheiten zusammengefasst. Koordinationseinheit Wirtschaftsinformatik Industrie Handel Banken / Versicherungen Steuern und Prüfungswesen Dienstleistungen 1 Dienstleistungen 2 Studiengänge/Studienrichtungen Wirtschaftsinformatik; International Business Information Technology Industrie Handel Bank; Finanzdienstleistungen; Versicherungen Steuern und Prüfungswesen Dienstleistungsmarketing / -management; Medien und Kommunikationswirtschaft; Messe-, Kongress- und Eventmanagement; Tourismus, Hotellerie und Gastronomie; Consulting; Wirtschaftsförderung; Unternehmertum Gesundheitswesen / -management; Immobilienwirtschaft; Spedition, 88 International Business Medien Transport und Logistik; Öffentliche Wirtschaft; Mittelständische Wirtschaft; Handwerk International Business, International Business Management Digitale Medien; Mediendesign; Onlinemedien Für jede Koordinationseinheit werden jährlich durch deren Leiter landesweite Berichte zum Qualitätsund Prüfungswesen zur Dokumentation der Prozesse und ihrer Ergebnisse erstellt. Sie basieren auf den Qualitätsberichten der Studiengangsleitung, die diese für jede Studienrichtung standortspezifisch erstellen, sowie auf den Ergebnissen der Gutachter im Prüfungswesen. Die landesweiten Berichte dienen den Gremien der DHBW als Informationsbasis für die Steuerung des Qualitätsprozesses. Für jeden Kurs einer Studienrichtung ist an jeder Studienakademie ist ein detaillierter Studienplan vorhanden. In ihm sind die für die Studierenden verpflichtenden Module mit den darin zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und den zu erbringenden Prüfungsleistungen enthalten. Für die einzelnen Kurse ist durch den detaillierten Studienplan und den darin enthaltenen Modulen auch garantiert, dass jeder Absolvent, der alle Module und die Bachelorarbeit erfolgreich abgeschlossen hat, auch seine erforderlichen 210 ECTS-Credit-Points erreicht hat. 10.1.2 Studienbereichsspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung Um die Qualität zu sichern und die Fortschreibung der Lerninhalte zu gewährleisten, gibt es für alle Module Verantwortliche, die Anregungen aus der Professorenschaft, von den Lehrbeauftragten, von den Studierenden und den Ausbildungsstätten sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufnehmen und in den Entwicklungsprozess einsteuern. Sollte es zu wesentlichen Änderungen in den Modulinhalten kommen, erfolgt eine Mitteilung der Modulverantwortlichen an die Fachkommission Wirtschaft. Diese trifft dann die Entscheidung über die erforderlichen Änderungen. Für die landesweiten allgemeinen Fächer im Studiengang BWL (Allg. BWL, VWL, Mathematik und Statistik, Informatik, Recht, Finanzbuchführung, Wissenschaftliches Arbeiten) gibt es Modulverantwortliche auf Landesebene. Für jede Studienrichtung gibt es eine landesweite Arbeitsgruppe (Mitglieder gehören alle der Studiengangsleitung der jeweiligen Studienrichtung an) mit einem Vorsitzenden. In regelmäßigen Treffen werden Entwicklungen der spezifischen Studieninhalte diskutiert und deren Umsetzung in die Module vorbereitet. Für die standortspezifischen Profilfächer und für die Module der Angewandten Theorie ist die Studiengangsleitung der jeweiligen Studienrichtung an den einzelnen Studienakademien verantwortlich. Ein besonderer Schwerpunkt zur Qualitätssicherung im Studienbereich Wirtschaft liegt in der Betreuung der selbstständig zu erstellenden wissenschaftlichen Arbeiten (zwei Projektarbeiten und die Bachelorarbeit). Diese Aufgabe wird von fachlich und wissenschaftlich qualifizierten Betreuern wahrgenommen. Durch das Erstellen verschiedener wissenschaftlicher Arbeiten und weiterer Formen wissenschaftlicher Arbeiten sollen die Studierenden die Kompetenz erwerben, selbstständig Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu bearbeiten. Dabei soll dokumentiert werden, dass die Studierenden die Fähigkeiten zu analytischem, systematischen und kritisch-konstruktivem Denken erworben haben und dies auch dokumentieren können. Darüber hinaus wird wissenschaftliches Arbeiten im Rahmen eines entsprechenden Moduls vermittelt. 10.1.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge Studien- und Prüfungsordnung DHBW Wirtschaft, 18.05.2009 (Bachelorstudium ab Herbst 2006) Zu Informationszwecken für alle Beteiligten hat die Fachkommission Wirtschaft folgende Richtlinien und Kriterienpapiere herausgegeben: 89 Orientierungskriterien für Lehre an der Dualen Hochschule Kriterienkatalog zu Projekt- und Bachelorarbeiten Kriterienkatalog zu Klausuren Orientierungskriterien für mündliche Prüfungen an der Dualen Hochschule Infopapier zu Praxismodulen Infopapier zu Projektarbeiten Infopapier zu Bachelorarbeiten 10.1.4 Studienbereichsspezifische Instrumente Um den Aufgaben des Qualitätssicherungsprozesses gerecht zu werden, werden im Studienbereich Wirtschaft die generellen Instrumente der DHBW eingesetzt. Optional können noch Befragungen der Studierenden durch Dozierende in Ergänzung zur landesweiten Befragung und Absolventenbefragungen durchgeführt werden. 