Informationspapier zum Flughafen Lahr

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Informationspapier zum Flughafen Lahr
Informationspapier zum Flughafen Lahr
I.
Erwerb der 201 ha Flugbetriebsflächen
Nach den Gemeinderatsbeschlüssen vom 26.09.2011 zur Aufnahme von Kaufverhandlungen und vom 10.12.2012 zur Bestätigung der Verhandlungsergebnisse wurde der Kaufvertrag zum Erwerb von 201 ha Flugbetriebsflächen am
11.12.2012 unterzeichnet. Die Zahlung des Kaufpreises von 3,4 Mio. Euro erfolgte vertragsgemäß zum 15.02.2013. Einschließlich Nebenkosten bezahlte die
Stadt ca. 3,6 Mio. Euro. Nach Durchführung erforderlicher Vermessungsarbeiten,
die aufgrund der notwendigen Abgrenzung der ehem. französischen Hausmülldeponie, welche auf Gemarkung Schuttern liegt, wurde die Stadt Lahr zum
29.05.2013/21.08.2013 nach erfolgtem Eintrag in die Grundbücher formal Eigentümerin der Flächen.
Der Vertrag der Stadt mit der BImA enthält Nachzahlungspflichten, die unter bestimmten Voraussetzungen für den Fall einer anderweitigen als einer fliegerischen Nutzung greifen und eine zeitlich degressive Staffelung enthalten.
Der Gemeinderatsbeschluss zum Erwerb erfolgte einstimmig. Die Fraktionen haben in einem gemeinsamen Pressegespräch der Stadt und der BImA betont,
dass die Stadt sich mit dem Erwerb der Flugbetriebsflächen strategische inhaltliche Entwicklungsmöglichkeiten sichert. Gleichzeitig hält sie erstmals selbst
Steuerungsmöglichkeiten zur fliegerischen Nutzung (durch entsprechende Vertragsgestaltung mit einem Flughafenbetreiber) in der Hand.
In einer großen Mehrheit verfolgt der Gemeinderat das Ziel, die fliegerische Option der Flächen aufrecht zu erhalten unter Wahrung aller luftverkehrsrechtlichen
Genehmigungen (Verkehrslandeplatz 20 to., Frachtflüge, Flüge für Europa-ParkBesucher).
Die eigene Betreiberschaft des Flugbetriebs schließen sowohl der Gemeinderat als auch die Stadtverwaltung seit langem und auch weiterhin für die
Zukunft aus.
Die Stadt hat mit der IGZ GmbH am 12.03.2013 einen vorläufigen Bewirtschaftungsvertrag geschlossen, der die vorläufige Bewirtschaftung der 201 ha Erwerbsflächen regelt. Damit kann das Gesamtareal von ca. 600 ha (abzüglich bereits veräußerter Flächen) aus einer Hand heraus bewirtschaftet werden. Dieser
vorläufige Bewirtschaftungsvertrag enthält hinsichtlich der fliegerischen Nutzung
einen Entscheidungsvorbehalt seitens der Stadt Lahr. Der Vertrag wird derzeit
im Hinblick auf eine endgültige Regelung überarbeitet und danach dem Gemeinderat am 16.12.2013 zur Entscheidung vorgelegt werden.
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II.
Insolvenzsituation der BFAL GmbH von Februar bis September 2013
Nachdem die englische Investorengruppe Integeral die BFAL GmbH erst im Juni
2012 mittels der Trägergesellschaft Flugplatz Lahr Beteiligungen GmbH übernommen hatte, hat die BFAL GmbH am 31.01.2013 Insolvenzantrag gestellt. Es
war zunächst offen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies war eine äußerst kritische Situation für die Weiterführung der fliegerischen Nutzung, denn
damit waren die luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen ("Lizenzen") unmittelbar
bedroht.
Entscheidend, dass der Flughafen Lahr nicht sofort geschlossen, sondern
das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren zum 01.04.2013 eröffnet hat,
waren folgende Faktoren:
- Aussetzung der Betriebspflicht durch das Regierungspräsidium Freiburg, da
Aussicht auf spätere Fortsetzung des Flugbetriebs bestand
- Festsetzung des Zerschlagungswertes in ausreichender Höhe
- Sicherstellung eines Minimalflugbetriebs durch den Insolvenzverwalter
- Laufende Finanzierung des Minimalflugbetriebs durch die Firmen Herrenknecht und Europa-Park
- Finanzielles Engagement der Stadt Lahr in Höhe von 20.000 Euro pro Monat
für die Aufrechterhaltung des Instrumentenlandeanflugsystems (ILS). Die Leistungen der Stadt Lahr erfolgten in Form eines Zuwendungsbescheides.
