Wein-aktuell Mai 2016

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Wein-aktuell Mai 2016
Wein – aktuell
Ausgabe 05/16
im Mai 2016
T
H
Deutschland
Anträge auf Neuanpflanzungen 2016 in Deutschland
Keine Einigung bei Glyphosat
Online-Handel: Bio-Zertifizierungen
Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
Zuckerkrise im Anmarsch?
Unerlaubte Preisabsprachen für Bier: Handelsketten müssen Millionenstrafe zahlen
Deutsche kaufen am günstigsten ein
Rewe und Coop melden Joint Venture an
E
Brüssel
M
EU-Länder
4
Delegierte VO (EU) 2016/765 zur Änderung der VO (EG) Nr. 606/2009 hinsichtlich
bestimmter önologischer Verfahren
EU und China vor Handelskonflikt
5
Italien: Zu wenig Rebfläche
Drittländer
E
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5
ProWine Asia in Zukunft jährlich
Verschiedenes
6
Überstunden abbummeln trotz Krankheit?
N
Termine
6
DWI Forum Export
Bundesverband der Deutschen
Weinkellereien und des
Weinfachhandels e. V.
Peter Rotthaus
[email protected]
Herzogenbuscher Str. 12
54292 Trier
Telefon: (0651) 9777-950
Telefax: (0651) 9777-955
www.bundesverband-weinkellereien.de
Wein - aktuell 5/2016
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Deutschland
Anträge auf Neuanpflanzungen 2016 in Deutschland
Nach dem neuen EU-Genehmigungssystem für Rebpflanzungen konnten zwischen 01.01. und
01.03. 2016 entsprechende Anträge für Neupflanzungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung (BLE) gestellt werden. Die BLE hat nun eine Auswertung zu den eingegangenen
Anträgen vorgestellt. Danach gibt es 605 Antragsteller bundesweit, die mit knapp über 2.000
Anträgen eine Genehmigung für insgesamt 675 ha stellen. Erwartungsgemäß kommen die meisten
Anträge aus Rheinland-Pfalz und aus Baden-Württemberg. Die Gesamtantragsmenge aus BadenWürttemberg liegt bei knapp 109 ha, davon über 60 ha außerhalb von g.U./g.g.A.-Flächen! – über 86
ha liegen in der Flachlage. In Rheinland-Pfalz wurden insgesamt 433 ha beantragt, davon 387 ha in
der Flachlage und immerhin über 42 ha der Gesamtfläche außerhalb von g.U./g.g.A.-Flächen. Knapp
336 ha wurden aus Rheinhessen beantragt. Aus Bayern liegen Anträge über 31,5 ha vor, davon 18
ha außerhalb von g.U./g.g.A.-Flächen; 23,5 ha der Antragsflächen liegen in Flachlagen. Hinzu
kommen u.a. die „Exoten“: Thüringen beantragt 12,7, Schleswig-Holstein 28,2, Niedersachsen 12,2
und Nordrhein-Westfalen 1 Hektar – das macht immerhin auch eine Antragsmenge von gut 54 ha.
(siehe hierzu auch: Meldung zu Italien)
Keine Einigung bei Glyphosat
Die Fronten in der Glyphosat-Frage sind weiter verhärtet: Trotz Kritik von Koalitionspartner CDU
lehnen die SPD-Mitglieder der Bundesregierung die weitere Zulassung des Unkrautvernichters strikt
ab. Zunächst sollen in einem EU-Verfahren die gesundheitlichen Risiken abgeklärt werden. Das
weitere Vorgehen der EU-Kommission ist vorerst offen. Im Gespräch ist unter anderem eine
mögliche befristete Verlängerung der Zulassung, die Ende Juni ausläuft. Die SPD-Ressorts würden
aber auch einer einfachen Verlängerung unabhängig von der Dauer aus Gründen der Vorsorge nicht
zustimmen, wie es aus Ministeriumskreisen hieß. Um Bedenken zu klären, soll ein im Frühjahr von
Deutschland beantragtes EU-Verfahren abgewartet werden, bei dem eine gesundheitliche
Einstufung des Stoffes als solchem vorgenommen wird.
