REISEBEDINGUNGEN Der Passagier hat nicht das Recht

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REISEBEDINGUNGEN Der Passagier hat nicht das Recht
Reisebedingungen
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Reisebedingungen
Der Passagier hat nicht das Recht, vom Kauf zurückzutreten
Obwohl im Ar kel 47 des Gesetzes über die Marktprak ken und den Verbraucherschutz bes mmt wird, dass der Verbraucher jeden
Fernabsatzvertrag innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen widerrufen kann, ist dieses Widerrufsrecht nicht auf die über die Webseite
geschlossenen Verträge anwendbar.
Dem Königlichen Erlass vom 18. November 2002 gemäß sind Fernabsatzverträge über die Erbringung von l;r den Tourismussektor wurde
wegen der Spezifität der in diesem Bereich erbrachten
1. DEFINITIONEN – BEDEUTUNG VORLIEGEND VERWENDETER BEGRIFFE
Beim Lesen dieses Dokuments bi7en wir um Kenntnisnahme folgender Begrifflichkeiten:
Mit “wir“, “uns“, “unser“ wird S.C. Blue Air-Airline Management Solu ons S.R.L. Anschri>: 42-44 Sos. Bucures -Ploies , Bucharest 1,
Romania - Baneasa Business & Technology Park, Building A, 3&4 floor; Tax reg. no. 31525574 gemeint, das rumänische Unternehmen bietet
Low-Cost Lu>verkehr.
Mit “Sie“, “Ihnen“, “Ihr/Ihre“ wird jede Person gemeint, die in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll und die im Besitz eines
elektronischen Flugscheins ist, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder. (beachten Sie auch die Defini on von „Fluggast“)
“BMS“, “OB“ stehen für den Airlinecode, der die Fluggesellscha> kennzeichnet.
“Flugstrecke“ - ein einfacher Flug einer bes mmten Flugroute, in einer Richtung, Hin- oder Rückflug (z. B. Bukarest-Rom)
“Flugroute“ stellt den für einen Fluggast erworbenen elektronischen Flugschein dar und kann eine oder mehrere Flugstrecken enthalten.
“Autorisierter Vertreter“ ist die Bezeichnung für einen Verkaufsvertreter, der von uns bestellt wurde, um uns im Verkauf von
Dienstleistungen im Lu>verkehr zu vertreten.
“Gepäck” stellt die Kleidung und weitere persönliche Güter eines Fluggastes dar, die dieser während seiner Reise benö gt. Falls es nicht
anders bes mmt wurde, besteht es sowohl aus dem Handgepäck als auch aus dem aufgegebenen Gepäck.
“Aufgegebenes Gepäck“ ist das Gepäck, das nach Abgabe bis zum Endreiseziel seitens der Fluggesellscha> in Verwahrung genommen wird
und für welches einen Gepäckschein ausgestellt wurde. Das aufgegebene Gepäck enthält alle Gepäckstücke, die gewogen, mit einem
Gepäckschein versehen wurden und in den Gepäckraum des Flugzeugs gelagert wurden.
“Gepäckschein” ist ein Dokument, das ausschließlich für das aufgegebenen Gepäcks ausgestellt wurde.
Mit “Gesellscha>” wir jede andere Fluggesellscha> gemeint als uns.
“Handgepäck“ ist das Gepäck, das in die Flugzeugskabine mitgeführt werden darf und wofür allein der Fluggast die Ha>ung übernimmt.
“Check-In” ist die von der Fluggesellscha> angegebene Frist, die für die Erledigung aller Formalitäten wie die Überprüfung der
Reiseunterlagen, Ausstellung der Gepäckscheine und der Bordkarte bzw. des Boarding Passes notwendig ist.
“Vertragsbedingungen“ sind die Bes mmungen, die im elektronischen Flug cket enthalten sind und zusammen mit diesem ausgehändigt
wurden, als solche gekennzeichnet sind und die vorliegende Beförderungsbedingungen einschließen.
“Abkommen“ stellt eine der folgenden Anwendungsinstrumente dar: das Abkommen über die Vereinheitlichung bes mmter Vorschri>en
in Bezug auf den interna onalen Lu>transport, das am 12.10.1929 in Warschau unterzeichnet wurde (ab jetzt unter dem Begriff
“Warschauer Abkommen“ aufgeführt);
Warschauer Abkommen, geändert durch das Haager Protokoll vom 28. September 1955;
Warschauer Abkommen, ergänzt durch das Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975);
Warschauer Abkommen, ergänzt in Den Haag und durch das Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975);
Warschauer Abkommen, ergänzt in Den Haag und durch das Zusatzprotokoll Nr. 4 von Montreal (1975);
das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961);
das Montrealer Abkommen (1999);
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004;
Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2005;
Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.10.1997;
“Coupon“ steht für den elektronischen Coupon, der den Fluggast dazu berech gt mit dem darin bezeichneten Flug zu reisen.
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“Schaden“ umfasst Tod oder Verletzungen eines Fluggastes sowie Verlust oder Diebstahl des abgegebenen Gepäcks sowie andere
Schäden, die im Zusammenhang mit der Gepäcksbeförderung oder anderen von uns erbrachten Nebenleistungen entstanden sind.
Mit “Tage“ sind Kalendertage gemeint. Der Tag, an dem eine Mi7eilung zum Zweck der Benachrich gung versandt wird, wird nicht gezählt.
Für die Festsetzung der Gül gkeitsdauer eines elektronischen Flugscheins ist der Abflugtag relevant.
Mit “EG Verordnung“ ist die Verordnung Nr. 2027/97 des Europäischen Rates über die Ha>ung von Lu>fahrtunternehmen im Bezug auf
mögliche Unfälle gemeint.
“Euro” ist die Währung der Europäischen Gemeinscha> (EG) gem. Art. 207 und 209 des Übereinkommens von Rom.
“Elektronischer Coupon“ steht für einen in unserer Datenbank gespeicherten Flugcoupon, der elektronisch ausgestellt wurde oder für ein
anderes Dokument in der besagten Datenbank.
“Elektronischer Flugschein” ist die von uns oder in unserem Namen auf dem elektronischen Coupon eingetragene Flugroute. Dieser enthält
den Namen des Fluggastes, seine Reiseroute, die Flugnummer, das Flugdatum, den Flugpreis, die anfallenden Gebühren, etc.
“Buchungscode oder ID“ ist ein Zahlencode, bestehend aus mehreren Zahlen, das nach Ihrer oder der von unserem autorisierten Vertreter
abgeschlossenen Buchung bzw. Erwerb des elektronischen Flugscheins, generiert wurde. Der Buchungscode dient ausschließlich Ihrer
Iden fika on im Buchungssystem für den gebuchten Flug.
“Übergepäck“ bezeichnet den Teil des Gepäckgewichts, der die zugelassene und im Flugschein eingetragene Freigrenze überschreitet.
“Höhere Gewalt” bezeichnet unübliche und unvorhersehbare Ereignisse jenseits Ihrer oder unserer Kontrolle, deren Folgen selbst bei
äußerst gehöriger Sorgfalt nicht hä7en verhindert werden können.
“Fluggast” ist jede Person, die einen elektronischen Flugschein besitzt und infolgedessen in einem Flugzeug befördert wird oder werden
soll, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder. (Beachten Sie auch die Defini on von “Sie“, “Ihr/Ihre“, “Ihnen“).
"Kleinkind" ist eine Person, mit einem Alter zwischen 0 und 24 Monaten. Dem Kleinkind wird im Flugzeug kein Sitzplatz zugewiesen; es wird
in den Armen des Erwachsenen reisen. Ein Erwachsener kann ein Kleinkind begleiten.
“Unbegleiteter Minderjährige (UM)” bezeichnet eine Person im Alter von 6 und 14 Jahren, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reist. Ab
1. Februar 2012 wird Blue Air alle rumänischen Staatsangehörigen im Alter von 6 bis zum 17. vollendeten Lebensjahr, die ohne Begleitung
eines Erwachsenen reisen, als unbegleitete Minderjährigen (UM) betrachten.
“Flugcoupon“ bezeichnet den Bestandteil des von uns oder in unserem Namen ausgestellten elektronischen Flugscheins, der Ihre
Reiseroute enthält und Ihnen ausgehändigt wird.
“SZR” bezeichnet das Sonderziehungsrecht, das vom Interna onalen Währungsfond in bes mmten Zei ntervallen neu festgelegt wird und
dessen entsprechender Wert in verschiedenen Währungen in Financial Times veröffentlicht wird. (Bei der ersten Veröffentlichung des SZR
lag sein Wert bei ca. USD 1,2/ EURO 1,17/ LEI 48.102.)
“Tarif“ bezeichnet die von uns veröffentlichten Flugpreise und Gebühren.
“Internetseite” bezeichnet folgende Internetseiten: www.blueairweb.com, www.blueair.ro, oder www.zboruri-ie>ine.ro, die wir zur
Verfügung gestellt haben, um Ihnen eine Onlinebuchung zu ermöglichen.
2. ANWENDBARKEIT
2.1 Allgemeine Bes mmungen
Mit Ausnahme der Bes mmungen in Ar kel 2.2, 2.4 und 2.5 sind die Beförderungsbedingungen nur auf die von uns durchgeführten
Fluggäste- und Gepäckbeförderung anwendbar sowie auf die Verantwortlichkeiten, die uns im Zusammenhang mit der gegebenen Lu>fahrt
entstehen könnten. Alle im elektronischen Flugschein, im Flugcoupon, im Gepäckschein oder in einem anderen von uns akzep erten
Reisedokument, enthaltene Beförderungsbedingungen sind Bestandteil der vorliegenden Reisebedingungen.
2.2 Charterverkehr
Erfolgt die Beförderung aufgrund eines Chartervertrags, sind die Beförderungsbedingungen nur dann anwendbar, wenn diese durch
Bezugnahme oder anders im Chartervertrag oder im elektronischen Flugschein einbezogen wurden.
2.3 Anwendbares Recht
Die Beförderungsbedingungen sind nur anwendbar, wenn diese unseren Tarifen und den zwingenden gesetzlichen Bes mmungen
entsprechen. Sollte eine der Bes mmungen aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bes mmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen
Bes mmungen im Ganzen hiervon unberührt.
2.4 Vorrangiges Recht
Sollten sich Uns mmigkeiten zwischen den Beförderungsbedingungen und anderen Bes mmungen, die wir im Zusammenhang mit
bes mmten Themen aufstellen könnten, ergeben, haben diese Beförderungsbedingungen Vorrang.
2.5 Bedingungsänderungen
Die Blue Air Fluggesellscha> behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Reisebedingungen zu ändern, unter der vorläufigen Meldung dieser
Änderungen durch deren Veröffentlichung auf der Webseite, im Abschni7 “Nachrichten“ oder “Allgemeine Reisebedingungen“.
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3. FLUGSCHEINE
3.1 Allgemeine Bes mmungen
3.1.1 Der elektronische Flugschein, die Beförderungsbedingungen, die Tarife, unsere Beförderungsbes mmungen sowie die auf unsere
Webseite aufgeführten wich gen Meldungen bilden zusammen die Bedingungen des Beförderungsvertrages, der zwischen Ihnen und uns
abgeschlossen wird.
3.1.2 Befördert werden ausschließlich Fluggäste, die im elektronischen Flugschein namentlich aufgeführt sind. Der Fluggast ist verpflichtet,
einen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), je nach Inlands- oder Auslandsflugziel mitzuführen.
3.1.3 Elektronische Flugscheine im Flexi-Tarif können für einen zukün>igen Flug unter der Bedingung einer Vorankündigung von
mindestens 4 Stunden vor dem Abflug.
3.1.4 Elektronische Flugscheine sind nicht rückersta7bar.
3.1.5 Sie sind allein verantwortlich, um zu überprüfen, dass Sie die Zahlungsbestä gung und Reiseroute auf der E-Mail-Adresse zur
Verfügung gestellt erhalten, ansonsten kontak eren Sie uns bi7e. Wir übernehmen keine Verantwortung, wenn Sie sich für einen Flug zu
zeigen, für die Sie keine Bestä gung erhalten und damit Ihnen die Beförderung verweigert.
