Unterweisungsunterlage zur Arbeitssicherheit

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Unterweisungsunterlage zur Arbeitssicherheit
Unterweisungsunterlage zur Arbeitssicherheit
für Auftragnehmer bei Boehringer Ingelheim
an den Standorten Ingelheim, Biberach,
Dortmund und Hannover
Stand: 01.06.2016
Inhalte
• Das Unternehmen
• Die Standorte in Deutschland
• Sinn der Einweisung
• Voraussetzung für den Werkzutritt
• Verhalten auf dem Werksgelände – allgemein
• Verhalten bei Gebäudealarm
• Verhalten im Notfall
• Verhalten nach einem Arbeitsunfall
• Schutzmaßnahmen
• Umweltschutz
• Datenschutz
• Ansprechpartner
Stand: 01.06.2016
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Das Unternehmen
Boehringer Ingelheim gehört weltweit zu den 20 führenden, forschenden
Arzneimittelherstellern.
Gegründet:
1885 in Ingelheim am Rhein von Albert Boehringer
(1861 – 1939) mit damals 28 Mitarbeitern
Bei Boehringer Ingelheim arbeiten weltweit ca. 47.700 Mitarbeiter,
davon ca. 8.600 am Standort Ingelheim
davon ca. 5.500 am Standort Biberach
davon ca. 580 am Standort Dortmund
davon ca.
90 am Standort Hannover
Stand: 01.06.2016
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Die Standorte in Deutschland
Hannover
Forschungszentrum für
Tierimpfstoffe
Dortmund
Boehringer Ingelheim
microParts GmbH
Spezielle Mikrosystemtechnik
(z.B. respimat® Soft Mist Inhaler)
Ingelheim
Verwaltung
Praxis/Klinik
Selbstmedikation
Tiergesundheit
Pharma-Herstellung
Chemikalien
Entwicklung
Medizin
Stand: 01.06.2016
Biberach
Forschung und Entwicklung
Medizin, Pharmaherstellung,
Biopharmazeutika
Verwaltung
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Sinn der Einweisung
•An den Standorten arbeiten die Menschen in chemischpharmazeutischen Betrieben, Laboren, Werkstätten und der Verwaltung.
•Auf dem Werksgelände ergeben sich vielfältige
Gefährdungspotenziale.
•Als chemisch-pharmazeutisches Unternehmen unterliegt
Boehringer Ingelheim besonders strengen Sicherheitsanforderungen.
•Die Schulung soll die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und
Verhaltensregeln bekannt machen und auf mögliche Gefahren
hinweisen.
Stand: 01.06.2016
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Voraussetzungen für den Werkzutritt
• Voranmeldung: Der Auftragnehmer (AN) muss alle Mitarbeiter und
die seiner Nachunternehmer beim Boehringer Ingelheim anmelden.
• Der AN muss alle Mitarbeiter mit Hilfe dieser Präsentation in den
Verhaltensregeln vor dem Zutritt schulen.
• Diese Schulung ist nachweislich einmal jährlich zu wiederholen.
Der Werksausweis wird maximal auf ein Jahr ausgestellt.
• Die Mitarbeiter des AN können zu einem Test mit Fragen zu den
Verhaltensregeln aufgefordert werden. Der Test kann einmal
wiederholt werden. Wird der Test nicht bestanden, wird kein
Werkszutritt erteilt bzw. die Mitarbeiter müssen das Werkgelände
verlassen. In diesem Fall ist der Betreuer zu informieren. Kosten, die
hieraus z.B. auf Grund von Wartezeiten oder einer erneuten Anreise
entstehen, verantwortet der AN.
Stand: 01.06.2016
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Voraussetzungen für den Werkzutritt
• Mit der Übergabe des Werksausweises an den Mitarbeiter des AN,
bestätigt dieser, dass er in den Verhaltensregeln geschult wurde.
• Der AN übernimmt die Gewähr dafür, dass alle bei Ausführung des
Auftrags einzuhaltenden gesetzlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und spezielle auf den
Auftrag bezogenen Vorschriften eingehalten werden.
• Der AN ist verpflichtet, alle Mitarbeiter diesbezüglich zu kontrollieren.
• Der Werksausweis ist offen und sichtbar zu tragen.
