Broschüre des ZVSHK
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Broschüre des ZVSHK
ÖKODESIGN UND VERBRAUCHSKENNZEICHNUNG FÜR RAUMHEIZGERÄTE, KOMBIHEIZGERÄTE, VERBUNDANLAGEN UND WARMWASSERBEREITER (delegierte) Verordnungen 811/2013, 812/2013, 813/2013 und 814/2013 Sankt Augustin, September 2013 Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757 St. Augustin Telefon 02241 9299-0 Telefax 02241 21351 [email protected] www.wasserwaermeluft.de Inhalt 1. Pflichten der Händler/ Installateure gegenüber Endkunden. ............. 5 1.1 Labelling Einzelgeräte .............................................................. 5 1.1.1 Ausstellungsgerät ............................................................. 5 1.1.2 Vermarktung ohne Ausstellung:......................................... 5 1.2 Labelling Verbundanlagen........................................................ 5 1.3 Werbung und technische Informationen ................................... 5 2. Herstellerpflicht Ökodesign.............................................................. 5 2.1 Heizgeräte ............................................................................... 5 2.1.1 Geltungsbereich Heizgeräte .............................................. 5 2.1.2 Produktanforderungen...................................................... 6 2.1.3 Informationspflichten gegenüber nachfolgenden Vertriebsstufen ................................................................. 6 2.1.4 Kennzeichnung B1-Geräte und Raumheizgeräte mit KWK . 7 2.2 Warmwasserbereiter ................................................................ 7 2.2.1 Geltungsbereich Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher........................................................ 8 2.2.2 Produktanforderungen...................................................... 8 2.2.3 Informationspflichten gegenüber nachfolgenden Vertriebsstufen ................................................................. 8 3. Herstellerpflicht Verbrauchskennzeichnung ..................................... 9 3.1 Werbung und technisches Werbematerial................................. 9 3.2 Etikett/Label............................................................................. 9 3.2.1 Kessel-Label ..................................................................... 9 3.2.2 KWK-Label ..................................................................... 10 3.2.3 Wärmepumpen-Label (ohne Niedertemperatur)............... 10 3.2.4 Niedertemperatur-Wärmepumpen-Label ......................... 11 3.2.5 Warmwasserbereiter ....................................................... 11 3.2.6 Solarbetriebene Warmwasserbereiter............................... 12 3.2.7 Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe ........................... 12 3.2.8 Warmwasserspeicher...................................................... 13 3.2.9 Kombigeräte-Label (Warmwasser und Wärme) ................ 13 3.2.10 Paket-Label für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen und für Raumheizgeräte, die in Verbundanlagen eingesetzt werden sollen ............................................................................. 14 3.2.11 Paket-Label für Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtungen................................................... 14 3.2.12 Paket-Label für Kombigeräte Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen und für Kombiheizgeräte, die in Verbundanlagen eingesetzt werden sollen ....................... 15 3.3 Produktdatenblatt .................................................................. 15 /2/ 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6 Generelle Anforderungen ................................................ 15 Produktbezogene Anforderungen bei Heizgeräten: .......... 15 Produktbezogene Anforderungen bei Kombiheizgeräten .. 16 Produktbezogene Anforderungen für Temperaturregler.... 17 Produktbezogene Anforderungen bei Solargerät .............. 17 Produktbezogene Anforderungen bei HeizungsVerbundanlagen ............................................................. 18 3.3.7 Warmwasserbereiter-Verbundanlage (Einbindung Solareinrichtung) ............................................................ 18 3.3.8 Produktbezogene Anforderungen bei Warmwasserspeichern ...................................................................................... 