Erdgas - Stadtwerke Ansbach

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Erdgas - Stadtwerke Ansbach
Stadtwerke Ansbach GmbH
Postfach 1155
91502 Ansbach
Rügländer Straße 1a
91522 Ansbach
Telefon: 09 81-89 04-0
Telefax: 09 81-89 04-192
E-Mail: [email protected]
http://www.stwan.de
Vertrag
Erdgas
zur Lieferung von
durch die Stadtwerke Ansbach GmbH für Privat- und Gewerbekunden
1. Kundin/Kunde
4. Preismodell - FORTSETZUNG
Vorname
Name
Telefonnummer
Geburtsdatum
Alle Nettopreise verstehen sich inklusive Netznutzung und
Konzessionsabgabe in der jeweils geltenden Höhe. Die
Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in der jeweils gesetzlich
festgelegten Höhe (z. Zt. netto 0,55 Ct/kWh HS). Alle Bruttopreise
enthalten die Mehrwertsteuer z. Zt. 19 %, Stand 01.01.2007.
Preisstand: 01. November 2009
Preisänderungen erfolgen gemäß § 5 Absätze 2 und 3 der
beigefügten und als Vertragsbestandteil vereinbarten
„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Grundversorgung
von
Haushaltskunden
und
die
Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz –
(GasGVV)“. Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das
Recht zu, den Vertrag mit der Frist des § 20 Abs. 1 GasGVV
(Frist von einem Monat zum Monatsende) außerordentlich auf
das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu
kündigen.
2. Verbrauchsstelle
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Vertragskontonummer
5. Vertragslaufzeit
Zählernummer
bisheriger Lieferant
(Bei abweichender Rechnungsanschrift bitte Rückseite ausfüllen!)
3. Zahlungsart – Bankeinzug (wenn gewünscht)
Der Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Ansbach GmbH
widerruflich, fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:
Kontonummer
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr, beginnend mit
dem Lieferbeginn. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um
jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einem der beiden
Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf
gekündigt wird.
Lieferbeginn:
Der Lieferbeginn wird dem Kunden mit der Vertragsbestätigung
mitgeteilt.
Der Lieferbeginn nach diesem Vertrag ist nur zum 1. eines Monats
möglich, jedoch nicht rückwirkend.
Bankleitzahl
6. Widerrufsrecht
Kreditinstitut
Der Kunde hat das Recht, die Vertragserklärung innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.
Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Zugang
der Auftragsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an oben
stehende Adresse der Stadtwerke Ansbach GmbH oder per EMail an [email protected].
Kontoinhaber
X
Datum
Unterschrift
4. Preismodell
Die Eingruppierung in das Preismodell erfolgt automatisch in
Abhängigkeit von der Höhe des Jahresverbrauchs. Dabei wird der
Kunde jährlich in das für ihn günstigste Preismodell eingestuft.
Nettopreis
Bruttopreis
A-Gas Mini 2009
Arbeitspreis in Ct/kWh Hs
6,27
Grundpreis in €/Jahr
30,60
Günstig von 0 kWh bis 6.593 kWh Jahresverbrauch
7,46
36,41
A-Gas Norm 2009
Arbeitspreis in Ct/kWh Hs
4,45
5,30
Grundpreis in €/Jahr
150,60
179,21
Günstig von 6.594 kWh bis 30.000 kWh Jahresverbrauch
A-Gas Plus 2009
Arbeitspreis in Ct/kWh Hs
4,33
5,15
Grundpreis in €/Jahr
186,60
222,05
Günstig von 30.001 kWh bis 79.500 kWh Jahresverbrauch
7. Vollmacht und Auftragserteilung
Die Stadtwerke Ansbach GmbH werden bevollmächtigt, einen
etwaigen für die genannte Verbrauchsstelle derzeit bestehenden
Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten im Namen des
Kunden zu kündigen.
Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Ansbach GmbH mit der
ausschließlichen Lieferung von Erdgas für meinen Verbrauch.
Soweit in diesem Vertrag und den zusätzlich geltenden umseitigen
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Lieferung von Erdgas
nichts anderes bestimmt ist, gilt die Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und
die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
(GasGVV), welche diesem Auftrag beigelegt ist, insbesondere die
in § 6 Abs. 3 GasGVV geregelte Einschränkung der
Leistungspflicht bei Störungen des Netzbetriebes.
Datum
A-Gas Maxi 2009
Arbeitspreis in Ct/kWh Hs
4,29
Grundpreis in €/Jahr
218,40
Günstig ab 79.501 kWh Jahresverbrauch
Sparkasse
Ansbach
BLZ 765 500 00
Kto. 200 493
Raiffeisen Volksbank eG
Gewerbebank Ansbach
BLZ 765 600 60
Kto. 59 471
Deutsche Bank
Ansbach
BLZ 760 700 12
Kto. 7 504 962
5,11
259,90
HypoVereinsbank
Ansbach
BLZ 765 200 71
Kto. 4 125 703
X
Unterschrift Kundin/Kunde
Ein Exemplar des Vertrages senden Sie bitte unterschrieben
an die Stadtwerke Ansbach GmbH zurück, das zweite
Exemplar ist für Ihre Unterlagen.