3.2 Umbuchung
3.2.1 Die Gül gkeit des elektronischen Flugscheins erstreckt sich ausschließlich auf die im Flugschein ausgewiesene Reiseroute für den im
Flugschein namentlich aufgeführten Fluggast, vom Abflugort bis zum Flugziel, für das ausgewiesene Reisedatum und den darin
ausgewiesenen Flug. Der von Ihnen bezahlte Reisepreis entspricht unseren Tarifen und gilt für die im elektronischen Flugschein
ausgewiesene Reise. Dies stellt einen wesentlichen Bestandteil unseres Beförderungsvertrages mit Ihnen dar. Der im elektronischen
Flugschein ausgewiesene Tarif gilt vorbehaltlich einer Tarifänderung seitens Blue Air vor Reisebeginn.
3.2.2 Für etwaige Änderungen Ihrer Flugdaten, ist es, gemäß unserer Beförderungsbedingungen, zwingend erforderlich uns rechtzei g zu
kontak eren. Solche Änderungen können allerdings zu einer Neuberechnung des Tarifs und zu einer Zuschlaggebühr je nach
Anwendbarkeitsbedingungen des Tarifs führen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den neuberechneten Preis anzunehmen oder Ihre
im Flugschein ausgewiesene Ursprungsreiseroute zu behalten. Die Umbuchungsbes mmungen finden Sie im Detail in unseren
Beförderungsbedingungen, die auf unsere Internetseite zu lesen sind oder Ihnen, auf Anfrage, zugesandt werden können.
3.3 Name und Adresse der Fluggesellscha>
Unser Name kann im Flugschein mit unserem Airlinecode BMS, OB oder auf andere Weise abgekürzt worden sein. Die Anschri> unseres
eingetragenen Firmensitzes finden Sie am Ende vorliegender Beförderungsbedingungen. Der gesamte Schri>verkehr, wie Korrespondenz,
Meldungen, etc. werden ausschließlich an die am Ende vorliegender Beförderungsbedingungen angegebene Anschri> versendet.
4. TARIFE, GEBÜHREN UND SONSTIGE ZUSATZENTGELTE
4.1 Tarife
Die Tarife umfassen nur die Beförderung vom Flughafen des Ausgangsortes bis zum Zielflughafen. Nicht eingeschlossen im Flugpreis sind
Bodentransportdienste bis zum/ab dem Flughafen oder zwischen Flughäfen. In Übereins mmung mit unseren gül gen Tarifen wird Ihr
Flugpreis auf Grundlage der am Buchungstag maßgeblichen Tarifen für den im elektronischen Flugschein ausgewiesenen Flugtermin und die
im Flugschein ausgewiesene Reiseroute berechnet. Der im elektronischen Flugschein ausgewiesene Tarif gilt vorbehaltlich einer
Tarifänderung vor Reisebeginn seitens Blue Air. Die Tarifänderung wird auf der Blue Air Webseite im Abschni7 “Nachrichten“ veröffentlicht.
Unbegleiteten minderjährigen wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 60 EURO pro Flugstrecke berechnet.
Für die Inlandsstrecken in Italien, TVA (Mehrwertsteuer) von 10% verrechnet werden. Der Betrag wird in den Gesamtpreis des Tickets
enthalten.
Für den Inlandsflug Bukarest - Iasi und zurück, TVA (Mehrwertsteuer) von 24% verrechnet werden. Der Betrag wird in den Gesamtpreis des
Tickets enthalten.
Depor erten
Es gibt zwei Kategorien von Depor erten:
• Begleitet Depor erten - DEPA
• Unbegleitete Depor erten - DEPU
Nicht mehr als zwei DEPU kann auf dem gleichen Flug reisen.
Die Steuer für einen DEPA oder DEPU beträgt 60 Euro / Flugsegment .
4.2 Gebühren und sons ge Zusatzentgelte
Sie sind verpflichtet Gebühren und Zusatzentgelte zu entrichten, die von der Regierung, von Lu>fahrt Zivilbehörden oder durch den
Betreiber eines Flughafens und Blue Air grundsätzlich erhoben werden. Bei der Zahlung des elektronischen Flugscheins erhalten Sie
Informa onen über die Gebühren und die Zusatzentgelte, die nicht im Tarif enthalten sind. Diese werden zum größten Teil im
elektronischen Flugschein separat ausgewiesen. Gebühren und Zusatzentgelte, die im Lu>verkehr erhoben werden, unterliegen einer
permanenten Änderung und können auch nach Erwerb des elektronischen Flugscheins erhoben werden. Sollten sich die im elektronischen
Flugschein ausgewiesene Gebühren oder Zusatzentgelte nach Erwerb des Flugscheins, jedoch vor Reisebeginn, erhöhen, müssen diese vom
Fluggast entrichtet werden. Insofern zum Reisezeitpunkt weitere Gebühren entstehen sollten, sind Sie ebenfalls verpflichtet, diese zu
entrichten. Informa onen bezüglich der Erhöhung bestehender Gebühren und Erhebung weiterer Gebühren finden Sie auf unsere Blue Air
Webseite, im Abschni7 “Nachrichten“ und/oder “Reisebedingungen“.
4.3 Währung
Die Tarife, die Steuern, die Gebühren und die Zusatzentgelte sind zahlbar in Euro. Alle Zahlung Beträge werden auf Euro umgestellt. Die
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Preise sind in EUR, RON, GBP oder USD angezeigt, aber am Ende des Kaufprozesses, wird die Summe in EUR umgerechnet werden.
Für die Konver erung von Währung RON, GBP oder USD in EUR, nutzt Blue Air einen eigenen Währungskurs. Der eigene Währungskurs
setzt sich aus dem BNR (Rumänische Na onalbank) Kurs + 2% zusammen, aufgerundet auf +0,05 eur oder 0.1 eur.
4.4 Verwaltungsgebühren
4.4.1 Die administra v Kosten, die Kosten für die Sonderdienste sowie die Kosten von dem Kartenänderungen sind nicht ersta7ungsfähig.
4.4.2 Die Bearbeitungsgebühr für Rückersta7ungen oder Kredit von der Gesellscha> genehmigt ist 10 Euro/ Passagier/ Flugstrecke.
4.4.3 Die Gebühr für ein Kleinkind ist 35 Euro pro Flugsegment, ausgenommen Flüge Larnaka-Athen-Larnaca und Larnaca-ThessalonikiLarnaca, wo die Gebühr beträgt 20 Euro pro Flugsegment.
4.4.4 Am Fahrkartenschalter in Flughafen Turin Caselle erhebt eine Gebühr von 20 Euro pro ausgestellte Ticket und eine Gebühr von 10
Euro für Zusatzservices (zum Beispiel: Gepäck, mehr Beinfreiheit, etc.).
4.4.5 Am Fahrkartenschalter in Flughafen Arlanda Stockholm erhebt eine Gebühr von 30 Euro (275 SEK) pro ausgestellte Ticket oder für
Zusatzservices (zum Beispiel: Gepäck, mehr Beinfreiheit, etc.).
4.4.6 Am Fahrkartenschalter in Flughafen Sibiu erhebt eine Gebühr von 15 Euro (50 RON) pro ausgestellte Ticket oder für Zusatzservices
(zum Beispiel: Gepäck, mehr Beinfreiheit, etc.).
4.4.7 Am Fahrkartenschalter in Flughafen Timisoara erhebt eine Gebühr von 15 Euro (50 RON) pro ausgestellte Ticket oder für
Zusatzservices (zum Beispiel: Gepäck, mehr Beinfreiheit, etc.).
5. BUCHUNGEN
5.1 Buchungsbedingungen
Die Buchung eines bes mmten Fluges gilt als bestä gt, sobald ein Buchungscode generiert wird. Bei einer telefonischen Buchung, erfolgt
die Buchungsbestä gung per Post oder Email. Im Falle einer Onlinebuchung wird der Buchungscode am Ende der durchgeführten Buchung
auf dem Bildschirm angezeigt. Es ist empfehlenswert, die angezeigten Informa onen zu speichern, da Sie den Buchungscode für das
Check-In benö gen. Eine Flugrückbestä gung Ihrerseits ist nicht erforderlich, wenn eine Buchungsnummer dafür generiert wurde.
5.2 Umbuchungen
Alle Fluggäste, die bereits bezahlt haben, sind berech gt, nach Erhalt der Buchungsbestä gung und bis zu 4 Stunden vor Abflug eine
Umbuchung vorzunehmen. Die Umbuchungsgebühr beträgt 40 EUR pro Fluggast und Flugstrecke zuzüglich weiterer Preisunterschiede
zwischen dem Ursprungstarif und den neuen, am Umbuchungsdatum geltenden Tarifen, Gebühren und Zusatzentgelte gem. unserer
Reisebedingungen, wenn die Umbuchung online, auf unsere Webseite, über die Abteilung Buchungs- und Kundenservice oder in unseren
Verkaufsniederlassungen durchgeführt wird.
Ermöglicht Blue Air allen Passagieren, Änderungen des Flug ckets bis zu 4 Stunden vor Abflug durchzuführen, auch wenn der Online
Check-in bereits durchgeführt wurde. Nachdem Sie alle Änderungen abzuschließen, bi7e wiederholen Sie den Online Check-in und drucken
Sie Ihre Bordkarte (Boarding Pass). Wenn es mehr als 12 Stunden, bis Ihr Flug sind, muss der Check-in am Flughafen erfolgen.
Wenn Sie die Umbuchung online vornehmen, wird die Änderung für alle Fluggäste, die von dieser bes mmten Buchung betroffen sind
durchgeführt. Sollten Sie eine Umbuchung für nur einen Teil der Fluggäste wünschen, ist es zwingend erforderlich, die Abteilung Buchungsund Kundenservice zu kontak eren.
Namensänderungen sind innerhalb einer Reiseroute nicht mehr erlaubt, wenn das Datum der ersten Flugstrecke bereits verstrichen ist. Dies
gilt für alle verbliebenen Flugstrecken der gebuchten Reiseroute.
Eine Umbuchung des Reisedatums oder der Reiseroute auf einen güns geren Tarif als der ursprünglich gebuchte ist nicht gesta7et. Folglich
ist ein etwaiger Differenzbetrag zwischen dem ursprünglich gebuchten Tarif und dem güns geren Tarif, der am Umbuchungstag gelten
könnte nicht rückersta7bar.
Eine Änderung der Reisedaten (Hinflug Datum, Rückflugdatum), sowie ab dem 01.06.2007 der Reiseroute und des Fluggastnamens ist
gesta7et, allerdings nur für die TariYlassen, die eine solche Änderungsmöglichkeit vorsehen. Nicht gesta7et sind jedoch
Reiseroutenänderungen einer Inlandsflugstrecke mit einer interna onalen Flugstrecke.
Für Namens- oder Datumsänderungen auf der Strecke Bukarest-Iasi-Bukarest für die Klassen WEB02 bis WEB11 werden EUR 25,00 pro
Person/pro Strecke Gebühr berechnet zzgl. einer eventuellen Tarifdifferenz. Für die Klassen WEB12 bis WEB23 sowohl für die Klasse Flexi
sind die Änderungen kostenfrei (keine Gebühr und keine Tarifdifferenz) möglich.
5.3 Zahlung
Alle im Zusammenhang mit Ihrer Buchung stehenden Flugpreise, Steuern, Gebühren und Zusatzentgelte werden mit Ausstellung der
Buchungsbestä gung fällig und müssen vollständig bezahlt werden.
5.4 Persönliche Daten
Ihre persönliche Daten werden für folgende Zwecke benutzt: Abschluss eine Flugbuchung, Erwerb und Ausstellung des elektronischen
Flugscheins, Buchhaltung, Rechnungsstellung und Audit (inkl. Bonitätsprüfung) für administra ve und juris sche Zwecke, Sta s ken,
Op mierung des Serviceangebots, Erleichterung der Sicherheits-, Grenzen- und Zollverfahren und für die Datenübermi7lung an die mit
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Ihrer Flugreise im Zusammenhang stehenden Regierungsbehörden. Des Weiteren können die besagten Daten zu Marke ngstudienzwecke
und von unseren Gesellscha>en, die zur Blue Air Group gehören, eingesetzt werden. Zu den hier genannten Zwecken, berech gen Sie uns,
Ihre Daten nutzen zu dürfen und diese unseren Niederlassungen, unseren autorisierten Vertretern, den Regierungsbehörden,
Datenverwaltungsgesellscha>en, Kreditkartengesellscha>en und Kreditkartenausstellungsins tuten sowie allen anderen Stellen, die die
oben aufgeführten Dienstleistungen erbringen, zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie keine Informa onen von uns oder unseren
Partnergesellscha>en wünschen, bi7en wir um eine schri>liche Benachrich gung Ihrerseits an die am Ende vorliegender
Beförderungsbedingungen vermerkte Anschri>.