• Die Einfahrerlaubnis ist im Fahrzeug sichtbar zu hinterlegen. Das
Fahren im Werkgelände ist auf das unbedingt benötigte Maß zu
reduzieren. Transportierte Ladung muss gesichert werden.
Stand: 01.06.2016
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Verhalten auf dem Werksgelände - allgemein
•
Rauchverbot (gilt auch in Fahrzeugen)
• Alkoholverbot auf dem gesamten Werkgelände
• Feuer, offenes Licht und Feuerarbeiten verboten,
(z.B. Schweißen, Flexen, Gasbrenner),
auch im Freien nur mit Erlaubnisschein
• Fotografier- und Filmverbot
• In besonders gekennzeichneten Bereichen:
Betrieb von Mobiltelefonen verboten,
dies gilt auch für ex-geschützte Geräte
• Hereinnahme von Tieren ist untersagt
Stand: 01.06.2016
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Verhalten auf dem Werksgelände - allgemein
• Rücksicht gegenüber andere Verkehrsteilnehmern
• Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten,
besonders die gekennzeichneten,
verkehrsberuhigten Zonen
• nur auf zugewiesenen Parkplätzen parken
• Halteverbot beachten, z.B. unter Rohrbrücken,
über Hydranten, an Feuerlöscheinrichtungen,
Schachtdeckeln sowie durch Bodenmarkierungen
ausgewiesene Bereiche
• Besondere Vorsicht an Ladezonen, engen
Verkehrswegen und an Baustellen
• Wenn Fahrräder benutzt werden müssen sie
verkehrstüchtig sein
Stand: 01.06.2016
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Verhalten auf dem Werksgelände
• Rettungs- und Fluchtwege freihalten
• Brandschutzordnung beachten
(besonders die Lage des Sammelplatzes)
• Notfalleinrichtungen freihalten
•Bei Betreten des Gebäudes sich am
Flucht- und Rettungsplan orientieren,
damit die Flucht- und Rettungswege/
Sammelplatz bekannt sind.
Stand: 01.06.2016
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Verhalten bei Gebäudealarm
• Gebäude verlassen
• Sammelplatz aufsuchen
(Lage siehe Brandschutzordnung)
• Brandschutztüren schließen
• Löscheinrichtungen nutzen
• Keine Aufzüge benutzen
• Treppenhäuser benutzen
Stand: 01.06.2016
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Verhalten im Notfall
Notruf vom Werkstelefon: 112
Notruf vom Handy:
Ingelheim: (06132) 77 – 112
Biberach: (07351) 54 – 112
Hannover: (06132) 77 – 112
Dortmund: (06132) 77 – 112
•
•
•
•
•
•
Wer meldet ?
Wo ist es passiert ?
Was ist passiert ?
Wie viele Verletzte ?
Welche Verletzungen ?
Warten auf Rückfragen!
Grundsätzlich jeden Arbeitsunfall auf dem Werksgelände auch an den BI–Betreuer melden!
Stand: 01.06.2016
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Verhalten nach einem Arbeitsunfall
Leichte Verletzungen:
Verletzte(n) zum Werksärztlichen Dienst bringen
Schwere Verletzungen:
Notruf absetzen (Werkstelefon: 112)
Notruf vom Handy:
Ingelheim: (06132) 77 – 112
Biberach: (07351) 54 – 112
Hannover: (06132) 77 – 112
Dortmund: (06132) 77 – 112
Nach Elektrounfall (Stromschlag etc.)
immer Arzt aufsuchen (auch bei Wohlbefinden)
Notfalleinrichtungen vor Ort nutzen
BI- Betreuer informieren
Stand: 01.06.2016
Augendusche
Notdusche
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Schutzmaßnahmen
• Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen/reduzieren
• Sicherheitstechnische Maßnahmen
• Organisatorische Maßnahmen
• Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
PSA ist vom Auftragnehmer mitzubringen und nach den geltenden Regeln
einzusetzen. Hierzu gehört auch, dass diese aktuell geprüft ist.
• Verhaltensbezogene Maßnahmen
Stand: 01.06.2016
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Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein
Für gefährliche Arbeiten sind Erlaubnisscheine erforderlich:
• Arbeiten mit Brand- und Zündgefahren (Schweiß-, Flexarbeiten)
• Einsteigen/Befahren von Behältern und engen Räumen
• Arbeiten mit Absturzgefahr (Dächer, Schachtbauwerke etc.)