10.2 Qualitätssicherung im Studienbereich Technik (Bachelor) 10.2.1 Organisation Die Organisation der Qualitätssicherung im Studienbereich Technik liegt operativ bei der Studiengangsleitung der Standorte und Studiengänge. Bei der Studiengangsleitung laufen alle Informationen von Studenten, Partnerunternehmen, haupt- und nebenberuflichen Dozenten und den Gremien der DHBW zusammen. Hier sind die direktesten und feinfühligsten Regelmechanismen wirksam, die im operativen Lehrbetrieb möglich sind; bei der Studiengangsleitung können alle operativ notwendigen Maßnahmen sofort ergriffen werden. Für die übergeordneten Aspekte der Qualitätssicherung sind die Studiengänge im Studienbereich Technik in fünf Koordinationseinheiten gegliedert. Durch die Zusammenfassung von kleineren Studiengängen werden so vergleichbare Koordinationsbereiche gebildet, die jeweils von einem Koordinator betreut werden. Die Koordinationseinheiten sind nachfolgend aufgeführt. Maschinenbau / Mechatronik Elektrotechnik Informationstechnik / Angewandte Informatik Wirtschaftsingenieurwesen Engineering / Trinationale Ingenieurausbildung / Projekt-Engineering / Papiertechnik / Sicherheitswesen / Bauwesen / Holztechnik Die Ergebnisse des Qualitätssicherungsprozesses werden in Form eines Gesamtberichts zum Qualitäts- und Prüfungswesen den übergeordneten Gremien als Informationsbasis für die Steuerung des Qualitätsprozesses zugeleitet. Für die einzelnen Kurse ist durch den detaillierten Studienplan und den darin enthaltenen Modulen auch garantiert, dass jeder Absolvent, der alle Module und die Bachelorarbeit erfolgreich abgeschlossen hat, auch seine erforderlichen 210 ECTS-Credit-Points erreicht hat. 10.2.2 Studienbereichspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung Der Studienbereich Technik orientiert sich in den Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung an den allgemeinen Vorgaben der DHBW. 90 Ergänzend dazu wird im Studienbereich Technik auf die Betreuung und Bewertung der Abschlussarbeiten traditionell großer Wert gelegt. Die Aktualität und Praxisnähe der Themenstellungen wird durch Themenvorschläge aus den Partnerunternehmen gewährleistet, die vom Prüfungsausschuss geprüft und genehmigt werden. Die Betreuung erfolgt durch zwei fachlich und wissenschaftlich qualifizierte Betreuer, einer aus der Ausbildungsstätte, der andere aus der Studienakademie. Die Bewertung erfolgt seit Jahren mit einem standardisierten Bewertungsschema, welches eine Vergleichbarkeit der Bewertungen unterstützt. Die Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung sind standortübergreifend. Ein besonderer Schwerpunkt zur Qualitätssicherung im Studienbereich Technik liegt in der Betreuung der selbstständig zu erstellenden wissenschaftlichen Arbeiten (insb. Projektarbeiten, Studienarbeiten und die Bachelorarbeit). Diese Aufgabe wird von Hochschullehrern wahrge-nommen, die Projektarbeiten können auch von wissenschaftlich qualifizierten Betreuern betreut werden. Durch das Erstellen verschiedener wissenschaftlicher Arbeiten und weiterer Formen wissenschaftlicher Arbeiten sollen die Studierenden die Kompetenz erwerben, selbstständig Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu bearbeiten. Dabei soll dokumentiert werden, dass die Studierenden die Fähigkeiten zu analytischem, systematischen und kritisch-konstruktivem Denken erworben haben und dies aus dokumentieren können. Darüber hinaus wird wissenschaftliches Arbeiten in den Modulen T1000 + T3000 vermittelt. 10.2.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge32 Allgemeines Studienund Prüfungsordnung (Bachelorstudium ab Herbst 2006) (A27) Praxismodule, Studien- und Bachelorarbeiten o o DHBW Technik, 18.05.2009 Praxispläne der Studiengänge33 Richtlinien für Bearbeitung und Dokumentation der Praxismodule, Studien- und Bachelorarbeiten (A28) Anhänge: o o o o o o o o o o o o o Anhang: Praxis I (T1000) Anhang: Praxis II (T2000) Anhang: Praxis III (T3000) Anhang: Anmeldeformular Projektbericht / Praxisarbeit (A29) Anhang: Studienarbeit (T3200) Anhang: Bachelorarbeit (T3300) Anhang: Anleitung zur Bewertung von Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten (A30) Anhang: Muster für Titelblatt Bachelorarbeiten (A31) Anhang: Aufbau und Ausführung der Arbeiten Anhang: Quellennachweis und Zitation (A32) Anhang: Literaturverzeichnis (A33) Anhang: Hinweise zur Quellensuche und Beschaffung Bewertung von Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten (A34) Vorlage: Schematische Bewertung Anleitung zur Bewertung 32 Die aktuellen Dokumente sind auch auf dem Horber Server (http://studium.ba-bw.de/) eingestellt, ebenso die nicht im Band II enthalten. 