Für die korrekte Eingabe Ihrer Kontaktdaten zwecks des Erhalts der Buchungsbestä gung und des elektronischen Flugscheins sind allein Sie
verantwortlich.
5.5 Sitzplatzverteilung
Ein bes mmter Sitzplatz im Flugzeug kann nicht garan ert werden und Sie erklären sich bereit, jeden Sitzplatz, der Ihnen angeboten wird,
anzunehmen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, jeden bei der Buchung verfügbaren Sitzplatz gegen einer Gebühr in Höhe von:
Wir behalten uns das Recht vor, eine Sitzplatzverteilung bereits nach erfolgtem Check-In vorzunehmen. Dies könnte sich aus opera ven
oder Flugsicherheitsgründen als erforderlich erweisen.
5.6 Verbindungen
Blue Air kann das Erreichen von Anschlüssen anderer Fluggesellscha>en oder anderer Transportunternehmen, die nicht über Blue Air als
Umsteigeverbindung verkau> wurden, nicht garan eren.
Blue Air-Flüge sind grundsätzlich nicht für Umsteigeverbindungen vorgesehen, weder mit Flügen von Blue Air noch mit Flügen anderer
Fluggesellscha>en. Ausgenommen davon sind Umsteigeverbindungen, die als solche über Blue Air verkau> werden. Jede
Umsteigeverbindung geschieht auf eigenes Risiko und Sie müssen für alle Anschlussflüge separat einchecken. Bei Umsteigeverbindungen,
die über Blue Air verkau> wurden, ist nur ein einmaliger Check-in am Abflughafen nö g, nicht beim Umsteigen.
Wenn Sie Flug ckets für eine von Blue Air verkau>e Umsteigeverbindung besitzen, sind Sie verpflichtet, beim Check-in am Abflughafen auf
die Umsteigeverbindung hinzuweisen.
6. CHECK-IN UND BOARDING
6.1 Check-In Frist
Zur Erfüllung der Formalitäten für Ein-Check und Einsteigen bi7en wir Sie darum, dass Sie sich mindestens 2 Stunden vor der auf dem
Flugschein angegebenen Abflugzeit am Flughafen einfinden.
Die Erfüllung der Flugbedingungen ist Ihre ausschließliche Verantwortung. Die Fluggäste, die sich aus irgendwelchem Grund nicht
rechtzei g zum Einsteigen einfinden oder alle erforderlichen Reiseurkunden nicht dabeihaben, werden als no-show betrachtet und
verlieren ihr Recht auf irgendwelcher Zurückzahlung.
Wir bi7en Sie, darauf zu achten, dass die Ein-Check-Schalter 2 Stunden vor Flug geöffnet und 40 Minute vor der für Abflug festgestellten
Zeit geschlossen werden. Auch wenn das Flugzeug am Boden posi oniert ist, wird aus Sicherheitsgründen das Einsteigen der Fluggäste, die
die in diesem Ar kel vorgesehenen Zeiten nicht beachtet haben, verweigert.
Für alle Blue Air Flüge von Bukarest - Henri Coanda (Otopeni) Flughafen, berücksich gen Sie bi7e, dass der Check-in-Schalter offen mit 3
Stunden und 30 Minuten vor dem Abflug und schließen Sie mit 40 Minuten vor der geplanten Abflugzeit.
Für alle Blue Air Flüge von Rom Fiumicino Flughafen, berücksich gen Sie bi7e, dass der Check-in-Schalter offen mit 2 Stunden und 30
Minuten vor dem Abflug und schließen Sie mit 45 Minuten vor der geplanten Abflugzeit.
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6.2 Pflichten beim Check-In
Beim Check-In sind Sie verpflichtet, den Flugschein, einen gül gen amtlichen Lichtbildausweis oder Reisepass gül g (ja nach Erfordernis)
vorzulegen, sowie das abzugebende und das Handgepäck zwecks Prüfung des Gepäcksgewichts und der Gepäcksmaßen auf Einhaltung der
vorgegebenen Grenzen.
6.3 Allgemeines
Sie sind verpflichtet, alle Gesetze, Bes mmungen und Anforderungen des Landes, in/aus dem Sie reisen, einzuhalten, sowie unsere
Beförderungsbedingungen. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die Beschaffung Ihrer erforderlichen Reisedokumenten oder für
die Nichteinhaltung der besagten Gesetze, Anforderungen oder Anweisungen, über die Sie schri>lich oder in einer anderen Form informiert
wurden. Ebenfalls, übernehmen wir keine Ha>ung für die Ihnen dadurch entstandenen Konsequenzen.
6.4 Reisedokumente
Es liegt in Ihrer Verantwortung, für die Beschaffung, den Erhalt und die Vorlage aller erforderlichen Ein- und Ausreisedokumente,
Gesundheits- oder anderer Unterlagen zu sorgen, die durch gesetzliche Bes mmungen oder Anweisungen für die Ein-/Ausreise in
bes mmten Ländern erforderlich sind. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung jedes Fluggastes zu verweigern, dessen
Reisedokumente der gesetzlichen Reisebes mmungen oder Anweisungen nicht entsprechen.
6.5 Verantwortlichkeiten bei der Einreise in ein fremdes Land
Für den Fall, dass Zollbehörden des Einreiselandes, in dem Sie mit uns fliegen, Ihnen die Einreise verweigern und uns gleichzei g
verpflichten, Sie zum Abflugort zurückzufliegen, tragen Sie die volle Verantwortung.
6.6 Strafen, Bußgelder und andere Kosten
Sollten wir auf Verschulden eines Fluggastes zur Zahlung von Strafen, Bußgelder oder anderer Kosten herangezogen werden, die im
Zusammenhang mit der Nichteinhaltung gesetzlicher Bes mmungen, Anweisungen oder anderer Reiseanforderungen der
Ein-/Ausreiseländer, in denen der Fluggast reist oder sollten wir in diesem Zusammenhang verpflichtet werden, die erforderlichen
Dokumente für diesen zu beschaffen, verpflichtet sich der Fluggast, dessen Verschulden dazu beigetragen hat, uns alle von uns dafür
verauslagten Kosten und auf unsere Aufforderung zurückzuersta7en. Zur Deckung der Rückersta7ung der uns entstandenen Kosten können
wir jeglichen Flugscheinwert, der noch nicht eingelöst wurde oder sons ge Geldmi7el, die sich in unserem Besitz befinden, verwenden.
6.7 Sicherheitsvorkehrungen
Bes mmte Situa onen erfordern aus Flugsicherheitsgründen oder auf Anforderung mancher Regierungs- oder Flughafenbehörden die
Durchsuchung Ihrer persönlichen Güter und/oder Ihres Gepäcks, welcher Sie sich unterziehen müssen.
6.8 Boarding Formalitäten
Nach den Check-In Formalitäten werden Sie über den Ort und die Urzeit informiert, wo Sie sich bezüglich der Zoll- und Boardingformalitäten
vorstellen müssen. Um etwaige Verwirrungen oder Verzögerungen zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, die Durchsagen am
Flughafen zu beachten.
6.i CHECK-IN ONLINE
Blue Air einen online Check-in-Service ein. Der Online Check-in ist für Flüge verfügbar außer diesen, die ab folgenden Flughäfen fliegen:
Alghero, Bologna, Constanta, Florenz, Hamburg, Lissabon, Lyon, Neapel, Palma de Mallorca, Pescara, Stockholm und Timisoara.
Für alle diese Flüge wird der Check-in kostenfrei am jeweiligen Flughafen vor Abflug durchgeführt.
Um den Check-in Prozess für alle Kunden zu vereinfachen, ist der Check-in am Flughafen für alle Blue Air-Flüge kostenfrei möglich.
Der online Check-in-Service ist kostenlos und setzt das Ausdrucken seitens des Passagiers der Bordkarte vor, die zusammen mit den
Reisepapieren der Zollpolizei und der Sicherheitskontrolle am Tor vorgezeigt werden.
Der online Check-in-Service ist maximal 30 Tagen vor dem Abflugdatum verfügbar und minimal 12 Stunden vor dem Abflug. Falls Sie Gepäck
für den Gepäckraum haben müssen Sie sich mindestens 90 Minuten vor dem Abflug an den speziellen Schaltern aus dem Flughafen für die
Aufnahme der Gepäcke vorstellen.
Falls Sie kein Gepäck für den Gepäckraum haben, können Sie sich mindestens 60 Minuten vor dem Abflug beim Bordtor vorstellen, wobei
Sie die ausgedruckten Bordkarten aus dem online Check-in-Vorgang vorlegen müssen.
Passagiere übernimmt die Verantwortung für die Verletzung dieser Zei ntervalle und Nichtbeförderung werden. Blue Air ersta7en nicht
Passagiers noch Tickets geben jede Art von Entschädigung für diejenigen, die sich nicht an die oben genannten Regeln.
Achtung! Um Umständlichkeiten zu vermeiden, bi7en wir Sie die notwendige Zeit für die Übergangsvorgänge der Grenze und der
Sicherheitskontrolle in Betracht zu ziehen.
Wir weisen noch einmal darauf hin, die notwendige Zeit für die Übergangsvorgänge der Grenze und der Sicherheitskontrolle in Betracht zu
ziehen.
Das Boarding Pass ist eine Dokument bestehend aus 2 (zwei) Seiten. Eine Seite von Ihrer Boarding Pass wird an den Betreiber des Flughafen
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zum boarding-Gate übergeben werden wird, und die zweite hat der Passagier.
Falls Sie mit einem Kind reisen, setzt der online Check-in-Vorgang sowohl das Ausdrucken der Bordkarte für das Kind, als auch das
Ausdrucken der Bordkarte für den Erwachsenen vor.
Die Passagiere die nicht aus einem EU/EWG-Land stammen, müssen sich zum Check-in-Büro der Blue Air für die Überprüfung der
Reisepapiere begeben, bevor Sie durch die Sicherheitskontrollen und über den Grenzpunkt gehen. Falls Sie diese Bes mmung nicht
berücksich gen, behalten wir uns das Recht vor das Anbordgehen zu verweigern.
Der online Check-in-Vorgang sieht vor, dass Sie die aleatorische Zuschreibung eines Platzes im Flugzeug kostenlos annehmen. Falls Sie einen
gewissen Platz buchen wollen, haben Sie diese Möglichkeit vor versenden der Bordkarte, wobei die dazugehörigen Gebühren bezahlt
werden müssen.
Für die Passagiere die schon eine gewissen Platz gebucht haben, bleibt dieser erhalten, wobei die Verteilung aleatorisch sein wird für die,
die diese Op on nicht von Anfang an ha7en.
7. ABLEHNUNG ODER EINSCHRÄNKUNGEN DER FLUGBEFÖRDERUNG
7.1 Das Recht, die Beförderung zu verweigern
In folgenden Fällen behalten wir uns das Recht vor, Ihre Beförderung zu verweigern:
7.1.1 wenn Ihr Verhalten aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum auffällig wird und die Flugsicherheit beeinträch gen könnte;
7.1.2 wenn Ihr Gesundheitszustand schlecht ist und Sie keine Empfehlung Ihres Arztes mi\ühren, dass Sie fliegen dürfen;
7.1.3 wenn Ihr Verhalten im Rahmen einer vergangenen Flugreise auffällig wurde und uns Gründe dafür vorliegen, dass eine
Wiedeholungsgefahr diesbezüglich besteht;
7.1.4 wenn Sie sich weigern, unsere Bedingungen hinsichtlich des Inhaltes, der Form und der Maße Ihres Gepäcks zu erfüllen;
7.1.5 wenn Sie sich weigern, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen oder die Sicherheitskontrolle Ihres Gepäcks verweigern;
7.1.6 wenn Sie die am Abflugdatum gül ge Flugpreise, Steuern, Gebühren oder Zusatzentgelte, die im Zusammenhang mit dem gebuchten
Flug stehen, nicht vollständig bezahlt haben;
7.1.7 auf Anforderung der Grenzbehörde, wenn Sie nicht alle erforderlichen Aus-/Einreisebedingungen erfüllen;
7.1.8 wenn Sie uns einen elektronischen Flugschein vorlegen, der auf illegaler Weise beschaffen wurde, von einer anderen Gesellscha> als
von uns oder von nicht autorisierten Vertretern, oder welcher uns bereits als Diebstahl oder Verlust gemeldet wurde, oder wenn es sich
dabei um eine Fälschung handelt, oder wenn Sie sich nicht als der im Flugschein ausgewiesenen Fluggast ausweisen können;
7.1.9 wenn Sie unsere Flugsicherheitsbes mmungen nicht einhalten;
7.1.10 wenn Sie unseren Mitarbeitern der Flug- oder Bodenbesatzung gegenüber Drohungen aussprechen oder beleidigend werden.
