VERTRAG ÜBER DEN KAUF UND VERKAUF DER
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VERTRAG ÜBER DEN KAUF UND VERKAUF DER
Übersetzung aus dem Spanischen VERTRAG ÜBER DEN KAUF UND VERKAUF DER GESELLSCHAFTSANTEILE DER CREATIV HOTEL CATARINA, S.A. UND ERGÄNZENDE VERPFLICHTUNGEN In Las Palmas de Gran Canaria, am [ ]. [ ]. 2015 VERSAMMELT EINERSEITS GONZALO BETANCOR BOHN, volljährig, ledig, mit Sitz zum Zwecke dieses Vertrages in der Strasse Los Jazmines, Nummer 25 in San Agustín, Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, Provinz Las Palmas, mit (spanischem) Personalausweis 42.860.813-Z; und JORDI LLINÀS SERRA, volljährig, verheiratet, mit Sitz zum Zwecke dieses Vertrages in der Strasse Los Jazmines, Nummer 25, in San Agustín, Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, Provinz Las Palmas, mit (spanischem) Personalausweis 40.422.191-J. UND ANDERERSEITS: EUSTASIO A. LÓPEZ GONZÁLEZ, volljährig, verheiratet, mit Sitz zum Zwecke dieses Vertrages in der Strasse Concepción Arenal, Nummer 20, 2º Cial. in Las Palmas de Gran Canaria, mit (spanischem) Personalausweis Nummer 42.746.906-A. SIE HANDELN A) Gonzalo Betancor Bohn und Jordi Llinàs Serra in ihrer Eigenschaft als gemeinsam unterschriftsberechtigte Verwalter im Namen und in Vertretung folgender Handelsgesellschaften (im Folgenden gemeinsam die „KÄUFER“): IFA CANARIAS, S.L. mit Steuernummer B-35.281.005 und Sitz in San Agustín, Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, Strasse Los Jazmines, Nummer 25, eingetragen im Handelsregister von Las Palmas, Buch 1.329, Blatt 22, Seite GC1.776. IFA HOTEL DUNAMAR, S.A.U. mit Steuernummer A-35.011.790 und Sitz in der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, Avenida Helsinki, Nummer 8, Hotel 1 Übersetzung aus dem Spanischen Dunamar, eingetragen im Handelsregister von Las Palmas, Buch 1.434, Blatt 17, Seite GC-21.333. IFA HOTEL FARO MASPALOMAS, S.A. mit Steuernummer A-35.011.808 und Sitz in der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, Plaza de Colón, Nummer 1, Hotel Faro Maspalomas, eingetragen im Handelsregister von Las Palmas, Buch 1.434, Blatt 11, Seite GC-21.332. IFA INTERCLUB ATLANTIC HOTEL, S.A. mit Steuernummer A-35.035.393 und Sitz in San Agustín, Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, Strasse Los Jazmines, Nummer 2, Morro Besudo, eingetragen im Handelsregister von Las Palmas, Buch 909, Blatt 125, Seite GC-4.250. IFA BEACH HOTEL, S.A.U. mit Steuernummer A-35.013.895 und Sitz in San Agustín, Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, Strasse Los Jazmines, Nummer 25, eingetragen im Handelsregister Las Palmas, Buch 1.569, Blatt 1, Seite GC-26.888. IFA CONTINENTAL HOTEL, S.A.U. mit Steuernummer A-28.298.933, mit Sitz in Playa del Inglés, Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, Avenida de Italia, Nummer 2, eingetragen im Handelsregister Las Palmas, Buch 1.371, Blatt 79, Seite GC19.038. B) EUSTASIO A. LÓPEZ GONZÁLEZ handelt als natürliche Person in seiner Eigenschaft als Vertreter im Namen und in Vertretung der Handelsgesellschaft INVERTUR HELSAN, S.L.U. mit Sitz in der Strasse Concepción Arenal, Nummer 20 – 2º Cial. Gemeinde Las Palmas de Gran Canaria, mit Steuernummer B-35.618.255, eingetragen im Handelsregister Las Palmas, Buch 1507, Blatt 152, Seite GC-24.313, 1. Eintragung. Diese Handelsgesellschaft ist ihrerseits geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied folgender Handelsgesellschaften (im Folgenden gemeinsam die „VERKÄUFER“): CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. mit Steuernummer A-35.013.523, Sitz in Playa del Inglés, Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, Strasse Gánigo, Nummer 6, Plaza de Ansite, eingetragen im Handelsregister Las Palmas, Buch 1.920, Blatt 26, Seite GC-4.604. INTERHOTELERA ESPAÑOLA, S.A. mit Steuernummer A-35.021.500, Sitz in der Strasse Alcalde Enrique Jorge, Nummer 1, Edificio Kentya, Siedlung Bellavista, Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, eingetragen im Handelsregister Las Palmas, Buch 955, Blatt 1, Seite GC-5.318. Die handelnden Personen erklären ausdrücklich, dass sie ihre o.a. Mandate gegenwärtig ausüben und rechtsgültig innehaben, dass diese nicht widerrufen oder eingeschränkt 2 Übersetzung aus dem Spanischen wurden, dass keine der damit verbundenen Befugnisse aufgehoben wurden und dass die Rechtsverhältnisse der von ihnen vertretenen Gesellschaften mit ihren eigenen übereinstimmen. Die VERKÄUFER und die KÄUFER (im Folgenden gemeinsam die „PARTEIEN“) erkennen sich gegenseitig im Bezug auf ihr Handeln die erforderliche Rechtsfähigkeit an, um den vorliegenden Vertrag abzuschliessen und sich frei und ungezwungen zu verpflichten. SIE ERKLÄREN I. dass die Handelsgesellschaft CREATIV HOTEL CATARINA, S.A. (im Folgenden gleichermassen „CREATIV HOTEL CATARINA“ oder die „GESELLSCHAFT“) eine spanische Gesellschaft ist, die am 7. September 1993 auf unbeschränkte Zeit gegründet wurde und deren hauptsächlicher, effektiver Firmenzweck in der Betreibung des Hotels „Hotel Catarina“ besteht, das sich in ihrem Eigentum befindet. Es liegt im Süden Gran Canarias (im Folgenden „BETRIEB CATARINA“). Die GESELLSCHAFT hat ihren Firmensitz in der Avenida de Tirajana, Nummer 1, in Playa del