33 Vgl. http://studium.ba-bw.de/ 91 Zu Informationszwecken und zur weiteren Bearbeitung für alle Beteiligten hat die Fachkommission Technik folgende Richtlinien und Kriterienpapiere herausgegeben:34 „Klausuren – Hinweise zur Stellung und Korrektur“ Klausurrichtlinien Excel-Arbeitsblatt zur Klausurbenotung Kurzfassung der Klausurrichtlinien für erfahrene Dozenten „Anleitung zur Bewertung von Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten“ „Bewertung/Gutachten für Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten, inkl. Richtlinien für die Bearbeitung und Dokumentation der Module“ 10.2.4 Studienbereichspezifische Instrumente Um den Aufgaben des Qualitätssicherungsprozesses gerecht zu werden, werden im Studienbereich Technik die generellen Instrumente der DHBW eingesetzt. Optional können noch Befragungen der Studierenden durch Dozierende in Ergänzung zur landesweiten Befragung und Absolventenbefragungen durchgeführt werden. 10.3 Qualitätssicherung im Studienbereich Sozialwesen (Bachelor) 10.3.1 Organisation Der Prozess der Qualitätssicherung und -entwicklung ist innerhalb des Studienbereichs bzw. – dezentral an der jeweiligen Fakultät – aufgaben- und funktionsspezifisch organisiert. Dekan, Studiengangsleitung und Modulbeauftragte übernehmen hierbei unterschiedliche Aufgaben der Qualitätsentwicklung und -sicherung in Bezug auf die Theorie- und Praxisphasen im Studium. Auf Beschluss der Fakultätskonferenz steht den Studierenden in prüfungsrelevanten Angelegenheiten bei Bedarf ein Beschwerdeausschuss als anrufbare Instanz zur Verfügung. Mitglieder dieses Ausschusses sind die hauptamtlichen Professoren. Am Standort Heidenheim steht neben der Studiengangsleitung als Ansprechpartner ein Ombudsmann zur Verfügung, am Standort VillingenSchwenningen werden Beschwerden von der Fakultätskonferenz auf Beschluss dieser Fakultätskonferenz bearbeitet. Für die übergeordneten Aspekte der Qualitätssicherung sind die Studienangebote im Studienbereich Sozialwesen in drei Koordinationseinheiten untergliedert, wobei aufgrund des vorwiegend separaten Angebots die Koordinationseinheiten nicht fachlich gegliedert werden, sondern den drei Standorten entsprechen. Für die Praxisphasen kommt den jeweiligen Anleitern in den Einrichtungen eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung der Praxispläne und der systematischen Praxisanleitung zu. Die Ergebnisse des Qualitätssicherungsprozesses werden in Form eines Gesamtberichts zum Qualitäts- und Prüfungswesen den übergeordneten Gremien als Informationsbasis für die Steuerung des Qualitätsprozesses zugeleitet. Die Fakultäten im Studienbereich Sozialwesen orientieren sich an den Ethikleitlinien für das Studium der Sozialen Arbeit (siehe 10.3.3.). Für die einzelnen Kurse ist durch den detaillierten Modulplan und den darin enthaltenen Modulen auch garantiert, dass jeder Absolvent, der alle Module und die Bachelorarbeit erfolgreich abgeschlossen hat, auch seine erforderlichen 210 ECTS-Credit-Points erreicht hat. 34 Siehe Fußnote 32. 92 10.3.2 Studienbereichsspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung Verfahren der Qualitätssicherung und -entwicklung liegen im Studienbereich Sozialwesen für die Theoriephasen und die Praxisphasen im Studium Sozialer Arbeit vor. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Studiums Sozialer Arbeit im Studienbereich Sozialwesen der DHBW bezieht sich im Folgenden auf: Organisation der Lehrveranstaltungen Qualität des Studiums Prüfungsmodalitäten Rückmeldung zu den Ergebnissen von Prüfungsleistungen Bachelorarbeit Lehrbeauftragte Studierende an der Fakultät Sozialwesen Qualitätssicherung für die Praxisphasen Organisation der Lehrveranstaltungen Für die Sicherstellung der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen des Studienganges sind die jeweiligen Modulbeauftragten zuständig. Der Dekan der Fakultät trägt Sorge für die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienangebotes in den jeweiligen Theoriesemestern. Die Studierenden erhalten zu Beginn jeder Theoriephase einen Vorlesungsplan, in dem die Veranstaltungen der jeweils zu studierenden Module sowie zusätzliche Studienangebote zusammengefasst sind. Qualität des Studiums Die curriculare (Weiter-)Entwicklung von Lehrveranstaltungen und Modulen nimmt die Studiengangsleitung bzw. Modulverantwortlichen entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche wahr. Lehrbeauftragte werden in die (Weiter-) / Entwicklung der Curricula der Lehrveranstaltungen und Module einbezogen. Wie unter 4.5 bereits beschrieben, kommt der didaktischen Gestaltung der Lehrveranstaltungen neben der fachlichen Qualifikation eine besondere Bedeutung zu. Professoren und Lehrbeauftragten steht daher