19 3.3.9 Warmwasserspeicher...................................................... 20 3.3.10 Produktbezogene Anforderungen bei Paketen aus KombiVerbundanlagen ............................................................. 20 Anlage A .............................................................................................. 21 Anlage B.............................................................................................. 22 Anlage C .............................................................................................. 23 Anlage D.............................................................................................. 24 Anlage E .............................................................................................. 25 /3/ Pflichten aus Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung für die unterschiedlichen Vertriebsstufen Die EU-Kommission hat festgestellt, dass bei Raumheizgeräten (Lot 1) und Warmwasserbereitern (Lot 2) ein erhebliches Verbesserungspotenzial im Hinblick auf die Verringerung der Umweltauswirkungen und auf Energieeinsparungen durch bessere Gestaltung besteht, was auch zu wirtschaftlichen Einsparungen für Unternehmen und Endverbraucher führen kann. Sie hat daher die (delegierten) Verordnungen 811 bis 814/2013 verfasst, die am 26.09.2013 veröffentlicht und in Kraft getreten sind. Auf der Grundlage der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) werden Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten sowie Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern auf dem europäischen Markt mittels dieser Verordnung definiert. Als relevante Umweltmerkmale wurde der Energieverbrauch während der Nutzung und (für Heizgeräte bzw. Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe) der Schallleistungspegel sowie NOx-Werte ermittelt. Für diese Merkmale sind ab dem 26.09.2015 (für NOx-Werte ab dem 26.09.2017) in den Verordnungen definierte Grenzwerte einzuhalten. Die Einhaltung der Grenzwerte bzw. der Anforderungen der Verordnungen wird von Herstellern durch das CE-Kennzeichen dokumentiert. Bei Vorliegen des CE-Kennzeichens kann davon ausgegangen werden, dass die Produkte die Anforderungen einhalten. Die Nichteinhaltung der Ökodesignanforderungen kann gegenüber den Herstellern mit Bußgeld geahndet werden. Während mit den Ökodesignanforderungen Mindestanforderungen definiert werden, soll über die Verbrauchskennzeichnung die beste verfügbare Technologie gefördert werden. Auf Basis der Label-Richtlinie (2010/30/EU) werden für Hersteller und Händler/Installateure Pflichten zur Verbrauchskennzeichnung (Labelling) und weitergehender Produktinformationen gestellt, die ab dem 26.09.2015 greifen. Damit sollen Endnutzer eine verbesserte Information über die genannten Umweltaspekte erhalten und dadurch zum Kauf effizienterer Produkte bewegt werden. Gleichzeitig werden Hersteller motiviert, ihre Produkte energetisch zu verbessern. Eine Übersicht der einzelnen Pflichten finden Sie nachstehend. /4/ 1. PFLICHTEN DER HÄNDLER/ INSTALLATEURE GEGENÜBER ENDKUNDEN. Händler, das sind solche, die Raum- und Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher oder Verbundanlagen an Endkunden vertreiben, müssen diesen zukünftig bestimmte Informationen liefern. 1.1 LABELLING EINZELGERÄTE 1.1.1 Ausstellungsgerät Handelt es sich um ein Ausstellungsgerät, muss das vom Lieferanten bereitgestellte Effizienz-Label (s. dazu unten 3.2) deutlich sichtbar auf der Außenseite der Gerätefront angebracht sein. 1.1.2 Vermarktung ohne Ausstellung: Bei der regelmäßig ohne Ausstellung stattfindenden Vermarktung muss bereits im Angebot das vom Lieferanten bereitgestellte Produktdatenblatt (s. dazu unten 3.3) beigefügt sein. 1.2 LABELLING VERBUNDANLAGEN Bei der Vermarktung müssen (im Angebot) das Paket-Label (Punkt 3.2.10 bis 3.2.12) deutlich sichtbar gezeigt bzw. mit vermarktet und das zusätzliche Datenblatt für die Verbundanlage (Anlage E)) ordnungsgemäß ausgefüllt und bereitgestellt werden. Die notwendigen Informationen und Unterlagen hierzu hat der Lieferant bereitzustellen. 1.3 WERBUNG UND TECHNISCHE INFORMATIONEN Jede Werbung für ein Heizgerät, einen Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher oder eine Verbundanlage, die energieverbrauchs- oder preisbezogene Informationen enthält, muss auf die Energieeffizienzklasse hinweisen (bei Kombiheizgeräten für die Funktion Raumheizung und Warmwasserbereitung). Gleiches gilt für technisches Werbematerial zu diesen Produkten. 