Timing-Fonds Aus für steueroptimierte Fonds?
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Timing-Fonds Aus für steueroptimierte Fonds?
D_Abgeltungsteuer_hh_XXXX.qxd 16.09.2008 13:43 Seite 174 vertrieb & praxis I abgeltungsteuer Daniel Ziska, Steuerberater und Vorstand der GPC Unternehmer- und Steuerberatungsgesellschaft AG aus Berlin, „die Steuerfreiheit wäre damit verbraucht.“ Denn nur wenn sich inländische Fonds gemäß Paragraph 40 InvG zusammenschließen, wäre es kein Kauf/ Verkauf (Paragraph 14 InvStG). Gleiches gilt für ausländische Fonds nach Paragraph 17a InvStG. ETF- und Multi-Asset-Dachfonds Eine nette Idee für ein abgeltungsteuertaugliches Produkt sind ETF-Dachfonds (siehe Artikel ab Seite 94). Weder freie noch Bankberater verdienen attraktive Provisionen mit ETFs. Positive Zeitschriftenartikel über diese kostengünstigen Fonds ohne Ausgabeaufschlag bleiben aber informierten Anlegern nicht verborgen. Stülpt man eine Vermögensverwaltung über die ETFs und zieht eine Dachfondshülle darum, erschlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Investition in kostengünstige ETFs und Nutzen eines aktiven Managements, das die Länderund Branchenallokation aktiv gestalten kann. Vermittler mögen diese Produkte, denn Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr werden in normaler Höhe erhoben, und die Argumentation dem Anleger gegenüber ist schlüssig. Als Beispiele seien der von BCA vertriebene Pellucida – Multi Asset Fund und der Veritas ETF Dachfonds genannt. Vermögensverwaltende Muli-Asset-Fonds investieren in verschiedene Assetklassen. Das Management bemüht sich, je nach Marktsituation die richtige Assetklassen über- oder unterzugewichten. Im Prinzip handelt es sich hier um eine Vermögensverwaltung innerhalb eines Fonds. Ob nun mit oder ohne Markowitz-Ansatz: Es ist natürlich auch für Fondsmanager schwierig, richtig zu liegen. Aber immerhin übernimmt ein Profi die Anlageentscheidung und schichtet innerhalb der Fondshülle um. Flexibilität ist also gegeben. Sparplan-Diskussion noch offen Timing-Fonds Lebenszyklus- oder Zielfonds können für einige Anleger sinnvoll sein, sind aber nicht gerade der VerkaufsHit. Dabei wird zunächst in Aktien investiert und über die Laufzeit sukzessive in konservative Renten- und Geldmarktpapiere umgeschichtet. Seit einiger Zeit gibt es auch das Gegenteil, sogenannte „TimingFonds“ oder Fonds mit Ansparoptimierung. Sie mildern die Timing-Problematik, indem sie zunächst in Geldmarktinstrumente investieren, um dann peu à peu ISIN Auflagedatum Ausrichtung bei Fondsauflage Umschichtungsmechanismus Umschichtung beendet nach… in Aktien umzuschichten – geradezu ideal für die Anlage von Einmalbeträgen. Konnte man in der Vergangenheit einen Einmalbetrag in einem Geldmarktfonds anlegen und monatlich in einen Aktienfonds umschichten, so verhagelt dem Anleger der Steuerstichtag 1. Januar 2009 die Lust auf solche Umschichtungen. Weil die neuen Fonds innerhalb der Fondshülle umschichten, entsteht das Steuerproblem erst gar nicht. Allianz Opti Invest Global DWS Timing Chance Vermögensmandat DWS StepInvest Top Dividende UniProInvest: Aktien DE0009797324 1. 7. 2008 100 % Geldmarkt DE000DWS0RZ8 15. 4. 2008 90 % „wertstabil“ 10 % „chancenreich“ Monatlich 3 % in „chancenreiche“ Anlagen ca. 5 Jahren DE000DWS0N82 14. 7. 2008 100 % Geldmarkt LU0328407365 15. 1. 