Schulungen und Seminare zum Thema

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Schulungen und Seminare zum Thema
Schulungen und Seminare zum Thema "Sicherheitsdatenblätter"
Stand: November 2016
Wichtige Hinweise:
• Durch die Aufnahme in die Liste wird keine Empfehlung des Veranstalters oder der
Veranstaltung vorgenommen. Die Angaben dienen nur einem ersten Kontakt zwischen
Kunden und Anbieter.
• Die aufgeführten Lehrgangsanbieter und Lehrgangsinhalte wurden hinsichtlich ihrer Qualität,
Eignung, Leistungskapazität u. a. m. nicht geprüft.
• Die Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen der Lehrgangsanbieter. Hierfür und für
die Angaben auf den verlinkten Internetseiten übernehmen wir keine Verantwortung.
• Die Liste ist nicht abschließend und damit offen für weitere Unternehmen, die auf Wunsch
aufgenommen werden können.
• Die Reihenfolge bedeutet keine Wertung.
• Falls Sie in die Liste aufgenommen werden möchten oder feststellen, dass Adressen
nicht mehr zum Ziel führen, informieren Sie bitte Frau Büdeker
(E-Mail: [email protected]).
1
Lehrgangsanbieter im Überblick
UMCO GmbH
3
Chemical Check GmbH Gefahrstoffberatung
5
REACH Registration of Chemicals GmbH
7
concada GmbH / Die concada Akademie
9
Haus der Technik e.V.
10
Chemie & Vorschrift
14
GBK GmbH Global Regulatory Compliance
15
Umweltinstitut Offenbach GmbH
17
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Haus Maikammer
18
Technische Akademie Esslingen
20
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Fortbildungszentrum für Technik und
Umwelt (FTU)
21
WEKA MEDIA GmbH & Co. KG
24
CFCS-Consult GmbH
25
Seminar E. Dr. Bettina Hosseini Dr. Christa Kuck-Meens GbR
26
Strober & Partner GmbH
28
Dr. Knoell Consult GmbH – Knoell Academy
30
KFT Chemieservice GmbH
32
Vereon AG
38
Ecomed-Storck GmbH
39
DLAC Dienstleitungsagentur Chemie GmbH
41
ACA-pharma concept GmbH
42
2
Veranstalter:
UMCO GmbH
Georg-Wilhelm-Straße 187
21107 Hamburg
Telefon: +49 (0)40/555 546 300
Telefax: +49 (0)40/555 546 357
Internet: www.umco.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Sachkunde Sicherheitsdatenblätter
Beschreibung:
Die Verordnung (EG) Nr. 453/2010 (REACH-Verordnung, Anhang II in der geltenden Fassung)
verlangt von Personen, die Sicherheitsdatenblätter erstellen den Nachweis der Sachkunde.
Mit diesem Seminar bekommen Sie alle relevanten Informationen für den richtigen Umgang mit
den notwendigen Vorschriften. Neben der Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008(CLP), liegt unser Schwerpunkt auf allen Aspekten zur Erstellung von
Sicherheitsdatenblättern. In unseren integrierten Praxis-Elementen können Sie das Gelernte
langfristig festigen.
Inhalte:
Überblick über das bestehende europäische und nationale Chemikalienrecht
Allgemeine Grundlagen: chemische Begriffe und Nomenklatur, Grundkenntnisse in Toxikologie
und Ökotoxikologie
• Einstufung, Kennzeichnung und Etikettierung gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1272/2008(CLP)
• Grundlagen der Gefahrgutklassifizierung
• Weitere internationale und nationale Rechtsvorschriften (z. B. RL 96/82/EG, VwVwS,
TRGS900)
• Aufbau und Bedeutung von Sicherheitsdatenblättern und erweiterten Sicherheitsdatenblättern
anhand der Verordnung (EG) Nr. 453/2010
• Stoff- und Datenrecherche – hilfreiche Quellen
• Überprüfung und Plausibilitätscheck von Sicherheitsdatenblättern
• Zahlreiche Praxisbeispiele zum Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen
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Ort: Hamburg
Termine und weitere Informationen: http://www.umco.de/seminar/93
Titel: Sachkunde Sicherheitsdatenblätter für Fortgeschrittene
Beschreibung:
Die Verordnung 453/2010 (REACH-Verordnung Anhang II in der geltenden Fassung) verlangt von
Personen, die Sicherheitsdatenblätter erstellen neben dem Nachweis der Sachkunde auch eine
kontinuierliche Weiterbildung.
Mit diesem Seminar können Sie Ihre bereits erworbenen Kenntnisse vertiefen und bleiben auf dem
Laufenden. Wir gehen auf alle relevanten Vorschriften ein, die für die Erstellung von
Sicherheitsdatenblättern notwendig sind und erläutern Neuerungen.
Anhand von praktischen Beispielen und Übungen festigen Sie das Gelernte langfristig.
Inhalte:
• Chemikalienrecht: Zubereitungsrichtlinie und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG (CLP)
• Kennzeichnung und Etikettierung
• Gefahrgutklassifizierung
• Nationale Vorschriften (WGK, TrGS900,…)
• Angaben zu Arbeitsschutzmaßnahmen
3
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Welche zusätzlichen Rechtsvorschriften sind zu beachten (europäische und nationale)?
