„Immobilienrecht in Italien“
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„Immobilienrecht in Italien“
Dr. Michael Buse Rechtsanwalt u. Avvocato „Immobilienrecht in Italien“ 5. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress - Italien 2010 Florenz, 30. September und 1. Oktober 2010 www.buse.eu Mailand – München 1 Grundstücksrecht (1/5) Mit Ausnahme insbesondere der Provinzen Bozen, Görz, Trient und Triest gibt es kein Grundbuch sondern • Catasto/Kataster, das Steuerzwecken dient • Registri immobiliari/Grundstücksverzeichnisse, die personenbezogen sind, die Eigentumsverhältnisse nicht bescheinigen und nur eingeschränkten öffentlichen Glauben besitzen (insbesondere Vorrang zwischen mehreren Erwerbern) • Ausnahme ist das sog. sistema catastale tavolare (libro fondiario), das konstitutiv ist und öffentlichen Glauben besitzt. www.buse.eu Mailand – München 2 Grundstücksrecht (2/5) Eigentum • zur Übertragung ist Einigung ausreichend, Eintragung ist nicht erforderlich • Ausnahme Tavolarsystem: Erwerb durch „intavolazione“, Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs (positive und negative Wirkung) • einfache Schriftform ausreichend www.buse.eu Mailand – München 3 Grundstücksrecht (3/5) Wohnungseigentum • Sonder- und gemeinschaftliches Eigentum • Gemeinschaft der Wohnungseigentümer • Hausordnung • Verwalter • Haftung des Erwerbers für Beitragsrückstände „aus dem laufenden und dem vorhergehenden Jahr“ (Art. 63 Abs. 2 disp. att. Codice Civile) www.buse.eu Mailand – München 4 Grundstücksrecht (4/5) Timesharing Art. 69 bis 81 Codice del consumo Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005 www.buse.eu Mailand – München 5 Grundstücksrecht (5/5) beschränkt dingliche Recht • Grunddienstbarkeiten können außerhalb der Grundstücksverzeichnisse bestehen. Ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb ist nicht möglich. • Bestellung durch Vertrag Wirksamkeitsvoraussetzung) oder Testament (Katasterangaben • Erwerb durch Ersitzung auch an Grunddienstbarkeiten möglich (Besitz 20 Jahre, bei Gutgläubigkeit und Eintragung 10 Jahre) www.buse.eu Mailand – München 6 Grundpfandrechte • das italienische Recht kennt nur die akzessorische Hypothek keine Grundschuld • Bestellung durch (ein- oder mehrseitigen) Rechtsakt und Eintragung • Kassationsgerichtshof Großer Senat: Urteil vom 22. Februar 2010 Nr. 4077 Keine Hypothek für weniger als 8.000,00 €? Gilt wohl nur für Steuerforderungen wwww.buse.eu Mailand – München 7 Makler Abgrenzung • Makler – “Mediatore tipico” oder “atipico” - als neutraler Interessenmittler oder als Vertreter der Interessen einer Partei • Gelegenheitsvermittler (“Procacciatore”) Berufsmakler müssen öffentlich Mindestvoraussetzungen erfüllen rechtlich bestimmte Maklerlohn • je nach Art. des Auftrags Anspruch gegen beide Parteien oder nur den eigenen Auftraggeber www.buse.eu Mailand – München 8 Vorvertrag • • • • • • • schuldrechtliche Bindungswirkung! beidseitig „compromesso“ - einseitig „proposta d’acquisto“ „opzione di vendita“ etc. Beschreibung Kaufgegenstand: mind. Anschrift, genaue Gebäudebeschreibung, Katasterangaben „Caparra“: Draufgabe, Reugeld keine Barzahlung bei Kauf zu errichtender Bauwerke vom Bauherr: Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft und einer Gebäudeschadensversicherung Möglichkeit der Registrierung des Vorvertrags in öffentlich beurkundeter oder beglaubigter Form (Art. 2645-bis Codice Civile / Wirkungen ähnlich Auflassungsvormerkung) www.buse.eu Mailand – München 9 Hauptvertrag Inhalt • Kaufgegenstand • Kaufpreis • Problem „Unterverbriefung“ • seid 1. Januar 2006 „prezzo valore“ soweit: keine Umsatzsteuerpflicht Käufer ist Privatperson und Erwerb gehört nicht zur gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Wertansatz für Notarkosten um 30% reduziert Angabe der Zahlungsmodalitäten (keine Barzahlung) und evtl. Maklercourtage • Nachweis der formellen Baurechtmäßigkeit oder eidesstattliche Versicherung, dass Bebauung vor dem 1. September 1967 erfolgt ist. • Steuerliche Angaben • öffentliche Bauabnahme („agibilità”) • Erklärung zur Gesetzmäßigkeit der Anlagen, Vorlage der Gebrauchs- und Instandhaltungshinweise • Angaben zum Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz • Angabe, ob Steuervergünstigungen in Anspruch genommen wurden www.buse.eu Mailand – München 10 gesetzliche Vorkaufsrechte mit dinglicher Wirkung insbesondere zu Gunsten: • des Mieters von Wohnraum • zu Gunsten landwirtschaftlich genutzter Nachbargrundstücke www.buse.eu Mailand – München 11 Konkursanfechtung Voraussetzungen • Verkäufer ist Unternehmer • Verkauf innerhalb eines Jahres vor Konkurseröffnung und Käufer kannte Insolvenzreife Rechtsfolgen • Grundstück fällt zurück an die Masse • Rückzahlungsanspruch ist nichtbevorrechtigte Konkursforderung www.buse.eu Mailand – München 12 Dr. Michael Buse Rechtsanwalt und Avvocato Jahrgang 1962, erstes Staatsexamen Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau 1986, zweites Staatsexamen Stuttgart 1989, Laurea in Giurisprudenza staatliche Universität Mailand 1995, Eignungsprüfung für Rechtsanwälte Rom 1995, Diplom im Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht private Wirtschaftsuniversität Bocconi Mailand 1996, Master im Versicherungsrecht (wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Mario Bin) 2008/2009, wissenschaftlicher Assistent an der Universität Freiburg 1987 bis 1989, Doktorand Prof. Dr. Rainer Frank (Freiburg) und Prof. Dr. Francesco Denozza (Mailand), Promotion mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zum Verschmelzungsrecht, zugelassen an allen italienischen Gerichten, allen deutschen Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht München. Mitglied der Anwaltskammern Mailand und München. Verschiedene Veröffentlichungen, Vorträge und Seminarleitungen, Schiedsrichtertätigkeit sowie Vizepräsident der Deutsch-Italienischen Handelskammer Mailand. Sprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch www.buse.eu Mailand – München 13 Kontakt: Büro Mailand Büro München Via Monte Napoleone 21 Karlstrasse 35 20121 Milano 80333 München Tel.: +39 02 795497 +49 89 53889680 Fax.: +39 02 795548 +49 89 53889681 [email protected] www.buse.eu Mailand – München 14