Antibes Beach
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Antibes Beach
Français Antibes Beach SRZ-Rating Antibes und Juan les Pins – zwei Städte die zusammengewachsen sind, an einem der schönsten Küstenabschnitte der Riviera gelegen – werden auch «Stadt der zwei Gesichter» genannt. Juan les Pins, «die Temperamentvolle», lockt mit vielfältigen Freizeitangeboten, buntem Strandleben, Restaurants, Cafés und zahlreichen Musikbars. Antibes hingegen, «die Stadt der Rosen», betreibt mit ihren zahlreichen historischen Bauwerken die Kunst der sanften Verführung. Sie vermittelt einem das klassische Bild der Côte d’Azur mit ihrem blauen Himmel und den schattenspendenden Pinien. Die historische Altstadt liegt direkt an der kilometerlangen Küste mit verschiedenen Schiffshäfen, Buchten und wunderschönen Stränden. Die Sprachschule liegt in einer ruhigen Gegend von Antibes, inmitten eines grossen und wunderschönen Gartens. Sie befindet sich in einem hellen und schönen Gebäude, das von Blumen umgeben und zum Meer hin geöffnet ist. Hier findet man neben einer guten Infrastruktur zum Lernen auch sehr viel Ruhe und Erholung. Den Studenten stehen eine grosse Terrasse, eine Caféteria, eine Bibliothek und ein Gratis-Kinoclub zur Verfügung. Wir garantieren TIEFPREISGARANTIE Seite 6 TOP 100 Seite 6 Gratis Offerte / Online Buchen Das Kursprogramm Schuldaten • Intensive • Minigruppe • D.E.L.F. - Diploma • Business-Diploma • Privat-Lektionen • Jeden Montag möglich • Kursdaten für Diploma Startdaten auf unserer Homepage • Kursdaten für Anfänger und Preise 2013 auf Anfrage • Sie finden das gesamte Kursprogramm samt Preisen auf unserer Homepage! Courses Intensive • Klassengrösse max. 6 - 12 Studenten • Montag - Freitag 08.45 - 15.40 • Lektionsdauer 45 Minuten Preise in EUR Einschreibegebühr 150 20 Lekt.30 Lekt. 2 Wochen 290 540 4 Wochen 730 1225 8 Wochen 920 1515 12 Wochen 1460 2345 Extra Woche 220 345 Diploma • Klassengrösse max. 6 - 12 Studenten • Montag - Freitag 08.45 - 15.40 • Lektionsdauer 45 Minuten Hochsaison-Zuschlag Studenten-Unterkunft Zuschlag Hochsaison pro Woche/Person 01.04.12 - 30.06.12 EUR 100 (EZ) EUR 50 (DZ) 01.07.12 - 25.08.12 EUR 380 (EZ) EUR 187 (DZ) 26.08.12 - 13.10.12 EUR 100 (EZ) EUR 50 (DZ) Appartement Zuschlag Hochsaison pro Woche/Person 01.04.12 - 30.06.12 EUR 172 (EZ) EUR 79 (DZ) 01.07.12 - 25.08.12 EUR 495 (EZ) EUR 237 (DZ) 26.08.12 - 13.10.12 EUR 172 (EZ) EUR 79 (DZ) Zuschläge Halbpension (Familien-Unterkunft) Halbpension pro Woche/Person 84 EUR 41 Preise in EUR Einschreibegebühr 150 20 Lekt.30 Lekt. 4 Wochen DELF - 680 6 Wochen DELF - 1100 8 Wochen DELF 920 1515 12 Wochen DELF 1460 2345 16 Wochen DELF 1995 3180 Prüfungsgebühr vor Ort zahlbar! Privatkurs • Klassengrösse max. 1 Student • Montag - Freitag jederzeit möglich • Lektionsdauer 45 Minuten Preise in EUR Einschreibegebühr 150 10 Lekt.20 Lekt. 1 Woche 490 980 2 Wochen 980 1960 Extra Woche 490 980 Accommodation Familien-Unterkunft Preise in EUR 2 Wochen 4 Wochen 8 Wochen 12 Wochen Extra Woche Extra Tag inkl. Frühstück Zuschlag Superior/Tag EinzelDoppel 530 405 1065 810 2130 1625 3190 2435 265 205 65 50 10 10 Studenten-Unterkunft (Standard) Preise in EUR EinzelDoppel 2 Wochen 340 220 4 Wochen 675 445 8 Wochen 1350 890 12 Wochen 2030 1330 Extra Woche 170 110 Extra Tag 35 25 ohne Mahlzeiten Küchenbenützung, eigenes Badezimmer Appartement Preise in EUR 2 Wochen 4 Wochen 8 Wochen 12 Wochen Extra Woche Extra Tag ohne Mahlzeiten EinzelDoppel 540 320 1075 645 2150 1290 