Umgang mit Daten aus der Registrierung
Überprüfung und Plausibilitätscheck der Daten im Sicherheitsdatenblatt
Praxisübungen Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen
Ort: Hamburg
Termine und weitere Informationen: http://www.umco.de/seminar/3318
Titel: Lesen und Verstehen von Expositionsszenarien (eSDB)
Beschreibung:
Die REACH-Verordnung bestimmt, dass die Verwendungen von Gefahrstoffen durch den
Registranten im Rahmen einer Stoffsicherheitsbeurteilung identifiziert, in Expositionsszenarien
(ES) bewertet und in der Lieferkette mit dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB)
kommuniziert werden müssen. Damit erhält der nachgeschaltete Anwender weit umfangreichere
Informationen über die sichere Verwendung von Chemikalien als bisher.
Das gilt für Gefahrstoffe, die in Mengen > 10t/a hergestellt / importiert werden. Erhält man als
nachgeschalteter Anwender ein eSDB, so muss man die relevanten ES identifizieren und die dort
genannten Anwendungsbedingungen einhalten, um den sicheren Umgang zu gewährleisten. Die
Alternative, eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen zu müssen, werden die meisten
Anwender vermeiden wollen. Um die Anforderungen und Handlungsoptionen verstehen zu
können, müssen sich nachgeschaltete Anwender mit der Struktur und Terminologie der
Expositionsszenarien auseinandersetzen.
Neben inhaltlichen Erläuterungen erhalten Sie in unserem Seminar Empfehlungen zur
Herangehensweise an eSDBs sowie Hinweise auf bekannte Probleme mit diesem noch neuen
Instrument. Dabei fokussieren wir uns insbesondere auf die Funktionen und Wechselbeziehungen
von Expositionsszenarien und der Gefährdungsbeurteilung und prüfen die Auswirkungen auf den
betrieblichen Alltag.
Inhalte:
• Was ist neu in eSDBs und welche Angaben sind für meinen Bereich relevant?
• Wann bekomme ich ein eSDB und was muss ich dann beachten?
• Wie sind ES aufgebaut?
• Einführung in das Verwendungsdeskriptoren System (use descriptor system)
• Was muss ich tun, wenn meine Anwendung im erweiterten SDB nicht genannt ist oder gar von
ihr abgeraten wird?
• Was bedeuten die neuen Schwellenwerte DNEL/PNEC etc.?
• Das Expositionsszenarium als mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung?
• Welche Informationen sind wirklich neu und erfordern neue Maßnahmen und wie sollte die
Umsetzung dokumentiert werden?
• Schnittstelle zu anderen rechtlichen Anforderungen (z. B. GefStoffV, AbwasserV)
Ort: Hamburg und Hilden/Düsseldorf
Termine und weitere Informationen: http://www.umco.de/seminar/1156
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Veranstalter:
Chemical Check GmbH Gefahrstoffberatung
Chemical Check Platz 1-7
32839 Steinheim
Internet: www.chemical-check.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Erstellung von Sicherheitsdatenblättern zur erstmaligen Erlangung der
Fachkunde gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anforderungen an die Fachkunde in Anlehnung an die ECHA Leitlinien zur Erstellung von
Sicherheitsdatenblättern, Version 3.0 – August 2015
Inhalte:
1. Tag (10:00 – 17:00 Uhr)
Schwerpunkt: Einstufung, Kennzeichnung mit Berechnungsbeispielen und Übungen
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Einführung in das Gefahrstoffrecht
Relevante Vorschriften zum Thema in Deutschland und in der EU
Überführung der EU-Vorschriften in nationales Recht
Abgrenzung EU-Verordnung/EU-Richtlinie
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
REACH, Anhang XIV + XVII (Zulassungen, Beschränkungen)
Richtlinie 98/24/EG (Agenzienrichtlinie)
Schwerpunkt: Inhalt, Erstellung und Prüfung von Sicherheitsdatenblättern unter Berücksichtigung
der Vorgaben der REACH-VO und weiterer Regelwerke, wie z. B.
• Richtlinie 91/322/EWG, Richtlinie 2000/39/EG, Richtlinie 2006/15/EG,
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EU-gemeinschaftliche Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte National / International
Richtlinie 2004/37/EG (Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene bei der Arbeit)
Richtlinie 92/85/EWG (Mutterschutzrichtlinie)
Richtlinie 89/686/EWG (Persönliche Schutzausrüstungen)
Verordnung 1107/2009/EG (Pflanzenschutzmittel)
Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-Verordnung)
2. Tag (08:30 – 17:00 Uhr)
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Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
12. BImSchV (Störfall-Verordnung – Seveso II/Seveso III)
31. BImSchV (Lösemittelverordnung)
Lösemittelhaltige Farben und Lackverordnung (ChemVOCFarbV)
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS)
Kenntnis der nationalen oder internationalen Leitfäden des jeweiligen Fachverbandes
Kenntnisse über Informationsquellen, z. B. Schriften der Berufsgenossenschaften
Kenntnisse über physikalisch-chemische Eigenschaften
5
• Kenntnisse der Toxikologie/Ökotoxikologie sowie deren Bestimmung und Bewertung, wie
•
•
•
•
•
z. B.: Aufnahmewege und Wirkungsweisen gefährlicher Stoffe, Wirkungen (lokal,
systemisch, akut, chronisch, reversibel, irreversibel), Prüfverfahren, Akkumulierbarkeit,
Verteilungsverhalten, Abbaubarkeit, nicht-aquatische Umwelt
Kenntnisse der Maßnahmen im Schadensfall, wie z. B.: Brandbekämpfung, Löschmittel
Kenntnisse der Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Kenntnisse zu Maßnahmen zum sicheren Umgang, wie z. B.: Technische und
organisatorische Maßnahmen, Brand- und Explosionsschutz, Bedingungen für
eine sichere Lagerung, Begrenzung und Überwachung der Exposition, Expositionsgrenzwerte,
Persönliche Schutzausrüstung, Entsorgungsverfahren, EU-Abfallschlüssel
Schutz besonders gefährdeter Gruppen, Beschäftigungsbeschränkungen
Kenntnisse zu den Transportvorschriften und über die Klassifizierung entsprechend für die
verschiedenen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luft, See).
