Interne Bewerbung / Versetzungsgesuch - Siemens Dialog
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Interne Bewerbung / Versetzungsgesuch - Siemens Dialog
Interne Bewerbung / Versetzungsgesuch Der Wunsch, den bisherigen Arbeitsplatz zu wechseln, kann viele Ursachen haben. Sie sind unzufrieden mit Ihrem Aufgabengebiet, dem Klima in der Abteilung. Sie suchen neue Herausforderungen oder möchten Ihrer Tätigkeit einen anderen fachlichen Schwerpunkt geben. Ein Vorteil der Beschäftigung in einem großen Unternehmen: Für den Arbeitsplatzwechsel ist nicht gleich eine Kündigung mit allen damit verbunden Risiken notwendig. Mit den nachfolgenden Hinweisen wollen wir Sie bei Ihrer Suche nach einem neuen internen Arbeitsplatz unterstützen. Die Ratschläge können nur einen allgemeinen Überblick geben. Zur Beantwortung spezieller Fragen und zur aktuellen Einschätzung des internen Arbeitsmarktes ist das persönliche Gespräch notwendig. Mitglieder des Betriebsrates können Sie dazu gerne ansprechen. Stellenausschreibung Grundsätzlich gilt: Jede zu besetzende Stelle ist innerbetrieblich auszuschreiben. Alle Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich auf diese Stellen zu bewerben. Fairerweise sollten Sie aber auch wissen, dass bei einigen Förderversetzungen auf die innerbetriebliche Stellenausschreibung verzichtet wird. Das gilt auch bei einer JobRotation, an der mehrere Fachabteilungen und Personen beteiligt sind. Die ausgeschriebenen Stellen finden Sie an folgenden Orten: . Aushangtafeln: Dort finden Sie die offenen Stellen, die für den Betrieb ausgeschrieben sind. . Büro des Betriebsrats . Intranet: Die im Siemens-Konzern ausgeschrieben Stellen sind im Human Resources Market (HRM) zu finden: http://intranet.cp.siemens.de/hrm Infineon schreibt intern Stellen aus im JobSatellite https://www.infineon-jobs.com/internal/de/index.php Den internen Stellenmarkt für FSC finden Sie unter http://my.fsc.net/jobs . Internet: Die meisten offenen Stellen sind auch extern ausgeschrieben. Für Siemens unter Jobs & Karriere http://w4.siemens.de/de/career, für Infineon auf der Infineon Homepage http://www.infineon.com unter „Careers“ für FSC unter http://jobsite.fujitsu-siemens.com und für EPCOS unter http://www.epcos.com/jobs finden Sie den jeweiligen Stellenmarkt. Oft sind hier die einzelnen Stellen besser beschrieben als im internen Stellenmarkt. Stellengesuch Über den HRM können Sie unter der Rubrik „My Page“ selbst Ihre eigene interne Annonce aufgeben. . Persönliche Kontakte Eine Art der Stellensuche, deren Ergiebigkeit Sie nicht unterschätzen sollten: Nutzen Sie dienstliche und persönliche Kontakte. Dadurch erhalten Sie Informationen über eine Stelle möglicherweise bereits zu einem Zeitpunkt, an dem sie noch gar nicht ausgeschrieben ist. Außerdem erfahren Sie durch Kollegen/innen meist mehr über das Für und Wider einer Position, als Sie in einem Vorstellungsgespräch ermitteln können. Gerade, wenn seitens Ihrer Abteilungsleitung eine Versetzung befürwortet wird, sollten Sie auch die Verbindungen Ihrer Führungsebene nutzen. Kontakte sind besonders wichtig, wenn Sie den Standort wechseln wollen oder aus einem länger ruhenden Beschäftigungsverhältnis (z. B. Elternzeit) zurückkehren. Bevor Sie jedoch Vorgesetzte einschalten, sollten Sie sich über deren Interessenlage klar sein. Gute Mitarbeiter/innen verliert man nicht gerne, und nicht jede/r Vorgesetzte ist selbstlos genug, trotzdem einen Veränderungswunsch zu unterstützen. . Personalabteilung Wenn Ihr/e Chef/in von Ihrem Versetzungswunsch weiß, können Sie auch mit der Personalabteilung sprechen. Ist das nicht der Fall, sollten Sie etwas vorsichtiger sein, diesen Weg zu wählen. Vergessen Sie nicht: Manche Mitarbeiter/innen der Personalabteilung sehen sich in erster Linie als Dienstleister für Ihre Vorgesetzten. Rein theoretisch ist die Personalabteilung