Inglés, Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, Provinz las Palmas, Steuernummer A-35.344.878. Sie ist im Handelsregister Las Palmas im Buch 1.109, Blatt 8, Seite GC-8.827 eingetragen. Das Gesellschaftskapital der CREATIV HOTEL CATARINA beträgt 1.232.050 Euro, aufgeteilt in 20.500 auf den Namen lautende Aktien mit den durchlaufenden Nummern 1 bis 20.500, beide einschliesslich, mit einem Nominalwert von je 60,10 Euro. Sie sind vollständig gezeichnet und eingezahlt. Sie gehören alle derselben Art und Serie an und beinhalten dieselben Rechte und Pflichten. II. 3 Die VERKÄUFER halten die 20.500 auf den Namen lautenden Aktien mit den Nummern 1 bis 20.500, beide einschliesslich, die 100 % der Gesellschaftsanteile darstellen und das Gesellschaftskapital der CREATIV HOTEL CATARINA ausmachen (im Folgenden „AKTIEN“). Sie teilen sich wie folgt auf: - Erwerbstitel CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. ist Eigentümer von 20.295 Aktien mit den Nummern 1 bis 20.295, beide einschliesslich, die 99 % des Gesellschaftskapitals der GESELLSCHAFT darstellen und mittels notarieller Urkunde Nr. 6632 des Notars Juan Alfonso Cabello Cascajo über Kapitalreduzierung und Kapitalerhöhung vom 31. Oktober 1996 erworben Übersetzung aus dem Spanischen wurden. Eintragung im Handelsregister Las Palmas Buch 1.109, Blatt 20, Seite GC-8.827, 6. Eintragung. INTERHOTELERA ESPAÑOLA, S.A. ist Eigentümer von 205 Aktien mit den Nummern 20.296 bis 20.500, beide einschliesslich, die 1 % des Gesellschaftskapitals der GESELLSCHAFT darstellen und mittels notarieller Urkunde 2.007 des Notars Juan Alfonso Cabello Cascajo über den Aktienkauf vom 20. März 2000 erworben wurden. - Belastungen: Die VERKÄUFER erklären, dass die AKTIEN frei von Belastungen und Rechten Dritter ohne Einschränkungen übertragen werden. - Verbriefung: Die VERKÄUFER erklären, dass über die AKTIEN weder AKTIENZERTIFIKATE noch provisorische Belege ausgestellt wurden. III. Die KÄUFER sind am Erwerb der AKTIEN interessiert, die das Gesellschaftskapital der GESELLSCHAFT darstellen, um durch den Kauf den BETRIEB CATARINA zu erwerben. Die VERKÄUFER sind daran interessiert, die AKTIEN zu diesem Zweck zu übertragen; hierfür gelten die Bestimmungen und Bedingungen, die in diesem Vertrag vereinbart werden. IV. Die VERKÄUFER erklären ausdrücklich, dass sie mit den Abschluss dieses Vertrages weder eine andere Vereinbarung, öffentliche Urkunde noch die Satzung der GESELLSCHAFT verletzen. Insbesondere halten sie fest, dass die GESELLSCHAFT gemäss Paragraph 7 der Satzung ein Vorkaufsrecht über die AKTIEN HAT, und dass sie vor dem Abschluss dieses Vertrages in der Ausserordentlichen Aktionärsversammlung der CREATIV HOTEL CATARINA ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet HAT. Zu diesem Zweck wird diesem Vertrag als Anlage I die Bescheinigung des Schriftführers, der nicht Verwaltungsratsmitglied ist, vom selben Tag dieses Vertrages mit der Zustimmung des Verwaltungsratsvorsitzenden beigelegt. In Übereinstimmung mit den vorgenannten Angaben erklären die PARTEIEN in Ausübung ihrer Fähigkeit zum Abschluss dieses Rechtsgeschäftes ihren Willen und ihre Zustimmung zu dem vorliegenden VERTRAG ÜBER DEN KAUF UND VERKAUF DER GESELLSCHAFTSANTEILE UND ERGÄNZENDE VERPFLICHTUNGEN, den sie mit folgenden BESTIMMUNGEN 4 Übersetzung aus dem Spanischen abschliessen (im Folgenden der „VERTRAG“): ERSTENS.- VERKAUF UND ERWERB Gemäss dem vorliegenden VERTRAG, veräussern und übertragen die VERKÄUFER die in ERKLÄRUNG II beschriebenen AKTIEN frei von Belastungen, Verpflichtungen und Rechten Dritter, ohne Beschränkungen und mit allen zugehörigen Rechten an die KÄUFER, welche sie in der weiter unten angegebenen Form erwerben, zu den im VERTRAG und den Anlagen genannten Bestimmungen und Bedingungen wie folgt: CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. verkauft und überträgt an die erwerbende IFA CANARIAS, S.L. 2.050 Aktien mit den Nummern 1 bis 2.050 beide einschliesslich, die 10 % des Gesellschaftskapitals darstellen. CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. verkauft und überträgt an die erwerbende IFA CONTINENTAL HOTEL, S.A.U. 3.280 Aktien mit den Nummern 2.051 bis 5.330 beide einschliesslich, die 16 % des Gesellschaftskapitals darstellen. CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. verkauft und überträgt an die erwerbende IFA INTERCLUB ATLANTIC HOTEL, S.A. 2.460 Aktien mit den Nummern 5.331 BIS 7.790 beide einschliesslich, die 12 % des Gesellschaftskapitals darstellen. CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. verkauft und überträgt an die erwerbende IFA BEACH HOTEL, S.A.U. 3.485 Aktien mit den Nummern 7.791 bis 11.275 beide einschliesslich, die 17 % des Gesellschaftskapitals darstellen. CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. verkauft und überträgt an die erwerbende IFA FARO MASPALOMAS, S.A. 4.305 Aktien mit den Nummern 11.276 bis 15.580 beide einschliesslich, die 21 % des Gesellschaftskapitals darstellen. CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. verkauft und überträgt an die erwerbende IFA HOTEL DUNAMAR, S.A.U. 4.715 Aktien mit den Nummern 15.581 BIS 20.295 beide einschliesslich, die 23 % des Gesellschaftskapitals darstellen. INTERHOTELERA