Einrichtung mit umfassend

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Einrichtung mit umfassend
Anlage 2 zu §§ 4, 5 WTG DVO
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung
Nach §§ 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden Mängel in der
Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur
Abstellung dieser Mängel beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert,
wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen.
Bei der Feststellung von Mängeln wird zwischen geringfügigen und wesentlichen Mängeln differenziert. Geringfügig sind Mängel, wenn im Rahmen der
Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche Mängel liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung
einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird.
Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine
Veränderung bestehen.
Das wesentliche Ergebnis der Prüfung wird nach §§ 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht:
Allgemeine Angaben
Einrichtung:
St. Johannes Baptist Seniorenhaus, Burgstr. 30, 37688 Beverungen
Name, Anschrift, Telefonnummer, ggf. Email-Adresse und Homepage der Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung:
Leistungsanbieter
Einrichtung
Kath. Hospitalvereinigung Weser-Egge gGmbH
St. Johannes Baptist Seniorenhaus
Danziger Str. 17
Burgstr. 30
33034 Brakel
37688 Beverungen
Tel.: 05272 607 0
Tel.: 05273 3609 0
Fax: 0 52 72 607 1009
Fax: 05273 3609 19
Email: [email protected]
Email: [email protected]
www.khwe.de
http://www.khwe.de/seniorenhaeuser-pflege/st-johannes-baptist-seniorenhaus-beverungen/
Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, ggf. fachliche Schwerpunkte)
Pflege
Kapazität:
80 Plätze
Die Prüfung der zuständigen Behörde zur Bewertung der Qualität erfolgte am 18.08.2015
Anforderung
Wohnqualität
1. Privatbereich
(Badezimmer/Zimmergrößen)
2. Ausreichendes Angebot
von Einzelzimmern
3. Gemeinschaftsräume
(Raumgrößen/Unterteilung in
Wohngruppen)
4. Technische Installationen
(Radio, Fernsehen, Telefon, Internet)
5. Notrufanlagen
nicht geprüft nicht angebotsrelevant keine Mängel
geringfügige Mängel
wesentliche Mängel
Mangel behoben am:
Anforderung
nicht geprüft nicht angebotsrelevant keine Mängel
Hauswirtschaftliche Versorgung
6. Speisen- und Getränkeversorgung
7. Wäsche- und Hausreinigung
Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung
8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf
9. Erhalt und Förderung der Selbständigkeit
und Mobilität
10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre
Information und Beratung
11. Information über Leistungsangebot
12. Beschwerdemanagement
geringfügige Mängel
wesentliche Mängel
Mangel behoben am:
Anforderung
nicht geprüft nicht angebotsrelevant keine Mängel
Mitwirkung und Mitbestimmung
13. Beachtung der Mitwirkungsund Mitbestimmungsrechte
Personelle Ausstattung
14. Persönliche und fachliche Eignung
der Beschäftigten
15. Ausreichende Personalausstattung
16. Fachkraftquote
17. Fort- und Weiterbildung
Pflege und Betreuung
18. Pflege- und Betreuungsqualität
19. Pflegeplanung/Förderplanung
geringfügige Mängel
wesentliche Mängel
Mangel behoben am:
Anforderung
nicht geprüft nicht angebotsrelevant keine Mängel
20. Umgang mit Arzneimitteln
21. Dokumentation
22. Hygieneforderungen
23. Organisation der ärztlichen Betreuung
Freiheitsentziehende Maßnahmen
(Fixierungen/Sedierungen)
24. Rechtmäßigkeit
25. Konzept zur Vermeidung
26. Dokumentation
Gewaltschutz
27. Konzept zum Gewaltschutz
28. Dokumentation
geringfügige Mängel
wesentliche Mängel
Mangel behoben am:
Einwendungen und Stellungnahmen
Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie
den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab.
Ziffer
Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters
Ziffer
Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, wie
Ziffer
Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters
Ziffer
Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil
Ziffer
Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters
Ziffer
Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in einfacher Sprache
Die Einrichtung hat 50 Einzel- und 15 Doppelzimmer. Der Einzelzimmeranteil liegt damit bei 76,92 %. Für die Unterschreitung des Mindesteinzelzimmeranteils wurde mit der Abstimmungsbescheinigung vom 14.02.2006
eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Mindestzimmergröße von 14 m² für Einzelzimmer und 24 m² für Doppelzimmer wird nicht immer eingehalten. Mit der Abstimmungsbescheinigung vom 14.02.2006 wurden für das
Einzelzimmer 1.15 und die Doppelzimmer 3.65 und 3.67 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Zimmer verfügen über einen Sanitärbereich mit individueller Dusch- oder Bademöglichkeit. Die Zimmer der Bewohner
lassen den Anschluss technischer Kommunikationsmittel zu. Die Zimmer können mit Telefon ausgestattet werden und verfügen über einen Fernsehanschluss. Internet kann im ganzen Haus über WLAN genutzt werden.
