ABE A 705

Transcription

ABE A 705
A705155112918
ABE
Leichtmetallrad
A 705
5/120/15
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
D - 67105 Schifferstadt
Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
[email protected]
www.autec-wheels.de
Kraftfahrt-Bundesamt
D-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
45309, Nachtrag 03
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 15 H2
Typ:
A 705
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AUTEC GmbH & Co. KG
D-67105 Schifferstadt
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
D-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45309, Nachtrag 03
Die ABE-Nr. 45309 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 15 H2, Typ A 705, in den
Ausführungen:
Ausführungsbezeichnung
Gutachten Nr.
03-0188- bzw. Kennzeichnung
Kennzeichnung
Nummer der
auf dem
auf dem
Anlage
Zentrierring
Rad
1
A 705 LK108
ohne Ring
Mittenloch-Ø
in mm
EinLochmax.
Zukreis-Ø preßlässige Abrolltiefe
Radlast umfang in mm /
in mm Lochzahl in mm
in kg
65,1
615
1935
108/4
15
2
A 705 LK120
LM 19 Æ76 Æ72.6
72,6
705
1985
120/5
15
3
A 705 LK120
LM 18 Æ76 Æ74.1
74,1
705
1985
120/5
15
4
A 705 LK98
LM 11 Æ70 Æ58.1
58,1
650
1975
98/5
35
A05-V03
A 705 LK98
LM 5 Æ70 Æ58.6
58,6
650
1975
98/5
35
6
A 705 LK100
LM 23 Æ70 Æ54.1
54,1
650
1975
100/5
38
7
A 705 LK100
LM 43 Æ70 Æ56.1
56,1
650
1975
100/5
38
8
A 705 LK100
LM 13 Æ70 Æ57.1
57,1
650
1975
100/5
38
A09-V09
A 705 LK108
LM 11 Æ70 Æ58.1
58,1
775
1975
108/5
38
A10-V03
A 705 LK108
LM 20 Æ70 Æ60.1
60,1
775
1975
760
2015
108/5
38
A11-V03
A 705 LK108
LM 3 Æ70 Æ65.1
65,1
775
1975
108/5
38
12
A 705 LK110
LM 3 Æ70 Æ65.1
65,1
775
1975
110/5
38
13
A 705 LK112
LM 13 Æ70 Æ57.1
57,1
775
1975
112/5
38
14
A 705 LK112
LM 2 Æ70 Æ66.6
66,6
775
1975
112/5
38
15
A 705 LK114.3
LM 20 Æ70 Æ60.1
60,1
775
1975
114,3/5
38
16
A 705 LK114.3
LM 22 Æ70 Æ64.1
64,1
775
1975
114,3/5
38
17
A 705 LK114.3
LM 21 Æ70 Æ66.1
66,1
775
1975
114,3/5
38
18
A 705 LK114.3
LM 1 Æ70 Æ67.1
67,1
775
1975
114,3/5
38
19
A 705 LK120
ohne Ring
72,6
650
1950
120/5
38
A20-V02
A 705 LK108
LM 12 Æ70 Æ63.34
63,34
775
1975
108/5
38
A21-V02
A 705 LK112
LM 12 Æ70 Æ63.34
63,34
775
1975
112/5
38
A22-V02
A 705 LK114.3
LM 33 Æ70 Æ56.6
56,6
775
1975
114,3/5
38
23
A 705 LK114.3
LM 4 Æ70 Æ59.6
59,6
775
1975
114,3/5
38
A24-V02
A 705 LK114.3
ohne Ring
71,6
775
1975
114,3/5
38
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des
Nachtragsgutachtens Nr. 030188 genannten Bereifungen unter den angegebenen
Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten
werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
D-24932 Flensburg
3
Nummer der ABE: 45309, Nachtrag 03
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für
den Kraftfahrzeugverkehr des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen
GmbH, Lambsheim, vom 02.08.2004 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 10.08.2004
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 030188
Kraftfahrt-Bundesamt
D-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45309, Nachtrag 03
- Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 4
Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
A 705
7Jx15H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
A 705 LK 120/Ø76-Ø72,6
LM-Nr. 19
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
5/120/72,6
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
15
1985
705
45309
AUTEC
A 705 (s.o.)
7Jx15H2
ET (s.o.)
LF, LL oder ZCW
MIC
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
Art der Befestigungsmittel
Schraube M12x1,5
Bund
Kegel 60°
Anzugsmoment (Nm)
110
Schaftlänge (mm)
45
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 030188) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
BMW
Spurverbreiterung
innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er Reihe
5/1
8339/2, /3, /4
BMW 5er Reihe
5/H
E700, /1
BMW 6er Reihe
6CS/1
9892/1, /2
BMW 7er Reihe
7/1
E296, /1
kW-Bereich
Reifen
63-135
63-135
63-135
83-210
83-210
83-210
83-210
135-162
135-162
135-162
138-220
138-220
195/65R15
205/60R15
215/60R15
195/65R15
205/65R15
215/60R15
225/60R15
205/60R15
205/65R15
215/60R15
205/65R15
225/60R15
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
A11 R09 R35
A11 R09 R35
A12 R37
A12 R35
R09 R35
R35
Auflagen und
Hinweise
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A14 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A14
A82 B03 Car
Lim S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A14 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A14 A82 S01
Auflagen und Hinweise
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 4
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A82
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen.
B03
Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).
Lim
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R09
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R35
Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.
R37
Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2002.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 4
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 2.August 2004
Haasis
00066791.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 4
Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
A 705
7Jx15H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
A 705 LK 120/Ø76-Ø74,1
LM-Nr. 18
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
5/120/74,1
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
15
1985
705
45309
AUTEC
A 705 (s.o.)
7Jx15H2
ET (s.o.)
LF, LL oder ZCW
MIC
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
Art der Befestigungsmittel
Schraube M12x1,5
Bund
Kegel 60°
Anzugsmoment (Nm)
110
Schaftlänge (mm)
45
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 030188) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
BMW
Spurverbreiterung
innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er Reihe
5/D
e1*93/81*0028*..
e1*98/14*0028*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
76,5-173
76,5-173
76,5-173
76,5-173
205/65R15
205/65R15
215/60R15
225/60R15
141 A11 R37
141 A11 M+S R09
141 A12 R37
141 A12
A02 A04 A05
A08 A09 A14
A73 A82 B03
V15 S01
Auflagen und Hinweise
141
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 4
A73
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:
Ventilfarbe:
Ventillänge [mm]:
BERU Artikel-Nr.:
Alligator Artikel-Nr.:
Keine
43
0 535 007 001
590 337 bzw. 590 338
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
A82
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen.
B03
Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
M+S
Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R37
Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
V15
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
Nr. 5
Nr. 6
Nr. 7
Nr. 8
Nr. 9
Nr. 10
Vorderachse
Hinterachse
175/55R15
185/55R15
195/45R15
195/50R15
195/55R15
205/45R15
205/55R15
205/60R15
205/65R15
215/40R15
195/50R15
205/50R15, 215/45R15
215/40R15, 245/35R15
205/50R15, 215/45R15
215/50R15
215/40R15
225/50R15
225/55R15
225/60R15
245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45309 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 030188 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ A 705
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 4
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2002.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 2.August 2004
Haasis
00066796.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim