951 Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers a. Ursprung

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951 Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers a. Ursprung
Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers
§ 951 Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers
a. Ursprung
Die Zucht von Aegidienberger in Deutschland wird von den anerkannten
Züchtervereinigzungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts
die vom Rheinischen Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath, 41189 Mönchengladbach
aufgestellten Grundsätze ein. Das Rheinische Pferdestammbuch ist die Organisation, die im
Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Aegidienberger
führt.
In diesem Zuchtprogramm sind die folgenden Grundsätze der Ursprungszuchtbuch führenden Züchtervereinigung für die Rasse Aegidienberger aufgeführt:
a) Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
b) Zuchtmethode
c) Unterteilung der Zuchtbücher
d) Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
e) Ausstellung von Zuchtbescheinigungen
f) Leistungsprüfungen
g) weitere Bestimmungen zum Aegidienberger
b. Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 2 b) und d)
Für die Aegidienbergerzucht in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel:
Rasse
Aegidienberger
Herkunft
Neue Züchtung aus den Rassen Isländer und Paso,
seit 1981, nach einem Zuchtprogramm, aufgestellt vom
Rheinischen Pferdestammbuch e.V. und dem Gestüt
Aegidienberg. Das Programm wurde begleitet von der
deutschen Reiterlichen Vereinigung und, als wissenschaftlicher Berater, von Professor Dr. Schmitten, Universität Bonn.
Größe
140 bis 150 cm
Farben
alle
Gebäude
Kopf
Zuchtbuchordnung BZVKS
kurz, trocken; breite Stirn; leicht konkave Nasenlinie;
Ganaschen genügend weit; großes, waches, ausdrucksvolles Auge, korrektes, gesundes Gebiss.
Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers
Hals
genügend langer Hals; gut aufgesetzt, natürliche Aufrichtung.
Körper
das Gebäude muss harmonisch sein und dem Verwendungszweck eines Gangpferdes entsprechen.
Fundament
trocken, korrekt; genügend starke Gelenke, feste, mittelgroße Hufe, Abweichungen in der Korrektheit sollten
vorübergehend im geringen Umfang toloriert werden;
harte, nicht zu flache Hufe.
Bewegungsablauf
Jungpferde an der Hand:
Erwünscht sind alle Gänge, mit dem Schwerpunkt Tölt.
Der Bewegungsablaufsoll energisch sein, mit raumgreifenden Gänge, bei gutem Schub aus der Hinterhand.
Unter dem Reiter:
Leicht zu reitender, taktklarer, weicher, raumgreifender
Tölt.
Einsatzmöglichkeiten
Reit-, Sport- und Familienpferd.
Besondere Merkmale
Ein mit genügend Adel ausgestattetes, ausdauerndes,
widerstandsfähiges, langlebiges Pferd, was durch gute
Hitzetoleranz ganzjährig zu belasten ist. Ein guter Schritt
und genetisch verankerter Tölt sind wesentliche Kriterien.
c. Zuchtmethode
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 1 und 2 b)
Als Methode für die Neuzüchtung der Rasse wird die Kombinationskreuzung aus den
Stammformen Isländer und Paso Peruano angewendet. Diese theoretischen Rassenanteile
können durch verschiedene reziproke Kreuzungen erzielt werden; das gebräuchliche Verfahren besteht jedoch aus folgenden Kombinationen:
Das Zuchtbuch der Aegidienberger ist geschlossen. Als Zuchtmethode wird die 3/8 – 5/8 Konsolidierungszucht aus den Stammformen Isländer und Paso Peruano. Die theoretischen
Rassenanteile können durch verschiedene reziproke Kreuzungen erzielt werden, das gebräuchliche Anpaarungsschema ist im folgenden beschrieben:
Pferde der Rasse Isländer werden mit Pferden der Rasse Paso gepaart = F1 Produkt, 4/8
Isländer und 4/8 Paso.