gehalten, Veränderungswünsche zu unterstützen. Für eine erfolgreiche Beratung sollten Sie möglichst konkrete Vorstellungen über ihre Ziele haben und allgemeine Bewerbungsunterlagen zum Gespräch mitbringen. Auch hier ist auf das Eigeninteresse der Personalabteilung hinzuweisen. Bei Veränderungswünschen über den Betreuungsbereich der Personalabteilung hinaus sind sowohl die Kenntnisse über den Stellenmarkt als auch das Beratungsengagement sehr unterschiedlich. Auch die Einstellung zu Themen wie Teilzeit oder Telearbeit kann durchaus von der offiziellen Linie abweichen. Stand: August 2005 . Betriebsrat In einem Gespräch mit dem Betriebsrat können Sie ihre Vorstellungen darlegen, Ihre Aussichten auf dem internen Stellenmarkt diskutieren und mögliche Schwerpunkte besprechen. Mit einem Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens können Sie wohl am offensten Ihre Wünsche und Chancen besprechen. Konkrete Vermittlung übernimmt der Betriebsrat in der Regel nicht. Insbesondere bei Mitarbeitergruppen, deren Vermittlungschancen eingeschränkt sind (Teilzeit, räumlich gebunden, Schwerbehinderung) kann der Betriebsrat jedoch manchen Weg öffnen. Stellenwahl Im Zentrum der Betrachtung steht die angestrebte Tätigkeit und der Arbeitsort, sofern Sie räumlich gebunden sind. Wenn aus der Stellenbeschreibung zu entnehmen ist, dass sie annähernd der gewünschten Tätigkeit und dem gewünschten Arbeitsort entspricht, so sollten Sie sich bewerben. Die angegebene Eingruppierung ist nur eine Richtmarke. Die Angabe bezieht sich auf eine/n Durchschnittsbewerber/in. Ihre Eingangsqualifikation und ihre bisherige Berufserfahrung bilden die Basis für die Gehaltsfindung. Und noch etwas: Interne Versetzungen führen grundsätzlich (zumindest zunächst) weder zu einer Gehaltserhöhung noch zu einer Gehaltskürzung. Die angegebene Eingruppierung lässt aber Rückschlüsse auf die Art der Stelle und die Entwicklungsmöglichkeiten zu. Inzwischen finden Sie unter dem Dach „Infineon“ bzw. „Siemens“ eine Menge verschiedener Firmen, an denen die Muttergesellschaft in unterschiedlichem Maß beteiligt ist. Die Rahmenbedingungen für Ihre Arbeit (Tarifvertrag, Anrechnung von Dienstzeiten, Verkaufsabsichten etc.) sollten Sie bevor Sie dort zu arbeiten beginnen. Falls Sie eine Stelle wählen, bei der Ihr Arbeitgeber nicht mehr genauso heißt wie bisher, informieren wir Sie gerne über die dann für Sie geltenden Regelungen. Erst bei der detaillierten Beschreibung der Stelle finden Sie die notwendigen Voraussetzungen im HRM aufgelistet. Auch wenn Sie diese nicht alle erfüllen, sollte dies kein Hinderungsgrund für eine Bewerbung sein. Denn oft ist das Aufgabenspektrum einer Stelle nicht eindeutig festgelegt und außerdem wird in der Regel mehr gefordert, als tatsächlich nötig ist. In den meisten Fällen wird nicht unterschieden, ob Kenntnisse unbedingt erforderlich sind oder nur wünschenswert wären. Berufserfahrung kann manche fehlende formale Qualifikation ersetzen, und Qualifikationslücken können durch Weiterbildungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Liegt das in der Stellenausschreibung angegebene Datum der Erstausschreibung lange zurück, so kann dies mehrere Ursachen haben und sollte von einer Bewerbung nicht abschrecken: . Möglicherweise sind unter dieser Nummer mehrere Stellen gleichzeitig ausgeschrieben, die noch nicht alle besetzt sind. Vielleicht werden für die Stelle spezielle Anforderungen gestellt. . Es könnte sein, dass der ausschreibende Bereich im Gegensatz zu früher nun auch Bewerber/innen in Betracht zieht, die nicht alle Anforderungen erfüllen. . Es kann auch sein, dass die angebotene Eingruppierung und das Qualifikationsniveau nicht übereinstimmen. Auch da kann in der Zwischenzeit ein Lerneffekt eingetreten sein, der eine Bewerbung nun sinnvoll macht. Grundsätzlich gilt: Bewerben Sie sich auch auf Stellen, die nach dem ersten Anschein nicht passgenau sind. Eine Bewerbung macht nicht viel Mühe und deshalb sollte man auch kleine Chancen nutzen. Es könnte ja doch ein Treffer werden. Aber: Bewerben Sie sich bitte nicht auf zu viele Stellen auf einmal. Die Betreuer/innen bei den Personalabteilungen mit Bewerbungsschreiben zuzuschütten macht wenig Sinn. Es kann dann leicht der Eindruck der Beliebigkeit entstehen. Wenn mehrere geeignete Stellen ausgeschrieben sind, sollte man sich die am besten geeigneten aussuchen. Mit einem Hinweis darauf, dass Sie auch für andere Stellen offen sind, sparen Sie sich Mehrfachbewerbungen. Stellenauswahl bei Teilzeit Falls Sie daran Interesse haben, werden Sie es schnell merken: Die wenigsten Stellen sind in Teilzeit ausgeschrieben. Trotzdem sind relativ viele Stellen teilzeittauglich. Wählen Sie sich deshalb eine Stelle, die zu Ihrer Qualifikation passt und bemühen Sie sich um ein Vorstellungsgespräch. Allein die reduzierte Arbeitszeit darf kein Ablehnungsgrund sein. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Realisierung von Teilzeitarbeit haben sich verbessert und offiziell steht das Unternehmen zu seiner Aussage, Teilzeittätigkeit fördern zu wollen. Auf alle Fälle sollten Sie sich an den IG Metall-Betriebsrat wenden, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Stelle durchaus für Sie in Frage kommen würde, wäre da nicht Ihr Wunsch nach Teilzeit. Bewerbung Interne Bewerbungen erfolgen normalerweise online über den Human Resources Market des Intranets. Auch Initiativbewerbungen sind möglich, also Bewerbungen für einen Bereich, ohne konkret vorliegende Stand: August 2005 Stellenausschreibung. Schriftliche Bewerbungen machen der Personalabteilung zusätzliche Arbeit und sind deshalb nicht so gerne gesehen. Von telefonischen oder mündlichen Bewerbungen raten wir ab. . Anschreiben Auch bei Online-Bewerbungen ist es sinnvoll, ein Anschreiben beizufügen. Ähnlich wie bei einer externen Bewerbung sollte daraus hervorgehen, für welche Position Sie sich interessieren, auf welche Ausschreibung Sie sich beziehen und Sie sollten darstellen, warum Sie sich für die Stelle interessieren und was Sie besonders dafür qualifiziert. In der Regel wird Ihr Anschreiben an die suchende Fachabteilung weitergegeben und ist damit neben dem Lebenslauf zunächst die einzige Informationsquelle. Bitte beachten Sie bei der Gestaltung des Bewerbungsschreibens, dass Sie sich damit vorstellen. Versuchen Sie, sich deutlich zu präsentieren, ohne Übertreibungen, ohne Beschönigungen, aber auch ohne falsche Bescheidenheit. . Lebenslauf Ihre Bewerbung muss einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf enthalten. Bei der Online-Bewerbung werden die wesentlichen Daten in Fragebogen-Form erfasst, sie können aber zusätzlich ein entsprechendes Dokument anfügen. Die wenigsten Fachabteilungen fordern Ihre Personalakte an und in der Regel bietet diese auch nicht annähernd einen so kurzen und zusammenfassenden Überblick über Ihre bisherige berufliche Entwicklung. Sind Sie länger als drei bis fünf Jahre berufstätig, sollten Sie ihren Lebenslauf „umkehren“ und nicht mit Ihrer Geburt und der Grundschule beginnen, sondern mit dem Schwerpunkt Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit. Das gilt insbesondere dann, wenn Ihre Ausbildung und Ihre Tätigkeit nicht mehr viel gemeinsam haben. Liegt Ihr Abschluss noch nicht so lange zurück, so müssen Sie überlegen, ob Sie durch die Tätigkeit oder durch Ihre Ausbildung besser beschrieben sind. Bei längerer Berufstätigkeit (mehr als 10 Jahre) darf der Lebenslauf zweiseitig sein. Angaben über besondere Aufgaben, Erfahrungen, spezielle Kenntnisse und Qualifikation sollten aufgeführt werden, auch wenn sie auf den ersten Blick für die ins Auge gefasste Stelle nicht wichtig sind. An ihnen ist Initiative und Vielseitigkeit erkennbar. Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen wird grundsätzlich ebenfalls positiv gesehen. Als Faustregel gilt: Listen Sie nur die Seminare auf, die eine echte Qualifizierung für Sie bedeutet haben. Das Beifügen eines kompletten Bildungspasses ist selten wirklich sinnvoll. Bei internen Bewerbungen wird kein Foto erwartet. Aber es kann - wie bei externen auch - einen ersten persönlichen Eindruck vermitteln. Sollten Sie eines zur Verfügung haben, können Sie es als Datei ihrer Online-Bewerbung anfügen bzw. einer schriftlichen Bewerbung beilegen. Gibt es kein aktuelles Foto, müssen Sie nicht extra eines anfertigen lassen. Zeugniskopien sind nicht notwendig. . Zeugnis Vor der Versetzung sollten Sie sich ein so genanntes “qualifiziertes Zwischenzeugnis” ausstellen lassen. Auch wenn Sie nicht beabsichtigen, sich in Zeit extern zu bewerben, so gibt es doch viele Fälle, in denen ein Arbeitszeugnis nützlich sein kann. Nach einer Versetzung ist es schwieriger, ein Zeugnis zu erhalten. Ein Mitarbeitergespräch ersetzt kein Zeugnis. (Unabhängig von einer persönlichen Versetzung ist die Forderung nach einem Zwischenzeugnis z.B. bei einem Wechsel des Arbeitsgebietes oder des/der Vorgesetzten angebracht.) Zeugnisse werden nicht gern geschrieben. Beantragen Sie daher Ihr Zeugnis schriftlich. Da die Beurteilung in Zeugnissen sich nicht in Noten niederschlägt, sondern in sehr verklausulierten Formulierungen, sollten Sie den Zeugnistext mit einem Mitglied des Betriebsrates beraten. . Vorstellungsgespräch Ihre Bewerbung wird von der Personalabteilung geprüft und an die ausschreibende Abteilung weitergeleitet. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist leider keineswegs selbstverständlich. Die Fachabteilung wird auswählen, mit wem Sie Gespräche führen möchte – und dies tut sie auf Grund Ihrer Unterlagen. Leider ist es auch nicht selbstverständlich, dass Sie in angemessener Zeit eine Absage erhalten. Wenn Sie ca. 2 Wochen nichts von Ihrer Bewerbung gehört haben, erkundigen Sie sich ruhig bei der Personalabteilung nach dem Stand der Dinge und ob Ihre Bewerbung überhaupt eingegangen ist. Werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, holen Sie vor dem Gespräch Informationen über den Bereich ein. Zum einen zeigen Sie damit Interesse für das neue Fachgebiet, zum anderen können Sie dann im Vorstellungsgespräch besser abklären, ob die gegenseitigen Interessen übereinstimmen. Bei Gesprächen sind persönliche oder inhaltliche Anknüpfungspunkte immer von Vorteil. Natürlich werden Sie sich bei dem Gespräch darauf konzentrieren, sich möglichst positiv zu präsentieren. Vergessen Sie aber nicht, dass nicht nur Ihr/e neue/r Vorgesetzte/r mit Ihnen zufrieden sein sollte, sondern Sie auch mit ihm/ihr. Versuchen Sie also bei diesem Gespräch einzuschätzen, ob auch Sie mit den Stand: August 2005 Anforderungen, dem Klima und den neuen Aufgaben zufrieden sein werden. Am Ende des Gespräches sollten Sie vereinbaren, bis wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. . EFA-Gespräch/Mitarbeitergespräch Sind Sie in einer Stufe eingruppiert, für die dieses Gespräch als Beurteilungsinstrument vorgesehen ist, so sollten Sie eventuell dafür sorgen, dass vor Bekanntwerden Ihrer Veränderungswünsche ein Mitarbeitergespräch durchgeführt wird. Es könnte ja sein, dass Ihre Veränderungsabsicht die Meinung des Vorgesetzten über Sie beeinflusst. . Zusage Eine Zusage kann zunächst nur vorläufig ausgesprochen werden, da vor einer endgültigen Entscheidung der Betriebsrat gehört werden muss. Achten Sie darauf, dass Sie die Zusage von einer entscheidungsberechtigten Person erhalten (leitende/r Angestellte/r), denn nur damit ist eine gewisse Verbindlichkeit gegeben. Haben Sie eine mündliche Zusage erhalten, so vereinbaren Sie einen Versetzungstermin und bitten um die Einleitung der Versetzung. Die Formalitäten erledigt die aufnehmende Personalabteilung. Ein Satz ist dafür ausreichend: Wie mit Herrn/Frau “zukünftige/r Vorgesetzte/r” vereinbart, bitte ich um Versetzung zur “zukünftigen Abteilung” zum “vereinbarten Termin”. Ihren Versetzungswunsch müssen Sie nicht begründen. Da der Betriebsrat bei der Besetzung der Stellen ein Mitspracherecht hat, ist es sinnvoll, den Betriebsrat, der für die von Ihnen angestrebte Stelle zuständig ist, zu informieren. (Bitte geben Sie aber auf dem Bewerbungsschreiben keinen Verteiler an.) Gerne helfen wir Ihnen mit Ansprechpartner/innen weiter. Die Betriebsräte bemühen sich in der Regel, Besonderheiten wie Teilzeit oder Schwerbehinderung auch besonders zu berücksichtigen. Manchmal sprechen aber aus Sicht des Betriebsrates Gründe gegen Sie, die Sie gar nicht selbst zu verantworten haben. Vielleicht ist eine Person zu bevorzugen, deren derzeitiger Arbeitsplatz gefährdet ist oder deren Arbeitsvertrag zeitlich befristet ist. Auf der anderen Seite gibt es möglicherweise Gründe, die eine besondere Berücksichtigung Ihrer Person rechtfertigen. Einige Betriebsräte verlangen ein Versetzungsgesuch, das die Personalabteilung dann von Ihnen einfordern wird. So ist dokumentiert, dass die Versetzung auf Ihren eigenen Wunsch hin erfolgt, ohne dass dies durch zusätzlichen Arbeitsaufwand überprüft werden muss. Sollten Sie die Stelle über eine direkte Bewerbung gefunden haben und ist die Stelle noch nicht ausgeschrieben, so ist durch die Personalabteilung zu klären, ob die Stelle noch ausgeschrieben werden muss. In einem solchen Fall kann einige Zeit vergehen, bis Sie die endgültige Zusage erhalten. Vielleicht wird dann auch einem/r anderen internen Bewerber/in der Vorzug gegeben. . Versetzungszeitpunkt Den Zeitpunkt der Versetzung vereinbaren Sie mit Ihrer/Ihrem neuen Vorgesetzten. Hat Ihre bisherige Abteilung Einwände gegen den Versetzungstermin, so hat sie dies mit der zukünftigen Abteilung zu klären. In der Regel einigen sich in solchen Fällen die betroffenen Vorgesetzten unter Vermittlung der Personalabteilung auf einen beide Seiten befriedigenden Zeitpunkt. Das Finden einer Kompromisslösung sollte nicht Ihre Aufgabe sein. Firmenintern ist grundsätzlich geregelt, dass eine Versetzung nicht an den Weiterbeschäftigungswünschen der abgebenden Abteilung scheitern darf. Deren Interessen sind aber zu berücksichtigen. Im Angestelltenbereich kann man von 1 – 3 Monaten zwischen Versetzungsgesuch und Versetzungszeitpunkt ausgehen. Sollten bei diesem Thema Ihre Interessen nicht berücksichtigt werden, so wenden Sie sich bitte an den Betriebsrat. . Absage Absagen auf Bewerbungen sollten nicht mutlos machen. Nutzen Sie jede Bewerbung auch als Möglichkeit, für die nächste Bewerbung Erfahrungen zu sammeln. Sollten Sie aber Ablehnungen sammeln oder gar nicht die Chance eines Bewerbungsgespräches erhalten, so ist ein Gespräch mit dem Betriebsrat sinnvoll. Anmerkung: Bei Bewerbungen macht jede/r wieder neue Erfahrungen. Informieren Sie uns bitte, wenn Sie Erfahrungen gemacht haben, die im Widerspruch zu den hier dargestellten Hinweisen stehen oder wenn Sie diese ergänzen können. . Dienstzeitanrechnung Die Dienstzeit ist von besonderer Bedeutung für den Kündigungsschutz, für die betriebliche Altersversorgung und für Firmenjubiläen. Bei Versetzungen innerhalb eines Unternehmens läuft die Dienstzeit einfach weiter. Einen Spezialfall stellen sog. Übertritte dar. Darunter versteht man den Wechsel auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Konzerngesellschaft, also z.B. eine „Versetzung“ von SBS zu Siemens VDO. Bei einem Übertritt sollte man schriftlich vereinbaren, dass die bisherigen Dienstzeiten im Hinblich auf Kündigungsschutz, betriebliche Altersversorgung und Firmenjubiläum weitergeführt werden. Für Übertritte zur Siemens AG ist dies im CP-Rundschreiben Nr. 02/04 geregelt. Stand: August 2005