Mediadaten - Sächsische Zeitung

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Mediadaten - Sächsische Zeitung
das Ausgehmagazin
www.augusto-magazin.de
Preisliste Nr. 4
Gültig ab Juli 2016
Postanschrift:
Anzeigenabteilung Augusto –
das Ausgehmagazin
01055 Dresden
(0351) 48 64 - 27 14
Telefax:
(0351) 48 64 - 25 63
Bankkonto:
Deutsche Bank AG Dresden
Konto 514 900 001
BLZ 870 700 00
Anzeigenschluss Donnerstag der Vorwoche, 11 Uhr
und Rücktritts-
für Kinoanzeigen Dienstag vor
termin:
Erscheinungstag, 11 Uhr
Farbanzeigen:
Farbzuschläge für
1 Zusatzfarbe 25 %
4c
45 %
Nachlässe:
Malstaffel
ab 6 Anzeigen 5 %
ab 12 Anzeigen10 %
ab 24 Anzeigen15 %
ab 52 Anzeigen20 %
Mengenstaffel
ab 3 Seiten 5 %
ab 6 Seiten 10 %
ab 12 Seiten 15 %
ab 24 Seiten 20 %
Beilagen:
sind möglich, Einzelheiten auf Anfrage
Erscheinungsweise:
Augusto – das Ausgehmagazin wird wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen abweichend) einer Teilauflage der Sächsischen Zeitung, der Dresdner
Morgenpost beigelegt und an verschiedenen Stellen zur Auslage gebracht.
Auflage: ca. 160.000 Exemplare
internationale Bankverbindung:
IBAN: DE 96 8707 0000 0514 9000 01
BIC:DEUTDE8C
USt.-ID: DE 140 136 611
Geschäftsbedingungen:
Auftragsgrundlage sind die Geschäftsbedingungen
des Verlages, siehe Blatt 10/11. Mit der Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Reklamationen müssen innerhalb 14 Tage
nach Erscheinen dem Verlag schriftlich mitgeteilt
werden.
Währung:
Alle nachfolgenden Anzeigenpreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Gültig ab 2. Februar 2012
Telefon:
Zahlungsbedingungen:
Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb
14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge. Bei
neuen Geschäftsverbindungen oder Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen und Beilagen von der
Vorauszahlung der Insertionskosten abhängig zu
machen. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Dresden.
Preisliste Nr. 1
2
VERLAGSANGABEN
das Ausgehmagazin
Hausanschrift:Augusto – das Ausgehmagazin
DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG
Ostra-Allee 20
01067 Dresden
3
ugusto –das Ausgehmagazin
A
jeden Donnerstag in der Sächsischen Zeitung und Morgenpost Dresden
ugusto – das Ausgehmagazin
A
jeden Donnerstag in der Morgenpost Dresden
Zusätzlich in ausgewählten Auslagestellen
HOYERSWERDA
MEISSEN
RADEBEUL
NIESKY
KAMENZ
GROSSENHAIN
BISCHOFSWERDA
DRESDEN
LÖBAU
SEBNITZ
FREITAL
PIRNA
DIPPOLDISWALDE
GÖRLITZ
BAUTZEN
RADEBERG
ZITTAU
das Ausgehmagazin
RIESA
WEISSWASSER
VERBREITUNGSGEBIET
3
Legende:
4
ANZEIGENFORMATE
Titelfuß-Anzeige
234 x 40 mm
1/1 Seite
234 x 327 mm
1/2 Seite Querformat
234 x 162 mm
1/2 Seite Hochformat
115 x 327 mm
1/3 Seite Querformat
234 x 107 mm
1/3 Seite Hochformat
75 x 327 mm
1/4 Seite Querformat
234 x 80 mm
1/4 Seite Eckformat
115 x 162 mm
1/4 Seite Hochformat
55 x 327 mm
1/6 Seite Querformat
234 x 52 mm
1/6 Seite Eckformat
115 x 105 mm
das Ausgehmagazin
Titelkopf-Anzeige
50 x 50 mm
5
1/8 Seite Eckformat
115 x 80 mm
1/8 Seite Hochformat
75 x 120 mm
1/16 Seite Querformat
115 x 38 mm
1/16 Seite Eckformat
75 x 58 mm
1/16 Seite Hochformat
35 x 120 mm
1/32 Seite Querformat
75 x 28 mm
1/32 Seite Hochformat
35 x 58 mm
1/64 Seite Eckformat
35 x 28 mm
ANZEIGENFORMATE
1/6 Seite Hochformat
35 x 327 mm
das Ausgehmagazin
1/6 Seite Eckformat
75 x 162 mm
6
ANZEIGENPREISE
VERANSTALTER, MESSEGESELLSCHAFTEN,
AUSSTELLER UND KINOS
Schwarz-Weiß-Anzeigen
FORMAT
ORTSPREIS
1 Seite
3.830,–
3.250,–
1/2 Seite
2.150,–
1.820,–
1/3 Seite
1.460,–
1.240,–
1/4 Seite
1.130,–
960,–
1/6 Seite
780,–
660,–
1/8 Seite
600,–
510,–
1/16 Seite
310,–
265,–
1/32 Seite
180,–
150,–
1/64 Seite
90,–
75,–
470,–
390,–
1.360,–
1.150,–
Titelkopf-Anzeige (4c)
Titelfuß-Anzeige (4c)
mm-Preis
das Ausgehmagazin
GRUNDPREIS
Farbzuschläge für
3,17
1 Zusatzfarbe
4c
2,70
25 %
45 %
mm-Preise gelten für Anzeigen mit abweichenden Formaten bei 6-spaltigem Layout.