ESPAÑOLA, S.A. verkauft und überträgt an die erwerbende IFA DUNAMAR, S.A.U. 205 Aktien mit den Nummern 20.296 bis 20.500 beide einschliesslich, die 1 % des Gesellschaftskapitals darstellen. Zusammenfassend wird im folgenden die Übersicht mit den einzelnen Verkäufen der AKTIEN dargestellt: VERKÄUFER 5 KÄUFER ANZAHL AKTIEN NUMMERN (BEIDE EINSCHL.) % BETEILIG. Übersetzung aus dem Spanischen CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. INTERHOTELERA ESPAÑOLA, S.A. TOTAL IFA CANARIAS, S.L. IFA CONTINENTAL HOTEL, S.A.U. IFA INTERCLUB ATLANTIC HOTEL, S.A. IFA BEACH HOTEL, S.A.U. IFA HOTEL FARO MASPALOMAS, S.A. IFA HOTEL DUNAMAR, S.A.U. IFA HOTEL DUNAMAR, S.A.U. --- 2.050 1 bis 2.050 10 3.280 2.051 bis 5.330 16 2.460 5.331 bis 7.790 12 3.485 7.791 bis 11.275 17 4.305 11.276 bis 15.580 21 4.715 15.581 bis 20.295 23 205 20.296 bis 20.500 1 20.500 1 bis 20.500 100 Da keine Zertifikate über die Aktien ausgestellt wurden, entspricht die Unterzeichnung des VERTRAGES der Übergabe, so dass sie mit dem Abschluss des Vertrages vollständig in das Eigentum der KÄUFER übergehen. ZWEITENS.- KAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT 2.1 Kaufpreis Die PARTEIEN vereinbaren als Gesamtpreis für den Verkauf der AKTIEN den Betrag von VIERUNDDREISSIG MILLIONEN EUROS (34.000.000 Euros) (im Folgenden „KAUFPREIS“), was einem Kaufpreis von 1.658,53658536 Euro pro Aktie entspricht. Die KÄUFER bezahlen den KAUFPREIS an die VERKÄUFER im Verhältnis zu den jeweils gemäss Bestimmung 1 erworbenen AKTIEN gemäss folgender Aufstellung: KÄUFER 6 PREIS (EUROS) VERKÄUFER, AN DEN DER Übersetzung aus dem Spanischen IFA CANARIAS, S.L. 3.400.000 IFA CONTINENTAL HOTEL, S.A.U. IFA INTERCLUB ATLANTIC HOTELS, S.A. IFA BEACH HOTEL, S.A.U. 5.440.000 IFA HOTEL FARO MASPALOMAS, S.A.U. 7.140.000 IFA HOTEL DUNAMAR, S.A.U. 8.160.000 TOTAL 34.000.000 2.2. 4.050.000 5.780.000 KAUFPREIS ZU ZAHLEN IST CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. (7.820.000) INTERHOTELERA ESPAÑOLA, S.A. (340.000 €) --- Fälligkeit Der KAUFPREIS wird von den KÄUFERN beim Abschluss dieses Vertrages mit auf den Namen lautenden Bankschecks vollständig an die VERKÄUFER in Höhe der ihnen jeweils im Verhältnis zu den übertragenen AKTIEN zustehenden Beträge bezahlt. Kopien befinden sich in der Anlage II. Demzufolge, erhalten die VERKÄUFER die im Anschluss aufgeführten Beträge als KAUFPREIS: VERKÄUFER CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. INTERHOTELERA ESPAÑOLA, S.A. GESAMT EINZUNEHMENDER KAUFPREIS (EUROS) 33.660.000 Euros 340.000 Euros 34.000.000 Die VERKÄUFER akzeptieren zu ihrer vollständigen Zufriedenheit diese Schecks und stellen zu Gunsten der KÄUFER eine vollgültige Quittung über den Kaufpreis aus, der ihnen zusteht, wobei das vorliegende Dokument unter Vorbehalt der Einlösung der Schecks als Beleg für diese Quittung gilt. 7 Übersetzung aus dem Spanischen 2.3 Kriterien für die Festlegung des KAUFPREISES DER KAUFPREIS wurde zwischen den Parteien aufgrund des Gutachtens zur Bewertung der GESELLSCHAFT vereinbart, das von Ernst & Young Servicios Corporativos, S.L. mit Datum 30. November 2014 erstellt wurde. Die positive oder negative Differenz des Umlaufkapitals der CREATIV HOTEL CATARINA aus dem BETRIEB CATARINA, die sich zwischen dem 30. November 2014 und dem 15. Kalendertag vor dem Abschluss des Kaufvertrages ergeben hat, steht den VERKÄUFERN zu; zu diesem Zweck werden sie vor dem Abschluss des VERTRAGES eine Reduzierung des Eigenkapitals der GESELLSCHAFT vornehmen. Der Betrag des Umlaufkapitals wird ausgehend von dem zu diesem Zweck von den Wirtschaftsprüfern der CREATIV erstellten Bericht vom [ ]. [ ].2015 festgelegt. Die KÄUFER akzeptieren diese Regelung ausdrücklich. DRITTENS.ERKLÄRUNGEN UND ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNG: 3.1 GARANTIEN DER VERKÄUFER. Art der Erklärungen, Garantien und/oder Verpflichtungen der VERKÄUFER Die VERKÄUFER erklären und garantieren den KÄUFERN, dass die in der Anlage III des VERTRAGES enthaltenen Erklärungen und Garantien (im Folgenden „ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER VERKÄUFER“) zum Datum des vorliegenden VERTRAGES korrekt, richtig, vollständig und exakt sind und ausschliesslich den Ausnahmen unterliegen, die ausdrücklich für eine jede angegeben werden. Sie übernehmen gegenüber den KÄUFERN die Verantwortung für jede Art von Irrtum, Ungenauigkeit oder Falschheit derselben wie im Folgenden vereinbart wird. Als ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER VERKÄUFER werden diejenigen dem Vertrag eingegliedert, die in der Klausel 4 für die Übergangsphase, wie später definiert, enthalten sind unabhängig von denen die in der Anlage III für diese Zeit aufgeführt werden. Die Prüfung der finanziellen, buchhalterischen, steuerlichen, arbeitsrechtlichen und gesetzlichen Aspekte (im Folgenden „DUE DILIGENCE“), die die KÄUFER vorgenommen haben, hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER VERKÄUFER noch werden diese angesichts ihrer objektiven Eigenschaft auf irgendeine Art und Weise von dieser Prüfung noch von Kenntnissen, die die KÄUFER im Verlaufe der Verhandlungen dieses Vertrages von der GESELLSCHAFT erhalten haben, eingeschränkt oder Bedingungen unterstellt. 