REISEBEDINGUNGEN Der Passagier hat nicht das Recht
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REISEBEDINGUNGEN Der Passagier hat nicht das Recht
Reisebedingungen 1 of 17 http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx Reisebedingungen Der Passagier hat nicht das Recht, vom Kauf zurückzutreten Obwohl im Ar kel 47 des Gesetzes über die Marktprak ken und den Verbraucherschutz bes mmt wird, dass der Verbraucher jeden Fernabsatzvertrag innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen widerrufen kann, ist dieses Widerrufsrecht nicht auf die über die Webseite geschlossenen Verträge anwendbar. Dem Königlichen Erlass vom 18. November 2002 gemäß sind Fernabsatzverträge über die Erbringung von l;r den Tourismussektor wurde wegen der Spezifität der in diesem Bereich erbrachten 1. DEFINITIONEN – BEDEUTUNG VORLIEGEND VERWENDETER BEGRIFFE Beim Lesen dieses Dokuments bi7en wir um Kenntnisnahme folgender Begrifflichkeiten: Mit “wir“, “uns“, “unser“ wird S.C. Blue Air-Airline Management Solu ons S.R.L. Anschri>: 42-44 Sos. Bucures -Ploies , Bucharest 1, Romania - Baneasa Business & Technology Park, Building A, 3&4 floor; Tax reg. no. 31525574 gemeint, das rumänische Unternehmen bietet Low-Cost Lu>verkehr. Mit “Sie“, “Ihnen“, “Ihr/Ihre“ wird jede Person gemeint, die in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll und die im Besitz eines elektronischen Flugscheins ist, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder. (beachten Sie auch die Defini on von „Fluggast“) “BMS“, “OB“ stehen für den Airlinecode, der die Fluggesellscha> kennzeichnet. “Flugstrecke“ - ein einfacher Flug einer bes mmten Flugroute, in einer Richtung, Hin- oder Rückflug (z. B. Bukarest-Rom) “Flugroute“ stellt den für einen Fluggast erworbenen elektronischen Flugschein dar und kann eine oder mehrere Flugstrecken enthalten. “Autorisierter Vertreter“ ist die Bezeichnung für einen Verkaufsvertreter, der von uns bestellt wurde, um uns im Verkauf von Dienstleistungen im Lu>verkehr zu vertreten. “Gepäck” stellt die Kleidung und weitere persönliche Güter eines Fluggastes dar, die dieser während seiner Reise benö gt. Falls es nicht anders bes mmt wurde, besteht es sowohl aus dem Handgepäck als auch aus dem aufgegebenen Gepäck. “Aufgegebenes Gepäck“ ist das Gepäck, das nach Abgabe bis zum Endreiseziel seitens der Fluggesellscha> in Verwahrung genommen wird und für welches einen Gepäckschein ausgestellt wurde. Das aufgegebene Gepäck enthält alle Gepäckstücke, die gewogen, mit einem Gepäckschein versehen wurden und in den Gepäckraum des Flugzeugs gelagert wurden. “Gepäckschein” ist ein Dokument, das ausschließlich für das aufgegebenen Gepäcks ausgestellt wurde. Mit “Gesellscha>” wir jede andere Fluggesellscha> gemeint als uns. “Handgepäck“ ist das Gepäck, das in die Flugzeugskabine mitgeführt werden darf und wofür allein der Fluggast die Ha>ung übernimmt. “Check-In” ist die von der Fluggesellscha> angegebene Frist, die für die Erledigung aller Formalitäten wie die Überprüfung der Reiseunterlagen, Ausstellung der Gepäckscheine und der Bordkarte bzw. des Boarding Passes notwendig ist. “Vertragsbedingungen“ sind die Bes mmungen, die im elektronischen Flug cket enthalten sind und zusammen mit diesem ausgehändigt wurden, als solche gekennzeichnet sind und die vorliegende Beförderungsbedingungen einschließen. “Abkommen“ stellt eine der folgenden Anwendungsinstrumente dar: das Abkommen über die Vereinheitlichung bes mmter Vorschri>en in Bezug auf den interna onalen Lu>transport, das am 12.10.1929 in Warschau unterzeichnet wurde (ab jetzt unter dem Begriff “Warschauer Abkommen“ aufgeführt); Warschauer Abkommen, geändert durch das Haager Protokoll vom 28. September 1955; Warschauer Abkommen, ergänzt durch das Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975); Warschauer Abkommen, ergänzt in Den Haag und durch das Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975); Warschauer Abkommen, ergänzt in Den Haag und durch das Zusatzprotokoll Nr. 4 von Montreal (1975); das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961); das Montrealer Abkommen (1999); Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004; Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2005; Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.10.1997; “Coupon“ steht für den elektronischen Coupon, der den Fluggast dazu berech gt mit dem darin bezeichneten Flug zu reisen. 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx “Schaden“ umfasst Tod oder Verletzungen eines Fluggastes sowie Verlust oder Diebstahl des abgegebenen Gepäcks sowie andere Schäden, die im Zusammenhang mit der Gepäcksbeförderung oder anderen von uns erbrachten Nebenleistungen entstanden sind. Mit “Tage“ sind Kalendertage gemeint. Der Tag, an dem eine Mi7eilung zum Zweck der Benachrich gung versandt wird, wird nicht gezählt. Für die Festsetzung der Gül gkeitsdauer eines elektronischen Flugscheins ist der Abflugtag relevant. Mit “EG Verordnung“ ist die Verordnung Nr. 2027/97 des Europäischen Rates über die Ha>ung von Lu>fahrtunternehmen im Bezug auf mögliche Unfälle gemeint. “Euro” ist die Währung der Europäischen Gemeinscha> (EG) gem. Art. 207 und 209 des Übereinkommens von Rom. “Elektronischer Coupon“ steht für einen in unserer Datenbank gespeicherten Flugcoupon, der elektronisch ausgestellt wurde oder für ein anderes Dokument in der besagten Datenbank. “Elektronischer Flugschein” ist die von uns oder in unserem Namen auf dem elektronischen Coupon eingetragene Flugroute. Dieser enthält den Namen des Fluggastes, seine Reiseroute, die Flugnummer, das Flugdatum, den Flugpreis, die anfallenden Gebühren, etc. “Buchungscode oder ID“ ist ein Zahlencode, bestehend aus mehreren Zahlen, das nach Ihrer oder der von unserem autorisierten Vertreter abgeschlossenen Buchung bzw. Erwerb des elektronischen Flugscheins, generiert wurde. Der Buchungscode dient ausschließlich Ihrer Iden fika on im Buchungssystem für den gebuchten Flug. “Übergepäck“ bezeichnet den Teil des Gepäckgewichts, der die zugelassene und im Flugschein eingetragene Freigrenze überschreitet. “Höhere Gewalt” bezeichnet unübliche und unvorhersehbare Ereignisse jenseits Ihrer oder unserer Kontrolle, deren Folgen selbst bei äußerst gehöriger Sorgfalt nicht hä7en verhindert werden können. “Fluggast” ist jede Person, die einen elektronischen Flugschein besitzt und infolgedessen in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder. (Beachten Sie auch die Defini on von “Sie“, “Ihr/Ihre“, “Ihnen“). "Kleinkind" ist eine Person, mit einem Alter zwischen 0 und 24 Monaten. Dem Kleinkind wird im Flugzeug kein Sitzplatz zugewiesen; es wird in den Armen des Erwachsenen reisen. Ein Erwachsener kann ein Kleinkind begleiten. “Unbegleiteter Minderjährige (UM)” bezeichnet eine Person im Alter von 6 und 14 Jahren, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reist. Ab 1. Februar 2012 wird Blue Air alle rumänischen Staatsangehörigen im Alter von 6 bis zum 17. vollendeten Lebensjahr, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, als unbegleitete Minderjährigen (UM) betrachten. “Flugcoupon“ bezeichnet den Bestandteil des von uns oder in unserem Namen ausgestellten elektronischen Flugscheins, der Ihre Reiseroute enthält und Ihnen ausgehändigt wird. “SZR” bezeichnet das Sonderziehungsrecht, das vom Interna onalen Währungsfond in bes mmten Zei ntervallen neu festgelegt wird und dessen entsprechender Wert in verschiedenen Währungen in Financial Times veröffentlicht wird. (Bei der ersten Veröffentlichung des SZR lag sein Wert bei ca. USD 1,2/ EURO 1,17/ LEI 48.102.) “Tarif“ bezeichnet die von uns veröffentlichten Flugpreise und Gebühren. “Internetseite” bezeichnet folgende Internetseiten: www.blueairweb.com, www.blueair.ro, oder www.zboruri-ie>ine.ro, die wir zur Verfügung gestellt haben, um Ihnen eine Onlinebuchung zu ermöglichen. 2. ANWENDBARKEIT 2.1 Allgemeine Bes mmungen Mit Ausnahme der Bes mmungen in Ar kel 2.2, 2.4 und 2.5 sind die Beförderungsbedingungen nur auf die von uns durchgeführten Fluggäste- und Gepäckbeförderung anwendbar sowie auf die Verantwortlichkeiten, die uns im Zusammenhang mit der gegebenen Lu>fahrt entstehen könnten. Alle im elektronischen Flugschein, im Flugcoupon, im Gepäckschein oder in einem anderen von uns akzep erten Reisedokument, enthaltene Beförderungsbedingungen sind Bestandteil der vorliegenden Reisebedingungen. 2.2 Charterverkehr Erfolgt die Beförderung aufgrund eines Chartervertrags, sind die Beförderungsbedingungen nur dann anwendbar, wenn diese durch Bezugnahme oder anders im Chartervertrag oder im elektronischen Flugschein einbezogen wurden. 2.3 Anwendbares Recht Die Beförderungsbedingungen sind nur anwendbar, wenn diese unseren Tarifen und den zwingenden gesetzlichen Bes mmungen entsprechen. Sollte eine der Bes mmungen aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bes mmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bes mmungen im Ganzen hiervon unberührt. 2.4 Vorrangiges Recht Sollten sich Uns mmigkeiten zwischen den Beförderungsbedingungen und anderen Bes mmungen, die wir im Zusammenhang mit bes mmten Themen aufstellen könnten, ergeben, haben diese Beförderungsbedingungen Vorrang. 2.5 Bedingungsänderungen Die Blue Air Fluggesellscha> behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Reisebedingungen zu ändern, unter der vorläufigen Meldung dieser Änderungen durch deren Veröffentlichung auf der Webseite, im Abschni7 “Nachrichten“ oder “Allgemeine Reisebedingungen“. 2 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx 3. FLUGSCHEINE 3.1 Allgemeine Bes mmungen 3.1.1 Der elektronische Flugschein, die Beförderungsbedingungen, die Tarife, unsere Beförderungsbes mmungen sowie die auf unsere Webseite aufgeführten wich gen Meldungen bilden zusammen die Bedingungen des Beförderungsvertrages, der zwischen Ihnen und uns abgeschlossen wird. 3.1.2 Befördert werden ausschließlich Fluggäste, die im elektronischen Flugschein namentlich aufgeführt sind. Der Fluggast ist verpflichtet, einen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), je nach Inlands- oder Auslandsflugziel mitzuführen. 3.1.3 Elektronische Flugscheine im Flexi-Tarif können für einen zukün>igen Flug unter der Bedingung einer Vorankündigung von mindestens 4 Stunden vor dem Abflug. 3.1.4 Elektronische Flugscheine sind nicht rückersta7bar. 3.1.5 Sie sind allein verantwortlich, um zu überprüfen, dass Sie die Zahlungsbestä gung und Reiseroute auf der E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt erhalten, ansonsten kontak eren Sie uns bi7e. Wir übernehmen keine Verantwortung, wenn Sie sich für einen Flug zu zeigen, für die Sie keine Bestä gung erhalten und damit Ihnen die Beförderung verweigert. 