Klärung offener Fragen und Wiederholung von einzelnen Themen. Nochmalige Berechnung einer
Zubereitung. Besprechung der REACH-Verordnung und Umsetzung in Ihren Unternehmen.
Bei Bedarf spezielle Regelungen, wie z. B.:
• Detergenzienverordnung
• Biozid-Produkte-Verordnung
• GHS
Ort: Als Inhouse Seminar direkt in Ihrer Firma. Alternativ in einem Seminarraum Ihrer Wahl oder in
den Seminarräumen der Chemical Check GmbH in 32839 Steinheim.
Termine, Preise sowie weitere Informationen können direkt bei Frau Bettina Hörnlein unter der
Rufnummer 05233/9417-0 erfragt werden.
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Veranstalter:
REACH Registration of Chemicals GmbH
Chemical Check Platz 1-7
32839 Steinheim
Internet: www.chemical-check.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Erstellung von Sicherheitsdatenblättern zur erstmaligen Erlangung der
Fachkunde gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anforderungen an die Fachkunde in Anlehnung an die ECHA Leitlinien zur Erstellung von
Sicherheitsdatenblättern, Version 3.0 – August 2015
Inhalte:
1. Tag (10:00 – 17:00 Uhr)
Schwerpunkt: Einstufung, Kennzeichnung mit Berechnungsbeispielen und Übungen
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Einführung in das Gefahrstoffrecht
Relevante Vorschriften zum Thema in Deutschland und in der EU
Überführung der EU-Vorschriften in nationales Recht
Abgrenzung EU-Verordnung/EU-Richtlinie
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
REACH, Anhang XIV + XVII (Zulassungen, Beschränkungen)
Richtlinie 98/24/EG (Agenzienrichtlinie)
Schwerpunkt: Inhalt, Erstellung und Prüfung von Sicherheitsdatenblättern unter Berücksichtigung
der Vorgaben der REACH-VO und weiterer Regelwerke, wie z. B.
• Richtlinie 91/322/EWG, Richtlinie 2000/39/EG, Richtlinie 2006/15/EG,
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EU-gemeinschaftliche Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte National/International
Richtlinie 2004/37/EG (Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene bei der Arbeit)
Richtlinie 92/85/EWG (Mutterschutzrichtlinie)
Richtlinie 89/686/EWG (Persönliche Schutzausrüstungen)
Verordnung 1107/2009/EG (Pflanzenschutzmittel)
Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-Verordnung)
2. Tag (08:30 – 17:00 Uhr)
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Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
12. BImSchV (Störfall-Verordnung – Seveso II/Seveso III)
31. BImSchV (Lösemittelverordnung)
Lösemittelhaltige Farben und Lackverordnung (ChemVOCFarbV)
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS)
Kenntnis der nationalen oder internationalen Leitfäden des jeweiligen Fachverbandes
Kenntnisse über Informationsquellen, z. B. Schriften der Berufsgenossenschaften
Kenntnisse über physikalisch-chemische Eigenschaften
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• Kenntnisse der Toxikologie/Ökotoxikologie sowie deren Bestimmung und Bewertung, wie
•
•
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z. B.: Aufnahmewege und Wirkungsweisen gefährlicher Stoffe, Wirkungen (lokal, systemisch,
akut, chronisch, reversibel, irreversibel), Prüfverfahren, Akkumulierbarkeit, Verteilungsverhalten,
Abbaubarkeit, nicht-aquatische Umwelt
Kenntnisse der Maßnahmen im Schadensfall, wie z. B.: Brandbekämpfung, Löschmittel
Kenntnisse der Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Kenntnisse zu Maßnahmen zum sicheren Umgang, wie z. B.: Technische und organisatorische
Maßnahmen, Brand- und Explosionsschutz, Bedingungen für eine sichere Lagerung,
Begrenzung und Überwachung der Exposition, Expositionsgrenzwerte, Persönliche
Schutzausrüstung, Entsorgungsverfahren, EU-Abfallschlüssel
Schutz besonders gefährdeter Gruppen, Beschäftigungsbeschränkungen
Kenntnisse zu den Transportvorschriften und über die Klassifizierung entsprechend für die
verschiedenen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luft, See).
Klärung offener Fragen und Wiederholung von einzelnen Themen. Nochmalige Berechnung einer
Zubereitung. Besprechung der REACH-Verordnung und Umsetzung in Ihren Unternehmen.
Bei Bedarf spezielle Regelungen, wie z. B.:
• Detergenzienverordnung
• Biozid-Produkte-Verordnung
• GHS
Ort: Als Inhouse Seminar direkt in Ihrer Firma. Alternativ in einem Seminarraum Ihrer Wahl oder in
den Seminarräumen der Chemical Check GmbH in 32839 Steinheim.
