Timing-Fonds Aus für steueroptimierte Fonds?

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Timing-Fonds Aus für steueroptimierte Fonds?
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16.09.2008
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vertrieb & praxis I abgeltungsteuer
Daniel Ziska, Steuerberater und Vorstand der
GPC Unternehmer- und Steuerberatungsgesellschaft AG aus Berlin, „die Steuerfreiheit
wäre damit verbraucht.“ Denn nur wenn sich
inländische Fonds gemäß Paragraph 40 InvG
zusammenschließen, wäre es kein Kauf/
Verkauf (Paragraph 14 InvStG). Gleiches gilt
für ausländische Fonds nach Paragraph 17a
InvStG.
ETF- und Multi-Asset-Dachfonds
Eine nette Idee für ein abgeltungsteuertaugliches Produkt sind ETF-Dachfonds
(siehe Artikel ab Seite 94). Weder freie noch
Bankberater verdienen attraktive Provisionen
mit ETFs. Positive Zeitschriftenartikel über
diese kostengünstigen Fonds ohne Ausgabeaufschlag bleiben aber informierten
Anlegern nicht verborgen. Stülpt man eine
Vermögensverwaltung über die ETFs und
zieht eine Dachfondshülle darum, erschlägt
man zwei Fliegen mit einer Klappe: Investition in kostengünstige ETFs und Nutzen
eines aktiven Managements, das die Länderund Branchenallokation aktiv gestalten kann.
Vermittler mögen diese Produkte, denn
Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr
werden in normaler Höhe erhoben, und die
Argumentation dem Anleger gegenüber ist
schlüssig. Als Beispiele seien der
von BCA vertriebene Pellucida – Multi Asset
Fund und der Veritas ETF Dachfonds
genannt.
Vermögensverwaltende Muli-Asset-Fonds
investieren in verschiedene Assetklassen.
Das Management bemüht sich, je nach
Marktsituation die richtige Assetklassen
über- oder unterzugewichten. Im Prinzip
handelt es sich hier um eine Vermögensverwaltung innerhalb eines Fonds. Ob nun mit
oder ohne Markowitz-Ansatz: Es ist natürlich
auch für Fondsmanager schwierig, richtig zu
liegen. Aber immerhin übernimmt ein Profi
die Anlageentscheidung und schichtet innerhalb der Fondshülle um. Flexibilität ist also
gegeben.
Sparplan-Diskussion noch offen
Timing-Fonds
Lebenszyklus- oder Zielfonds können für einige Anleger sinnvoll sein, sind aber nicht gerade der VerkaufsHit. Dabei wird zunächst in Aktien investiert und über
die Laufzeit sukzessive in konservative Renten- und
Geldmarktpapiere umgeschichtet. Seit einiger Zeit
gibt es auch das Gegenteil, sogenannte „TimingFonds“ oder Fonds mit Ansparoptimierung. Sie mildern die Timing-Problematik, indem sie zunächst in
Geldmarktinstrumente investieren, um dann peu à peu
ISIN
Auflagedatum
Ausrichtung bei
Fondsauflage
Umschichtungsmechanismus
Umschichtung
beendet nach…
in Aktien umzuschichten – geradezu ideal für die
Anlage von Einmalbeträgen. Konnte man in der Vergangenheit einen Einmalbetrag in einem Geldmarktfonds anlegen und monatlich in einen Aktienfonds
umschichten, so verhagelt dem Anleger der Steuerstichtag 1. Januar 2009 die Lust auf solche Umschichtungen. Weil die neuen Fonds innerhalb der
Fondshülle umschichten, entsteht das Steuerproblem
erst gar nicht.
Allianz Opti
Invest Global
DWS Timing Chance
Vermögensmandat
DWS StepInvest
Top Dividende
UniProInvest:
Aktien
DE0009797324
1. 7. 2008
100 % Geldmarkt
DE000DWS0RZ8
15. 4. 2008
90 % „wertstabil“
10 % „chancenreich“
Monatlich 3 % in
„chancenreiche“ Anlagen
ca. 5 Jahren
DE000DWS0N82
14. 7. 2008
100 % Geldmarkt
LU0328407365
15. 1. 2008
95 % Renten
5 % Aktien
Quartalsweise
5 % in Aktien
20 Monaten
Monatlich 5 %
in Aktien
ca. 30 Monaten
Monatlich 4 %
in Aktien
25 Monaten
Quelle: eigene Recherche
Aus für steueroptimierte Fonds?