• Anlagenabschaltungen
• Arbeiten mit Straßensperrung,
Autokraneinsatz
• Erd- und Grabarbeiten
Stand: 01.06.2016
Der Erlaubnisschein wird
vom BI-Betreuer
übergeben und erläutert
und muss vor Ort an der
Arbeitsstelle aushängen!
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Schutzmaßnahmen: Gefahrstoffkennzeichnung
Piktogramme
Explosive
Stoffe
Giftige Stoffe
Stand: 01.06.2016
Oxidierend
wirkende
Stoffe
Schwach
toxische
Stoffe
Entzündbare Stoffe
Reizende und
schwach
sensibilisierende
Stoffe
Ätzende
Stoffe
CMR Stoffe
und stark
sensibilisierende
Stoffe
Umwelt
gefährdende
Stoffe
Unter Druck
stehende
Gase
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Schutzmaßnahmen: Gefahrenkennzeichnung
• Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
Nicht ex-geschützte Mobiltelefone verboten
Nutzung von Elektrogeräten nur in Verbindung mit Erlaubnisschein
• Warnung vor elektromagnetischen Feldern
• Verbot für Personen mit Herzschrittmachern
und Implantaten, z.B. Insulinpumpen
• Warnung vor radioaktiven Strahlen
• Warnung vor biologischen oder gentechnischen Stoffen
Stand: 01.06.2016
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Schutzmaßnahmen: Absturzsicherung
Prinzip:
• Absturzgefahr muss ausgeschlossen sein
• Kollektive Maßnahmen (z.B. dreiteiliger Seitenschutz)
vor individuellen Maßnahmen
• Nur durch Gerüstersteller freigegebene Gerüste betreten
Stand: 01.06.2016
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Schutzmaßnahmen: Hygiene
• Hygiene im Labor, Lager und Produktion etc.
• Kein Essen und Trinken in den Arbeitsbereichen
• Getrennte Aufbewahrung von Straßen-/Arbeitskleidung
• Verschmutzte Körperstellen und Kleidung vor jedem
Pausen- und Toilettengang reinigen
• Geeignete Waschgelegenheiten benutzen
Stand: 01.06.2016
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Schutzmaßnahmen: Arbeitszeit
Generell gilt:
• Arbeiten außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit
müssen gemeldet werden.
• Arbeiten nach 19.00 Uhr und an Wochenenden
und Feiertagen müssen dem Werkschutz
bekannt sein – Abstimmung über AG-Betreuer.
• Zulassung auf Sonn- und Feiertagsarbeit wird
vom AN und dem für den AN zuständigen Amt
für Arbeitsschutz erstellt und ist mit dem
BI-Betreuer abzustimmen!
• Die Ausnahmegenehmigung ist dem AGBetreuer vorzulegen.
Stand: 01.06.2016
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EHS – Environmental Protection, Health & Safety
Environmental Protection
Health
Safety & Security
= das Umfeld, die Umgebung,
die Umwelt, der Umweltschutz,
das Energiemanagement
= die Gesundheit,
der Gesundheitszustand,
der Gesundheitsschutz
= die Sicherheit, die Arbeitssicherheit,
das Notfallmanagement,
die Gefahrenabwehr
EHS Vision
Wir streben danach, eines der sichersten und
ökologisch verantwortungsvollsten Pharmaunternehmen
mit gesunden Mitarbeitern zu sein.
Stand: 01.06.2016
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EHS Leitlinien
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EHS Managementsystem: Unser integriertes EHS Managementsystem ist gemäß den Anforderungen der Normen DIN ISO 14001,
ISO 50001 und OHSAS 18001 etabliert. Damit wird systematisch
die Compliance sichergestellt und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess aufrechterhalten.
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5
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Stand: 01.06.2016
Compliance: Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
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Geltungsbereich und Verantwortlichkeiten: Gelten für alle
deutschen Standorte und alle hier tätigen Gesellschaften.
Verpflichtung: Wir verpflichten uns, die Auswirkungen unserer
Tätigkeiten und Produkte auf Mensch und Umwelt so gering wie
möglich zu halten und kontinuierlich nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten zu streben.