2. HERSTELLERPFLICHT ÖKODESIGN 2.1 HEIZGERÄTE Lot 1 regelt den Bereich Heizgeräte. 2.1.1 Geltungsbereich Heizgeräte Raumheizgeräte mit Heizkessel, Raumheizgeräte mit Kraft-Wärmekopplung und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe als Wärmequelle für mit Wasser betriebene Raumheizungsanlagen sowie Kombiheizgeräte mit Heizkessel und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe als Wärmequelle für /5/ mit Wasser betriebene Raumheizungsanlagen und für die Bereitung von warmem Trink- und Sanitärwasser, soweit diese für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen, einschließlich Brennstoff aus Biomasse (soweit nicht überwiegend), Elektrizität sowie Umgebungs- oder Abwärme ausgelegt sind. Nicht erfasst sind damit Heizgeräte, die überwiegend mit Biomasse betrieben werden. Diese werden in einem gesonderten Rechtsakt geregelt. Erfasst werden Heizgeräte mit einer Wärmenennleistung bis 400 KW (einschließlich). Dies gilt auch für Geräte, die Teil von Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen oder Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sind. Nicht erfasst sind jedoch u. a. Heizgeräte mit Kraftwärmekopplung unter elektrischer Höchstleistung von mindestens 50 KW oder Wärmeerzeuger, die zum Austausch in Heizgeräten oder Heizgerätegehäusen in Mehrfamilienhäusern bestimmt sind, wenn die Heizgeräte am selben Schornstein hängen und nicht durch Brennwertgeräte ersetzt werden können. 2.1.2 Produktanforderungen Hersteller, deren Repräsentanten und Importeure (im folgenden Hersteller) müssen mit ihren Produkten bestimmte Anforderungen in Bezug auf Energieeffizienz, Schallschutz (und ab dem 26.09.2018 NOx-Werte) einhalten, wenn sie Heizgeräte nach dem 26.09.20151 in Verkehr bringen bzw. in Betrieb nehmen. Der Händler/Installateur hat dazu beizutragen, dass die genannten Produkte nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie die Ökodesignanforderungen erfüllen. Er darf sie insbesondere dann nicht auf dem Markt bereitstellen, wenn er weiß oder wissen muss, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind. Grundsätzlich zeigen die Hersteller die Einhaltung der Anforderungen durch CE-Kennzeichnung ihres Produktes. Liegt diese vor, wird vermutet, dass die einschlägigen Ökodesign-Anforderungen erfüllt sind. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße bis 50.000 € geahndet werden. 2.1.3 Informationspflichten gegenüber nachfolgenden Vertriebsstufen Neben den Produktanforderungen haben Hersteller nachfolgende Informationspflichten gegenüber ihren Kunden und Endverbrauchern. Die Be1 Für Elektro(kombi-)heizgeräte und (Kombi-)heizgeräte mit KWK greifen ab dem 26.9.2017 verschärfte Effizienzanforderungen. /6/ triebsanleitungen für Installateure und Endverbraucher sowie frei zugängliche Internetseiten der Hersteller müssen folgende Informationen enthalten: - Für Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte mit Heizkessel und Raumheizgeräte mit KWK die in Anhang III Tabelle 1 der Verordnung aufgeführten Daten (Anlage A). - Für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe die in Anhang III Tabelle 2 der Verordnung aufgeführten Daten (Anlage B). - Alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Heizgerätes zu treffenden Vorkehrungen. - Die besonderen Merkmale bei B1-Heizkesseln und B1-Kombiheizkessel und ein Standardtext für diese Geräte: „Dieser Heizkessel mit Naturzug ist für den Anschluss ausschließlich in bestehenden Gebäuden an eine von mehreren Wohnungen belegte Abgasanlage bestimmt, die die Verbrennungsrückstände aus dem Aufstellraum ins Freie ableitet. Er bezieht die Verbrennungsluft unmittelbar aus dem Aufstellraum und ist mit einer Strömungssicherung ausgestattet. Wegen geringerer Effizienz ist jeder andere Einsatz dieses Heizkessel zu vermeiden — er würde zu einem höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten führen.“. - Für Wärmeerzeuger, die für mit solchen Wärmeerzeugern auszustattende Heizgeräte oder Heizgerätegehäuse bestimmt sind, deren Merkmale, die Anforderungen für Zusammenbau, die die Beachtung der Ökodesign-Anforderungen für Heizgeräte sicherstellen. Wo erforderlich, soll eine Liste der vom Hersteller empfohlenen Kombinationen bereitgestellt werden. - Sachdienliche Angaben für das Zerlegen, die Wiederverwendung und/oder die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebstellung. 