Unsere Qualitätsziele
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Unsere Qualitätsziele
Unsere Qualitätsziele – unser Anspruch YFU hat den Anspruch, qualitativ hochwertige Schüleraustauschprogramme durchzuführen. Aus unseren Qualitätszielen geht hervor, welche konkreten Aspekte wir bei unseren Schüleraustauschprogrammen für wichtig erachten und woran sich unsere Arbeit orientiert. Diese Ziele sollen es Jugendlichen, Eltern und Lehrern ermöglichen, die Qualität einzelner Anbieter besser einschätzen und vergleichen zu können. Die genannten Kriterien stellen dabei Ziele dar, die wir zum Großteil bereits erfüllen. In einigen Bereichen arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen noch an der Verbesserung. Unsere Arbeit evaluieren wir fortlaufend, um unserem hohen Anspruch gerecht zu werden, zum Beispiel durch regelmäßige Befragungen aller unserer Teilnehmer. A) Veranstalterbezogene Kriterien 1. Veranstalter (a) Wir erfüllen alle staatlichen Vorgaben für die Durchführung von Schüleraustauschprogrammen in Deutschland und in den jeweiligen Partnerländern. (b) Wir arbeiten nur mit Partnerorganisationen zusammen, die jeweils die in ihren Ländern geltenden staatlichen Vorgaben für die Durchführung von Schüleraustauschprogrammen erfüllen. (c) Wir sind in Deutschland per Telefon und E-Mail sowie persönlich zu üblichen Bürozeiten erreichbar. 2. Ziele und Inhalte (a) Wir verfolgen mit unseren Programmen für Gastschüler und -schülerinnen sowie Gastfamilien Bildungsziele, die dem Gemeinwohl und dem Individuum dienen. (b) Diese Ziele und die Inhalte der Programmdurchführung haben wir schriftlich festgehalten (z.B. in einem Leitbild). (c) Wesentlicher Programmbestandteil ist das Leben in einer Gastfamilie und bei langfristigen Programmen der regelmäßige Schulbesuch. 3. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter (a) Die Mehrheit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei Seminaren und in der Betreuung hat eigene Erfahrung im Zusammenleben mit Menschen aus anderen Kulturen. (b) Wir stellen sicher, dass jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin bei Seminaren mit den inhaltlichen Konzepten für diese Veranstaltung vertraut ist. (c) Wir stellen sicher, dass jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin bei Seminaren über gute Kenntnisse von Lehrmethoden verfügt und diese einsetzt. (d) Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und insbesondere Gruppenleiter und -leiterinnen werden im Hinblick auf die jeweilige Qualifikation für ihre Tätigkeit ausgewählt sowie aus- und fortgebildet. Die Ergebnisse des Auswahl- und Fortbildungsprozesses werden regelmäßig überprüft. 4. Finanzierung der Programme (a) Wir veröffentlichen jährlich, welche Mittel in welchem Umfang zur Finanzierung der Programme und für andere Zwecke verwendet wurden. 5. Auswertung (a) Es erfolgt eine Auswertung aller unserer Programme anhand von quantitativen und qualitativen Kriterien mit allen Gastschülern und -schülerinnen und Gastfamilien sowie auch mit allen an der Programmdurchführung direkt beteiligten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. (b) Im Rahmen der Auswertung wird auch überprüft, ob die Programmarbeit den vorgesehenen Zielen und Inhalten entsprochen hat. Die Ergebnisse dieser Auswertungen finden Eingang in die Überarbeitung unserer Programme, der Seminarkonzepte für unsere Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer sowie der Schulungen unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. B) Programmbezogene Kriterien 1. Werbung (a) Wir präsentieren uns neben einem allgemeinen Auftritt durch Broschüren und eine Internetseite auch persönlich durch viele lokale Ansprechpartner. (b) Unser Werbeauftritt ist ehrlich und genau und stellt insbesondere hinter dem Programm stehende Ziele und Inhalte dar. (c) Unser Werbematerial spezifiziert, welche Erwartungen wir an Gastschüler und -schülerin sowie Gastfamilie stellen (Qualifikationen; Beteiligung an Auswahlprozess, Vorbereitung/Nachbereitung etc., Betreuung). (d) Der Programmpreis und die Höhe der Anzahlung sowie Zahlungstermine sind bereits im Werbematerial angegeben. (e) Alle im Preis enthaltenen Leistungen sind angegeben. (f) Gastfamilien werden nicht durch die Äußerung zur Aufnahme bewegt, ein Gastschüler oder eine -schülerin könne ohne ihre Bereitschaft zur Aufnahme nicht am Programm teilnehmen. 