Einführung und Überwachung
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Einführung und Überwachung
Das EU-Reifenlabel Gesetzliche Bestimmungen, Einführung und Überwachung (Verordnung 1222/2009/EG) Essen, 6. Juni 2012 Peter Sponagel wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. Ziel der Verordnung • Reduzierung der CO2-Emissionen • Erhöhung der Sicherheit • Verbesserung des Gesundheitsund Umweltschutzes wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 2 Strategien Vorgabe von Mindestanforderungen für Produkte • Gesetzgebung zu Reifen − Aktuell: 92/23/EWG, 2001/43/EG, ECE R 117 − In Zukunft: 661/2009/EG, UN ECE R 117 Markt getriebener Ansatz: auf Basis harmonisierter Produktinformationen, um damit dem Verbraucher zu ermöglichen, sich für umweltfreundlichere Produkte und Produkte mit höherer Sicherheit zu entscheiden • Reifen-Kennzeichnung − 1222/2009/EG, 1235/2011/EU, 228/2011/EU wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 3 Geltungsbereich Die Verordnung gilt für: 1.Pkw-Reifen (C1) 2.Reifen für leichte Lastkraftwagen (C2) 3.Reifen für schwere Lastkraftwagen (C3) gilt nicht für: •Runderneuerte Reifen •Geländereifen für den gewerblichen Einsatz •Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, und deren Erstzulassung vor dem 1.10.1990 erfolgt ist •Notreifen des Typs T •Reifen mit der zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h •Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm /10“) oder ≥ 635 mm (25“) •Spikereifen •Reifen, die für Rennfahrzeuge bestimmt sind wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 4 Anforderungen Das Label enthält Angaben zu folgenden Parametern: • Kraftstoffeffizienz - dargestellt durch ein Piktogramm und ausgedrückt in Klassen von A bis G • Nasshaftung - dargestellt durch ein Piktogramm und ausgedrückt in Klassen von A bis G • Externes Rollgeräusch - dargestellt durch ein Piktogramm und ausgedrückt als Geräuschpegel in dB wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 5 Kraftstoffeffizienz C1 (PKW) Reifen C2 (LLkw) Reifen C3 (Lkw) Reifen Energieeffizienzklasse CR in kg/t CR in kg/t CR in kg/t A CR ≤ 6,5 CR ≤ 5,5 CR ≤ 4,0 B 6,6 ≤ CR ≤ 7,7 5,6 ≤ CR ≤ 6,7 4,1 ≤ CR ≤ 5,0 C 7,8 ≤ CR ≤ 9,0 6,8 ≤ CR ≤ 8,0 5,1 ≤ CR ≤ 6,0 D Leer E 9,1 ≤CR≤ 10,5 F 10,6 ≤ CR ≤ 12,0 G CR ≥ 12,0 Leer 8,1 ≤ CR ≤ 9,2 9,3 ≤ CR ≤ 10,5 CR ≥ 10,6 6,1 ≤ CR ≤ 7,0 7,1 ≤ CR ≤ 8,0 CR ≥ 8,1 Leer CR: Gemessener Wert (Trommelprüfstand) bei 80 km/h (70 km/h bei Lkw-Reifen) und abgeglichen mit einem Referenzlabor wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 6 Nasshaftung C1 (Pkw) Reifen C2 (LLkw) Reifen C3 (Lkw) Reifen Nasshaftungsklasse Nasshaftungskennwert (G) Nasshaftungskennwert (G) Nasshaftungskennwert (G) A 1,55 ≤ G 1,40 ≤ G 1,25 ≤ G B 1,40 ≤ G ≤ 1,54 1,25 ≤ G ≤ 1,39 1,10 ≤ G ≤ 1,24 C 1,25 ≤ G ≤ 1,39 1,10 ≤ G ≤ 1,24 0,95 ≤ G ≤ 1,09 D Leer Leer 0,80 ≤ G ≤ 0,94 E 1,10 ≤ G ≤ 1,24 0,95 ≤ G ≤ 1,09 0,65 ≤ G ≤ 0,79 F G ≤ 1,09 G ≤ 0,94 G ≤ 0,64 G Leer Leer Leer Standard Reference Test Tire (SRTT) 225/55 R 16 225/75 R 16 245/70 R 19.5 315/70 R 22.5 (≥ 285) Berechneter Nasshaftungskennwert (G) - (80 - 20) km/h - im Vergleich zum SRTT, bei 20°C Referenztemperatur (10°C bei Winterreifen), bezogen den Referenzkoeffizient von 0,68 wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 7 Externes Rollgeräusch Richtlinie 2001/43/EG - Pkw-Reifen Reifenklasse Nennbreite (mm) Grenzwerte (dB(A) C1a ≤ 145 72 C1b > 145 < 165 73 C1c > 165 < 185 74 C1d > 185 < 215 75 C1e > 215 76 ≤ 2001/43/EG ≤ 661/2009/EG Verordnung 661/2009/EG - Pkw-Reifen Reifenklasse Nennbreite (mm) Grenzwerte (dB(A) C1A ≤ 185 70 C1B > 185 ≤ 215 71 C1C > 215 ≤ 245 71 C1D > 245 ≤ 275 72 C1E > 275 74 wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. ≤ 661/2009/EG -3 dB(A) 8 Einführungtermin • • − • Die Kennzeichnungspflicht gilt ab 1. November 2012 für alle nach dem 30. Juni 