Mitarbeiter und Öffentlichkeit: Wir stehen im offenen Dialog mit
Mitarbeitern, Behörden, Medien, Nachbarn …
Geschäftspartner
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Umweltschutz und Energie
Unsere Verpflichtungen sind:
• die natürlichen Ressourcen, Rohstoffe und Energie sparsam
einzusetzen und die Effizienz kontinuierlich zu steigern
• Energiedienstleistungen, Produkte und Einrichtungen zu beschaffen,
die unsere energiebezogenen Leistungen verbessern
• die Umweltbelastungen bei allen Tätigkeiten zu vermeiden bzw. so
gering wie möglich zu halten
Es ist daher auch Aufgabe der Partnerfirmen, durch sparsamen Umgang
mit Energien und Ressourcen ihren Beitrag zur Effizienzverbesserung zu
leisten.
Die Partnerfirmen leiten ihre Mitarbeiter zum sparsamen Einsatz von
Energie und zum Schutz der Umwelt an.
Stand: 01.06.2016
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Umweltschutz: Gewässerschutz
• Farbreste, Lösungsmittel und Kraftstoffe etc. dürfen nicht in die
Abwasserkanalisation eingeleitet werden (rote Kennzeichnung).
Diese Stoffe sind vom AN außerhalb des Werkes dem Entsorgungskreislauf zuzuführen oder in Abstimmung mit dem BIVerantwortlichen den Entsorgungseinrichtungen der Standorte
anzudienen.
• Schmutzwasser und Chemikalien dürfen niemals in den
Regenwasserkanal (grüne Kennzeichnung) eingeleitet werden.
• Bei Havarien ist umgehend die Sicherheitszentrale zu informieren.
Notruf vom Festnetz: 112
Notruf vom Handy: Ingelheim: (06132) 77 – 112
Biberach: (07351) 54 – 112
Hannover: (06132) 77 – 112
Dortmund: (06132) 77 – 112
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Umweltschutz: Abfallentsorgung
• Keine Abfälle in die im Werk aufgestellten Müllcontainer werfen.
• Abfälle, sofern vom BI-Verantwortlichen genehmigt, den
Entsorgungseinrichtungen der Standorte anzuliefern!
• Eigener Abfall ist selbst sachgerecht zu entsorgen!
Stand: 01.06.2016
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Datenschutzinformation
Datenschutzhinweis:
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass im Rahmen der Abwicklung
unserer Geschäftsbeziehungen Daten zu Ihrer Person (Name, Firmenanschrift, Bild, Telefonnummer) und zum Vorgang selber (Ein- und
Ausgangszeiten, Bemerkungen zu Vorkommnissen, Vorgesetzte,
Schulungsteilnahmen) gemäß den gesetzlichen und Boehringer
Ingelheim-internen Bestimmungen dokumentiert und gespeichert
werden.
Falls Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an den
Datenschutzbeauftragten unseres Hauses, den Sie unter der
Rufnummer 06132/77-6464 oder auch per E- Mail unter
[email protected] erreichen
können.
Stand: 01.06.2016
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Arzneimittelsicherheit - was sollen Sie melden?
Sollten Sie Probleme, wie z. B. eine Nebenwirkung (z. B. Juckreiz), Überdosierung,
brüchige Tablette oder fehlender Beipackzettel, mit einem Boehringer Ingelheim (BI)
Präparat haben/feststellen oder sollten Sie davon erfahren dass eine andere Person ein
Problem mit einem BI Präparat hat, melden Sie dies bitte sofort an folgende Abteilung:
Pharmacovigilance Germany
Telefon: 06132-77-2604
Fax: 06132-72-141522
E-Mail (intern): zrPV local Germany
E-Mail (extern): [email protected]
Bitte melden Sie soviel Information wie möglich, wie z. B. : Ihren Namen/Kontaktdaten,
Name des BI Präparates, Information über das Problem, wie z. B. aufgetretene
Nebenwirkungen, Information über den Patienten (Alter, Geschlecht), sowie das
Datum an dem Sie von dem Problem erfahren haben.
Im Zweifelsfall immer melden!
Stand: 01.06.2016
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Ansprechpartner
Bei Rückfragen zum Anmelde- und Schulungsprozess können Sie
sich gerne an uns wenden:
Bei Fragen zum Anmeldeprozess
Werkschutz Deutschland
Telefon +49 6132 77 81 44
Bei Fragen zur Sicherheitsunterweisung
Arbeitssicherheit Deutschland
Telefon +49 6132 77 80 63
Stand: 01.06.2016
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit

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