7.2 Besondere Unterstützung
7.2.1 Die Beförderung von Personen mit Behinderungen, schwangeren Frauen, kranken Personen oder anderen Personen, die besondere
Unterstützung benö gen, hängt von einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung mit uns ab.
Wir erklären uns bereit, unbegleitete Minderjährige (UM) zu befördern, allerdings nur diejenigen im Alter von 6 und 13 Jahren und nicht
mehr als 4 UM pro Flug. Ab 1. Februar 2012 wird Blue Air alle rumänischen Staatsangehörigen im Alter von 6 bis zum 17. vollendeten
Lebensjahr, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, als unbegleitete Minderjährigen (UM) betrachten.
In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 60 EUR pro Flugstrecke und UM erhoben. Für Situa onen, in denen Passagiere anderer
Na onalitäten als rumänische, im Alter zwischen 14 und 18, Hilfe im Flughafen beantragen, wird die Gebühr für Minderjährige ohne
Begleitung bezahlt werden.
Unbegleitete Minderjährige im Alter zwischen 12 und 18, auf Inlandsflügen in Rumänien reisen, zahlen keine Gebühr, es sei denn, sie
fordern Hilfe im Flughafen.
Hinsichtlich des Abschlusses aller Formalitäten sowie der Einhaltung der vereinbarten Klauseln für die Beförderung von unbegleiteten
Kindern, ist eine schri>liche Vereinbarung mit uns zwingend erforderlich.
7.2.2 Betreung für Personen mit Behinderungen übereins=mmend mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 Des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität wärend
der Reise auf dem LuDweg
Ansprechend des Prinzips der Soziäleeinbeziehung und des gleichberech gte Behandlung werden behinderte Personen und die mit
eingeschränkter Mobilität von der notwändigen Assistenz gemäß deren speziellen Bedarfe ohne Zusatzkosten benefizieren.
Wir übernehmen und garan eren den Transport der behinderten Personen oder denjenigen mit eingeschränkter Mobilität unter folgenden
Bedingungen:
- Einer No fizierung für spezielle Assistenz, die mit wenigstens 48 Stunden bevor des angesagten jeweilligen Abflugs angemeldet wird ;
- Falls der Rückflug bei unserer Gesellscha> gebucht wurde, wird die No fizierung auch dies erwähnen.
Das Lu>transportunternehmen wird alles Notwendigen durchführen um der Begleitperson einen Platz neben der behinderten Person oder
mit eingeschränkter Mobilität anzubieten, falls eine behinderte Person oder mit eingeschränkter Mobilität i von einer Begleitperson
zusammen ist, unter der Bedingung eine No fizierung mit wenigstens 48 Stunden bevor des Abfluges anzumelden.
Falls ein anerkannter Begleithund benutzt wird , mit gül gen Dokumenten, dieser wird in der Kabine untergebracht aber nur unter der
Bedingung, dass dies mit 48 Stunden vor dem Abflug angemeldet wird und nur wenn diejenige Person die Ha>ung gegenüber die
Verantwortung für das Gesetz des Landes wo sich der Ankun>flughafen befindet übernimmt und in Übereins mmung mit den geltenden
anwendbaren internen Bes mmungen betreffend den Transport der Begleithunden an Bord von Lu>fahrzeuge, wird der Transport ohne
Zusatzkosten durchgeführt.
In dem Fall, dass wir mi7els der No fizierung , die wir vor 48 Stunden erhalten haben, informiert sind, dass für eine behinderte Person oder
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mit eingeschränkter Mobilität ist der Transport von wenigstens zwei Ar keln von Beförderungsmi7el notwendig ist, inklusive elektrische
Rollstühle, übernehmen wir deren Transport unter der Bedingung desmöglichen limi erten Raumes am Bord des Lu>fahrzeuges, als auch
mit der Übereins mmung der gestezlichen relevanten Bes mmungen für die gefährlichen Waren, der Transport wird ohne Zusatzkosten
durchgeführt.
Falls notwendig, werden die Flugbegleiter den behinderten Personen oder mit eingeschränkten Mobilität Hilfe leisten, sich zu und von den
sanitären Einrichtungen zu bewegen.
Informa=onmiEeilung
Unser Flugunternehmen als auch ihre Agenten bieten den behinderten Personen und denjeniegen mit eingeschränkten Mobilität
Informa onen betreffend die spezielle Assistenz als auch essen elle Fluginforma onen an, in zugänglichem Format und wenigstens in
denselben Sprachen in denen die Informa onen für die anderen Passagiere formuliert wurden. Für weitere Informa onen . Für weitere
Informa onen tasten Sie die Sek on Spezielle Assistenz.
Falls unser Flugunternehmen oder Ihre Agenten eine Bedarfno fizierung für spezifische Assistenz bekommen, melden die Informa on mit
wenigstens 36 Stunden bevor eines veröffentlichen Abflugzeites sowohl den Leitungsorgane des Abflughafens, Zielflughafens oder
Transi\lughafens als auch dem ausführendem Lu>fahrtunternehmen an, wenn die Buchung nicht bei diesem Lu>fahrtunternehmen
vorgenommen wurde.
In den Fällen, in denen die Iden tät des ausführenden Lu>fahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bekannt ist, werden
die Informa onen übermi7elt, sobald dies möglich ist.
Sobald wie möglich nach dem Abflug unterrichtet das ausführende Lu>fahrtunternehmen das Leistungsorgan des Zielflughafens über die
Zahl der behinderten Personen und die mit eingeschränkter Mobilität auf diesem Flug genannte Hilfe benö gen und über die Art dieser
Hilfe.
Ausbildung
Wir garan eren, dass das ganze Personal die direkte Hilfe den behinderten Menschen als auch den Personen mit eingeschränkten Mobilität
anbietet und wurde für deren Bedürfnisse ausgebildet. Ferner unser Unternehmen bildet Ihr Personal für die Egalität und Verständniss
dieser Personen aus, die neuen Angestellten nehmen bei Ausbildungen betreffend behinderten Menschen teil und das ganze Personal wird
jederzeit es notwendig ist geschult.
FLUGABLEHNUNG DER BEHINDERTEN MENSCHEN UND DEN PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTEN MOBILITÄT
Unser Unternehmen ist berech gt den Eins eg und den Transport den behinderten Menschen als auch den Personen mit eingeschränkter
Mobilität abzulehnen mit der Achtung der interna onalen, gemeinscha>lichen oder internen Gesetz oder um sich an die
Sicherheitsvorschri>en, die von der Behörden ausgestelltes Betriebszer fikat für unseres Unternehmen zu halten oder wenn die Dimension
des Flugfahrzeuges oder dessen Türen den Eins eg oder den Transport der Person ermöglicht.
Im Falle dieser Verweigerung, das Unternehmen mi7les ihren Agenten wird alles mögliches durchführen um die Fahrt dieser Person zu
ermöglichen.
Im Falle der Veweigerung ist die Person für Rückzahlung oder bei Umleitung berech gt. Falls das Unternehmen oder der Agent bezieht sich
auf die Verweigerung für die Gründe in den vorder genannten Paragraphe, gleich werden die Gründe dieser Person mitgeteilt, und falls es
eine schri>liche Anfrage gibt, diese wird in 5 Werktagen schri>lich beantwortet.
7.3 Sonderbedingungen hinsichtlich der Beförderung von Schwangeren:
7.3.1 Bis zur 28. Schwangerscha>swoche, können Schwangere problemlos und ohneFlugtauglichkeitsbescheinigung befördert werden,
unter der Bedingung, dass sie am Flughafen eine eidessta7licheErklärung ausfüllen, in der bestä gt wird, dass die
28.Schwangerscha>swoche noch nicht überschri7en ist.
7.3.2 Passagiere, die zwischen 28 und 36 Wochen der Schwangerscha> sind nur reisen, wenn eine ärztliche Bescheinigung ist auf dem
Flughafen präsen ert, Zer fikat innerhalb von 10 Tagen vor dem Reisedatum und mit den folgenden Informa onen ausgegeben: ist der
geschätzte Lieferdatum, bestä gt, dass die Schwangerscha> ohne Komplika onen, der vollständige Name und die Telefonnummer des
Arztes. Die ärztliche Bescheinigung muss bestä gen, dass der jeweilige Passagier kann mit dem Flugzeug zu reisen.
7.3.3 Ab der 36. Schwangerscha>swoche ist eine Beförderung seitens Blue Air ausgeschlossen.
8. GEPÄCK
8.1 Gepäckgewicht
8.1.1 Jeder Fluggast hat das Recht auf maximal vier abzugebende Gepäckstücke mit einer Maximalgröße von je 100x80x30 cm. Im Falle der
Entrichtung dieser direkt am Flughafen, im Rahmen der Check-In Formalitäten, beträgt die Gebühr 50 EUR pro Gepäckstück und
Flugstrecke.
Das Maximalgewicht eines abzugebenden Gepäckstücks darf 32 kg nicht überschreiten. Das Gewicht der abzugebenden Gepäckstücke darf
zwischen zwei oder mehreren Fluggästen weder kumuliert noch geteilt werden.
Ab 7. Juli 2011 wird für Kinder im Alter bis zu 2 Jahren (Infan ) ein abgehendes aufgegebenes Gepäck von bis zu 32 Kg akzep ert.
Wird fürs Kind ein Kinderwagen mitgebracht, der aus einem oder mehreren Teilen besteht, dann wird dieser als abgehendes aufgegebenes
Gepäck betrachtet, und ein sons ges dem Kind gehörenden Gepäck wird nach Flugbedingungen für das Gepäck eines Erwachsenen
abgeschätzt.
Werden für das abgehende aufgegebene Gepäck je nach Flugzeit die folgenden Gebühre angewandt:
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Auf Flügen innerhalb Rumäniens ist das erste Aufgabegepäckstück kostenlos.
8.1.2 Die Beförderung jedes Gepäcks, das die zugelassene Maximalgewichtsgrenze pro m² der Lu>frachträume des Flugzeugs überschreitet,
das nicht gesichert oder schlecht verpackt ist, oder welches die Gepäcksbeförderungsbedingungen nicht erfüllt, kann verweigert werden.
8.2.1 Fahrräder dürfen nur als abzugebendes Gepäck befördert werden. In diesem Fall wird eine Gebühr in Höhe von 25 EUR pro Fahrrad
und Flugstrecke erhoben.
8.2.2 Für die Beförderung von Golf-, Ski- und Wasserskiausrüstungen, deren Maximalgewicht 32 kg nicht überschreitet, wird eine Gebühr in
Höhe von 30 EUR pro Fluggast und Flugstrecke erhoben. Die besagten Ausrüstungen erfordern eine ordnungsgemäße und flugtaugliche
Verpackung in einer dafür vorgesehene Hülle.
8.3 Gegenstände, die nicht als Gepäck angenommen werden
8.3.1 Folgende Gegenstände dürfen in Ihrem Gepäck nicht mitgeführt werden:
8.3.1.1 Gegenstände, die das Flugzeug oder die Fluggäste zu gefährden geeignet sind, die in den technischen Anweisungen der
“Interna onal Civil Avia on Organisa on“ (ICAO) und der “Interna onal Air Transport Associa on“ (IATA), sowie in unseren Bes mmungen
aufgeführt sind (Einzelheiten können gerne bei uns angefordert werden.)
8.3.1.2 Gegenstände, deren Beförderung aufgrund gesetzlicher Bes mmungen oder behördlicher Anweisungen eines Staates, in/aus dem
Sie reisen , verboten ist.
8.3.1.3 Gegenstände, die von uns aufgrund ihrer Form, Größe oder ihres Gewichts als gefährlich erachtet werden. Detailinforma onen über
die nicht erlaubten Gegenstände erhalten Sie auf Anfrage.