Bezeichnung: Zuchtversuch Aegidienberger F1.
Die Pferde der ersten Kreuzungsgeneration (F1) werden mit Isländern gepaart (Rückkreuzung) = R1 Produkt, 6/8 Isländer und 2/8 Paso.
Bezeichnung: Zuchtversuch Aegidienberger R1.
Der letzte Schritt besteht in der Paarung von Pferden der ersten Rückkreuzungsgeneration
(R1) mit Pferden der ersten Kreuzungsgeneration (F1) = R2 Produkt 5/8 Isländer und 3/8
Paso.
Bezeichnung: Aegidienberger.
Zuchtbuchordnung BZVKS
Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers
Alle entstehenden F1 und R1 Pferde werden auf Antrag des Besitzers in das Stutbuch I bzw.
Hengstbuch I eingetragen. Die Endprodukte Aegidienberger (Rasseanteil 5/8 Isländer - 3/8
Paso) und die Nachkommen aus Paarungen von Aegidienbergern untereinander werden
individuell nach strengen Anwendungen der Selektionskriterien eingetragen.
d. Gestaltung und Führung des Zuchtbuches
1. Zuchtbucheinteilung
Das Zuchtbuch für Hengste wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt.
Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte
• Hengstbuch I und
• Hengstbuch II.
Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist das
Vorbuch
•
Das Zuchtbuch für Stuten wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt.
Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte
• Stutbuch I und
• Stutbuch II.
Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist das
Vorbuch
•
2. Eintragungsbestimmungen
(1) Zuchtbuch für Hengste
(1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der
Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung
oder einem der Hauptabteilung entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind und deren Mütter in das Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 9 ZBO mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
• die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen,
• die bei der Hengstleistungsprüfung die Endnote 6,5 erreicht haben und keine der gemittelten absoluten Merkmalsnoten unter 5,0 liegt.
Hengste der zur Veredlung vorgesehenen Rassen können nur in das Hengstbuch I eingetragen werden.
Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern.
Zuchtbuchordnung BZVKS
Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers
(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, die zwar die
abstammungsmäßigen Voraussetzungen und die tierärztlichen Anforderungen an Zuchttauglichkeit und Gesundheit, nicht aber die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen
und die durch die Züchtervereinigung identifiziert worden sind, jedoch nicht in Hengstbuch I eingetragen werden können.
In der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 9 ZBO muss eine Gesamtnote von
6,0 erreicht werden, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wird.
In den Fällen, in denen die Hengste aufgrund der Entscheidung 96/78 EWG eingetragen
werden müssen, müssen diese Hengste zum nächstmöglichen Kör- bzw. Eintragungstermin vorgestellt werden, um auf ihre Verwendbarkeit im Zuchtprogramm beurteilt werden zu können.
(1.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)
Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden, die nicht in eines
der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem
Zuchtziel des Aegidienbergers entsprechen und die durch die Züchtervereinigungen identifiziert worden sind.
(2) Zuchtbuch für Stuten
(2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
• deren Mütter in der Hauptabteilung einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• deren Väter und Väter der Mütter in der Hauptabteilung einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 9 ZBO eine Gesamtnote von
6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten
wurde.
(2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
• deren Väter und Väter der Mütter mindestens in das Hengstbuch II einer Züchtervereinigung oder in ein dem Hengstbuch II entsprechendes Zuchtbuch eingetragen sind,
• deren Mütter und Großmütter mindestens in das Vorbuch einer Züchtervereinigung
eingetragen sind,
• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 9 ZBO eine Gesamtnote von
5,0 erreichen, wobei die Wertnote 4,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten
wurde.
