Broschüre des ZVSHK

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Broschüre des ZVSHK
ÖKODESIGN UND
VERBRAUCHSKENNZEICHNUNG
FÜR RAUMHEIZGERÄTE,
KOMBIHEIZGERÄTE,
VERBUNDANLAGEN UND
WARMWASSERBEREITER
(delegierte) Verordnungen 811/2013, 812/2013, 813/2013 und
814/2013
Sankt Augustin, September 2013
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Rathausallee 6, 53757 St. Augustin
Telefon 02241 9299-0
Telefax 02241 21351
[email protected]
www.wasserwaermeluft.de
Inhalt
1.
Pflichten der Händler/ Installateure gegenüber Endkunden. ............. 5
1.1
Labelling Einzelgeräte .............................................................. 5
1.1.1
Ausstellungsgerät ............................................................. 5
1.1.2
Vermarktung ohne Ausstellung:......................................... 5
1.2
Labelling Verbundanlagen........................................................ 5
1.3
Werbung und technische Informationen ................................... 5
2. Herstellerpflicht Ökodesign.............................................................. 5
2.1
Heizgeräte ............................................................................... 5
2.1.1
Geltungsbereich Heizgeräte .............................................. 5
2.1.2
Produktanforderungen...................................................... 6
2.1.3
Informationspflichten gegenüber nachfolgenden
Vertriebsstufen ................................................................. 6
2.1.4
Kennzeichnung B1-Geräte und Raumheizgeräte mit KWK . 7
2.2
Warmwasserbereiter ................................................................ 7
2.2.1
Geltungsbereich Warmwasserbereiter und
Warmwasserspeicher........................................................ 8
2.2.2
Produktanforderungen...................................................... 8
2.2.3
Informationspflichten gegenüber nachfolgenden
Vertriebsstufen ................................................................. 8
3. Herstellerpflicht Verbrauchskennzeichnung ..................................... 9
3.1
Werbung und technisches Werbematerial................................. 9
3.2
Etikett/Label............................................................................. 9
3.2.1
Kessel-Label ..................................................................... 9
3.2.2
KWK-Label ..................................................................... 10
3.2.3
Wärmepumpen-Label (ohne Niedertemperatur)............... 10
3.2.4
Niedertemperatur-Wärmepumpen-Label ......................... 11
3.2.5
Warmwasserbereiter ....................................................... 11
3.2.6
Solarbetriebene Warmwasserbereiter............................... 12
3.2.7
Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe ........................... 12
3.2.8
Warmwasserspeicher...................................................... 13
3.2.9
Kombigeräte-Label (Warmwasser und Wärme) ................ 13
3.2.10 Paket-Label für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten,
Temperaturreglern und Solareinrichtungen und für
Raumheizgeräte, die in Verbundanlagen eingesetzt werden
sollen ............................................................................. 14
3.2.11 Paket-Label für Verbundanlage aus Warmwasserbereiter
und Solareinrichtungen................................................... 14
3.2.12 Paket-Label für Kombigeräte Verbundanlagen aus
Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und
Solareinrichtungen und für Kombiheizgeräte, die in
Verbundanlagen eingesetzt werden sollen ....................... 15
3.3
Produktdatenblatt .................................................................. 15
/2/
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
3.3.6
Generelle Anforderungen ................................................ 15
Produktbezogene Anforderungen bei Heizgeräten: .......... 15
Produktbezogene Anforderungen bei Kombiheizgeräten .. 16
Produktbezogene Anforderungen für Temperaturregler.... 17
Produktbezogene Anforderungen bei Solargerät .............. 17
Produktbezogene Anforderungen bei HeizungsVerbundanlagen ............................................................. 18
3.3.7
Warmwasserbereiter-Verbundanlage (Einbindung
Solareinrichtung) ............................................................ 18
3.3.8
Produktbezogene Anforderungen bei Warmwasserspeichern
...................................................................................... 19
3.3.9
Warmwasserspeicher...................................................... 20
3.3.10 Produktbezogene Anforderungen bei Paketen aus KombiVerbundanlagen ............................................................. 20
Anlage A .............................................................................................. 21
Anlage B.............................................................................................. 22
Anlage C .............................................................................................. 23
Anlage D.............................................................................................. 24
Anlage E .............................................................................................. 25
/3/
Pflichten aus Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung für die unterschiedlichen
Vertriebsstufen
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass bei Raumheizgeräten (Lot 1) und
Warmwasserbereitern (Lot 2) ein erhebliches Verbesserungspotenzial im
Hinblick auf die Verringerung der Umweltauswirkungen und auf Energieeinsparungen durch bessere Gestaltung besteht, was auch zu wirtschaftlichen Einsparungen für Unternehmen und Endverbraucher führen kann.