8.3.1.4 Radioak ves Material
8.3.1.5 Alle Waffen und Feuerwaffen sowie Muni on, die nicht für Jagd- oder Sportzwecken angedacht sind. Eine Ausnahme stellen
folgende Waffen dar:
8.3.1.5(a) Waffen und Feuerwaffen samt Muni on, die zu Jagd- oder Sportzwecken und nur im aufgegebenen Gepäck gem. unserer
Beförderungsbedingungen befördert werden können. Jedes Waffenteil muss einzeln, getrennt von der dazugehörigen Muni on und
ordnungsgemäß verpackt werden. Die Beförderung der Muni on erfolgt gem. den Bes mmungen hinsichtlich der Beförderung von
gefährlichen Gegenständen der ICAO und IATA. Sowohl die Waffen als auch die Muni on müssen beim Check-In deklariert werden.
8.3.1.5(b) Panoplie Waffen, Schwerter, Dolche und andere ähnliche Gegenstände, die nur im aufgegebenen Gepäck gem. unserer
Beförderungsbedingungen befördert werden können. Diese müssen beim Check-In deklariert werden.
8.3.1.5(c) Haushaltsmesser und andere ähnliche Gegenstände, die nur im aufgegebenen Gepäck gem. unserer Beförderungsbedingungen
befördert werden können. Diese müssen beim Check-In deklariert werden.
8.3.2 Ihr aufgegebenes Gepäck darf kein Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Laptops, andere persönliche elektronische Geräte, wich ge
Dokumente, Urkunden, Reisepässe oder andere Ausweisdokumente. Die Nichtbeachtung dieser Anweisung Ihrerseits entlastet uns von
jeder möglichen Ha>ung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der aufgeführten Gegenstände, die während eines Flugmanövers oder
während der Beförderung au>reten können.
8.3.3 Gepäck mit angebener Wert für die BLUE AIR Flüge
1.Als Flugoperator, BLUE AIR kann den Transport eines Gepäcks mit angegebenen Wert akzep eren, Wert der höher als die unter dem
Punkt 1.131 erwähnten Limiten, Speziele Zieherechte –SZ, wenn der Passagiere bes mmte Bedingungen vollbringt.
Der Passagiere wird seine Absicht erklären, um sein eigenes Gepäck mit angegebene Wert bei der folgenden Emailadresse: [email protected] senden, mit wenigstens 10 Arbeitstagen bevor des Reisedatums um das vorherige Einverständnis zu bekommen.
2.Der Passagiere erklärt seine Absicht sein eigenes Gepäck mit angegebenen Wert anzumelden unter der Bedingung, dass unter der bei
dem Paragraph 1 erwähnte Limit folgende Ansprüche erfüllen:
1.Der Passagiere bezitz ein gül ges Flug cket Blue Air
2.Der Passagiere erkärt den Wert des Gepäcks für den Transport.
3.Die Verantwortungsbeschränkung für das angegebene Wert ist von 400 EUR.
4.Der Passagiere muss bei der obenerwähnten Emailadresse ein Inventur für die Ar keln mit angegebenen Wert die transpor ert werden,
senden, eine Erklärung die von dem Passagiere unterschrieben wird.
5.Der Passagiere musse erklären, dass das Packen des Gepäcks seine Verantwortung ist, der Lu>frach\ührer nimmt dafür keine
Verantwortung.
6.Der Passagiere muss schri>lich erklären, dass er einverstanden sei, sein Gepäck bevor der Reise zu prüfen, um festzustellen, ob den
Inhalt und den Wert des Ar kels aus dem Gepäck mit diejeniegen aus der Inventur erklärten Liste und mit den in dem Paragraph 2.5
Pflichten übereins mmen.
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7.Der Passagiere muss einen Zuschlag in Wert von 50 EUR für den erklärten Wert ausgeben.
3.Für die Erfüllung die in dem Paragraph 2 vorgesehenen Ansprüche, der Blue Air Angestellte wird einen neuen Dokument für dem in
Paragraph 2.7 erwähnten Wert erstellen.
4.Bevor der Gepäck Anmeldung, der Passagiere muss sich mit den Blue Air Angestellte mit wenigstens drei Stunden bevor dem Flug in
Verbindung setzen, um eine Erklärung mit angegebenen Wert auszufüllen und sich vergewissern, dass die unter Punkt 2.6 Tä gkeiten
durchgeführt werden. Der Passagiere soll sein Gepäck nicht in einer Art einpacken, dass dessen Kontrolle verweigern könnte oder in einer
Verpackung die sich bei der Kontrolle beschädigen könnte.
5.Im Falle bei der durchgeführten Kontrolle gemäß Paragraph 2.6 eine Uns mmigkeit zwischen dem Gepäck und den angegebenen Wert
und/oder der vorgelegten Inventur festgestellt wird, der Lu>frach\ührer behält sein Recht den Transport des angegebenen Gepäcks gemäß
den Bedingungen der Erklärung mit angegebenen Wert zu senden und das Gepäck soll gemäß den allgemeinen Transportbedingungen (als
ein angemeldetes Gepäck ohne angegebenen Wert) transpor ert werden. In solchen Fällen, das von dem Passagiere bezahltes Gebühr
gemäß Paragraph 2.7 wird nicht zurückersta7et.
6.Der Passagiere darf für den Transport nicht ein Gepäck mit angegebenen Wert in zweckwidriger Form, wie Kartongepäcke, Tüten, Säcke,
Ranzen, Koffer aus leichten Materialien etc die nicht die Integrität der Gepäcke sichern können nutzen. Der Passagiere darf nicht in den
Gepäcke mit angegebenen Wert folgende einpacken: Geld, Schmücke, Wertmetalle, Schlüssel, Videokammeras, Computers, Arzneimi7el,
Brillen, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Uhren, Mobil, persönliche Elektrogeräte, wich ge Dokumente, Zigare7en oder Zigare7enprodukte
oder andere Werte, Geschä>sdokumente, Passports und andere Ausweispapiere.
7.Im Falle die gemäß 2.6 durchgeführte Kontrolle festegestellt wird, dass die spezielle Verpackung notwendig sei, um die Integrität des
Gepäcks, des Innenar kels oder des Gepäcks in Sich zu sichern, der Passagiere muss sich den Ansprüchen des Angestellten, der die
Kontrolle durchgeführt hat, unterstellen, anderseits kann die Fluggesellscha> seine Rechte gemäß Paragraph 5 ausüben.
8.Der Passagiere muss sein Gepäck anmelden indem er das gemäß Paragraph 4 ausgestelltes Dokument vorliegt. Das Gepäck wird die
Aufschri> für die durchgeführte Kontrolle erhalten.
9.Im Falle für ein Hin- und Rückflug cket der Passagiere muss zwei Erklärungen mit angegebenen Wert ausfüllen, je eins für jeden Flug. In
diesem Sinne jede Erklärung wird separat durchgeführt gemäß den obenerwähnten Prozeduren, unabhängig eine von dem anderen.
10.Blue Air wird das Gepäck für den Transport mit einer speziellen angegebenen Wert Erklärung transpor eren, nur ob er auf dem
Flugsegment operiert.
11.Am Ende des Fluges der Passagiere kann das Gepäck holen, nur wenn er die Aufschri> und in dem Paragraph 4 erwähntes Dokument
vorliegt.
8.4 Aufgegebenes Gepäck
8.4.1 Nach Abgabe Ihres aufzugebenden Gepäcks während des Check-Ins, übernehmen wir die Verwahrung des Gepäcks und stellen für
jedes Gepäck eine Gepäckerkennungsmarke aus. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Namen einschließlich Anschri> und einer Telefonnummer, an
welcher Sie erreicht werden können, auf das aufgegebene Gepäck zu vermerken.
8.4.2 Das aufgegebene Gepäck wird im gleichen Flugzeug wie Sie befördert. Sollte dies aus Gründen, die nicht von unserem Willen
abhängen, nicht möglich sein, verpflichten wir uns, dieses zu Ihrem im elektronischen Flugschein ausgewiesenen Endziel so schnell wie
möglich zu befördern.
8.4.3 Die Flughäfen in Catania und Neapel erheben eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8/5 EUR für die Entrichtung der
Gepäckgebühren vor Ort. Die Gepäckgebühr kann an jeder Blue Air Agentur entrichtet werden.
8.5 Handgepäck
8.5.1 Sie sind berech gt, ein einziges Handgepäck mitzuführen, das ein Maximalgewicht von 10 kg sowie eine Maximalgröße von
55cmx40cmx20cm nicht überschreiten darf. Das Kleinkind kann kein Handgepäck mi\ühren.
Nur ein Gepäckstückakzep ert. Elektronische Geräte (Kamera, Laptop, iPad, etc) oder Geldbörsen/ Beutel muss in diesem Gepäck platziert
werden. Nur Produkte im Flughafen von Duty-Free-Shops gekau> werden getrennt vom Handgepäck transpor ert werden.
8.5.2 Musikinstrumente, die aufgrund ihrer Form oder ihres Volumens im Sinne von Art. 8.5.1 nicht als gefährlich eingestu> werden,
können als Handgepäck befördert werden. Sollten diese die zulässige Maße und/oder das zulässige Gewicht überschreiten, muss der
Fluggast, je nach Verfügbarkeit, den Entgeltwert eines zweiten Sitzplatzes entrichten, damit eine sichere Beförderung des Instruments
gewährleistet wird.
8.5.2 Wenn sich ein Fluggast mit einem Gepäck, das den für Handgepäck vorgesehenen Maßen und Gewichten nicht nachkommt, am
Flugsteig einfindet, wird er laut Ar kel 8.1.5. verpflichtet, eine Nebengebühr von 65 Eur/ Gepäck/ Fluggast/ Flugsegment zu bezahlen und
das Gepäck wird als abgehendes aufgegebenes Gepäck aufgenommen und befördert. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung
jedes Fluggastes oder Gepäcks, welches diese Bedingungen nicht erfüllt, zu verweigern, und die Blue Air Fluggesellscha> wird für die infolge
der Nichtbeförderung verursachten Beschädigungen nicht verantwortlich.
8.5.4 Das Handgepäck muss sich leicht in den Geräten vor allem gemacht, um sie überprüfen zu passen. Passagiere, die nicht mit den
etablierten Regeln für das Handgepäck nicht entsprechen, dürfen die Beförderung verweigert werden. Das Personal vom Flughafen Check-in
hat das Recht und die Pflicht, nach dem Zufallsprinzip überprüfen Sie die strikte Einhaltung der festgelegten Regeln für das Handgepäck.
8.6 Abgabe und Ausgabe des aufgegebenen Gepäcks
8.6.1 Sie sind aufgefordert das aufgegebene Gepäck abzuholen, sobald Sie am Zielort angekommen sind. Sollten Sie Ihr Gepäck nicht
innerhalb eines angemessenen Zeitraums abholen, wird dieses von uns au`ewahrt und Ihnen dafür eine Au`ewahrungsgebühr berechnet.
Sollte das Gepäck Ihrerseits nicht innerhalb eines Monats ab Ankun>sdatum abgeholt werden oder uns eine Reklama on diesbezüglich
vorliegen, sind wir berech gt, mit dem Gepäck nach Belieben zu verfahren, ohne Anerkennung jeglicher Ha>ungsansprüche Ihnen
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gegenüber.
8.6.2 Berech gt zur Abholung des aufgegebenen Gepäcks ist ausschließlich der Eigentümer des Gepäcks und der Gepäckserkennungsmarke.
8.6.3 Das von uns au`ewahrte aufgegebene Gepäck, kann ausschließlich dem Eigentümer, bei Vorlage der Gepäckserkennungsmarke
ausgehändigt werden, oder einer vom Eigentümer rechtlich bevollmäch gten Person.
8.7 Tiere
8.7.1 In der Flugzeugskabine ist nur die Beförderung von kleinen Haus eren der Kategorie PET erlaubt, die inkl. Transpor7asche nicht mehr
als 6 kg überschreiten dürfen. Diese können Katzen oder Hunde sein, die in speziellen Transpor7aschen mit einer Maximalgröße von je
45x30x23 cm befördert werden. Der Besitzer verpflichtet sich, die Transpor7asche auf seinem Schoss oder unter dem vorderen Sitz
während des gesamten Flugs zu halten. In diesem Fall wird eine Tierbeförderungsgebühr in Höhe von 35 EUR pro Tier und Flugstrecke
erhoben, wenn der Flugschein online, auf der Blue Air Webseite oder über die Abteilung Buchungs- und Kundenservice erworben wurde.
Sollte der Flugscheinerwerb am Flughafen erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 50 EUR pro Tier und Flugstrecke erhoben.
Passagiere, die mit einem Haus er (Hund oder Katze, Gesamtgewicht inkl. Käfig max. 6kg) in der Kabine fliegen, müssen sich mindestens 90
Minuten vor Abflug am Check-In Schalter am Flughafen einfinden, um die notwendigen Formalitäten für die Flugreise mit einem Haus er
gemäß Ar kel 8.7.4 der AGBs zu erledigen. Auch wenn der Check-In bereits online vorgenommen wurde oder die Passagiere kein Gepäck
aufgeben, müssen diese sich am Check-In Schalter melden.
8.7.2 Im Gepäckraum können auch Haus ere mi7lerer Größe in Standardboxen und gem. den IATA Bes mmungen befördert werden,
allerdings nicht mehr als drei Tiere pro Flug. Diese können Katzen oder Hunde sein, die in speziellen Transpor7aschen mit einer
Maximalgröße von je 120 cm x 80 cm x 80 cm befördert werden.
In diesem Fall wird eine Tierbeförderungsgebühr in Höhe von 75 EUR pro Tier inkl. Transportbox/ Flugstrecke erhoben, wenn der Flugschein
online, auf der Blue Air Webseite oder über die Abteilung Buchungs- und Kundenservice erworben wurde. Sollte der Flugscheinerwerb am
Flughafen erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 100 EUR pro Tier/ Flugstrecke erhoben.
Wenn das Tier + Käfig überschreiten zusammen 32 kg, wird eine zusätzliche Gebühr von 50 EUR/ 50 GBP/ 250 RON. Diese Gebühr kan nur
beim Check-in zahlen.
8.7.3 Nur Hunde und Katzen in der Passagierkabine durchgeführt werden, als auch im Frachtraum des Flugzeugs, und nur unter den
Bedingungen in der Satzung Kapitel 8.7 erwähnt.
8.7.4 Für die Beförderung von Haus eren innerhalb eines EU Staates, ist die Erfüllung folgender Bedingungen zwingend erforderlich:
- die Tiere müssen mi7els eines elektronisch ablesbaren Mikrochips gekennzeichnet werden;
- sie müssen einen Gesundheitsausweis mi\ühren;
- sie müssen eine gül ge Tollwu mpfung vorweisen, gemäß der folgenden EU-Gesetzgebung: h7p://ec.europa.eu/food/animals
/pet-movement/eu-legisla on/non-commercial-eu_en
- sie müssen ein Tierärztliches Gesundheitszeugnis mi\ühren.
Um die anderen Fluggäste nicht zu stören, werden den Fluggästen in Begleitung eines Haus ers die Sitzplätze in der vorletzten Reihe
zugewiesen.
8.7.5 Auf Flüge nach Großbritannien ist die Beförderung von Tieren weder in der Flugzeugskabine noch im Gepäckraum erlaubt.
8.8 Menschliche Überreste
8.8.1 Die Beförderung menschlicher Überreste wird auf keinem Flug gesta7et.
8.8.2 Die Beförderung von Urnen kann nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit uns gesta7et werden.
8.9 Waffen und Muni on
8.9.1 Um eine Waffe mi\ühren zu dürfen, benö gen Sie einen Waffenschein. Die Waffe wird nicht geladen und gesichert im aufgegebenen
Gepäck befördert. Die Muni on wird separat verpackt und ebenfalls im aufgegebenen Gepäck befördert. Laut IATA-Bes mmungen, kann
ein Passagier nicht tragen mehr als 5 kg Muni on/ Flug.
8.9.2 Die Beförderungsgebühr / Waffe/ Sträcke beträgt 60 EUR und kann beim Check-In entrichtet werden.
Die Fluggesellscha> behält sich das Recht vor, die Bes mmungen hinsichtlich des Gewichts, der Maßen und der Gebühren für die
Gepäckbeförderung auf alle Blue Air Flüge, vor dem Reisebeginn zu ändern, unter Vorbehalt der Verkündung dieser Änderungen auf der
Webseite des Unternehmens im Abschni7 “Nachrichten“ oder “Reisebedingungen“.
9. FLUGPLÄNE, VERSPÄTUNGEN, ANNULLIERUNG VON FLÜGEN
9.1 Flugpläne
9.1.1 Unser Flugplan wird im Buchungssystem, in Flugblä7er oder in anderen Darstellungsformen veröffentlicht. Die Flugzeiten, die in den
Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Jede
mögliche Änderung, die in unserem Flugplan au>ri7, wird im Buchungssystem eingetragen.
9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung bestä gen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zum Buchungszeitpunkt gül g ist, mi7eilen und
sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mi7eilen, verpflichten wir uns, Ihnen solche Änderungen
mitzuteilen. Sollte sich nach Erwerb Ihres Flugscheins eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan ergeben und sollte
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Reisebedingungen
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es uns nicht möglich sein, Sie auf einen entsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereins mmung mit Ar kel 10.2
Anspruch auf eine Rückersta7ung des Beförderungsentgeltes.
9.2 Annullierungen, Umleitungen, Verspätungen
9.2.1 Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verspätung Ihrer Beförderung zu vermeiden. Um die Annullierung eines
Fluges zu vermeiden, sind wir unter außergewöhnlichen Umständen berech gt, einen Flug in unserem Au>rag von einer anderen
Fluggesellscha> durchführen zu lassen.
9.2.2 Abgesehen von Sachverhalten, die im Abkommen anderwei g geregelt werden, werden wir im Falle einer Flugannullierung oder
Verzögerung eines Fluges wie folg vorgehen:
9.2.2.1 Wir werden Sie mit unserem erst verfügbaren Flug zu Ihrem Bes mmungsort befördern, ohne dass Ihnen zusätzliche Gebühren
entstehen und, wenn notwendig, werden wir die Gül gkeit Ihres elektronischen Flugscheins verlängern.
9.2.2.2 Wir werden Sie auf den Flügen anderer Fluggesellscha>en befördern, wenn der Flug unsererseits annulliert wird, außer in
Situa onen, die aufgrund höherer Gewalt entstanden sind.
9.2.2.3 Sollten Sie in diesem Fall mit keiner der in den Ar keln 9.2.2.1 und 9.2.2.2 aufgeführten Alterna ven einverstanden sein, bleibt uns
keine weitere Möglichkeit übrig, als Ihnen den bezahlten Flugpreis zurück zu ersta7en. Unsere Ha>ung endet folglich mit der
Rückersta7ung des Flugpreises.
10. RÜCKERSTATTUNGSREGELN
10.1 Gemäß vorliegender Bedingungen, sind alle elektronischen Flugscheine grundsätzlich nicht rückersta7bar. Ein elektronischer
Flugschein kann, je nach Verfügbarkeit für einen anderen Flug in der gleichen oder in einer höheren Tarifstufe umgebucht werden. Die
Umbuchung erfordert die Entrichtung einer Umbuchungsgebühr sowie eines möglichen Differenzbetrags zur ursprünglich gebuchten
Tarifstufe. Detaillierte Informa onen finden Sie in unsere Beförderungsbedingungen auf unsere Internetseite, oder können Ihnen gerne auf
Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Wir bi7en Sie, vor dem Erwerb eines elektronischen Flugscheins die Zahlungsmodalitäten zu
überprüfen.
10.2 Sollten wir unserer Beförderungsverpflichtungen gem. des abgeschlossenen Beförderungsvertrags nicht nachkommen können, wird
Ihnen, gem. dieses Ar kels, der Gesamtpreis oder einen Teil davon zurückersta7et.
10.2.1 Der gesamte im Flugschein ausgewiesene Flugpreis wird Ihnen zurückersta7et, wenn der Flug unsererseits annulliert wird und wir
Ihnen in diesem Zusammenhang keine Alterna ve anbieten können.
10.2.2 Sollte nur eine Flugstrecke der im Flugschein eingetragenen Flugroute annulliert werden, ergibt sich der zu ersta7ende Teil aus dem
Differenzbetrag zwischen dem entrichteten Gesamtentgelt und dem auf die nicht beanspruchte Flugstrecke anwendbaren Tarif.
10.2.3 Rückersta7ungen erfolgen ausschließlich an Personen, die im elektronischen Flugschein namentlich geführt sind oder an diejenigen,
die den Flugschein bezahlt haben, gegen Vorlage des nicht beanspruchten Flugscheins oder Coupons und der dazugehörigen Qui7ung.
10.2.4. Alle Rückersta7ungsanforderungen müssen schri>lich erfolgen und an die am Ende vorliegender Beförderungsbedingungen
vermerkte Anschri> eingereicht werden.
10.3 Währung
Die Rückersta7ung erfolgt in derselben Währung, in der die Bezahlung des Flugscheins erfolgte.
10.4 Gebühren für Kreditkarteneinsatz
Die Gebühren, die im Zusammenhang mit einen Kreditkartenzahlung erhoben werden, sind nicht rückersta7bar, außer im Falle einer
Flugannullierung unsererseits.
10.5 Alterna ve zur Rückersta7ung
Falls Sie eine alterna ve Rückersta7ungsform in Anspruch nehmen, werden die Bes mmungen dieses Ar kels sinngemäß auf die
Alterna ve zur Rückersta7ung angewendet.
10.6. GUTSCHEIN
Der Gutschein (Voucher) stellt eine Ermäßigung dar, die von Blue Air Gesellscha> zum Zeitpunk der Anschaffung neuer Flugscheine durch
unseres Unternehmen gewährt wird.
Seine Gül gkeit umfasst der in System bestehende Flugplan, und er kann bis zum Ende des Flugplans verwendet werden.
Der Gutschein besteht weder in physischer noch in elektronischer Form, sondern kann er zum Zeitpunkt der Buchung neuer Flugscheine
und /oder Blue Air Dienstleistungen nur als Zahlungsweise verwendet werden.
Die Flugscheine, für welche der Gutschein zuges mmt wird, sind in Übereins mmung mit den durch E-Mail mitgeteilten Auskün>e
auszufüllen, und damit Sie vom Gutschein Gebrauch machen, sollen Sie mit uns telefonisch Kontakt aufnehmen und den Buchungsnummer
der Flugscheine, für welche der Gutschein zuges mmt wurde, übermi7eln. Die Differenz zwischen dem Preis der zu kaufenden Flugscheine
und dem Wert des Gutscheins ist durch Visa-, MasterCard-Karte, die für online Zahlungen ak viert wurde, zu bezahlen.
Wenn Sie vom Gutschein Vorteil ziehen möchten und mit einem Blue Air Lu>fahrtunternehmen, das Ihnen eine Preisno erung anbietet,
Kontakt aufnehmen, sollen Sie von der Tatsache Kenntnis haben, dass diese No erung nicht fest ist und in System je nach Verfügbarkeit der
Tarifschema unterscheiden kann.
Jeder gewährte Gutschein stellt einen Sonderfall dar, der eine Bewilligung seitens der Gesellscha> benö gt. Wird der Gutschein bewilligt,
dann wird Ihnen seinen Gegenwert nicht zurückbezahlt.
11. VERHALTEN AN BORD DES FLUGZEUGS
11.1 Allgemeines
11.1.1 Falls Ihr Verhalten an Bord des Flugzeugs, unserer Meinung nach, das Flugzeug, eine Person oder Eigentum an Bord in Gefahr bringen
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oder die Besatzung an der Durchführung ihrer Pflicht während des Fluges hindern oder die Anweisungen der Besatzung missachten,
einschließlich der Anweisungen in Bezug auf Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum, oder falls Sie mit Ihrem Benehmen Unbehagen,
Unannehmlichkeiten, Schäden oder Verletzungen bei anderen Fluggäste oder der Besatzung verursachen, dürfen wir alle erforderlichen
Maßnahmen ergreifen, um ein Andauern solches Verhaltens zu verhindern, einschließlich körperlicher Immobilisierung. Sie können von
Bord gebracht werden und eine weitere Beförderung zu einem anderen Ort kann Ihnen jederzeit verweigert werden. Darüber hinaus
können Sie für die an Bord des Flugzeugs begangenen Stra>aten rechtlich belangt werden.
11.1.2 Falls wir infolge Ihres Benehmens uns gezwungen sehen, ein anderes Ziel anzufliegen, als geplant, um Sie von Bord weg zu
befördern, sind Sie verpflichtet, uns alle mit der Notlandung verbundenen Kosten, sowie eventuelle Geldstrafen, die uns von Behörden des
Landeortes auferlegt werden, zurückzuersta7en.
11.1.3 Um Missverständnisse zu vermeiden, wird Ihnen nicht gesta7et, alkoholische Getränke zu verzehren, die nicht am Bord des
Flugzeugs gekau> wurden. Wir behalten uns das Recht vor, das Ausschenken oder den Verkauf alkoholischer Getränke allen Fluggästen an
Bord des Flugzeugs, die sich bereits in einem alkoholisierten Zustand befinden, zu verweigern.