- Pachtverzicht der IGZ GmbH auf Rechnung Stadt Lahr, d.h. der Abmangel der
IGZ GmbH wird im Rahmen des bestehenden vorläufigen Bewirtschaftungsvertrages abgedeckt. Zusätzlich wurden die Nebenkosten ebenfalls durch die
IGZ GmbH auf Rechnung der Stadt Lahr getragen.
Außerdem wurde das renommierte Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) mit der Durchführung einer Markterkundung und Investorensuche für den Flugbetrieb beauftragt. Dies war nicht nur für die tatsächliche Zukunftsperspektive von Bedeutung, sondern auch dafür; dass das für die
Fluglizenzen zuständige Regierungspräsidium Freiburg die Betriebspflicht begründet aussetzen konnte (s.o.). Daneben ist die Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens bei der Beauftragung eines
Flughafenbetreibers aus Gründen des zwingend zu beachtenden europäischen
Primärrechts erforderlich. Ohne eine solche Markterkundung hätte die Stadt Lahr
gegen Vergaberechtsgrundsätze verstoßen und die Beauftragung eines Flughafenbetreibers wäre schwebend unwirksam gewesen.
Der Gemeinderatsbeschluss vom 08.04.2013 umfasste u.a. die Ermächtigung,
Zahlungen zur Erhaltung der zertifizierten Flugsicherung mit Instrumentenlandesystem (ANSP-Zeugnis) zu leisten. Für einen Zeitraum vom 01.05.2013 –
31.03.2014 wurde die Ermächtigung erteilt, hierfür Zahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 220.000 Euro zu leisten und auf eine Pacht und die Weitergabe
von Nebenkosten zu verzichten.
Der Pachtverzicht beinhaltete nicht alle Gebäude und Flächen des 201 ha umfassenden Erwerbsgeländes. Teilweise bestanden Unterpachtverhältnisse, die
teilweise heute in reguläre Miet- und Pachtverhältnisse mit der IGZ GmbH übergeführt wurden. Deren Einnahmen kamen, soweit nicht unmittelbar den fliegerisch genutzten Flächen zugeordnet, der Stadt Lahr zugute.
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Diese Einnahmen wirken sich positiv auf das Betriebsergebnis im Rahmen des
vorläufigen Bewirtschaftungsvertrags aus.
Am 07.08.2013 hat der Insolvenzverwalter angekündigt, die Einberufung einer
Gläubigerversammlung auf den 27.08.2013 zu beantragen, um eine Entscheidung über das Insolvenzverfahren und die Zukunft der Betreiberschaft herbeizuführen.
Die Einberufung der Gläubigerversammlung erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Das Insolvenzgericht hat diesem Antrag stattgegeben und die Gläubigerversammlung einberufen.
Daraufhin hat der Gemeinderat am 20.08.2013 folgenden Beschluss gefasst:
- Auszug „Zur Offenhaltung der Option der fliegerischen Nutzung am Lahrer Flughafen
sollen durch die Stadtverwaltung Lahr geeignete Maßnahmen ergriffen werden. […]:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen
für den Übertrag der luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen, die derzeit
die BFAL GmbH hält, auf die Stadt Lahr.
2. Die Ermächtigung umfasst vor allem:
a) Gegenüber dem Insolvenzverwalter im Hinblick auf die vom Insolvenzgericht auf den 27. August 2013 terminierte Gläubigerversammlung ein Gebot zum Erwerb der derzeit von der BFAL GmbH gehaltenen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen abzugeben oder anzukündigen und zum Erwerb der für die fliegerische Nutzung notwendigen technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenstände, soweit dies
sinnvoll erscheint.
b) Beim Regierungspräsidium Freiburg auf eine entsprechende luftverkehrsrechtliche Änderungsgenehmigung hinzuwirken und ggf. einen
entsprechenden förmlichen Antrag zu stellen, falls eine Entscheidung
darüber nicht bis zur nächsten regulären GR – Sitzung zurückgestellt
werden kann.
[…]
Die Stadtverwaltung hat mit Schreiben vom 23.08.2013 ein Angebot zum Erwerb
der luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen sowie des gesamten Anlagevermögens der BFAL GmbH unterbreitet.