3230 1930 270 160 50 40 Kochnische; eigenes Badezimmer SRZ SprachReiseZentrale - die erste nach EU Normen zertifizierte Agentur in der Schweiz BUCHUNGSSTELLE Anmeldung ADRESSE Name Vorname Strasse Geburtsdatum PLZ Ort Telefon Privat Telefon Mobile E-Mail-Adresse Beruf Nationalität Geburtsland M W SCHULORT Stadt Lage Kursbeginn Anzahl Wochen Kursende Intensive 10 Lektionen/Woche 30 Lektionen/Woche First T.O.E.F.L. andere Diploma 15 Lektionen/Woche 35 Lektionen/Woche Advanced C.I.L.S. Zertifikate Business 20 Lektionen/Woche Minigruppe Proficiency D.E.L.F. Privatkurs 25 Lektionen/Woche .....Lektionen/Woche I.E.L.T.S. D.E.L.E. UNTERKUNFT Familie Studio Keine Unterkunft* Beginn Unterkunft-Datum Studenten Einzel Frühstück Abgabe Unterkunft-Datum Appartement Doppel Halbpension College Dreibett Vollpension Standard Hotel ja Superior Abholservice vom Flughafen ja** VERSICHERUNG Versicherung nein HIN- UND RÜCKREISE nein Hinreise ja, CHF 50/EUR 42 Annullationsschutz (ohne Anreise) ja, CHF 70/EUR 60 Annullationsschutz & Flug Rückreise Ablugsort Datum Flugnummer ja, CHF 85/EUR 70 Annullations- u. Rückreiseschutz gültig bis 25 Jahre/CHF 20‘000 ja, CHF 105/EUR 90 Annullations- u. Rückreiseschutz bis CHF 20000 Annullationskosten BONUS Mitgliedsnummer INFORMATIONEN Sprachkenntnisse Familienwunsch Allergien keine Kleinkinder keine wenig Teenager mittel unwichtig ja, welche Raucher-Unterkunft Haustiere ja ja nein nein unwichtig gut Bemerkungen/Sonderwunsch Ich habe die allgemeinen Vertrags-Reisebedingungen im Internet (ww.srz.ch) 2015/16 gelesen und bin damit einverstanden! Mit der Unterschrift bestätige ich, dass die SRZ SprachReiseZentrale mich ausführlich über die Einreiseformalitäten für den Sprachaufenthalt informiert hat. Ich bin selbst verantwortlich für die rechtzeitige Einholung der entsprechenden Einreisedokumente (Formulare, Visa und einen für den Sprachaufenthaltsort gültigen Reisepass etc.)! Datum/Unterschrift des Reisenden/Agentur SRZ SprachReiseZentrale – Weiterbildung zu fairen Konditionen Conditions Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) Die folgenden Bestimmungen bilden einen festen Bestandteil des zwischen der SRZ SprachReiseZentrale und dem und dem Auftraggeber/ Reisenden abgeschlossenen Vertrages. Nachstehend gelten für die SRZ SprachReiseZentrale die Abkürzung «SRZ» , für den Auftraggeber / Reisenden den Begriff «Teilnehmer» und für die Buchungsstelle den Begriff «Agentur». Es gelten ferner die Allgemeinen Vertrags- und/oder Transportbestimmungen der verantwortlichen Dienstleistungsunternehmen (Flug, Hotel, Mietwagen, Car, Schiff etc.). Gemäss den Richtlinien des schweizerischen Reisebüroverbandes kann Ihre Agentur für die Beratung und Bearbeitung des Auftrages von Ihnen eine Vergütung von CHF 60 / EUR 45 bis CHF 150 / EUR 110 verlangen. Die folgenden Bestimmungen bilden einen festen Bestandteil des zwischen uns und Ihnen abgeschlossenen Vertrages. Es gelten ferner die Bestimmungen und Hinweise in der Ausschreibung in diesem Katalog der SprachReiseZentrale. Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese AVRB keine Anwendung: Bei Einzelleistungen (nur Flugarrangements, Mietwagen, Hotelzimmer, Busse Fähren, auch sofern von Ihnen zu einer Baukastenreise zusammengestellt) gelten die Allgemeinen Vertrags- und / oder Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen. Werden durch Ihre Agentur zusätzlich Reisearrangements oder Einzelleistungen von Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schließen Sie den Vertag mit dieser Agentur ab und es gelten deren eigenen Vertragsbedingungen. In diesem Fall sind wir nicht Ihre Vertragspartei. 