Ganzkörper-Schwingungen an Arbeitsplätzen
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Ganzkörper-Schwingungen an Arbeitsplätzen
0172 Ausgabe 10/2014 617.0-IFA:638.222 Ganzkörper-Schwingungen an Arbeitsplätzen – Gefährdungsermittlung Problem In der EU-Richtlinie 2002/44/EG „Vibrationsschutz“ werden zur Ermittlung des ExpositionsGrenzwertes und des Expositions-Auslösewertes zwei Verfahren als gleichwertig vorgeschlagen: die Äquivalente Dauerbeschleunigung für einen Zeitraum von acht Stunden oder der Vibrationsdosiswert (VDV). Beide Verfahren können jedoch bei gleicher Schwingungseinwirkung am Arbeitsplatz zu unterschiedlichen Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung führen. Aktivitäten Erdbaumaschine Zum Vergleich beider Verfahren sollte die Schwingungsbelastung auf mehreren Arten von mobilen Maschinen (Geländefahrzeugen, Erdbaumaschinen, Traktoren, Eisenbahn-Lokomotiven etc.) mit beiden Methoden ermittelt werden. Dazu wurden mithilfe vorhandenen Messdatenmaterials für gleichförmige Fahrt und für Fahrt mit stoßhaltiger Schwingungsbelastung die Äquivalente Dauerbeschleunigung für einen Zeitraum von acht Stunden und der Wert der Vibrationsdosis (VDV) bestimmt. Die Abweichungen werden bei stoßhaltigen Schwingungen sehr groß. So ergab sich beispielsweise für die Messrichtung Wirbelsäule auf dem Sitz eines Geländefahrzeuges beim Heranziehen des Vibrationsdosiswertes bereits nach acht Minuten Fahrt eine Überschreitung des Expositions-Auslösewertes. Die Äquivalente Dauerbeschleunigung für einen Zeitraum von acht Stunden erreichte im gleichen Zeitraum erst etwa 32 % des entsprechenden Expositions-Auslösewertes. Ergebnisse und Verwendung Auch für gering stoßhaltige Schwingungen nach ISO 2631-1 kommt es mit beiden Auswerteverfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen. In vielen, jedoch nicht in allen Fällen führt der Vibrationsdosiswert zur schärferen Beurteilung. Unterschiede in vergleichbarer Größenordnung traten für einen Traktor beim Eggen auf der Ackerscholle und für Radlader und Planierraupen bei schwingungsintensiven stoßhaltigen Arbeitsverrichtungen auf. Abweichende Ergebnisse ergaben sich auch für Eisenbahn-Lokomotiven bei schlechtem Gleis- und Sitzzustand. Ausgabe 0172 10/2014 . Es ist daher festzustellen, dass die gleichwertig nebeneinander geltenden Beurteilungsverfahren nach EU-Richtlinienvorschlag für die Gefährdungsbeurteilung häufig zu unterschiedlichen Beurteilungsergebnissen führen. Fachliche Anfragen IFA, Fachbereich 4: Arbeitsgestaltung – Physikalische Einwirkungen Nutzerkreis Unternehmen, Arbeitsschutzorganisationen Herausgeber und Druck: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin ISSN (Internet): 2190-006X ISSN (Druckversion): 2190-0051 Bearbeitet von: Dr. rer. nat. Jörg Rissler Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin Tel. 02241 231-02/Fax: -2234 E-Mail: [email protected], Internet: www.dguv.de/ifa