Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Transcription
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
www.business-knigge.com Neue Gesetze in Deutschland: Das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" Mindestens in den Großunternehmen in Deutschland arbeiten häufig Männer und Frauen vieler verschiedener Altersgruppen und Nationalitäten, mit unterschiedlicher Hautfarbe, kultureller und religiöser Prägung sowie unterschiedlichem ethnischen und gesellschaftlichen Hintergrund miteinander. Mit ihrer jeweils eigenen Sichtweise tragen sie in vielfältiger Weise dazu bei, dass "Made in Germany" weiterhin als Qualitätsmerkmal für Spitzentechnologie weltweit anerkannt wird. Aus diesem Grund hat es auch bislang der Unternehmenskultur in deutschen Unternehmen entsprochen, keine Diskriminierung und keine Belästigungen am Arbeitsplatz zu dulden. Offenheit, Vertrauen und gegenseitiger Respekt bei allen Beschäftigten, unabhängig von Aufgabe und Funktion, gehören zu den Grundsätzen guter Zusammenarbeit. Diese grundlegenden Aussagen sind nun auch im „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ konkretisiert worden, das am 18. August 2006 in Deutschland in Kraft getreten ist. Hier eine Zusammenfassung wichtiger Aspekte dieses Gesetzes: 1. Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Unter den erwähnten Diskriminierungsmerkmalen ist Folgendes zu verstehen: • Mit dem Begriff der „Rasse“ soll jede rassistische oder fremdenfeindliche Benachteiligung erfasst werden. • „Ethnische Herkunft“ beschreibt eine Gruppe von Menschen mit gemeinsamer Kultur, Sprache oder Religion. • Das Merkmal „Geschlecht“ verbietet die Benachteiligung von Männern und Frauen. • Vom Merkmal „Religion“ werden alle anerkannten Religions- und Glaubensgemeinschaften erfasst, z.B. Christentum, Judentum, Islam, Buddhismus etc. • Unter „Weltanschauung“ ist ein umfassendes Weltbild zu verstehen, jedoch nicht die allgemeine politische Gesinnung. • „Behinderung“ umfasst jede Behinderung und nicht nur den Begriff der Schwerbehinderung. • Der Begriff „Alter“ ist im Sinne von Lebensalter zu verstehen, so dass nicht nur Ältere, sondern auch Jüngere geschützt sind. • Das Merkmal „sexuelle Identität“ schützt vor einer Benachteiligung aufgrund der sexuellen Ausrichtung (z.B. Hetero-, Homo-, Bi-, Transsexualität). © 2007, Gretchen Schaupp & Joachim Graff mailto:[email protected], Seite 1 von 3 www.business-knigge.com 2. Wann liegt eine Diskriminierung am Arbeitsplatz vor? Eine Diskriminierung ist jede benachteiligende, nicht gerechtfertigte willkürliche Behandlung von Mitarbeitern eines Unternehmens, die in Zusammenhang mit den vor genannten Diskriminierungsmerkmalen steht. Dabei ist jedoch daran zu erinnern, dass Ungleichbehandlungen von Mitarbeitern durchaus zum Arbeitsalltag in Unternehmen gehören. Sie sind dann möglich, wenn mit ihnen ein rechtmäßiger Zweck verfolgt wird und die Maßnahme zur Erreichung des Unternehmenszwecks und der Unternehmensziele angemessen und erforderlich ist. Insbesondere leistungsbezogene Differenzierungen sind weiterhin üblich und zulässig. Das Gesetz nennt beispielhaft Ausnahmemöglichkeiten für unterschiedliche Behandlungen. Unter eine Diskriminierung fallen auch Äußerungen in mündlicher oder schriftlicher Form über Personen in Bezug auf ein Diskriminierungsmerkmal sowie die Anstiftung anderer zu einem solchen Verhalten. Belästigungen (z.B. ausländerfeindliche Witze, abwertende Äußerungen über Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht oder Religion) und sexuelle Belästigungen (z.B. unerwünschter Körperkontakt, anzügliche Witze und Kommentare) sind stets diskriminierend. 3. Auf was sollten Sie bei Ihrem persönlichen Verhalten als Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens achten? Hier einige Empfehlungen: • Behandeln Sie Ihre Kollegen und Ihre Führungskraft so, wie Sie selbst behandelt werden möchten – mit Fairness und Respekt! (Zum Vergleich: "Kategorischer Imperativ") • Unterlassen Sie Verhaltensweisen, die andere verletzen bzw. in ihrem Ansehen herabsetzen! • Wer von einem unfairen Verhalten betroffen ist, sollte aktiv werden, selbst wenn es zunächst schwer fällt. • Führungskräfte haben aufgrund ihrer Funktion für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen und jegliche Diskriminierung zu unterbinden. 4. Was sind die Folgen für einen Mitarbeiter, der andere diskriminiert? • Wer diskriminiert, muss mit Sanktionen des Arbeitsgebers rechnen, die auch arbeitsrechtlicher Natur sein können, z.B. Abmahnung, Umsetzung, Versetzung sowie gegebenenfalls sogar Kündigung. • Wird der Arbeitgeber in Zusammenhang mit einer Diskriminierung finanziell in Anspruch genommen, kann er unter bestimmten Umständen gegenüber dem Mitarbeiter, der diskriminiert hat, Schadensersatzansprüche geltend machen. 5. Was sind die Folgen und Rechte für den diskriminierten Mitarbeiter? • Fühlt sich der Mitarbeiter diskriminiert, hat er ein Beschwerderecht und kann sich an die © 2007, Gretchen Schaupp & Joachim Graff mailto:[email protected], Seite 2 von 3 www.business-knigge.com zuständige betrieblichen Stelle wenden. Beschwerdestelle ist der jeweils zuständige Personalleiter. • Bei einer Belästigung bzw. sexuellen Belästigung ist der Mitarbeiter berechtigt, seine Arbeitsleistung unter Fortzahlung seines Arbeitsentgelts zu verweigern (Leistungsverweigerungsrecht), wenn der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung ergreift. Allerdings trägt er das Lohnrisiko, falls er das Vorliegen der Voraussetzungen für das Leistungsverweigerungsrecht nicht beweisen kann. • Der Mitarbeiter kann ggfs. den Klageweg beschreiten. • Der Mitarbeiter darf nicht benachteiligt werden, nur weil er seine Rechte aus dem Gesetz geltend gemacht hat (Maßregelungsverbot). Bei Fragen oder Unklarheiten ist Mitarbeitern in Deutschland zu empfehlen sich vertrauensvoll an den Vorgesetzen, die zuständige Personalabteilung oder auch an den Betriebsrat zu wenden. Für alle Details zu diesem Thema empfehlen wir das Buch von Gerlinde Weisskirchen „AGG Allgemeines Gleichstellungsgesetz“, ISBN 13: 978-389577-458-4, Verlag Datakontext, Preis: €25 Weitere verwandte Themen finden Sie unter http://www.business-knigge.com/ * Referenz: Dieser Artikel wird in der 4. Auflage des Buches "Business-Etikette in Deutschland" enthalten sein (Herbst 2007), zweisprachig Deutsch/Englisch, ISBN 389577-292-5, aktuell ist die 3.Auflage 2006, 336 Seiten, paperback, Preis: € 29 http://www.german-business-etiquette.com/ und http://www.business-knigge.com/ © 2007, Gretchen Schaupp & Joachim Graff mailto:[email protected], Seite 3 von 3