die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen zur Hochschuldidaktik offen. Diese Fortbildungen werden über die Angebote des ZHD hinaus auch von den Fakultäten für Sozialwesen in Stuttgart und Villingen-Schwenningen intern veranstaltet.. Im Studienbereich Sozialwesen werden zum Austausch und zur Weiterqualifikation der Lehrbeauftragten regelmäßig Fachtage / Konferenzen mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten angeboten wie beispielsweise Fachtage / Konferenzen für nebenamtliche Dozenten – mit jeweilig aktuellen Themen Fachtage / Konferenzen zur Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten Fachtage / Konferenzen für hochschuldidaktische Fragen Fragen der Anforderungen an die Gestaltung der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen werden in regelmäßigen, mindestens einmal im Semester stattfindenden Modulbesprechungen bzw. auch mit Dozenten einzelner Units von den Modulorganisatoren thematisiert. Über die landesweit übliche Evaluation hinaus besteht für die Dozenten die Möglichkeit, einzelne Lehrveranstaltungen zu evaluieren. Hierzu liegt ein Evaluationsbogen vor. Die Nutzung dieses zusätzlichen Evaluationsinstrumentes ist den Dozenten freigestellt. Die Ergebnisse verbleiben aus datenschutzrechtlichen Erwägungen bei den Dozenten. 93 Prüfungsmodalitäten Prüfungen werden entsprechend des Modulhandbuches und der Prüfungsordnung in unterschiedlichen Formen abgenommen (z.B. Reflexionsbericht am Standort VillingenSchwenningen). Die Beratung zur Vorbereitung auf die Prüfungen nimmt die Studiengangsleitung / Modulbeauftragte, haupt- und nebenamtliche Dozenten wahr. Für die verschiedenen Formen der Prüfungsleistungen liegen grundsätzliche Bewertungskriterien vor. Diese werden jeweilig orientiert an der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Prüfungsleistung konkretisiert bzw. modifiziert. Rückmeldung zu den Ergebnissen von Prüfungsleistungen Die Studierenden erhalten eine Rückmeldung über ihre Prüfungsleistung. Diese ist je nach Art der Prüfungsleistung unterschiedlich organisiert. Für Studienarbeiten, Seminararbeiten und Forschungsskizzen werden jeweilig modulspezifisch formulierte Rückmeldebögen entwickelt. Bei mündlichen Prüfungen erhalten die Studierenden mit der Notenvergabe eine mündliche Rückmeldung über ihre Prüfungsleistung. Die Notenvergabe wird hierbei erläutert. Die Bewertung von Klausuren erfolgt anhand der Musterlösungen. Bachelorarbeit Die Themen für Bachelorarbeiten werden von der Studienakademie vergeben. Die Betreuung und Bewertung der Bachelorarbeit liegt in der Verantwortung eines durch die Studienakademie benannten Mitglieds des Lehrkörpers. Für die Begutachtung der Bachelorarbeiten liegt ein differenziertes Bewertungsschema vor, an dem sich die Notenvergabe orientiert. Lehrbeauftragte Lehrbeauftragte leisten einen Teil der Lehre im Studienbereich Sozialwesen und nehmen Prüfungen ab. Die Neueinstellung Modulbeauftragten. der Lehrbeauftragten erfolgt durch die Studiengangsleitung und Die Unterstützung der Lehrbeauftragten übernehmen die Modulverantwortlichen bzw. die Studiengangsleitung. Hierzu werden regelmäßig Modulbesprechungen durchgeführt. Darüber hinaus stehen die Modulbeauftragten den Lehrbeauftragten grundsätzlich als Ansprechpartner zur Verfügung. Studierende im Studienbereich Sozialwesen Der Betreuung der Studierenden kommt im Studienbereich Sozialwesen ein hoher Stellenwert zu. Dies gilt sowohl für die Theorie- wie auch für die Praxisphasen des Studiums. Für Fragen, die die Module (Modulkoordination, Lehrveranstaltungen, Modulprüfungen) betreffen, sind die Modulorganisatoren zuständig, die Dozenten der Lehrveranstaltungen stehen ergänzend als Ansprechpartner zur Verfügung. Es finden regelmäßige Gespräche zwischen der Studierendenvertretung und dem Dekan der Fakultät Sozialwesen statt. Dem darüber hinausgehenden Austausch zwischen Studierenden und Mitarbeitern der Fakultäten dient ein regelmäßig stattfindendes offenes Forum. 94 Qualitätssicherung für die Praxisphasen Die Qualitätssicherung in den Praxisphasen des Studiums bezieht sich auf: die Auswahl und Überprüfung der Qualität der Ausbildung in den Einrichtungen der Praxis, die regelmäßige und systematische Evaluation der Praxis, den Austausch, die begleitende Beratung und Ermöglichung von Fortbildung der Anleitern aus den jeweiligen Einrichtungen der Praxis und die Begleitung, Beratung und Unterstützung der Studierenden in den Praxisphasen und beim Theorie-Praxis-Transfer. Im Vorfeld der Zulassung einer Einrichtung als Praxisstelle im Studium „Sozialer Arbeit“ führt die Studiengangsleitung Beratungs- und Fachgespräche mit den entsprechenden Einrichtungen. Die Zulassung erfolgt durch den Hochschulrat. Die Qualität der praktischen Anteile des Studiums wird durch die Studiengangsleitung evaluiert. Hierzu sind die Praxisanleiter aufgefordert, der Studiengangsleitung nach jeder Praxisphase über die Inhalte des Praxisstudiums und die fachliche Weiterentwicklung des Studierenden zu berichten. Daneben bewerten die Studierenden selbst nach jeder Praxisphase ihre Lernfortschritte und die Qualität des Praxislernens. Für beide Prozesse liegt an der Fakultät Sozialwesen (Stuttgart) als Instrument der „Gesprächsleitfaden zum Ende einer Praxisphase“ vor. Der „Bericht der Studierenden zum Abschluss der Praxisphase“ dient als Grundlage für das Gespräch zwischen Studierenden und Studiengangsleitung. Die Studiengangsleitung steht den Anleitern sowie den Studierenden auch während der Praxisphasen im Bedarfsfall als Berater zur Verfügung. Der Austausch zwischen Theorie und Praxis sowie die Beratung und Fortbildung von Praxisanleitern werden auch durch Anleitertagungen und Fortbildungen für Praxisanleiter gewährleistet. Anleitertagungen finden als eintägige Veranstaltungen zwei Mal im Jahr statt. Hier besteht für Praxisanleiter die Möglichkeit, jeweils aktuelle Fragen des Studiums und der Praxisanleitung zu bearbeiten. Zur Qualitätssicherung liegen hierzu jeweilig studienbereichsspezifische Ausbildungspläne vor. in Praxishandbüchern dargelegte Die besondere Form der Verzahnung von Theorie und Praxis im Studiengang Soziale Arbeit ist in einer Dokumentation zum „Nachweis der Theorie-Praxisverzahnung im Studium der Sozialen Arbeit an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ (A37) zusammenfassend erläutert. Darüber hinaus werden standortspezifisch unterschiedliche Instrumente eingesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt zur Qualitätssicherung im Studienbereich Sozialwesen liegt in der Betreuung der selbstständig zu erstellenden wissenschaftlichen Arbeiten (Praxisbericht, Reflexionsbericht, Transferaufgaben, Studienarbeiten, Bachelorarbeit). Diese Aufgabe wird von Hochschullehrern wahrgenommen, die Projektarbeiten können auch von wissenschaftlich qualifizierten Betreuern betreut werden. Durch das Erstellen verschiedener wissenschaftlicher Arbeiten und weiterer Formen wissenschaftlicher Arbeiten sollen die Studierenden die Kompetenz erwerben, selbstständig Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu bearbeiten. Dabei soll dokumentiert werden, dass die Studierenden die Fähigkeiten zu analytischem, systematischen und kritisch-konstruktivem Denken erworben haben und dies aus dokumentieren können. Darüber hinaus wird wissenschaftliches Arbeiten im Modul „Propädeutik“ und im Modul „Sozialarbeitswissenschaft und -forschung im 1., 3. und 4. Semester vermittelt. 95 10.3.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge Ethik-Leitlinien Die Fakultät Sozialwesen der Dualen Hochschule Baden Württemberg tritt für eine Förderung sozialer Gerechtigkeit und eine Verringerung diskriminierenden Handelns ein. In Kooperation mit den dualen Partnern bildet die Fakultät Sozialwesen der Dualen Hochschule Baden Württemberg Studierende aus, um sie zu befähigen, ihre berufliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit auf der Grundlage wissenschaftlicher Standards ausüben können. Wir begleiten unsere Studierenden dabei, gewohnte Normen eigenständig zu überdenken und auf diese Weise eine Haltung der Unvoreingenommenheit einzunehmen. Dabei lernen sie auch die Grundsätze guten wissenschaftlichen Arbeitens, wobei wir insbesondere auf Transparenz, Datenschutz sowie die Akzeptanz von Kritik Wert legen. Wir ermöglichen den Studierenden, ungewohnte Perspektiven und Handlungsweisen kennen zu lernen und zu erproben. Damit fördern wir zugleich auch die Begeisterung für das ethische Argumentieren. Wir fördern eine Auseinandersetzung der Studierenden mit Menschenrechtsnormen sowie internationalen Verpflichtungen über bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, aber auch mit den Berufkodizes Sozialer Arbeit, vor allem dem „Code of Ethics" der British Assoziation of Social Workers35 sowie mit den Berufsethischen Prinzipien des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH) e.V.36 Wir ermutigen unsere Studierenden, begründete eigene ethische Positionen zu entwickeln. Wir bestärken sie aber auch darin, Zuzuhören und Übersetzungsarbeit zu leisten, Verantwortung zu übernehmen und Achtsamkeit walten zu lassen. Verantwortung kann bedeuten, advokatorisch für die Rechte anderer einzutreten, aber auch, sich für eine Veränderung gesellschaftlicher und politischer Bedingungen zu engagieren. Modulhandbücher, Praxishandbücher und Praxispläne Für den Studienbereich Sozialwesen hat eine Studien-/Prüfungsordnung Gültigkeit. (A36). Es liegen Modulhandbücher für die Fakultäten Soziale Arbeit in Stuttgart, Villingen Schwenningen und Heidenheim vor. Praxishandbücher existieren an den Fakultäten