Sie hat daher die (delegierten) Verordnungen 811 bis 814/2013 verfasst,
die am 26.09.2013 veröffentlicht und in Kraft getreten sind.
Auf der Grundlage der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) werden Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten sowie Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern auf
dem europäischen Markt mittels dieser Verordnung definiert. Als relevante
Umweltmerkmale wurde der Energieverbrauch während der Nutzung und
(für Heizgeräte bzw. Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe) der Schallleistungspegel sowie NOx-Werte ermittelt.
Für diese Merkmale sind ab dem 26.09.2015 (für NOx-Werte ab dem
26.09.2017) in den Verordnungen definierte Grenzwerte einzuhalten. Die
Einhaltung der Grenzwerte bzw. der Anforderungen der Verordnungen
wird von Herstellern durch das CE-Kennzeichen dokumentiert. Bei Vorliegen des CE-Kennzeichens kann davon ausgegangen werden, dass die
Produkte die Anforderungen einhalten.
Die Nichteinhaltung der Ökodesignanforderungen kann gegenüber den
Herstellern mit Bußgeld geahndet werden.
Während mit den Ökodesignanforderungen Mindestanforderungen definiert werden, soll über die Verbrauchskennzeichnung die beste verfügbare
Technologie gefördert werden. Auf Basis der Label-Richtlinie
(2010/30/EU) werden für Hersteller und Händler/Installateure Pflichten
zur Verbrauchskennzeichnung (Labelling) und weitergehender Produktinformationen gestellt, die ab dem 26.09.2015 greifen.
Damit sollen Endnutzer eine verbesserte Information über die genannten
Umweltaspekte erhalten und dadurch zum Kauf effizienterer Produkte
bewegt werden. Gleichzeitig werden Hersteller motiviert, ihre Produkte
energetisch zu verbessern.
Eine Übersicht der einzelnen Pflichten finden Sie nachstehend.
/4/
1. PFLICHTEN DER HÄNDLER/ INSTALLATEURE
GEGENÜBER ENDKUNDEN.
Händler, das sind solche, die Raum- und Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher oder Verbundanlagen an Endkunden vertreiben, müssen diesen zukünftig bestimmte Informationen liefern.
1.1 LABELLING EINZELGERÄTE
1.1.1 Ausstellungsgerät
Handelt es sich um ein Ausstellungsgerät, muss das vom Lieferanten
bereitgestellte Effizienz-Label (s. dazu unten 3.2) deutlich sichtbar auf der
Außenseite der Gerätefront angebracht sein.
1.1.2 Vermarktung ohne Ausstellung:
Bei der regelmäßig ohne Ausstellung stattfindenden Vermarktung muss
bereits im Angebot das vom Lieferanten bereitgestellte Produktdatenblatt
(s. dazu unten 3.3) beigefügt sein.
1.2 LABELLING VERBUNDANLAGEN
Bei der Vermarktung müssen (im Angebot) das Paket-Label (Punkt 3.2.10
bis 3.2.12) deutlich sichtbar gezeigt bzw. mit vermarktet und das
zusätzliche Datenblatt für die Verbundanlage (Anlage E)) ordnungsgemäß
ausgefüllt und bereitgestellt werden. Die notwendigen Informationen und
Unterlagen hierzu hat der Lieferant bereitzustellen.
1.3 WERBUNG UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
Jede Werbung für ein Heizgerät, einen Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher oder eine Verbundanlage, die energieverbrauchs- oder preisbezogene Informationen enthält, muss auf die Energieeffizienzklasse hinweisen (bei Kombiheizgeräten für die Funktion Raumheizung und Warmwasserbereitung). Gleiches gilt für technisches Werbematerial zu diesen Produkten.
2. HERSTELLERPFLICHT ÖKODESIGN
2.1 HEIZGERÄTE
Lot 1 regelt den Bereich Heizgeräte.
2.1.1 Geltungsbereich Heizgeräte
Raumheizgeräte mit Heizkessel, Raumheizgeräte mit Kraft-Wärmekopplung und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe als Wärmequelle für mit
Wasser betriebene Raumheizungsanlagen sowie Kombiheizgeräte mit
Heizkessel und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe als Wärmequelle für
/5/
mit Wasser betriebene Raumheizungsanlagen und für die Bereitung von
warmem Trink- und Sanitärwasser, soweit diese für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen, einschließlich Brennstoff aus Biomasse (soweit nicht überwiegend), Elektrizität sowie Umgebungs- oder
Abwärme ausgelegt sind. Nicht erfasst sind damit Heizgeräte, die überwiegend mit Biomasse betrieben werden. Diese werden in einem gesonderten Rechtsakt geregelt.