Die Einrichtung verfügt über Räume, die das Gemeinschaftsleben fördern oder gemeinschaftlich genutzt werden können. Es gibt Aufenthaltsräume in den Wohnbereichen, den Eingangsbereich, einen
Besprechungsraum, den Speisesaal, die gute Stube, einen großen Gemeinschaftsraum mit Küche und einen Bastelraum. Die Räume zur Freizeitgestaltung verfügen über einen Fernsehanschluss. Das Internet kann im
ganzen Haus über WLAN genutzt werden. Jeder Aufenthaltsraum hat einen Balkon oder eine Terrasse. Zudem gibt es einen offenen und einen geschützten Garten. Die Zimmer und Gemeinschaftsräume verfügen über
eine Rufanlage.
Die hauswirtschaftliche Versorgung ist so sichergestellt, dass die Bewohner eine angemessene, ausgewogene und gesunde Ernährung erfahren können. Die Einrichtung hat eine Küche im Haus. Zudem gibt es in
jedem Wohnbereich eine Küche und einen zusätzlichen Tagesraum mit Küche. Das Essen wird in der Zentralküche der Einrichtung zubereitet. Zusätzlich bietet der Soziale Dienst aber auch noch Kochgruppen in den
Wohngruppen an. Kalte und warme Getränke stehen den Bewohnern jederzeit und unbegrenzt zur Verfügung.
Die Einrichtung ist in das örtliche Gemeinwesen eingebunden. Es arbeiten zurzeit ca. 16 Ehrenamtliche in der Einrichtung. Zudem kommen der Kindergarten und die Grundschule zu gemeinsamen Aktivitäten mit den
Bewohnern in die Einrichtung und die Bewohner nehmen an örtlichen Festen teil. Die Einrichtung ist so gelegen, dass Einkaufsmöglichkeiten und Angebote des täglichen Bedarfs in unmittelbarer Nähe zur Einrichtung
angesiedelt sind. Zusätzlich wird für die Bewohner aber auch begleitetes Einkaufen durch den Sozialen Dienst angeboten. In der Einrichtung gibt es regelmäßige und den individuellen Bedürfnissen der Bewohner
entsprechende Freizeit- und Veranstaltungsangebote. Bis auf die Bewohner des geschützten Bereichs können die Bewohner die Einrichtung jederzeit verlassen. In der Einrichtung können die Bewohner jederzeit
Besuch empfangen. Wenn Bewohner von Doppelzimmern besucht werden, ist allerdings der Mitbewohner zu berücksichtigen. Daher sollen Besucher von Bewohnern in Doppelzimmern während der Ruhezeiten nicht im
Zimmer, sondern in den Gemeinschaftsräumen verweilen. Die Bewohner erfahren Wertschätzung und Respekt, ihre Privat- und Intimsphäre werden respektiert.
Die Einrichtung macht ihr Leistungsangebot nach Art, Umfang und Preis den Bewohnern / rechtlichen Betreuern und allen Interessierten zugänglich. Die Information über ihr Beschwerderecht erhalten die Bewohner im
Aufnahmegespräch und durch einen Aushang. Die verantwortliche Person für die Bearbeitung von Beschwerden in der Einrichtung ist der Einrichtungsleiter. Beschwerden werden möglichst sofort bearbeitet. Bei
schriftlich eingegangenen Beschwerden wird noch am selben Tag darauf reagiert.
Die Mitbestimmung bei der Verpflegungsplanung, Freizeitgestaltung, der Regelungen zur Hausordnung und die Mitwirkungsrechte der Bewohner sind gewährleistet. Die Umsetzung erfolgt unter anderem durch den
Beirat und Bewohnerbefragungen.
Es ist sichergestellt, dass die Bewohner rund um die Uhr durch ausreichend und ausreichend qualifiziertes Personal betreut werden. Die Zahl der Vollzeitstellen entspricht dem, was mit den Kostenträgern vereinbart
wurde. Die Einrichtung erfüllt die Mindestfachkraftquote. Einrichtungs-, Pflegedienstleitung und Beschäftigte haben an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung teilgenommen.
Die Bedürfnisse der Bewohner im Hinblick auf gesundheitliche Versorgung, persönliche und soziale Betreuung werden in einem individuellen Pflegeplan aufgeführt und dokumentiert. Die im Rahmen der Prüfung
festgestellten Mängel, ein Stellfehler und 2 abgelaufene Bedarfsmedikamente, wurden umgehend abgestellt. In der Einrichtung ist es möglich, dass Ärzte und Therapeuten in die Einrichtung kommen oder dass
Bewohner selbständig Ärzte und Therapeuten aufsuchen. Die Einrichtung bietet sowohl einen Fahrdienst als auch die Begleitung zu den Ärzten an.
In der Einrichtung werden freiheitsentziehende Maßnahmen eingesetzt. Die Beschlüsse und Einwilligungen für die Maßnahmen lagen vor.
Darstellung des Angebotes durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter
Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin/der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebotes wie folgt beschrieben. Bei der
Prüfung wurde festgestellt, dass die nachfolgenden Aussagen/ Beschreibungen zutreffend sind.
Welche besonderen Leistungen beinhaltet das Angebot (maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen)?
Was zeichnet die Einrichtung/das Angebot besonders aus?
a) hinsichtlich der Konzeption (maximal 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
b) hinsichtlich der Gestaltung der Räumlichkeiten maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen)