regl_computerraum - Gymnasium Oberwil

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regl_computerraum - Gymnasium Oberwil
Gymnasium Oberwil
Reglement für die Benützung der Schulcomputer in den Computer-Räumen
Die Benützung der Computer am Gymnasium Oberwil untersteht folgendem Reglement:
1.
Benützung und Bedienung der Computer:
Die Macintosh-Computer in der Mediothek (Raum 4003) stehen den Schülerinnen und Schülern des
Gymnasiums Oberwil während der Öffnungszeiten der Mediothek (in der Regel von 08.00 bis 16.30 Uhr)
zur Verfügung. Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort.
2.
Benützung und Bedienung der Computer in den Computerräumen 2009 und 2010
Die Windows-Computer im Raum 2009 und die Macintosh-Computer im Raum 2010 stehen nur zur Verfügung, wenn eine Lehrperson die Verantwortung für den Betrieb übernimmt. Die verantwortliche Lehrperson bezieht den Schlüssel auf dem Sekretariat und öffnet die Tür zum Raum persönlich. Nach der
Benutzung des Raums müssen die Storen heruntergelassen und sowohl Fenster wie Türe mit dem
Schlüssel abgeschlossen werden (Kontrolle durch die verantwortliche Lehrperson). Nach der Benützung
des Computerraums ist der Schlüssel umgehend aufs Sekretariat zurückzubringen.
3.
Unterricht im Computerraum, Belegung ausserhalb des Unterrichts:
Lehrpersonen, welche im Computerraum unterrichten möchten, können diesen in der Reservationsliste
(für 2009 und 2010 auf dem Sekretariat, für den Computerraum in der Mediothek bei den Mediothekarinnen) reservieren. Die Belegung durch Unterricht hat Vorrang gegenüber der individuellen Benützung.
4.
Behandlung der Einrichtung:
Mobiliar und Maschinen müssen mit aller Sorgfalt behandelt werden. Insbesondere dürfen Geräte und Tische nicht beschrieben werde; es gilt selbstverständlich die Hausordnung.
An Hardware- und Netzwerkinstallationen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden; das
Anschliessen von USB-Stick, Diskettenlaufwerk und Kopfhörern ist selbstverständlich gestattet.
An jeden Arbeitsplatz gehört ein Stuhl; werden für gemeinsame Benützung weitere Stühle gebraucht, müssen diese nach Beendigung der Arbeit wieder an den ursprünglichen Ort zurückgestellt werden.
5.
Essen und Trinken:
Das Mitbringen von Esswaren und Getränken in die Computerräume ist verboten.
6.
Behandlung der Software:
Es dürfen keine Systemdateien und Programme installiert, gelöscht, umbenannt oder verschoben werden.
Das Herunterladen von Programmen und Updates ist verboten (beschränkte Internetressourcen.
Ihre Einstellungen und Dokumente werden in Ihrem persönlichen Verzeichnis (Home-Verz. oder z-Disk)
gespeichert. Dateien, welche Sie auf den Maschinen lokal speichern, können von andern gelöscht werden.
Für die Datensicherung sind die Benützerinnen und Benützer selber verantwortlich; speichern Sie deshalb Ihre Dokumente zusätzlich auch auf einem USB-Stick oder periodisch auf einer CD.
7.
Spiele, Lärmbelästigung:
Das Benützen von nicht selber erzeugten Spielprogrammen (auch via Internet) ist verboten.
Das Abspielen von CDs und das Benützen von Programmen mit Tonausgabe ist nur mit Kopfhörer gestattet.
8.
Massnahmen bei Verstössen, Überwachung:
Verstösse gegen dieses Reglement haben den (befristeten oder dauernden) Entzug der Benützungsberechtigung zur Folge. Für Schäden haften die Verursacher.
Die Computer können von Administratoren und andern autorisierten Personen überwacht werden.
9.
Störungen und Defekte:
Im Interesse von allen melden Sie Störungen dem Informatik-Assistenten (A. Illi) oder den entsprechenden Computer-Verantwortlichen (Macintosh: H. Wittlin, Windows: U. Gujer).
Oberwil, den 19. Januar 2011
Dr. W. Baumann
U. Gujer
H. Wittlin