Die Gläubigerversammlung hat am 27.08.13 dem in der Versammlung noch
leicht veränderten Angebot der Stadt Lahr den Zuschlag erteilt.
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III.
Vorbereitung der neuen Betreibersituation
im Handlungs- und Entscheidungszeitraum 27. August bis 30. September
2013 für die Zeit ab 01. Oktober 2013
Entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderats, die fliegerische Option zu
sichern, galt es ab dem 27.08.2013 bis spätestens 30.09.2013 folgende formellund materiellrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Flugbetrieb ab
01.10.2013 zu gewährleisten:
- Halten der Lizenzen durch die Stadt Lahr (oder GmbH)
- Bewirtschaftung der Flächen durch die IGZ GmbH im Auftrag der Stadt Lahr
- Vertragliche Übernahme des Flugbetriebs und Sicherstellung der Betriebspflicht durch einen Flughafenbetreiber
- Weitestgehende Übernahme des Haftungsrisikos aus dem Flugbetrieb durch
den Flughafenbetreiber
- Wirtschaftliche Regelung der Nutzung von Lizenzen, Flächen, Gebäuden, Anlagevermögen und Übergabemodalitäten bei Folgebetreiberschaft
Diese Voraussetzungen wurden wie folgt umgesetzt
- Gemeinderatsbeschluss am 23.09.2013 zur Gründung der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH mit dem Zweck der Haftungsbegrenzung für die
Stadt Lahr sowie Nutzbarmachung steuerlicher Vorteile.
- Antrag an das Regierungspräsidium Freiburg zur Übertragung der Genehmigungen auf die Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH. Das Regierungspräsidium Freiburg hat der Holding mit Schreiben vom 30.09.2013 und Wirkung zum 01.10.13 die luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen übertragen.
- Abschluss eines Pachtvertrages mit der Betreibergesellschaft am 30.09.13 ,
der die Nutzung der Flächen und des Anlagevermögens regelt.
- Abschluss eines Betreibervertrages am 30.09.13, der die Nutzung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen, die Aufrechterhaltung der technischen
Standards und Übertragung des Flugbetriebs auf einen neuen Betreiber regelt.
Weitere Verträge sind:
- Kaufvertrag zwischen der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH und
dem Insolvenzverwalter zum Erwerb der luftverkehrsrechtlichen Lizenzen sowie des Anlagevermögens (vgl. GR-Beschluss 20.08.2013; Gläubigerversammlung 27.08.2013)
- Vorläufiger Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Stadt Lahr und der IGZ
GmbH über die Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen vom 12.03.2013
(s.o.)
- Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding
GmbH und IGZ GmbH über die Bewirtschaftung des übernommenen Anlagevermögens
Ein Schaubild der gesamten vertraglichen Situation ist als Anlage 1 beigefügt.
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IV.
Vertragsinhalte und wirtschaftliche Betrachtung
1) Pacht- und Betreibervertrag mit Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG
(Herrenknecht) seit dem 01. Oktober 2013
Aus formalen Gründen sind die vertraglichen Regelungen mit der Lahrer
Flugbetriebs GmbH & Co. KG (Herrenknecht) in mehreren Verträgen geregelt. Wirtschaftlich gesehen sind sie als Einheit zu betrachten. Soweit es sich
von kommunaler Seite um die Vertragspartner IGZ GmbH und Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH handelt, betrifft das wirtschaftliche Ergebnis
dieser Vertragspartner aus den Vorgängen dieser Gemeinderatsvorlage
schlussendlich die Stadt Lahr. Deshalb werden in diesem Vorlagenabschnitt
die Verpflichtungen, Risiken und Chancen zur besseren Übersichtlichkeit der
Stadt Lahr zugeordnet.
a) Pachtgegenstand:
- An den Flughafenbetreiber verpachtet ist lediglich ein Teil der erworbenen Fläche. Insbesondere einige Gebäude ohne direkten Bezug zum
Flugbetrieb sind vermietbar und teilweise vermietet.
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In Anlehnung an übliche Vermieterpflichten obliegt der Stadt grundsätzlich die Instandhaltung der Bausubstanz, wobei die Pflichten der Stadt
inhaltlich und betragsmäßig limitiert sind.
