Die neue Familienpflegezeit
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Die neue Familienpflegezeit
Die neue Familienpflegezeit - Ihre Chance, familiäre Pflege und Beruf zu vereinbaren Was ist Familienpflegezeit? Die Familienpflegezeit ermöglicht Beschäftigten, die nahe Angehörige zu Hause pflegen, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren. Sie können ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren. So können beispielsweise Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit halbieren – und das bei einem Gehalt von 75 % des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten, bekommen aber weiterhin nur 75 % des Gehalts, bis der Vorschuss nachgearbeitet ist. Die Aufstockung des Arbeitsentgelts während der Pflegephase kann durch ein zinsloses Darlehen refinanziert werden, das Arbeitgeber beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen können. Wer kann Familienpflegezeit wahrnehmen? Beschäftigte, die die Familienpflegezeit wahrnehmen möchten, benötigen die Zustimmung ihres Arbeitgebers. Ist dieser einverstanden, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit besteht nicht. Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Familienpflegezeit? Das betriebliche Erfahrungswissen wird erhalten. Arbeitgeber binden ihre Fachkräfte an sich, indem sie ihnen Zeit für Verantwortung gewähren. Die in der Pflegephase benötigten Gehaltsaufstockungen können Arbeitgeber mit einem zinslosen Darlehen staatlich refinanzieren. Zudem erhalten sie Rechtssicherheit über den Ausgleich des bevorschussten Entgelts durch gesetzliche Ausfallgarantien und über eine private Familienpflegezeitversicherung. Welche Unterlagen müssen Arbeitgeber vorlegen, die ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung der Familienpflegezeit beantragen? schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der oder dem Beschäftigten über die Familienpflegezeit Entgeltbescheinigung mit Angabe der arbeitsvertraglichen Wochenstundenzahl der letzten 12 Monate vor Beginn der Familienpflegezeit Bescheinigung über das Bestehen einer Familienpflegezeitversicherung oder Antrag auf Aufnahme der oder des Beschäftigten in eine vom BAFzA abgeschlossene Gruppenversicherung Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit der oder des nahen Angehörigen Wo kann ich mich über die Familienpflegezeit informieren? Weitere Informationen zur Familienpflegezeit erhalten Sie unter www.familien-pflege-zeit.de. Schriftliche Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, 50964 Köln. Besucheranschrift: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 50969 Köln, Sibille-Hartmann-Straße 2 - 8 Servicezeit: montags bis freitags 07:30 - 16:00 Uhr Telefon: 0221 3673-0 Telefax: 0221 3673-4661 Internet: www.bafza.de Konto der Bundeskasse Trier (zugunsten BAFzA): Konto 590 010 20, Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken BLZ 590 000 00 BIC: MARKDEF1590 IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20