Schulordnung / Hausordnung
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Schulordnung / Hausordnung
Sekundarschule Brugg Schulhaus Freudenstein Schulordnung / Hausordnung Liebe Schülerinnen Liebe Schüler Gegenseitige Rücksichtnahme ist die Voraussetzung für einen geordneten Schulbetrieb. Bestimmte Verhaltensregeln und Vorschriften sind notwendig, damit ein grosser Betrieb gut läuft und sich alle Schülerinnen und Schüler sicher und wohl fühlen können. Selbstverständlich gelten, wie überall, auch die allgemeinen Anstandsregeln und Sorgfaltspflichten. Sehr geehrte Eltern Lehrerschaft und Schulhausleitung des Schulhauses Freudenstein möchten Sie bitten, die nachstehende Schulordnung zur Kenntnis zu nehmen und mitzuhelfen, in gegenseitiger Rücksichtnahme einen für Schüler und Lehrkräfte angenehmen Schulbetrieb zu gewährleisten. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass Schulbesuche jederzeit möglich sind. Für Besprechungen vereinbaren Sie bitte einen Termin. Lehrerschaft und Schulhausleitung Schulhaus Freudenstein Inhaltsverzeichnis: A B C D E F G H Allgemeiner Umgang Schulweg Verhalten im Schulhaus Verhalten auf dem Schulareal Pausen Absenzen Haftung Bestätigung der Kenntnisnahme Sekundarschule Freudenstein Brugg Schulordnung / Hausordnung A Allgemeiner Umgang 1. Freundliches Grüssen und gegenseitiger Respekt gehören zu einem guten Arbeitsklima. 2. Beschimpfungen und körperliche Gewalt (Mobbing) sind untersagt. 3. Auch Lehrpersonen gegenüber verhält sich jeder Schüler/jede Schülerin anständig und respektvoll. 4. Jeder Schüler/Jede Schülerin ist verantwortlich für sein/ihr Tun. 5. Die Hausordnung gilt während den allgemeinen Unterrichtszeiten von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr auf dem ganzen Schulareal und dem Schulweg. 6. Schülerinnen und Schüler kleiden sich zweckmässig und sauber. Es wird auf unsittliche Kleidung (auch Uniformen) verzichtet. Wer dem zuwider handelt, wird zum Umziehen nach Hause geschickt. 7. Schulmaterial wird sorgfältig behandelt. 8. Hausaufgaben sind persönlich zu leisten. Eltern sind zur Unterstützung und Kontrolle verpflichtet. B Schulweg 1. Im Sinne des Umweltschutzes und aus gesundheitlichen Gründen sollten die Schülerinnen und Schüler den Schulweg möglichst zu Fuss oder mit dem Velo bewältigen. Es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. 2. Fahrzeuge werden auf eigene Verantwortung mitgenommen. Die Schule haftet nicht für allfällige Schäden. 3. Velos gehören in die dafür vorgesehenen Ständer. 4. Für Mofas und Roller steht kein Parkplatz zur Verfügung. 5. Für jegliche Art von Beschädigung und Zerstörung haftet der Verursacher. Fehlverhalten sind sofort dem Klassenlehrer oder der Schulhausleitung zu melden. 6. Punkt D2 gilt auch für den Schulweg. C Verhalten im Schulhaus 1. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulhaus mit dem ersten Läuten vor Unterrichtsbeginn bzw. nach der grossen Pause und begeben sich unverzüglich in ihre Unterrichtsräume. 2. Wechsel von einem Schulzimmer (Schulgebäude) zum anderen erfolgen auf direktem Weg. 3. Während der Unterrichtszeit herrscht auf dem Pausenplatz und im Schulhaus Ruhe. 4. Dem Unterricht ist ruhig und konzentriert zu folgen. 5. In den Gängen und Zimmern ist das Ballspielen, Rennen, Balgen und Lärmen untersagt. 6. Scooter und andere Fortbewegungsmittel sind im Schulhaus nicht erlaubt. 7. Kaugummi kauen ist verboten. 8. Musikgeräte und Handys dürfen nicht verwendet werden. D Verhalten auf dem Schulareal 1. Das Verlassen des Schulareals während der Unterrichtszeit ist nur mit Bewilligung einer Lehrkraft erlaubt. 