Termine, Preise sowie weitere Informationen können direkt bei Frau Bettina Hörnlein unter der
Rufnummer 05233/9417-0 erfragt werden.
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Veranstalter:
concada GmbH/Die concada Akademie
Herbert-Rabius-Straße 24
53225 Bonn
Telefon: 0228/400 72 244
Telefax: 0228/400 72 952
Internet: www.concada.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Basisseminar EG Sicherheitsdatenblätter gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 REACH
Beschreibung:
Nach dem Europäischen Chemikalienrecht insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH) sind die Hersteller und Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für
nahezu alle Stoffe und Zubereitungen Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Für diese Aufgabe ist
eine fachkundige Person zu beauftragen.
Die Bekanntmachung 220 "Sicherheitsdatenblatt" berücksichtigt die Vorgaben der REACH
Verordnung und ergänzt sie um die nationalen Anforderungen und praxisrelevante Ausführungen.
Anlage II der Bekanntmachung 220 konkretisiert die Anforderungen an die Fachkunde. Bei Kontrollen der Behörden kann der Nachweis über eine Teilnahme an einer Schulung erforderlich sein.
Die Erstellung bzw. Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern muss unter der Berücksichtigung
der aktuellen Rechtslage erfolgen und ist im Anhang II der REACH Verordnung geregelt. Eine
Notwendigkeit zur Anpassung ergibt sich sobald sich die Rechts-Grundlagen ändern, Einstufungen
neu festgelegt werden oder eine Anpassung des Arbeitsplatzgrenzwertes einer Komponente
erfolgt.
Themenschwerpunkte:
• Aufbau und Struktur des Sicherheitsdatenblattes nach REACH Verordnung Art. 31 und
der Bekanntmachung 220
• Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes unter Berücksichtigung von REACH und GHS
• Zu berücksichtigende Rechtsvorschriften
• Notwendige Daten zur Erstellung und sinnvolle Datenquellen (Informationsquellen,
Leitfäden)
• Überprüfung und Plausibilität der Daten im Sicherheitsdatenblatt
• Praktische Übungen
Ort: Dortmund
Termine, Anmeldung und weitere Informationen:
www.concada.de
Ansprechpartnerin: Carolin Stütz, Tel.: 0228/400 72 242; E-Mail:
[email protected]
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Veranstalter:
Haus der Technik e.V.
Hollestraße 1
45127 Essen
Internet: www.hdt-essen.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Vermittlung der Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Beschreibung:
Nach dem Europäischen Chemikalienrecht insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH) sind die Hersteller/Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu
alle Stoffe und Zubereitungen Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Mit dieser anspruchsvollen und
schwierigen Aufgabe ist nach der REACH Verordnung eine fachkundige Person im Unternehmen
zu beauftragen. Wer Stoffe und Produkte in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die fachkundigen Personen entsprechende Schulungen und Auffrischungskurse erhalten haben. Die
Veranstaltung vermittelt die Basisqualifikation zur Erfüllung dieser Aufgabe.
Inhalte:
• Europäisches Chemikalienrecht, Nationales Chemikaliengesetz
• Übersicht zu REACH
• Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen (mit Übungen)
• Aufgabe und Funktion von Sicherheitsdatenblättern für den betrieblichen Arbeitsschutz
• Pflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
• Die 16 Punkte des Sicherheitsdatenblattes
• Informationsbeschaffung bei der Erstellung
• Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
• Gefahrgutvorschriften
• Lagerung und Entsorgung
• Erstellen von Sicherheitsdatenblättern (mit Übungen)
• PC-Software zur Unterstützung beim Erstellen
• Abschlussdiskussion
Ort: Essen
Termine, Buchungen und weitere Informationen:
www.hdt-essen.de/gefahrstoffe
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Titel: REACH-eSDB: Erweiterte Sicherheitsdatenblätter nutzen zur sicheren Verwendung
Beschreibung:
Gemäß REACH-Verordnung müssen Hersteller und Importeure (H/I), die gefährliche Stoffe
registrieren, ab einem Vermarktungsvolumen von 10 Tonnen pro Jahr die als sicher identifizierten
Verwendungen in einem Stoffsicherheitsbericht (SSB) darstellen, in Expositions-szenarien (ES) die
Risiken und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bewerten und in der Lieferkette durch erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDB) mit den nachgeschalteten Anwendern (NA) kommunizieren.
Dadurch erhalten die nachgeschaltete Anwender zwar weitaus mehr Information über die sichere
Verwendung von Chemikalien als bisher. Aber die - angesichts von aktuell ca. 12.500 Registrierten
Stoffen - in zunehmendem Ausmaß eingehenden eSDB mit teilweise mehreren hundert Seiten
führen auch zu rechtlichen Verpflichtungen.
Der verarbeitende Betrieb muss innerhalb eines Jahres nach Eingang des eSDB nachweisen,
dass die Bedingungen der sicheren Verwendung aus den Expositionsszenarien (ES) im eSDB
eingehalten oder zumindest die betrieblichen Bedingungen daran angepasst werden (Scaling).
Bei Nichteinhaltung oder Nichtanpassung muss der Betrieb entweder einen eigenen Stoffsicherheitsbericht (NA-SSB) unter Nachweis der sicheren Verwendung erstellen oder auf die Verwendung der Chemikalie verzichten.
