Wein-aktuell Mai 2016
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Wein-aktuell Mai 2016
Wein – aktuell Ausgabe 05/16 im Mai 2016 T H Deutschland Anträge auf Neuanpflanzungen 2016 in Deutschland Keine Einigung bei Glyphosat Online-Handel: Bio-Zertifizierungen Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) Zuckerkrise im Anmarsch? Unerlaubte Preisabsprachen für Bier: Handelsketten müssen Millionenstrafe zahlen Deutsche kaufen am günstigsten ein Rewe und Coop melden Joint Venture an E Brüssel M EU-Länder 4 Delegierte VO (EU) 2016/765 zur Änderung der VO (EG) Nr. 606/2009 hinsichtlich bestimmter önologischer Verfahren EU und China vor Handelskonflikt 5 Italien: Zu wenig Rebfläche Drittländer E 2 5 ProWine Asia in Zukunft jährlich Verschiedenes 6 Überstunden abbummeln trotz Krankheit? N Termine 6 DWI Forum Export Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e. V. Peter Rotthaus [email protected] Herzogenbuscher Str. 12 54292 Trier Telefon: (0651) 9777-950 Telefax: (0651) 9777-955 www.bundesverband-weinkellereien.de Wein - aktuell 5/2016 2 Deutschland Anträge auf Neuanpflanzungen 2016 in Deutschland Nach dem neuen EU-Genehmigungssystem für Rebpflanzungen konnten zwischen 01.01. und 01.03. 2016 entsprechende Anträge für Neupflanzungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Die BLE hat nun eine Auswertung zu den eingegangenen Anträgen vorgestellt. Danach gibt es 605 Antragsteller bundesweit, die mit knapp über 2.000 Anträgen eine Genehmigung für insgesamt 675 ha stellen. Erwartungsgemäß kommen die meisten Anträge aus Rheinland-Pfalz und aus Baden-Württemberg. Die Gesamtantragsmenge aus BadenWürttemberg liegt bei knapp 109 ha, davon über 60 ha außerhalb von g.U./g.g.A.-Flächen! – über 86 ha liegen in der Flachlage. In Rheinland-Pfalz wurden insgesamt 433 ha beantragt, davon 387 ha in der Flachlage und immerhin über 42 ha der Gesamtfläche außerhalb von g.U./g.g.A.-Flächen. Knapp 336 ha wurden aus Rheinhessen beantragt. Aus Bayern liegen Anträge über 31,5 ha vor, davon 18 ha außerhalb von g.U./g.g.A.-Flächen; 23,5 ha der Antragsflächen liegen in Flachlagen. Hinzu kommen u.a. die „Exoten“: Thüringen beantragt 12,7, Schleswig-Holstein 28,2, Niedersachsen 12,2 und Nordrhein-Westfalen 1 Hektar – das macht immerhin auch eine Antragsmenge von gut 54 ha. (siehe hierzu auch: Meldung zu Italien) Keine Einigung bei Glyphosat Die Fronten in der Glyphosat-Frage sind weiter verhärtet: Trotz Kritik von Koalitionspartner CDU lehnen die SPD-Mitglieder der Bundesregierung die weitere Zulassung des Unkrautvernichters strikt ab. Zunächst sollen in einem EU-Verfahren die gesundheitlichen Risiken abgeklärt werden. Das weitere Vorgehen der EU-Kommission ist vorerst offen. Im Gespräch ist unter anderem eine mögliche befristete Verlängerung der Zulassung, die Ende Juni ausläuft. Die SPD-Ressorts würden aber auch einer einfachen Verlängerung unabhängig von der Dauer aus Gründen der Vorsorge nicht zustimmen, wie es aus Ministeriumskreisen hieß. Um Bedenken zu klären, soll ein im Frühjahr von Deutschland beantragtes EU-Verfahren abgewartet werden, bei dem eine gesundheitliche Einstufung des Stoffes als solchem vorgenommen wird. Auf Wiedersehen im nächsten Jahr! www.prowein.com Düsseldorf, 19. bis 21. März 2017 Online-Handel: Bio-Zertifizierungen Eine von vielen Fragen, die der Online-Handel mit Lebensmitteln aufwirft, ist, ob der Online-Händler einer Zertifizierungspflicht durch die Öko-Kontrollstellen unterliegt. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof nun dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Generell gilt, dass alle Unternehmen, die mit Bio-Produkten handeln, durch eine zugelassene Kontrollstelle zertifiziert werden müssen. Deutschland hat, wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten auch, von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Einzelhandelsunternehmen, die „direkt“ an den Endverbraucher verkaufen, von der Kontrollpflicht auszunehmen. Nun wird über die Auslegung des Merkmals „direkt“ beim Online-Handel gestritten. Da es anders als im Supermarkt beim Online-Verkauf keinen direkten Kontakt zwischen Verkäufer und Kunde gibt, plädiert die Wettbewerbszentrale in dem Gerichtsverfahren für eine Zertifizierungspflicht für die Online-Händler. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale müsse der Verbraucher beim Online-Kauf von Bio-Produkten vor Betrug besonders geschützt werden. (DFHV) Wein - aktuell 5/2016 3 Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) Wir hatten in „Wein aktuell“ Nr. 1 vom Januar bereits über die neuen Informationspflichten im OnlineHandel berichtet, wonach Online-Händler seit dem 9. Januar einen Link zu einer OnlineStreitbeilegungs-Plattform für ihre Kunden zugänglich machen müssen. Nach der europäischen ODR-Verordnung (Verordnung über die außergerichtliche Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) sind Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen verpflichtet, einen Link zur entsprechenden Plattform auf Ihrer Seite (getrennt von den Rubriken AGB und Impressum) zu platzieren. Im Folgenden finden Sie die nun freigeschaltete Verlinkung zur Online Streitbeilegungsplattform vor ("OS-Plattform"): http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Zuckerkrise im Anmarsch? Zucker ist knapp. Nicht nur am Weltmarkt, wo sich zuletzt die Notierungen für Roh- wie Weißzucker nochmal um über 2 Prozent nach oben schraubten. Grund dafür sind Meldungen, wonach in Indien wegen anhaltender Trockenheit gut 8 Prozent weniger Ernte eingefahren wurde als in der Vorsaison. Dass Zucker aktuell auf einem 20-Monats-Hoch notiert, ist auch der Politik- und Wirtschaftskrise des bedeutenden Zuckerproduzenten Brasilien und dessen starker Währung Real geschuldet. Gerade weil vor den Toren der Europäischen Union derzeit Zucker gebraucht und die Preise attraktiv sind, herrscht am Binnenmarkt Flaute. Denn nur 85 Prozent des in der EU verbrauchten Zuckers ist über die Marktordnung gedeckt, der Rest soll als Importware aus Drittstaaten, insbesondere den sogenannten AKP-Staaten, kommen. 80 Länder dürfen im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik zollfrei liefern, tun dies aber immer weniger. Schon 2014/15 lagen die Importe in die Union unter der Planmenge von 3 Mio. t. In diesem Jahr sieht es noch schlechter aus. "Aktuell haben wir in der EU weniger Zucker auf Lager als im Krisenjahr 2011/12", so ein besorgter Rohwareneinkäufer. "Wenn die EU-Kommission nicht interveniert, gibt es ab August keinen Zucker mehr", heißt es aus der Getränkebranche. Die Europäische Kommission weiß um die akute Verknappung. Sie taxiert bis Ende September einen historisch niedrigen Lagerendbestand, Maßnahmen will sie jedoch nicht ergreifen. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker sieht mit Verweis auf die offizielle Statistik die Situation weniger brisant. Marktmaßnahmen seien nicht notwendig. "Es gibt keinerlei Anzeichen, dass die Preise rasant nach oben gehen“. Zudem würden die Vorräte schon ab Juli mit den ersten Ernten aus Spanien und Italien aufgefüllt. Auch habe die EU-Kommission signalisiert, dass sie auf die Marktentwicklung ein Auge habe. Nachdrücklich wird von der Kommission betont, dass sie sich der schwierigen Marktlage für die Zuckererzeuger bewusst sei und ihre Maßnahmen gründlich abwäge. Die Waagschale ist offenbar zu Gunsten der europäischen Zuckerproduzenten ausgeschlagen. Unerlaubte Preisabsprachen für Bier: Handelsketten müssen Millionenstrafe zahlen Wegen unerlaubter Preisabsprachen für Bier, Süßigkeiten und Kaffee hat das Bundeskartellamt erneut gegen Supermarktketten in ganz Deutschland saftige Millionenstrafen verhängt. Insgesamt verlangt die Behörde 90,5 Millionen Euro. Zahlen müssen unter anderem Regionalgesellschaften von Edeka, Metro, Netto, Kaufland sowie der Getränkegroßhandel A. Kempf in Offenburg. Sie haben nach Überzeugung der Aufsichtsbehörde mit der Großbrauerei Anheuser Busch die Ladenpreise vor allem für Premium-Biere wie «Becks»-Bier, «Franziskaner» und «Hasseröder» abgesprochen. Anheuser Busch selbst und die Handelskette Rewe wurden die Bußgelder erlassen, weil sie den Behörden bei der Aufklärung umfassend geholfen haben. Sie haben nach den Ermittlungen bei den Absprachen aber ebenfalls mitgemacht. Die neue Serie von Bußgeldern geht auf Durchsuchungen aus dem Jahr 2010 zurück. Dabei waren 15 Lebensmittel- und Drogerieketten durchsucht worden. In dem Verfahren geht es um sogenannte Vertikal-Absprachen zwischen Produzenten und Handelsketten, die genauso verboten sind wie Absprachen von Ketten oder Herstellern untereinander. 4 Wein - aktuell 5/2016 Deutsche kaufen am günstigsten ein Deutsche Verbraucher kaufen nach den Ergebnissen einer Studie Lebensmittel besonders günstig ein. Kunden in anderen Ländern müssten für viele Waren des täglichen Bedarfs wie Milch, Butter, Reis oder Müsli dagegen deutlich tiefer in die Tasche greifen, teilte das Düsseldorfer Marktforschungsunternehmen IRI mit. Grund ist ein besonders hoher Marktanteil der Discounter im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Die Marktforscher hatten bei ihrer Analyse Preisangaben von Handelsunternehmen für 15 Warengruppen in sieben europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, Spanien, Griechenland, Großbritannien und die Niederlande) und den USA verglichen. Demnach mussten Verbraucher hierzulande 21,05 Euro für den zusammengestellten Warenkorb berappen. Auf den weiteren Plätzen der Rangliste der preisgünstigsten Länder folgten die Niederlande und Spanien, die ebenfalls im 21-Euro-Bereich nah am deutschen Preisniveau blieben.Die teuersten Länder waren USA, Griechenland und Italien. Dort mussten die Verbraucher mit einer Summe von jeweils über 30 Euro für den Warenkorb bis zu zehn Euro mehr zahlen als deutsche Kunden. Am teuersten ist es in den USA, dort zahlen die Konsumenten umgerechnet 31,54 Euro für die 15 ausgewählten Produkte. Noch vor wenigen Jahren haben auch die Briten ordentlich in die Tasche greifen müssen. Seitdem die deutschen Discounter auch auf der Insel stark vertreten sind, sieht die Situation anders aus. Während im vierten Quartal 2014 der Warenkorb in Großbritannien noch 19 Prozent teurer als in Deutschland gewesen sei, betrug der Preisabstand im vierten Quartal 2015 nur noch 5 Prozent, berichten die Marktforscher. (LZ digital) Rewe und Coop melden Joint Venture an Rewe und Coop machen den nächsten Schritt: Die Unternehmen haben die Gründung des geplanten Joint Ventures beim Kartellamt eingereicht. An