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Der Flughafenbetreiber bezahlt für die Nutzung der Lizenzen sowie die
Überlassung des Geländes und des Anlagevermögens ein angemessenes Entgelt.
b) Zuständigkeit und Risiken der Stadt Lahr
Ein Flughafen stellt eine besonders komplexe Infrastruktur dar, die PachtSonderregelungen erfordert. Die Vermieterpflichten der Stadt Lahr sind deshalb gedeckelt.
Das Haftungsrisiko für Flugbetrieb ist lediglich als Restrisiko (versichert,
soweit versicherbar; sehr unwahrscheinlich und durch das "Haftungsschott"
der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH begrenzt) vorhanden.
Das Haftungsrisiko für Flächen, Gebäude und Anlagevermögen, soweit es
nicht im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb steht, ist versichert.
→ Kosten und Risiken der Stadt aus 1)b) fließen in das Bewirtschaftungsergebnis ein, das die IGZ GmbH bzgl. Flugbetriebsflächen der Stadt vorlegen
wird.
c) Zuständigkeit und Risiken der Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG
(Herrenknecht)
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Betriebskostenrisiko
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Einnahmenrisiko
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Investitionsrisiko
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Risiko Personal- und Personalfolgekosten
-
Haftungsrisiko bzgl. des Betriebs (im Innenverhältnis zur Stadt)
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d) Vertragsbeendigung
Grundgedanke dabei ist, dass die Lizenzen und das Anlagevermögen an
einen Folgebetreiber übergeben werden. In diesem Fall erhält der Flughafenbetreiber eine Gewinnbeteiligung, die maximal das doppelte Betriebsdefizit beträgt und auf maximal 600.000 Euro gedeckelt ist.
Wichtig: Voraussetzung ist also, dass die Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co.
KG (Herrenknecht) sowohl alle Lizenzen aufrecht erhält und dass der Übernehmer auch alles übernimmt. Erfolgt keine Übernahme, so trägt die Stadt
auch keine Betriebskostendefizite. Die von der Firma Herrenknecht während der Insolvenz der BFAL GmbH für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs getätigten Aufwendungen werden nicht angerechnet.
2) Gesamtschau der getätigten Aufwendungen und Investitionen seit dem
Flächenerwerb
Für den Erwerb der Flugbetriebsflächen und der aufstehenden Gebäude hat
die Stadt Lahr zum 15.02.2013 laut Kaufvertrag 3,4 Mio. € bezahlt. Inklusive
der Nebenkosten beträgt der Erwerbspreis ca. 3,6 Mio. €.
Der Erwerb der Flugbetriebsflächen war bereits im Haushaltsplan 2013 veranschlagt worden. Der Haushaltsansatz beläuft sich auf 3.600.000 Euro.
Bei der Gründung der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH war
Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro zu leisten.
Daneben wurden die erteilten Fluglizenzen sowie das Anlagevermögen der
BFAL GmbH erworben. Der Erwerb erfolgte durch das gegründete Tochterunternehmen der Stadt Lahr, die Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH.
Für die Zeit zwischen April und September 2013 hat die Stadt Lahr für die
Erhaltung der zertifizierten Flugsicherung mit Instrumentenlandesystem
(ANSP-Zeugnis) einen Betrag in Höhe von insgesamt 120.000 Euro aufgewandt (vgl. Beschluss des Gemeinderats vom 08.04.2013). Die Ermächtigung, Aufwendungen hierzu zu leisten, lag bei einer Summe von bis zu
240.000 Euro. Die Leistung der Stadt Lahr erfolgte in beihilferechtlich zulässiger Weise im Rahmen eines Zuwendungsbescheides und Betrauungsaktes.
Der Abschluss eines Betreibervertrages stellt eine Vergabe dar, die zum einen in beihilferechtlich konformer Art und Weise und darüber hinaus in transparenter und diskriminierungsfreier Form zu erfolgen hat. Aus diesem Grund
hat die Verwaltung das renommierte Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) mit der Markterkundung beauftragt. (vgl Beschluss des
Gemeinderats vom 08.04.2013). Neben der reinen Beratungsleistung durch
PwC waren in diesem Zusammenhang auch einige rechtliche Fragestellungen zu klären. Hierfür wurde die Rechtsberatung von PwC, die PwC Legal, in
Anspruch genommen. Zudem wurden im geringen Umfang noch Beratungsleistungen im Bereich Flughafenbetrieb eingekauft. Der gesamte Beratungsaufwand liegt derzeit bei ca. 84.000 Euro.