8 Übersetzung aus dem Spanischen Der Grund dafür ist die Tatsache, dass die Parteien vereinbaren, (i) dass die ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER VERKÄUFER aufgrund ihrer objektiven Eigenschaft vom VERKÄUFER abgegeben und von den KÄUFERN berücksichtigt wurden, um die eventuelle Haftung der VERKÄUFER im Zusammenhang mit diesem Vertrag festzulegen; und (ii) dass der Inhalt und Umfang der Erklärungen und Garantien ggf. durch von den VERKÄUFERN nach eigenem Ermessen eingefügte Ausnahmebestimmungen eingeschränkt werden, deren beabsichtigter Umfang jeweils zwischen den Parteien vereinbart wird. Die KÄUFER erklären ihrerseits, dass sie den vorliegenden VERTRAG gerade aufgrund der ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER VERKÄUFER abschliessen und auf deren Richtigkeit und Werthaltigkeit, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch im Einzelnen, vertrauen. Sie stellen für die KÄUFER eine grundlegende Voraussetzung für den Abschluss dieses VERTRAGES dar. Die VERKÄUFER erklären und garantieren, dass sie weder die Vorlage von Dokumenten noch die Mitteilung von ihnen bekannten Umständen unterlassen haben, die dazu führen würden, dass ein sorgsamer und vernünftiger Käufer von dem Kauf Abstand nehmen, einen geringeren Preis bezahlen oder höhere Garantien verlangen würde. 3.2 Referenzbilanz Unter „REFERENZBILANZ“ wird die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2014 verstanden, die Bestandteil des Jahresabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2014 ist und von den VERKÄUFERN den KÄUFERN als Summen- und Saldenliste übergeben wurde. Sie entspricht der letzten geprüften und von der Ordentlichen Aktionärsversammlung der GESELLSCHAFT verabschiedeten Bilanz. Diese Bilanz liegt diesem VERTRAG als Anlage IV bei. Die REFERENZBILANZ ist diejenige, die den KÄUFERN als Grundlage für die Bewertung der Finanz- und Vermögenslage der GESELLSCHAFT vor dem Kauf der AKTIEN gedient hat und auf denen die ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER VERKÄUFER beruhen, die in der Anlage III enthalten sind. 3.3 Entschädigungsverpflichtung der VERKÄUFER: 3.3.1 Haftungsumfang Die VERKÄUFER entschädigen die KÄUFER und/oder die GESELLSCHAFT im Falle von Verlusten, Schäden, Kosten, Vermögensverlusten und Zahlungen oder 9 Übersetzung aus dem Spanischen Investitionen im Zusammenhang mit diesen Verlusten (im Folgenden insgesamt „Schäden“), die ihnen aufgrund der nachfolgend genannten Umstände („Nichterfüllung“) entstehen könnten. - Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dem VERTRAG seitens der VERKÄUFER. - Falsche, unrichtige oder ungenaue Angaben in den ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER VERKÄUFER, die in der Anlage III enthalten sind. - Reklamationen Dritter gegen die GESELLSCHAFT oder gegen die KÄUFER aufgrund von Tätigkeiten oder Unterlassungen der GESELLSCHAFT vor dem Abschluss des Kaufvertrages, aus denen sich Verantwortungen ergeben könnten und die in der REFERENZBILANZ nicht verbucht oder in Rückstellungen berücksichtig wurden, oder die den KÄUFERN nicht ausdrücklich in dem VERTRAG offen gelegt wurden. 3.3.2 Beschränkung des Haftungsbetrages Die Haftung der VERKÄUFER wird auf einen Betrag beschränkt, der dem VERKAUFSPREIS in dem Verhältnis entspricht, das jedem der VERKÄUFER aufgrund der von ihm übertragenen AKTIEN entspricht. 3.3.3 Art der Haftung Die VERKÄUFER sind bis zu dem vereinbarten Höchstbetrag gemeinsam verantwortlich im Verhältnis ihrer Beteiligung an dem Gesellschaftskapital. 3.3.4 Zeitliche Begrenzung der Haftung der VERKÄUFER Die Verpflichtung der VERKÄUFER zur Entschädigung der KÄUFER zu den Bedingungen, Konditionen und mit den Einschränkungen, die im Vertrag festgehalten sind, erlischt bezüglich der Schäden steuerlicher, arbeitsrechtlicher (einschliesslich Sozialversicherung) und verwaltungstechnischer Art mit der gesetzlichen Verjährung und hinsichtlich der übrigen Schäden nach einem (1) Jahr ab dem Datum des VERTRAGES. Die Reklamation, die innerhalb dieser Fristen erfolgt, führt zur Verlängerung der Haftungspflicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein etwaiger Rechtsstreit zu diesem Thema vertragsgemäss abgeschlossen wird. 3.3.5 Keine Einschränkung aufgrund der DUE DILIGENCE 10 Übersetzung aus dem Spanischen Die PARTEIEN vereinbaren, dass das Recht der KÄUFER zur Einforderung von Entschädigungen der VERKÄUFER in keiner Weise durch die Tatsache eingeschränkt oder beeinflusst wird, dass die KÄUFER eine DUE DILIGENCE durchgeführt haben, da die ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER VERKÄUFER objektiver Art sind, unabhängig von der Information, die die KÄUFER über die DUE DILIGENCE erhalten haben oder hätten erhalten können. 