Was das für einen Betrieb bedeutet, wie er taktisch vorgehen sollte und wie das mit vertret-barem
Aufwand erledigt werden kann, wird an zwei Seminartagen erklärt, vorgeführt und gemeinsam
erarbeitet.
Eigene Fragen, Anregungen und Gestaltungswünsche sind dabei hoch willkommen. Bereits
erhaltene erweiterte Sicherheitsdatenblätter können mitgebracht oder besser vorab übersendet, in
das Seminar einbezogen und besprochen werden.
Inhalte:
Verpflichtung zur sicheren Verwendung von registrierten Stoffen
Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II (SDB)
Stoffsicherheitsbericht nach Anhang I (SSB)
Verwendungs- und Expositions-Kategorien (VEK)
Anwendungen und Identifizierte Verwendungen
Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB) mit Expositionsszenarien (ES)
Abgleichen sicherer Verwendungsbedingungen (Scaling)
o Expositionsszenarien für Beschäftigte
o Expositionsszenarien für die Umwelt
o Expositionsszenarien für den Endverbraucher
• Praktische Übungen mit dem Scaling-Tool ECETOC-TRAM V3.0
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Insbesondere in den praktischen Übungen wird dargestellt
• wo die für die sichere Verwendung relevanten stofflichen Eigenschaften in den 16 Abschnitten
des eSDB einer Chemikalie zu finden sind,
• welches Expositionsszenario im eSDB für einen nachgeschalteten Anwender hinsichtlich seiner
gewünschten Verwendung relevant ist und
• wie mit dem Scaling-Tool ECETOC-TRAM V3.0, das kostenlos aus dem Internet herunterladen
und genutzt werden kann, überprüft wird, ob die gewünschte Verwendung sicher ist oder durch
Scaling angepasst werden kann.
Ort: Essen
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Titel: Aufbauseminar Sicherheitsdatenblatt
Beschreibung:
Seit dem 1.6.2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] in Kraft. Unter anderem
müssen für als gefährlich eingestufte, registrierpflichtige Stoffe ≥ 10 t/a künftig Expositionsszenarien an das Sicherheitsdatenblatt angehängt werden. Dieses sogenannte „erweiterte“
Sicherheitsdatenblatt (ext. SDB) ist ein wichtiges Kommunikationsmittel entlang der Lieferkette.
Vom Hersteller werden sowohl expositionsbezogene als auch stoffintrinsische Informationen über
gefährliche Stoffe und Stoffen in Gemischen für den gewerblichen Verwender gefordert, um
mögliche Gefahren bei der Anwendung und Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung zu
erkennen, und ggf. vorbeugende Maßnahmen einzuleiten.
Im Dezember 2009 wurde zusätzlich auf EU-Ebene beschlossen, die durch Inkrafttreten der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] erforderlichen Änderungen in den Anhang II einzuarbeiten,
und das europäische Sicherheitsdatenblatt dabei gleichzeitig an die Vorgaben des „Purple Books“,
Anhang 4 (UN-GHS) anzugleichen. Mit der offiziellen Publikation des revidierten Anhangs II ist
dieser seit dem 20. Juni 2010 bereits in Kraft. Der entsprechende ECHA Leitfaden zu diesem
neuen Anhang erschien im September 2011.
Inhalte:
Wesentliche Änderungen sind u.a.:
• Die Kennzeichnungsangaben gemäß CLP-Verordnung werden für Stoffe und Gemische künftig
in Abschnitt 2 aufgeführt.
• Für Stoffe wird die Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung spätestens ab 1.12.2010
verpflichtend. Das Sicherheitsdatenblatt muss unter Berücksichtigung ab dem 1.12.2010 auf
das UN-GHS Format (Teil I des revidierten Anhangs II) umgestellt werden. Übergangsfrist bis
November 2012, solange REACH, Art. 31(9) keine Revision des Sicherheitsdatenblattes fordert.
• Für Gemische müssen nach der Umstellung auf die CLP-Kennzeichnung bis zum 31.5.2015
sowohl mindestens die „alte“ Einstufung für das Gemisch selbst (Abschnitt 2) als auch beide
Einstufungen für die gefährlichen Inhaltsstoffe (Abschnitt 3) aufgeführt werden. Auch kann die
„neue“ Einstufung bereits informativ angegeben werden, ohne dass eine Umstellung auf die
CLP-Kennzeichnung erfolgt; ab dem 1.6.2015 treten Stoff- und Zubereitungsrichtlinie dann
jedoch vollständig außer Kraft und die neue Einstufung und Kennzeichnung ist verbindlich. Ab
diesem Zeitpunkt ist auf das „neue“ UN-GHS Format (Teil II des revidierten Anhangs II)
umzustellen. Übergangsfrist bis 31.5.2017, solange REACH, Art. 31(9) keine Revision des
Sicherheitsdatenblattes fordert.
• Die REACH Registrierungsnummern für die gefährlichen Inhaltsstoffe eines Gemisches sind in
Abschnitt 3 anonymisiert anzugeben.
• Zahlreiche inhaltliche und strukturelle Änderungen innerhalb der 16 Hauptabschnitte inklusive
der zusätzlichen Anforderungen für das „erweiterte“ Sicherheitsdatenblatt (eSDB).