3.2 Umbuchung 3.2.1 Die Gül gkeit des elektronischen Flugscheins erstreckt sich ausschließlich auf die im Flugschein ausgewiesene Reiseroute für den im Flugschein namentlich aufgeführten Fluggast, vom Abflugort bis zum Flugziel, für das ausgewiesene Reisedatum und den darin ausgewiesenen Flug. Der von Ihnen bezahlte Reisepreis entspricht unseren Tarifen und gilt für die im elektronischen Flugschein ausgewiesene Reise. Dies stellt einen wesentlichen Bestandteil unseres Beförderungsvertrages mit Ihnen dar. Der im elektronischen Flugschein ausgewiesene Tarif gilt vorbehaltlich einer Tarifänderung seitens Blue Air vor Reisebeginn. 3.2.2 Für etwaige Änderungen Ihrer Flugdaten, ist es, gemäß unserer Beförderungsbedingungen, zwingend erforderlich uns rechtzei g zu kontak eren. Solche Änderungen können allerdings zu einer Neuberechnung des Tarifs und zu einer Zuschlaggebühr je nach Anwendbarkeitsbedingungen des Tarifs führen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den neuberechneten Preis anzunehmen oder Ihre im Flugschein ausgewiesene Ursprungsreiseroute zu behalten. Die Umbuchungsbes mmungen finden Sie im Detail in unseren Beförderungsbedingungen, die auf unsere Internetseite zu lesen sind oder Ihnen, auf Anfrage, zugesandt werden können. 3.3 Name und Adresse der Fluggesellscha> Unser Name kann im Flugschein mit unserem Airlinecode BMS, OB oder auf andere Weise abgekürzt worden sein. Die Anschri> unseres eingetragenen Firmensitzes finden Sie am Ende vorliegender Beförderungsbedingungen. Der gesamte Schri>verkehr, wie Korrespondenz, Meldungen, etc. werden ausschließlich an die am Ende vorliegender Beförderungsbedingungen angegebene Anschri> versendet. 4. TARIFE, GEBÜHREN UND SONSTIGE ZUSATZENTGELTE 4.1 Tarife Die Tarife umfassen nur die Beförderung vom Flughafen des Ausgangsortes bis zum Zielflughafen. Nicht eingeschlossen im Flugpreis sind Bodentransportdienste bis zum/ab dem Flughafen oder zwischen Flughäfen. In Übereins mmung mit unseren gül gen Tarifen wird Ihr Flugpreis auf Grundlage der am Buchungstag maßgeblichen Tarifen für den im elektronischen Flugschein ausgewiesenen Flugtermin und die im Flugschein ausgewiesene Reiseroute berechnet. Der im elektronischen Flugschein ausgewiesene Tarif gilt vorbehaltlich einer Tarifänderung vor Reisebeginn seitens Blue Air. Die Tarifänderung wird auf der Blue Air Webseite im Abschni7 “Nachrichten“ veröffentlicht. Unbegleiteten minderjährigen wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 60 EURO pro Flugstrecke berechnet. Für die Inlandsstrecken in Italien, TVA (Mehrwertsteuer) von 10% verrechnet werden. Der Betrag wird in den Gesamtpreis des Tickets enthalten. Für den Inlandsflug Bukarest - Iasi und zurück, TVA (Mehrwertsteuer) von 24% verrechnet werden. Der Betrag wird in den Gesamtpreis des Tickets enthalten. Depor erten Es gibt zwei Kategorien von Depor erten: • Begleitet Depor erten - DEPA • Unbegleitete Depor erten - DEPU Nicht mehr als zwei DEPU kann auf dem gleichen Flug reisen. Die Steuer für einen DEPA oder DEPU beträgt 60 Euro / Flugsegment . 4.2 Gebühren und sons ge Zusatzentgelte Sie sind verpflichtet Gebühren und Zusatzentgelte zu entrichten, die von der Regierung, von Lu>fahrt Zivilbehörden oder durch den Betreiber eines Flughafens und Blue Air grundsätzlich erhoben werden. Bei der Zahlung des elektronischen Flugscheins erhalten Sie Informa onen über die Gebühren und die Zusatzentgelte, die nicht im Tarif enthalten sind. Diese werden zum größten Teil im elektronischen Flugschein separat ausgewiesen. Gebühren und Zusatzentgelte, die im Lu>verkehr erhoben werden, unterliegen einer permanenten Änderung und können auch nach Erwerb des elektronischen Flugscheins erhoben werden. Sollten sich die im elektronischen Flugschein ausgewiesene Gebühren oder Zusatzentgelte nach Erwerb des Flugscheins, jedoch vor Reisebeginn, erhöhen, müssen diese vom Fluggast entrichtet werden. Insofern zum Reisezeitpunkt weitere Gebühren entstehen sollten, sind Sie ebenfalls verpflichtet, diese zu entrichten. Informa onen bezüglich der Erhöhung bestehender Gebühren und Erhebung weiterer Gebühren finden Sie auf unsere Blue Air Webseite, im Abschni7 “Nachrichten“ und/oder “Reisebedingungen“. 4.3 Währung Die Tarife, die Steuern, die Gebühren und die Zusatzentgelte sind zahlbar in Euro. Alle Zahlung Beträge werden auf Euro umgestellt. Die 3 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx Preise sind in EUR, RON, GBP oder USD angezeigt, aber am Ende des Kaufprozesses, wird die Summe in EUR umgerechnet werden. Für die Konver erung von Währung RON, GBP oder USD in EUR, nutzt Blue Air einen eigenen Währungskurs. Der eigene Währungskurs setzt sich aus dem BNR (Rumänische Na onalbank) Kurs + 2% zusammen, aufgerundet auf +0,05 eur oder 0.1 eur. 4.4 Verwaltungsgebühren 4.4.1 Die administra v Kosten, die Kosten für die Sonderdienste sowie die Kosten von dem Kartenänderungen sind nicht ersta7ungsfähig. 4.4.2 Die Bearbeitungsgebühr für Rückersta7ungen oder Kredit von der Gesellscha> genehmigt ist 10 Euro/ Passagier/ Flugstrecke. 4.4.3 Die Gebühr für ein Kleinkind ist 35 Euro pro Flugsegment, ausgenommen Flüge Larnaka-Athen-Larnaca und Larnaca-ThessalonikiLarnaca, wo die Gebühr beträgt 20 Euro pro Flugsegment. 4.4.4 Am Fahrkartenschalter in Flughafen Turin Caselle erhebt eine Gebühr von 20 Euro pro ausgestellte Ticket und eine Gebühr von 10 Euro für Zusatzservices (zum Beispiel: Gepäck, mehr Beinfreiheit, etc.). 4.4.5 Am Fahrkartenschalter in Flughafen Arlanda Stockholm erhebt eine Gebühr von 30 Euro (275 SEK) pro ausgestellte Ticket oder für Zusatzservices (zum Beispiel: Gepäck, mehr Beinfreiheit, etc.). 4.4.6 Am Fahrkartenschalter in Flughafen Sibiu erhebt eine Gebühr von 15 Euro (50 RON) pro ausgestellte Ticket oder für Zusatzservices (zum Beispiel: Gepäck, mehr Beinfreiheit, etc.). 4.4.7 Am Fahrkartenschalter in Flughafen Timisoara erhebt eine Gebühr von 15 Euro (50 RON) pro ausgestellte Ticket oder für Zusatzservices (zum Beispiel: Gepäck, mehr Beinfreiheit, etc.). 5. BUCHUNGEN 5.1 Buchungsbedingungen Die Buchung eines bes mmten Fluges gilt als bestä gt, sobald ein Buchungscode generiert wird. Bei einer telefonischen Buchung, erfolgt die Buchungsbestä gung per Post oder Email. Im Falle einer Onlinebuchung wird der Buchungscode am Ende der durchgeführten Buchung auf dem Bildschirm angezeigt. Es ist empfehlenswert, die angezeigten Informa onen zu speichern, da Sie den Buchungscode für das Check-In benö gen. Eine Flugrückbestä gung Ihrerseits ist nicht erforderlich, wenn eine Buchungsnummer dafür generiert wurde. 5.2 Umbuchungen Alle Fluggäste, die bereits bezahlt haben, sind berech gt, nach Erhalt der Buchungsbestä gung und bis zu 4 Stunden vor Abflug eine Umbuchung vorzunehmen. Die Umbuchungsgebühr beträgt 40 EUR pro Fluggast und Flugstrecke zuzüglich weiterer Preisunterschiede zwischen dem Ursprungstarif und den neuen, am Umbuchungsdatum geltenden Tarifen, Gebühren und Zusatzentgelte gem. unserer Reisebedingungen, wenn die Umbuchung online, auf unsere Webseite, über die Abteilung Buchungs- und Kundenservice oder in unseren Verkaufsniederlassungen durchgeführt wird. Ermöglicht Blue Air allen Passagieren, Änderungen des Flug ckets bis zu 4 Stunden vor Abflug durchzuführen, auch wenn der Online Check-in bereits durchgeführt wurde. Nachdem Sie alle Änderungen abzuschließen, bi7e wiederholen Sie den Online Check-in und drucken Sie Ihre Bordkarte (Boarding Pass). Wenn es mehr als 12 Stunden, bis Ihr Flug sind, muss der Check-in am Flughafen erfolgen. Wenn Sie die Umbuchung online vornehmen, wird die Änderung für alle Fluggäste, die von dieser bes mmten Buchung betroffen sind durchgeführt. Sollten Sie eine Umbuchung für nur einen Teil der Fluggäste wünschen, ist es zwingend erforderlich, die Abteilung Buchungsund Kundenservice zu kontak eren. Namensänderungen sind innerhalb einer Reiseroute nicht mehr erlaubt, wenn das Datum der ersten Flugstrecke bereits verstrichen ist. Dies gilt für alle verbliebenen Flugstrecken der gebuchten Reiseroute. Eine Umbuchung des Reisedatums oder der Reiseroute auf einen güns geren Tarif als der ursprünglich gebuchte ist nicht gesta7et. Folglich ist ein etwaiger Differenzbetrag zwischen dem ursprünglich gebuchten Tarif und dem güns geren Tarif, der am Umbuchungstag gelten könnte nicht rückersta7bar. Eine Änderung der Reisedaten (Hinflug Datum, Rückflugdatum), sowie ab dem 01.06.2007 der Reiseroute und des Fluggastnamens ist gesta7et, allerdings nur für die TariYlassen, die eine solche Änderungsmöglichkeit vorsehen. Nicht gesta7et sind jedoch Reiseroutenänderungen einer Inlandsflugstrecke mit einer interna onalen Flugstrecke. Für Namens- oder Datumsänderungen auf der Strecke Bukarest-Iasi-Bukarest für die Klassen WEB02 bis WEB11 werden EUR 25,00 pro Person/pro Strecke Gebühr berechnet zzgl. einer eventuellen Tarifdifferenz. Für die Klassen WEB12 bis WEB23 sowohl für die Klasse Flexi sind die Änderungen kostenfrei (keine Gebühr und keine Tarifdifferenz) möglich. 5.3 Zahlung Alle im Zusammenhang mit Ihrer Buchung stehenden Flugpreise, Steuern, Gebühren und Zusatzentgelte werden mit Ausstellung der Buchungsbestä gung fällig und müssen vollständig bezahlt werden. 5.4 Persönliche Daten Ihre persönliche Daten werden für folgende Zwecke benutzt: Abschluss eine Flugbuchung, Erwerb und Ausstellung des elektronischen Flugscheins, Buchhaltung, Rechnungsstellung und Audit (inkl. Bonitätsprüfung) für administra ve und juris sche Zwecke, Sta s ken, Op mierung des Serviceangebots, Erleichterung der Sicherheits-, Grenzen- und Zollverfahren und für die Datenübermi7lung an die mit 4 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx Ihrer Flugreise im Zusammenhang stehenden Regierungsbehörden. Des Weiteren können die besagten Daten zu Marke ngstudienzwecke und von unseren Gesellscha>en, die zur Blue Air Group gehören, eingesetzt werden. Zu den hier genannten Zwecken, berech gen Sie uns, Ihre Daten nutzen zu dürfen und diese unseren Niederlassungen, unseren autorisierten Vertretern, den Regierungsbehörden, Datenverwaltungsgesellscha>en, Kreditkartengesellscha>en und Kreditkartenausstellungsins tuten sowie allen anderen Stellen, die die oben aufgeführten Dienstleistungen erbringen, zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie keine Informa onen von uns oder unseren Partnergesellscha>en wünschen, bi7en wir um eine schri>liche Benachrich gung Ihrerseits an die am Ende vorliegender Beförderungsbedingungen vermerkte Anschri>. Für die korrekte Eingabe Ihrer Kontaktdaten zwecks des Erhalts der Buchungsbestä gung und des elektronischen Flugscheins sind allein Sie verantwortlich. 5.5 Sitzplatzverteilung Ein bes mmter Sitzplatz im Flugzeug kann nicht garan ert werden und Sie erklären sich bereit, jeden Sitzplatz, der Ihnen angeboten wird, anzunehmen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, jeden bei der Buchung verfügbaren Sitzplatz gegen einer Gebühr in Höhe von: Wir behalten uns das Recht vor, eine Sitzplatzverteilung bereits nach erfolgtem Check-In vorzunehmen. Dies könnte sich aus opera ven oder Flugsicherheitsgründen als erforderlich erweisen. 5.6 Verbindungen Blue Air kann das Erreichen von Anschlüssen anderer Fluggesellscha>en oder anderer Transportunternehmen, die nicht über Blue Air als Umsteigeverbindung verkau> wurden, nicht garan eren. Blue Air-Flüge sind grundsätzlich nicht für Umsteigeverbindungen vorgesehen, weder mit Flügen von Blue Air noch mit Flügen anderer Fluggesellscha>en. Ausgenommen davon sind Umsteigeverbindungen, die als solche über Blue Air verkau> werden. Jede Umsteigeverbindung geschieht auf eigenes Risiko und Sie müssen für alle Anschlussflüge separat einchecken. Bei Umsteigeverbindungen, die über Blue Air verkau> wurden, ist nur ein einmaliger Check-in am Abflughafen nö g, nicht beim Umsteigen. Wenn Sie Flug ckets für eine von Blue Air verkau>e Umsteigeverbindung besitzen, sind Sie verpflichtet, beim Check-in am Abflughafen auf die Umsteigeverbindung hinzuweisen. 6. CHECK-IN UND BOARDING 6.1 Check-In Frist Zur Erfüllung der Formalitäten für Ein-Check und Einsteigen bi7en wir Sie darum, dass Sie sich mindestens 2 Stunden vor der auf dem Flugschein angegebenen Abflugzeit am Flughafen einfinden. Die Erfüllung der Flugbedingungen ist Ihre ausschließliche Verantwortung. Die Fluggäste, die sich aus irgendwelchem Grund nicht rechtzei g zum Einsteigen einfinden oder alle erforderlichen Reiseurkunden nicht dabeihaben, werden als no-show betrachtet und verlieren ihr Recht auf irgendwelcher Zurückzahlung. Wir bi7en Sie, darauf zu achten, dass die Ein-Check-Schalter 2 Stunden vor Flug geöffnet und 40 Minute vor der für Abflug festgestellten Zeit geschlossen werden. Auch wenn das Flugzeug am Boden posi oniert ist, wird aus Sicherheitsgründen das Einsteigen der Fluggäste, die die in diesem Ar kel vorgesehenen Zeiten nicht beachtet haben, verweigert. Für alle Blue Air Flüge von Bukarest - Henri Coanda (Otopeni) Flughafen, berücksich gen Sie bi7e, dass der Check-in-Schalter offen mit 3 Stunden und 30 Minuten vor dem Abflug und schließen Sie mit 40 Minuten vor der geplanten Abflugzeit. Für alle Blue Air Flüge von Rom Fiumicino Flughafen, berücksich gen Sie bi7e, dass der Check-in-Schalter offen mit 2 Stunden und 30 Minuten vor dem Abflug und schließen Sie mit 45 Minuten vor der geplanten Abflugzeit. 5 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx 6.2 Pflichten beim Check-In Beim Check-In sind Sie verpflichtet, den Flugschein, einen gül gen amtlichen Lichtbildausweis oder Reisepass gül g (ja nach Erfordernis) vorzulegen, sowie das abzugebende und das Handgepäck zwecks Prüfung des Gepäcksgewichts und der Gepäcksmaßen auf Einhaltung der vorgegebenen Grenzen. 6.3 Allgemeines Sie sind verpflichtet, alle Gesetze, Bes mmungen und Anforderungen des Landes, in/aus dem Sie reisen, einzuhalten, sowie unsere Beförderungsbedingungen. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die Beschaffung Ihrer erforderlichen Reisedokumenten oder für die Nichteinhaltung der besagten Gesetze, Anforderungen oder Anweisungen, über die Sie schri>lich oder in einer anderen Form informiert wurden. Ebenfalls, übernehmen wir keine Ha>ung für die Ihnen dadurch entstandenen Konsequenzen. 6.4 Reisedokumente Es liegt in Ihrer Verantwortung, für die Beschaffung, den Erhalt und die Vorlage aller erforderlichen Ein- und Ausreisedokumente, Gesundheits- oder anderer Unterlagen zu sorgen, die durch gesetzliche Bes mmungen oder Anweisungen für die Ein-/Ausreise in bes mmten Ländern erforderlich sind. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung jedes Fluggastes zu verweigern, dessen Reisedokumente der gesetzlichen Reisebes mmungen oder Anweisungen nicht entsprechen. 6.5 Verantwortlichkeiten bei der Einreise in ein fremdes Land Für den Fall, dass Zollbehörden des Einreiselandes, in dem Sie mit uns fliegen, Ihnen die Einreise verweigern und uns gleichzei g verpflichten, Sie zum Abflugort zurückzufliegen, tragen Sie die volle Verantwortung. 6.6 Strafen, Bußgelder und andere Kosten Sollten wir auf Verschulden eines Fluggastes zur Zahlung von Strafen, Bußgelder oder anderer Kosten herangezogen werden, die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung gesetzlicher Bes mmungen, Anweisungen oder anderer Reiseanforderungen der Ein-/Ausreiseländer, in denen der Fluggast reist oder sollten wir in diesem Zusammenhang verpflichtet werden, die erforderlichen Dokumente für diesen zu beschaffen, verpflichtet sich der Fluggast, dessen Verschulden dazu beigetragen hat, uns alle von uns dafür verauslagten Kosten und auf unsere Aufforderung zurückzuersta7en. Zur Deckung der Rückersta7ung der uns entstandenen Kosten können wir jeglichen Flugscheinwert, der noch nicht eingelöst wurde oder sons ge Geldmi7el, die sich in unserem Besitz befinden, verwenden. 6.7 Sicherheitsvorkehrungen Bes mmte Situa onen erfordern aus Flugsicherheitsgründen oder auf Anforderung mancher Regierungs- oder Flughafenbehörden die Durchsuchung Ihrer persönlichen Güter und/oder Ihres Gepäcks, welcher Sie sich unterziehen müssen. 6.8 Boarding Formalitäten Nach den Check-In Formalitäten werden Sie über den Ort und die Urzeit informiert, wo Sie sich bezüglich der Zoll- und Boardingformalitäten vorstellen müssen. Um etwaige Verwirrungen oder Verzögerungen zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, die Durchsagen am Flughafen zu beachten. 6.i CHECK-IN ONLINE Blue Air einen online Check-in-Service ein. Der Online Check-in ist für Flüge verfügbar außer diesen, die ab folgenden Flughäfen fliegen: Alghero, Bologna, Constanta, Florenz, Hamburg, Lissabon, Lyon, Neapel, Palma de Mallorca, Pescara, Stockholm und Timisoara. Für alle diese Flüge wird der Check-in kostenfrei am jeweiligen Flughafen vor Abflug durchgeführt. Um den Check-in Prozess für alle Kunden zu vereinfachen, ist der Check-in am Flughafen für alle Blue Air-Flüge kostenfrei möglich. Der online Check-in-Service ist kostenlos und setzt das Ausdrucken seitens des Passagiers der Bordkarte vor, die zusammen mit den Reisepapieren der Zollpolizei und der Sicherheitskontrolle am Tor vorgezeigt werden. Der online Check-in-Service ist maximal 30 Tagen vor dem Abflugdatum verfügbar und minimal 12 Stunden vor dem Abflug. Falls Sie Gepäck für den Gepäckraum haben müssen Sie sich mindestens 90 Minuten vor dem Abflug an den speziellen Schaltern aus dem Flughafen für die Aufnahme der Gepäcke vorstellen. Falls Sie kein Gepäck für den Gepäckraum haben, können Sie sich mindestens 60 Minuten vor dem Abflug beim Bordtor vorstellen, wobei Sie die ausgedruckten Bordkarten aus dem online Check-in-Vorgang vorlegen müssen. Passagiere übernimmt die Verantwortung für die Verletzung dieser Zei ntervalle und Nichtbeförderung werden. Blue Air ersta7en nicht Passagiers noch Tickets geben jede Art von Entschädigung für diejenigen, die sich nicht an die oben genannten Regeln. Achtung! Um Umständlichkeiten zu vermeiden, bi7en wir Sie die notwendige Zeit für die Übergangsvorgänge der Grenze und der Sicherheitskontrolle in Betracht zu ziehen. Wir weisen noch einmal darauf hin, die notwendige Zeit für die Übergangsvorgänge der Grenze und der Sicherheitskontrolle in Betracht zu ziehen. Das Boarding Pass ist eine Dokument bestehend aus 2 (zwei) Seiten. Eine Seite von Ihrer Boarding Pass wird an den Betreiber des Flughafen 6 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx zum boarding-Gate übergeben werden wird, und die zweite hat der Passagier. Falls Sie mit einem Kind reisen, setzt der online Check-in-Vorgang sowohl das Ausdrucken der Bordkarte für das Kind, als auch das Ausdrucken der Bordkarte für den Erwachsenen vor. Die Passagiere die nicht aus einem EU/EWG-Land stammen, müssen sich zum Check-in-Büro der Blue Air für die Überprüfung der Reisepapiere begeben, bevor Sie durch die Sicherheitskontrollen und über den Grenzpunkt gehen. Falls Sie diese Bes mmung nicht berücksich gen, behalten wir uns das Recht vor das Anbordgehen zu verweigern. Der online Check-in-Vorgang sieht vor, dass Sie die aleatorische Zuschreibung eines Platzes im Flugzeug kostenlos annehmen. Falls Sie einen gewissen Platz buchen wollen, haben Sie diese Möglichkeit vor versenden der Bordkarte, wobei die dazugehörigen Gebühren bezahlt werden müssen. Für die Passagiere die schon eine gewissen Platz gebucht haben, bleibt dieser erhalten, wobei die Verteilung aleatorisch sein wird für die, die diese Op on nicht von Anfang an ha7en. 7. ABLEHNUNG ODER EINSCHRÄNKUNGEN DER FLUGBEFÖRDERUNG 7.1 Das Recht, die Beförderung zu verweigern In folgenden Fällen behalten wir uns das Recht vor, Ihre Beförderung zu verweigern: 7.1.1 wenn Ihr Verhalten aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum auffällig wird und die Flugsicherheit beeinträch gen könnte; 7.1.2 wenn Ihr Gesundheitszustand schlecht ist und Sie keine Empfehlung Ihres Arztes mi\ühren, dass Sie fliegen dürfen; 7.1.3 wenn Ihr Verhalten im Rahmen einer vergangenen Flugreise auffällig wurde und uns Gründe dafür vorliegen, dass eine Wiedeholungsgefahr diesbezüglich besteht; 7.1.4 wenn Sie sich weigern, unsere Bedingungen hinsichtlich des Inhaltes, der Form und der Maße Ihres Gepäcks zu erfüllen; 7.1.5 wenn Sie sich weigern, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen oder die Sicherheitskontrolle Ihres Gepäcks verweigern; 7.1.6 wenn Sie die am Abflugdatum gül ge Flugpreise, Steuern, Gebühren oder Zusatzentgelte, die im Zusammenhang mit dem gebuchten Flug stehen, nicht vollständig bezahlt haben; 7.1.7 auf Anforderung der Grenzbehörde, wenn Sie nicht alle erforderlichen Aus-/Einreisebedingungen erfüllen; 7.1.8 wenn Sie uns einen elektronischen Flugschein vorlegen, der auf illegaler Weise beschaffen wurde, von einer anderen Gesellscha> als von uns oder von nicht autorisierten Vertretern, oder welcher uns bereits als Diebstahl oder Verlust gemeldet wurde, oder wenn es sich dabei um eine Fälschung handelt, oder wenn Sie sich nicht als der im Flugschein ausgewiesenen Fluggast ausweisen können; 7.1.9 wenn Sie unsere Flugsicherheitsbes mmungen nicht einhalten; 7.1.10 wenn Sie unseren Mitarbeitern der Flug- oder Bodenbesatzung gegenüber Drohungen aussprechen oder beleidigend werden. 