3.3.6 Versicherungsschutz Die KÄUFER werden die GESELLSCHAFT veranlassen, die Entschädigung zu verlangen, die die GESELLSCHAFT ggf. in Versicherungspolicen vereinbart hat oder die für die Fälle Gültigkeit haben, in denen die Schäden von diesen Versicherunspolicen abgedeckt werden. In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Schaden um den von der Versicherung an die GESELLSCHAFT bezahlten Betrag verringert wird (oder ggf. entfällt). Diesbezüglich wird vereinbart: a) Den VERKÄUFERN gegenüber wird keine Forderung aufgrund der Umstände gestellt, die den Schaden verursacht haben, bevor die entsprechende Schadensanzeige an die Versicherung ergangen ist und diese ganz oder teilweise zurückgewiesen wurde. b) Für den Fall, dass eine Versicherungspolice gekündigt oder nicht verlängert wurde, deren Deckung es den KÄUFERN oder der GESELLSCHAFT ermöglicht hätte, von der Versicherung eine vollständige oder teilweise Entschädigung für die genannten Schäden zu verlangen, werden die VERKÄUFER von ihrer Verpflichtung entbunden, diese Schäden gemäss dieser Klausel zu begleichen. 3.3.7 Entschädigungen seitens Dritter Wenn die VERKÄUFER den KÄUFERN aufgrund einer Schadensreklamation einen Betrag vergüten und anschliessend die KÄUFER oder die GESELLSCHAFT von einem Dritten einen Betrag aufgrund eines diese Reklamation verursachenden Umstandes zurück erhält, sind die KÄUFER verpflichtet, die erforderlichen und/oder sinnvollen Schritte zu unternehmen, um diese Rückforderung einzuziehen und umgehend den VERKÄUFERN den Betrag zurück zu erstatten, den diese den KÄUFERN bezahlt hatten bis zu der Höhe, in der sie eine Rückzahlung von dem Dritten erhalten haben abzüglich Kosten, Belastungen und vernünftige Ausgaben, die dem KÄUFER im Zusammenhang mit der Einforderung dieses Betrages von dem Dritten entstanden sind. 11 Übersetzung aus dem Spanischen 3.3.8 Mögliche oder nicht quantifizierbare Schadensforderungen Im Falle einer Tatsache, eines Umstandes oder einer Unterlassung, die zu einer Schadensforderung gegenüber den VERKÄUFERN führt und die zum Zeitpunkt, zu dem die KÄUFER Mitteilung oder Kenntnis darüber von den VERKÄUFERN erhalten, möglich oder nicht quantifizierbar ist, sind die VERKÄUFER nicht verpflichtet, vor Ablauf der Verjährungsfristen gemäss Bestimmung 3.3.4 irgendeine Art von Zahlung im Zusammenhang mit dieser Schadensforderung vorzunehmen, bis die genannte Haftung nicht mehr nur möglich ist und beziffert werden kann. 3.3.9 Massnahmen der KÄUFER Die KÄUFER können keine Schadensforderung gegen die VERKÄUFER stellen, soweit die Umstände, die zu den Schäden geführt haben, auf denen die Forderung beruht, ganz oder teilweise folgenden Umständen zuzuschreiben sind: 1. Eine freiwillige Handlung, Unterlassung, Transaktion oder Vereinbarung, die auf Antrag oder mit Zustimmung oder Duldung der KÄUFER erfolgt; 2. Jede Art von Haftungsanerkennung nach dem Datum dieses Vertrages seitens der KÄUFER oder der GESELLSCHAFT, mit Ausnahme derer, die ausdrücklich und schriftlich die Zustimmung der VERKÄUFER bekommen haben. 3.3.10 Künftige Gesetzgebung Die VERKÄUFER kommen nicht für Reklamationen auf, die auf Haftungen aus Umständen beruhen, die ganz oder teilweise in Folge von Vorschriften entstehen oder durch sie verschärft werden, die zum Zeitpunkt des VERTRAGES nicht gültig sind. 3.3.11 Besteuerung Die VERKÄUFER haften in keinem Fall für eine Reklamation, wenn der Umstand der sie verursacht hat, auf einer Änderung der Besteuerungsgrundlage oder – berechnung beruht, auf einer Erhöhung des Steuersatzes oder auf einer Änderung von Kriterien in der Vorgehensweise der Steuerbehörden oder der Ablehnung oder Aufhebung von Steuervorteilen, die die Steuerbehörden gegenwärtig anwenden. Ebenso haften die VERKÄUFER für keinerlei steuerliche Forderung, wenn diese nach dem Abschluss des Kaufvertrages aufgrund eines Fehlers oder einer Unterlassung der KÄUFER oder der GESELLSCHAFT bei der Durchführung einer Forderung, einer Wahl, eines Verzichtes oder einer Mitteilung von Umständen oder Leistungen mit ihrem Einveständnis entsteht oder erhöht wird, die bei der 12 Übersetzung aus dem Spanischen Rückstellung für Steuern oder latente Steuern in der Buchhaltung berücksicht worden wäre. 3.3.12 Verlust des Firmenwertes Die VERKÄUFER sind für keine Forderung verantwortlich, die auf der Tatsache beruht, dass die GESELLSCHAFT vor oder nach dem Datum des Kaufvertrages Firmenwert eingebüsst hat. 3.4 Vorgehensweise im Falle von Schadensanzeigen Wenn die KÄUFER oder die GESELLSCHAFT von Tatsachen Kenntnis erhalten, die zu einem Schaden führen könnten, ist wie folgt vorzugehen: (i) Innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen nach dem Datum, an dem die KÄUFER Kenntnis von den Tatsachen erhalten, die zu einem Schaden führen könnten, müssen sie es den VERKÄUFERN schriftlich mitteilen (im Folgenden „SCHADENSANZEIGE“) unter Angabe (a) der Verpflichtungen oder ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER VERKÄUFER aus diesem VERTRAG, deren Nichterfüllung von den KÄUFERN vorgebracht wird; (b) des Datums, an dem sich die Tatsache oder der Umstand ereignete, der zu der Nichterfüllung führte sowie eine Beschreibung derselben und (c) des geforderten Betrages. Die KÄUFER fügen gegebenenfalls dieser SCHADENSANZEITE die Unterlagen bei, über die sie im Zusammenhang mit der schadensverursachenden Tatsache oder dem Umstand verfügen. (ii) Nach Erhalt der Mitteilung müssen die VERKÄUFER den KÄUFERN den Schaden in der im Absatz 3.4.4 spezifizierten Weise vergüten. 