Grundsätze und Regeln zur Nutzung des Landesbildungsservers

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Grundsätze und Regeln zur Nutzung des Landesbildungsservers
Grundsätze und Regeln zur Nutzung des Landesbildungsservers SachsenAnhalt und weiterer angebotener Netzdienste
RdErl. des MK vom 1.7.1998 – 31-82111 (SVBl. LSA 1998 S. 227),
geändert durch RdErl. des MK vom 14.06.1999 - 21-82111 (SVBl. LSA 1999 S. 309)
I. Landesbildungsserver
1. Der Landesbildungsserver Sachsen-Anhalt bildet eine virtuelle Plattform für schulbezogene Information, Kommunikation und Präsentation. Er ist im Netz unter der Adresse
http://lbs.st.schule.de erreichbar.
2. Effizienz und Attraktivität des Landesbildungsservers hängen in besonderem Maße von
der Bereitschaft zur individuellen Mitarbeit aller Beteiligten ab. Unter diesem Aspekt werden
die Schulen und schulischen Gremien, Ausbildungs- und Studienseminare, Auszubildende
und Lehrkräfte des Landes Sachsen-Anhalt sowie alle Schülerinnen und Schüler ermuntert
und aufgerufen, die Möglichkeiten und Angebote des Landesbildungsservers aktiv mitzugestalten und die zur Verfügung gestellten Informationen sinnvoll zu nutzen.
3. Standort des Landesbildungsservers ist das Rechenzentrum der Otto-von-GuerickeUniversität Magdeburg. Das Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und
Unterrichtsforschung von Sachsen-Anhalt (LISA), Kleine Steinstraße 7, 06108 Halle (Saale),
E-mail: [email protected], ist Diensteanbieter im Sinne des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes vom 22.7.1997 (BGBl. I S. 1870).
4. Für die Beratung hinsichtlich des Zugangs, den Betrieb sowie die inhaltliche Gestaltung ist
der Diensteanbieter zuständig. Für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Landesbildungsserver steht das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg, E-mail: [email protected], zur Verfügung.
5. Die Inanspruchnahme des Informationsangebotes auf dem Landesbildungsserver Sachsen-Anhalt ist ohne Einschränkungen möglich. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit und
fehlerfreie Funktion des Landesbildungsservers besteht nicht.
6. Die Angebote des Landesbildungsservers sind ausschließlich für den nichtkommerziellen
Gebrauch bestimmt. Jede Art gewinnorientierter Verwertung der Informationen und Inhalte
ist nicht zulässig.
7. Der Diensteanbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die Systemfunktionen des
Landesbildungsservers speziellen Anforderungen entsprechen oder dass das System fehlerfrei läuft. Eine Haftung für indirekte, zufällige oder Folgeschäden (einschließlich Datenund/oder Informationsverlust), die auf unsachgemäße Benutzung des Systems zurückzuführen sind, besteht nicht. Den Anordnungen und Hinweisen des Diensteanbieters ist
grundsätzlich Folge zu leisten.
8. Der Diensteanbieter ist für fehlerhafte und/oder virenbefallene Software nur dann verantwortlich, wenn er diese selbst zum Abruf (Download) auf dem Landesbildungsserver bereitgestellt hat. Wird fehlerhafte und/oder virenbefallene Software durch eine Nutzerin oder einen Nutzer über WWW- oder FTP-Nutzung auf dem Landesbildungsserver verbreitet, besteht eine Mithaftung des Diensteanbieters nur bei tatsächlicher Kenntnis des Mangels.
II. Weitere angebotene Netzdienste
1. In seiner Funktion als Diensteanbieter eröffnet das LISA in Kooperation mit dem Rechenzentrum der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg außerdem auf Antrag die Möglichkeit,
a) virtuelle Server einzurichten, auf denen Web-Angebote abgelegt werden können sowie
b) E-mail-Adressen aus dem Adressraum „st.schule.de“ zu vergeben.
2. Alle Schulen des Landes Sachsen-Anhalt, die nachgeordneten Einrichtungen des Kultusministeriums sowie Gremien, die innerhalb des Landes auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 27.8.1996 (GVBl. LSA S. 281), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 21.1.1998 (GVBl. LSA S. 15), tätig sind, haben auf die in Nr. 1 beschriebenen Leistungen grundsätzlich einen Anspruch. Die Möglichkeit des Nutzungswiderrufs
gemäß Abschnitt IV durch den Diensteanbieter bleibt hiervon unberührt.
3. Die Nutzer im Sinne von Nr. 2 sind hinsichtlich der auf dem Landesbildungsserver veröffentlichten Inhalte und Verweise (Links) unbeschadet einer möglichen Verantwortung des
Diensteanbieters grundsätzlich selbst verantwortlich. Für Schulen gilt § 26 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend.
4. Die Eigenverantwortlichkeit der Nutzer im Sinne von Nrn. 2 und 3 bezieht sich auch auf
Inhalte, die von ihnen auf fremden Servern abgelegt oder dort zum Abruf bereitgehalten werden.
5. Die Account-Vergabe und die Vergabe von E-mail-Adressen erfolgt durch den Diensteanbieter nach Eingang und Bearbeitung des Antrages.