Erfasst werden Heizgeräte mit einer Wärmenennleistung bis 400 KW (einschließlich). Dies gilt auch für Geräte, die Teil von Verbundanlagen aus
Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen oder Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sind.
Nicht erfasst sind jedoch u. a. Heizgeräte mit Kraftwärmekopplung unter
elektrischer Höchstleistung von mindestens 50 KW oder Wärmeerzeuger,
die zum Austausch in Heizgeräten oder Heizgerätegehäusen in Mehrfamilienhäusern bestimmt sind, wenn die Heizgeräte am selben Schornstein
hängen und nicht durch Brennwertgeräte ersetzt werden können.
2.1.2 Produktanforderungen
Hersteller, deren Repräsentanten und Importeure (im folgenden Hersteller) müssen mit ihren Produkten bestimmte Anforderungen in Bezug auf
Energieeffizienz, Schallschutz (und ab dem 26.09.2018 NOx-Werte) einhalten, wenn sie Heizgeräte nach dem 26.09.20151 in Verkehr bringen
bzw. in Betrieb nehmen.
Der Händler/Installateur hat dazu beizutragen, dass die genannten Produkte nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie die Ökodesignanforderungen erfüllen. Er darf sie insbesondere dann nicht auf dem
Markt bereitstellen, wenn er weiß oder wissen muss, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind. Grundsätzlich zeigen die Hersteller die Einhaltung
der Anforderungen durch CE-Kennzeichnung ihres Produktes. Liegt diese
vor, wird vermutet, dass die einschlägigen Ökodesign-Anforderungen erfüllt sind.
Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße bis 50.000 € geahndet werden.
2.1.3 Informationspflichten gegenüber nachfolgenden Vertriebsstufen
Neben den Produktanforderungen haben Hersteller nachfolgende Informationspflichten gegenüber ihren Kunden und Endverbrauchern. Die Be1
Für Elektro(kombi-)heizgeräte und (Kombi-)heizgeräte mit KWK greifen ab dem
26.9.2017 verschärfte Effizienzanforderungen.
/6/
triebsanleitungen für Installateure und Endverbraucher sowie frei zugängliche Internetseiten der Hersteller müssen folgende Informationen enthalten:
- Für Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte mit Heizkessel und Raumheizgeräte mit KWK die in Anhang III Tabelle 1 der Verordnung aufgeführten
Daten (Anlage A).
- Für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe die in
Anhang III Tabelle 2 der Verordnung aufgeführten Daten (Anlage B).
- Alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Heizgerätes
zu treffenden Vorkehrungen.
- Die besonderen Merkmale bei B1-Heizkesseln und B1-Kombiheizkessel
und ein Standardtext für diese Geräte: „Dieser Heizkessel mit Naturzug ist
für den Anschluss ausschließlich in bestehenden Gebäuden an eine von
mehreren Wohnungen belegte Abgasanlage bestimmt, die die
Verbrennungsrückstände aus dem Aufstellraum ins Freie ableitet. Er bezieht die Verbrennungsluft unmittelbar aus dem Aufstellraum und ist mit
einer Strömungssicherung ausgestattet. Wegen geringerer Effizienz ist jeder andere Einsatz dieses Heizkessel zu vermeiden — er würde zu einem
höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten führen.“.
- Für Wärmeerzeuger, die für mit solchen Wärmeerzeugern auszustattende Heizgeräte oder Heizgerätegehäuse bestimmt sind, deren Merkmale, die Anforderungen für Zusammenbau, die die Beachtung der Ökodesign-Anforderungen für Heizgeräte sicherstellen. Wo erforderlich, soll
eine Liste der vom Hersteller empfohlenen Kombinationen bereitgestellt
werden.
- Sachdienliche Angaben für das Zerlegen, die Wiederverwendung
und/oder die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebstellung.
2.1.4 Kennzeichnung B1-Geräte und Raumheizgeräte mit KWK
B1-Heizkessel und –Kombiheizkessel müssen als solche (auf dem Produkt) dauerhaft gekennzeichnet sein. Auf KWK-Anlagen muss die elektrische Leistungsfähigkeit dauerhaft dargestellt werden.
2.2 WARMWASSERBEREITER
Lot 2 regelt den Bereich Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher.
/7/
2.2.1 Geltungsbereich
speicher
Warmwasserbereiter
und
Warmwasser
Geregelt werden die Ökodesignanforderungen für Warmwasserbereiter bis
einschließlich 400 kW Wärmenennleistung und Warmwasserspeicher bis
einschließlich 2000 l Speichervolumen, sowie Verbundanlagen aus
Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen.