7.2 Besondere Unterstützung 7.2.1 Die Beförderung von Personen mit Behinderungen, schwangeren Frauen, kranken Personen oder anderen Personen, die besondere Unterstützung benö gen, hängt von einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung mit uns ab. Wir erklären uns bereit, unbegleitete Minderjährige (UM) zu befördern, allerdings nur diejenigen im Alter von 6 und 13 Jahren und nicht mehr als 4 UM pro Flug. Ab 1. Februar 2012 wird Blue Air alle rumänischen Staatsangehörigen im Alter von 6 bis zum 17. vollendeten Lebensjahr, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, als unbegleitete Minderjährigen (UM) betrachten. In diesem Fall wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 60 EUR pro Flugstrecke und UM erhoben. Für Situa onen, in denen Passagiere anderer Na onalitäten als rumänische, im Alter zwischen 14 und 18, Hilfe im Flughafen beantragen, wird die Gebühr für Minderjährige ohne Begleitung bezahlt werden. Unbegleitete Minderjährige im Alter zwischen 12 und 18, auf Inlandsflügen in Rumänien reisen, zahlen keine Gebühr, es sei denn, sie fordern Hilfe im Flughafen. Hinsichtlich des Abschlusses aller Formalitäten sowie der Einhaltung der vereinbarten Klauseln für die Beförderung von unbegleiteten Kindern, ist eine schri>liche Vereinbarung mit uns zwingend erforderlich. 7.2.2 Betreung für Personen mit Behinderungen übereins=mmend mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität wärend der Reise auf dem LuDweg Ansprechend des Prinzips der Soziäleeinbeziehung und des gleichberech gte Behandlung werden behinderte Personen und die mit eingeschränkter Mobilität von der notwändigen Assistenz gemäß deren speziellen Bedarfe ohne Zusatzkosten benefizieren. Wir übernehmen und garan eren den Transport der behinderten Personen oder denjenigen mit eingeschränkter Mobilität unter folgenden Bedingungen: - Einer No fizierung für spezielle Assistenz, die mit wenigstens 48 Stunden bevor des angesagten jeweilligen Abflugs angemeldet wird ; - Falls der Rückflug bei unserer Gesellscha> gebucht wurde, wird die No fizierung auch dies erwähnen. Das Lu>transportunternehmen wird alles Notwendigen durchführen um der Begleitperson einen Platz neben der behinderten Person oder mit eingeschränkter Mobilität anzubieten, falls eine behinderte Person oder mit eingeschränkter Mobilität i von einer Begleitperson zusammen ist, unter der Bedingung eine No fizierung mit wenigstens 48 Stunden bevor des Abfluges anzumelden. Falls ein anerkannter Begleithund benutzt wird , mit gül gen Dokumenten, dieser wird in der Kabine untergebracht aber nur unter der Bedingung, dass dies mit 48 Stunden vor dem Abflug angemeldet wird und nur wenn diejenige Person die Ha>ung gegenüber die Verantwortung für das Gesetz des Landes wo sich der Ankun>flughafen befindet übernimmt und in Übereins mmung mit den geltenden anwendbaren internen Bes mmungen betreffend den Transport der Begleithunden an Bord von Lu>fahrzeuge, wird der Transport ohne Zusatzkosten durchgeführt. In dem Fall, dass wir mi7els der No fizierung , die wir vor 48 Stunden erhalten haben, informiert sind, dass für eine behinderte Person oder 7 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx mit eingeschränkter Mobilität ist der Transport von wenigstens zwei Ar keln von Beförderungsmi7el notwendig ist, inklusive elektrische Rollstühle, übernehmen wir deren Transport unter der Bedingung desmöglichen limi erten Raumes am Bord des Lu>fahrzeuges, als auch mit der Übereins mmung der gestezlichen relevanten Bes mmungen für die gefährlichen Waren, der Transport wird ohne Zusatzkosten durchgeführt. Falls notwendig, werden die Flugbegleiter den behinderten Personen oder mit eingeschränkten Mobilität Hilfe leisten, sich zu und von den sanitären Einrichtungen zu bewegen. Informa=onmiEeilung Unser Flugunternehmen als auch ihre Agenten bieten den behinderten Personen und denjeniegen mit eingeschränkten Mobilität Informa onen betreffend die spezielle Assistenz als auch essen elle Fluginforma onen an, in zugänglichem Format und wenigstens in denselben Sprachen in denen die Informa onen für die anderen Passagiere formuliert wurden. Für weitere Informa onen . Für weitere Informa onen tasten Sie die Sek on Spezielle Assistenz. Falls unser Flugunternehmen oder Ihre Agenten eine Bedarfno fizierung für spezifische Assistenz bekommen, melden die Informa on mit wenigstens 36 Stunden bevor eines veröffentlichen Abflugzeites sowohl den Leitungsorgane des Abflughafens, Zielflughafens oder Transi\lughafens als auch dem ausführendem Lu>fahrtunternehmen an, wenn die Buchung nicht bei diesem Lu>fahrtunternehmen vorgenommen wurde. In den Fällen, in denen die Iden tät des ausführenden Lu>fahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bekannt ist, werden die Informa onen übermi7elt, sobald dies möglich ist. Sobald wie möglich nach dem Abflug unterrichtet das ausführende Lu>fahrtunternehmen das Leistungsorgan des Zielflughafens über die Zahl der behinderten Personen und die mit eingeschränkter Mobilität auf diesem Flug genannte Hilfe benö gen und über die Art dieser Hilfe. Ausbildung Wir garan eren, dass das ganze Personal die direkte Hilfe den behinderten Menschen als auch den Personen mit eingeschränkten Mobilität anbietet und wurde für deren Bedürfnisse ausgebildet. Ferner unser Unternehmen bildet Ihr Personal für die Egalität und Verständniss dieser Personen aus, die neuen Angestellten nehmen bei Ausbildungen betreffend behinderten Menschen teil und das ganze Personal wird jederzeit es notwendig ist geschult. FLUGABLEHNUNG DER BEHINDERTEN MENSCHEN UND DEN PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTEN MOBILITÄT Unser Unternehmen ist berech gt den Eins eg und den Transport den behinderten Menschen als auch den Personen mit eingeschränkter Mobilität abzulehnen mit der Achtung der interna onalen, gemeinscha>lichen oder internen Gesetz oder um sich an die Sicherheitsvorschri>en, die von der Behörden ausgestelltes Betriebszer fikat für unseres Unternehmen zu halten oder wenn die Dimension des Flugfahrzeuges oder dessen Türen den Eins eg oder den Transport der Person ermöglicht. Im Falle dieser Verweigerung, das Unternehmen mi7les ihren Agenten wird alles mögliches durchführen um die Fahrt dieser Person zu ermöglichen. Im Falle der Veweigerung ist die Person für Rückzahlung oder bei Umleitung berech gt. Falls das Unternehmen oder der Agent bezieht sich auf die Verweigerung für die Gründe in den vorder genannten Paragraphe, gleich werden die Gründe dieser Person mitgeteilt, und falls es eine schri>liche Anfrage gibt, diese wird in 5 Werktagen schri>lich beantwortet. 7.3 Sonderbedingungen hinsichtlich der Beförderung von Schwangeren: 7.3.1 Bis zur 28. Schwangerscha>swoche, können Schwangere problemlos und ohneFlugtauglichkeitsbescheinigung befördert werden, unter der Bedingung, dass sie am Flughafen eine eidessta7licheErklärung ausfüllen, in der bestä gt wird, dass die 28.Schwangerscha>swoche noch nicht überschri7en ist. 7.3.2 Passagiere, die zwischen 28 und 36 Wochen der Schwangerscha> sind nur reisen, wenn eine ärztliche Bescheinigung ist auf dem Flughafen präsen ert, Zer fikat innerhalb von 10 Tagen vor dem Reisedatum und mit den folgenden Informa onen ausgegeben: ist der geschätzte Lieferdatum, bestä gt, dass die Schwangerscha> ohne Komplika onen, der vollständige Name und die Telefonnummer des Arztes. Die ärztliche Bescheinigung muss bestä gen, dass der jeweilige Passagier kann mit dem Flugzeug zu reisen. 7.3.3 Ab der 36. Schwangerscha>swoche ist eine Beförderung seitens Blue Air ausgeschlossen. 8. GEPÄCK 8.1 Gepäckgewicht 8.1.1 Jeder Fluggast hat das Recht auf maximal vier abzugebende Gepäckstücke mit einer Maximalgröße von je 100x80x30 cm. Im Falle der Entrichtung dieser direkt am Flughafen, im Rahmen der Check-In Formalitäten, beträgt die Gebühr 50 EUR pro Gepäckstück und Flugstrecke. Das Maximalgewicht eines abzugebenden Gepäckstücks darf 32 kg nicht überschreiten. Das Gewicht der abzugebenden Gepäckstücke darf zwischen zwei oder mehreren Fluggästen weder kumuliert noch geteilt werden. Ab 7. Juli 2011 wird für Kinder im Alter bis zu 2 Jahren (Infan ) ein abgehendes aufgegebenes Gepäck von bis zu 32 Kg akzep ert. Wird fürs Kind ein Kinderwagen mitgebracht, der aus einem oder mehreren Teilen besteht, dann wird dieser als abgehendes aufgegebenes Gepäck betrachtet, und ein sons ges dem Kind gehörenden Gepäck wird nach Flugbedingungen für das Gepäck eines Erwachsenen abgeschätzt. Werden für das abgehende aufgegebene Gepäck je nach Flugzeit die folgenden Gebühre angewandt: 8 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx Auf Flügen innerhalb Rumäniens ist das erste Aufgabegepäckstück kostenlos. 8.1.2 Die Beförderung jedes Gepäcks, das die zugelassene Maximalgewichtsgrenze pro m² der Lu>frachträume des Flugzeugs überschreitet, das nicht gesichert oder schlecht verpackt ist, oder welches die Gepäcksbeförderungsbedingungen nicht erfüllt, kann verweigert werden. 8.2.1 Fahrräder dürfen nur als abzugebendes Gepäck befördert werden. In diesem Fall wird eine Gebühr in Höhe von 25 EUR pro Fahrrad und Flugstrecke erhoben. 8.2.2 Für die Beförderung von Golf-, Ski- und Wasserskiausrüstungen, deren Maximalgewicht 32 kg nicht überschreitet, wird eine Gebühr in Höhe von 30 EUR pro Fluggast und Flugstrecke erhoben. Die besagten Ausrüstungen erfordern eine ordnungsgemäße und flugtaugliche Verpackung in einer dafür vorgesehene Hülle. 8.3 Gegenstände, die nicht als Gepäck angenommen werden 8.3.1 Folgende Gegenstände dürfen in Ihrem Gepäck nicht mitgeführt werden: 8.3.1.1 Gegenstände, die das Flugzeug oder die Fluggäste zu gefährden geeignet sind, die in den technischen Anweisungen der “Interna onal Civil Avia on Organisa on“ (ICAO) und der “Interna onal Air Transport Associa on“ (IATA), sowie in unseren Bes mmungen aufgeführt sind (Einzelheiten können gerne bei uns angefordert werden.) 8.3.1.2 Gegenstände, deren Beförderung aufgrund gesetzlicher Bes mmungen oder behördlicher Anweisungen eines Staates, in/aus dem Sie reisen , verboten ist. 8.3.1.3 Gegenstände, die von uns aufgrund ihrer Form, Größe oder ihres Gewichts als gefährlich erachtet werden. Detailinforma onen über die nicht erlaubten Gegenstände erhalten Sie auf Anfrage. 8.3.1.4 Radioak ves Material 8.3.1.5 Alle Waffen und Feuerwaffen sowie Muni on, die nicht für Jagd- oder Sportzwecken angedacht sind. Eine Ausnahme stellen folgende Waffen dar: 8.3.1.5(a) Waffen und Feuerwaffen samt Muni on, die zu Jagd- oder Sportzwecken und nur im aufgegebenen Gepäck gem. unserer Beförderungsbedingungen befördert werden können. Jedes Waffenteil muss einzeln, getrennt von der dazugehörigen Muni on und ordnungsgemäß verpackt werden. Die Beförderung der Muni on erfolgt gem. den Bes mmungen hinsichtlich der Beförderung von gefährlichen Gegenständen der ICAO und IATA. Sowohl die Waffen als auch die Muni on müssen beim Check-In deklariert werden. 8.3.1.5(b) Panoplie Waffen, Schwerter, Dolche und andere ähnliche Gegenstände, die nur im aufgegebenen Gepäck gem. unserer Beförderungsbedingungen befördert werden können. Diese müssen beim Check-In deklariert werden. 8.3.1.5(c) Haushaltsmesser und andere ähnliche Gegenstände, die nur im aufgegebenen Gepäck gem. unserer Beförderungsbedingungen befördert werden können. Diese müssen beim Check-In deklariert werden. 8.3.2 Ihr aufgegebenes Gepäck darf kein Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Laptops, andere persönliche elektronische Geräte, wich ge Dokumente, Urkunden, Reisepässe oder andere Ausweisdokumente. Die Nichtbeachtung dieser Anweisung Ihrerseits entlastet uns von jeder möglichen Ha>ung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der aufgeführten Gegenstände, die während eines Flugmanövers oder während der Beförderung au>reten können. 8.3.3 Gepäck mit angebener Wert für die BLUE AIR Flüge 1.Als Flugoperator, BLUE AIR kann den Transport eines Gepäcks mit angegebenen Wert akzep eren, Wert der höher als die unter dem Punkt 1.131 erwähnten Limiten, Speziele Zieherechte –SZ, wenn der Passagiere bes mmte Bedingungen vollbringt. Der Passagiere wird seine Absicht erklären, um sein eigenes Gepäck mit angegebene Wert bei der folgenden Emailadresse: [email protected] senden, mit wenigstens 10 Arbeitstagen bevor des Reisedatums um das vorherige Einverständnis zu bekommen. 2.Der Passagiere erklärt seine Absicht sein eigenes Gepäck mit angegebenen Wert anzumelden unter der Bedingung, dass unter der bei dem Paragraph 1 erwähnte Limit folgende Ansprüche erfüllen: 1.Der Passagiere bezitz ein gül ges Flug cket Blue Air 2.Der Passagiere erkärt den Wert des Gepäcks für den Transport. 3.Die Verantwortungsbeschränkung für das angegebene Wert ist von 400 EUR. 4.Der Passagiere muss bei der obenerwähnten Emailadresse ein Inventur für die Ar keln mit angegebenen Wert die transpor ert werden, senden, eine Erklärung die von dem Passagiere unterschrieben wird. 5.Der Passagiere musse erklären, dass das Packen des Gepäcks seine Verantwortung ist, der Lu>frach\ührer nimmt dafür keine Verantwortung. 6.Der Passagiere muss schri>lich erklären, dass er einverstanden sei, sein Gepäck bevor der Reise zu prüfen, um festzustellen, ob den Inhalt und den Wert des Ar kels aus dem Gepäck mit diejeniegen aus der Inventur erklärten Liste und mit den in dem Paragraph 2.5 Pflichten übereins mmen. 9 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx 7.Der Passagiere muss einen Zuschlag in Wert von 50 EUR für den erklärten Wert ausgeben. 3.Für die Erfüllung die in dem Paragraph 2 vorgesehenen Ansprüche, der Blue Air Angestellte wird einen neuen Dokument für dem in Paragraph 2.7 erwähnten Wert erstellen. 4.Bevor der Gepäck Anmeldung, der Passagiere muss sich mit den Blue Air Angestellte mit wenigstens drei Stunden bevor dem Flug in Verbindung setzen, um eine Erklärung mit angegebenen Wert auszufüllen und sich vergewissern, dass die unter Punkt 2.6 Tä gkeiten durchgeführt werden. Der Passagiere soll sein Gepäck nicht in einer Art einpacken, dass dessen Kontrolle verweigern könnte oder in einer Verpackung die sich bei der Kontrolle beschädigen könnte. 5.Im Falle bei der durchgeführten Kontrolle gemäß Paragraph 2.6 eine Uns mmigkeit zwischen dem Gepäck und den angegebenen Wert und/oder der vorgelegten Inventur festgestellt wird, der Lu>frach\ührer behält sein Recht den Transport des angegebenen Gepäcks gemäß den Bedingungen der Erklärung mit angegebenen Wert zu senden und das Gepäck soll gemäß den allgemeinen Transportbedingungen (als ein angemeldetes Gepäck ohne angegebenen Wert) transpor ert werden. In solchen Fällen, das von dem Passagiere bezahltes Gebühr gemäß Paragraph 2.7 wird nicht zurückersta7et. 6.Der Passagiere darf für den Transport nicht ein Gepäck mit angegebenen Wert in zweckwidriger Form, wie Kartongepäcke, Tüten, Säcke, Ranzen, Koffer aus leichten Materialien etc die nicht die Integrität der Gepäcke sichern können nutzen. Der Passagiere darf nicht in den Gepäcke mit angegebenen Wert folgende einpacken: Geld, Schmücke, Wertmetalle, Schlüssel, Videokammeras, Computers, Arzneimi7el, Brillen, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Uhren, Mobil, persönliche Elektrogeräte, wich ge Dokumente, Zigare7en oder Zigare7enprodukte oder andere Werte, Geschä>sdokumente, Passports und andere Ausweispapiere. 7.Im Falle die gemäß 2.6 durchgeführte Kontrolle festegestellt wird, dass die spezielle Verpackung notwendig sei, um die Integrität des Gepäcks, des Innenar kels oder des Gepäcks in Sich zu sichern, der Passagiere muss sich den Ansprüchen des Angestellten, der die Kontrolle durchgeführt hat, unterstellen, anderseits kann die Fluggesellscha> seine Rechte gemäß Paragraph 5 ausüben. 8.Der Passagiere muss sein Gepäck anmelden indem er das gemäß Paragraph 4 ausgestelltes Dokument vorliegt. Das Gepäck wird die Aufschri> für die durchgeführte Kontrolle erhalten. 9.Im Falle für ein Hin- und Rückflug cket der Passagiere muss zwei Erklärungen mit angegebenen Wert ausfüllen, je eins für jeden Flug. In diesem Sinne jede Erklärung wird separat durchgeführt gemäß den obenerwähnten Prozeduren, unabhängig eine von dem anderen. 10.Blue Air wird das Gepäck für den Transport mit einer speziellen angegebenen Wert Erklärung transpor eren, nur ob er auf dem Flugsegment operiert. 11.Am Ende des Fluges der Passagiere kann das Gepäck holen, nur wenn er die Aufschri> und in dem Paragraph 4 erwähntes Dokument vorliegt. 8.4 Aufgegebenes Gepäck 8.4.1 Nach Abgabe Ihres aufzugebenden Gepäcks während des Check-Ins, übernehmen wir die Verwahrung des Gepäcks und stellen für jedes Gepäck eine Gepäckerkennungsmarke aus. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Namen einschließlich Anschri> und einer Telefonnummer, an welcher Sie erreicht werden können, auf das aufgegebene Gepäck zu vermerken. 8.4.2 Das aufgegebene Gepäck wird im gleichen Flugzeug wie Sie befördert. Sollte dies aus Gründen, die nicht von unserem Willen abhängen, nicht möglich sein, verpflichten wir uns, dieses zu Ihrem im elektronischen Flugschein ausgewiesenen Endziel so schnell wie möglich zu befördern. 8.4.3 Die Flughäfen in Catania und Neapel erheben eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8/5 EUR für die Entrichtung der Gepäckgebühren vor Ort. Die Gepäckgebühr kann an jeder Blue Air Agentur entrichtet werden. 8.5 Handgepäck 8.5.1 Sie sind berech gt, ein einziges Handgepäck mitzuführen, das ein Maximalgewicht von 10 kg sowie eine Maximalgröße von 55cmx40cmx20cm nicht überschreiten darf. Das Kleinkind kann kein Handgepäck mi\ühren. Nur ein Gepäckstückakzep ert. Elektronische Geräte (Kamera, Laptop, iPad, etc) oder Geldbörsen/ Beutel muss in diesem Gepäck platziert werden. Nur Produkte im Flughafen von Duty-Free-Shops gekau> werden getrennt vom Handgepäck transpor ert werden. 8.5.2 Musikinstrumente, die aufgrund ihrer Form oder ihres Volumens im Sinne von Art. 8.5.1 nicht als gefährlich eingestu> werden, können als Handgepäck befördert werden. Sollten diese die zulässige Maße und/oder das zulässige Gewicht überschreiten, muss der Fluggast, je nach Verfügbarkeit, den Entgeltwert eines zweiten Sitzplatzes entrichten, damit eine sichere Beförderung des Instruments gewährleistet wird. 8.5.2 Wenn sich ein Fluggast mit einem Gepäck, das den für Handgepäck vorgesehenen Maßen und Gewichten nicht nachkommt, am Flugsteig einfindet, wird er laut Ar kel 8.1.5. verpflichtet, eine Nebengebühr von 65 Eur/ Gepäck/ Fluggast/ Flugsegment zu bezahlen und das Gepäck wird als abgehendes aufgegebenes Gepäck aufgenommen und befördert. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung jedes Fluggastes oder Gepäcks, welches diese Bedingungen nicht erfüllt, zu verweigern, und die Blue Air Fluggesellscha> wird für die infolge der Nichtbeförderung verursachten Beschädigungen nicht verantwortlich. 8.5.4 Das Handgepäck muss sich leicht in den Geräten vor allem gemacht, um sie überprüfen zu passen. Passagiere, die nicht mit den etablierten Regeln für das Handgepäck nicht entsprechen, dürfen die Beförderung verweigert werden. Das Personal vom Flughafen Check-in hat das Recht und die Pflicht, nach dem Zufallsprinzip überprüfen Sie die strikte Einhaltung der festgelegten Regeln für das Handgepäck. 8.6 Abgabe und Ausgabe des aufgegebenen Gepäcks 8.6.1 Sie sind aufgefordert das aufgegebene Gepäck abzuholen, sobald Sie am Zielort angekommen sind. Sollten Sie Ihr Gepäck nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abholen, wird dieses von uns au`ewahrt und Ihnen dafür eine Au`ewahrungsgebühr berechnet. Sollte das Gepäck Ihrerseits nicht innerhalb eines Monats ab Ankun>sdatum abgeholt werden oder uns eine Reklama on diesbezüglich vorliegen, sind wir berech gt, mit dem Gepäck nach Belieben zu verfahren, ohne Anerkennung jeglicher Ha>ungsansprüche Ihnen 10 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx gegenüber. 8.6.2 Berech gt zur Abholung des aufgegebenen Gepäcks ist ausschließlich der Eigentümer des Gepäcks und der Gepäckserkennungsmarke. 8.6.3 Das von uns au`ewahrte aufgegebene Gepäck, kann ausschließlich dem Eigentümer, bei Vorlage der Gepäckserkennungsmarke ausgehändigt werden, oder einer vom Eigentümer rechtlich bevollmäch gten Person. 8.7 Tiere 8.7.1 In der Flugzeugskabine ist nur die Beförderung von kleinen Haus eren der Kategorie PET erlaubt, die inkl. Transpor7asche nicht mehr als 6 kg überschreiten dürfen. Diese können Katzen oder Hunde sein, die in speziellen Transpor7aschen mit einer Maximalgröße von je 45x30x23 cm befördert werden. Der Besitzer verpflichtet sich, die Transpor7asche auf seinem Schoss oder unter dem vorderen Sitz während des gesamten Flugs zu halten. In diesem Fall wird eine Tierbeförderungsgebühr in Höhe von 35 EUR pro Tier und Flugstrecke erhoben, wenn der Flugschein online, auf der Blue Air Webseite oder über die Abteilung Buchungs- und Kundenservice erworben wurde. Sollte der Flugscheinerwerb am Flughafen erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 50 EUR pro Tier und Flugstrecke erhoben. Passagiere, die mit einem Haus er (Hund oder Katze, Gesamtgewicht inkl. Käfig max. 6kg) in der Kabine fliegen, müssen sich mindestens 90 Minuten vor Abflug am Check-In Schalter am Flughafen einfinden, um die notwendigen Formalitäten für die Flugreise mit einem Haus er gemäß Ar kel 8.7.4 der AGBs zu erledigen. Auch wenn der Check-In bereits online vorgenommen wurde oder die Passagiere kein Gepäck aufgeben, müssen diese sich am Check-In Schalter melden. 8.7.2 Im Gepäckraum können auch Haus ere mi7lerer Größe in Standardboxen und gem. den IATA Bes mmungen befördert werden, allerdings nicht mehr als drei Tiere pro Flug. Diese können Katzen oder Hunde sein, die in speziellen Transpor7aschen mit einer Maximalgröße von je 120 cm x 80 cm x 80 cm befördert werden. In diesem Fall wird eine Tierbeförderungsgebühr in Höhe von 75 EUR pro Tier inkl. Transportbox/ Flugstrecke erhoben, wenn der Flugschein online, auf der Blue Air Webseite oder über die Abteilung Buchungs- und Kundenservice erworben wurde. Sollte der Flugscheinerwerb am Flughafen erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 100 EUR pro Tier/ Flugstrecke erhoben. Wenn das Tier + Käfig überschreiten zusammen 32 kg, wird eine zusätzliche Gebühr von 50 EUR/ 50 GBP/ 250 RON. Diese Gebühr kan nur beim Check-in zahlen. 8.7.3 Nur Hunde und Katzen in der Passagierkabine durchgeführt werden, als auch im Frachtraum des Flugzeugs, und nur unter den Bedingungen in der Satzung Kapitel 8.7 erwähnt. 8.7.4 Für die Beförderung von Haus eren innerhalb eines EU Staates, ist die Erfüllung folgender Bedingungen zwingend erforderlich: - die Tiere müssen mi7els eines elektronisch ablesbaren Mikrochips gekennzeichnet werden; - sie müssen einen Gesundheitsausweis mi\ühren; - sie müssen eine gül ge Tollwu mpfung vorweisen, gemäß der folgenden EU-Gesetzgebung: h7p://ec.europa.eu/food/animals /pet-movement/eu-legisla on/non-commercial-eu_en - sie müssen ein Tierärztliches Gesundheitszeugnis mi\ühren. Um die anderen Fluggäste nicht zu stören, werden den Fluggästen in Begleitung eines Haus ers die Sitzplätze in der vorletzten Reihe zugewiesen. 8.7.5 Auf Flüge nach Großbritannien ist die Beförderung von Tieren weder in der Flugzeugskabine noch im Gepäckraum erlaubt. 8.8 Menschliche Überreste 8.8.1 Die Beförderung menschlicher Überreste wird auf keinem Flug gesta7et. 8.8.2 Die Beförderung von Urnen kann nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit uns gesta7et werden. 8.9 Waffen und Muni on 8.9.1 Um eine Waffe mi\ühren zu dürfen, benö gen Sie einen Waffenschein. Die Waffe wird nicht geladen und gesichert im aufgegebenen Gepäck befördert. Die Muni on wird separat verpackt und ebenfalls im aufgegebenen Gepäck befördert. Laut IATA-Bes mmungen, kann ein Passagier nicht tragen mehr als 5 kg Muni on/ Flug. 8.9.2 Die Beförderungsgebühr / Waffe/ Sträcke beträgt 60 EUR und kann beim Check-In entrichtet werden. Die Fluggesellscha> behält sich das Recht vor, die Bes mmungen hinsichtlich des Gewichts, der Maßen und der Gebühren für die Gepäckbeförderung auf alle Blue Air Flüge, vor dem Reisebeginn zu ändern, unter Vorbehalt der Verkündung dieser Änderungen auf der Webseite des Unternehmens im Abschni7 “Nachrichten“ oder “Reisebedingungen“. 9. FLUGPLÄNE, VERSPÄTUNGEN, ANNULLIERUNG VON FLÜGEN 9.1 Flugpläne 9.1.1 Unser Flugplan wird im Buchungssystem, in Flugblä7er oder in anderen Darstellungsformen veröffentlicht. Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Jede mögliche Änderung, die in unserem Flugplan au>ri7, wird im Buchungssystem eingetragen. 9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung bestä gen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zum Buchungszeitpunkt gül g ist, mi7eilen und sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mi7eilen, verpflichten wir uns, Ihnen solche Änderungen mitzuteilen. Sollte sich nach Erwerb Ihres Flugscheins eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan ergeben und sollte 11 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx es uns nicht möglich sein, Sie auf einen entsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereins mmung mit Ar kel 10.2 Anspruch auf eine Rückersta7ung des Beförderungsentgeltes. 9.2 Annullierungen, Umleitungen, Verspätungen 9.2.1 Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verspätung Ihrer Beförderung zu vermeiden. Um die Annullierung eines Fluges zu vermeiden, sind wir unter außergewöhnlichen Umständen berech gt, einen Flug in unserem Au>rag von einer anderen Fluggesellscha> durchführen zu lassen. 9.2.2 Abgesehen von Sachverhalten, die im Abkommen anderwei g geregelt werden, werden wir im Falle einer Flugannullierung oder Verzögerung eines Fluges wie folg vorgehen: 9.2.2.1 Wir werden Sie mit unserem erst verfügbaren Flug zu Ihrem Bes mmungsort befördern, ohne dass Ihnen zusätzliche Gebühren entstehen und, wenn notwendig, werden wir die Gül gkeit Ihres elektronischen Flugscheins verlängern. 9.2.2.2 Wir werden Sie auf den Flügen anderer Fluggesellscha>en befördern, wenn der Flug unsererseits annulliert wird, außer in Situa onen, die aufgrund höherer Gewalt entstanden sind. 9.2.2.3 Sollten Sie in diesem Fall mit keiner der in den Ar keln 9.2.2.1 und 9.2.2.2 aufgeführten Alterna ven einverstanden sein, bleibt uns keine weitere Möglichkeit übrig, als Ihnen den bezahlten Flugpreis zurück zu ersta7en. Unsere Ha>ung endet folglich mit der Rückersta7ung des Flugpreises. 10. RÜCKERSTATTUNGSREGELN 10.1 Gemäß vorliegender Bedingungen, sind alle elektronischen Flugscheine grundsätzlich nicht rückersta7bar. Ein elektronischer Flugschein kann, je nach Verfügbarkeit für einen anderen Flug in der gleichen oder in einer höheren Tarifstufe umgebucht werden. Die Umbuchung erfordert die Entrichtung einer Umbuchungsgebühr sowie eines möglichen Differenzbetrags zur ursprünglich gebuchten Tarifstufe. Detaillierte Informa onen finden Sie in unsere Beförderungsbedingungen auf unsere Internetseite, oder können Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Wir bi7en Sie, vor dem Erwerb eines elektronischen Flugscheins die Zahlungsmodalitäten zu überprüfen. 10.2 Sollten wir unserer Beförderungsverpflichtungen gem. des abgeschlossenen Beförderungsvertrags nicht nachkommen können, wird Ihnen, gem. dieses Ar kels, der Gesamtpreis oder einen Teil davon zurückersta7et. 10.2.1 Der gesamte im Flugschein ausgewiesene Flugpreis wird Ihnen zurückersta7et, wenn der Flug unsererseits annulliert wird und wir Ihnen in diesem Zusammenhang keine Alterna ve anbieten können. 10.2.2 Sollte nur eine Flugstrecke der im Flugschein eingetragenen Flugroute annulliert werden, ergibt sich der zu ersta7ende Teil aus dem Differenzbetrag zwischen dem entrichteten Gesamtentgelt und dem auf die nicht beanspruchte Flugstrecke anwendbaren Tarif. 10.2.3 Rückersta7ungen erfolgen ausschließlich an Personen, die im elektronischen Flugschein namentlich geführt sind oder an diejenigen, die den Flugschein bezahlt haben, gegen Vorlage des nicht beanspruchten Flugscheins oder Coupons und der dazugehörigen Qui7ung. 10.2.4. Alle Rückersta7ungsanforderungen müssen schri>lich erfolgen und an die am Ende vorliegender Beförderungsbedingungen vermerkte Anschri> eingereicht werden. 10.3 Währung Die Rückersta7ung erfolgt in derselben Währung, in der die Bezahlung des Flugscheins erfolgte. 10.4 Gebühren für Kreditkarteneinsatz Die Gebühren, die im Zusammenhang mit einen Kreditkartenzahlung erhoben werden, sind nicht rückersta7bar, außer im Falle einer Flugannullierung unsererseits. 10.5 Alterna ve zur Rückersta7ung Falls Sie eine alterna ve Rückersta7ungsform in Anspruch nehmen, werden die Bes mmungen dieses Ar kels sinngemäß auf die Alterna ve zur Rückersta7ung angewendet. 10.6. GUTSCHEIN Der Gutschein (Voucher) stellt eine Ermäßigung dar, die von Blue Air Gesellscha> zum Zeitpunk der Anschaffung neuer Flugscheine durch unseres Unternehmen gewährt wird. Seine Gül gkeit umfasst der in System bestehende Flugplan, und er kann bis zum Ende des Flugplans verwendet werden. Der Gutschein besteht weder in physischer noch in elektronischer Form, sondern kann er zum Zeitpunkt der Buchung neuer Flugscheine und /oder Blue Air Dienstleistungen nur als Zahlungsweise verwendet werden. Die Flugscheine, für welche der Gutschein zuges mmt wird, sind in Übereins mmung mit den durch E-Mail mitgeteilten Auskün>e auszufüllen, und damit Sie vom Gutschein Gebrauch machen, sollen Sie mit uns telefonisch Kontakt aufnehmen und den Buchungsnummer der Flugscheine, für welche der Gutschein zuges mmt wurde, übermi7eln. Die Differenz zwischen dem Preis der zu kaufenden Flugscheine und dem Wert des Gutscheins ist durch Visa-, MasterCard-Karte, die für online Zahlungen ak viert wurde, zu bezahlen. Wenn Sie vom Gutschein Vorteil ziehen möchten und mit einem Blue Air Lu>fahrtunternehmen, das Ihnen eine Preisno erung anbietet, Kontakt aufnehmen, sollen Sie von der Tatsache Kenntnis haben, dass diese No erung nicht fest ist und in System je nach Verfügbarkeit der Tarifschema unterscheiden kann. Jeder gewährte Gutschein stellt einen Sonderfall dar, der eine Bewilligung seitens der Gesellscha> benö gt. Wird der Gutschein bewilligt, dann wird Ihnen seinen Gegenwert nicht zurückbezahlt. 11. VERHALTEN AN BORD DES FLUGZEUGS 11.1 Allgemeines 11.1.1 Falls Ihr Verhalten an Bord des Flugzeugs, unserer Meinung nach, das Flugzeug, eine Person oder Eigentum an Bord in Gefahr bringen 12 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx oder die Besatzung an der Durchführung ihrer Pflicht während des Fluges hindern oder die Anweisungen der Besatzung missachten, einschließlich der Anweisungen in Bezug auf Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum, oder falls Sie mit Ihrem Benehmen Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schäden oder Verletzungen bei anderen Fluggäste oder der Besatzung verursachen, dürfen wir alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ein Andauern solches Verhaltens zu verhindern, einschließlich körperlicher Immobilisierung. Sie können von Bord gebracht werden und eine weitere Beförderung zu einem anderen Ort kann Ihnen jederzeit verweigert werden. Darüber hinaus können Sie für die an Bord des Flugzeugs begangenen Stra>aten rechtlich belangt werden. 11.1.2 Falls wir infolge Ihres Benehmens uns gezwungen sehen, ein anderes Ziel anzufliegen, als geplant, um Sie von Bord weg zu befördern, sind Sie verpflichtet, uns alle mit der Notlandung verbundenen Kosten, sowie eventuelle Geldstrafen, die uns von Behörden des Landeortes auferlegt werden, zurückzuersta7en. 11.1.3 Um Missverständnisse zu vermeiden, wird Ihnen nicht gesta7et, alkoholische Getränke zu verzehren, die nicht am Bord des Flugzeugs gekau> wurden. Wir behalten uns das Recht vor, das Ausschenken oder den Verkauf alkoholischer Getränke allen Fluggästen an Bord des Flugzeugs, die sich bereits in einem alkoholisierten Zustand befinden, zu verweigern. 11.2 Elektronische Geräte Aus Sicherheitsgründen können wir den Gebrauch von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeugs, einschließlich Mobiltelefonen, Laptops, mobilen Aufzeichnungsgeräten, tragbaren Radios, CD-Playern, elektronischen Spielen oder Übermi7lungsgeräten, einschließlich ferngesteuertem Spielzeug verbieten oder beschränken. 12. VEREINBARUNG FÜR ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN Falls wir in Ihrem Namen und für Sie Vereinbarungen über zusätzliche Dienstleistungen mit Dri7en treffen, um Ihnen andere Dienstleistungen als die Beförderung anzubieten oder falls wir ein Ticket oder einen Voucher in Bezug auf Beförderungen oder Dienstleistungen (außer der Lu>beförderung), die durch Dri7e angeboten werden, wie z. B. Hotel- oder Mietwagenreservierungen, ausstellen, handeln wir ausschließlich als Ihr Vertreter. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschä>sbedingungen des Dri7en und wir ha>en nur für Schäden, die von uns durch grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Abschluss solcher Vertragsvereinbarungen verursacht wurden. 13. VERWALTUNGSFORMALITÄTEN 13.1 Allgemeines 13.1.1 Für die Beschaffung aller erforderlichen Reisedokumente uns Visa sind Sie allein verantwortlich. 13.1.2 Für mögliche Konsequenzen, die im Zusammenhang mit der Nichtbeschaffung erforderlicher Reisedokumente entstehen könnten, übernehmen wir keine Ha>ung. 13.2 Reisedokumente Vor Reiseantri7 müssen Sie alle Ausreise-, Einreise-, Gesundheits- oder andere Dokumente, die per Gesetz, Vorschri>en, Verordnungen, oder Anforderungen des betreffenden Landes verlangt werden, vorlegen und uns erlauben, von diesen Fotokopien zu erstellen und einzubehalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Beförderung zu verweigern, falls Sie diesen Anforderungen nicht nachkommen und Ihre Reisedokumente nicht vollständig sind. 13.3 Einreiseverbot Sollte Ihnen die Einreise in ein Land verweigert werden, sind Sie dafür verantwortlich, uns die Kosten sowohl für eventuelle Geldbußen und Gebühren, die uns von den Regierungsbehörden des entsprechenden Landes auferlegt werden, zu ersta7en, als auch die Kosten, die für Ihre Beförderung aus diesem Land anfallen. Der von Ihnen bezahlte Preis für die Beförderung zu dem Ort, an dem die Einreise verweigert wurde, wird von uns nicht ersta7et. 13.4 Verantwortung der Fluggäste für Geldbußen, Ha>ungskosten, etc. Sollten wir auf Verschulden eines Fluggastes zur Zahlung von Strafen, Bußgelder oder anderer Kosten herangezogen werden, die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung gesetzlicher Bes mmungen, Anweisungen, Verordnungen oder anderer Reiseanforderungen der Ein-/Ausreiseländer, in denen der Fluggast reist oder mit der Unmöglichkeit der Vorlage aller erforderlichen Dokumente, verpflichtet sich der Fluggast, dessen Verschulden dazu beigetragen hat, uns alle von uns dafür verauslagten Kosten und auf unsere Aufforderung zurückzuersta7en. Zur Deckung der Rückersta7ung uns entstandener Kosten können wir jeglichen Flugscheinwert, der noch nicht eingelöst wurde oder sons ge Geldmi7el, die sich in unserem Besitz befinden, verwenden. 13.5 Zollkontrolle Auf Anforderung des Zollpersonals oder einer anderen Regierungsbehörde, müssen Sie sich einer Zollkontrolle Ihres Gepäcks unterziehen. Wir sind in keinster Weise dafür verantwortlich, wenn Ihnen im Rahmen dieser Kontrolle einen Schaden durch Verlust oder Zerstörung Ihrer Güter oder durch die Nichteinhaltung dieser Anforderungen entsteht. 13.6 Sicherheitskontrolle Vor dem Boarding sind Sie verpflichtet, sich einer Sicherheitskontrolle unterzuziehen, inkl. einer Sicherheitskontrolle Ihres Gepäcks. 13.7 Unterbrechung des Flugs aufgrund eines No\alls Wenn Sie während des Flugs erkranken und wir die Notwendigkeit sehen, in Ihrem Interesse den nächstmöglichen Flughafen anzufliegen, damit Ihnen die erforderliche medizinische Hilfeleistung gewährt werden kann, ha>en Sie für alle dadurch entstandenen Kosten, sprich für alle Behandlungskosten, die Aufenthaltskosten Ihrer Begleitpersonen, sowie die Kosten für eine weitere Flugbeförderung von dem Notlandeort zu Ihrem Bes mmungsort. Wir empfehlen Ihnen, eine Auslandsreisekrankenversicherung für die gesamte Gül gkeitsdauer Ihrer Reise abzuschließen. 13.08 Persönliche Daten Der Fluggast oder der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name; Email Adresse; Telefon; etc.) zur Ermöglichung der Onlinebuchung genutzt und gespeichert werden. 13 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx 13.i Erforderliche Visen Zur genauen Beachtung der gemeinscha>lichen gesetzlichen Bes mmungen über das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet der E.U. Mitgliedstaaten, vertreten wir die Ansicht, dass eine Reihe von Klarstellungen nö g ist. Die Richtlinie 2004/38/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 bezieht sich auf das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten Ar kel 2 sieht vor: 1. als "Unionsbürger" gilt jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt; 2. unter "Familienangehöriger" versteht man: (a) den Ehega7en; (b) den Lebenspartner, mit dem der Unionsbürger auf der Grundlage der Rechtsvorschri>en eines Mitgliedstaats eine eingetragene Partnerscha> eingegangen ist, sofern nach den Rechtsvorschri>en des Aufnahmemitgliedstaats die eingetragene Partnerscha> der Ehe gleichgestellt ist und die in den einschlägigen Rechtsvorschri>en des Aufnahmemitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind; (c) die Verwandten in gerader absteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehega7en oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen von diesen Unterhalt gewährt wird; 3. als "Aufnahmemitgliedstaat" gilt der Mitgliedstaat, in den sich der Unionsbürger begibt, um dort sein Recht auf Freizügigkeit oder Aufenthalt auszuüben. Ar kel 5 bezieht sich auf das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet der E.U. Mitgliedstaaten und sieht folgendes vor: (1) Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den na onalen Grenzengeltenden Vorschri>en gesta7en die Mitgliedstaaten Unionsbürgern, die einen gül gen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, und ihren Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die einen gül gen Reisepass mit sich führen, die Einreise. (2) Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschri>en lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Die von nicht Unionsbürgern besessenen Aufenthaltserlaubnisse aus Rumänien sind laut Präzisierungen der irischen Behörden für die Reisen nach Irland nicht gül g. Denen werden die na onalen Reisepässe überprü>. Die irischen Vorschri>en sehen vor, dass diese bei Einreise in Irland gül ge Visen besitzen müssen. Für die Reisen nach Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland ist für die nicht Unionsbürger das Einreisevisum auf den Reisepass anzubringen. Im Falle der Familienangehörigen der Unionsbürger, im Sinne der Richtlinie 2004/38/CE des Europäischen Parlaments, können diese das Visum einfach und kostenfrei von Botscha> des Staates, das das Reiseziel darstellt, bekommen. In Übereins mmung mit Art. 5 Abs. 4 der Verordnung Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinscha>skodex für die grenzüberschreitende Freizügigkeit, in Verbindung mit Art. 2 der Entscheidung 582/2008 zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen, die darauf beruht, dass Bulgarien, Zypern und Rumänien bes mmte Dokumente für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet einsei g als ihren na onalen Visa gleichwer g anerkennen, sind die zwecks Durchreise gül gen Schengen-Visa von Rumänien als seinen na onalen Visa gleichwer g anerkannt. Ebenfalls, im Einklang mit Bes mmungen des Art. 6 Abs. 1 der Dringlichkeitsverordnung der Regierung 194/12.12.2002, bzw. das rumänische Ausländergesetz, "die Einreise nach Rumänien wird den Ausländern erlaubt, die Garan en vorlegen können, dass ihre Einreise in das Hoheitsgebiet des Bes mmungsstaates zugelassen wird, oder im Falle der durchreisenden Ausländer, dass sie das Hoheitsgebiet Rumäniens verlassen werden". Sowohl aus Praxis als auch aus Bes mmungen des Anhangs I der Verordnung 562 ergibt sich, dass die Durchreise durch die Buchungsbestä gung des Veranstalters einer organisierten Reise, durch irgendwelche geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne hervorgehen, durch Rückreise- oder Rundreise ckets, durch eine Buchung, die die Reise von Rumänien nach Republik Moldau nachweist, gerech\er gt werden kann. 14. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN 14.1 Unsere Ha>ung richtet sich nach unseren Beförderungsbedingungen. Da unsere Ha>ung beschränkt ist, empfehlen wir Ihnen, sich entsprechend und ausreichend für die geplante Reise zu versichern. Unsere Ha>ungsbes mmungen lauten wie folgt: Abgesehen von Sachverhalten, die in den gesetzlichen Vorschri>en Rumäniens oder in den gesetzlichen Bes mmungen der Europäischen Gemeinscha> (EG) geregelt werden, unterliegt unsere Flugbeförderung den im Abkommen vorgegebenen Bes mmungen und Ha>ungsbeschränkungen nur dann, wenn es sich dabei um einen interna onalen Flug handelt und auf welchen die Bes mmungen des Abkommens anwendbar sind. Folgende Bedingungen gelten für alle unsere Flugbeförderungen, unabhängig davon, ob sie mit den gesetzlichen Vorschri>en Rumäniens oder der EG übereins mmen oder nicht: 14.1.2(a) Unsere Schadensersatzpflicht für Schäden, bei deren Entstehung Sie durch Fahrlässigkeit mitgewirkt haben, führt zu einer Schadensersatzminderung gemäß der Vorschri>en des anwendbaren Rechts. 14.1.2(b) Wir ha>en nur für Schäden, die während des Fluges oder auf Flugstrecken eintreten und immer nur dann, wenn unser Airline Code (BMS/0B) in dem Kästchen des elektronischen Flugscheins, in dem die Fluggesellscha> eingetragen wird, erscheint. 14.1.2(c) Wir ha>en nicht für den Verlust oder Abhandenkommen des Handgepäckinhalts, außer Ihr Handgepäck wurde von einem unserer Besatzungsmitglieder übernommen, um an einem anderen Ort, als der dafür vorgesehene, deponiert zu werden. 14.1.2(d) Unsere Ha>ung für den Verlust oder Abhandenkommen des Inhalts aus dem aufgegebenen Gepäck beschränkt sich auf 19 SZR pro 14 of 17 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen 15 of 17 http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx Kilogramm. Beim Verlust oder Abhandenkommen des Handgepäckinhalts, liegt unsere maximale Ha>ungsgrenze bei 332 SZR pro Fluggast, unter Vorbehalt der Tatsache, dass wenn gem. gesetzlicher Bes mmungen eine andere Ha>ungsgrenze gilt, die letztgenannte angewendet wird. Sollte das aufgegebene Gepäckgewicht beim Check-In nicht registriert worden sein, wird Schadensersatz für das Standardgewicht von 32 kg geleistet. 14.1.2(e) Mit Ausnahme von Fällen, für die spezielle Bes mmungen vorliegender Bedingungen gelten, ha>en wir nur für Schadensersatzansprüche, die Ihnen gem. der im Abkommen geltenden Bes mmungen zustehen. 14.1.2(f) Wir ha>en nicht für Schäden an Güter, deren Beförderung im aufgegebenen Gepäck nicht gesta7et ist im Sinne von Ar kel 8.3, inkl. aller zerbrechlichen und leichtverderblichen Gegenstände, Wertgegenstände, wie Geld, Schmuck, Edelmetale, Laptops, persönliche elektronische Geräte, Dokumente, Wertpapiere, oder andere Güter, offizielle Dokumente, Reisepässe und andere Ausweise oder Muster. 14.1.2(g) Der Beförderungsvertrag inkl. vorliegender Beförderungsbedingungen sowie Ha>ungsausschlüsse oder Ha>ungsbeschränkungen findet auf die gleiche Weise Anwendung für unsere autorisierte Vertreter und Angestellte wie für uns. Der Gesamtersta7ungsbetrag, den Sie von uns und von unseren autorisierten Vertretern sowie von unseren Angestellten beanspruchen, darf unsere Ha>ungsgrenze nicht überschreiten, insofern eine Ha>ung besteht. 14.1.2(h) Soweit nichts anderes ausdrücklich erklärt wird, kann keine der vorliegenden Beförderungsbedingungen einen Ha>ungsausschluss oder eine Ha>ungsbeschränkung, die im Abkommen oder per Gesetz vorgeschrieben sind, annullieren. 14.1.2(i) Fluggäste übernehmen die volle Verantwortung für die Erfüllung der Ein- und Ausreisebes mmungen aller Blue Air Bes mmungsorte. Blue Air übernimmt dafür keine Ha>ung. 14.1.2(j) Wir ha>en für Schäden durch Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Ha>ung bei Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.694. SDR (ca. 5.032 EUR) begrenzt. Wir ha>en für Schäden durch Verspätungen bei der Beförderung von aufgegebenem Gepäck, es sei denn, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Ha>ung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.131 SDR (ca. 1.213 EUR) begrenzt. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so ist die Höhe des Schadensersatzanspruchs um den Betrag zu mindern, der dem Mitverschulden des Geschädigten entspricht. Der Geschädigte ist insbesondere dazu verpflichtet, den durch seinen Gepäckverlust oder die verspätete Beförderung seines Gepäcks entstehenden Schaden nicht durch unangemessene Ersatzkäufe zu erhöhen. 14.1.3 Für weitere Informa onen lesen Sie bi7e dieses Dokument. SONDERVEREINBARUNGEN 14.2 Wird ein Fluggast aufgrund eines Unfalls an Bord eines Lu>fahrzeuges unserer Fluggesellscha> oder während des Boardings getötet, körperlich verletzt oder sonst gesundheitlich geschädigt, gelten folgende Sondervereinbarungen: 14.2.1 Wir werden von keinem Schutz des Ar kels 20 des Abkommens oder von einem ähnlichen gesetzlich geregelten Schutz Gebrauch machen, sofern der geforderte Schadensersatzbetrag 113100 SZR nicht überschreitet. 14.2.2 Wir werden, ohne Verzögerung und innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Tage ab dem Feststellungsdatum der anspruchsberech gten Person, Vorauszahlungen an die Person, die sich in unmi7elbarer finanzielle Not befindet, leisten, jedoch verhältnismäßig zum Schadensersatzanspruch (der Auszahlungsbetrag wird im Todesfall 16.000 SZR pro Fluggast nicht unterschreiten). Eine Vorauszahlung stellt keineswegs eine Ha>ungsanerkenntnis dar und kann bei den nächsten Zahlungen gemindert werden, oder aber auch zurückverlangt werden, wenn der Schaden vom Fluggast selbst oder durch seine Mitwirkung verursacht wurde, oder wenn der Vorauszahlungsempfänger sich als nicht anspruchsberech gte Person erweist. Folglich behalten wir uns das Recht vor, alle Verteidigungsformen, unabhängig davon, ob diese im Abkommen geregelt sind oder nicht, sowie alle Regressrechte inkl. aber nicht ausschließlich Beitrags- und Ha>ungsfreistellungsrechte, anzuwenden. 14.3 Im Bezug auf Vorauszahlungen, die gem. Ar kel 14.2.2 erfolgen sollen oder in einer anderen Zahlungsform, deren SZR Betrag einem Eurogegenwert entspricht: 14.3.1 wird der Eurogegenwert an dem vom Interna onalen Währungsfond festgesetzten Kurs für das entsprechende Datum umgerechnet; 14.3.2 Für den Fall, dass Rumänien noch kein Euro als Landeswährung zum gegebenen Zeitpunkt einführt, erfolgen alle Zahlungen in LEI oder durch die Umrechnung der rumänischen LEI in Euro, am gegebenen Umrechnungsdatum. 14.4 Wir versichern Ihnen, dass wir eine Ha>ungsversicherung pro Fluggast in Höhe von mindestens 100.000 SZR und nicht weniger als das von der Rumänischen Zivilbehörde vorgeschriebene Minimum, abgeschlossen haben. 14.5 Erfolgt die Flugbeförderung gem. dem rumänischen Gesetz und der gesetzlichen Bes mmungen der EG, können wir bei Schäden, die 100.000 SZR überschreiten, ha>ungsfreigestellt werden, wenn wir beweisen können, dass wir oder unsere Vertreter alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass es uns oder unseren Vertretern unmöglich war, diese Maßnahmen treffen zu können. 15. SCHADENSANZEIGEN UND KLAGEFRISTEN 15.1 Schadensanzeigen 15.1.1. Insofern Sie uns nach unmi7elbarer Entgegennahme Ihres Gepäcks keine Reklama on melden, gilt diese Tatsache als Beweis dafür, dass das Gepäck in einem guten Zustand und gemäß unserer Beförderungsbedingungen unsererseits abgegeben wurde, außer Gegenteiliges wird uns Ihrerseits nachgewiesen. Wenn Sie uns eine Reklama on hinsichtlich der Beschädigung Ihres Gepäcks melden möchten, muss die Reklama on unmi7elbar nach Feststellung der Beschädigung, jedoch nicht später als 48 Stunden nach Gepäckentgegennahme eingereicht werden. Wenn Sie eine Reklama on bezüglich der Verzögerung Ihrer Gepäckausgabe einreichen möchten, muss diese innerhalb 7 Tage ab dem Datum, an dem das Gepäck abgegeben wurde, erfolgen. Alle Reklama onen bedürfen der Schri>form. 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen 16 of 17 http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx 15.1.2. Bei Feststellung von Beschädigungen jeder Art müssen die Fluggäste den Bericht über die Unregelmäßigkeiten des Eigentums, bzw. PIR, ausfüllen. 15.1.3. Blue Air Gesellscha> ist für das Gepäck, das von einem anderen Fluggast falsch iden fiziert wurde, nicht Verantwortlich. Der Fluggast, der ein Gepäck falsch iden fiziert hat, ist für die Kosten, die die beiden mitbeteiligten Passagieren zu tragen haben, verantwortlich. 15.1.4. Möchten Sie mit den Vertretern der Abteilung für verlorene Reisegepäcke die Verbindung aufnehmen, machen Sie es durch die Adresse ll@aerokra>.ro die oder auf folgenden Telefonnummern +40745313411 . 15.1.5. Das verlorene Reisegepäck kann nur vom Flughafen abgeholt werden. Das verlorene Reisegepäck wird nicht am Wohnsitz der Passagieren geliefert. 15.2 Klagefristen Alle Schadensersatzansprüche verjähren, wenn sie nicht innerhalb 2 Jahren ab Ankun>sdatum am Bes mmungsort oder ab geplantem Ankun>sdatum oder ab dem Tag, an dem der Flug unterbrochen wurde, beim zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Die Bes mmung der Klagefristen obliegt dem Gericht, an dem die Verhandlung stadindet. 15.3 Änderung und Nich gkeit vorliegender Bedingungen Keiner unserer Angestellten oder Vertreter hat das Recht irgendeine der vorliegenden Beförderungsbedingungen zu ändern oder für nich g zu erklären. 15.4 FRISTEN FÜR DIE BEARBEITUNG VON FLUGGASTBESCHWERDEN Jede Beschwerde, begleitet von allen erforderlichen Nachweisen, die bei unserer Gesellscha> eingetragen wird, wird innerhalb von 30 Tagen ab ihrem Erhalt gelöst. 16. AUSLEGUNG Die Titel und Überschri>en aller Ar kel dieser Beförderungsbedingungen dienen allein der Orien erung und dürfen für die Auslegung des Textes nicht benutzt werden. 17. ANWENDBARES RECHT/ GERICHTSBARKEIT Sofern nichts anderes im Abkommen oder in den geltenden Gesetzen, Regierungsverordnungen, Anweisungen oder Aufforderungen bes mmt ist: (a) Vorliegende Beförderungsbedingungen unterliegen dem rumänischen Recht; (b) Alle Strei gkeiten, die sich zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit oder aus einer solchen Flugbeförderung ergeben, unterliegen der einfachen Gerichtsbarkeit der rumänischen Instanzen. 18. BEFÖRDERUNG 18.1 SHUTTLE-BUS Blue Air bietet Ihnen einen Service: Shu7le-Bus von Constanta/ Brasov nach Otopeni Flughafen und zurück. Zusammen mit Blue Air Flug cket können Sie die Bus Transfer kaufen, die von unserem Partner, Direct Aeroport. Kinder im Alter von 0-2 Jahre: kostenlos reisen (ohne eine separate Sitz, aber reisen in den Armen von Eltern) Direct Aeroport akzep ert 2 (zwei) Gepäckstücke (32 kg) und 1 (ein) Handgepäck/Passagier Werden nicht unterstützt: - Fahrräder - Waffen - Tiere - Sportgeräte Wenn der Fehler Direct Aeroport die Passagiere verzögert / verloren der Bus Rennen, Direct Aeroport ist verpflichtet zu folgen und anwenden die EC261/2004 Regelung. Direct Aeroport muss auch den Wert eines Tickets zurückzugeben zu Blue Air, aber nicht das Wert auf anderen Dienstleistungen. Blue Air im Gegenzug ersta7en Passagiere Anspruch auf das Äquivalent für die Tickets. Wenn Blue Air leidet verpflichtet sich, Direct Aeroport muss die Blue Air-Passagiere auf den ersten Rennen mit verfügbaren Plätze ohne Erhebung von Extragebühr anzunehmen. Finden Sie Informa onen über den Zeitplan, Verpflegung, etc. hier. 18.2 BEFÖRDERUNG MIT TAXI Damit Sie beim Kauf des Flugscheins eine Taxibuchung machen können, müssen Sie den für die Dienstleistung entsprechenden Kasten ankreuzen, und nach der Zahlung bi7e füllen Sie das Formular TAXI ANTRAG, das auf der Bestä gungsseite der Buchung veröffentlicht ist, 1/9/2017 9:42 AM Reisebedingungen 17 of 17 http://www.blueairweb.com/blueairadmin/website/carriageconditions.aspx und drücken danach die Taste "Bestellung senden". Für Aufnahme werden die Passagieren von einem Fly Taxi Vertreter, begleitet von einer Anzeige mit dem "Blue Air"- Logo, am Interna onaler Flughafen Bukarest Henri Coanda, bzw. im Ausgangsbereich am Abfer gungsgebäude, gewartet. Für Vorschläge und Beschwerden sind die Kunden aufgefordert, mit der Taxi-Gesellscha> Fly Taxi telefonisch oder durch E-Mail Kontakt aufzunehmen: +4 0747.999.440, E-Mail Adresse: office@taxifly.ro. 19. INFORMATIONEN ZUM LUFTFAHRTSUNTERNEHMEN Wir übernehmen die Verantwortung , Sie über die Iden tät der Betreiber/ Lu>verkehrsbetreiber/ Betreibern informieren, was auch immer von der Methode der Kauf des Tickets. Alle auf der Website h7p://www.blueairweb.com angebotenen Flüge werden von S.C. Blue Air-Airline Management Solu ons S.R.L. betrieben. 20. ZUSATZLEISTUNGEN Blue Air bietet die Passagiere über die Website die folgende Dienstleistungen an: 20.1 Der "SMS Bestä gung" Service Wenn Sie möchten die schnellste Bestä gung der Reservierung von Flug ckets haben oder haben Sie nicht Zugang zu Ihren E-Mail, wenn Sie Ihre Reservierung machen, können Sie die Informa onen per SMS erhalten. Der "SMS Bestä gung" Service gilt ungeachtet das Mobilfunknetz oder das Land in dem Sie sich befinden. Der Service kostet 0,5 Euro. Nach dem Kauf des Tickets erhalten Sie per SMS die folgende Informa onen: die Buchungsnummer, die Route, das Datum der Abfahrt/Rückkehr, die Zeit fü Abfahrt und Ankun>. 1/9/2017 9:42 AM