Auf Wiedersehen im nächsten Jahr!
www.prowein.com
Düsseldorf, 19. bis 21. März 2017
Online-Handel: Bio-Zertifizierungen
Eine von vielen Fragen, die der Online-Handel mit Lebensmitteln aufwirft, ist, ob der Online-Händler
einer Zertifizierungspflicht durch die Öko-Kontrollstellen unterliegt. Diese Frage hat der
Bundesgerichtshof nun dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Generell gilt,
dass alle Unternehmen, die mit Bio-Produkten handeln, durch eine zugelassene Kontrollstelle
zertifiziert werden müssen. Deutschland hat, wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten auch, von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, Einzelhandelsunternehmen, die „direkt“ an den Endverbraucher
verkaufen, von der Kontrollpflicht auszunehmen. Nun wird über die Auslegung des Merkmals
„direkt“ beim Online-Handel gestritten. Da es anders als im Supermarkt beim Online-Verkauf keinen
direkten Kontakt zwischen Verkäufer und Kunde gibt, plädiert die Wettbewerbszentrale in dem
Gerichtsverfahren für eine Zertifizierungspflicht für die Online-Händler. Nach Ansicht der
Wettbewerbszentrale müsse der Verbraucher beim Online-Kauf von Bio-Produkten vor Betrug
besonders geschützt werden. (DFHV)
Wein - aktuell 5/2016
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Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
Wir hatten in „Wein aktuell“ Nr. 1 vom Januar bereits über die neuen Informationspflichten im OnlineHandel berichtet, wonach Online-Händler seit dem 9. Januar einen Link zu einer OnlineStreitbeilegungs-Plattform für ihre Kunden zugänglich machen müssen. Nach der europäischen
ODR-Verordnung (Verordnung über die außergerichtliche Online-Beilegung verbraucherrechtlicher
Streitigkeiten) sind Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen verpflichtet, einen Link zur
entsprechenden Plattform auf Ihrer Seite (getrennt von den Rubriken AGB und Impressum) zu
platzieren. Im Folgenden finden Sie die nun freigeschaltete Verlinkung zur Online
Streitbeilegungsplattform vor ("OS-Plattform"): http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Zuckerkrise im Anmarsch?
Zucker ist knapp. Nicht nur am Weltmarkt, wo sich zuletzt die Notierungen für Roh- wie Weißzucker
nochmal um über 2 Prozent nach oben schraubten. Grund dafür sind Meldungen, wonach in Indien
wegen anhaltender Trockenheit gut 8 Prozent weniger Ernte eingefahren wurde als in der Vorsaison.
Dass Zucker aktuell auf einem 20-Monats-Hoch notiert, ist auch der Politik- und Wirtschaftskrise des
bedeutenden Zuckerproduzenten Brasilien und dessen starker Währung Real geschuldet. Gerade
weil vor den Toren der Europäischen Union derzeit Zucker gebraucht und die Preise attraktiv sind,
herrscht am Binnenmarkt Flaute. Denn nur 85 Prozent des in der EU verbrauchten Zuckers ist über
die Marktordnung gedeckt, der Rest soll als Importware aus Drittstaaten, insbesondere den
sogenannten AKP-Staaten, kommen. 80 Länder dürfen im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik
zollfrei liefern, tun dies aber immer weniger. Schon 2014/15 lagen die Importe in die Union unter der
Planmenge von 3 Mio. t. In diesem Jahr sieht es noch schlechter aus. "Aktuell haben wir in der EU
weniger Zucker auf Lager als im Krisenjahr 2011/12", so ein besorgter Rohwareneinkäufer. "Wenn
die EU-Kommission nicht interveniert, gibt es ab August keinen Zucker mehr", heißt es aus der
Getränkebranche. Die Europäische Kommission weiß um die akute Verknappung. Sie taxiert bis
Ende September einen historisch niedrigen Lagerendbestand, Maßnahmen will sie jedoch nicht
ergreifen. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker sieht mit Verweis auf die offizielle Statistik die
Situation weniger brisant. Marktmaßnahmen seien nicht notwendig. "Es gibt keinerlei Anzeichen,
dass die Preise rasant nach oben gehen“. Zudem würden die Vorräte schon ab Juli mit den ersten
Ernten aus Spanien und Italien aufgefüllt. Auch habe die EU-Kommission signalisiert, dass sie auf
die Marktentwicklung ein Auge habe. Nachdrücklich wird von der Kommission betont, dass sie sich
der schwierigen Marktlage für die Zuckererzeuger bewusst sei und ihre Maßnahmen gründlich
abwäge. Die Waagschale ist offenbar zu Gunsten der europäischen Zuckerproduzenten
ausgeschlagen.
