Information zur Sanierung von Kindertagesstätten
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Information zur Sanierung von Kindertagesstätten
KREISVERWALTUNG MAINZ-BINGEN Telefon: Zentralfax: Internet: E-Mail: Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein (0 61 32) 787-0 (0 61 32) 787-1122 http://www.mainz-bingen.de [email protected] Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 13 55, 55206 Ingelheim am Rhein 31 - Jugendamt Abteilung: Verteiler: Fachbereich: Stadtverwaltungen Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein Gemeindeverwaltung Budenheim Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim Gau-Algesheim Heidesheim am Rhein Nieder-Olm Rhein-Nahe Rhein-Selz Sprendlingen-Gensingen Auskunft erteilt: Frau Petra Schott Zimmer: 247 Durchwahl: 787-31000 Fax: 787-3198 E-Mail: [email protected] Träger der Kindertagesstätten im Landkreis Mainz-Bingen Ihr Zeichen / Ihre Nachricht Unser Zeichen / Unsere Nachricht Ingelheim am Rhein, Abteilung 31 22.02.2016 Sanierung Kindertagesstätten im Haushaltsjahr 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, der Landkreis Mainz-Bingen fördert im Jahr 2016 neben der allgemeinen Ehrenamtsförderung und der Sportstättenförderung auch Sanierungsmaßnahmen von Kindertagesstätten. Hierfür wurden für das Haushaltsjahr 2016 insgesamt in Höhe von 1 Mio. € bereitgestellt. Antragsberechtigt sind alle kommunalen und freien Träger von Kindertagesstätten. Die Richtlinien zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen von Kindertagesstätten im Haushaltsjahr 2016 wurde vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 01.02.2016 beschlossen und ist als Anlage beigefügt. Für die Sanierungsmaßnahmen von Kindertagesstätten belaufen sich die Zuwendungen auf mindestens 50 % und höchstens 75 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten des jeweiligen angemeldeten Projektes. Die Höhe der jeweiligen Zuwendungen richtet sich nach dem Ausmaß der mangelnden Leistungsfähigkeit des Antragstellers und die grundsätzlich auf 100.000 € begrenzt. Bei freien Trägern ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinde maßgebend. Ob mangelnde Leistungsfähigkeit im Sinne dieser Richtlinien vorliegt, richtet sich insbesondere nach der durchschnittlichen Steuerkraft der jeweiligen Gebietskörperschaft. Auf Grundlage der durchschnittlichen Steuerkraft je Einwohner ergeben sich die in der Anlage beigefügten Fördersätze. Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch von 07:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag von 07:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Bahnhof Ingelheim, 3 Fußminuten zur Kreisverwaltung Bankverbindung: Sparkasse Rhein-Nahe 300 003 50 (BLZ 560 501 80) IBAN:DE23 5605 0180 0030 0003 50 BIC:MALADE51KRE Sparkasse Mainz 100 011 154 (BLZ 550 501 20) IBAN:DE45 5505 0120 0100 0111 54 BIC:MALADE51MNZ Eingang barrierefrei UG,EG,4.OG Kreisverwaltung Mainz-Bingen Schreiben vom 01.03.2016 Seite 2 von 2 Die Zuwendungsanträge können ab sofort unter Berücksichtigung der Fördersätze 2016 gestellt werden. Hierzu ist auf der Internetseite des Landkreises Mainz-Bingen das zu verwendende Antragsformular bereitgestellt. (www.mainz-bingen.de: Service & Kontakt Formulare Sanierungsmaßnahme von Kindertagesstätten 2016). Die beigefügten Anlagen stehen dort ebenfalls zum Abruf zur Verfügung. Das Förderverfahren verläuft auf der bisher bewährten Basis der allgemeinen Ehrenamtsförderung. Die Anträge auf der Förderung von Sanierungsmaßnahmen von Kindertagesstätten werden fachlich vom Jugendamt, im Übrigen von der Kommunalaufsicht geprüft. Die Verbandsgemeindeverwaltungen werden verbandsangehörigen Gemeinden gebeten. um entsprechende Unterrichtung Mit freundlichen Grüßen In Vertretung: Claus Schick Landrat Ursula Hartmann-Graham 2. Kreisbeigeordnete der