ABE A 705
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ABE A 705
A705155112918 ABE Leichtmetallrad A 705 5/120/15 AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 D - 67105 Schifferstadt Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 [email protected] www.autec-wheels.de Kraftfahrt-Bundesamt D-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 45309, Nachtrag 03 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 15 H2 Typ: A 705 Inhaber der ABE und Hersteller: AUTEC GmbH & Co. KG D-67105 Schifferstadt Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt D-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 45309, Nachtrag 03 Die ABE-Nr. 45309 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 15 H2, Typ A 705, in den Ausführungen: Ausführungsbezeichnung Gutachten Nr. 03-0188- bzw. Kennzeichnung Kennzeichnung Nummer der auf dem auf dem Anlage Zentrierring Rad 1 A 705 LK108 ohne Ring Mittenloch-Ø in mm EinLochmax. Zukreis-Ø preßlässige Abrolltiefe Radlast umfang in mm / in mm Lochzahl in mm in kg 65,1 615 1935 108/4 15 2 A 705 LK120 LM 19 Æ76 Æ72.6 72,6 705 1985 120/5 15 3 A 705 LK120 LM 18 Æ76 Æ74.1 74,1 705 1985 120/5 15 4 A 705 LK98 LM 11 Æ70 Æ58.1 58,1 650 1975 98/5 35 A05-V03 A 705 LK98 LM 5 Æ70 Æ58.6 58,6 650 1975 98/5 35 6 A 705 LK100 LM 23 Æ70 Æ54.1 54,1 650 1975 100/5 38 7 A 705 LK100 LM 43 Æ70 Æ56.1 56,1 650 1975 100/5 38 8 A 705 LK100 LM 13 Æ70 Æ57.1 57,1 650 1975 100/5 38 A09-V09 A 705 LK108 LM 11 Æ70 Æ58.1 58,1 775 1975 108/5 38 A10-V03 A 705 LK108 LM 20 Æ70 Æ60.1 60,1 775 1975 760 2015 108/5 38 A11-V03 A 705 LK108 LM 3 Æ70 Æ65.1 65,1 775 1975 108/5 38 12 A 705 LK110 LM 3 Æ70 Æ65.1 65,1 775 1975 110/5 38 13 A 705 LK112 LM 13 Æ70 Æ57.1 57,1 775 1975 112/5 38 14 A 705 LK112 LM 2 Æ70 Æ66.6 66,6 775 1975 112/5 38 15 A 705 LK114.3 LM 20 Æ70 Æ60.1 60,1 775 1975 114,3/5 38 16 A 705 LK114.3 LM 22 Æ70 Æ64.1 64,1 775 1975 114,3/5 38 17 A 705 LK114.3 LM 21 Æ70 Æ66.1 66,1 775 1975 114,3/5 38 18 A 705 LK114.3 LM 1 Æ70 Æ67.1 67,1 775 1975 114,3/5 38 19 A 705 LK120 ohne Ring 72,6 650 1950 120/5 38 A20-V02 A 705 LK108 LM 12 Æ70 Æ63.34 63,34 775 1975 108/5 38 A21-V02 A 705 LK112 LM 12 Æ70 Æ63.34 63,34 775 1975 112/5 38 A22-V02 A 705 LK114.3 LM 33 Æ70 Æ56.6 56,6 775 1975 114,3/5 38 23 A 705 LK114.3 LM 4 Æ70 Æ59.6 59,6 775 1975 114,3/5 38 A24-V02 A 705 LK114.3 ohne Ring 71,6 775 1975 114,3/5 38 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtragsgutachtens Nr. 030188 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Kraftfahrt-Bundesamt D-24932 Flensburg 3 Nummer der ABE: 45309, Nachtrag 03 Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 02.08.2004 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 10.08.2004 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 030188 Kraftfahrt-Bundesamt D-24932 Flensburg Nummer der ABE: 45309, Nachtrag 03 - Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 4 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad A 705 7Jx15H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - A 705 LK 120/Ø76-Ø72,6 LM-Nr. 19 Kennzeichnungen KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 5/120/72,6 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 15 1985 705 45309 AUTEC A 705 (s.o.) 7Jx15H2 ET (s.o.) LF, LL oder ZCW MIC Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S01 Art der Befestigungsmittel Schraube M12x1,5 Bund Kegel 60° Anzugsmoment (Nm) 110 Schaftlänge (mm) 45 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 030188) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. BMW 5er Reihe 5/1 8339/2, /3, /4 BMW 5er Reihe 5/H E700, /1 BMW 6er Reihe 6CS/1 9892/1, /2 BMW 7er Reihe 7/1 E296, /1 kW-Bereich Reifen 63-135 63-135 63-135 83-210 83-210 83-210 83-210 135-162 135-162 135-162 138-220 138-220 195/65R15 205/60R15 215/60R15 195/65R15 205/65R15 215/60R15 225/60R15 205/60R15 205/65R15 215/60R15 205/65R15 225/60R15 Reifenbezogene Auflagen und Hinweise A11 R09 R35 A11 R09 R35 A12 R37 A12 R35 R09 R35 R35 Auflagen und Hinweise A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A14 A82 B03 Car Lim S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A82 S01 Auflagen und Hinweise A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 4 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2002. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 4 Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 2.August 2004 Haasis 00066791.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 4 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad A 705 7Jx15H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - A 705 LK 120/Ø76-Ø74,1 LM-Nr. 18 Kennzeichnungen KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 5/120/74,1 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 15 1985 705 45309 AUTEC A 705 (s.o.) 7Jx15H2 ET (s.o.) LF, LL oder ZCW MIC Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S01 Art der Befestigungsmittel Schraube M12x1,5 Bund Kegel 60° Anzugsmoment (Nm) 110 Schaftlänge (mm) 45 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 030188) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. BMW 5er Reihe 5/D e1*93/81*0028*.. e1*98/14*0028*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 76,5-173 76,5-173 76,5-173 76,5-173 205/65R15 205/65R15 215/60R15 225/60R15 141 A11 R37 141 A11 M+S R09 141 A12 R37 141 A12 A02 A04 A05 A08 A09 A14 A73 A82 B03 V15 S01 Auflagen und Hinweise 141 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1410 kg. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 4 A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: Ventilfarbe: Ventillänge [mm]: BERU Artikel-Nr.: Alligator Artikel-Nr.: Keine 43 0 535 007 001 590 337 bzw. 590 338 Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Nr. 10 Vorderachse Hinterachse 175/55R15 185/55R15 195/45R15 195/50R15 195/55R15 205/45R15 205/55R15 205/60R15 205/65R15 215/40R15 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 215/40R15, 245/35R15 205/50R15, 215/45R15 215/50R15 215/40R15 225/50R15 225/55R15 225/60R15 245/35R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 4 Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2002. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 2.August 2004 Haasis 00066796.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim