Erdgas - Stadtwerke Ansbach
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Erdgas - Stadtwerke Ansbach
Stadtwerke Ansbach GmbH Postfach 1155 91502 Ansbach Rügländer Straße 1a 91522 Ansbach Telefon: 09 81-89 04-0 Telefax: 09 81-89 04-192 E-Mail: [email protected] http://www.stwan.de Vertrag Erdgas zur Lieferung von durch die Stadtwerke Ansbach GmbH für Privat- und Gewerbekunden 1. Kundin/Kunde 4. Preismodell - FORTSETZUNG Vorname Name Telefonnummer Geburtsdatum Alle Nettopreise verstehen sich inklusive Netznutzung und Konzessionsabgabe in der jeweils geltenden Höhe. Die Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z. Zt. netto 0,55 Ct/kWh HS). Alle Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer z. Zt. 19 %, Stand 01.01.2007. Preisstand: 01. November 2009 Preisänderungen erfolgen gemäß § 5 Absätze 2 und 3 der beigefügten und als Vertragsbestandteil vereinbarten „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz – (GasGVV)“. Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag mit der Frist des § 20 Abs. 1 GasGVV (Frist von einem Monat zum Monatsende) außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. 2. Verbrauchsstelle Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Vertragskontonummer 5. Vertragslaufzeit Zählernummer bisheriger Lieferant (Bei abweichender Rechnungsanschrift bitte Rückseite ausfüllen!) 3. Zahlungsart – Bankeinzug (wenn gewünscht) Der Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Ansbach GmbH widerruflich, fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen: Kontonummer Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Lieferbeginn. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Lieferbeginn: Der Lieferbeginn wird dem Kunden mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Der Lieferbeginn nach diesem Vertrag ist nur zum 1. eines Monats möglich, jedoch nicht rückwirkend. Bankleitzahl 6. Widerrufsrecht Kreditinstitut Der Kunde hat das Recht, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an oben stehende Adresse der Stadtwerke Ansbach GmbH oder per EMail an [email protected]. Kontoinhaber X Datum Unterschrift 4. Preismodell Die Eingruppierung in das Preismodell erfolgt automatisch in Abhängigkeit von der Höhe des Jahresverbrauchs. Dabei wird der Kunde jährlich in das für ihn günstigste Preismodell eingestuft. Nettopreis Bruttopreis A-Gas Mini 2009 Arbeitspreis in Ct/kWh Hs 6,27 Grundpreis in €/Jahr 30,60 Günstig von 0 kWh bis 6.593 kWh Jahresverbrauch 7,46 36,41 A-Gas Norm 2009 Arbeitspreis in Ct/kWh Hs 4,45 5,30 Grundpreis in €/Jahr 150,60 179,21 Günstig von 6.594 kWh bis 30.000 kWh Jahresverbrauch A-Gas Plus 2009 Arbeitspreis in Ct/kWh Hs 4,33 5,15 Grundpreis in €/Jahr 186,60 222,05 Günstig von 30.001 kWh bis 79.500 kWh Jahresverbrauch 7. Vollmacht und Auftragserteilung Die Stadtwerke Ansbach GmbH werden bevollmächtigt, einen etwaigen für die genannte Verbrauchsstelle derzeit bestehenden Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten im Namen des Kunden zu kündigen. Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Ansbach GmbH mit der ausschließlichen Lieferung von Erdgas für meinen Verbrauch. Soweit in diesem Vertrag und den zusätzlich geltenden umseitigen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Lieferung von Erdgas nichts anderes bestimmt ist, gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV), welche diesem Auftrag beigelegt ist, insbesondere die in § 6 Abs. 3 GasGVV geregelte Einschränkung der Leistungspflicht bei Störungen des Netzbetriebes. Datum A-Gas Maxi 2009 Arbeitspreis in Ct/kWh Hs 4,29 Grundpreis in €/Jahr 218,40 Günstig ab 79.501 kWh Jahresverbrauch Sparkasse Ansbach BLZ 765 500 00 Kto. 200 493 Raiffeisen Volksbank eG Gewerbebank Ansbach BLZ 765 600 60 Kto. 59 471 Deutsche Bank Ansbach BLZ 760 700 12 Kto. 7 504 962 5,11 259,90 HypoVereinsbank Ansbach BLZ 765 200 71 Kto. 4 125 703 X Unterschrift Kundin/Kunde Ein Exemplar des Vertrages senden Sie bitte unterschrieben an die Stadtwerke Ansbach GmbH zurück, das zweite Exemplar ist für Ihre Unterlagen. Postbank Nürnberg BLZ 760 100 85 Kto. 33 502-857 Geschäftsführer: Roland Moritzer Vorsitzende des Aufsichtsrates: Carda Seidel Sitz der Gesellschaft: Ansbach Amtsgericht Ansbach HRB 3152 Abweichende Rechnungsanschrift Rechnungsanschrift (falls von der Verbrauchsstelle abweichend) Vorname Name Straße Postleitzahl Hausnummer Ort Allgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferung von Erdgas 1. Abrechnung des Erdgasverbrauches Der Abrechnungszeitraum des Erdgasverbrauches beträgt in der Regel ein Jahr (365 Tage). Die Zahl der Abrechnungstage wird in der Rechnung angegeben. Dabei wird der für den Kunden günstigste Preis zugrunde gelegt (bezogen auf einen Zähler), der sich aus den monatlichen Grundpreisbeträgen und dem Arbeitspreis in Abhängigkeit vom Erdgasverbrauch ergibt. Das Erdgasentgelt wird für den Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt. Zwischenzeitlich sind angemessene, sich in der Regel nach dem Vorjahresverbrauch des Kunden richtende monatliche Abschlagszahlungen zu leisten. Bei einem von einem Jahr abweichenden Abrechnungszeitraum wird der Grundpreis zeitanteilig in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), der sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmeter mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergibt. Beim Preisvergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht. Die für die Abrechnung erforderliche Ablesung der Zählerstände kann nach § 11 GasGVV durch die Stadtwerke, den Netzbetreiber oder dem Kunden erfolgen. Wenn kein Zugang zum Zähler ermöglicht wird oder der Kunde den Zähler nicht wie von den Stadtwerken gewünscht innerhalb drei Wochen selbst abliest, kann der Zählerstand geschätzt werden. Ein Selbstablesewert wird nicht mehr berücksichtigt, wenn zwischen Ablesedatum und der Einsendung ein Zeitraum von mehr als drei Wochen liegt. 2. Gasbeschaffenheit Die Stadtwerke Ansbach GmbH stellen aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260 der Gruppe H mit einem Brennwert im Normzustand von etwa HS = 11,14 kWh/m³ und einem effektiven Versorgungsdruck von ca. 22 mbar mit den nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten. Der in Kubikmeter (m³) gemessene Erdgasverbrauch wird zum Zwecke der Abrechnung in kWh mit dem jeweils in der Rechnung angegebenen Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor wird nach den technischen Regeln des Arbeitsblattes G 685 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) aus den physikalischen Zustandsgrößen (Druck des Gases, Temperatur und dem der Höhenlage des Versorgungsgebietes entsprechenden Mittelwertes des Luftdruckes) gebildet. 3. Steuerliche Regelungen Für das von den Stadtwerken Ansbach GmbH gelieferte Erdgas gilt nach § 107 Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) vom 03. August 2006 nunmehr als steuerbegünstigtes Energieerzeugnis folgender Hinweis: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff genutzt werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ 4. Servicezeiten Sie erreichen uns montags, mittwochs und donnerstags zwischen 7:30 und 16:00, dienstags von 7:30 bis 18:00 Uhr sowie freitags zwischen 7:30 und 12:00 Uhr. 5. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen (Hinweis nach § 2 Abs. 3 GasGVV) Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle von Versorgungsstörungen nach § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck Ansprüche unmittelbar gegen den Netzbetreiber bestehen. 6. Sonstiges Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Stadtwerke Ansbach GmbH die für die Abrechnung und sonstige Durchführung des Vertragsverhältnisses benötigten Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgesetze erhebt, verarbeitet und nutzt. Weitergabe von Daten – Datenschutz: Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden vom Versorgungsunternehmen automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z.B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwandt und gegebenenfalls übermittelt. Soweit die Daten auch für Marketingmaßnahmen verwendet werden, weisen die Stadtwerke Ansbach GmbH den Kunden ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht gem. § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz hin. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden, soweit möglich, die unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Ansbach. Anpassungen des Vertrages, ausgenommen Preisanpassungen und vertragswesentliche Regelungen, werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Inkrafttreten der Anpassung zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht, so treten die Anpassung ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. Die Stadtwerke Ansbach sind verpflichtet, den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen. Die Lieferung von Erdgas nach diesem Vertrag kann nur im Netzgebiet der Stadtwerke Ansbach GmbH erfolgen.