Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros

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Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros
Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen
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rauenbüros
LAG-Internet
www.sozialnetz-hessen.de
20.06.06
Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen
Frauenbüros zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung und
des Bundesrates zur Bekämpfung von Stalking / Nachstellungen
Sprecherinnengremium
der LAG Hessischer
Frauenbüros
Annerose Gebhardt
Mit dem Gewaltschutzgesetz wurde in Deutschland erstmals der
Versuch unternommen dem Problem Stalking zu begegnen. Doch
zeichnete sich sehr schnell ab, dass die zivilrechtlichen Möglichkeiten
des GwSchG nicht ausreichen, um Stalking effektiv zu bekämpfen und
die Opfer vor Stalkinghandlungen zu schützen. Insbesondere Frauen in
oder nach der Trennungssituation sind von Stalking betroffen. Die
Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros begrüßt daher
das Vorliegen der beiden Gesetzentwürfe der Bundesregierung und des
Bundesrates.
Ein großer Anteil der Stalkingfälle –nach der Datenerhebung in den
Niederlanden ca. 50 % - haben eine Vorgeschichte von häuslicher
Gewalt. D. h. nach der Trennung vom gewalttätigen Lebensgefährten
werden die Frauen von ihren ehemaligen Partnern in unterschiedlichster
Art und Weise verfolgt. Ein Teil dieser Handlungen werden durch die
derzeitige Gesetzgebung erfasst und kann verfolgt werden. Der
überwiegende Teil der Handlungen wird jedoch erst durch die Häufung
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geänderte Gesetzgebung ermöglicht den Opfern sich gegen diesen
Terror zur Wehr zu setzen und sich zu schützen.
In beiden Gesetzentwürfen wird definiert, was unter Nachstellung
(Schwere Belästigung) zu verstehen ist. Der im Regierungsentwurf
dargestellte Straftatbestand der unbefugten Nachstellung deckt einen
umfangreichen Teil der uns bekannten Stalkinghandlungen ab.
Allerdings fehlt in dem Regierungsentwurf der Auffangtatbestand. Die
Erfahrungen aller mit Stalking befassten Fachkräfte (vgl. 1. Stalking
Symposium in Kassel 2005 und Stalking Kongress in Frankfurt 2005)
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Erfinden von neuen Stalkinghandlungen. Es ist also davon auszugehen,
dass auch die im Regierungsentwurf umfangreicher dargelegten
Tatbestände
lediglich
einen
großen
Teil
der
typischen
Stalkingverhaltensweisen erfassen können, jedoch nicht dem
Einfallsreichtum von Stalkern Rechnung tragen.
Einen Auffangtatbestand in ein Stalkingbekämpfungsgesetz
aufzunehmen ist aus unserer Sicht daher dringend geboten.
Frauenbeauftragte
Stadt Langen
Südliche Ringstr. 80
63225 Langen
Tel. 06103/203160
Fax 06103/203780
[email protected]
Hildegard Hast
Frauenbeauftragte
Stadt Fulda
Schlossstr. 1
36037 Fulda
Tel. 0661/1021040
Fax 0661/1022040
[email protected]
Trudi Michelsen
Frauenbeauftragte
Schwalm-Eder-Kreis
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
Tel. 05681/775-191
Fax 05681/775-115
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Irmgard Schüler
Frauenbeauftragte
Stadt Baunatal
Marktplatz 14
34225 Baunatal
Tel. 0561/4992-303/302
Fax 0561/4992-166
[email protected]
Beate Weißmann
Gesamtfrauenbeauftragte
Stadt Frankfurt am Main
Bethmannstraße 3
60311 Frankfurt/M
Tel. 069/212-30108
Fax 069/212-37890
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Dagmar Zeiß
Frauenbeauftragte
Kreis Darmstadt-Dieburg
Jägertorstrasse 207
64289 Darmstadt
Tel. 06151 881 1040
Fax 06151 881 1045
[email protected]
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Ebenso ist es aus unserer Sicht die Möglichkeit der Inhaftierung des Täters in schweren
Stalkíngfällen zum Schutz des Opfers vor weiteren Übergriffen dringend notwendig. Insbesondere in
Stalkingfällen mit einer Vorgeschichte von häuslicher Gewalt sehen wir hier die einzige Möglichkeit
einer drohenden Eskalation, die bis zur Tötung des Opfers führen könnte, entgegen zu wirken. Die
Aufnahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr in § 112 a StPO halten wir daher für
erforderlich.
Der Stalker will Kontrolle und Macht über das Opfer ausüben und nicht selten verfolgt er (erfolgreich)
das Ziel beim Opfer Angst auszulösen. Stalking ist für das Opfer ein traumatisierendes Vorgehen.
Das Strafmaß sollte u. E. daher dem Entwurf des Bundesrates entsprechen.
Irmgard Schüler
Frauenbeauftragte
Stadt Baunatal
Gez.
Hildegard Hast
Frauenbeauftragte
Stadt Fulda