6. Schulen beantragen über die oder den von ihnen zu benennende Administratorin oder zu
benennenden Administrator die Einrichtung eines virtuellen Servers zum Ablegen eigener
Web-Angebote (URL) und/oder die Einrichtung einer E-mail-Adresse aus dem Adressraum
„st.schule.de“ beim Diensteanbieter unter Verwendung des auf dem Landesbildungsserver
abrufbaren Formblattes. Anmeldeformulare werden vom Diensteanbieter auf Anforderung
auch zugesandt. Es können nur vollständig ausgefüllte, dem Diensteanbieter auf dem Postweg zugeleitete Formulare bearbeitet werden.
7. Je nach Antrag erhält die Schule (Nutzer) vom Diensteanbieter
a) eine Web-Adresse (URL) nach folgendem Muster:
http://Ibs.st.schule.de/<kfz>/<schultyp>/<schulname>/ sowie einen Account zur Verwaltung der Web-Seiten und/oder
b) eine entsprechende E-mail-Adresse sowie einen Account, der es der Administratorin oder
dem Administrator ermöglicht, in eigener Verantwortung für ihren oder seinen Bereich
weitere E-mail-Adressen zu vergeben.
8. Für dem Kultusministerium nachgeordnete Einrichtungen sowie Gremien gemäß Nr. 2 gilt
das Antragsverfahren entsprechend. Der Antrag kann formlos beim Diensteanbieter gestellt
werden. Die Adressen werden individuell festgelegt.
9. Schulen, die anderweitig über einen Account und/oder eine E-mail-Adresse verfügen, teilen dies unabhängig von einer Anmeldung dem Diensteanbieter formlos zur Registrierung
mit.
III. Nutzung spezieller Netzdienste und Dienstleistungen
1. Die Nutzung von speziellen Netzdiensten und Dienstleistungen, die nicht der Allgemeinheit, sondern nur einem bestimmten Benutzerkreis zur Verfügung stehen, kann in der Regel
nur durch Schulen, nachgeordnete Einrichtungen des Kultusministeriums oder Gremien im
Sinne von Abschnitt II Nr. 2 erfolgen. Die Nutzung dieser Netzdienste und Dienstleistungen
des Landesbildungsservers setzt eine Antragstellung voraus. Die Nutzerin oder der Nutzer
wird gegenüber dem Diensteanbieter durch die Administratorin oder den Administrator vertreten.
2. Für die Antragstellung gelten die Regelungen unter Abschnitt II entsprechend.
IV. Ausschluss von der Nutzung
1. Das Recht auf Nutzung der unter Abschnitten II und III angebotenen Netzdienste kann
durch den Diensteanbieter wegen Missbrauchs jederzeit schriftlich zeitlich befristet oder auf
Dauer widerrufen werden, wenn nach zuvor erfolgter Androhung des Nutzungswiderrufs eine
Änderung des beanstandeten Verhaltens der Nutzerin oder des Nutzers nicht innerhalb einer
angegebenen Frist erfolgt.
2. Ein Missbrauchstatbestand liegt in der Regel dann vor, wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer gegen Bestimmungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.7.1992 (GVBI. LSA S. 600) oder gegen andere
Rechtsvorschriften verstößt, insbesondere strafbare Inhalte über die angebotenen Netzdienste verbreitet und/oder zum Abruf bereithält. Hierzu gehören u. a. pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische, nationalsozialistische oder ehrverletzende Äußerungen
und Darstellungen; insoweit wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften des
Strafgesetzbuches (StGB) hingewiesen:
a) § 86 a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
b) § 130
Volksverhetzung
c) § 130 a
Anleitung zu Straftaten,
d) § 131
Gewaltdarstellung; Aufstachelung zum Rassenhass,
e) § 184
Verbreitung pornographischer Schriften.
Einschlägige Regelungen finden sich neben dem StGB auch in anderen Vorschriften, auf die
hiermit hingewiesen wird:
a) Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte i. d. F. vom
12.7.1985 (BGBl. I S. 1502), zuletzt geändert durch Art. 15 Nrn. 1 und 2 der Sechsten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 21.9.1997 (BGBl. I S. 2390),
b) Jugendschutzgesetz vom 25.2.1985 (BGBl. I S. 425), zuletzt geändert durch Art. 16 Abs.
2 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28.10.1994 (BGBl. I S. 3186),
c) Urheberrechtsgesetz vom 9.9.1965 (BGBl. I S. 1273), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 8.5.1998 (BGBl. I S. 902),
d) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der in BGBl. III Gliederungsnr. 43-1 veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 14 des Handelsrechtsreformgesetzes vom 22.6.1998 (BGBl. I S. 1474),
e) Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger vom 12.3.1992 (GVBl. LSA S.
152), zuletzt geändert durch § 29 des Gesundheitsdienstgesetzes vom 21.11.1997 (GVBl.
LSA S. 1023).
3. Ein Missbrauchstatbestand liegt auch vor, wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer nachhaltig
gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.
V. Inkrafttreten
Dieser RdErl. tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.