Soziale Arbeit in Stuttgart und Villingen-Schwenningen. Praxispläne liegen entsprechend den jeweilig angebotenen Studienrichtungen vor. Diese Materialien befinden sich im Internet.37 Stuttgart Praxisplan Erziehungshilfen / Heimerziehung Praxisplan Kinder- und Jugendarbeit Praxisplan Soziale Arbeit in Pflege und Rehabilitation Praxisplan Sozialgesundheitliche Dienste Praxisplan Soziale Dienste in der Justiz Praxisplan Soziale Dienste der Jugend-, Familien- und Sozialhilfe Praxisplan Soziale Arbeit in der Elementarpädagogik „Erläuterung zur Theorie-Praxis-Verzahnung“ für die Fakultät Sozialwesen Stuttgart (A37) 35 Vgl. http://www.basw.co.uk. Vgl. htttp:// www.dbsh.de. 37 Vgl. http://www.dhbw-heidenheim.de; http://www.dhbw-stuttgart.de; http://www.dhbw-vs.de. 36 96 Heidenheim Praxisplan Kinder- und Jugendhilfe Praxisplan Senioren- Sozialgesundheitliche Dienste/Bürgerschaftliches Engagement Praxisplan Sozialmanagement Praxisplan Soziale Dienste der Jugend-, Familien- und Sozialhilfe Villingen-Schwenningen Praxisplan Sozialmanagement Praxisplan Soziale Dienste der Jugend-, Familien- und Sozialhilfe Praxisplan Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Praxisplan Arbeit mit psychisch Kranken und Suchtkranken Praxisplan Soziale Arbeit mit behinderten Menschen Praxisplan Sozialwirtschaft (Studiengang) Weitere Kriterien und Richtlinien liegen wie folgt vor: Stuttgart Punkteschema/Notenschema für die Bewertung von Leistungsnachweisen (A38) Bewertungskriterien für die Bachelorarbeit (A39) Fragen zur Qualität der Betreuung der Bachelorarbeit (A40) Beurteilungskriterien für die Seminararbeiten (A41) Handreichung zur Begutachtung und Bewertung der Studienarbeiten als Prüfungsleistung im Modul 7 (A42) Neues Bewertungsschema für Studienarbeiten Modul 10 Soziale Einzelhilfe (A43) Standards für Klausuren (A44) Kriterien Mündliche Prüfungen in Modul 11 (A45) Beurteilung Referat Modul 1 (A46) Rückmeldung Forschungsskizze (A47) Heidenheim Arbeitshilfe zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung im Studienschwerpunkt (A50) Bewertung der Bachelorarbeit (A51) Bewertung des Reflexionsberichts (A52) Hinweise für die Gestaltung des Praxisberichtes (A53) Leitfaden „Klausuren” (überarbeitete Fassung Juli 2008) (A54) Notendefinition und -beschreibungen (A55) Protokoll zur Seminararbeit (Referat) (A56) Protokoll zur Studienarbeit/schriftlichen Seminararbeit (A57) 97 Villingen-Schwenningen Anforderungen an Praxisberichte (A61) Anforderungen an die Prüfungen im Bachelor-Studiengang für die Prüfungen in den TheoriePraxis-Modulen und im Studienschwerpunkt (A62) Bewertungskriterien für die Bachelorarbeit (A63) Bewertungskriterien Bachelorarbeit: Präzisierung der Inhaltskriterien (A64) Bewertungskriterien für den Reflexionsbericht (A65) Bewertungskriterien für den Reflexionsbericht: Präzisierung der Inhaltskriterien (A66) Protokoll zur Seminararbeit (A67) Protokoll zur Studienarbeit (A68) Rückmeldung zu Transferleistungen (A69) Bestehensregelungen zu den Transferaufgaben (A70) Leitlinien zur Aufgabenstellung und Korrektur von Klausuren (A71) 10.3.4 Studienbereichspezifische Instrumente Im Folgenden werden die für die jeweiligen Fakultäten aktuell gültigen standortspezifischen Instrumente aufgeführt, die neben den übergreifenden Instrumenten der DHBW eingesetzt werden können. Stuttgart Fragebogen zur Auswertung von Veranstaltungen (optionales Zusatzinstrument) (A48) Gesprächsleitfaden zum Ende einer Praxisphase / Bericht des/ der Studierenden zum Abschluss einer Praxisphase (A49a und A49b) Heidenheim Einschätzung des Semesterverlaufs durch Dozent/In (A58) Evaluation der Lehrveranstaltung (optionales Zusatzinstrument) (A59) Gesprächs-/Besuchskurzprotokoll: Ausbildungsstätten – Soziale Arbeit DHBW HDH (A60) Villingen-Schwenningen Evaluation der Lehrveranstaltung (optionales Zusatzinstrument) (A72) 98 10.4 Qualitätssicherung in den Masterstudiengängen (Wirtschaft, Sozialwesen) In den Masterstudiengängen werden alle Studiengänge eines Studienbereichs zu einer Koordinationseinheit zusammengefasst. Somit bestehen die Koordinationseinheiten Wirtschaft, Technik und Sozialwesen. Die Evaluation des Prüfungswesens erfolgt gemäß der von der QSK festgelegten Stichprobe. Hierbei gelten folgende Richtlinien: Sind in einem Studiengang im Studienbereich Wirtschaft mehrere Profile vorhanden, wird je Standort und Jahr ein Profil ausgewählt. Sind in einem Studiengang im Studienbereich Technik mehrere Profile vorhanden, finden diese keine separate Berücksichtigung in der Evaluation des Prüfungswesens. Diese wird lediglich auf Ebene der Studiengänge durchgeführt. Die genaue Zahl der ab dem Wintersemester des Folgejahres zu begutachtenden Masterstudiengänge/Profile wird ab 2013 jedes Jahr im September mit dem Fremdevaluator abgestimmt. Für jeden