11.2 Elektronische Geräte
Aus Sicherheitsgründen können wir den Gebrauch von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeugs, einschließlich Mobiltelefonen,
Laptops, mobilen Aufzeichnungsgeräten, tragbaren Radios, CD-Playern, elektronischen Spielen oder Übermi7lungsgeräten, einschließlich
ferngesteuertem Spielzeug verbieten oder beschränken.
12. VEREINBARUNG FÜR ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
Falls wir in Ihrem Namen und für Sie Vereinbarungen über zusätzliche Dienstleistungen mit Dri7en treffen, um Ihnen andere
Dienstleistungen als die Beförderung anzubieten oder falls wir ein Ticket oder einen Voucher in Bezug auf Beförderungen oder
Dienstleistungen (außer der Lu>beförderung), die durch Dri7e angeboten werden, wie z. B. Hotel- oder Mietwagenreservierungen,
ausstellen, handeln wir ausschließlich als Ihr Vertreter. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschä>sbedingungen des Dri7en und wir
ha>en nur für Schäden, die von uns durch grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Abschluss solcher Vertragsvereinbarungen
verursacht wurden.
13. VERWALTUNGSFORMALITÄTEN
13.1 Allgemeines
13.1.1 Für die Beschaffung aller erforderlichen Reisedokumente uns Visa sind Sie allein verantwortlich.
13.1.2 Für mögliche Konsequenzen, die im Zusammenhang mit der Nichtbeschaffung erforderlicher Reisedokumente entstehen könnten,
übernehmen wir keine Ha>ung.
13.2 Reisedokumente
Vor Reiseantri7 müssen Sie alle Ausreise-, Einreise-, Gesundheits- oder andere Dokumente, die per Gesetz, Vorschri>en, Verordnungen,
oder Anforderungen des betreffenden Landes verlangt werden, vorlegen und uns erlauben, von diesen Fotokopien zu erstellen und
einzubehalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Beförderung zu verweigern, falls Sie diesen Anforderungen nicht nachkommen
und Ihre Reisedokumente nicht vollständig sind.
13.3 Einreiseverbot
Sollte Ihnen die Einreise in ein Land verweigert werden, sind Sie dafür verantwortlich, uns die Kosten sowohl für eventuelle Geldbußen und
Gebühren, die uns von den Regierungsbehörden des entsprechenden Landes auferlegt werden, zu ersta7en, als auch die Kosten, die für
Ihre Beförderung aus diesem Land anfallen. Der von Ihnen bezahlte Preis für die Beförderung zu dem Ort, an dem die Einreise verweigert
wurde, wird von uns nicht ersta7et.
13.4 Verantwortung der Fluggäste für Geldbußen, Ha>ungskosten, etc.
Sollten wir auf Verschulden eines Fluggastes zur Zahlung von Strafen, Bußgelder oder anderer Kosten herangezogen werden, die im
Zusammenhang mit der Nichteinhaltung gesetzlicher Bes mmungen, Anweisungen, Verordnungen oder anderer Reiseanforderungen der
Ein-/Ausreiseländer, in denen der Fluggast reist oder mit der Unmöglichkeit der Vorlage aller erforderlichen Dokumente, verpflichtet sich
der Fluggast, dessen Verschulden dazu beigetragen hat, uns alle von uns dafür verauslagten Kosten und auf unsere Aufforderung
zurückzuersta7en. Zur Deckung der Rückersta7ung uns entstandener Kosten können wir jeglichen Flugscheinwert, der noch nicht eingelöst
wurde oder sons ge Geldmi7el, die sich in unserem Besitz befinden, verwenden.
13.5 Zollkontrolle
Auf Anforderung des Zollpersonals oder einer anderen Regierungsbehörde, müssen Sie sich einer Zollkontrolle Ihres Gepäcks unterziehen.
Wir sind in keinster Weise dafür verantwortlich, wenn Ihnen im Rahmen dieser Kontrolle einen Schaden durch Verlust oder Zerstörung Ihrer
Güter oder durch die Nichteinhaltung dieser Anforderungen entsteht.
13.6 Sicherheitskontrolle
Vor dem Boarding sind Sie verpflichtet, sich einer Sicherheitskontrolle unterzuziehen, inkl. einer Sicherheitskontrolle Ihres Gepäcks.
13.7 Unterbrechung des Flugs aufgrund eines No\alls
Wenn Sie während des Flugs erkranken und wir die Notwendigkeit sehen, in Ihrem Interesse den nächstmöglichen Flughafen anzufliegen,
damit Ihnen die erforderliche medizinische Hilfeleistung gewährt werden kann, ha>en Sie für alle dadurch entstandenen Kosten, sprich für
alle Behandlungskosten, die Aufenthaltskosten Ihrer Begleitpersonen, sowie die Kosten für eine weitere Flugbeförderung von dem
Notlandeort zu Ihrem Bes mmungsort. Wir empfehlen Ihnen, eine Auslandsreisekrankenversicherung für die gesamte Gül gkeitsdauer
Ihrer Reise abzuschließen.
13.08 Persönliche Daten
Der Fluggast oder der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name; Email Adresse; Telefon; etc.) zur
Ermöglichung der Onlinebuchung genutzt und gespeichert werden.
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13.i Erforderliche Visen
Zur genauen Beachtung der gemeinscha>lichen gesetzlichen Bes mmungen über das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet der E.U.
Mitgliedstaaten, vertreten wir die Ansicht, dass eine Reihe von Klarstellungen nö g ist.
Die Richtlinie 2004/38/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 bezieht sich auf das Recht der Unionsbürger und
ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten
Ar kel 2 sieht vor:
1. als "Unionsbürger" gilt jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt;
2. unter "Familienangehöriger" versteht man:
(a) den Ehega7en;
(b) den Lebenspartner, mit dem der Unionsbürger auf der Grundlage der Rechtsvorschri>en eines Mitgliedstaats eine eingetragene
Partnerscha> eingegangen ist, sofern nach den Rechtsvorschri>en des Aufnahmemitgliedstaats die eingetragene Partnerscha> der Ehe
gleichgestellt ist und die in den einschlägigen Rechtsvorschri>en des Aufnahmemitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind; (c)
die Verwandten in gerader absteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehega7en oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b, die
das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen von diesen Unterhalt gewährt wird;
3. als "Aufnahmemitgliedstaat" gilt der Mitgliedstaat, in den sich der Unionsbürger begibt, um dort sein Recht auf Freizügigkeit oder
Aufenthalt auszuüben.
Ar kel 5 bezieht sich auf das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet der E.U. Mitgliedstaaten und sieht folgendes vor:
(1) Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den na onalen Grenzengeltenden Vorschri>en gesta7en die
Mitgliedstaaten Unionsbürgern, die einen gül gen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, und ihren Familienangehörigen, die
nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die einen gül gen Reisepass mit sich führen, die Einreise.
(2) Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001
oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschri>en lediglich ein Einreisevisum zu fordern.
Die von nicht Unionsbürgern besessenen Aufenthaltserlaubnisse aus Rumänien sind laut Präzisierungen der irischen Behörden für die
Reisen nach Irland nicht gül g. Denen werden die na onalen Reisepässe überprü>. Die irischen Vorschri>en sehen vor, dass diese bei
Einreise in Irland gül ge Visen besitzen müssen.
Für die Reisen nach Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland ist für die nicht Unionsbürger das Einreisevisum auf den
Reisepass anzubringen. Im Falle der Familienangehörigen der Unionsbürger, im Sinne der Richtlinie 2004/38/CE des Europäischen
Parlaments, können diese das Visum einfach und kostenfrei von Botscha> des Staates, das das Reiseziel darstellt, bekommen.
In Übereins mmung mit Art. 5 Abs. 4 der Verordnung Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über
einen Gemeinscha>skodex für die grenzüberschreitende Freizügigkeit, in Verbindung mit Art. 2 der Entscheidung 582/2008 zur Einführung
einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen, die darauf beruht, dass Bulgarien, Zypern und Rumänien
bes mmte Dokumente für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet einsei g als ihren na onalen Visa gleichwer g anerkennen,
sind die zwecks Durchreise gül gen Schengen-Visa von Rumänien als seinen na onalen Visa gleichwer g anerkannt.
Ebenfalls, im Einklang mit Bes mmungen des Art. 6 Abs. 1 der Dringlichkeitsverordnung der Regierung
194/12.12.2002, bzw. das rumänische Ausländergesetz, "die Einreise nach Rumänien wird den Ausländern erlaubt, die Garan en vorlegen
können, dass ihre Einreise in das Hoheitsgebiet des Bes mmungsstaates zugelassen wird, oder im Falle der durchreisenden Ausländer, dass
sie das Hoheitsgebiet Rumäniens verlassen werden".
Sowohl aus Praxis als auch aus Bes mmungen des Anhangs I der Verordnung 562 ergibt sich, dass die Durchreise durch die
Buchungsbestä gung des Veranstalters einer organisierten Reise, durch irgendwelche geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne
hervorgehen, durch Rückreise- oder Rundreise ckets, durch eine Buchung, die die Reise von Rumänien nach Republik Moldau nachweist,
gerech\er gt werden kann.
14. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
14.1 Unsere Ha>ung richtet sich nach unseren Beförderungsbedingungen. Da unsere Ha>ung beschränkt ist, empfehlen wir Ihnen, sich
entsprechend und ausreichend für die geplante Reise zu versichern. Unsere Ha>ungsbes mmungen lauten wie folgt:
Abgesehen von Sachverhalten, die in den gesetzlichen Vorschri>en Rumäniens oder in den gesetzlichen Bes mmungen der Europäischen
Gemeinscha> (EG) geregelt werden, unterliegt unsere Flugbeförderung den im Abkommen vorgegebenen Bes mmungen und
Ha>ungsbeschränkungen nur dann, wenn es sich dabei um einen interna onalen Flug handelt und auf welchen die Bes mmungen des
Abkommens anwendbar sind. Folgende Bedingungen gelten für alle unsere Flugbeförderungen, unabhängig davon, ob sie mit den
gesetzlichen Vorschri>en Rumäniens oder der EG übereins mmen oder nicht:
14.1.2(a) Unsere Schadensersatzpflicht für Schäden, bei deren Entstehung Sie durch Fahrlässigkeit mitgewirkt haben, führt zu einer
Schadensersatzminderung gemäß der Vorschri>en des anwendbaren Rechts.
14.1.2(b) Wir ha>en nur für Schäden, die während des Fluges oder auf Flugstrecken eintreten und immer nur dann, wenn unser Airline
Code (BMS/0B) in dem Kästchen des elektronischen Flugscheins, in dem die Fluggesellscha> eingetragen wird, erscheint.
14.1.2(c) Wir ha>en nicht für den Verlust oder Abhandenkommen des Handgepäckinhalts, außer Ihr Handgepäck wurde von einem unserer
Besatzungsmitglieder übernommen, um an einem anderen Ort, als der dafür vorgesehene, deponiert zu werden.
14.1.2(d) Unsere Ha>ung für den Verlust oder Abhandenkommen des Inhalts aus dem aufgegebenen Gepäck beschränkt sich auf 19 SZR pro
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Kilogramm. Beim Verlust oder Abhandenkommen des Handgepäckinhalts, liegt unsere maximale Ha>ungsgrenze bei 332 SZR pro Fluggast,
unter Vorbehalt der Tatsache, dass wenn gem. gesetzlicher Bes mmungen eine andere Ha>ungsgrenze gilt, die letztgenannte angewendet
wird. Sollte das aufgegebene Gepäckgewicht beim Check-In nicht registriert worden sein, wird Schadensersatz für das Standardgewicht von
32 kg geleistet.
14.1.2(e) Mit Ausnahme von Fällen, für die spezielle Bes mmungen vorliegender Bedingungen gelten, ha>en wir nur für
Schadensersatzansprüche, die Ihnen gem. der im Abkommen geltenden Bes mmungen zustehen.
14.1.2(f) Wir ha>en nicht für Schäden an Güter, deren Beförderung im aufgegebenen Gepäck nicht gesta7et ist im Sinne von Ar kel 8.3,
inkl. aller zerbrechlichen und leichtverderblichen Gegenstände, Wertgegenstände, wie Geld, Schmuck, Edelmetale, Laptops, persönliche
elektronische Geräte, Dokumente, Wertpapiere, oder andere Güter, offizielle Dokumente, Reisepässe und andere Ausweise oder Muster.