2.1.4 Kennzeichnung B1-Geräte und Raumheizgeräte mit KWK B1-Heizkessel und –Kombiheizkessel müssen als solche (auf dem Produkt) dauerhaft gekennzeichnet sein. Auf KWK-Anlagen muss die elektrische Leistungsfähigkeit dauerhaft dargestellt werden. 2.2 WARMWASSERBEREITER Lot 2 regelt den Bereich Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher. /7/ 2.2.1 Geltungsbereich speicher Warmwasserbereiter und Warmwasser Geregelt werden die Ökodesignanforderungen für Warmwasserbereiter bis einschließlich 400 kW Wärmenennleistung und Warmwasserspeicher bis einschließlich 2000 l Speichervolumen, sowie Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen. 2.2.2 Produktanforderungen Hersteller, deren Repräsentanten und Importeure (im folgenden Hersteller) müssen mit ihren Produkten bestimmte Anforderungen in Bezug auf Energieeffizienz, Schallschutz einhalten, wenn Warmwasserbereiter und -speicher nach dem 26.09.20152 in Verkehr bringen bzw. in Betrieb nehmen. Für mit fossilen Brennstoffen betriebene Warmwasserbereiter ferner ab dem 26.09.2018 in Bezug auf Stickoxide. Für Warmwasserspeicher gelten ab dem 26.09.2017 Anforderungen in Bezug auf die Warmhalteverluste. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße bis 50.000 € geahndet werden. 2.2.3 Informationspflichten gegenüber nachfolgenden Vertriebsstufen Neben den Produktanforderungen haben Hersteller nachfolgende Informationspflichten gegenüber ihren Kunden und Endverbrauchern. Die Betriebsanleitungen für Installateure und Endverbraucher sowie frei zugängliche Internetseiten der Hersteller müssen folgende Informationen enthalten: a) Angaben zu dem Modell/den Modellen, einschließlich gleichwertiger Modelle, auf das/die sich die Angaben beziehen; b) technische Parameter für Warmwasserbereiter (Anlage D) bzw. Warmwasserspeicher (Anlage E); d) alle bei der Montage, Installation oder Wartung des Warmwasserbereiters oder Warmwasserspeichers zu treffenden besonderen Vorkehrungen; e) sachdienliche Angaben für das Zerlegen, die Wiederverwendung und/oder die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebnahme. 2 Für Warmwasserbereiter greifen ab dem 26.09.2017 und ab dem 26.09.2018 jeweils verschärfte Anforderungen /8/ 3. HERSTELLERPFLICHT VERBRAUCHSKENNZEICHNUNG3 Ab dem 26.09.2015 müssen Hersteller mit ihren Produkten Etiketten/Label und Produktdatenblätter nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung bereitstellen (siehe 2.2 und 2.3). 3.1 WERBUNG UND TECHNISCHES WERBEMATERIAL Jede Werbung des Herstellers für ein Heizgerät, einen Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher oder eine Verbundanlage, die energieverbrauchs- oder preisbezogene Informationen enthält, muss auf die Energieeffizienzklasse hinweisen (bei Kombiheizgeräten für die Funktion Raumheizung und Warmwasserbereitung). Gleiches gilt für technisches Werbematerial zu diesen Produkten. 3.2 ETIKETT/LABEL Hersteller müssen für Heizgeräte, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher spätestens ab dem 26.09.2015 folgende Label (1) bereitstellen4: 3.2.1 Kessel-Label I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten, II. Modellkennung des Lieferanten, III. Raumheizungsfunktion, IV. die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1; die Spitze des Pfeils, der die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz des Raumheizgerätes mit Heizkessel angibt, ist dabei auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse, V. die Wärmenennleistung in kW VI. den Schallleistungspegel L WA in Innenräumen in dB 3 Die Kommission plant die Einführung der Pflicht zur elektronischen Bereitstellung aller relevanten Label und Datenblätter. Ein entsprechendes Arbeitspapier wurde bereits vorgestellt. 4 Ab dem 26.09.2019 löst die zweite Stufe mit den Klassen A+++ bis D die bis dahin geltenden Klassen bei Raumheizgeräten ab. Bei Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern greift die zweite Stufe mit A+ bis F ab dem 26.09.2017. /9/ 3.2.2 KWK-Label Abweichend zu 2.2.1 wird hier die Wärmenennleistung einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzheizgeräte, in kW, und der Innenraum-Schallleistungspegel L WA in dB dargestellt. 