1. Anmeldung Vertragsabschluss Der Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der SRZ SprachReiseZentrale erfolgt schriftlich, elektronisch oder mündlich (direkt bei der SRZ SprachReiseZentrale oder bei Ihrem Reisebüro). Vollständige und richtige Personalien Die im Reisepass/ID aufgeführten Namen und Vornamen des Teilnehmers müssen mit den Angaben des Teilnehmers bei der Reservierung (telefonisch, schriftlich und elektronisch) identisch sein. Nachträgliche Änderungen werden von dem Leistungsträger als Annullation/Umbuchung mit entsprechenden Annullation- respektive Umbuchungsgebühren in Rechnung gestellt. Für die Folgen, die aus unvollständigen oder falschen Personalangaben entstehen, ist SRZ nicht haftbar. Der Teilnehmer muss die daraus entstehenden Kosten übernehmen. 2. Preise und Rechnungsstellung Bei einer nachträglichen Preiserhöhung durch das Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei von Wechselkursen bedingten Anpassungen, bei Druckfehlern, sowie drucktechnischen Fehlern, bei Mehrwertsteuersatzänderungen und dgl. kann SRZ die Preise erhöhen. Die Preiserhöhung berechnet sich aufgrund der tatsächlich entstehenden Mehrkosten, zuzüglich Bearbeitungsgebühren von max. CHF 60. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, ist der Teilnehmer berechtigt, innert 5 Tagen, nachdem er von SRZ informiert (telefonisch, elektronisch, schriftlich) worden ist, vom Vertrag zurückzutreten. Die Annullation des Teilnehmers erfolgt in diesem Fall ausschließlich schriftlich. Der Teilnehmer erhält die definitive Rechnung etwa 6 Wochen vor Abreise in CHF/Euro wobei die reservierten Leistungen zum Tageskurs (Notenverkauf) umgerechnet werden (Siehe auch Katalog – Seite 4). 3. Zahlung Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von CHF 800 für Europareisen und CHF 1‘200 für Überseereisen, pro Person zu leisten. Der Restbetrag hat bis 30 Tage vor Reiseantritt und bei späterer Anmeldung sofort zu erfolgen. Wenn Sie an Ihre Agentur zahlen, so sind wir nur zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn die Zahlung an uns weitergeleitet worden ist. Eine nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt SRZ, die Leistung zu verweigern. Die aus daraus entstehenden Annullationskosten übernimmt der Teilnehmer. 4. Annullation und Umbuchung 4.1 Annullation/Umbuchung durch den Teilnehmer oder die Agentur nach Erhalt der Bestätigung Bis 30 Tage vor Schulbeginn betragen die Gebühren CHF 300 /Euro 220 /Person maximal CHF 450 /Euro 330 pro Auftrag plus alle Einschreibegebühren, Flugbonus-Annullierungs- resp. Umbuchungskosten und Annullierungsschutz. Innerhalb 30 Tagen vor Schulbeginn betragen die Gebühren 100 % der Unterrichts- und Unterkunftskosten plus alle Einschreibegebühren, Flugbonuskosten und Annullierungsschutz. Wir empfehlen dem Teilnehmer dringend den Sprachaufenthalt entsprechend zu versichern (Siehe auch Katalog - Seite 3). 4.2 Annullation/Umbuchung durch SRZ oder einem Leistungsträger nach Erhalt der Bestätigung Eine Annullation hat spätestens 28 Tage vor Anreise durch SRZ zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik, sowie anderen Umstände, welche es als ratsam erscheinen lassen, dass auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Aus den gleichen Gründen kann auch eine Reise von SRZ abgebrochen werden. Bei einer Annullation durch SRZ erhalten Sie den einbezahlten Preis vollständig zurückerstattet. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen. 5. Pass, Visa- und Einreisebestimmungen Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Einreisevorschriften des zu bereisende Land selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Teilnehmer ist zudem verpflichtet, SRZ und die Agentur zu informieren, wenn der Teilnehmer eine andere als die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn der Teilnehmer die Agentur beauftragt notwendige Visa zu beschaffen, so haftet das SRZ nicht für deren rechtzeitige Erteilung durch die zuständige diplomatische Vertretung. Für allfällige Verzögerungen und Kosten, die im Zusammenhang mit der Visaerteilung entstehen können, kann SRZ nicht haftbar gemacht werden. Allfällige Kosten, welche daraus entstehen können gehen zulasten des gebuchten Teilnehmer. 6. An-,Weiter- und Rückreisezeiten Wenn der Teilnehmer zur einer Transportleistung oder zu einer anderen gebuchten Dienstleistung (z.B. Sprachaufenthalt) nicht oder zu spät erscheint, kann keine Rückerstattung der bezahlten Leistung gewährt werden. Verpasst der Teilnehmer die Transportleistung oder den Unterricht, so muss er auf seine Kosten eine neue Leistung buchen. Dies gilt insbesondere bei Zeitänderungen. Der Teilnehmer ist zudem verpflichtet, spätestens 72 Stunden vor Beginn der Transportleistung bei der entsprechenden Dienstleistungsstelle die Transportzeiten respektive Daten zu bestätigen. 7. Unterkunft Die SRZ überlässt die Vermittlung der Unterkunft der Partnerschule oder einem Drittunternehmen. Diese Vermittler bemühen sich, die bestgeeignete Unterkunft für den Teilnehmer zu finden, besuchen die Gastfamilien und pflegen regelmäßigen Kontakt mit ihnen. Der Vermittler informiert die Teilnehmer und die Familien über ihre Rechte und Pflichten als zahlender Gast, bzw. Gastgeber. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung haben die Teilnehmer, welche einen Superior-Unterkunfts-Zuschlag gewählt haben, zur Kenntnis genommen, dass mit dem verrechneten Zuschlag die bevorzugte oder kurzfristige Anmeldung der Unterkunft bezahlt wird und nicht in jedem Fall einen Zuschlag für Qualitätskriterien wie Lage, Größe oder Komfort der Unterkunft entspricht. 8. Beanstandungen / Mangel Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Katalogbeschreibung oder sind sie anderweitig mangelhaft, so müsse Sie unverzüglich bei der Partnerschule oder dem Dienstleistungsunternehmen welches Ihnen diese Dienstleitung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Führen Ihre Interventionen zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet von der Partnerschule oder dem betreffendem Dienstleitungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung SRZ SprachReiseZentrale - Weiterbildung zu fairen Konditionen Conditions en eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ihr Beanstandungsgrund und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach Beendigung der Sprachschule schriftlich bei der SRZ geltend gemacht werden. 