(2.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind und
die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können,
aber dem Zuchtziel des Aegidienbergers entsprechen und die durch die Züchtervereinigungen identifiziert worden sind.
e. Leistungsprüfung
1. Bewertung der Funktionalität und des Körperbaus
Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet:
Zuchtbuchordnung BZVKS
Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers
1.1. Beurteilungssystem
Die Bewertung der Merkmale erfolgt in ganzen und in halben Noten nach § 14 ZVO:
10 = ausgezeichnet
9 = sehr gut
8 = gut
7 = ziemlich gut
6 = befriedigend
5 = genügend
4 = mangelhaft
3 = ziemlich schlecht
2 = schlecht
1 = sehr schlecht
0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet
1.2. Eintragungsmerkmale:
1. Typ (Rasse- und Geschlechtstyp)
2. Körperbau
3. Korrektheit des Ganges
4. Schritt
5. Tölt/Trab
6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)
7. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reit- und Fahrpony).
Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale.
2. Bewertung der Eigenleistung
Hengste und Stuten der Rasse Aegidienberger absolvieren ihre Eigenleistungsprüfung im
Feld gemäß den Richtlinien für die Paso-Rassen. Für Hengste ist eine Leistungsprüfung verpflichtend, für Stuten freiwillig.
f. Ausstellung von Zuchtbescheinigungen
Für jedes Pferd, dessen Eltern in die Hauptabteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 12 ZBO als Abstammungsnachweis
ausgestellt.
Für jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I der Hauptabteilung und die Mutter in
das Vorbuch der Besonderen Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind,
wird eine Zuchtbescheinigung gemäß 12 ZBO als Abstammungsnachweis ausgestellt.
Für jedes Pferd, bei dem die Mutter in das Stutbuch I der Hauptabteilung und der Vater in
das Vorbuch der Besonderen Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind,
wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 12 ZBO als Geburtsbescheinigung ausgestellt.
Für jedes Pferd, bei dem ein Elternteil in den Abschnitt Hengstbuch II oder Stutbuch II der
Hauptabteilung und der andere Elternteil in die Besondere Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 12 ZBO als Geburtsbescheinigung ausgestellt.
Für jedes Pferd, dessen Eltern in die Besondere Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung
eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 12 ZBO als Geburtsbescheinigung
ausgestellt.
Für jedes Pferd, bei dem nur ein Elternteil in das Zuchtbuch der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen ist, wird lediglich ein Equidenpass ohne Zuchtbescheinigung ausgestellt.
Zuchtbuchordnung BZVKS
Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers
g. Weitere Bestimmungen zum Aegidienberger
Prefix-/Suffixregelung für Ponys und Kleinpferde
Als Prefix/Suffix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes/nachgestelltes Wort bezeichnet.
Es soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben und
darf ausschließlich für von dieser Zuchtstätte oder diesem Züchter gezogene Pferde verwendet werden. Missverständliche Begriffe können abgelehnt werden.
Das Prefix/Suffix ist vom Züchter für seine Zuchtstätte ausschließlich bei der FN zu beantragen. Ist das Prefix/Suffix über die FN beim Central Prefix Register eingetragen, so ist es automatisch Eigentum des Antragstellers und darf von keinem anderen Züchter benutzt werden. Es ist dann innerhalb aller diesem Register angeschlossenen Züchtervereinigungen
geschützt. Das Prefix/Suffix muss für alle Ponys oder Kleinpferde des Züchters, bei denen er
als Züchter in der Zuchtbescheinigung aufgeführt ist, benutzt werden.
Prefixe/Suffixe, die bislang von den Züchtervereinigungen nur regional für die Zuchtstätte
registriert wurden, werden nicht automatisch in das CPR (Central Prefix Register) übernommen, sondern müssen vom Züchter erneut über die Deutsche Reiterliche Vereinigung beantragt werden.
Das Prefix/Suffix muss mindestens drei und darf höchstens 20 Buchstaben umfassen und
sollte möglichst aus einem Wort bestehen.
Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen verbunden, so dürfen grundsätzlich
keine Veränderungen an dieser Kombination vorgenommen werden.
Zuchtbuchordnung BZVKS

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