3.4.2 Schadensanzeige Dritter In dem Falle, dass ein Dritter vor Ablauf der Verjährungsfristen gemäss Absatz 3.3.3 dieser Klausel eine SCHADENSANZEIGE gegen den KÄUFER oder direkt gegen die GESELLSCHAFT richtet und die KÄUFER oder die GESELLSCHAFT direkt berechtigt wären, von den VERKÄUFERN aufgrund der erwähnten SCHADENSANZEIGE eines Dritten gemäss der Klauseln dieses Vertrages entschädigt zu werden, wird wie folgt vorgegangen: (i) die KÄUFER müssen innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung der SCHADENSANZEIGE eines Dritten die VERKÄUFER schriftlich gemäss Absatz 3.4.1 – (i) informieren. Sollte gegen die SCHADENSANZEIGE eines Dritten eine Verteidigung, ein Einspruch oder ein Widerspruch möglich sein, vereinbaren die PARTEIEN wie folgt: 13 Übersetzung aus dem Spanischen (a) Die VERKÄUFER können an allen Gesprächen bezüglich der SCHADENSANZEIGEN selbst oder durch einen von ihnen bestellten Berater teilnehmen; in diesem Falle wäre die Vergütung des Beraters von den VERKÄUFERN zu tragen. (b) Auf Antrag der VERKÄUFER lassen die KÄUFER zu, dass die VERKÄUFER auf eigene Kosten die Verteidigung gegen jegliche Forderung oder Rechtsstreitigkeit, die sich aus der SCHADENSANZEIGE eines Dritten ergeben könnte, übernehmen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Rechtsberater von den VERKÄUFERN bestellt wird. (c) Ausser im Falle einer vorherigen schriftlichen Einwilligung der KÄUFER, können die VERKÄUFER keine Zugeständnisse machen oder eine gerichtliche oder aussergerichtliche Einigung anbieten oder vereinbaren, die Vorsichtsmassnahmen, Sondermassnahmen oder sonstige nicht finanzielle Massnahmen vorsieht, die die KÄUFER oder die GESELLSCHAFT betreffen oder deren Bedingungen nicht die uneingeschränkte Befreigung der KÄUFER oder der GESELLSCHAFT seitens der fordernden Partei im Zusammenhang mit der SCHADENSANZEIGE oder dem entsprechenden Rechtsstreit vorsehen. (d) Für den Fall, dass die KÄUFER oder die GESELLSCHAFT direkt Verantwortlichkeit zugestehen oder gerichtliche oder aussergerichtliche Einigungen mit Dritten im Zusammenhang mit einer SCHADENSANZEIGE treffen oder auf eine derartige Einigung eingehen, ist vorab die Zustimmung der VERKÄUFER erforderlich. (e) Die KÄUFER und VERKÄUFER müssen in der Verteidigung im Falle einer SCHADENSANZEIGE oder eines Rechtsstreites zusammenarbeiten und dafür Sorge tragen, dass die Dateien und Unterlagen, die mit dieser Verteidigung im Zusammenhang stehen und sich in ihrer Hand befinden oder ihrer Kontrolle unterliegen, der entsprechenden Partei zur Verfügung gestellt werden. 3.4.3 Schadensanzeige gegen Dritte Für den Fall, dass die KÄUFER oder die GESELLSCHAFT direkt die Absicht haben sollten, gegenüber einem Dritten eine SCHADENSANZEIGE zu stellen, nach der die KÄUFER oder die GESELLSCHAFT direkt einen Entschädigungsanspruch gegenüber den VERKÄUFERN hätten, würden alle erforderlichen Schritte gemäss der Bestimmungen in Absatz 3.4.2 dieser Klausel unternommen. 3.4.4 Zahlung der Schadensforderungen Die VERKÄUFER zahlen den KÄUFERN oder der GESELLSCHAFT den Betrag für die Schäden aus folgenden Umständen: (i) Im Falle von Schadensanzeigen der KÄUFER oder der GESELLSCHAFT gemäss Absatz 3.4.1 dieser Klausel, in einer Frist von fünfzehn (15) Tagen ab der Mitteilung der SCHADENSFORDERUNG. 14 Übersetzung aus dem Spanischen (ii) Im Falle von Schadensanzeigen der KÄUFER oder der GESELLSCHAFT gemäss Absatz 3.4.2 und 3.4.3 dieser Klausel, wenn die Möglichkeit einer Verteidigung, eines Einspruchs oder Widerspruchs besteht, sobald ein rechtskräftiges gerichtliches oder schiedsrichterliches Urteil oder ein Verwaltungsakt vorliegt, nach dem die KÄUFER das Recht haben, von den VERKÄUFERN entschädigt zu werden; oder aber, wenn ein nicht rechtskräftiges aber vorläufig vollstreckbares gerichtliches oder schiedsrichterliches Urteil oder Verwaltungsakt vorliegt, und die Vollstreckung das Recht der KÄUFER oder der GESELLSCHAFT auf Entschädigung seitens der VERKÄUFER vorsieht. Wenn die Möglichkeit einer Verteidigung, eines Einspruchs oder Widerspruchs nicht besteht, erfolgt die Zahlung gemäss Absatz 3.4.4 – (i). VIERTENS. – ÜBERGANGSPHASE Unabhängig von den Bestimmungen in den ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER VERKÄUFER in Anlage III, stellen die VERKÄUFER zur Zufriedenheit der KÄUFER zusätzlich für die Zeit zwischen dem 1. Januar 2015 und der endgültigen Unterzeichnung dieses Vertrages („ÜBERGANGSPHASE“) sicher, dass: CREATIV HOTEL CATARINA keine Schulden gegenüber den VERKÄUFERN noch gegenüber mit diesen verbundenen Personen verursacht hat noch umgekehrt und dass sie ihnen gegenüber keine Zahlung für Dienstleistungen noch für andere Zwecke vorgenommen hat, mit Ausnahme der laufenden Handelsbeziehungen mit den VERKÄUFERN oder mit ihnen verbundenen Unternehmen, die in der Anlage V aufgeführt sind, nach dem Datum dieses Vertrages Gültigkeit behalten und von den Käufern akzeptiert werden. CREATIV HOTEL CATARINA hat ihre Unternehmenstätigkeit in Übereinstimmung mit dem üblichen Lauf des BETRIEBS CATARINA entfaltet und hat konkret keinerlei Käufe oder Verkäufe von Aktiva und/oder Übernahmen von Passiva durchgeführt, die nicht zu ihrem normalen Geschäftsablauf gehören mit Ausnahme der Transaktionen bezüglich der Reduzierung des Eigenkapitals zur Rückzahlung an die VERKÄUFER: i) der Differenz des Umlaufvermögens zwischen dem 30. November 2014 und dem 15. Kalendertag vor dem Abschluss des VERTRAGES gemäss Absatz 2.3 dieses Dokumentes, und ii) der Zahlung