Fahrschulen für AS - Landkreis Rottweil
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Fahrschulen für AS - Landkreis Rottweil
Fahrschulen im Landkreis Rottweil, die zur Durchführung von allgemeinen Aufbauseminaren berechtigt sind Allgemeine Aufbauseminare bei Fahrerlaubnis auf Probe und Punktsystem Burri Fahrschulen Inhaber: Achim Bendigkeit Freudenstädter Str. 32 78655 Dunningen-Seedorf Academy Fahrschule Braun Inhaber: Jakob Braun Bahnhofstr. 9/1, 78727 Oberndorf Tel. 07423/5802 Mobil 0170 277 1825 vertreten auch in Sulz, Vöhringen u. Fluorn Fahrschule Eisebraun Inhaber: Dieter Gerth Predigerstr. 13 78628 Rottweil Fahrschule Geiger Hauptstraße 5 78669 Wellendingen AF 2000 Fahrschule Wagner Untere Hauptstr. 20 72172 Sulz Fahrschule Alex Tenten Dorfplatz 1 78658 Zimmern Allgemeine Aufbauseminare bei Fahrerlaubnis auf Probe Fahrschule Roth Inhaber: Hubert Holl Gartenstr. 9, 78652 Deißlingen Fahrschule Scholz Bergstr. 2 72172 Sulz Fahrschule Pollermann Lehrstraße 1 78628 Rottweil !! WICHTIG !! Die Anmeldung zu dem Aufbauseminar ist bei der “Zentralen Annahmestelle“ vorzunehmen: Fahrschule Pollermann Tel.: 0171/7740146 Lehrstr. 1 in 78628 Rottweil Fax: 0741/14314 Ausnahme: Für Aufbauseminare bei der Academy Fahrschule Braun, melden Sie sich bitte direkt dort an. Findet im Landkreis Rottweil innerhalb der angegebenen Frist kein Aufbauseminar statt, müssen Sie sich in einem anderen Landkreis um ein Aufbauseminar bemühen. Nur durch die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung innerhalb der vom Landratsamt gesetzten Frist können Sie die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis vermeiden. Führerscheinstellen der angrenzenden Landkreise: LRA Villingen-Schwenningen Anmeldestelle Zollernalbkreis LRA Tuttlingen LRA Freudenstadt LRA Ortenaukreis Tel.: 07721/913-7411 Tel.: 07433/8643, Fax: 07433/76499 Tel.: 07461/926-5110 Tel.: 07441/920-1713 Tel.: 07851/955319 (Täglich. Di., Mi., Fr. 16.00 – 19.00 Uhr) (Stand: 01.06.2010/LW S/Fsst/Infoblätter) Informationen zum allgemeinen Aufbauseminar / besonderen Aufbauseminar ALLGEMEINE AUFBAUSEMINAR: §35 FAHRERLAUBNISVERORDNUNG Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von 2 bis 3 Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung ist eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit 3 Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug führen, mit dem vor allem die Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind, die zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar geführt haben. BESONDERES AUFBAUSEMINAR: (EINFLUSS VON ALKOHOL ODER DROGEN) § 36 FEV Das besondere Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit einem Vorgespräch und 3 Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer. Das Seminar umfasst einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen. Punkteabzug Nehmen Fahrerlaubnisinhaber freiwillig vor Erreichen von 14 Punkten an einem dieser Aufbauseminare teil und legen sie hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars eine Bescheinigung vor, so werden Ihnen - bei einem Stand von nicht mehr als 8 Punkten - bei einem Stand von 9 bis 13 Punkten 4 Punkte, 2 Punkte abgezogen. Maßgeblich für die Berechnung eines Punkteabzugs ist der Punktestand am Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung des Aufbauseminars. Nur wenn der Punktestand im genannten Bereich liegt, ist ein Punkteabzug möglich. Entscheidend für die Entstehung von Punkten ist das Datum der Tat. Ein Punktabzug ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich und kann maximal zu einem Punktestand von 0 Punkten führen (Pluspunkte sind nicht möglich). Für den Punktestand und die Berechnung der 5-Jahres-Frist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Grundmodell des Punktsystems Behördliche Mitteilungen und Anordnungen Punktestand Freiwillige Angebote zum Punkteabbau 1 Aufbauseminar für 2 Punkteauffällige - ASP 3 4 Punkte Abzug 4 5 6 7 Schriftliche Mitteilung des Punktestandes, 8 Verwarnung, Hinweis auf freiwillige 9 Aufbauseminar ASP Teilnahme am Aufbauseminar ASP 10 nur noch 2 Punkte Abzug 11 12 13 Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar 14 Verkehrspsychologische ASP. Hinweis auf freiwillige Teilnahme an 15 Beratung verkehrspsychologischer Beratung und auf 16 2 Punkte Abzug Entziehung bei 18 oder mehr Punkten 17 Entziehung der Fahrerlaubnis 18 oder mehr