Information zur Sanierung von Kindertagesstätten

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Information zur Sanierung von Kindertagesstätten
KREISVERWALTUNG
MAINZ-BINGEN
Telefon:
Zentralfax:
Internet:
E-Mail:
Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein
(0 61 32) 787-0
(0 61 32) 787-1122
http://www.mainz-bingen.de
[email protected]
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 13 55, 55206 Ingelheim am Rhein
31 - Jugendamt
Abteilung:
Verteiler:
Fachbereich:
Stadtverwaltungen
Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein
Gemeindeverwaltung Budenheim
Verbandsgemeindeverwaltung
Bodenheim
Gau-Algesheim
Heidesheim am Rhein
Nieder-Olm
Rhein-Nahe
Rhein-Selz
Sprendlingen-Gensingen
Auskunft erteilt:
Frau Petra Schott
Zimmer:
247
Durchwahl:
787-31000
Fax:
787-3198
E-Mail:
[email protected]
Träger der Kindertagesstätten im Landkreis Mainz-Bingen
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht
Unser Zeichen / Unsere Nachricht
Ingelheim am Rhein,
Abteilung 31
22.02.2016
Sanierung Kindertagesstätten im Haushaltsjahr 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Mainz-Bingen fördert im Jahr 2016 neben der allgemeinen Ehrenamtsförderung und
der Sportstättenförderung auch Sanierungsmaßnahmen von Kindertagesstätten. Hierfür wurden für
das Haushaltsjahr 2016 insgesamt in Höhe von 1 Mio. € bereitgestellt.
Antragsberechtigt sind alle kommunalen und freien Träger von Kindertagesstätten.
Die Richtlinien zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen von Kindertagesstätten im Haushaltsjahr
2016 wurde vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 01.02.2016 beschlossen und ist als Anlage
beigefügt.
Für die Sanierungsmaßnahmen von Kindertagesstätten belaufen sich die Zuwendungen auf
mindestens 50 % und höchstens 75 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten des jeweiligen
angemeldeten Projektes. Die Höhe der jeweiligen Zuwendungen richtet sich nach dem Ausmaß der
mangelnden Leistungsfähigkeit des Antragstellers und die grundsätzlich auf 100.000 € begrenzt. Bei
freien Trägern ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinde maßgebend. Ob
mangelnde Leistungsfähigkeit im Sinne dieser Richtlinien vorliegt, richtet sich insbesondere nach
der durchschnittlichen Steuerkraft der jeweiligen Gebietskörperschaft. Auf Grundlage der
durchschnittlichen Steuerkraft je Einwohner ergeben sich die in der Anlage beigefügten Fördersätze.
Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch von 07:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr
Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Bahnhof Ingelheim, 3 Fußminuten zur Kreisverwaltung
Bankverbindung:
Sparkasse Rhein-Nahe 300 003 50 (BLZ 560 501 80)
IBAN:DE23 5605 0180 0030 0003 50 BIC:MALADE51KRE
Sparkasse Mainz 100 011 154 (BLZ 550 501 20)
IBAN:DE45 5505 0120 0100 0111 54 BIC:MALADE51MNZ
Eingang barrierefrei
UG,EG,4.OG
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Schreiben vom 01.03.2016
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Die Zuwendungsanträge können ab sofort unter Berücksichtigung der Fördersätze 2016 gestellt
werden. Hierzu ist auf der Internetseite des Landkreises Mainz-Bingen das zu verwendende
Antragsformular bereitgestellt.
(www.mainz-bingen.de: Service & Kontakt
Formulare
Sanierungsmaßnahme von Kindertagesstätten 2016).
Die beigefügten Anlagen stehen dort ebenfalls zum Abruf zur Verfügung.
Das Förderverfahren verläuft auf der bisher bewährten Basis der allgemeinen Ehrenamtsförderung.
Die Anträge auf der Förderung von Sanierungsmaßnahmen von Kindertagesstätten werden fachlich
vom Jugendamt, im Übrigen von der Kommunalaufsicht geprüft.
Die
Verbandsgemeindeverwaltungen
werden
verbandsangehörigen Gemeinden gebeten.
um
entsprechende
Unterrichtung
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung:
Claus Schick
Landrat
Ursula Hartmann-Graham
2. Kreisbeigeordnete
der

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