Ort: Essen
Termine, Buchungen und weitere Informationen:
www.hdt-essen.de/gefahrstoffe
12
Titel: Auffrischungskurs: Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Veranstaltung zu der nach EU Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – REACH)
geforderten Qualifikation für die Ersteller
Beschreibung:
Nach dem Europäischen Chemikalienrecht insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH) sind die Hersteller/Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu
alle Stoffe und Zubereitungen Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Mit dieser anspruchsvollen und
schwierigen Aufgabe ist nach der REACH-Verordnung eine fachkundige Person im Unternehmen
zu beauftragen. Wer Stoffe und Produkte in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die fachkundigen Personen entsprechende Schulungen und Auffrischungskurse erhalten haben.
Die Veranstaltung dient der Auffrischung bereits vorhanden Wissens und soll über den aktuellen
Stand der Entwicklung rund um das Thema Sicherheitsdatenblatt informieren.
Inhalte:
• Änderungen im Sicherheitsdatenblatt durch REACH und CLP
• Chemikalienrecht für Inverkehrbringer
• Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung
• Rechtsfragen zum Sicherheitsdatenblatt
• Neuerungen im Transportrecht (ADR/RID)
• Recherche von Stoffdaten und deren Bewertung
• Umweltbezogene Angaben im Sicherheitsdatenblatt
• Angaben zu Ersten Hilfe und Notfallinformationsdiensten
• Erfahrungen und Entwicklungen beim erweiterten Sicherheitsdatenblatt
• Nationale Regelungen und Entwicklung
• Abschlussdiskussion
Ort: Essen
Termine, Buchungen und weitere Informationen:
www.hdt-essen.de/gefahrstoffe
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Veranstalter:
Chemie & Vorschrift
Ernst-Lemmer-Straße 23
35041 Marburg
Internet: www.chemie-vorschrift.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Seminar zur Erstellung des Sicherheitsdatenblatts nach Bekanntmachung 220
(vormals TRGS 220) und zum Erwerb der amtlich geforderten Fachkunde
Inhalte:
• Welche Vorschriften müssen berücksichtigt werden?
• Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Wer? Wann? Wie?
• Die 16 Punkte des Sicherheitsdatenblattes
• Datenbeschaffung - Welche Hilfsmittel/Informationsquellen stehen zur Verfügung?
• (Übermittlung, Weitergabe etc.)
• Plausibilitätsprüfung
• Einstufung von Stoffen und Zubereitungen (gemäß 1272/2008/EG) mit Übungen
Titel: Seminar zum Thema "Lesen des Sicherheitsdatenblatts" und Verwertung der
dortigen Information für z. B. Lagerung und Betriebsanweisungen
Ort: Marburg oder Inhouse
Teilnehmer: mindestens 4, maximal 8, um eine effektive, effiziente und individuelle Schulung
zu gewährleisten
Termine und Preise/Weitere Seminare: www.chemie-vorschrift.de
Ansprechpartnerin: Birgit Schmidt-Lenz, Tel: 06421/3096891
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Veranstalter:
GBK GmbH
Global Regulatory Compliance
Königsberger Straße 29
55218 Ingelheim
Internet: www.gbk-ingelheim.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach § 6 der GefStoffV
(Grundkurs)
Schwerpunkt:
Qualifikation für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern nach Verordnung
(EU) Nr. 1907/2006 REACH
Inhalte:
Überblick über das Chemikalienrecht, (EG-Richtlinien, Verordnungen, TRGS).
Allgemeine Einführung in die haftungsrechtliche Situation: Rechtliche Folgen, Mangelhafter SDB,
Aspekt Produktsicherheit und Anforderungen an die betriebliche Organisation, Bekannt-machung
220, geplante Änderungen, VCI-Leitfaden, Risikobewertung, Auswirkungen von REACH auf das
Sicherheitsdatenblatt, Risikomanagementmaßnahmen, Ermittlung und Bewertung toxikologischer
und ökotoxikologischer Daten, Ableitung der Risikomanagementmaßnahmen, Einstufung und
Kennzeichnung nach EU-GHS, CLP-Verordnung, Praktische Übungen zu Einstufung und
Kennzeichnung, Betriebssicherheit (Betriebssicherheitsverordnung), Entsorgung/Transport, EWC
und Gefahrgutklassifizierung
Titel: Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt nach REACH
Schwerpunkt:
REACH Verordnung mit aktuellen Änderungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Inhalte:
Seit 1.6.2007 ist das Sicherheitsdatenblatt in Artikel 31 und Anhang II der REACH Verordnung
verankert. Dadurch ergeben sich zahlreiche Neurungen: So ersetzt die REACH Verordnung
1907/2006/EG die Sicherheitsdatenblattrichtlinie und die TRGS 220 hat nicht nur einen neuen
Namen (Bekanntmachung 220) sondern auch zahlreiche neue Inhalte. Dieses Seminar richtet sich
an Teilnehmer mit sehr guten Kenntnissen bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Ort: Mainz
Termine und Anmeldung:
www.gbk-ingelheim.de
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Titel: Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach § 6
Gefahrstoffverordnung (Aufbauseminar)
Schwerpunkt:
Erhaltung der Qualifikation für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern nach Verordnung
(EU) Nr. 1907/2006 REACH, Auffrischungslehrgang gemäß Anhang II REACH-VO
Inhalt:
Neuerungen des Chemikalienrechts, (EG-Richtlinien, Verordnungen, TRGS). Allgemeine
Einführung in die haftungsrechtliche Situation: Rechtliche Folgen Mangelhafter SDB , Aspekt
Produktsicherheit und Anforderungen an die betriebliche Organisation Bekanntmachung 220,
geplante Änderungen, ECHA-Leitfaden, Risikobewertung, Auswirkungen von REACH auf das
Sicherheitsdatenblatt, Risikomanagementmaßnahmen Ermittlung und Bewertung toxikologischer
und ökotoxikologischer Daten, Ableitung der Risikomanagementmaßnahmen, Einstufung und
Kennzeichnung nach EU-GHS, CLP-Verordnung, das erweiterte Sicherheitsdatenblatt, Einführung
in die Expositionsszenarien.