Unerlaubte Preisabsprachen für Bier: Handelsketten müssen Millionenstrafe zahlen
Wegen unerlaubter Preisabsprachen für Bier, Süßigkeiten und Kaffee hat das Bundeskartellamt
erneut gegen Supermarktketten in ganz Deutschland saftige Millionenstrafen verhängt. Insgesamt
verlangt die Behörde 90,5 Millionen Euro. Zahlen müssen unter anderem Regionalgesellschaften
von Edeka, Metro, Netto, Kaufland sowie der Getränkegroßhandel A. Kempf in Offenburg. Sie haben
nach Überzeugung der Aufsichtsbehörde mit der Großbrauerei Anheuser Busch die Ladenpreise vor
allem für Premium-Biere wie «Becks»-Bier, «Franziskaner» und «Hasseröder» abgesprochen.
Anheuser Busch selbst und die Handelskette Rewe wurden die Bußgelder erlassen, weil sie den
Behörden bei der Aufklärung umfassend geholfen haben. Sie haben nach den Ermittlungen bei den
Absprachen aber ebenfalls mitgemacht. Die neue Serie von Bußgeldern geht auf Durchsuchungen
aus dem Jahr 2010 zurück. Dabei waren 15 Lebensmittel- und Drogerieketten durchsucht worden. In
dem Verfahren geht es um sogenannte Vertikal-Absprachen zwischen Produzenten und
Handelsketten, die genauso verboten sind wie Absprachen von Ketten oder Herstellern
untereinander.
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Wein - aktuell 5/2016
Deutsche kaufen am günstigsten ein
Deutsche Verbraucher kaufen nach den Ergebnissen einer Studie Lebensmittel besonders günstig
ein. Kunden in anderen Ländern müssten für viele Waren des täglichen Bedarfs wie Milch, Butter,
Reis oder Müsli dagegen deutlich tiefer in die Tasche greifen, teilte das Düsseldorfer
Marktforschungsunternehmen IRI mit. Grund ist ein besonders hoher Marktanteil der Discounter im
deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Die Marktforscher hatten bei ihrer Analyse Preisangaben von
Handelsunternehmen für 15 Warengruppen in sieben europäischen Ländern (Deutschland,
Frankreich, Spanien, Griechenland, Großbritannien und die Niederlande) und den USA verglichen.
Demnach mussten Verbraucher hierzulande 21,05 Euro für den zusammengestellten Warenkorb
berappen. Auf den weiteren Plätzen der Rangliste der preisgünstigsten Länder folgten die
Niederlande und Spanien, die ebenfalls im 21-Euro-Bereich nah am deutschen Preisniveau
blieben.Die teuersten Länder waren USA, Griechenland und Italien. Dort mussten die Verbraucher
mit einer Summe von jeweils über 30 Euro für den Warenkorb bis zu zehn Euro mehr zahlen als
deutsche Kunden. Am teuersten ist es in den USA, dort zahlen die Konsumenten umgerechnet
31,54 Euro für die 15 ausgewählten Produkte. Noch vor wenigen Jahren haben auch die Briten
ordentlich in die Tasche greifen müssen. Seitdem die deutschen Discounter auch auf der Insel stark
vertreten sind, sieht die Situation anders aus. Während im vierten Quartal 2014 der Warenkorb in
Großbritannien noch 19 Prozent teurer als in Deutschland gewesen sei, betrug der Preisabstand im
vierten Quartal 2015 nur noch 5 Prozent, berichten die Marktforscher. (LZ digital)
Rewe und Coop melden Joint Venture an
Rewe und Coop machen den nächsten Schritt: Die Unternehmen haben die Gründung des
geplanten Joint Ventures beim Kartellamt eingereicht. An dem neuen Unternehmen sollen die Kölner
die Mehrheit halten. Nun muss das Bundeskartellamt über die Pläne entscheiden, bei denen ein
weiteres deutsches Handelsunternehmen seine Unabhängigkeit verlieren wird.