des Preises der Anteile der GESELLSCHAFT an den Gesellschaften INTERHOTELERA ESPAÑOLA, S.A. und MEGAHOTEL FARO, S.L., die nicht vom BETRIEB CATARINA betroffen sind und daher vor der Durchführung des Kaufvertrages zu folgenden Nettopreisen veräussert werden: 15 Übersetzung aus dem Spanischen - Verkauf der Beteiligung der CREATIV an der INTERHOTELERA ESPAÑOLA, S.A. zum Preis von 3.000.000 Euro - Verkauf der Beteiligung der CREATIV an MEGAHOTEL FARO, S.L. zum Preis von 2.886.166,95 Euro CREATIV HOTEL CATARINA hat weder Gewinn noch Rücklagen ausgeschüttet oder bezahlt noch Rechnungen beglichen, die aufgrund von Tätigkeiten ausserhalb der normalen Geschäftstätigkeit des BETRIEBS CATARINA entstanden sind, mit Ausnahme der Reduzierung des Eigenkapitals gemäss vorstehendem Absatz. CREATIV HOTEL CATARINA hat ihren Verwaltungsratsmitgliedern keine Zahlung für Vergütung, Tagegelder oder sonstige Zwecke bezahlt mit Ausnahme derer, die eine arbeitsrechtliche Beziehung zur GESELLSCHAFT haben, unabhängig von der Organzugehörigkeit als Verwaltungsratsmitglieder. FÜNFTENS.- SONSTIGE ERGÄNZENDE ÜBERSCHNEIDENDER GARANTIEN VERPFLICHTUNGEN: AUFHEBUNG SICH Gleichzeitig mit dem Vollzug des Kaufvertrages werden persönliche und dingliche Garantien zwischen CREATIV HOTEL CATARINA und dem Verkäufer CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A. und umgekehrt aufgehoben. Dabei handelt es sich um folgende Garantien: - Gesamtschuldnerische Garantie mit Hypothek auf dem „Hotel Catarina“ seitens CREATIV HOTEL CATARINA zu Gunsten der Gesellschaft CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. gemäss Übernahmevertrag des persönlichen Darlehens mit Grundschuldsicherung bei der BANCO BILBAO VIZCAYA, S.A. vom 11. April 2006, erstellt vom Notar Juan Alfonso Cabello Cascajo unter der Nummer 2.600 seiner Urkundenrolle. – Gesamtschuldnerische Garantie mit Hypothek auf dem „Hotel Buenaventura“ seitens CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A.U. zu Gunsten der CREATIV gemäss Übernahmevertrag des persönlichen Darlehens mit Grundschuldsicherung bei der BANCO BILBAO VIZCAYA, S.A. vom 11. April 2006, erstellt vom Notar Juan Alfonso Cabello Cascajo unter der Nummer 2.601 seiner Urkundenrolle. SECHSTENS.- DURCHFÜHRUNG UND ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGES: 16 Übersetzung aus dem Spanischen 6.1 Rücktritt der Verwaltungsratsmitglieder Am Tag des Abschlusses des Kaufvertrages, reichen die Verwaltungsratsmitglieder der GESELLSCHAFT sowie deren Schriftführer und stellvertretender Schriftführer, die nicht Gremiumsmitglieder sind, ihren Rücktritt mit Schreiben an die GESELLSCHAFT und beglaubigter Unterschrift ein, wofür eine Hauptversammlung des KÄUFER stattfinden muss, in der diese Rücktritte akzeptiert und neue Verwaltungsratsmitglieder ernannt werden. Die KÄUFER verpflichten sich, nach Durchführung des Verkaufes der AKTIEN, am selben Tag und umgehend nach dem Vollzug des Kaufes eine Hauptversammlung der GESELLSCHAFT durchzuführen, in der der Rücktritt der genannten Verwaltungsratsmitglieder angenommen und sie unabhängig von der Verantwortung, die die VERKÄUFER im Kaufvertrag übernehmen, entlastet werden. 6.2 Zusammenarbeit seitens der VERKÄUFER: Die VERKÄUFER verpflichten sich, auf Anforderung der KÄUFER bei all den Massnahmen mitzuwirken, die erforderlich sind, damit diese problemlos und wirksam die Nachfolge in der Leitung der GESELLSCHAFT und des BETRIEBS CATARINA antreten können. 6.3 Auszuhändigende Unterlagen: Am Tage der Durchführung des Kaufes stellen die VERKÄUFER den KÄUFERN in den Büros der GESELLSCHAFT alle Originaldokumente bezüglich der GESELLSCHAFT zur Verfügung, deren Vorhandensein und Aufbewahrung im Handelsgesetzbuch und nach der gültigen Steuergesetzgebung für Handelsgesellschaften vorgeschrieben ist (Rechnungen, Korrespondenz, Lieferscheine, Handelsbücher, etc.), sowie alle Unterlagen und/oder Elemente bezüglich der Tätigkeit der GESELLSCHAFT (Arbeits-, Miet-, Lieferverträge, Versicherungen, Kredit- und Finanzierungsverträge, Verträge mit Lieferanten, Kunden, Lizenzen, Genehmigungen, etc.) SIEBTENS. – VOLLSTÄNDIGKEIT DES VERTRAGES. TEILBARKEIT UND ÄNDERUNGEN 7.1 17 Dieser Kaufvertrag besteht aus dem VERTRAG und seinen Anlagen und enthält alle Abmachungen der PARTEIEN im Zusammenhang mit der Übertragung der ANTEILE, ohne dass frühere Versprechungen, Erklärungen, Schreiben oder Dokumente, die die PARTEIEN bezüglich der Bedingungen und Konditionen untereinander ausgetauscht oder unterschrieben hätten, Anwendung finden. Übersetzung aus dem Spanischen 7.2 Die Ungültigkeit einer Vertragsklausel hat keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen des Vertrags. Die PARTEIEN vereinbaren, dass die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzt werden soll, die dem Zweck der ungültigen Klausel am nächsten kommt. Jegliche künftige Änderung ist für die PARTEIEN nur dann verpflichtend, wenn sie schriftlich erfolgt und mit der Unterschrift beider PARTEIEN versehen ist. Sie wird diesem VERTRAG als Anlage eingegliedert und öffentlich beurkundet. ACHTENS.