2. Den Schülerinnen und Schülern ist der Besitz und Konsum von Tabak, Alkohol und Drogen auf dem Schulareal und dem Schulweg verboten. 3. Der Besitz von Waffen oder waffenähnlichen Geräten ist strengstens verboten. 4. Zur Anlage und zu Einrichtungen in und ums Schulhaus ist Sorge zu tragen. Sachbeschädigungen führen zu Schadenersatzansprüchen. 5. Privateigentum ist zu achten. Diebstähle werden der Polizei gemeldet. Fundgegenstände werden dem Hauswart oder einer Lehrkraft abgegeben. 6. Spucken gehört als schlechte Angewohnheit nicht zu einem Schulbetrieb. 7. Abfälle gehören in die entsprechenden Abfalleimer. E Pausen 1. Bei trockener Witterung verbringen die Schülerinnen und Schüler die Pause im Freien. Die Pausenhallen werden nur an regnerischen Tagen benutzt. 2. Als Pausenplatz gilt das auf dem Lageplan (Infobrett) bezeichnete Areal. Er darf während der Pausen nicht verlassen werden. 3. Die grossen Pausen werden durch Lehrkräfte beaufsichtigt. 4. Anordnungen aller Lehrkräfte und des Hauswartes sind zu befolgen. 5. Eine Rückkehr in die Schulräume während der Pausen ist nicht gestattet. 6. Der Aufenthalt in einem Schulraum ist in der Regel nur im Beisein einer Lehrperson erlaubt. F Absenzen 1. Verlässt ein Schüler/eine Schülerin vorzeitig den Unterricht, muss der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin orientiert sein. 2. Die Abwesenheit vom Unterricht wird nur in dringenden und von den Erziehungsberechtigten begründeten Fällen akzeptiert. Nach erfolgter Absenz wird das Absenzenheft unaufgefordert den entsprechenden Lehrpersonen vorgelegt. 3. Unbegründete Abwesenheit wird als unentschuldigte Absenz betrachtet. 4. Alle unentschuldigten Absenzen werden auf dem Dienstweg der Schulhaus,- der Schulleitung und der Schulpflege gemeldet. 5. Schnupperlehren werden von der Schulhausleitung auf ein schriftliches Gesuch hin jederzeit bewilligt. 6. Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf einen freien Halbtag (Paragraph) pro Quartal. Eingabe spätestens drei Tage vor der Absenz. G Haftung 1. Bei Verlust oder Beschädigung (Velos, Handys etc.) besteht keine Haftung der Schule. 2. Unfallversicherung ist Privatsache. Diesen Regeln und Weisungen ist nach bestem Wissen und Gewissen zu folgen. Alle halten die Hausordnung ein. Versäumnisse und Verfehlungen werden von den Lehrpersonen dokumentiert. Die Eltern werden darüber orientiert. Wiederholte Regelverstösse haben Strafen zur Folge. Das Schulgesetz sagt: § 23 Pflichten (seitens Schüler) 1 Der Schüler ist zu pünktlichem und regelmässigem Schulbesuch verpflichtet. 2 Er hat seine Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und die Anweisungen des Lehrers im Unterricht zu befolgen. § 24 Rechte (seitens Eltern) 1 Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit dem Lehrer zu besprechen. Kommt keine Verständigung zu Stande, so können sie sich an die Schulleitung oder an die Schulpflege wenden. 2 Die Eltern haben Anspruch auf eine Begründung der Entscheide, die ihr Kind betreffen, sowie das Recht auf Einsicht in die betreffenden Akten. § 36a Mitwirkungspflichten der Eltern 1 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern müssen die Lehrpersonen oder die Schulleitung über Verhaltensänderungen ihres Kinds oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen, informieren, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist. § 37 Schulversäumnisse 1 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern sind verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind die Schule regelmässig besucht.