Chance betriebliche Ausbildung - Leitfaden zur - bba
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Chance betriebliche Ausbildung - Leitfaden zur - bba
Leitfaden zur Antragstellung Chance betriebliche Ausbildung Mit der Initiative „Chance betriebliche Ausbildung“ fördert das Land Bremen die Besetzung betrieblicher Ausbildungsplätze mit langjährig Ausbildungsplatzsuchenden. 3.000 € bei einer Ausbildungsvergütung bis zur Höhe von 462,99 € pro Monat 4.000 € bei einer Ausbildungsvergütung ab 463,00 € pro Monat 5.000 € bei einer Ausbildungsvergütung ab 579,00 € pro Monat Wer kann Anträge stellen? Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der ersten 12 Ausbildungsmonate und erfolgreichem Übergang in das folgende. Ausbildungsjahr. Bei Abbruch nach der Probezeit und nach Ablauf von 4 Monaten wird ein Festbetrag von 1.200 € gezahlt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im Land Bremen. Die KMU müssen sich zur Einhaltung des am 1. September 2012 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetz verpflichten. Dementsprechend sind allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Betriebes mindestens ein Entgelt von 8,50 € (brutto) je Zeitstunde zu zahlen. Teilzeitausbildungsverhältnisse Um jungen Menschen, die u. a. pflegebedürftige Angehörige und / oder Kinder betreuen, eine Ausbildung zu ermöglichen, ist die Förderung einer Teilzeitausbildungen gemäß § 8 BBiG oder § 27 HwO möglich. Im Falle einer Teilzeitausbildung wird der Zeitpunkt der Auszahlung gesondert festgelegt. Was wird gefördert? Gefördert werden betriebliche Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO), die mit langjährig Ausbildungsplatzsuchenden besetzt werden, Wie erfolgt die Antragstellung? die zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Wohnsitz im Land Bremen haben, die grundsätzlich nicht älter als 25 Jahre alt sind, deren Schulabschluss zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns 1 Jahr oder länger zurückliegt, die keinen oder als höchsten Schulabschluss einen Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben haben, in dem kein besserer Notendurchschnitt als 3,5 oder in den Fächern „Deutsch“ oder „Mathematik“ keine bessere Benotung als die Note 4 erreicht wurde. Bei Personen mit Migrationshintergrund und Alleinerziehenden mit Mittleren Schulabschluss entfallen die genannten Einschränkungen. Ausbildungsplätze für Ausbildungsplatzsuchende, die ihre Ausbildung einmal oder mehrfach abgebrochen haben, können ebenfalls gefördert werden. Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Ausbildungskosten der ersten 12 Monate in Form einer Festbetragsfinanzierung und ist von der gezahlten Ausbildungsvergütung abhängig. Der Festbetrag ist wie folgt gestaffelt: ESF_Ausbildungszuschuss_Leitfaden_V1_1_130523 Der Antrag erfolgt per Antragsformular, welches im Internet unter www.bba-bremen.de (im Förderprogramm „Ausbildung und Jugend mit Zukunft“) bereitgestellt wird. Hier sind auch die Fördergrundsätze, die allgemeinen Nebenbestimmungen sowie weitere wichtige Dokumente abrufbar. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss unterschrieben und nebst weiteren Unterlagen im Original 4 Wochen vor dem geplanten Ausbildungsbeginn beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen eingereicht werden. Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird die Zustimmung zum Projektbeginn ausgesprochen. Der Ausbildungsvertrag kann nun unterschrieben werden. Spätestens einen Monat nach Ablauf der Probezeit muss der unterschriebene und mit dem Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer versehene Ausbildungsvertrag beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vorgelegt werden. Nach Vorlage und Prüfung der Unterlagen wird der Zuwendungsbescheid durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen erteilt. In dem Zuwendungsbescheid wird der Festbetrag bewilligt und die Modalitäten seiner Auszahlung bekannt gemacht. Seite 1 von 2 Wichtiger Hinweis: Der Ausbildungsvertrag darf bei Antragstellung noch nicht geschlossen sein. Der Vertrag darf erst nach dem Erhalt der „Zustimmung zum Projektbeginn“ durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen abgeschlossen werden. Spätestens 2 Monate nach Ablauf der ersten zwölf Ausbildungsmonate muss der Verwendungsnachweis beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vorgelegt werden. Der Nachweis erfolgt per Formular und ist im Internet unter www.bbabremen.de bereit gestellt. Nach Prüfung der Unterlagen wird der bewilligte Festbetrag ausgezahlt. Nicht gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, bei denen der Ausbildungsvertrag vor der Antragstellung abgeschlossen wurde, das Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit beendet wird, weniger als die tarifliche Ausbildungsvergütung gezahlt wird oder die Ausbildungsvergütung unter 350,00 € bei nicht tarifgebundenen Betrieben liegt, das Ausbildungsverhältnis nach dem 5. November 2013 beginnt, der Ausbildungsvertrag zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern geschlossen wird, bereits eine Förderung der Ausbildungskosten aus anderen Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen erfolgt, dem geplanten Ausbildungsverhältnis bereits eine geförderte Einstiegsqualifizierung von mehr als vier Monaten voran gegangen ist, die Ausbildungsplatzsuchenden bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) verfügen. ESF_Ausbildungszuschuss_Leitfaden_V1_1_130523 Wo wird der Antrag eingereicht? Anträge zur Besetzung betrieblicher Ausbildungsplätze mit langjährig Ausbildungsplatzsuchenden können gestellt werden beim : Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen-Referat bbaFrank Holland-Moritz Langenstr. 38 - 42 28195 Bremen Für weitere Hilfestellung und Beratungen stehen Ihnen zur Verfügung. Mail: [email protected] Telefon 0421 – 361 97912 Internetadresse: www.arbeit.bremen.de www.bba-bremen.de Seite 2 von 2