3.2.3 Wärmepumpen-Label (ohne Niedertemperatur) (Dieses Label muss nicht nur bereitgestellt, sondern als gedrucktes Etikett in der Verpackung mitgeliefert werden.) Abweichend zu 2.2.1 werden hier die Raumheizungsfunktion und die Klasse für die jahreszeitbedingte RaumheizungsEnergieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen jeweils für Mittel- und Niedertemperaturanwendungen dargestellt. Die Wärmenennleistung wird einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzheizgeräte in kW jeweils bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen sowie für Mittel- und Niedertemperaturanwendungen aufgelistet. Die Temperaturkarte Europas stellt die unterschiedlichen Klimaund Einsatzzonen dar. Außerdem wird bei Wärmepumpen ergänzend der Schallleistungspegel L WA in Innenräumen (falls zutreffend) und im Freien in dB abgebildet. / 10 / 3.2.4 Niedertemperatur-Wärmepumpen-Label (Dieses Label muss zumindest in der Verpackung beiliegen.) 3.2.5 Warmwasserbereiter I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten; II. Modellkennung des Lieferanten; III. die Warmwasserbereitungsfunktion, einschließlich des angegebenen Lastprofils, gekennzeichnet durch den entsprechenden; IV. die Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz; V. den jährlichen Stromverbrauch in kWh als Endenergie und/oder den jährlichen Brennstoffverbrauch in GJ als Brennwert; VI. den Schallleistungspegel L WA in Innenräumen in dB; VII. bei konventionellen Warmwasserbereitern, die für den ausschließlichen Betrieb zu Schwachlastzeiten geeignet sind, kann das entsprechende Piktogramm hinzugefügt werden. / 11 / 3.2.6 Solarbetriebene Warmwasserbereiter Abweichend von 2.2.5 muss hier die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimabedingungen und zusätzlich - der jährliche Stromverbrauch in kWh als Endenergie oder der jährliche Brennstoffverbrauch in GJ als Brennwert bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen und - eine Solarkarte Europas mit drei als Anhaltspunkt dienenden Gesamtsonneneinstrahlungszonen angegeben werden. 3.2.7 Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe Zusätzlich den Schallleistungspegel L WA in Innenräumen (falls zutreffend) und im Freien in dB; außerdem kann bei Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe, die für den ausschließlichen Betrieb zu Schwachlastzeiten geeignet sind, das Schwachlastzeiten-Piktogramm hinzugefügt werden. / 12 / 3.2.8 Warmwasserspeicher I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten; II. Modellkennung des Lieferanten; III. die Wasserspeicherungsfunktion; IV. die Energieeffizienzklasse; V. die Warmhalteverluste in W; VI. das Warmwasserspeichervolumen in Liter. 3.2.9 Kombigeräte-Label (Warmwasser und Wärme) (für Kombi-Warmwasserwärmepumpen muss das Label zumindest in der Verpackung des Wärmeerzeugers beiliegen) I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten; II. Modellkennung des Lieferanten; III. die Raumheizungs- und die Warmwasserbereitungsfunktion, einschließlich des angegebenen Lastprofils; IV. die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Klasse für die WarmwasserbereitungsEnergieeffizienz; V. die Wärmenennleistung in kW; VI. den Schallleistungspegel L WA in Innenräumen in dB; VII. bei Kombiheizgeräten mit Heizkessel, die für den ausschließlichen Betrieb zu Schwachlastzeiten geeignet sind, kann dieses hinzugefügt werden. / 13 / 3.2.10 Paket-Label für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen und für Raumheizgeräte, die in Verbundanlagen eingesetzt werden sollen. X X Zusätzlich zu dem Heizgeräte-Label ist bei diesen Geräten ein Paket-Label beizufügen, das insbesondere auch Aussagen enthält zur Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz des Raumheizgerätes, und zur Frage, ob ein Sonnenkollektor, Warmwasserspeicher, Temperaturregler und/oder ein zusätzliches Raumheizgerät in die Verbundanlage aus Raumheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung integriert werden kann und welche Effizienzklasse der Verbundanlage damit erreicht wird. 3.2.11 Paket-Label für Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtungen. X X / 14 / Zusätzlich zu dem Warmwasserbereiter-Label ist bei diesen Geräten ein Paket-Label beizufügen, das insbesondere auch Aussagen enthält zur Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz-Klasse, und zur Frage, ob ein Sonnenkollektor und ein Warmwasserspeicher, in die Verbundanlage und Solareinrichtung integriert werden kann und welche Effizienzklasse der Verbundanlage damit erreicht wird. 3.2.12 Paket-Label für Kombigeräte Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen und für Kombiheizgeräte, die in Verbundanlagen eingesetzt werden sollen. Zusätzlich zu dem Kombiheizgeräte-Label ist bei diesen Heizgeräten ein Paket-Label beizufügen. 