Postbank
Nürnberg
BLZ 760 100 85
Kto. 33 502-857
Geschäftsführer:
Roland Moritzer
Vorsitzende des
Aufsichtsrates:
Carda Seidel
Sitz der Gesellschaft:
Ansbach
Amtsgericht Ansbach
HRB 3152
Abweichende Rechnungsanschrift
Rechnungsanschrift
(falls von der Verbrauchsstelle abweichend)
Vorname
Name
Straße
Postleitzahl
Hausnummer
Ort
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferung von Erdgas
1. Abrechnung des Erdgasverbrauches
Der Abrechnungszeitraum des Erdgasverbrauches beträgt in der Regel ein Jahr (365 Tage). Die Zahl der Abrechnungstage wird in der Rechnung
angegeben. Dabei wird der für den Kunden günstigste Preis zugrunde gelegt (bezogen auf einen Zähler), der sich aus den monatlichen
Grundpreisbeträgen und dem Arbeitspreis in Abhängigkeit vom Erdgasverbrauch ergibt. Das Erdgasentgelt wird für den Abrechnungszeitraum in
Rechnung gestellt. Zwischenzeitlich sind angemessene, sich in der Regel nach dem Vorjahresverbrauch des Kunden richtende monatliche
Abschlagszahlungen zu leisten. Bei einem von einem Jahr abweichenden Abrechnungszeitraum wird der Grundpreis zeitanteilig in Rechnung
gestellt. Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), der sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in
Kubikmeter mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergibt. Beim Preisvergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde
Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich der Gaspreis auf den
Brennwert bezieht.
Die für die Abrechnung erforderliche Ablesung der Zählerstände kann nach § 11 GasGVV durch die Stadtwerke, den Netzbetreiber oder dem
Kunden erfolgen. Wenn kein Zugang zum Zähler ermöglicht wird oder der Kunde den Zähler nicht wie von den Stadtwerken gewünscht innerhalb
drei Wochen selbst abliest, kann der Zählerstand geschätzt werden. Ein Selbstablesewert wird nicht mehr berücksichtigt, wenn zwischen
Ablesedatum und der Einsendung ein Zeitraum von mehr als drei Wochen liegt.
2. Gasbeschaffenheit
Die Stadtwerke Ansbach GmbH stellen aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260 der Gruppe H mit einem Brennwert
im Normzustand von etwa HS = 11,14 kWh/m³ und einem effektiven Versorgungsdruck von ca. 22 mbar mit den nach den anerkannten Regeln der
Technik zulässigen Schwankungsbreiten. Der in Kubikmeter (m³) gemessene Erdgasverbrauch wird zum Zwecke der Abrechnung in kWh mit dem
jeweils in der Rechnung angegebenen Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor wird nach den technischen Regeln des
Arbeitsblattes G 685 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) aus den physikalischen Zustandsgrößen (Druck des
Gases, Temperatur und dem der Höhenlage des Versorgungsgebietes entsprechenden Mittelwertes des Luftdruckes) gebildet.
3. Steuerliche Regelungen
Für das von den Stadtwerken Ansbach GmbH gelieferte Erdgas gilt nach § 107 Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) vom 03.
August 2006 nunmehr als steuerbegünstigtes Energieerzeugnis folgender Hinweis: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff
genutzt werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges
Hauptzollamt.“
4. Servicezeiten
Sie erreichen uns montags, mittwochs und donnerstags zwischen 7:30 und 16:00, dienstags von 7:30 bis 18:00 Uhr sowie freitags zwischen 7:30
und 12:00 Uhr.
5. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen (Hinweis nach § 2 Abs. 3 GasGVV)
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle von Versorgungsstörungen nach § 18 der Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck Ansprüche unmittelbar gegen den Netzbetreiber
bestehen.
6. Sonstiges
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Stadtwerke Ansbach GmbH die für die Abrechnung und sonstige Durchführung des
Vertragsverhältnisses benötigten Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgesetze erhebt, verarbeitet und nutzt.
Weitergabe von Daten – Datenschutz: Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden vom
Versorgungsunternehmen automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z.B. Verbrauchsabrechnung,
Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwandt und gegebenenfalls übermittelt. Soweit die Daten auch für Marketingmaßnahmen verwendet
werden, weisen die Stadtwerke Ansbach GmbH den Kunden ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht gem. § 28 Abs. 4
Bundesdatenschutzgesetz hin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des
Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden, soweit möglich, die unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg
möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Ansbach. Anpassungen des Vertrages,
ausgenommen Preisanpassungen und vertragswesentliche Regelungen, werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zum
Zeitpunkt ihres Inkrafttretens schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Monat
zum Inkrafttreten der Anpassung zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht, so treten die Anpassung ab dem in der Mitteilung genannten
Zeitpunkt in Kraft. Die Stadtwerke Ansbach sind verpflichtet, den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
Die Lieferung von Erdgas nach diesem Vertrag kann nur im Netzgebiet der Stadtwerke Ansbach GmbH erfolgen.