Ort: Mainz
Termine und Anmeldung:
www.gbk-ingelheim.de
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Veranstalter:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach a. M.
Internet: www.umweltinstitut.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Sachkunde Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) 1907/2006
[REACH, Anhang II]
Zweitägiger Sachkundelehrgang zu den wesentlichen Anforderungen an das europäische
Sicherheitsdatenblatt mit großem Übungsteil zur praktischen Umsetzung, Vermittlung der
Sachkunde nach REACH-Verordnung, Anhang II und Bekanntmachung 220
Inhalte:
Die REACH-Verordnung fordert von Herstellern, Distributoren und Importeuren gefährlicher
Stoffe und Zubereitungen bei Lieferung der Produkte den Abnehmern Sicherheitsdatenblätter
zur Verfügung zu stellen, die durch "sachkundige Personen" erstellt wurden.
Die Bekanntmachung 220 „Sicherheitsdatenblatt“ berücksichtigt die Vorgaben der REACHVerordnung zum Sicherheitsdatenblatt und ergänzt sie um nationale Anforderungen und
praxisrelevante Ausführungen. Anlage II der Bekanntmachung 220 konkretisiert die Anforderungen
an die "Sachkunde". Die sachkundige Person muss ihre Sachkunde auf Verlangen der
zuständigen Behörde nachweisen. Die Erstellung bzw. Aktualisierung/ Anpassung von
Sicherheitsdatenblättern muss unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erfolgen und
ist im Anhang II der REACH-Verordnung geregelt.
Titel: Auffrischung der Sachkunde
Sicherheitsdatenblatt - aktuell gemäß REACH-Verordnung Anhang II und Bekanntmachung 220
(AGS – Ausschuss für Gefahrstoffe)
Inhalte:
• Wichtigste Neuerungen gemäß REACH-Verordnung
• erweitertes Sicherheitsdatenblatt
• Wesentliche Elemente von Expositionsszenarien und Stoffsicherheitsberichten mit
Beispiel und Übung
• Änderungen im Transportrecht
• Erwartungen von Anwender an das Sicherheitsdatenblatt – Schnittstelle Arbeitsschutz
Ort: Offenbach am Main, Frankfurter Straße 48 unter Leitung von Frau Dr. Claudia Hendann
Termine und Anmeldung:
www.umweltinstitut.de Gefahrstoffe
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Veranstalter:
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemischen Industrie Haus Maikammer
Zentrum für Arbeitssicherheit
Obere Mühle 1
67487 Maikammer
Internet: www.bgrci.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Sachkunde Sicherheitsdatenblatt - Grundseminar
Inhalte:
• Rechtsgrundlagen unter Berücksichtigung REACH/GHS
• Bedeutung und inhaltliche Gliederung
• Aufgaben und Methoden der Toxikologie und Ökotoxikologie
• physikalisch-chemische Eigenschaften
• Einführung in die Einstufung und Klassifizierung
• Informationen und Übungen zum Erstellen
• Transfer von Informationen in die Betriebsanweisung
Das Seminar beinhaltet die Grundlagen zum Lesen und Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.
Ort: Maikammer
Termine und weitere Informationen:
www.bgrci-seminare.de/shop/bgc/gbs?query=/seminar58738.xml&field=path
Ansprechpartner: Frau Gunda Hundeborn, Tel.: 06221 5108-27521
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Titel: Sachkunde Sicherheitsdatenblatt – Refresher
Zielgruppe:
Beschäftigte die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern betraut sind; Personen, die
Sicherheitsdatenblätter bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen benötigen
Teilnahmevoraussetzung:
Die Teilnehmer sollen das Grundseminar „Sachkunde Sicherheitsdatenblatt“ besucht haben. Sie
verfügen über Erfahrung mit der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, dem Erstellen
von Sicherheitsdatenblättern und den erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen.
Inhalt:
• Inhaltliche Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt nach REACH
• Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen
• Einstufung von Stoffen und Gemischen
• Klassifizierung gefährlicher Güter gemäß ADR
• Praxisbeispiele und Übungen
Vertiefende Kenntnisse zu den behandelten Sachgebieten können durch die Teilnahme an
folgenden Seminaren erworben werden:
• Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
• Gefahrstoffe im Blickwinkel GHS: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und
Gemischen
• Lagerung von Gefahrstoffen
• Brandschutz in der chemischen Industrie
• Explosionsschutz in der chemischen Industrie - Technische Grundlagen
• Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz - Ermitteln und Beurteilen nach TRGS 402
• Hand- und Hautschutz
• Gefahrgutbeauftragten-Grundseminar
• Sicheres Betreiben chemischer Prozesse/Schwerpunkt: Exotherme Reaktionen
Ort: Maikammer
Termine und weitere Informationen:
http://seminare.bgrci.de/shop/gst?query=/seminar1622289113172364025.xml&field=path
Ansprechpartnerin: Frau Gunda Hundeborn, Tel.: 06221 5108-27521 (Organisation)
Ansprechpartner: Herr Peter Wunderlich (Fachlicher Ansprechpartner)
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Veranstalter:
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 5
73760 Ostfildern
Telefon: 0711/340 08 44
Telefax: 0711/340 08 30
Internet: www.tae.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Grundkurs: Sicherheitsdatenblätter für Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Beschreibung:
In diesem Seminar erhalten Sie eine Einführung in die Einstufung und Kennzeichnung nach dem
Chemikalienrecht der EU und deren Umsetzung in das nationale Recht. Sie lernen die Regelung
zur Einstufung und Kennzeichnungen von Stoffen und Zubereitungen kennen und vertiefen Ihr
Wissen durch Übungen. Daneben werden die Vorschriften bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und
die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes beim Gefahrstoffmanagement dargestellt.