Masterstudiengang/jedes Profil sollen durch interne und externe Gutachter begutachtet werden: 1. Vorabbegutachtung (Pre-Check) von Klausurstellungen durch externe Gutachter und Gutachter des Fremdevaluators: Klausurstellungen pro Jahr und Masterstudiengang/Profil, Standort und Kurs 2. Begutachtung (Post-Check) von korrigierten Klausuren durch externe Gutachter, interne Gutachter und Gutachter des Fremdevaluators: korrigierte Klausuren unterschiedlicher Notenklassen (1 (sehr) gut, 1 mittelmäßig und 1 schlecht bewertete Klausur) 3. Begutachtung bewerteter Masterarbeiten (Post-Check) durch interne Gutachter und Gutachter des Fremdevaluators: Maximal 4 Arbeiten je Standort und Masterstudiengang/Profil (1 (sehr) gut bewertete, 1 mittelmäßig bewertete, 1 schlecht bewertete sowie 1 als nicht bestanden bewertete Masterarbeit, sofern vorhanden), wobei jeder Masterstudiengang/jedes Profil je Standort jeweils nur alle 2 Jahre begutachtet wird. 4. Begutachtung Verteidigung Masterarbeiten durch interne Gutachter (Post-Check mündlicher Prüfungsleistungen): Zusätzlich Begutachtung der Verteidigung der Masterarbeit im Zuge des Kolloquiums von insgesamt ca. 3 Prüflingen (Aufwand ca. ½ Tag) je Koordinationseinheit möglichst an einem Standort. Hierbei muss es sich nicht um die Prüflinge handeln, deren Masterarbeiten evaluiert wurden. Es geht dabei vor allem darum, den Prüfungsablauf, die Zusammensetzung der Prüfungskommission sowie das grundsätzliche Niveau der Antworten der Studierenden zu begutachten. 99 11 Dokumentenmanagement Die vorgestellten Instrumente des Qualitätsmanagementhandbuch beigefügt. Qualitätsmanagements sind als Anlagen dem Jedem Dokument, welches Teil des QM-Handbuchs wird, ist ein Datenblatt angefügt, welches Auskunft über den Autor, die Zielgruppe, die Versionierung, die beschlussfassende Stelle, die Verbindlichkeit sowie letzte Änderungen gibt. Das Datenblatt zu den Anlagen des Qm-Handbuchs ist gemäß der „Vorgaben zur Dokumentenverwaltung für qualitätsrelevante Dokument“ zu befüllen. Ein Dokument kann nur dann als Anhang des QM-Handbuchs aufgenommen werden, wenn diesem ein Datenblatt beigefügt wurde. Werden Anlagen verändert oder aktualisiert, ist dies in der Änderungshistorie auf dem Datenblatt zu verzeichnen und die Versionsnummer entsprechend anzupassen. Den Anlagen, die mit dem QM-Handbuch in Version 1.1 und 1.2 veröffentlicht wurden, wurde die Versionsnummer 1.0 zugeordnet; von diesem Stand aufbauend werden die Versionsnummern künftig fortgeschrieben. Für das QM-Handbuch wird anstelle des Datenblatts die Änderungshistorie mitgeführt. Alle Dokumente, die Teil des Qm-Handbuchs sind, sind in den Anlagen A100 und A101 unter Angabe aller zugeordneten Dokumentendaten aufgelistet. Dokumente, die als Anlage neu in das Qm-Handbuch aufgenommen werden, werden in der Liste der Anlagen aufgeführt, erhalten ein Datenblatt und werden in der Änderungshistorie des Qm-Handbuchs verzeichnet. Über die Aufnahme einer Anlage in das Qm-Handbuch entscheidet der Vizepräsident. Das Qm-Handbuch der DHBW wird auf der Homepage der DHBW veröffentlicht und ist der interessierten Hochschulöffentlichkeit in allen Teilen zugänglich. 100 12 Glossar Allgemeine Qualitätsstandards Ausbildungspläne Ausbildungsstätten Für alle Studienbereiche vereinbarte Qualitätsstandards inkl. der Dokumentationsanforderung im Bereich der Evaluation des Studiums und des Prüfungswesens. Im Studienbereich Sozialwesen spezifische Pläne für die praktischen Ausbildungsanteile. Sie dienen als Orientierungshilfe für die Planung und Durchführung der einzelnen Praxisphasen in den jeweils beteiligten Ausbildungsstätten und enthalten eine Auswahl an Ausbildungsinhalten. Die konkret zutreffenden Ausbildungsinhalte werden zwischen den jeweils beteiligten Praxisstellen und akademischen Verantwortlichen der konkreten Studienangebote abgestimmt (siehe auch Praxispläne). Auch Ausbildungspartner: Gesetzliche Bezeichnung für Praxispartner (Ausbildungsunternehmen und soziale Einrichtungen), die seit 01.03.2009 Mitglieder der Dualen Hochschule sind; die praktischen Ausbildungsphasen finden in diesen Ausbildungsstätten statt. Britische degree classification Klassifikation der Abschlussgrade im britischem System nach dem Qualifikationsrahmen für England, Wales und Nordirland (insbesondere Ordinary Bachelors degree (BA, BSc), Bachelors degree with honours mit den weiteren Differenzierung first, upper second, lower second, third class, Master’s degree (MA, MSc), Doctoral degree) Duales Studiensystem insb. im DHBW-Kontext: Studiensystem mit sich in regelmäßigen Abständen abwechselnden theoretischen und praktischen Ausbildungsanteilen, die an der Studienakademie und den Ausbildungsstätten absolviert werden, und mit einer Verzahnung wissenschaftlicher Lehre mit anwendungsbezogenem Lernen in der