dem neuen Unternehmen sollen die Kölner die Mehrheit halten. Nun muss das Bundeskartellamt über die Pläne entscheiden, bei denen ein weiteres deutsches Handelsunternehmen seine Unabhängigkeit verlieren wird. Zurück zu Themen Brüssel Delegierte VO (EU) 2016/765 zur Änderung der VO (EG) Nr. 606/2009 hinsichtlich bestimmter önologischer Verfahren Mit der genannten Verordnung wird als neues önologisches Verfahren (Ziffer 56 des Anhangs I A der VO (EG) Nr. 606/2009) die Verwendung von Aktivatoren der malolaktischen Gärung unter den Bedingungen der neu eingefügten Anlage 22 zugelassen. Ziel der Behandlung ist der Zusatz von Aktivatoren der malolaktischen Gärung am Ende oder nach Abschluss der alkoholischen Gärung, um die malolaktische Gärung zu erleichtern. Hierbei hatten zudem in der Vergangenheit berichtet, dass die OIV als neues önologisches Verfahren die Behandlung von Wein bzw. von Most mit Gluthation angenommen hat, dies aber noch nicht in die VO (EG) Nr. 606/2009 aufgenommen wird. Die Verfahren mit Glutathion sollen erst dann als neue önologische Verfahren in der Union zugelassen werden, wenn hierzu ein positives Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorliegt. Die Verordnung (EU) 2016/765 tritt am 25. Mai 2016 in Kraft; den Text erhalten Sie auf Anfrage über die Geschäftsstelle. EU und China vor Handelskonflikt Der Europäischen Union droht ein Handelskonflikt mit China. Ursache ist die europäische Weigerung, der zweitgrößten Volkswirtschaft den Status als Marktwirtschaft einzuräumen. Es würde China vor teuren Anti-Dumping-Klagen schützen - also vor Beschwerden, dass es seine Waren unter Preis auf den Markt wirft. China war für seinen Beitritt in die Welthandelsorganisation (WTO) 2001 versprochen worden, dass es 15 Jahre später als Marktwirtschaft anerkannt werde. Chinas Regierung pocht darauf, dass das Versprechen termingerecht im Dezember dieses Jahres erfüllt wird. Zurück zu Themen 5 Wein - aktuell 5/2016 FSEU-Länder Italien: Zu wenig Rebfläche Seit in Kraft treten des neuen EU-Genehmigungsverfahrens für Rebpflanzungen stehen in ganz Italien derzeit 6.376,3 Hektar neue Rebflächen zur Verfügung. Bis Ende März, dem Stichtag für die Einreichung der Genehmigungsanträge, wurden insgesamt 66.197,7 Hektar bei den zuständigen Behörden angefragt. Eine exorbitante Zahl im Verhältnis zur genehmigungsfähigen Fläche und insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Rebfläche Italiens seit 2000 mit Hilfe von Rodungsprämien um 15 Prozent von 777.000 auf rund 650.000 Hektar verringert wurde. Neben der besagten ca. 6.000 Hektar zur Verfügung stehenden Fläche für Neupflanzungen, liegen in ganz Italien für knapp 50.000 Hektar Rebfläche noch alte Pflanzrechte vor, die bis 2020 in Genehmigungen für Neu- oder Wiederbepflanzungen umgewandelt werden können. Alleine das Veneto stellte Anträge für knapp 35.000 Hektar. Gesetzlich verfügbar sind dort für 2016 allerdings nur 805 Hektar. Auch aus dem Friaul liegen Anträge für fast 11.000 Hektar vor, die 238 gesetzlich verfügbaren Hektar gegenüber stehen. Der Ansturm auf Rebfläche aus diesen beiden Anbauregionen kommt angesichts der hohen Nachfrage nach Prosecco und Pinot Grigio nicht von ungefähr. Die Möglichkeit der Wiederbepflanzung im sogenannten vereinfachten Verfahren, macht sich derzeit das Prosecco-Konsortium zunutze, dass die Anbaufläche von Glera bis 2017 um 3.000 Hektar vergrößern und damit der weltweit steigenden Nachfrage nach Prosecco Frizzante und Spumante begegnen will. (Quelle: LZ digital) Schon besucht ? www.bundesverband-weinkellereien.de RDrittländer ProWine Asia in Zukunft jährlich Mit der ProWein veranstaltet die Messe Düsseldorf seit mehr als 20 Jahren die wichtigste Weinmesse weltweit. 