2008 95 % Renten 5 % Aktien Quartalsweise 5 % in Aktien 20 Monaten Monatlich 5 % in Aktien ca. 30 Monaten Monatlich 4 % in Aktien 25 Monaten Quelle: eigene Recherche Aus für steueroptimierte Fonds? Die steueroptimierten Geldparkplätze gehören bereits seit dem vergangenen Jahr zu den Fonds mit den höchsten Zuflüssen. Allein der UniOpti4 konnte in den zwei Jahren seiner Existenz rund 22 Milliarden Euro einsammeln. Aber auch Deka-Opticash, 1. SICAV HVB Opticash, DWS Rendite Optima Four Seasons und Allianz Geldmarkt Extra fanden reißenden Absatz. Nun droht steuerliches Ungemach. Bislang gilt, dass Anleger durch die Altbestandsregel auch über den 1. Januar 2009 hinaus von steueroptimierten Fonds profitieren, wenn die Anteile vor diesem Stichtag erworben wurden. Kurz vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe wurde bekannt, dass der Bundesrat noch im Septem- 174 ber darüber diskutieren will, ob auch diese Möglichkeit im Jahressteuergesetz 2009 gekippt werden soll. Der Grund: Durch den Einsatz von Termingeschäften generieren steueroptimierte Geldmarktfonds statt steuerpflichtigen Zinserträgen überwiegend steuerfreie Gewinne. Wegen dieser Tatsache und den hohen Volumina, die in solchen Fonds angelegt wurden, entstehen beträchtliche Steuerausfälle. Deshalb nimmt die Bundesregierung die Steuerfreiheit von Termingeschäften unter die Lupe, insbesondere wenn durch eine Koppelung von Instrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielt werden soll. Das ist bei steueroptimierten Fonds der Fall. Man darf gespannt sein. www.fondsprofessionell.de Angestellte, Selbstständige und Freiberufler können einen ungeförderten RiesterFondssparplan in Erwägung ziehen – eventuell zusätzlich zum geförderten RiesterPlan. In einen Riester-Fondssparplan können nämlich mehr als die vorgesehenen Beträge (maximal 2100 Euro p. a.) eingezahlt werden. Während der Ansparphase zahlt man keine Steuern auf diese Anlage – weder auf Zinsen und Dividenden noch auf Kursgewinne. Erst am Ende erfolgt die – nachgelagerte – Besteuerung. Bei Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und Mindestalter 60 bleibt die Hälfte des Mehrerlöses (Einzahlungen minus Auszahlung) steuerfrei. Nur 50 Prozent des Mehrerlöses müssen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Jahr des Verkaufs versteuert werden. Ein zusätzliches Bonbon stellt die Kapitalgarantie zum Ende der Laufzeit dar, die zertifizierte RiesterPläne bieten. Wermutstropfen: Nicht jeder Riester-Anbieter lässt am Ende eine 100-prozentige Kapitalauszahlung zu. FONDS professionell Bei einem Fondssparplan gilt bislang, dass nur diejenigen Zahlungen, die vor dem 1. Januar 2009 eingezahlt wurden, von der Abgeltungsteuer ausgenommen sind. Selbst bei schon lange bestehenden Sparplänen unterliegen diejenigen Anteile, die nach dem Stichtag 31. Dezember 2009 gekauft werden, der Abgeltungsteuer. Der Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) hat zwar für eine steuerliche Gleichstellung von Investmentsparplänen mit ratierlich besparten Lebensversicherungspolicen gekämpft, kam aber bislang mit seiner Forderung nicht durch. Die Diskussion dauert noch an. Grundsätzlich erscheint es durchaus sinnvoll, langfristiges Sparen zum Aufbau einer eigenen Altersvorsorge steuerlich zu entlasten und gegenüber anderen Sparzielen zu privilegieren. Denn dadurch wird das wichtige Ziel unterstützt, dass möglichst viele Menschen eine ausreichende eigene Altersvorsorge aufbauen und im Alter nicht auf zusätzliche Transferleistungen aus öffentlichen Kassen angewiesen sind. „Es ist nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber den Sparzweck Altersvorsorge unterstellt, wenn länger als zwölf Jahre gespart wurde und der Sparer bei Entnahme zumindest 60 Jahre alt ist“, so BVISprecher Andreas Fink, der sich gerade deshalb eine steuerliche Gleichbehandlung für Versicherungs- und Fondssparpläne wünscht.