14.1.2(g) Der Beförderungsvertrag inkl. vorliegender Beförderungsbedingungen sowie Ha>ungsausschlüsse oder Ha>ungsbeschränkungen
findet auf die gleiche Weise Anwendung für unsere autorisierte Vertreter und Angestellte wie für uns. Der Gesamtersta7ungsbetrag, den
Sie von uns und von unseren autorisierten Vertretern sowie von unseren Angestellten beanspruchen, darf unsere Ha>ungsgrenze nicht
überschreiten, insofern eine Ha>ung besteht.
14.1.2(h) Soweit nichts anderes ausdrücklich erklärt wird, kann keine der vorliegenden Beförderungsbedingungen einen Ha>ungsausschluss
oder eine Ha>ungsbeschränkung, die im Abkommen oder per Gesetz vorgeschrieben sind, annullieren.
14.1.2(i) Fluggäste übernehmen die volle Verantwortung für die Erfüllung der Ein- und Ausreisebes mmungen aller Blue Air
Bes mmungsorte. Blue Air übernimmt dafür keine Ha>ung.
14.1.2(j) Wir ha>en für Schäden durch Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass wir alle zumutbaren
Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Ha>ung bei
Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.694. SDR (ca. 5.032 EUR) begrenzt.
Wir ha>en für Schäden durch Verspätungen bei der Beförderung von aufgegebenem Gepäck, es sei denn, dass wir alle zumutbaren
Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Ha>ung für
Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.131 SDR (ca. 1.213 EUR) begrenzt.
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so ist die Höhe des Schadensersatzanspruchs um den
Betrag zu mindern, der dem Mitverschulden des Geschädigten entspricht. Der Geschädigte ist insbesondere dazu verpflichtet, den durch
seinen Gepäckverlust oder die verspätete Beförderung seines Gepäcks entstehenden Schaden nicht durch unangemessene Ersatzkäufe zu
erhöhen.
14.1.3 Für weitere Informa onen lesen Sie bi7e dieses Dokument.
SONDERVEREINBARUNGEN
14.2 Wird ein Fluggast aufgrund eines Unfalls an Bord eines Lu>fahrzeuges unserer Fluggesellscha> oder während des Boardings getötet,
körperlich verletzt oder sonst gesundheitlich geschädigt, gelten folgende Sondervereinbarungen:
14.2.1 Wir werden von keinem Schutz des Ar kels 20 des Abkommens oder von einem ähnlichen gesetzlich geregelten Schutz Gebrauch
machen, sofern der geforderte Schadensersatzbetrag 113100 SZR nicht überschreitet.
14.2.2 Wir werden, ohne Verzögerung und innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Tage ab dem Feststellungsdatum der
anspruchsberech gten Person, Vorauszahlungen an die Person, die sich in unmi7elbarer finanzielle Not befindet, leisten, jedoch
verhältnismäßig zum Schadensersatzanspruch (der Auszahlungsbetrag wird im Todesfall 16.000 SZR pro Fluggast nicht unterschreiten). Eine
Vorauszahlung stellt keineswegs eine Ha>ungsanerkenntnis dar und kann bei den nächsten Zahlungen gemindert werden, oder aber auch
zurückverlangt werden, wenn der Schaden vom Fluggast selbst oder durch seine Mitwirkung verursacht wurde, oder wenn der
Vorauszahlungsempfänger sich als nicht anspruchsberech gte Person erweist. Folglich behalten wir uns das Recht vor, alle
Verteidigungsformen, unabhängig davon, ob diese im Abkommen geregelt sind oder nicht, sowie alle Regressrechte inkl. aber nicht
ausschließlich Beitrags- und Ha>ungsfreistellungsrechte, anzuwenden.
14.3 Im Bezug auf Vorauszahlungen, die gem. Ar kel 14.2.2 erfolgen sollen oder in einer anderen Zahlungsform, deren SZR Betrag einem
Eurogegenwert entspricht:
14.3.1 wird der Eurogegenwert an dem vom Interna onalen Währungsfond festgesetzten Kurs für das entsprechende Datum umgerechnet;
14.3.2 Für den Fall, dass Rumänien noch kein Euro als Landeswährung zum gegebenen Zeitpunkt einführt, erfolgen alle Zahlungen in LEI
oder durch die Umrechnung der rumänischen LEI in Euro, am gegebenen Umrechnungsdatum.
14.4 Wir versichern Ihnen, dass wir eine Ha>ungsversicherung pro Fluggast in Höhe von mindestens 100.000 SZR und nicht weniger als das
von der Rumänischen Zivilbehörde vorgeschriebene Minimum, abgeschlossen haben.
14.5 Erfolgt die Flugbeförderung gem. dem rumänischen Gesetz und der gesetzlichen Bes mmungen der EG, können wir bei Schäden, die
100.000 SZR überschreiten, ha>ungsfreigestellt werden, wenn wir beweisen können, dass wir oder unsere Vertreter alle erforderlichen
Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass es uns oder unseren Vertretern unmöglich war, diese Maßnahmen
treffen zu können.
15. SCHADENSANZEIGEN UND KLAGEFRISTEN
15.1 Schadensanzeigen
15.1.1. Insofern Sie uns nach unmi7elbarer Entgegennahme Ihres Gepäcks keine Reklama on melden, gilt diese Tatsache als Beweis dafür,
dass das Gepäck in einem guten Zustand und gemäß unserer Beförderungsbedingungen unsererseits abgegeben wurde, außer
Gegenteiliges wird uns Ihrerseits nachgewiesen. Wenn Sie uns eine Reklama on hinsichtlich der Beschädigung Ihres Gepäcks melden
möchten, muss die Reklama on unmi7elbar nach Feststellung der Beschädigung, jedoch nicht später als 48 Stunden nach
Gepäckentgegennahme eingereicht werden. Wenn Sie eine Reklama on bezüglich der Verzögerung Ihrer Gepäckausgabe einreichen
möchten, muss diese innerhalb 7 Tage ab dem Datum, an dem das Gepäck abgegeben wurde, erfolgen. Alle Reklama onen bedürfen der
Schri>form.
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15.1.2. Bei Feststellung von Beschädigungen jeder Art müssen die Fluggäste den Bericht über die Unregelmäßigkeiten des Eigentums, bzw.
PIR, ausfüllen.
15.1.3. Blue Air Gesellscha> ist für das Gepäck, das von einem anderen Fluggast falsch iden fiziert wurde, nicht Verantwortlich. Der
Fluggast, der ein Gepäck falsch iden fiziert hat, ist für die Kosten, die die beiden mitbeteiligten Passagieren zu tragen haben,
verantwortlich.
15.1.4. Möchten Sie mit den Vertretern der Abteilung für verlorene Reisegepäcke die Verbindung aufnehmen, machen Sie es durch die
Adresse ll@aerokra>.ro die oder auf folgenden Telefonnummern +40745313411 .
15.1.5. Das verlorene Reisegepäck kann nur vom Flughafen abgeholt werden. Das verlorene Reisegepäck wird nicht am Wohnsitz der
Passagieren geliefert.
15.2 Klagefristen
Alle Schadensersatzansprüche verjähren, wenn sie nicht innerhalb 2 Jahren ab Ankun>sdatum am Bes mmungsort oder ab geplantem
Ankun>sdatum oder ab dem Tag, an dem der Flug unterbrochen wurde, beim zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Die
Bes mmung der Klagefristen obliegt dem Gericht, an dem die Verhandlung stadindet.
15.3 Änderung und Nich gkeit vorliegender Bedingungen
Keiner unserer Angestellten oder Vertreter hat das Recht irgendeine der vorliegenden Beförderungsbedingungen zu ändern oder für nich g
zu erklären.
15.4 FRISTEN FÜR DIE BEARBEITUNG VON FLUGGASTBESCHWERDEN
Jede Beschwerde, begleitet von allen erforderlichen Nachweisen, die bei unserer Gesellscha> eingetragen wird, wird innerhalb von 30
Tagen ab ihrem Erhalt gelöst.
16. AUSLEGUNG
Die Titel und Überschri>en aller Ar kel dieser Beförderungsbedingungen dienen allein der Orien erung und dürfen für die Auslegung des
Textes nicht benutzt werden.
17. ANWENDBARES RECHT/ GERICHTSBARKEIT
Sofern nichts anderes im Abkommen oder in den geltenden Gesetzen, Regierungsverordnungen, Anweisungen oder Aufforderungen
bes mmt ist:
(a) Vorliegende Beförderungsbedingungen unterliegen dem rumänischen Recht;
(b) Alle Strei gkeiten, die sich zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit oder aus einer solchen Flugbeförderung ergeben,
unterliegen der einfachen Gerichtsbarkeit der rumänischen Instanzen.
18. BEFÖRDERUNG
18.1 SHUTTLE-BUS
Blue Air bietet Ihnen einen Service: Shu7le-Bus von Constanta/ Brasov nach Otopeni Flughafen und zurück. Zusammen mit Blue Air
Flug cket können Sie die Bus Transfer kaufen, die von unserem Partner, Direct Aeroport.
Kinder im Alter von 0-2 Jahre: kostenlos reisen (ohne eine separate Sitz, aber reisen in den Armen von Eltern)
Direct Aeroport akzep ert 2 (zwei) Gepäckstücke (32 kg) und 1 (ein) Handgepäck/Passagier
Werden nicht unterstützt:
- Fahrräder
- Waffen
- Tiere
- Sportgeräte
Wenn der Fehler Direct Aeroport die Passagiere verzögert / verloren der Bus Rennen, Direct Aeroport ist verpflichtet zu folgen und
anwenden die EC261/2004 Regelung. Direct Aeroport muss auch den Wert eines Tickets zurückzugeben zu Blue Air, aber nicht das Wert auf
anderen Dienstleistungen. Blue Air im Gegenzug ersta7en Passagiere Anspruch auf das Äquivalent für die Tickets.
Wenn Blue Air leidet verpflichtet sich, Direct Aeroport muss die Blue Air-Passagiere auf den ersten Rennen mit verfügbaren Plätze ohne
Erhebung von Extragebühr anzunehmen.
Finden Sie Informa onen über den Zeitplan, Verpflegung, etc. hier.
18.2 BEFÖRDERUNG MIT TAXI
Damit Sie beim Kauf des Flugscheins eine Taxibuchung machen können, müssen Sie den für die Dienstleistung entsprechenden Kasten
ankreuzen, und nach der Zahlung bi7e füllen Sie das Formular TAXI ANTRAG, das auf der Bestä gungsseite der Buchung veröffentlicht ist,
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und drücken danach die Taste "Bestellung senden". Für Aufnahme werden die Passagieren von einem Fly Taxi Vertreter, begleitet von einer
Anzeige mit dem "Blue Air"- Logo, am Interna onaler Flughafen Bukarest Henri Coanda, bzw. im Ausgangsbereich am Abfer gungsgebäude,
gewartet.
Für Vorschläge und Beschwerden sind die Kunden aufgefordert, mit der Taxi-Gesellscha> Fly Taxi telefonisch oder durch E-Mail Kontakt
aufzunehmen: +4 0747.999.440, E-Mail Adresse: office@taxifly.ro.
19. INFORMATIONEN ZUM LUFTFAHRTSUNTERNEHMEN
Wir übernehmen die Verantwortung , Sie über die Iden tät der Betreiber/ Lu>verkehrsbetreiber/ Betreibern informieren, was auch immer
von der Methode der Kauf des Tickets.
Alle auf der Website h7p://www.blueairweb.com angebotenen Flüge werden von S.C. Blue Air-Airline Management Solu ons S.R.L.
betrieben.
20. ZUSATZLEISTUNGEN
Blue Air bietet die Passagiere über die Website die folgende Dienstleistungen an:
20.1 Der "SMS Bestä gung" Service
Wenn Sie möchten die schnellste Bestä gung der Reservierung von Flug ckets haben oder haben Sie nicht Zugang zu Ihren E-Mail, wenn
Sie Ihre Reservierung machen, können Sie die Informa onen per SMS erhalten.
Der "SMS Bestä gung" Service gilt ungeachtet das Mobilfunknetz oder das Land in dem Sie sich befinden.
Der Service kostet 0,5 Euro. Nach dem Kauf des Tickets erhalten Sie per SMS die folgende Informa onen: die Buchungsnummer, die Route,
das Datum der Abfahrt/Rückkehr, die Zeit fü Abfahrt und Ankun>.
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