Info für Rentner - treuwitax Steuerberatungsgesellschaft mbH Bad

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Info für Rentner - treuwitax Steuerberatungsgesellschaft mbH Bad
Praxistipp vom Steuerberater
Information für Rentner
Allgemeines
Grundsätzlich besteht die Pflicht, steuerpflichtige Einkünfte (dazu gehören auch
Renten) der Finanzverwaltung durch Abgabe einer Steuererklärung anzuzeigen.
Seit der Änderung der Besteuerung von Alterseinkünften ab dem 01.01.2005 und der
damit verbundenen Erhöhung der steuerpflichtigen Ertragsanteile von Renten werden
mehr Rentner Steuern zahlen müssen.
Um die Besteuerung der Renten sicher zu stellen, sind nunmehr alle
Rentenversicherungsträger,
Versorgungseinrichtungen
und
privaten
Versicherungsunternehmen verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung Bund
mitzuteilen, wem sie wieviel und seit wann (!) welche Leistungen auszahlen.
Wie erfährt das Finanzamt von meinen Rentenbezügen?
Welche Konsequenzen hat eine Nichtabgabe?
Die Finanzverwaltung kann für eine verspätete Abgabe einen Verspätungszuschlag (10 %
der festgesetzten Steuer) erheben. Zusätzlich droht durch die Nicht-Abgabe ein
Ordnungswidrigkeits- oder Steuerstrafverfahren.
Wenn Sie der Aufforderung zuvorkommen, also Ihre Renteneinkünfte nacherklären, wirkt
die Abgabe wie eine strafbefreiende Selbstanzeige, wenn die darauf entfallende Steuer
auch direkt gezahlt wird.
Wie werden meine Renteneinkünfte besteuert?
Altersrente
Maßgebend für die Berechnung des Besteuerungsanteils der Rente ist das Jahr des
Rentenbeginns zum Beispiel:
 bei Rentenbeginn bis einschließlich zum Jahr 2005 sind 50 % der Bruttorente
steuerpflichtig
 bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2006 sind 52 % der Bruttorente steuerpflichtig
Treuwitax GmbH
Anger 12/13
06567 Bad Frankenhausen
Tel.: + 49 (0) 34671 64004
[email protected]
www.treuwitax.de
Letzte Aktualisierung 30. Juni 2012
Das Finanzamt hat Zugriff auf die Daten dieser sogenannten Rentenbezugsmitteilung an
die Deutsche Rentenversicherung Bund und wird Sie im Fall einer möglichen
Steuerzahlung (Nachzahlung)
zur Einreichung der Einkommensteuererklärung
auffordern.
Bis 2020 steigt der Steuersatz jährlich um 2 % und von 2021 bis 2040 jährlich um 1 %,
sodass die Renten ab 2040 zu 100 % steuerpflichtig sind.
Sonstige Renten
Betriebsrenten, Riesterrenten und Basisrenten (Rürup) etc. sind zu 100 % steuerpflichtig.
Letzte Aktualisierung 30. Juni 2012
Sollten Sie unsicher sein, ob ihre Rente Einkommensteuerpflichtig ist, setzen Sie
sich mit uns in Verbindung, um dies von uns überprüfen zu lassen.
Treuwitax GmbH
Anger 12/13
06567 Bad Frankenhausen
Tel.: + 49 (0) 34671 64004
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www.treuwitax.de

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