2.2.2 Produktanforderungen
Hersteller, deren Repräsentanten und Importeure (im folgenden Hersteller) müssen mit ihren Produkten bestimmte Anforderungen in Bezug auf
Energieeffizienz, Schallschutz einhalten, wenn Warmwasserbereiter und
-speicher nach dem 26.09.20152 in Verkehr bringen bzw. in Betrieb nehmen. Für mit fossilen Brennstoffen betriebene Warmwasserbereiter ferner
ab dem 26.09.2018 in Bezug auf Stickoxide.
Für Warmwasserspeicher gelten ab dem 26.09.2017 Anforderungen in
Bezug auf die Warmhalteverluste.
Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße bis 50.000 € geahndet werden.
2.2.3 Informationspflichten gegenüber nachfolgenden Vertriebsstufen
Neben den Produktanforderungen haben Hersteller nachfolgende Informationspflichten gegenüber ihren Kunden und Endverbrauchern. Die Betriebsanleitungen für Installateure und Endverbraucher sowie frei zugängliche Internetseiten der Hersteller müssen folgende Informationen enthalten:
a) Angaben zu dem Modell/den Modellen, einschließlich gleichwertiger
Modelle, auf das/die sich die Angaben beziehen;
b) technische Parameter für Warmwasserbereiter (Anlage D) bzw. Warmwasserspeicher (Anlage E);
d) alle bei der Montage, Installation oder Wartung des Warmwasserbereiters oder Warmwasserspeichers zu treffenden besonderen Vorkehrungen;
e) sachdienliche Angaben für das Zerlegen, die Wiederverwendung
und/oder die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebnahme.
2
Für Warmwasserbereiter greifen ab dem 26.09.2017 und ab dem 26.09.2018 jeweils
verschärfte Anforderungen
/8/
3. HERSTELLERPFLICHT
VERBRAUCHSKENNZEICHNUNG3
Ab dem 26.09.2015 müssen Hersteller mit ihren Produkten
Etiketten/Label und Produktdatenblätter nach den Vorgaben der
Durchführungsverordnung bereitstellen (siehe 2.2 und 2.3).
3.1 WERBUNG UND TECHNISCHES WERBEMATERIAL
Jede Werbung des Herstellers für ein Heizgerät, einen Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher oder eine Verbundanlage, die energieverbrauchs- oder preisbezogene Informationen enthält, muss auf die
Energieeffizienzklasse hinweisen (bei Kombiheizgeräten für die Funktion
Raumheizung und Warmwasserbereitung). Gleiches gilt für technisches
Werbematerial zu diesen Produkten.
3.2 ETIKETT/LABEL
Hersteller müssen für Heizgeräte, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher spätestens ab dem 26.09.2015 folgende Label (1) bereitstellen4:
3.2.1 Kessel-Label
I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten,
II. Modellkennung des Lieferanten,
III. Raumheizungsfunktion,
IV. die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1; die Spitze des Pfeils, der
die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz des Raumheizgerätes
mit Heizkessel angibt, ist dabei auf derselben
Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der
entsprechenden Energieeffizienzklasse,
V. die Wärmenennleistung in kW
VI. den Schallleistungspegel L WA in Innenräumen in dB
3
Die Kommission plant die Einführung der Pflicht zur elektronischen Bereitstellung aller
relevanten Label und Datenblätter. Ein entsprechendes Arbeitspapier wurde bereits
vorgestellt.
4
Ab dem 26.09.2019 löst die zweite Stufe mit den Klassen A+++ bis D die bis dahin
geltenden Klassen bei Raumheizgeräten ab. Bei Warmwasserbereitern und
Warmwasserspeichern greift die zweite Stufe mit A+ bis F ab dem 26.09.2017.
/9/
3.2.2 KWK-Label
Abweichend zu 2.2.1 wird hier die Wärmenennleistung einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzheizgeräte, in kW, und der Innenraum-Schallleistungspegel L WA in dB dargestellt.
3.2.3 Wärmepumpen-Label (ohne Niedertemperatur)
(Dieses Label muss nicht nur bereitgestellt, sondern als gedrucktes
Etikett in der Verpackung mitgeliefert werden.)
Abweichend zu 2.2.1 werden hier die
Raumheizungsfunktion und die Klasse
für die jahreszeitbedingte RaumheizungsEnergieeffizienz bei durchschnittlichen
Klimaverhältnissen jeweils für Mittel- und
Niedertemperaturanwendungen
dargestellt. Die Wärmenennleistung wird einschließlich
der
Wärmenennleistung
eventueller Zusatzheizgeräte in kW jeweils
bei durchschnittlichen, kälteren und
wärmeren Klimaverhältnissen sowie für
Mittel- und Niedertemperaturanwendungen aufgelistet. Die Temperaturkarte Europas stellt die unterschiedlichen Klimaund Einsatzzonen dar. Außerdem wird bei
Wärmepumpen ergänzend der Schallleistungspegel L WA in Innenräumen (falls
zutreffend) und im Freien in dB abgebildet.
