Beschlussvorlage
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Beschlussvorlage
Telefon: 233-24602 Telefax: 233-25575 [email protected] Herr Hetzel Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Gewerbeangelegenheiten Apotheken, unlaut. Wettbewerb KVR-I/311 Verkaufsoffener Sonntag am 27.06.2004 in der Tegernseer Landstraße zwischen Wirt- und St.-Bonifatius-Straße im Rahmen der Feierlichkeiten zum 150-jährigen Eingemeindungsjubiläum des Stadtteils Giesing Antrag Nr. 2057 des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing vom 11.05.2004 2 Anlagen Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 16.06.2004 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes beantragte aufgrund des am11.05.2004 einstimmig gefassten Beschlusses (Anlage 1) die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 27.06.2004 für die Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Der Antrag wurde damit begründet, dass anlässlich der Feierlichkeiten zum 150-jährigen Jubiläum der Eingemeindung der Stadtteile Au, Haidhausen, Giesing und Harlaching den Einzelhändlern im Einzugsbereich der Festaktivitäten die Möglichkeit einer einmaligen Sonntagsöffnung geboten werden solle. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer auf § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG basierenden Rechtsverordnung (Anlage 2), wonach jährlich vier Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen freigegeben werden dürfen, liegen vor, zumal zu erwarten ist, dass die Feierlichkeiten auch von Bewohnern anderer Stadtteile besucht werden. Insgesamt sind 76 Ladengeschäfte in der Tegernseer Landstr. zwischen Wirt und St.-Bonifatius Str. an einer Sonntagsöffnung interessiert. Die Vertreter der großen Kirchen, das Evang.- Luth. Dekanat München und das Erzbischöfliche Ordinariat München, sowie die zuständige Gewerkschaft Ver.di e.V., Fachbereich Handel, wurden um Stellungnahme gebeten, allerdings aufgrund des späten Zeitpunkts der Antragstellung durch den Bezirksausschuss mit sehr kurzer Frist. Bis zum Ende der gesetzten Frist ist keine Antwort eingegangen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Auffassungen der Kirchen und der Gewerkschaft seit einem vergleichbaren Vorgang im Jahr 2000, der Sonntagsöffnung anlässlich der 100-jährigen Eingemeindung Laims, nicht geändert haben. Seite 2 Während die zu dem Antrag angehörten Kirchen im Hinblick auf die einmalige Nachmittagsöffnung keine Einwendungen erhoben hatten, lehnte die Gewerkschaft, damals HBV, die beabsichtigte Sonderöffnung in Laim ab. Die Gewerkschaft konnte keine Notwendigkeit für den Verkauf von Waren aller Art durch eine Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften erkennen und befürchtete, dass dadurch eine Antragsflut für alle Stadtteile geschaffen würde. Die Befürchtungen, dass mit dieser Sonntagsfreigabe ein Präzedenzfall geschaffen wird, der eine Welle anderer Anträge nach sich ziehen könnte, erscheinen im Hinblick auf das eher seltene Ereignis einer 150 jährigen Eingemeindung sowie auf die gesetzlich begrenzte Zahl von jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen, wovon in München bereits drei im Zusammenhang mit Oktoberfest und Fasching für ein bestimmtes Sortiment ständig freigegeben wurden, unbegründet. Letztmalig wurde im Jahre 2000 eine Sonntagsöffnung anlässlich der 100-jährigen Eingemeindung Laims genehmigt. Darüber hinaus dürfte die einmalige fünfstündige Sonntagsöffnung keine unzumutbare Belastung für das Verkaufspersonal darstellen. Laut Mitteilung des Bezirksausschusses wird eine große Anzahl der Gewerbetreibenden selbst den Verkauf durchführen. Lediglich die großen Einzelhandelsgeschäfte beschäftigen Verkaufspersonal. Mit der Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen wird auch in der Zukunft weiterhin zurückhaltend verfahren. Das Direktorium-HA II-Rechtsabteilung hat dem Erlass der Verordnung zugestimmt. Nachdem im Juni kein Kreisverwaltungsausschuss vorgesehen ist und die Antragstellung durch den Bezirksausschuss erst spät erfolgte, die Sonntagsöffnung jedoch für Ende Juni vorgesehen ist, war es erforderlich, dass sich die Vollversammlung ohne Vorberatung des Ausschusses mit diesem Beschlussantrag beschäftigt. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Scheuble-Schaefer, und der Verwaltungsbeirat der HA I-Gewerbeangelegenheiten-, Herr Stadtrat Wolfswinkler, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. II. Antrag des Referenten 1. Dem Erlass der anliegenden Verordnung gemäß § 14 Abs. 1 LadSchlG wird zugestimmt. Die Verordnung gemäß Anlage 2 wird beschlossen. 2. Der Antrag Nr. 2057 des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing vom 11.05.2004 ist damit satzungsgemäß behandelt III. Beschluss nach Antrag Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Seite 3 Ober-/Bürgermeister/in IV. Dr. Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat Abdruck von I.-III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium-HA II-V (3x) an das Direktorium-Dokumentationsstelle an das Direktorium-HA II-Rechtsabteilung an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Referat für Arbeit und Wirtschaft an den Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes V. WV. bei Kreisverwaltungsreferat-GL 11 Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt 2. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 3. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA I zu weiteren Veranlassung Am ........................ Kreisverwaltungsreferat – GL 11 I.A.