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Brüssel
Delegierte VO (EU) 2016/765 zur Änderung der VO (EG) Nr. 606/2009 hinsichtlich bestimmter
önologischer Verfahren
Mit der genannten Verordnung wird als neues önologisches Verfahren (Ziffer 56 des Anhangs I A der
VO (EG) Nr. 606/2009) die Verwendung von Aktivatoren der malolaktischen Gärung unter den
Bedingungen der neu eingefügten Anlage 22 zugelassen. Ziel der Behandlung ist der Zusatz von
Aktivatoren der malolaktischen Gärung am Ende oder nach Abschluss der alkoholischen Gärung,
um die malolaktische Gärung zu erleichtern.
Hierbei hatten zudem in der Vergangenheit berichtet, dass die OIV als neues önologisches
Verfahren die Behandlung von Wein bzw. von Most mit Gluthation angenommen hat, dies aber noch
nicht in die VO (EG) Nr. 606/2009 aufgenommen wird. Die Verfahren mit Glutathion sollen erst dann
als neue önologische Verfahren in der Union zugelassen werden, wenn hierzu ein positives
Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorliegt.
Die Verordnung (EU) 2016/765 tritt am 25. Mai 2016 in Kraft; den Text erhalten Sie auf Anfrage über
die Geschäftsstelle.
EU und China vor Handelskonflikt
Der Europäischen Union droht ein Handelskonflikt mit China. Ursache ist die europäische
Weigerung, der zweitgrößten Volkswirtschaft den Status als Marktwirtschaft einzuräumen. Es würde
China vor teuren Anti-Dumping-Klagen schützen - also vor Beschwerden, dass es seine Waren unter
Preis auf den Markt wirft. China war für seinen Beitritt in die Welthandelsorganisation (WTO) 2001
versprochen worden, dass es 15 Jahre später als Marktwirtschaft anerkannt werde. Chinas
Regierung pocht darauf, dass das Versprechen termingerecht im Dezember dieses Jahres erfüllt
wird.
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Wein - aktuell 5/2016
FSEU-Länder
Italien: Zu wenig Rebfläche
Seit in Kraft treten des neuen EU-Genehmigungsverfahrens für Rebpflanzungen stehen in ganz
Italien derzeit 6.376,3 Hektar neue Rebflächen zur Verfügung. Bis Ende März, dem Stichtag für die
Einreichung der Genehmigungsanträge, wurden insgesamt 66.197,7 Hektar bei den zuständigen
Behörden angefragt. Eine exorbitante Zahl im Verhältnis zur genehmigungsfähigen Fläche und
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Rebfläche Italiens seit 2000 mit Hilfe von
Rodungsprämien um 15 Prozent von 777.000 auf rund 650.000 Hektar verringert wurde. Neben der
besagten ca. 6.000 Hektar zur Verfügung stehenden Fläche für Neupflanzungen, liegen in ganz
Italien für knapp 50.000 Hektar Rebfläche noch alte Pflanzrechte vor, die bis 2020 in
Genehmigungen für Neu- oder Wiederbepflanzungen umgewandelt werden können. Alleine das
Veneto stellte Anträge für knapp 35.000 Hektar. Gesetzlich verfügbar sind dort für 2016 allerdings
nur 805 Hektar. Auch aus dem Friaul liegen Anträge für fast 11.000 Hektar vor, die 238 gesetzlich
verfügbaren Hektar gegenüber stehen. Der Ansturm auf Rebfläche aus diesen beiden
Anbauregionen kommt angesichts der hohen Nachfrage nach Prosecco und Pinot Grigio nicht von
ungefähr. Die Möglichkeit der Wiederbepflanzung im sogenannten vereinfachten Verfahren, macht
sich derzeit das Prosecco-Konsortium zunutze, dass die Anbaufläche von Glera bis 2017 um 3.000
