Ganzkörper-Schwingungen an Arbeitsplätzen

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Ganzkörper-Schwingungen an Arbeitsplätzen
0172
Ausgabe 10/2014
617.0-IFA:638.222
Ganzkörper-Schwingungen an Arbeitsplätzen –
Gefährdungsermittlung
Problem
In der EU-Richtlinie 2002/44/EG „Vibrationsschutz“ werden zur Ermittlung des ExpositionsGrenzwertes und des Expositions-Auslösewertes
zwei Verfahren als gleichwertig vorgeschlagen: die
Äquivalente Dauerbeschleunigung für einen
Zeitraum von acht Stunden oder der Vibrationsdosiswert (VDV). Beide Verfahren können jedoch
bei gleicher Schwingungseinwirkung am Arbeitsplatz zu unterschiedlichen Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung führen.
Aktivitäten
Erdbaumaschine
Zum Vergleich beider Verfahren sollte die
Schwingungsbelastung auf mehreren Arten von
mobilen Maschinen (Geländefahrzeugen, Erdbaumaschinen, Traktoren, Eisenbahn-Lokomotiven etc.) mit beiden Methoden ermittelt werden.
Dazu wurden mithilfe vorhandenen Messdatenmaterials für gleichförmige Fahrt und für Fahrt mit
stoßhaltiger Schwingungsbelastung die Äquivalente Dauerbeschleunigung für einen Zeitraum von
acht Stunden und der Wert der Vibrationsdosis
(VDV) bestimmt.
Die Abweichungen werden bei stoßhaltigen
Schwingungen sehr groß. So ergab sich beispielsweise für die Messrichtung Wirbelsäule auf
dem Sitz eines Geländefahrzeuges beim Heranziehen des Vibrationsdosiswertes bereits nach
acht Minuten Fahrt eine Überschreitung des Expositions-Auslösewertes. Die Äquivalente Dauerbeschleunigung für einen Zeitraum von acht Stunden erreichte im gleichen Zeitraum erst etwa 32 %
des entsprechenden Expositions-Auslösewertes.
Ergebnisse und Verwendung
Auch für gering stoßhaltige Schwingungen nach
ISO 2631-1 kommt es mit beiden Auswerteverfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen. In vielen,
jedoch nicht in allen Fällen führt der Vibrationsdosiswert zur schärferen Beurteilung.
Unterschiede in vergleichbarer Größenordnung
traten für einen Traktor beim Eggen auf der
Ackerscholle und für Radlader und Planierraupen
bei schwingungsintensiven stoßhaltigen Arbeitsverrichtungen auf. Abweichende Ergebnisse ergaben sich auch für Eisenbahn-Lokomotiven bei
schlechtem Gleis- und Sitzzustand.
Ausgabe 0172 10/2014
.
Es ist daher festzustellen, dass die gleichwertig
nebeneinander geltenden Beurteilungsverfahren
nach EU-Richtlinienvorschlag für die Gefährdungsbeurteilung häufig zu unterschiedlichen
Beurteilungsergebnissen führen.
Fachliche Anfragen
IFA, Fachbereich 4: Arbeitsgestaltung –
Physikalische Einwirkungen
Nutzerkreis
Unternehmen, Arbeitsschutzorganisationen
Herausgeber und Druck:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
(DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin
ISSN (Internet): 2190-006X
ISSN (Druckversion): 2190-0051
Bearbeitet von: Dr. rer. nat. Jörg Rissler
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin
Tel. 02241 231-02/Fax: -2234
E-Mail: [email protected], Internet: www.dguv.de/ifa

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