2013 wurde das Erfolgskonzept erstmals mit der ProWine China nach Shanghai exportiert. Einmal jährlich im November trifft sich hier die Weinbranche des chinesischen Festlandes. Im April 2016 folgte die ProWine Asia in Singapur, die zunächst im Zweijahresrhythmus angesetzt war. Aufgrund ihres großen Erfolges und der hohen Nachfrage seitens der Aussteller wird die ProWine Asia nun jedes Jahr stattfinden, abwechselnd in Singapur und in Hong Kong. Die erste ProWine Asia in Hong Kong findet vom 08. – 11. Mai 2017 statt. Ähnlich wie in Shanghai und in Singapur wird die ProWine Asia in Hong Kong parallel zu einer führenden Foodmesse, hier die HOFEX, stattfinden. Die HOFEX in Hong Kong ist die wichtigste Fachmesse für Lebensmittel und Getränke in der Region und feiert im kommenden Jahr ihr 30jähriges Jubiläum. Zur letzten HOFEX im Mai 2015 kamen mehr als 38.000 Fachbesucher aus dem Lebensmittelhandel und der Gastronomie. Das bisherige Weinsegment „Wine&Spirits@Hofex“ wird nun in die ProWine Asia am Standort Hong Kong übergehen und mit dem Know-how der Düsseldorfer weiter ausgebaut. Während die ProWine Asia in Singapur vornehmlich den Südostasiatischen Raum adressiert, richtet sich die ProWine Asia in Hong Kong nicht nur an den Markt vor Ort, sondern auch an weitere asiatische Märkte wie zum Beispiel Südchina, Macao, Taiwan, Südkorea und Japan. Die ProWine Asia - in Hong Kong und Singapur ist wie die ProWine China in Shanghai eine reine B2B-Fachmesse. Die erste Ausgabe der ProWine Asia in Hong Kong startet vom 08. bis 11. Mai 2017 im Hong Kong Convention and Exhibition Centre. In dem darauffolgenden Jahr findet die ProWine Asia dann wieder vom 24. – 27. April in Singapur statt. Zurück zu Themen 6 Wein - aktuell 5/2016 IVerschiedenes Überstunden abbummeln trotz Krankheit? Bei Urlaub ist durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt, dass ein erkrankter Mitarbeiter im laufenden Jahr weiter seinen Anspruch behält, wenn er alle erforderlichen Nachweise einreicht. Er kann dann den Urlaub später gesund genießen. Aber wie ist das bei Freizeitausgleich für Überstunden, zum Beispiel im Rahmen eines Arbeitszeitkontos oder bei einer einseitigen Freistellung durch den Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung? Muss auch hier der Arbeitgeber bei Krankheit des Mitarbeiters nachgewähren? Oder gelten die Überstunden auch während einer Krankheit als abgebaut, obwohl der Mitarbeiter die Freizeit nicht nach seinen Vorstellungen nutzen konnte? Letzteres entschied vor Kurzem das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland- Pfalz (Az.: 5 Sa 342/15). Anders als beim Urlaub trage der Arbeitnehmer bei Freizeitausgleich für Überstunden das Krankheitsrisiko, also das Risiko, die Freizeit auch nach seinen Vorstellungen nutzen zu können. Das Zeitguthaben wird auch bei Krankheit im Freistellungszeitraum reduziert. Paragraf 9 Bundesurlaubsgesetz sei nicht entsprechend anzuwenden. Anders als beim Urlaub, diene die Freistellung zum Überstundenabbau nicht dem Erholungsbedürfnis des Mitarbeiters, sondern mit dem Freizeitausgleich soll die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten werden. Entscheidend ist dafür dann nur, dass der Mitarbeiter nicht arbeiten muss. Der Arbeitgeber muss die durch Krankheit aus Sicht des