Anzeigenpreise für Handel und Markenartikler auf Anfrage.
7
Schwarz-Weiß-Anzeigen
GRUNDPREIS
ORTSPREIS
1 Seite
2.230,–
1.890,–
1/2 Seite
1.310,–
1.110,–
1/3 Seite
890,–
750,–
1/4 Seite
680,–
580,–
1/6 Seite
480,–
410,–
1/8 Seite
360,–
310,–
1/16 Seite
200,–
170,–
1/32 Seite
110,–
93,–
1/64 Seite
58,–
49,–
Titelkopf-Anzeige (4c)
300,–
245,–
Titelfuß-Anzeige (4c)
830,–
695,–
mm-Preis
Farbzuschläge für
2,06
1 Zusatzfarbe
4c
1,76
25 %
45 %
mm-Preise gelten für Anzeigen mit abweichenden Formaten bei 6-spaltigem Layout.
Anzeigenpreise für Handel und Markenartikler auf Anfrage.
das Ausgehmagazin
FORMAT
ANZEIGENPREISE
GASTRONOMIE UND HOTELLERIE
8
TECHNISCHE ANGABEN
das Ausgehmagazin
Druckverfahren:
Rollenoffset Zeitungsdruck
Prozessstandard:
Zeitungsdruck ISO 12647-3
gem. ifra/FOGRA
Grundschrift:Anzeigenteil:
positiv 6 Punkt
negativ 8 Punkt, halbfett
Druckunterlagen:Wir bitten vorzugsweise
um digitale Übermittlung
von Druckunterlagen oder
Aufsichtsvorlagen in Farbe oder s/w.
Rasterweite:
bis 40 L/cm
Rasterpunktform:
gemäßigter Kettenpunkt
elliptische Punktform
Tonwertumfang:
druckbarer Rastertonwert
ab 3%, zeichnende Tiefe
bis 95%
Strichbreite:
positive Striche druckbar
ab 0,15 mm (bezogen auf
die Vorlage)
negative Striche druckbar ab 0,20 mm (bezogen auf
die Vorlage)
Tonwertzunahme:Bei einer 40%igen Flächen­
abdeckung im Rasterpositiv
der Vorlage beträgt die ver
fahrensbedingte Druck
zunahme ca. 26%, der
maximale Gesamtfarb
auftrag von 240% muss
eingehalten werden.
Farbseparation:entsprechend der Vorgaben
Prozessstandard Zeitungsdruck ICC-Profile
Download unter:
www.sz-online.de/iccprofil
Standard:
ISONewspaper26v4.icc
Zusatzfarben:
nach HKS-Farbfächer Z
für den Zeitungsdruck
Der Verlag behält sich vor,
Schmuckfarben aus den
Skalenfarben Yellow,
Magenta und Cyan
an­nähernd zu erzeugen.
Sonderfarben auf Anfrage.
Datenträger:
CD-/DVD-ROM, USB
Sticks, Kamera-Speicher
karten CF, XD, MMC,
SMC; alles im PC- oder
Macintosh-Format
9
FTP:
URL:
ftp//fritz.dd-v.de, user: isdn, Passwort: Z09xgoin
Datenformate/
Die Anzeigendatei sollte nach Möglichkeit im PDF- oder EPS-Format Programme:
angeliefert werden. Sämtliche enthaltenen Schriften (auch in EPS-Dateien eingebundene) sind mitzuliefern. Verarbeitung von PDF 1.2, PDF 1.3,
PDF 1.4, PDF/X-1a bzw. PDF/X-3,
Worddokumente: hier nur Übernahme qualitätsgerechter Logos + Bilder,
exe-Dateien: Bearbeitung nicht möglich,
Postscript, TIFF/JPEG (mind. 300 dpi), Quark-XPress (bis 7.0)
Hinweise:
Anzeigen in digitaler Form erscheinen nur, wenn ein eindeutiger Auftrag
vorliegt. Bei mehrfarbig aufgebauten Anzeigen kann optimale Druck
qualität nur geleistet werden, wenn ein kundengelieferter, farbverbindlicher
Proof vorliegt, der den Prozessstandard Zeitungsdruck simuliert.
Zu jedem Auftrag ist ein Kontrollfax der Anzeige mitzusenden.
Fax-Nr. (0351) 48 64 - 24 39
Farbanzeigen:
Bei Vierfarbanzeigen muss der CMYK-Farbraum verwendet werden.
ICC-Profil – siehe Blatt 7, Farbseparation
Schmuckfarben sind in der Datei mit der je­wei­li­gen HKS-Angabe
zu bezeichnen, z.B. HKS03, HKS13 (Großbuchstaben ohne
Leerzeichen).
Ansprechpartner:
Produktionsabteilung; Tel.: (0351) 48 64 - 26 88
DIGITALE ANZEIGENÜBERNAHME
[email protected]
das Ausgehmagazin
E-Mail:
10
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
das Ausgehmagazin
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und
Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht auf Abruf einzelner
Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Kalenderjahres seit Erscheinen
der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der
in Ziffer 2 genannten Frist – auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus
– weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so
hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer
Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Die über NBRZ geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den Verlag nicht berücksichtigt.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass
dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag
auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht
an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze,
behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag
erst nach Vorlage von drei Mustern der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der
Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder
beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei
unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein
Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung – auch bei telefonischer Auftragserteilung
– sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung
und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für
die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag
darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen
Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach
auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb
von 14 Tagen nach Erscheinen geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch bis 24 Stunden vor Anzeigenschluss geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die
ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt
werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet. Im Falle des Verzuges darf sich der Verlag zur Rechtsverfolgung eines Inkassounternehmens bedienen. Die hierfür anfallenden Kosten gelten zwischen den Vertragsparteien als Verzugsschaden auch dann als vereinbart, wenn durch anhaltenden
Verzug des Schuldners die Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig wird. Der
Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei
Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
15. Kleinanzeigen werden als Beleg direkt auf der Rechnung abgedruckt. Für gestaltete
Anzeigen werden Belege nur auf Anforderung geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein
Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit
der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere
Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist
– die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender
Mangel, wenn sie
•
•
•
•
bis zu 50.000 Exemplaren
bis zu 100.000 Exemplaren
bis zu 500.000 Exemplaren
über 500.000 Exemplaren
20 v. H.
15 v. H.
10 v. H.
5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so
rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag
zurücktreten konnte.
a) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu
halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an Auftraggeber weder ganz noch
teilweise weitergegeben werden. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbemittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt und berechnet wird, die
Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden.
b) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Abbestellungen und Änderungen
müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe beim Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen können Satzkosten berechnet
werden. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen sind die entstandenen Kosten zu
ersetzen.
c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder
getäuscht wird. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die
diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den
Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu
prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen,
so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern
werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei
ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden
Anzeige auf den Fehler hinweist.
e) Anspruch auf einen Korrekturabzug besteht nur bei Aufgabe der Anzeige 3 Arbeitstage vor Erscheinen.
11
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
f) Bei Anzeigen, die nach dem Wortlauf berechnet werden, behält sich der Verlag die
Anwendung von allgemein verständlichen Abkürzungen vor. Der Anzeigenteil wird
nach typographischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich
für die Gestaltung der rubrizierten Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung
der Verlag sich vorbehält. Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet werden dem Werbemittler verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis
abgerechnet werden.
g) Auf Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, mit Ausnahme von
Reise- und Bäderanzeigen und privaten Kleinanzeigen, wird dem Werbemittler keine
Provision eingeräumt.
h) Für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven, für PR-Anzeigen sowie
für in dieser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, Anzeigenstrecken, Prospektanzeigen, Kombinationen mit anderen Titeln und zeitlich befristete Angebote können
vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden. Für Jahresabschlüsse ab 24 Seiten
Anzeigenraum und/oder einem Bruttoumsatzvolumen ab 100.000 Euro ist Einzelkalkulation möglich.
i) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen
Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
j) Bei Nichterscheinen der Zeitung (bei höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens) erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von
Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für Nichtveröffentlichung
oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und nicht ausgeführte Beilagenaufträge
geleistet.
k) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb
eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden
gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige aufgrund eines vorher schriftlich getätigten Anzeigenabschlusses. Der vereinbarte Abschlussrabatt wird
auf alle Anzeigen, unabhängig von der Ausgabenbelegung, gewährt. Ein Anzeigenauftrag gilt, unabhängig von der belegten Ausgabenanzahl, als eine Anzeige.
l) Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen (einschl. Produktausschluss)
von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe oder im Innenteil einer Ausgabe, noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden.
m) In Ergänzung der Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei
Zahlungsverzug oder Stundung Verzugszinsen erhoben, die 2 v.H. über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz liegen, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass dem
Verlag ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt zudem, dass der Verlag ab Fälligkeit der Forderung berechtigt ist, Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe zu berechnen.
n) Aus verlegerischen und/oder typographischen Gründen behält sich der Verlag ein
Prüfungsrecht für Anzeigen auf der Titelseite vor. Die verbindliche Annahme eines Auftrages kann erst dann erfolgen, wenn dem Verlag der Entwurf der Anzeige vorgelegen
hat.
o) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z. B. Fotopapier) stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen
nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen.
p) Bei Rechtsgeschäften, in denen der Vertragspartner nicht dem Personenkreis des
§ 24 des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen zuzuordnen ist, gehen die
§§ 2, 10, 11 und 12 des Gesetzes den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
q) Die erforderlichen Rechnungsdaten werden elektronisch gespeichert.
r) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese unbestritten bleiben oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
s) Platzierungswünsche und -vorgaben sind für den Verlag nicht bindend.
t) Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten ebenfalls in einem Online-Dienst zu veröffentlichen.
u) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
das Ausgehmagazin
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und
Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die
Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser
Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen.
Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-,
Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen
und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann
dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart. Soweit Ansprüche des Verlages
nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz
des Verlages vereinbart.
12
DIE AUGUSTO-TITEL
FÜR IHRE VERANSTALTUNGS- ODER
GASTRONOMIEWERBUNG DER OPTIMALE RAUM
Augusto –
das Ausgehmagazin
Wöchentlich erscheint als Beilage in der Sächsischen Zeitung
und in der Dresdner Morgenpost das Ausgeh­magazin „Augusto“.
Für den Leser ist das Magazin damit DER Veranstaltungskalender
für die kommende Woche.
Augusto –
Dresdens Magazin für Genuss & Lebensart
Das Hochglanzmagazin erscheint einmal jährlich und richtet sich mit seinen
hochwertigen Fotostrecken und Reportagen aus dem Bereich „Genuss und
Lebensart“ sowie vielen Restauranttests an den ganz besonders anspruchsvollen Leser.
Augusto –
Scheckheft für Genießer
Ein gemütlicher
Kochabend beginn
t
in unserem Markt
.
19,90 EUR
essen & erleben
2015/2016
Interesse? Ihr Medienfachberater beantwortet Ihnen alle Fragen
und berät Sie über die optimale Kombination der Augusto-Produkte.
www.augusto-magazin.de
für Genießer
2015/2016
Einmal jährlich erscheinen im Scheckheft hochwertige Restaurant- & Veranstaltungsgutscheine als Kennenlernangebot für ein Publikum, das Wert auf
Qualität legt.
Scheckhef t
das Ausgehmagazin
Ich freue mich schon auf das
Kochen mit Freunden heute
Abend – die Vorbereitung
war ja auch völlig stressfrei.
Ich bin einfach in meinen
KONSUM-Markt gegangen
und habe mich vom Angebot
inspirieren lassen. Mal
sehen, wie es den Gästen
schmeckt.
Barceloneta · Bergwirtschaft
Wilder Mann · Brunetti
Striesen · Bülow Palais-Bar
Kaiserhof Radeberg
· Kasematten Königstein
· Café Richter Schmilka
· Klosterhof Dresden
· Italienisches Dörfchen
L‘Auberge Gutshof
· Koch selbst! · Kräutervitalbad
· Kaffanero
· Marie Louise Stolln
Sebnitz · Landgasthof
· Merlins Wunderland
Ristorante Quattro Cani
Am Talkenberger Hof
· Panoramahotel Lilienstein
· Rossini · Sächsisches
· Petit Frank · Restaurant
Haus Berggießhübel
· savoir vivre · Sonnenlandpark
Steakhaus Pinapple
STRESA
· Tharandter Spezialitätenman
· Staatliche Porzellan
Manufaktur Meissen
ufaktur · VEN Restaurant
Bar · Via Italy · Wurstküche