Die steueroptimierten Geldparkplätze gehören bereits
seit dem vergangenen Jahr zu den Fonds mit den
höchsten Zuflüssen. Allein der UniOpti4 konnte in den
zwei Jahren seiner Existenz rund 22 Milliarden Euro
einsammeln. Aber auch Deka-Opticash, 1. SICAV HVB
Opticash, DWS Rendite Optima Four Seasons und
Allianz Geldmarkt Extra fanden reißenden Absatz. Nun
droht steuerliches Ungemach. Bislang gilt, dass Anleger durch die Altbestandsregel auch über den 1. Januar 2009 hinaus von steueroptimierten Fonds profitieren, wenn die Anteile vor diesem Stichtag erworben
wurden. Kurz vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe
wurde bekannt, dass der Bundesrat noch im Septem-
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ber darüber diskutieren will, ob auch diese Möglichkeit im Jahressteuergesetz 2009 gekippt werden soll.
Der Grund: Durch den Einsatz von Termingeschäften
generieren steueroptimierte Geldmarktfonds statt
steuerpflichtigen Zinserträgen überwiegend steuerfreie Gewinne. Wegen dieser Tatsache und den hohen
Volumina, die in solchen Fonds angelegt wurden, entstehen beträchtliche Steuerausfälle. Deshalb nimmt
die Bundesregierung die Steuerfreiheit von Termingeschäften unter die Lupe, insbesondere wenn durch eine
Koppelung von Instrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielt werden soll. Das ist bei steueroptimierten Fonds der Fall. Man darf gespannt sein.
www.fondsprofessionell.de
Angestellte, Selbstständige und Freiberufler können einen ungeförderten RiesterFondssparplan in Erwägung ziehen – eventuell zusätzlich zum geförderten RiesterPlan. In einen Riester-Fondssparplan können
nämlich mehr als die vorgesehenen Beträge
(maximal 2100 Euro p. a.) eingezahlt werden. Während der Ansparphase zahlt man
keine Steuern auf diese Anlage – weder auf
Zinsen und Dividenden noch auf Kursgewinne. Erst am Ende erfolgt die – nachgelagerte
– Besteuerung. Bei Auszahlung nach zwölf
Jahren Laufzeit und Mindestalter 60 bleibt
die Hälfte des Mehrerlöses (Einzahlungen
minus Auszahlung) steuerfrei. Nur 50 Prozent des Mehrerlöses müssen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Jahr des
Verkaufs versteuert werden. Ein zusätzliches
Bonbon stellt die Kapitalgarantie zum Ende
der Laufzeit dar, die zertifizierte RiesterPläne bieten. Wermutstropfen: Nicht jeder
Riester-Anbieter lässt am Ende eine 100-prozentige Kapitalauszahlung zu.
FONDS
professionell
Bei einem Fondssparplan gilt bislang, dass
nur diejenigen Zahlungen, die vor dem 1. Januar 2009 eingezahlt wurden, von der Abgeltungsteuer ausgenommen sind. Selbst bei
schon lange bestehenden Sparplänen unterliegen diejenigen Anteile, die nach dem
Stichtag 31. Dezember 2009 gekauft werden,
der Abgeltungsteuer. Der Bundesverband
Investment und Asset Management e. V.
(BVI) hat zwar für eine steuerliche Gleichstellung von Investmentsparplänen mit
ratierlich besparten Lebensversicherungspolicen gekämpft, kam aber bislang mit seiner Forderung nicht durch. Die Diskussion
dauert noch an.
Grundsätzlich erscheint es durchaus sinnvoll, langfristiges Sparen zum Aufbau einer
eigenen Altersvorsorge steuerlich zu entlasten und gegenüber anderen Sparzielen zu privilegieren. Denn dadurch wird das wichtige
Ziel unterstützt, dass möglichst viele Menschen eine ausreichende eigene Altersvorsorge aufbauen und im Alter nicht auf zusätzliche Transferleistungen aus öffentlichen Kassen angewiesen sind. „Es ist nachvollziehbar,
dass der Gesetzgeber den Sparzweck Altersvorsorge unterstellt, wenn länger als zwölf
Jahre gespart wurde und der Sparer bei Entnahme zumindest 60 Jahre alt ist“, so BVISprecher Andreas Fink, der sich gerade deshalb eine steuerliche Gleichbehandlung für
Versicherungs- und Fondssparpläne wünscht.