Arbeitnehmers "verlorenen" Überstunden nicht nachgewähren. (n-tv.de) Zurück zu Themen Termine DWI Forum Export Das DWI Forum Export bietet wieder die Möglichkeit zur Information und zum Austausch rund um das Thema Weinexport. Der Termin ist der 16. Juni 2016, 09:00 - 14:30 Uhr, DLR Oppenheim. Es gibt sowohl Fachvorträge zum Thema Weinexport als auch die Möglichkeit zum direkten Gespräch mit den Auslandsvertretern des Deutschen Weininstituts. So wird ein Überblick über den derzeitigen Stand der deutschen Weinexporte geboten sowie Zukunftsmärkte vorgestellt. Darüber hinaus besteht beim gleichzeitig stattfindenden "Sprechtag" die Möglichkeit zu Einzelgesprächen mit den Leitern der dreizehn DWI-Auslandsbüros aus Kanada, den USA, Großbritannien, Niederlande, Belgien, Schweiz, Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Polen, China und Japan. Die Teilnahme kostet Euro 70,00 (zzgl. MwSt.) und schließt ein Mittagessen und Getränke mit ein. Für jede weitere Person aus dem gleichen Betrieb berechnen wir Euro 35,00 (zzgl. MwSt.). Kurzfristige Anmeldung möglich unter dem Link http://www.askallo.com/mnbjutsw/survey.html Infos: Deutsches Weininstitut, Katja Heffner, Tel.: 0 6135 / 9323 - 251, [email protected] 2016 16.06.16: Oppenheim, DWI-Exportforum 01.07.16: Trier, WeinwirtschaftsForum „40 Jahre IHK-Weinausschuss“ 07.07.16: Nürnberg, MV Landesverein Bay. Weinkellereien & Weinhandel (intern) 03. – 04.09.16: Neustadt, Tag der offenen Tür DLR Rheinpfalz/Weincampus 24.09.16: Mainz, Wahl Deutsche Weinkönigin-Vorentscheid 30.09.16: Mainz, Wahl Deutsche Weinkönigin-Finale 16. – 20.10.16: Paris, SIAL 21. – 24.10.16: Brüssel, Megavino 30.10.16: Beginn der Winterzeit 01.11.16: Hongkong, Wine & Spirits Fair 02. – 06.11.16: Bukarest, Expo Drink & Wine 07. – 09.11.16: Shanghai, ProWine China 09. – 11.11.16: Shanghai, Food & Hotel China 11. – 13.11.16: München, Forum Vini 15. – 16.11.16: Tokyo, Vinexpo 16. – 18.11.16: Krakau, Enoexpo 7 Wein - aktuell 5/2016 27. – 30.11.16: Stuttgart, INTERVITIS INTERFRUCTA HORTITECHNICA 29.11. – 01.12.16: Bordeaux, Vinitech Sifel 2017 15. – 18.01.17: Nürnberg, Hoga 17. – 18.01.17: Neustadt, 70. Pfälzische Weinbautage 27.02.17: Rosenmontag 19. – 21.03.17: Düsseldorf, ProWein 26. – 29.03.17: Verona, Vinitaly 16.04.17: Ostersonntag 04. – 10.05.17: Düsseldorf, Interpack 08. – 11.05.17: Hongkong, ProWine Asia 25.05.17: Christi Himmelfahrt Juni 17: Bordeaux, Vinexpo 04.06.17: Pfingstsonntag 15.06.17: Fronleichnam 19. – 22.06.17: Bordeaux, Vinexpo 11. – 15.09.17: München, drinktec 07. – 11.10.17: Köln, Anuga 28. – 30.11.17: Montpellier, SITEVI 2018 18. – 20.03.18: Düsseldorf, ProWein 24. – 27.04.18: Singapur, ProWine Asia ENOPLAN - wenn’s um Energie geht Werbung Die Energiebeschaffung von Strom, Gas oder Fernwärme ist äußerst komplex, erfordert viel Zeit, langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen. Leichter und gleichzeitig kostensparender geht es mit der Dienstleistung von ENOPLAN. Hierzu finden Sie in der Anlage zu diesem Rundschreiben ein Infoblatt. Spruch des Monats: " Wir trinken - wer trinkt nicht im irdischen Tal? Ist alles voll Täuschung, nur nicht der Pokal.“ (George (Lord) Byron, britischer Dichter. 1788 – 1824) Haftungsausschluss: Obgleich dieser Informationsbrief sorgfältig erstellt wurde, kann keine Haftung für Fehler oder Auslassungen übernommen werden. Dieser Informationsbrief stellt keinen Rechtsrat dar und ersetzt keine auf den Einzelfall bezogene Beratung, er ist ebenso wenig ein amtliches Mitteilungsblatt.