3.3 PRODUKTDATENBLATT Hersteller müssen für ihre Produkte spätestens ab dem 26.09.2015 ein Produktdatenblatt bereitstellen, bei Raumheizgeräten oder Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe zumindest für den Wärmeerzeuger. Für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter zur Nutzung in Verbundanlagen muss zusätzlich zum regulären Produktdatenblatt ein Verbundanlagen-Datenblatt beigefügt werden. Das Produktdatenblatt muss die nachfolgenden Angaben in der dargestellten Reihenfolge enthalten. Soweit die erforderlichen Angaben bereits Bestandteil des Etiketts/Labels sind, reicht eine Farb- oder Schwarz/WeißKopie des Etiketts/Labels aus. Die übrigen Angaben sind dann ergänzend aufzuführen. 3.3.1 Generelle Anforderungen Das Produktdatenblatt enthält generell: - Name oder Warenzeichen des Herstellers - Produkt-ID 3.3.2 Produktbezogene Anforderungen bei Heizgeräten - Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienzklasse; / 15 / - Wärmenennleistung einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzgeräte in kW; - die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent; - den Jahresenergieverbrauch in kWh als Endenergie und/oder in GJ als Brennwert; - den Schallleistungspegel L WA für Innenräume. aa) Ergänzend für KWK-Geräte: - der elektrische Wirkungsgrad in Prozent. bb) Ergänzend für Wärmepumpen: - Nennwärmeleistung bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen; - die jahreszeitbedingte Energieeffizienz in Prozent bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen; - den Jahresenergieverbrauch in kWh bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen; - den Schallleistungspegel für Außenanlagen. cc) Ergänzend für Niedertemperatur-Wärmepumpen: - Hinweis, dass sich die Niedertemperatur-WP nur für NiedertemperaturAnwendungen eignet. 3.3.3 Produktbezogene Anforderungen bei Kombiheizgeräten - Die Mitteltemperatur-Anwendung für die Raumheizung (ggf. für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe die Niedertemperatur-Anwendung); das angegebene Lastprofil für Warmwasserbereitung; - die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienzklasse und die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienzklasse des Modells; - die Wärmenennleistung, einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzheizgeräte in kW; - für die Raumheizung der jährliche Energieverbrauch in kWh als Endenergie und oder in GJ als Brennwert; für die Warmwasserbereitung der jährliche Stromverbrauch in kWh als Endenergie und/oder der jährliche Brennstoff-Verbrauch in GJ als Brennwert; - die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent (für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe bei durchschnittlichen Klimabedingungen); die Warmwasser-Energieeffizienz in Prozent; - den Schallleistungspegel in L WA für Innenräume (ggf. für Kombigeräte mit Wärmepumpe); - ggf. der Hinweis, dass ein ausschließlicher Betrieb des Kombiheizgerätes in Schwachlastzeiten möglich ist; - alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Heizgerätes zu treffenden Vorkehrungen. / 16 / Ergänzend für Kombigeräte mit Wärmepumpe: - die Wärmenennleistung, einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzheizgeräte in kW, bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimabedingungen; - für die Raumheizung der jährliche Energieverbrauch in kWh als Endenergie und/oder in GJ als Brennwert, bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimabedingungen; - für die Warmwasserbereitung der jährliche Stromverbrauch in kWh als Endenergie und/oder der jährliche Brennstoff-Verbrauch in GJ als Brennwert bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimabedingungen; - die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimabedingungen; die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Prozent bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimabedingungen; - den Schallleistungspegel L WA für Außenanlagen. 3.3.4 Produktbezogene Anforderungen für Temperaturregler - die Temperaturregler-Klasse; - der Beitrag des Temperaturreglers zur jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent (auf das nächste Zehntel gerundet). 3.3.5 Produktbezogene Anforderungen bei Solargerät - Kollektor-Aperturfläche in m2; - Kollektorwirkungsgrad in Prozent; - die Energieeffizienzklasse des Solarspeichers (nach Nummer 3 des Anhang II); - der Warmhalteverlust des Solarspeichers in W; - das Speichervolumen des Solarspeichers in l und m3; - der nicht-solare Jahreswärmeanteil Qnonsol in kWh als Primärenergie für Strom und/oder in kWh als Brennwert für Brennstoffe, für die Lastprofile M, L, XL and XXL bei durchschnittlichen Klimabedingungen; - Leistungsaufnahme der Pumpe in W; - Leistungsaufnahme im Standby-Modus; - der jährliche Hilfsstromverbrauch Qaux in kWh als Endenergie. Bei Solareinrichtungen im Zusammenhang mit Warmwasserbereitern (VO 812/2013): - Kollektor-Aperturfläche in m2; - optischer Wirkungsgrad; - linearer Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m2 K; - quadratischer Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m2 K 2 ); - Einfallswinkel-Korrekturfaktor; - Speichervolumen in Liter; / 17 / - jährlicher nichtsolarer Wärmebeitrag Q nonsol in kWh als Primärenergie für Strom und/oder in KWh als Brennwert für Brennstoffe für die Lastprofile M, L, XL und XXL bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen; - Leistungsaufnahme der Pumpe in W; - Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand in W; - jährlicher Hilfsstromverbrauch Qaux in kWh als Endenergie. 3.3.6 Produktbezogene Anforderungen bei Heizungs-Verbundanlagen Das zusätzliche Heizungs-Verbundanlagen-Datenblatt muss die folgenden Daten in dem im Anlage E dargestellten Format enthalten: I. Wert der Raumheizungs-Energieeffizienz des Vorzugsraumheizgerätes in Prozent; II. Faktor zur Gewichtung der Wärmeleistung der Vorzugs- und Zusatzheizgeräte einer Verbundanlage gemäß Tabelle 5 bzw. 6; III. Wert des mathematischen Ausdrucks: 294/(11 · Prated), wobei Prated sich auf das Vorzugsraumheizgerät bezieht; IV. Wert des mathematischen Ausdrucks: 115/(11 · Prated), wobei Prated sich auf das Vorzugsraumheizgerät bezieht; Ergänzend für Vorzugsraumheizgeräte mit Wärmepumpen: V. Differenzwert zwischen der jahreszeitbedingten RaumheizungsEnergieeffizienz bei durchschnittlichen und kälteren Klimabedingungen in Prozent; VI. Differenzwert zwischen der jahreszeitbedingten RaumheizungsEnergieeffizienz bei wärmeren und durchschnittlichen Klimabedingungen in Prozent; 3.3.7 Warmwasserbereiter-Verbundanlage (Einbindung Solareinrichtung) Das zusätzliche Warmwasserbereiter-Verbundanlagen-Datenblatt muss die folgenden Daten in dem im Anlage C dargestellten Format enthalten: I: Wert der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz des Warmwasserbereiters in Prozent; II: Wert des mathematischen Ausdrucks (220 · Q ref )/Q nonsol , wobei Q ref aus Anhang VII Tabelle 3 und Q nonsol aus dem Produktdatenblatt der Solareinrichtung für das angegebene Lastprofil M, L, XL oder XXL des Wasserbereiters stammt; III: Wert des mathematischen Ausdrucks (Qaux · 2,5)/(220 · Q ref) in Prozent, wobei Q aux aus dem Produktdatenblatt der Solareinrichtung und Q ref aus Anhang VII Tabelle 3 für das angegebene Lastprofil M, L, XL oder XXL stammt. / 18 / 3.3.8 Produktbezogene Anforderungen bei Warmwasserspeichern c) angegebenes Lastprofil; d) Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz des Modells; e) Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Prozent; f) jährlicher Stromverbrauch in kWh als Endenergie und/oder jährlicher Brennstoffverbrauch in GJ als Brennwert; g) ggf. andere Lastprofile, für deren Einsatz sich der Warmwasserbereiter eignet, und die entsprechende Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz und der entsprechende jährliche Stromverbrauch gemäß den Buchstaben e und f; h) Temperatureinstellungen des Temperaturreglers des Warmwasserbereiters beim Inverkehrbringen durch den Lieferanten; i) Schallleistungspegel L WA in dB, in Innenräumen (ggf. für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe); (j) ggf. eine Angabe, wonach ein ausschließlicher Betrieb des Warmwasserbereiters zu Schwachlastzeiten möglich ist; k) alle bei der Montage, Installation oder Wartung des Warmwasserbereiters zu treffenden besonderen Vorkehrungen; l) wenn der angegebene „smart“-Wert „1“ ist, ein Hinweis, wonach die Informationen zur Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz und zum jährlichen Strom- bzw. Brennstoffverbrauch nur bei eingeschalteter intelligenter Regelung gelten; Für solarbetriebene Warmwasserbereiter und für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe zusätzlich: m) Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Prozent bei kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen; n) jährlicher Stromverbrauch in kWh als Endenergie und/oder jährlicher Brennstoffverbrauch in GJ als Brennwert bei kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen. Für solarbetriebene Warmwasserbereiter ist außerdem Folgendes zu ermitteln: o) Kollektor-Aperturfläche in m2 p) optischer Wirkungsgrad, auf drei Dezimalstellen gerundet; q) linearer Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m 2 K); r) quadratischer Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m2 K 2 ); s) Einfallswinkel-Korrekturfaktor; t) Speichervolumen in Liter; u) Leistungsaufnahme der Pumpe in W; v) Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand in W; Für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes zu ermitteln: w) Schallleistungspegel L WA im Freien in dB; / 19 / 3.3.9 Warmwasserspeicher - Energieeffizienzklasse des Modells; - Warmhalteverluste in W; - Speichervolumen in Liter, auf die nächste ganze Zahl gerundet 3.3.10 Produktbezogene Anforderungen bei Paketen aus Kombi-Verbundanlagen Das zusätzliche Kombi-Verbundanlagen-Datenblatt muss die folgenden Daten in dem im Anlage C 1) bzw. 3) (für die Raumheizung) und C 5) (für die Warmwasserbereitung) dargestellten Format enthalten. I. Wert der Raumheizungs-Energieeffizienz des Vorzugskombiheizgerätes in Prozent; II. Faktor zur Gewichtung der Wärmeleistung der Vorzugs- und Zusatzheizgeräte einer Verbundanlage gemäß Tabelle 5 bzw. 6; III. Wert des mathematischen Ausdrucks: 294/(11 · Prated), wobei Prated sich auf das Vorzugskombiheizgerät bezieht; IV. Wert des mathematischen Ausdrucks: 115/(11 · Prated), wobei Prated sich auf das Vorzugskombiheizgerät bezieht. Ergänzend für Vorzugskombiheizgeräte mit Wärmepumpen: V. Differenzwert zwischen der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen und kälteren Klimabedingungen in Prozent; VI. Differenzwert zwischen der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei wärmeren und durchschnittlichen Klimabedingungen in Prozent; VII. den Wert der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz des Kombiheizgerätes in Prozent; VIII. den Wert des mathematischen Ausdrucks: (220 · Qref)/Qnonsol, wobei Qref sich aus Tabelle 15 in Anhang VII und Qnonsol aus dem Produktdatenblatt der Solareinrichtung für das angegebene Lastprofil M, L, XL oderr XXL des Kombiheizgerätes stammt; VIII. den Wert des mathematischen Ausdrucks: (Qaux · 2,5)/(220 · Qref) in Prozent, wobei Qaux aus dem Produktdatenblatt der Solareinrichtung und Qref sich aus Tabelle 15 in Anhang VII für das Lastprofil M, L, XL oder XXL des Kombiheizgerätes stammt; Sankt Augustin, den 25. September 2013 ZVSHK/GR / 20 / ANLAGE A / 21 / ANLAGE B / 22 / ANLAGE C / 23 / ANLAGE D / 24 / ANLAGE E 1) Zusätzliches Datenblatt für das Vorzugsraumheizgerät bzw. das Vorzugskombiheizgerät bei Verbundanlage (vom Installateur/Händler ordnungsgemäß auszufüllen). / 25 / 2) Zusätzliches (Effizienz-)Datenblatt für das Vorzugsraumheizgerät mit KWK bei Verbundanlage (vom Installateur/Händler ordnungsgemäß auszufüllen). / 26 / 3) Zusätzliches Datenblatt für das Vorzugsraumheizgerät mit Wärmepumpe bzw. das Vorzugskombiheizgerät mit Wärmepumpe bei Verbundanlage (vom Installateur/Händler ordnungsgemäß auszufüllen). / 27 / 4) Zusätzliches Datenblatt für das Vorzugs-Niedertemperatur-Wärmepumpe bei Verbundanlage (vom Installateur/Händler ordnungsgemäß auszufüllen). / 28 / 5) Bei Kombiheizgeräten ist neben den Effizienzdatenblättern für die Raumheizungs-Energieeffizienz (1-3) ein zusätzliches Datenblatt für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bereitzustellen (vom Installateur/Händler ordnungsgemäß auszufüllen). / 29 / 6) Zusätzliches Datenblatt für Warmwasserbereitungs-Verbundanlage mit Solareinrichtung. / 30 /