- AUSLEGUNG DES VERTRAGES UND SEINER ANLAGEN Die PARTEIEN erklären: (i) dass die Überschriften dieses VERTRAGES lediglich aus praktischen Gründen gewählt wurden und nicht zur Auslegung des Inhalts verwendet werden sollen; (ii) die Benutzung des Singular beinhaltet den Bezug auf den Plural und umgekehrt; (iii) die Fristen, die in diesem VERTRAG festgelegt werden, verstehen sich als „Arbeitstage“, und schliessen Samstage, Sonntage und Feiertage der Stadt Las Palmas de Gran Canaria nicht ein mit Ausnahme der Zeiträume, die sich auf ganze Jahre beziehen, die von Datum zu Datum gerechnet werden; (iv) sämtliche Anlagen dieses VERTRAGES bilden in jeder Hinsicht feste Bestandteile des VERTRAGES. NEUNTENS.- MITTEILUNGEN Alle Mitteilungen oder sonstige Kommunikationen, die laut VERTRAG durchgeführt werden können oder sollen, müssen schriftlich erfolgen und nach Wahl der Partei, die diese Mitteilung vornehmen muss, persönlich oder per Burofax, Telegramm oder mit notariell am hierfür bekanntegebenen Sitz zu übergebendem Schreiben erfolgen. Alle Mitteilungen oder sonstigen Kommunikationen, gelten als wirksam durchgeführt: (i) am Tage der Übergabe, wenn sie persönlich ausgehändigt werden und die Empfangsbestätigung der Gegenseite vorliegt und (ii) am Tag der Empfangsbestätigung bei Übersendung mit Einschreiben, Telegramm oder Burofax. Die Parteien geben folgende Anschriften für Mitteilungen an: Die KÄUFER z. Hd. Herrn [ ] Strasse [ ], Nummer [ ] 35[ ] Fax:[ ] 18 Übersetzung aus dem Spanischen Email:[ ] Die VERKÄUFER Z. Hd. Herrn Antonio Rodríguez Calle concepción Arenal, número 20, 2º Cial. 35006 Las Palmas de Gran Canaria Fax: Email: [email protected] Jede PARTEI kann die Anschrift dieser Bestimmung ändern und ist verpflichtet, diese Änderung der anderen PARTEI mitzuteilen. In diesem Falle ist die Änderung der Anschrift erst gültig, wenn diese Mitteilung eingegangen ist. ZEHNTENS.- KOSTEN UND STEUERN 10.1 Sämtliche Honorare und Kosten aus der notariellen Verfassung des VERTRAGES erfolgen wie gesetzlich vorgesehen. 10.2 Für alle Steuern, die aufgrund des Kaufvertrages anfallen oder anfallen können, sind die Parteien gemäss der gültigen Gesetzgebung verantwortlich. 10.3 Jede Partei ist verantwortlich für die Honorare und Kosten für Fachleute und Berater, die sie hinzugezogen oder unter Vertrag genommen hat, um den Kaufvertrag und die darin vorgesehenen Operationen auszuhandeln, vorzubereiten und abzuschliessen. ELFTENS. – VERTRAULICHKEIT Die PARTEIEN verpflichten sich gegenseitig, den Inhalt des VERTRAGES nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis der anderen PARTEI offenzulegen; davon nicht betroffen sind die Pressemitteilungen, die jede Partei vornimmt: in diesem Falle wird der 19 Übersetzung aus dem Spanischen anderen PARTEI eine Kopie ausgehändigt sowie auch von der Information zu diesem Vertrag, die aufgrund ihrer Beschaffenheit öffentlich zugänglich ist. Jede PARTEI kann jedoch die Information zu diesem Vertrag ihren Beratern gegenüber (wie z.B. Anwälten und Wirtschaftsprüfern), die laut Gesetz oder aufgrund beruflicher Schweigepflicht zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, offen legen, wenn dieses gesetzlich vorgeschrieben und soweit es vernünftigerweise notwendig ist. Ebenso können die KÄUFER und ihre Gesellschafter alle erforderlichen oder sinnvollen Mitteilungen an Behörden oder private Unternehmen zur Überwachung der Wertpapiermärkte und Börsen vornehmen, denen sie unterliegen. Sollten die PARTEIEN diese Bestimmung nicht erfüllen oder deren Erfüllung verhindern, ist die nicht erfüllende Partei verpflichtet, die andere Partei mit einem Betrag zu entschädigen, der im Verhältnis zu der veröffentlichten Information und den Auswirkungen steht, die diese Bekanntgabe auf die Geschäfte der GESELLSCHAFTEN oder die Gegenseite hat. ZWÖLFTENS.- ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND Auf diesen Vertrag wird die allgemeine spanische Gesetzgebung angewandt. Alle Fragen, Rechtsstreitigkeiten oder ganz allgemein alle Meinungsunterschiede im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag oder mit der Auslegung, Erfüllung und Durchführung der Bestimmungen des Vertrages werden, soweit sie nicht im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden, den Gerichten in Las Palmas de Gran Canaria vorgetragen. DREIZEHNTENS.- NOTARIELLE BEURKUNDUNG Die PARTEIEN verpflichten sich zur notariellen Beurkundung dieses VERTRAGES durch den Notar de Kanarischen Inseln mit Sitz in Las Palmas de Gran Canaria, Juan Alfonso Cabello Cascajo oder Pedro González Culebras (gleichermassen „BEGLAUBIGENDER NOTAR“) umgehend nach der Unterschrift. Zum Zeichen des Einverständnisses unterschreiben die PARTEIEN den VERTRAG und dessen Anlagen am oben angegebenen Ort und Tag in einem einzigen Exemplar, das im Anschluss an die Unterschrift notariell beurkundet wird. 20 Übersetzung aus dem Spanischen 21 DIE VERKÄUFER DIE KÄUFER INTERHOTELERA ESPAÑOLA, S.A. [ ] GONZALO BETANCOR BOHN Im Namen und in Vertretung von IFA CANARIAS, S.L. IFA HOTEL DUNAMAR, S.A.U. IFA HOTEL FARO MASPALOMAS,S.A. IFA INTERCLUB ATLANTIC HOTEL,S.A. IFA BEACH HOTEL, S.A.U. IFA CONTINENTAL HOTEL, S.A.U. CREATIV HOTEL BUENAVENTURA, S.A. JORDI LLINÀS SERRA Im Namen und in Vertretung von IFA CANARIAS, S.L. IFA HOTEL DUNAMAR, S.A.U. IFA HOTEL FARO MASPALOMAS, S.A. IFA INTERCLUB ATLANTIC HOTEL,S.A. IFA BEACH HOTEL, S.A.U. IFA CONTINENTAL HOTEL, S.A.U.