2012 produzierten Reifen und beinhaltet 3 Kriterien: Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand) − Nasshaftung − Externes Rollgeräusch Die Kennzeichnung von Reifen ist seit 30. Mai 2012 möglich wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 9 Typprüfung von Reifen Rollwiderstand Stufe 1 Nasshaftung* Reifenabrollgeräusch nach 661/2009/EG bzw. UN ECE 117 Typprü Typprüfung Reifen * nur Pkw-Reifen 11/2012 Typprüfung Fahrzeug nur noch mit typgeprüften Reifen 11/2013 Ausrüstung von Neufahrzeugen nur noch mit typgeprüften Reifen sowie Verkauf von Reifen im Ersatzmarkt** 11/20141) Ausrüstung von Neufahrzeugen nur noch mit typgeprüften Reifen sowie Verkauf von Reifen im Ersatzmarkt 11/20161) 11/2016 erfolgt die 2. Stufe, d.h. Absenkung der Rollwiderstandsgrenzwerte 1) Beim Handel gelagerte Reifen können noch bis zu 30 Monate nach diesem Datum verkauft werden. ** gilt für externes Rollgeräusch ab 11/2016 wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 10 Nasshaftung Kraftstoffeffizienz Das Reifenlabel (Beispiel) Externes Rollgeräusch wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 11 Anforderungen an Reifen Testkriterien Reifentest Trockene Fahrbahn Fahrstabilität Handling Bremsen Nasse Fahrbahn −Bremsen −Fahrstabilität −Handling Aquaplaning Seitenführung Reifengeräusch −innen −außen Rollwiderstand Reifenverschleiß PAK in Reifen Schnelllaufprüfung wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. Testkriterien Reifenlabel Trockene Fahrbahn Fahrstabilität Handling Bremsen Nasse Fahrbahn −Bremsen −Fahrstabilität −Handling Aquaplaning Seitenführung Reifengeräusch −innen −außen Rollwiderstand Reifenverschleiß PAK in Reifen Schnelllaufprüfung 12 Pflichten 1. Im Verkaufsraum: − müssen Reifen für Pkw oder Leicht-Lkw´s einen Aufkleber tragen, oder − es muss eine gedruckte Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe des Reifens sein 2. Endverbraucher müssen vor dem Kauf über die Label-klassen und den Geräuschwert informiert werden. 3. Technisches Werbematerial (z. B. Preislisten oder Webseiten) muss über die Labelklassen und den Geräuschwert informieren. 4. Dem Endverbraucher muss auf der Rechnung oder mit dieser die Informationen zu den drei Kriterien ausgehändigt werden. wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 13 Marktüberwachung • Das Bundeswirtschaftministerium hat die Federführung bei der Formulierung und Umsetzung der Energiepolitik bei − Energieverbrauchsrelevanten Produkten − Personenwagen − Reifen • Die Umsetzung der EU-Verordnungen bzw. Richtlinien zur Kennzeichnung energierelevanter Produkte, Kraftfahrzeugen und Reifen (765/2009/EG) in deutsches Recht erfolgt im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG). • Für die Marktüberwachung sind die Länder zuständig • Ein Bund-/Länderausschuss koordiniert die Aufgaben. wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 14 Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts § 8 Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren • anhand angemessener Stichproben • auf geeignete Weise und in angemessenem Umfang, ob die Anforderungen dieses Gesetzes an • die Verbrauchskennzeichnung • sonstige Produktinformationen sowie • an die Werbung und sonstige Werbeinformationen erfüllt sind. Sofern es im Einzelfall angezeigt und erforderlich ist, überprüfen die Marktüberwachungsbehörden die erforderlichen Unterlagen oder führen physische Kontrollen und Laborprüfungen durch. wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 15 Erwartungen Reifenhersteller: • Fairer Wettbewerb • Effiziente Marktüberwachung • Sachgerechte Beratung durch den Handel • Entscheidungskriterium für den Verbraucher Gesetzgeber: • Hohe Verbraucherakzeptanz • Förderung des Wettbewerbs unter den Reifenherstellern Verbraucher: • Verlässliche Informationen wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. 16