Hektar vergrößern und damit der weltweit steigenden Nachfrage nach Prosecco Frizzante und
Spumante begegnen will. (Quelle: LZ digital)
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RDrittländer
ProWine Asia in Zukunft jährlich
Mit der ProWein veranstaltet die Messe Düsseldorf seit mehr als 20 Jahren die wichtigste
Weinmesse weltweit. 2013 wurde das Erfolgskonzept erstmals mit der ProWine China nach
Shanghai exportiert. Einmal jährlich im November trifft sich hier die Weinbranche des chinesischen
Festlandes. Im April 2016 folgte die ProWine Asia in Singapur, die zunächst im Zweijahresrhythmus
angesetzt war. Aufgrund ihres großen Erfolges und der hohen Nachfrage seitens der Aussteller wird
die ProWine Asia nun jedes Jahr stattfinden, abwechselnd in Singapur und in Hong Kong. Die erste
ProWine Asia in Hong Kong findet vom 08. – 11. Mai 2017 statt. Ähnlich wie in Shanghai und in
Singapur wird die ProWine Asia in Hong Kong parallel zu einer führenden Foodmesse, hier die
HOFEX, stattfinden. Die HOFEX in Hong Kong ist die wichtigste Fachmesse für Lebensmittel und
Getränke in der Region und feiert im kommenden Jahr ihr 30jähriges Jubiläum. Zur letzten HOFEX
im Mai 2015 kamen mehr als 38.000 Fachbesucher aus dem Lebensmittelhandel und der
Gastronomie. Das bisherige Weinsegment „Wine&Spirits@Hofex“ wird nun in die ProWine Asia am
Standort Hong Kong übergehen und mit dem Know-how der Düsseldorfer weiter ausgebaut.
Während die ProWine Asia in Singapur vornehmlich den Südostasiatischen Raum adressiert, richtet
sich die ProWine Asia in Hong Kong nicht nur an den Markt vor Ort, sondern auch an weitere
asiatische Märkte wie zum Beispiel Südchina, Macao, Taiwan, Südkorea und Japan.
Die ProWine Asia - in Hong Kong und Singapur ist wie die ProWine China in Shanghai eine reine
B2B-Fachmesse. Die erste Ausgabe der ProWine Asia in Hong Kong startet vom 08. bis 11. Mai
2017 im Hong Kong Convention and Exhibition Centre. In dem darauffolgenden Jahr findet die
ProWine Asia dann wieder vom 24. – 27. April in Singapur statt.
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Wein - aktuell 5/2016
IVerschiedenes
Überstunden abbummeln trotz Krankheit?
Bei Urlaub ist durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt, dass ein erkrankter Mitarbeiter im laufenden
Jahr weiter seinen Anspruch behält, wenn er alle erforderlichen Nachweise einreicht. Er kann dann
den Urlaub später gesund genießen. Aber wie ist das bei Freizeitausgleich für Überstunden, zum
Beispiel im Rahmen eines Arbeitszeitkontos oder bei einer einseitigen Freistellung durch den
Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung? Muss auch hier der Arbeitgeber bei Krankheit des
Mitarbeiters nachgewähren? Oder gelten die Überstunden auch während einer Krankheit als
abgebaut, obwohl der Mitarbeiter die Freizeit nicht nach seinen Vorstellungen nutzen konnte?
Letzteres entschied vor Kurzem das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland- Pfalz (Az.: 5 Sa
342/15). Anders als beim Urlaub trage der Arbeitnehmer bei Freizeitausgleich für Überstunden das
Krankheitsrisiko, also das Risiko, die Freizeit auch nach seinen Vorstellungen nutzen zu können.