/ 10 /
3.2.4 Niedertemperatur-Wärmepumpen-Label
(Dieses Label muss zumindest in der Verpackung beiliegen.)
3.2.5 Warmwasserbereiter
I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
II. Modellkennung des Lieferanten;
III. die Warmwasserbereitungsfunktion,
einschließlich des angegebenen Lastprofils, gekennzeichnet durch den entsprechenden;
IV. die Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz;
V. den jährlichen Stromverbrauch in
kWh als Endenergie und/oder den jährlichen Brennstoffverbrauch in GJ als
Brennwert;
VI. den Schallleistungspegel L WA in
Innenräumen in dB;
VII. bei konventionellen Warmwasserbereitern, die für den ausschließlichen Betrieb zu Schwachlastzeiten geeignet sind, kann das entsprechende Piktogramm hinzugefügt werden.
/ 11 /
3.2.6 Solarbetriebene Warmwasserbereiter
Abweichend von 2.2.5 muss hier die
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz
bei durchschnittlichen Klimabedingungen
und zusätzlich
- der jährliche Stromverbrauch in kWh als
Endenergie oder der jährliche Brennstoffverbrauch in GJ als Brennwert bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen und
- eine Solarkarte Europas mit drei als Anhaltspunkt dienenden Gesamtsonneneinstrahlungszonen angegeben werden.
3.2.7 Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe
Zusätzlich den Schallleistungspegel L WA in
Innenräumen (falls zutreffend) und im
Freien in dB; außerdem kann bei Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe, die für
den
ausschließlichen
Betrieb
zu
Schwachlastzeiten geeignet sind, das
Schwachlastzeiten-Piktogramm hinzugefügt werden.
/ 12 /
3.2.8 Warmwasserspeicher
I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
II. Modellkennung des Lieferanten;
III. die Wasserspeicherungsfunktion;
IV. die Energieeffizienzklasse;
V. die Warmhalteverluste in W;
VI. das Warmwasserspeichervolumen in
Liter.
3.2.9 Kombigeräte-Label (Warmwasser und Wärme)
(für Kombi-Warmwasserwärmepumpen muss das Label zumindest in der
Verpackung des Wärmeerzeugers beiliegen)
I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
II. Modellkennung des Lieferanten;
III. die Raumheizungs- und die Warmwasserbereitungsfunktion, einschließlich des
angegebenen Lastprofils;
IV. die Klasse für die jahreszeitbedingte
Raumheizungs-Energieeffizienz und die
Klasse für die WarmwasserbereitungsEnergieeffizienz;
V. die Wärmenennleistung in kW;
VI. den Schallleistungspegel L WA in Innenräumen in dB;
VII. bei Kombiheizgeräten mit Heizkessel,
die für den ausschließlichen Betrieb zu
Schwachlastzeiten geeignet sind, kann
dieses hinzugefügt werden.
/ 13 /
3.2.10
Paket-Label für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten,
Temperaturreglern und Solareinrichtungen und für Raumheizgeräte,
die in Verbundanlagen eingesetzt werden sollen.
X
X
Zusätzlich zu dem Heizgeräte-Label ist bei diesen Geräten ein Paket-Label beizufügen, das insbesondere auch Aussagen enthält
zur Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz des Raumheizgerätes, und
zur Frage, ob ein Sonnenkollektor,
Warmwasserspeicher, Temperaturregler
und/oder
ein
zusätzliches Raumheizgerät in die
Verbundanlage aus Raumheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung integriert werden kann
und welche Effizienzklasse der
Verbundanlage damit erreicht
wird.
3.2.11
Paket-Label für Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtungen.
X
X
/ 14 /
Zusätzlich zu dem Warmwasserbereiter-Label ist bei diesen Geräten ein
Paket-Label beizufügen, das insbesondere auch Aussagen enthält zur
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz-Klasse, und zur Frage, ob ein
Sonnenkollektor und ein Warmwasserspeicher, in die Verbundanlage
und Solareinrichtung integriert werden kann und welche Effizienzklasse
der Verbundanlage damit erreicht
wird.
3.2.12
Paket-Label für Kombigeräte Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen und für
Kombiheizgeräte, die in Verbundanlagen eingesetzt werden sollen.
Zusätzlich zu dem Kombiheizgeräte-Label
ist bei diesen Heizgeräten ein Paket-Label
beizufügen.
