Webshops setzen Button-Lösung um

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Webshops setzen Button-Lösung um
medianet.at
Freitag, 28. August 2015 DIGITAL RETAIL 43
Webshops setzen
Button-Lösung um
••• Von Nataša Nikolic
WIEN. Im Juni 2014 traten die neuen Bestimmungen für eCommerce
und Webshop der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Für Konsumenten sollte diese einen besseren Schutz vor Online-Abzocke
bieten. „Die EU-VerbraucherrechteRichtlinie schreibt den Anbietern
bestimmte Informationen und Bestätigungen vor, um Konsumenten
den Überblick über den Bestellvorgang zu erleichtern“, so Arbeiterkammer-Konsumentenschützerin
Daniela Zimmer.
Die Button-Lösung
Neben neuen Informationspflichten und einem auf 14 Kalendertage erweiterten Widerrufsrecht
wurden auch die Pflichtangaben
beim Bestell-Button eingeführt.
Die sogenannte Button-Lösung soll
einen deutlichen Zahlungshinweis
sicherstellen und verpflichtet Anbieter zu eindeutigen Formulierungen wie „kostenpflichtig bestellen“
oder „jetzt zahlen“. Hinsichtlich der
Positionierung der Informationen
rund um das Produkt gab es ebenfalls einige Änderungen: Beispielsweise durften diese nicht mehr unterhalb des Bestell-Buttons stehen.
Außerdem wurden Mouse-OverAnzeigen unzureichend. Unzulässig wurde auch die Platzierung
von sonstigen Angaben zwischen
den Infos und dem Bestell-Button,
genauso wie zu umfassende Angaben. Der Konsument sollte nämlich
möglichst auf einen Blick alle relevanten Informationen sehen können.
48 Webshops im AK-Test
Rund ein Jahr nach der Einführung
der neuen Regelung nahm die Arbeiterkammer 48 Webshops (dar-
unter zehn der umsatzstärksten)
unter die Lupe und prüfte, ob die
Vorgaben der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie korrekt umgesetzt
wurden. Das Ergebnis ist zufriedenstellend: „Die Button-Lösung
passt im Großen und Ganzen“,
heißt es aus der AK. 41 der getesteten Shops hätten die Button-Lö-
sung richtig umgesetzt. In Sachen
Übersichtlichkeit müssen sich die
Anbieter aber noch anstrengen,
­kritisiert Zimmer. „Die Konsumenten sollen die Pflichtinfos nicht
irgendwo zusammensuchen müssen, sondern rund um den BestellButton kompakt angezeigt bekommen.“
© Panthermedia.net/Stokkete
Die Arbeiterkammer prüfte ob Webshops die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie umsetzen. Das Ergebnis ist beruhigend.
Beim Bestellvorgang muss eindeutig sein, ab wann die Bestellung kostenpflichtig wird.
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DAS RENNEN AUF InSTAGRAM
Modeketten auf der
Jagd nach Followern
WIEN. Nach dem Motto „In ist,
wer drin ist“, hat heute fast jeder
Taktgeber der Modewelt einen
Instagram-Account, auf dem regelmäßig (teils im Stundentakt)
neue Fotos gepostet werden. Über
die am schnellsten wachsende
Social Media-Plattform wollen
Modeunternehmen vor allem die
junge Zielgruppe erreichen. medianet hat die Follower und Posts
von H&M, Zara, Mango, Bik Bok
und Bershka unter die Lupe genommen. Klarer Sieger, wenns um
Abonnenten geht, ist Moderiese
Hennes & Mauritz mit 9,1 Mio.
Followern und 1.548 Beiträgen,
weiter hinten rangiert Zara (5,8
Mio; 732) gefolgt von Mango mit 3
Mio. Abonnenten und 1.975 Posts.
Platz vier geht an Berhska (1,5
Mio; 1.199 Fotos). Schlusslicht ist
die Norwegische Trendmarke Bik
Bok (311.000), die allerdings mit
3.591 Fotos viel postet und dementsprechend schnell neue Follower ergattern könnte. (nn)
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19.08.15 09:47