Arbeitswelt, der Inhalte und zu erwerbenden Kompetenzen (Typ I: Studienmodell der Dualen Hochschule Baden-Württemberg mit der intensivster Verzahnung) Eigenevaluation Evaluation des Studiums inkl. der praktischen Ausbildung und des Prüfungswesens, auch Interne Evaluation (vgl. dazu Fremdevaluation) Externe Gutachter Gutachter außerhalb der DHBW für das 1. und 2. Studienjahr (vgl. aber External Examiner, Interne Gutachter) External Examiner Gutachter außerhalb der DHBW für das 3. Studienjahr (vgl. aber Externe Gutachter, Interne Gutachter) Fakultäten Insb. im DHBW-Kontext: Fachbezogene Organisationseinheit auf lokaler Ebene (im Gegensatz zum Studienbereich, siehe dort) Fremdevaluation externe Evaluation des Qualitäts- und Prüfungswesens (auch Außenvalidierung, vgl. aber Eigenevaluation) Interne Gutachter Gutachter der DHBW, die im 3. Studienjahr an der Evaluation im Rahmen des Post-Checks von korrigierten Klausuren bzw. der Begutachtung von Abschluss und ggf. mündlicher Prüfungen (vgl. aber Externe Gutachter, External Examiner) beteiligt sind. Sie nehmen die Zweitbegutachtung von Prüfungsleistungen an Studienakademien vor, an denen sie selbst nicht unterrichten. Im Zusammenwirken mit den Ausbildungsstätten und auf die Erfordernisse der dualen Ausbildung bezogene Forschung. Kooperative Forschung 101 Koordinationseinheiten Organisationseinheiten der Studienbereiche im Rahmen des jährlichen Evaluationssystems. Sie umfassen ggf. weitere Studiengänge / -richtungen. Praxishandbuch Handbuch im Studiengang „Soziale Arbeit“ für Einrichtungen, in denen die Studierenden ihr Praxisstudium absolvieren. Es dient den Praxisanleitern als wichtige Arbeitsgrundlage, da es insbesondere die Strukturen und Verfahren des Praxisstudiums sowie die zu erwerbenden Kompetenzen konkretisiert. Es gibt ihnen, den Dozenten und Studierenden außerdem Erläuterungen zur Verzahnung des Theorie-Praxis- bzw. Praxis-TheorieTransfers. Praxispläne Im Studienbereich Sozialwesen spezifische Pläne für die praktische Ausbildungsanteile. Sie dienen als Orientierungshilfe für die Planung und Durchführung der einzelnen Praxisphasen in den jeweils beteiligten Ausbildungsstätten und enthalten eine Auswahl an Ausbildungsinhalten. Die konkret zutreffenden Ausbildungsinhalte werden zwischen den jeweils beteiligten Praxisstellen und akademischen Verantwortlichen der konkreten Studienangebote abgestimmt (siehe auch Ausbildungspläne) Progression Board DHBW-interne Einrichtung im Rahmen des Fremdevaluationsprozesses für das 1. und 2. Studienjahr inkl. der Externen Gutachter. Evaluierungskommission DHBW-interne Einrichtung im Rahmen des Fremd- und Eigenevaluationsprozesses für das 3. Studienjahr inkl. der Koordinatoren, External Examiner Qualität des Studiums Diese umfasst nach dem vorliegenden Verständnis und dualen Studiensystem (Typ I Berufsakademien Baden-Württemberg, jetzt: Duale Hochschule Baden-Württemberg) die Qualität der Lehre an der Studienakademie, einschl. der Studienorganisation, der (praktischen) Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten und – soweit nicht ausdrücklich genannt – die Qualität des Prüfungswesens. Qualitätsbericht Jährlicher landesweiter Bericht des Studiengangs / der Studienrichtung, der – im Vergleich zum Prüfungswesenbericht sowie dem Bericht zur wissenschaftlichen und didaktischen Weiterbildung und kooperativen Forschung – im Rahmen der studentischen Lehrevaluation und auf Basis des Lehrevaluationsbogens erstellt wird und die Ergebnisse die Qualitätsbewertung dokumentiert. Er kann von standortspezifischen Qualitätsberichten abweichen. Rahmenstudienpläne mögliche Untergliederung von Studienplänen (vgl. dort) auf landesweiter Ebene, neben Detailstudienplänen für die dezentralen Ausprägungen Reporting (landesweite) Berichterstattung Evaluationsprozesses Praxisphasen, Reflexion von Ablauf Reflexionsbericht und im Rahmen des jährlichen Instrument zur Dokumentation des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs der Praxisphasen sowie des Lernfortschritts (Kompetenzen, Theorie-Praxis-Transfer bzw. Praxis-TheorieTransfers, künftige Anregungen) durch die Studierenden. Sie entspricht terminologisch nicht dem Reflexionsbericht im Studienbereich Sozialwesen. Prüfungsleistung im Sozialwesen (im Vergleich zur studentischen Reflexion – Teil B – des Instruments „Ablauf und Reflexion der Praxisphasen“ 102 Studienakademien Standorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (ggf. weiter in Campus unterteilt) Studienbereich Insb. im DHBW-Kontext: Fachbezogene Organisationseinheit auf zentraler Ebene (im Gegensatz zum Studienbereich, siehe dort) Studienpläne Übersichten Modulpläne) Vorlesungspläne Übersichten über die (obligatorisch zu besuchenden) Vorlesungen an den Studienakademien über die zu absolvierenden Module (auch 103