3.3 PRODUKTDATENBLATT
Hersteller müssen für ihre Produkte spätestens ab dem 26.09.2015 ein
Produktdatenblatt bereitstellen, bei Raumheizgeräten oder Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe zumindest für den Wärmeerzeuger.
Für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter zur Nutzung in Verbundanlagen muss zusätzlich zum regulären Produktdatenblatt ein Verbundanlagen-Datenblatt beigefügt werden.
Das Produktdatenblatt muss die nachfolgenden Angaben in der dargestellten Reihenfolge enthalten. Soweit die erforderlichen Angaben bereits
Bestandteil des Etiketts/Labels sind, reicht eine Farb- oder Schwarz/WeißKopie des Etiketts/Labels aus. Die übrigen Angaben sind dann ergänzend
aufzuführen.
3.3.1 Generelle Anforderungen
Das Produktdatenblatt enthält generell:
- Name oder Warenzeichen des Herstellers
- Produkt-ID
3.3.2 Produktbezogene Anforderungen bei Heizgeräten
- Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienzklasse;
/ 15 /
- Wärmenennleistung einschließlich der Wärmenennleistung eventueller
Zusatzgeräte in kW;
- die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent;
- den Jahresenergieverbrauch in kWh als Endenergie und/oder in GJ als
Brennwert;
- den Schallleistungspegel L WA für Innenräume.
aa) Ergänzend für KWK-Geräte:
- der elektrische Wirkungsgrad in Prozent.
bb) Ergänzend für Wärmepumpen:
- Nennwärmeleistung bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren
Klimaverhältnissen;
- die jahreszeitbedingte Energieeffizienz in Prozent bei durchschnittlichen,
kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen;
- den Jahresenergieverbrauch in kWh bei durchschnittlichen, kälteren und
wärmeren Klimaverhältnissen;
- den Schallleistungspegel für Außenanlagen.
cc) Ergänzend für Niedertemperatur-Wärmepumpen:
- Hinweis, dass sich die Niedertemperatur-WP nur für NiedertemperaturAnwendungen eignet.
3.3.3 Produktbezogene Anforderungen bei Kombiheizgeräten
- Die Mitteltemperatur-Anwendung für die Raumheizung (ggf. für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe die Niedertemperatur-Anwendung); das angegebene Lastprofil für Warmwasserbereitung;
- die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienzklasse und die
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienzklasse des Modells;
- die Wärmenennleistung, einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzheizgeräte in kW;
- für die Raumheizung der jährliche Energieverbrauch in kWh als Endenergie und oder in GJ als Brennwert; für die Warmwasserbereitung der
jährliche Stromverbrauch in kWh als Endenergie und/oder der jährliche
Brennstoff-Verbrauch in GJ als Brennwert;
- die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent (für
Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe bei durchschnittlichen Klimabedingungen); die Warmwasser-Energieeffizienz in Prozent;
- den Schallleistungspegel in L WA für Innenräume (ggf. für Kombigeräte
mit Wärmepumpe);
- ggf. der Hinweis, dass ein ausschließlicher Betrieb des Kombiheizgerätes
in Schwachlastzeiten möglich ist;
- alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Heizgerätes
zu treffenden Vorkehrungen.
/ 16 /
Ergänzend für Kombigeräte mit Wärmepumpe:
- die Wärmenennleistung, einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzheizgeräte in kW, bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimabedingungen;
- für die Raumheizung der jährliche Energieverbrauch in kWh als Endenergie und/oder in GJ als Brennwert, bei durchschnittlichen, kälteren
und wärmeren Klimabedingungen;
- für die Warmwasserbereitung der jährliche Stromverbrauch in kWh als
Endenergie und/oder der jährliche Brennstoff-Verbrauch in GJ als Brennwert bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimabedingungen;
- die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent bei
durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimabedingungen; die
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Prozent bei durchschnittlichen,
kälteren und wärmeren Klimabedingungen;
- den Schallleistungspegel L WA für Außenanlagen.
3.3.4 Produktbezogene Anforderungen für Temperaturregler
- die Temperaturregler-Klasse;
- der Beitrag des Temperaturreglers zur jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent (auf das nächste Zehntel gerundet).
3.3.5 Produktbezogene Anforderungen bei Solargerät
- Kollektor-Aperturfläche in m2;
- Kollektorwirkungsgrad in Prozent;
- die Energieeffizienzklasse des Solarspeichers (nach Nummer 3 des Anhang II);
- der Warmhalteverlust des Solarspeichers in W;
- das Speichervolumen des Solarspeichers in l und m3;
- der nicht-solare Jahreswärmeanteil Qnonsol in kWh als Primärenergie für
Strom und/oder in kWh als Brennwert für Brennstoffe, für die Lastprofile
M, L, XL and XXL bei durchschnittlichen Klimabedingungen;
- Leistungsaufnahme der Pumpe in W;
- Leistungsaufnahme im Standby-Modus;
- der jährliche Hilfsstromverbrauch Qaux in kWh als Endenergie.