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Mit vorläufigem Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Stadt Lahr und der
IGZ GmbH vom 12.03.2013 wurde die Bewirtschaftung der erworbenen
Flugbetriebsflächen nebst aufstehenden Gebäuden vertraglich geregelt und
die IGZ GmbH mit der Bewirtschaftung betraut. Der IGZ GmbH sollte dabei
der ungedeckte Aufwand ausgeglichen werden. Aus der Bewirtschaftung der
Flugbetriebsflächen und aufstehenden Gebäude entstand bislang eine Unterdeckung in Höhe von 57.445,02 Euro. Die Hochrechnung auf den
31.12.2013 kommt zum Ergebnis, dass bis zum Jahresende ein ungedeckter
Aufwand in Höhe von rd. 86.000 Euro entstehen wird.
Die Gründe für dieses Defizit liegen darin, dass in der Insolvenzphase und
des vom Insolvenzverwalter aufrecht erhaltenen Interimsbetriebes keine
Pachtzahlungen für das Gelände flossen. Lediglich die Start- und Landegebühren wurden an die IGZ GmbH ausgekehrt. Daneben wurde beschlossen,
die Nebenkosten zu übernehmen
Die Erwartungen lassen den Schluss zu, dass im Wirtschaftsjahr 2014 ein
ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden kann.
Zur Finanzierung der Ausgaben, welche nicht durch Haushaltsansätze gedeckt waren, wurden jeweils über- und außerplanmäßig Haushaltsmittel bereitgestellt. Die vorläufige Deckung sollte jeweils über eine erhöhte Rücklagenentnahme erfolgen. Diesbezüglich stehen noch endgültige Beschlüsse
zur Bereitstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus und werden von der Verwaltung noch rechtzeitig eingebracht.
Zum Ergebnis der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH lässt sich in
deren Rumpfwirtschaftsjahr noch keine Aussage treffen. Ein nennenswertes
Negativergebnis wird derzeit nicht erwartet.
3) Transparenz der Entscheidungen
Seit dem Insolvenzantrag vom 31. Januar 2013 hat der Oberbürgermeister
den Gemeinderat wie folgt über den jeweiligen Sachstand informiert und mit
Entscheidungen befasst
Gemeinderat
GR- Sitzung am 25.02.2013
GR- Sitzung am 11.03.2013
GR- Sitzung am 08.04.2013
GR- Sitzung am 06.05.2013
GR- Sitzung am 10.06.2013
GR- Sitzung am 08.07.2013
GR- Sitzung am 24.07.2013
GR- Sitzung am 20.08.2013
GR- Sitzung am 16.09.2013
GR- Sitzung am 23.09.2013
GR- Sitzung am 14.10.2013
Ältestenrat
Ältestenratsitzung am 06.03.2013
Ältestenratsitzung am 12.03.2013
Ältestenratsitzung am 23.07.2013
Ältestenratsitzung am 19.08.2013
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HPA
HPA-Sitzung am 04.02.2013
HPA-Sitzung am 30.09.2013
HPA-Sitzung am 21.10.2013
OB-Schreiben
Schreiben OB vom 13.02.2013
Schreiben OB vom 27.02.2013
Schreiben OB vom 27.03.2013
Schreiben OB vom 16.07.2013
Schreiben OB vom 09.10.2013
Seite - 9 -
Anlage 1
Verhältnisse am Flughafen Lahr ab 01.10.2013
Stadt Lahr
Grundstückseigentümerin der
Flugbetriebsflächen/Gebäude
Flugbetriebsflächen
Gebäude
Bewirtschaftungsvertrag I 12.03.2013
(bis 31.12.2013 vorläufig)
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr
GmbH
Besitzerin der Flugbetriebsflächen + Gebäude +
Sachanlagevermögen
Pachtvertrag
Flugbetriebsfl
ächen
Gebäude
(teilw.)
+ Sachanlagevermögen
Lahrer Flugbetriebs
GmbH & Co. KG
Kommanditistin Lahrer
Flugbetriebs Verwaltungs GmbH
Sa
ch
an
la
ge
ve
r
m
ög
en
Betreibervertrag
Flugbetriebslizenzen
Bewirtschaftungsvertrag II
30.09.2013
(bis 31.12.2013 vorläufig)
Lahrer Fluglizenzen
Holding GmbH
Eigentümerin
Flugbetriebslizenzen + Sachanlagevermögen
Gesellschafter Stadt Lahr

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