Das Zeitguthaben wird auch bei Krankheit im Freistellungszeitraum reduziert. Paragraf 9
Bundesurlaubsgesetz sei nicht entsprechend anzuwenden. Anders als beim Urlaub, diene die
Freistellung zum Überstundenabbau nicht dem Erholungsbedürfnis des Mitarbeiters, sondern mit
dem Freizeitausgleich soll die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten werden. Entscheidend
ist dafür dann nur, dass der Mitarbeiter nicht arbeiten muss. Der Arbeitgeber muss die durch
Krankheit aus Sicht des Arbeitnehmers "verlorenen" Überstunden nicht nachgewähren. (n-tv.de)
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Termine
DWI Forum Export
Das DWI Forum Export bietet wieder die Möglichkeit zur Information und zum Austausch rund um
das Thema Weinexport. Der Termin ist der 16. Juni 2016, 09:00 - 14:30 Uhr, DLR Oppenheim. Es
gibt sowohl Fachvorträge zum Thema Weinexport als auch die Möglichkeit zum direkten Gespräch
mit den Auslandsvertretern des Deutschen Weininstituts. So wird ein Überblick über den derzeitigen
Stand der deutschen Weinexporte geboten sowie Zukunftsmärkte vorgestellt. Darüber hinaus
besteht beim gleichzeitig stattfindenden "Sprechtag" die Möglichkeit zu Einzelgesprächen mit den
Leitern der dreizehn DWI-Auslandsbüros aus Kanada, den USA, Großbritannien, Niederlande,
Belgien, Schweiz, Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Polen, China und Japan.
Die Teilnahme kostet Euro 70,00 (zzgl. MwSt.) und schließt ein Mittagessen und Getränke mit ein.
Für jede weitere Person aus dem gleichen Betrieb berechnen wir Euro 35,00 (zzgl. MwSt.).
Kurzfristige Anmeldung möglich unter dem Link http://www.askallo.com/mnbjutsw/survey.html
Infos: Deutsches Weininstitut, Katja Heffner, Tel.: 0 6135 / 9323 - 251,
[email protected]
2016
16.06.16: Oppenheim, DWI-Exportforum
01.07.16: Trier, WeinwirtschaftsForum „40 Jahre IHK-Weinausschuss“
07.07.16: Nürnberg, MV Landesverein Bay. Weinkellereien & Weinhandel (intern)
03. – 04.09.16: Neustadt, Tag der offenen Tür DLR Rheinpfalz/Weincampus
24.09.16: Mainz, Wahl Deutsche Weinkönigin-Vorentscheid
30.09.16: Mainz, Wahl Deutsche Weinkönigin-Finale
16. – 20.10.16: Paris, SIAL
21. – 24.10.16: Brüssel, Megavino
30.10.16: Beginn der Winterzeit
01.11.16: Hongkong, Wine & Spirits Fair
02. – 06.11.16: Bukarest, Expo Drink & Wine
07. – 09.11.16: Shanghai, ProWine China
09. – 11.11.16: Shanghai, Food & Hotel China
11. – 13.11.16: München, Forum Vini
15. – 16.11.16: Tokyo, Vinexpo
16. – 18.11.16: Krakau, Enoexpo
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Wein - aktuell 5/2016
27. – 30.11.16: Stuttgart, INTERVITIS INTERFRUCTA HORTITECHNICA
29.11. – 01.12.16: Bordeaux, Vinitech Sifel
2017
15. – 18.01.17: Nürnberg, Hoga
17. – 18.01.17: Neustadt, 70. Pfälzische Weinbautage
27.02.17: Rosenmontag
19. – 21.03.17: Düsseldorf, ProWein
26. – 29.03.17: Verona, Vinitaly
16.04.17: Ostersonntag
04. – 10.05.17: Düsseldorf, Interpack
08. – 11.05.17: Hongkong, ProWine Asia
25.05.17: Christi Himmelfahrt
Juni 17: Bordeaux, Vinexpo
04.06.17: Pfingstsonntag
15.06.17: Fronleichnam
19. – 22.06.17: Bordeaux, Vinexpo
11. – 15.09.17: München, drinktec
07. – 11.10.17: Köln, Anuga
28. – 30.11.17: Montpellier, SITEVI
2018
18. – 20.03.18: Düsseldorf, ProWein
24. – 27.04.18: Singapur, ProWine Asia
ENOPLAN - wenn’s um Energie geht
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Die Energiebeschaffung von Strom, Gas oder Fernwärme ist äußerst komplex,
erfordert viel Zeit, langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen. Leichter und
gleichzeitig kostensparender geht es mit der Dienstleistung von ENOPLAN. Hierzu
finden Sie in der Anlage zu diesem Rundschreiben ein Infoblatt.
Spruch des Monats:
" Wir trinken - wer trinkt nicht im irdischen Tal?
Ist alles voll Täuschung, nur nicht der Pokal.“
(George (Lord) Byron,
britischer Dichter. 1788 – 1824)
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