Bei Solareinrichtungen im Zusammenhang mit Warmwasserbereitern (VO
812/2013):
- Kollektor-Aperturfläche in m2;
- optischer Wirkungsgrad;
- linearer Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m2 K;
- quadratischer Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m2 K 2 );
- Einfallswinkel-Korrekturfaktor;
- Speichervolumen in Liter;
/ 17 /
- jährlicher nichtsolarer Wärmebeitrag Q nonsol in kWh als Primärenergie für
Strom und/oder in KWh als Brennwert für Brennstoffe für die Lastprofile
M, L, XL und XXL bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen;
- Leistungsaufnahme der Pumpe in W;
- Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand in W;
- jährlicher Hilfsstromverbrauch Qaux in kWh als Endenergie.
3.3.6 Produktbezogene Anforderungen bei Heizungs-Verbundanlagen
Das zusätzliche Heizungs-Verbundanlagen-Datenblatt muss die folgenden
Daten in dem im Anlage E dargestellten Format enthalten:
I. Wert der Raumheizungs-Energieeffizienz des Vorzugsraumheizgerätes in
Prozent;
II. Faktor zur Gewichtung der Wärmeleistung der Vorzugs- und
Zusatzheizgeräte einer Verbundanlage gemäß Tabelle 5 bzw. 6;
III. Wert des mathematischen Ausdrucks: 294/(11 · Prated), wobei Prated sich
auf das Vorzugsraumheizgerät bezieht;
IV. Wert des mathematischen Ausdrucks: 115/(11 · Prated), wobei Prated sich
auf das Vorzugsraumheizgerät bezieht;
Ergänzend für Vorzugsraumheizgeräte mit Wärmepumpen:
V. Differenzwert zwischen der jahreszeitbedingten RaumheizungsEnergieeffizienz bei durchschnittlichen und kälteren Klimabedingungen in
Prozent;
VI. Differenzwert zwischen der jahreszeitbedingten RaumheizungsEnergieeffizienz bei wärmeren und durchschnittlichen Klimabedingungen
in Prozent;
3.3.7 Warmwasserbereiter-Verbundanlage (Einbindung Solareinrichtung)
Das zusätzliche Warmwasserbereiter-Verbundanlagen-Datenblatt muss die
folgenden Daten in dem im Anlage C dargestellten Format enthalten:
I: Wert der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz des Warmwasserbereiters in Prozent;
II: Wert des mathematischen Ausdrucks (220 · Q ref )/Q nonsol , wobei Q ref
aus Anhang VII Tabelle 3 und Q nonsol aus dem Produktdatenblatt der Solareinrichtung für das angegebene Lastprofil M, L, XL oder XXL des Wasserbereiters stammt;
III: Wert des mathematischen Ausdrucks (Qaux · 2,5)/(220 · Q ref) in Prozent, wobei Q aux aus dem Produktdatenblatt der Solareinrichtung und Q ref
aus Anhang VII Tabelle 3 für das angegebene Lastprofil M, L, XL oder XXL
stammt.
/ 18 /
3.3.8 Produktbezogene Anforderungen bei Warmwasserspeichern
c) angegebenes Lastprofil;
d) Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz des Modells;
e) Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Prozent;
f) jährlicher Stromverbrauch in kWh als Endenergie und/oder jährlicher
Brennstoffverbrauch in GJ als Brennwert;
g) ggf. andere Lastprofile, für deren Einsatz sich der Warmwasserbereiter
eignet, und die entsprechende Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz
und der entsprechende jährliche Stromverbrauch gemäß den Buchstaben
e und f;
h) Temperatureinstellungen des Temperaturreglers des Warmwasserbereiters beim Inverkehrbringen durch den Lieferanten;
i) Schallleistungspegel L WA in dB, in Innenräumen (ggf. für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe);
(j) ggf. eine Angabe, wonach ein ausschließlicher Betrieb des Warmwasserbereiters zu Schwachlastzeiten möglich ist;
k) alle bei der Montage, Installation oder Wartung des Warmwasserbereiters zu treffenden besonderen Vorkehrungen;
l) wenn der angegebene „smart“-Wert „1“ ist, ein Hinweis, wonach die
Informationen zur Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz und zum jährlichen Strom- bzw. Brennstoffverbrauch nur bei eingeschalteter intelligenter
Regelung gelten;
Für solarbetriebene Warmwasserbereiter und für Warmwasserbereiter mit
Wärmepumpe zusätzlich:
m) Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Prozent bei kälteren und
wärmeren Klimaverhältnissen;
n) jährlicher Stromverbrauch in kWh als Endenergie und/oder jährlicher
Brennstoffverbrauch in GJ als Brennwert bei kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen.
