Die neue Familienpflegezeit

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Die neue Familienpflegezeit
Die neue Familienpflegezeit
- Ihre Chance, familiäre Pflege und Beruf zu vereinbaren Was ist Familienpflegezeit?
Die Familienpflegezeit ermöglicht Beschäftigten, die nahe Angehörige zu Hause pflegen,
Pflege und Beruf besser zu vereinbaren. Sie können ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von
maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren.
So können beispielsweise Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit halbieren – und das bei einem
Gehalt von 75 % des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen
sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten, bekommen aber weiterhin nur 75
% des Gehalts, bis der Vorschuss nachgearbeitet ist.
Die Aufstockung des Arbeitsentgelts während der Pflegephase kann durch ein zinsloses
Darlehen refinanziert werden, das Arbeitgeber beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen können.
Wer kann Familienpflegezeit wahrnehmen?
Beschäftigte, die die Familienpflegezeit wahrnehmen möchten, benötigen die Zustimmung
ihres Arbeitgebers. Ist dieser einverstanden, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung
zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit
besteht nicht.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Familienpflegezeit?
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Das betriebliche Erfahrungswissen wird erhalten.
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Arbeitgeber binden ihre Fachkräfte an sich, indem sie ihnen Zeit für
Verantwortung gewähren.
Die in der Pflegephase benötigten Gehaltsaufstockungen können Arbeitgeber mit
einem zinslosen Darlehen staatlich refinanzieren.
Zudem erhalten sie Rechtssicherheit über den Ausgleich des bevorschussten
Entgelts durch gesetzliche Ausfallgarantien und über eine private
Familienpflegezeitversicherung.
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Welche Unterlagen müssen Arbeitgeber vorlegen, die ein zinsloses Darlehen zur
Finanzierung der Familienpflegezeit beantragen?
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schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der oder dem Beschäftigten über
die Familienpflegezeit
Entgeltbescheinigung mit Angabe der arbeitsvertraglichen Wochenstundenzahl der
letzten 12 Monate vor Beginn der Familienpflegezeit
Bescheinigung über das Bestehen einer Familienpflegezeitversicherung oder Antrag
auf Aufnahme der oder des Beschäftigten in eine vom BAFzA abgeschlossene
Gruppenversicherung
Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit der oder des nahen Angehörigen
Wo kann ich mich über die Familienpflegezeit informieren?
Weitere Informationen zur Familienpflegezeit erhalten Sie unter www.familien-pflege-zeit.de.
Schriftliche Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: Bundesamt für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben, 50964 Köln.
Besucheranschrift:
Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
50969 Köln, Sibille-Hartmann-Straße 2 - 8
Servicezeit: montags bis freitags 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 0221 3673-0
Telefax: 0221 3673-4661
Internet: www.bafza.de
Konto der Bundeskasse Trier (zugunsten BAFzA):
Konto 590 010 20, Deutsche Bundesbank
Filiale Saarbrücken BLZ 590 000 00
BIC: MARKDEF1590
IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

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