2. Programmbedingungen für deutsche Gastschüler und Gastschülerinnen (a) Der präzise aber allgemeinverständliche Teilnahmevertrag nebst Zahlungsbedingungen ist vorab einsehbar (z.B. auf der Homepage). (b) Für jeden Gastschüler und jede -schülerin wird ein schriftlicher Teilnehmervertrag mit Gastschüler oder -schülerin und Eltern geschlossen. Vor der Unterschrift kommt kein Vertrag zustande (z.B. durch „Anmeldung“ und „Auswahl“). (c) Der Vertrag enthält klare Regeln, wann wir als Veranstalter zurücktreten dürfen. (d) Für den Fall des Rücktritts eines Gastschülers oder einer -schülerin vor Abreise sieht der Vertrag moderate Rücktrittsgebühren von nicht mehr als 15 % des Programmpreises vor. (e) Wir behalten uns nicht vor, den Preis nach Vertragsschluss zu erhöhen (Festpreis). (f) Wir bieten unsere Programme für einen Inklusivpreis an (inkl. Auswahl, Vorbereitung, Flug, Versicherung, Seminare). Alle umfassten Leistungen sind im Vertrag aufgelistet. (g) Indem wir Teil- und Vollstipendien in erheblichem Umfang entsprechend der Bedürftigkeit vergeben, ermöglichen wir jedem geeigneten Bewerber und jeder geeigneten Bewerberin die Programmteilnahme auch bei nicht ausreichenden finanziellen Mitteln. 3. Auswahl der Gastschüler, -schülerinnen und Gastfamilien (a) Jeder Gastschüler und jede -schülerin sowie jede Gastfamilie bewirbt sich nicht nur schriftlich, sondern nimmt zusätzlich an einem persönlichen Interview teil. Für die Gastfamilie findet dieses Interview zu Hause statt. (b) Jede Gastfamilie sowie jeder Gastschüler und jede -schülerin werden nach dem Programm angemessenen Kriterien sorgfältig ausgewählt. Für den Gastschüler und die -schülerin werden insbesondere seine/ ihre Anpassungsfähigkeit und -bereitschaft geprüft. (c) Das Auswahlverfahren ist lange genug vor Abreise abgeschlossen, damit angemessene Zeit zur Vorbereitung für Gastschüler/in und Gastfamilie verbleibt. Gastschüler/in und Gastfamilie erhalten binnen vier Wochen Nachricht, ob der Veranstalter ihr oder ihm einen Programmplatz oder einen Gastschüler anbieten kann. (d) Jeder an dem Auswahlverfahren beteiligte Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ist im Hinblick auf den Auswahlprozess geschult. 4. Vorbereitung der Gastschüler und Gastfamilien (a) Eine angemessene Vorbereitung für jeden Gastschüler und jede -schülerin, alle Eltern und jede Gastfamilie findet vor Abreise und für Gastschüler/innen auch nach Ankunft im Aufnahmeland statt. Insbesondere die Gastfamilie wird vor Aufnahme des Gastschülers / der -schülerin nicht nur ausgewählt, sondern auch vorbereitet. (b) Die Vorbereitung vermittelt dem Gastschüler oder der Gastschülerin, den Eltern und den Gastfamilien die hinter dem Programm stehenden Bildungsziele. Sie dient dazu, eine realistische Erwartungshaltung bei Gastschüler/in, Eltern und Gastfamilie aufzubauen. (c) Die Vorbereitung für deutsche Gastschüler und -schülerinnen vor Abreise dauert mindestens fünf Tage und eine Teilnahme ist für jede/n Gastschüler/in verpflichtend. (d) Während der Vorbereitung für den Gastschüler oder die -schülerin werden die für Jugendliche wichtigen Vorschriften im Aufnahmeland erläutert. (e) Nach Ankunft im Aufnahmeland findet für den Gastschüler oder die -schülerin eine Orientierungsveranstaltung vor Ort statt. (f) Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin bei Vorbereitungsveranstaltungen wird zuvor durch qualifizierte und erfahrene Trainer und Trainerinnen anhand von Konzepten geschult, die auf Erfahrungen in der Betreuung von Gastschülern und -schülerinnen beruhen. (g) Gastschülern und -schülerinnen, Gastfamilien und Betreuern werden allgemeine schriftliche Informationsmaterialien und aktuelle Länderinformationen mit speziellem Fokus auf der Situation von Austauschschülern und -schülerinnen (z.B. Ländermappen) zur Verfügung gestellt; diese werden regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. (h) Wir unterstützen und betreuen den Gastschüler und die -schülerin sowie die Eltern auch außerhalb der Vorbereitungsveranstaltung; wir helfen insbesondere bei der Visumsbeschaffung, bei technischen Fragen usw., soweit erforderlich. 5. Zuordnung (a) Die Gastfamilie geben wir dem Gastschüler oder der -schülerin regelmäßig bis zwei Wochen vor Antritt des Aufenthaltes bekannt. Im Ausnahmefall erfolgt die Information spätestens bis 48 Stunden vor der zuletzt geplanten Abreise. (b) Eine Genehmigung der Gastschule zum Schulbesuch liegt vor Ankunft des Gastschülers oder der -schülerin vor. 6. Transport (a) Wir informieren die Gastfamilie und den Gastschüler oder die –schülerin sowie die Eltern rechtzeitig über Ankunfts- und Abfahrtszeiten. (b) Jeder Gastschüler und jede -schülerin wird vom Ankunftsflughafen/-bahnhof etc. durch eine/n Betreuer/in oder die Gastfamilie abgeholt. 