Für solarbetriebene Warmwasserbereiter ist außerdem Folgendes zu
ermitteln:
o) Kollektor-Aperturfläche in m2
p) optischer Wirkungsgrad, auf drei Dezimalstellen gerundet;
q) linearer Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m 2 K);
r) quadratischer Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m2 K 2 );
s) Einfallswinkel-Korrekturfaktor;
t) Speichervolumen in Liter;
u) Leistungsaufnahme der Pumpe in W;
v) Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand in W;
Für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes zu
ermitteln:
w) Schallleistungspegel L WA im Freien in dB;
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3.3.9 Warmwasserspeicher
- Energieeffizienzklasse des Modells;
- Warmhalteverluste in W;
- Speichervolumen in Liter, auf die nächste ganze Zahl gerundet
3.3.10
Produktbezogene Anforderungen bei Paketen aus
Kombi-Verbundanlagen
Das zusätzliche Kombi-Verbundanlagen-Datenblatt muss die folgenden
Daten in dem im Anlage C 1) bzw. 3) (für die Raumheizung) und C 5) (für
die Warmwasserbereitung) dargestellten Format enthalten.
I. Wert der Raumheizungs-Energieeffizienz des Vorzugskombiheizgerätes
in Prozent;
II. Faktor zur Gewichtung der Wärmeleistung der Vorzugs- und
Zusatzheizgeräte einer Verbundanlage gemäß Tabelle 5 bzw. 6;
III. Wert des mathematischen Ausdrucks: 294/(11 · Prated), wobei Prated sich
auf das Vorzugskombiheizgerät bezieht;
IV. Wert des mathematischen Ausdrucks: 115/(11 · Prated), wobei Prated sich
auf das Vorzugskombiheizgerät bezieht.
Ergänzend für Vorzugskombiheizgeräte mit Wärmepumpen:
V. Differenzwert zwischen der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen und kälteren Klimabedingungen in Prozent;
VI. Differenzwert zwischen der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bei wärmeren und durchschnittlichen Klimabedingungen in
Prozent;
VII. den Wert der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz des Kombiheizgerätes in Prozent;
VIII. den Wert des mathematischen Ausdrucks: (220 · Qref)/Qnonsol, wobei
Qref sich aus Tabelle 15 in Anhang VII und Qnonsol aus dem Produktdatenblatt der Solareinrichtung für das angegebene Lastprofil M, L, XL oderr
XXL des Kombiheizgerätes stammt;
VIII. den Wert des mathematischen Ausdrucks: (Qaux · 2,5)/(220 · Qref) in
Prozent, wobei Qaux aus dem Produktdatenblatt der Solareinrichtung und
Qref sich aus Tabelle 15 in Anhang VII für das Lastprofil M, L, XL oder XXL
des Kombiheizgerätes stammt;
Sankt Augustin, den 25. September 2013
ZVSHK/GR
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ANLAGE A
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ANLAGE B
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ANLAGE C
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ANLAGE D
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ANLAGE E
1) Zusätzliches Datenblatt für das Vorzugsraumheizgerät bzw. das
Vorzugskombiheizgerät bei Verbundanlage (vom Installateur/Händler
ordnungsgemäß auszufüllen).
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2) Zusätzliches (Effizienz-)Datenblatt für das Vorzugsraumheizgerät mit
KWK bei Verbundanlage (vom Installateur/Händler ordnungsgemäß
auszufüllen).
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3) Zusätzliches Datenblatt für das Vorzugsraumheizgerät mit Wärmepumpe bzw. das Vorzugskombiheizgerät mit Wärmepumpe bei Verbundanlage (vom Installateur/Händler ordnungsgemäß auszufüllen).
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4) Zusätzliches Datenblatt für das Vorzugs-Niedertemperatur-Wärmepumpe bei Verbundanlage (vom Installateur/Händler ordnungsgemäß auszufüllen).
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5) Bei Kombiheizgeräten ist neben den Effizienzdatenblättern für die
Raumheizungs-Energieeffizienz (1-3) ein zusätzliches Datenblatt für die
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bereitzustellen (vom Installateur/Händler ordnungsgemäß auszufüllen).
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6) Zusätzliches Datenblatt für Warmwasserbereitungs-Verbundanlage mit
Solareinrichtung.
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