Schulärztliche Untersuchungen Grundlagen und Empfehlungen zur
Transcription
Schulärztliche Untersuchungen Grundlagen und Empfehlungen zur
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Kantonsärztlicher Dienst Schulärztliche Untersuchungen Grundlagen und Empfehlungen zur Organisation Grundlagen Die schulärztliche Tätigkeit ist im Dekret und in der Verordnung über die Schuldienste gesetzlich geregelt (Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts, SAR 405.110 und 405.111). Während der Schulzeit sind zwei obligatorische schulärztliche Untersuchungen vorgeschrieben: · Einschulungsuntersuchung im Kindergarten oder in der 1. Primarschulklasse Aus fachlicher Sicht ist diese Untersuchung bevorzugt im Kindergarten durchzuführen. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt beim Erfassen von schulrelevanten Beeinträchtigungen. · Entlassungsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse Diese Untersuchung beinhaltet hauptsächlich ein Beratungsgespräch. Die Untersuchung wird von der Schulärztin oder dem Schularzt durchgeführt. Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen. Auf Wunsch der Eltern kann die Untersuchung auch bei einer privaten Ärztin oder bei einem privaten Arzt erfolgen. Eine solche Untersuchung geht auf Kosten der Eltern. Die private Ärztin oder der private Arzt bestätigt die erfolgte Untersuchung zuhanden der Schulärztin oder des Schularztes. Empfehlungen zur Organisation · Die Schulärztin oder der Schularzt legt gemeinsam mit der Schulleitung die Untersuchungstermine rechtzeitig fest. · Mindestens 2 Monate vor dem geplanten Untersuchungstermin werden die Eltern von der Schulleitung bzw. der Lehrperson schriftlich über die Untersuchung informiert und über die Möglichkeit, diese auch bei einer privaten Ärztin oder bei einem privaten Arzt durchführen zu lassen. Dazu stehen folgende Dokumente zur Verfügung: 2014 - Mitteilung an die Eltern zur schulärztlichen Untersuchung im Kindergarten oder in der 1. Primarschulklasse - Mitteilung an die Eltern und Jugendlichen zur schulärztlichen Untersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse · Falls die Eltern eine private Untersuchung wünschen, muss diese bis 1 Woche vor dem geplanten schulärztlichen Termin durchgeführt (oder allenfalls zumindest vereinbart) und zuhanden der Schulärztin oder des Schularztes bestätigt sein. Die Bestätigung erfolgt mittels dem Talon auf der Rückseite der Mitteilung an die Eltern und muss bis 1 Woche vor dem geplanten schulärztlichen Termin an die Lehrperson zuhanden der Schulärztin oder des Schularztes abgegeben werden. So hat die Lehrperson die Übersicht darüber, wer zur schulärztlichen Untersuchung geht und wer in der Klasse bleibt. · Liegt bis zum schulärztlichen Termin keine Bestätigung über die erfolgte oder vereinbarte private Untersuchung vor, führt die Schulärztin oder der Schularzt die Untersuchung durch. · Rechtzeitig vor dem schulärztlichen Termin teilt die Schulleitung bzw. die Lehrperson den Eltern oder in der Oberstufe den Jugendlichen weitere folgende Unterlagen aus, welche am Tag der Untersuchung zur Schulärztin oder zum Schularzt mitgenommen werden müssen: - Fragebogen zum Gesundheitszustand (Kindergarten oder 1. Primarschulklasse) - Fragebogen für die Jugendlichen (2. oder 3. Oberstufenklasse) · Die entsprechenden Dokumente stehen auf dem Schulportal zum Download zur Verfügung. · Bei der Einschulungsuntersuchung ist die Anwesenheit eines Elternteils möglich. Allenfalls sind hinsichtlich Anwesenheit von Eltern die Rahmenbedingungen der Schule und der Schulärztin oder des Schularztes zu berücksichtigen (Organisation, Räumlichkeiten etc.). · Die schulärztlichen Untersuchungen können in der ärztlichen Praxis oder in der Schule durchgeführt werden. Die Untersuchungen sollen unter günstigen Arbeitsbedingungen in geeigneten Räumen stattfinden (Grösse, Licht, Lärm, Privatsphäre der Kinder). 1 Schulportal: www.schulen-aargau.ch > Unterricht und Schulbetrieb > Gesundheitsförderung und Prävention > Schulärztlicher Dienst 2014 2 1 2 von 2