9. Haftung 9.1 Allgemein Die SRZ ist Vermittler zwischen dem Teilnehmer und der Partnerschule, dem Transport-, Hotel- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen. Daher kann das SRZ nicht garantieren, dass diese Unternehmen einwandfreie Arbeit leistet. Die SRZ versichert jedoch dem Teilnehmer, dass wir alle Vertragspartner und Leistungsträger sorgfältig ausgewählt haben. Das Reisebüro empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung. 9.2 Ausschluss und Begrenzung Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis vom Teilnehmer, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch das Reisebüro oder durch den Dienstleitungsträger nicht vorgesehen oder abgewendet werden konnte. Vorbehalten bleiben die in den internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigungen bei Schäden aus 3. Zahlung Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages. In allen anderen Fällen der Benützung der Leistungsträger (Flug, Bahn, Schiff etc.) ist unsere Haftung pro Personenschaden auf CHF 500‘000 / EUR 330‘000 begrenzt. 13. Sicherstellung Die SRZ ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert damit die Sicherstellung der einbezahlten Beträge des Teilnehmers, welche im Zusammenhang seiner reservierten Reise stehen. Detaillierte Auskunft und die genauen Richtlinien gibt dem Teilnehmer die Broschüre „Garantiert hin und zurück“, die er jederzeit bei der SRZ oder der Agentur beziehen kann. 14. Ombudsmann Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Teilnehmer den unabhängigen Ombudsmann für die Reisebranche kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten. 15. Gerichtsstand und anwendbares Recht Im Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der SRZ ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Grundlagen ist Zürich auch Gerichtsstand. Zürich, Oktober 2015 10. Programmänderungen 10.1 Flüge Obwohl nicht zu erwarten, können wir keine Gewähr übernehmen, dass der im Katalog erwähnte Flugzeugtyp zum Einsatz gelangt und müssen uns vorbehalten, dass ein Transport mit einer anderen Fluggesellschaft als der im Katalog erwähnten erfolgt. 10.2 Sprachschulen In besonderen Fällen (z.B. bei Überbuchungen durch die Partnerschule) müssen wir uns vorbehalten, Sie in einer anderen Schule der gleichen Kategorie unterzubringen. Programmänderungen der Schulen bleiben vorbehalten. 10.3. Feiertage Schultage an nationalen und offiziellen Feiertagen werden nicht vergütet und nur in Ausnahmefällen an Ort und Stelle kompensiert. 10.4. Sprachreisen Bei Sprachreisen kann das Reiseprogramm aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen der Unterkunft, Transportart, Transportmittel und/ oder Transportzeiten erfahren. Wir verpflichten uns, um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie z.B. Lohnausfall). Dagegen vergüten wir Ihnen einen allfälligen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen. 10.5 Verspätung und Annullation Bei Verspätung und Annullation von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, kann die SRZ keine Haftung für Schäden, wie z.B. Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten etc. übernehmen. 11. Unterlagen für den gebuchten Sprachaufenthalt Der Teilnehmer erhält von SRZ die Unterlagen gemäß gebuchten Dienstleistungen z.B. für Sprachkurs, Unterkunft, Exkursionen. Ist der Teilnehmer bis 5 Tage vor Abreise nicht im Besitz der Unterlagen ist, muss er sich bei SRZ oder seiner Agentur melden. Der Teilnehmer ist für die Mitführung der notwendigen Reise-Dokumente selbst verantwortlich. 12. Teilrückerstattungen Eine Teilrückerstattung bei einem frühzeitig abgebrochenen Sprachaufenthalt inklusive Unterkunft oder einer reduzierten Anzahl Lektionen pro Woche ist nicht möglich. Bei einer Teilrückerstattung aus Versicherungsgründen verweisen wir auf die entsprechenden Versicherungskonditionen. SRZ SprachReiseZentrale - Weiterbildung zu fairen Konditionen