Fahrschulen für AS - Landkreis Rottweil

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Fahrschulen für AS - Landkreis Rottweil
Fahrschulen im Landkreis Rottweil, die zur Durchführung von allgemeinen Aufbauseminaren berechtigt sind
Allgemeine Aufbauseminare bei Fahrerlaubnis auf Probe und Punktsystem
Burri Fahrschulen
Inhaber: Achim Bendigkeit
Freudenstädter Str. 32
78655 Dunningen-Seedorf
Academy Fahrschule Braun
Inhaber: Jakob Braun
Bahnhofstr. 9/1, 78727 Oberndorf
Tel. 07423/5802 Mobil 0170 277 1825
vertreten auch in Sulz, Vöhringen u. Fluorn
Fahrschule Eisebraun
Inhaber: Dieter Gerth
Predigerstr. 13
78628 Rottweil
Fahrschule Geiger
Hauptstraße 5
78669 Wellendingen
AF 2000 Fahrschule Wagner
Untere Hauptstr. 20
72172 Sulz
Fahrschule Alex Tenten
Dorfplatz 1
78658 Zimmern
Allgemeine Aufbauseminare bei Fahrerlaubnis auf Probe
Fahrschule Roth
Inhaber: Hubert Holl
Gartenstr. 9, 78652 Deißlingen
Fahrschule Scholz
Bergstr. 2
72172 Sulz
Fahrschule Pollermann
Lehrstraße 1
78628 Rottweil
!! WICHTIG !!
Die Anmeldung zu dem Aufbauseminar ist bei der “Zentralen Annahmestelle“ vorzunehmen:
Fahrschule Pollermann
Tel.: 0171/7740146
Lehrstr. 1 in 78628 Rottweil
Fax: 0741/14314
Ausnahme: Für Aufbauseminare bei der Academy Fahrschule Braun, melden Sie sich bitte direkt dort
an.
Findet im Landkreis Rottweil innerhalb der angegebenen Frist kein Aufbauseminar statt, müssen
Sie sich in einem anderen Landkreis um ein Aufbauseminar bemühen.
Nur durch die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung innerhalb der vom Landratsamt gesetzten
Frist können Sie die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis vermeiden.
Führerscheinstellen der angrenzenden Landkreise:
LRA Villingen-Schwenningen
Anmeldestelle Zollernalbkreis
LRA Tuttlingen
LRA Freudenstadt
LRA Ortenaukreis
Tel.: 07721/913-7411
Tel.: 07433/8643, Fax: 07433/76499
Tel.: 07461/926-5110
Tel.: 07441/920-1713
Tel.: 07851/955319 (Täglich. Di., Mi., Fr. 16.00 – 19.00 Uhr)
(Stand: 01.06.2010/LW S/Fsst/Infoblätter)
Informationen zum allgemeinen Aufbauseminar / besonderen Aufbauseminar
ALLGEMEINE AUFBAUSEMINAR: §35 FAHRERLAUBNISVERORDNUNG
Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen.
Es besteht aus einem Kurs mit 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von 2 bis 3
Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zwischen der ersten und der zweiten
Sitzung ist eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers
dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit 3 Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes
Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein
Fahrzeug führen, mit dem vor allem die Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind, die zur Anordnung
der Teilnahme an einem Aufbauseminar geführt haben.
BESONDERES AUFBAUSEMINAR: (EINFLUSS VON ALKOHOL ODER DROGEN) § 36 FEV
Das besondere Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen.
Es besteht aus einem Kurs mit einem Vorgespräch und 3 Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer. Das Seminar
umfasst einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen.
Punkteabzug
Nehmen Fahrerlaubnisinhaber freiwillig vor Erreichen von 14 Punkten an einem dieser Aufbauseminare teil und
legen sie hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars eine
Bescheinigung vor, so werden Ihnen
- bei einem Stand von nicht mehr als 8 Punkten
- bei einem Stand von 9 bis 13 Punkten
4 Punkte,
2 Punkte
abgezogen.
Maßgeblich für die Berechnung eines Punkteabzugs ist der Punktestand am Tag der Ausstellung der
Teilnahmebescheinigung des Aufbauseminars. Nur wenn der Punktestand im genannten Bereich liegt, ist ein
Punkteabzug möglich. Entscheidend für die Entstehung von Punkten ist das Datum der Tat.
Ein Punktabzug ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich und kann maximal zu einem Punktestand von 0
Punkten führen (Pluspunkte sind nicht möglich). Für den Punktestand und die Berechnung der 5-Jahres-Frist ist
jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich.
Grundmodell des Punktsystems
Behördliche Mitteilungen und
Anordnungen
Punktestand
Freiwillige Angebote zum
Punkteabbau
1
Aufbauseminar für
2
Punkteauffällige - ASP
3
4 Punkte Abzug
4
5
6
7
Schriftliche Mitteilung des Punktestandes,
8
Verwarnung, Hinweis auf freiwillige
9
Aufbauseminar ASP
Teilnahme am Aufbauseminar ASP
10
nur noch 2 Punkte Abzug
11
12
13
Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar
14
Verkehrspsychologische
ASP. Hinweis auf freiwillige Teilnahme an
15
Beratung
verkehrspsychologischer Beratung und auf
16
2 Punkte Abzug
Entziehung bei 18 oder mehr Punkten
17
Entziehung der Fahrerlaubnis
18
oder mehr

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