7. Unterbringung (a) Der Gastschüler oder die -schülerin ist während des gesamten Aufenthaltes in einer Gastfamilie untergebracht. (b) Die Gastfamilie erhält kein Entgelt für die Aufnahme eines Gastschülers oder einer -schülerin. (c) Die Gastfamilie ist bereit und in der Lage, den Gastschüler oder die Gastschülerin in das Familienleben zu integrieren. (d) Die Gastfamilie beaufsichtigt und betreut den Gastschüler oder die -schülerin, z.B. ist sie regelmäßig zu Hause. (e) Die Gastfamilie bietet eine angemessene Unterbringung, insbesondere die übliche Verpflegung und ein eigenes Bett für den Gastschüler oder die -schülerin. (f) Besondere Unterbringungen (z.B. „Single Placement“) erfolgen nur mit Zustimmung des Gastschülers oder der -schülerin und der Eltern. (g) Ein Wechsel der Gastfamilie ist möglich und wird im Rahmen der Betreuung ausdrücklich als eine Option berücksichtigt. (h) Es besteht während des gesamten Aufenthaltes die Möglichkeit und die Verpflichtung für den Gastschüler oder die -schülerin, eine dem Alter und soweit möglich auch der Vorbildung angemessene Schule zu besuchen. 8. Betreuung (a) Wir bieten dem Gastschüler oder der -schülerin, der Gastfamilie und den Eltern eine Betreuung während der gesamten Dauer des Aufenthaltes an. (b) YFU Deutschland und unsere Partnerorganisation im Aufnahmeland sind während üblicher Bürozeiten und ergänzend für Gastschüler und -schülerinnen sowie Gastfamilien auch 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag über eine Notrufnummer erreichbar. (c) Die Betreuung der Gastfamilie und des Gastschülers oder der -schülerin erfolgt persönlich durch eine/n Mitarbeiter/in vor Ort, der/die regelmäßig erreichbar ist. (d) Der Betreuer oder die Betreuerin ermittelt auf Anforderung zügig die erforderlichen Informationen. Er/Sie bietet dem Gastschüler oder der -schülerin und der Gastfamilie eine sofortige und individuell auf die konkreten Umstände ausgerichtete Beratung. (e) Jeder Betreuer und jede Betreuerin ist im Hinblick auf mögliche interkulturelle Schwierigkeiten im Zusammenleben zwischen Gastfamilie und Gastschüler/in sowie sonstige Belange des Gastschülers oder der -schülerin geschult und erfahren oder kann bei fehlender eigener Erfahrung auf andere, erfahrene Betreuer oder Betreuerinnen zurückgreifen. (f) Die individuelle Betreuung erfolgt orientiert an den mit dem Programm verfolgten Bildungszielen und wird ergänzt durch Seminare und Treffen für Gastschüler und -schülerinnen sowie Gastfamilien. (g) Die Betreuungsarbeit und ihre Ergebnisse werden vom Betreuer oder von der Betreuerin für jeden Gastschüler und jede -schülerin sowie jede Gastfamilie gesondert dokumentiert. 9. Problemmanagement (a) YFU Deutschland oder die Partnerorganisation reagieren angemessen und schnell auf Beschwerden/ Abhilfeverlangen eines Gastschülers, einer -schülerin oder der Eltern; bei Mängeln der versprochenen Leistungen hilft unsere Partnerorganisation sofort ab (z.B. durch Vermittlung einer neuen Schule oder neuen Gastfamilie). (b) Abhilfeverlangen des Gastschülers oder der -schülerin und ergriffene Maßnahmen teilen wir den Eltern umgehend mit. (c) Es gibt adäquate Pläne zum Umgang mit Notfallsituationen. (d) YFU Deutschland und die Partnerorganisationen bemühen sich, Jugendliche vor Missbrauchssituationen jeglicher Art während der gesamten Programmdurchführung und im Rahmen anderer Vereinsaktivitäten zu schützen. Dazu thematisieren sie mögliche Missbrauchssituationen, bilden die eigenen Mitarbeiter fort, stellen fachliche kompetente Hilfe zur Verfügung und führen konkrete Präventionsmaßnahmen durch. 10. Versicherung (a) Jeder Gastschüler und jede -schülerin ist angemessen kranken- und unfallversichert und eine evt. notwendige gesonderte Versicherung ist bereits im Programmpreis enthalten. 11. Nachbereitung (a) Eine Nachbereitungsveranstaltung von mind. einem Seminartag wird nicht später als 3,5 Monate nach Abschluss des Aufenthaltes sowohl dem Gastschüler oder der -schülerin als auch der Gastfamilie angeboten. Wir bieten darüber hinaus allen Teilnehmern die Möglichkeit der langfristigen Nachbereitung durch Mitarbeit an den Programmen. (b) Die Nachbereitungsveranstaltung ermöglicht dem Gastschüler oder der -schülerin und der Gastfamilie eine Evaluation des Erlebten nach Abschluss des Aufenthaltes.