Inhalte:
• rechtliche Grundlagen
• Einstufung und Kennzeichnung von Produkten
• Pflichten der Hersteller von Chemikalien
• Vorschriften für den Umgang mit Gefahrstoffen
• Sicherheitsdatenblätter gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
• systematischer Aufbau
• Sicherheitsdatenblätter aus Sicht der Unternehmen
Ort: 73760 Ostfildern
Termine und weitere Informationen: www.tae.de
Seminare, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Tribologie, Arbeitssicherheit, Umwelt- und
Strahlenschutz
Anmeldung: Heike Baier (Tel. 0711/34008 23, Telefax 0711/34008 27, -43)
E-Mail: [email protected]; Internet: www.tae.de
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Veranstalter:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Campus Nord
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt
Postfach 3640
76021 Karlsruhe
Telefon: 0721/60824800
Telefax: 0721/60824857
Internet: www.fortbildung.kit.edu
E-Mail: [email protected]
Titel: Fachkunde für die Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern
Schulung zum Nachweis der Fach-/Sachkunde nach Anhang II der REACH-VO in
Verbindung mit § 5 der GefStoffV
Beschreibung:
Hersteller, Vertreiber oder Importeure von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind verpflichtet,
eine fachkundige Person („sachkundige“ Person nach REACH) mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern zu beauftragen. Diese Personen sollen entsprechende Grund- und Auffrischungsschulungen besuchen. Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt die erforderlichen aktuellen
rechtlichen, technischen, chemisch-physikalischen und toxikologischen Grundlagen zur Erfüllung
dieser Aufgabe und gibt zahlreiche Hilfestellungen für die Praxis.
Inhalte:
• Überblick über das bestehende europäische und nationale Chemikalienrecht:
Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalien-Sanktionsverordnung, Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO), Technische
Regeln, europäische Leitfäden
• Anforderungen an die Fach-/Sachkunde nach REACH-VO und Bekanntmachung 220
• Formale und inhaltliche Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter
• Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische nach der CLP-VO
• Hinweise und Informationsquellen für das Erstellen, Prüfen und Aktualisieren von
Sicherheitsdatenblättern
• Angaben zu organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie zum sicheren Umgang
• Zusätzliche Angaben im erweiterten Sicherheitsdatenblatt nach REACH
• Fallbeispiele.
Titel: Übungen zur Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern
mit Schwerpunkt "Einstufung und Kennzeichnung"
Beschreibung:
Aufbauend auf dem Kurs "Fachkunde für die Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern" besteht
in einem eintägigen Praxisseminar die Möglichkeit, die Inhalte in Fallbeispielen und anhand
eigener Fragestellungen der Teilnehmer zu vertiefen. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt bei
der Anwendung und Umsetzung der chemikalienrechtlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften nach der CLP-Verordnung. Weiterhin werden Übungen und Beispiele zur Erstellung
und Überprüfung von EU-Sicherheitsdatenblättern anhand ausgewählter Abschnitte des
Sicherheitsdatenblattes bearbeitet.
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Inhalte:
• Übungen und Fallbeispiele zu den Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften der
CLP-VO – Anhang I:
• Einstufung aufgrund physikalisch-chemischer, gesundheitsgefährdender und umweltrelevanter Eigenschaften
• Kennzeichnungselemente zur Gefahrenkommunikation: Gefahrenpiktogramme,
Signalwörter, Gefahrenhinweise (H), Sicherheitshinweise (P)
• Inhalte und Erstellung von Kennzeichnungsetiketten
• Erweiterte Kennzeichnung und Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften
• Formale Anforderungen an SDBs, Prüfung auf Vollständigkeit
• Plausibilitätsprüfung von physikalischen, toxikologischen und umweltbezogenen Angaben
• Übungen und Beispiele zur Erstellung und Überprüfung von EU-Sicherheitsdatenblättern:
Formale Anforderungen, Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilitätsprüfung von physikalischen,
toxikologischen und umweltbezogenen Angaben; Gemeinsames Bearbeiten ausgewählter
Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts.
Titel: Auffrischung der Fachkunde EU-Sicherheitsdatenblatt
Schulung zur Aktualisierung der Fach-/Sachkunde nach Anhang II der REACH-VO in
Verbindung mit § 5 der GefStoffV
Beschreibung:
Hersteller, Vertreiber oder Importeure von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind verpflichtet,
eine fachkundige Person mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern zu beauftragen. Diese
Personen sollen entsprechende Grund- und Auffrischungsschulungen besuchen. Die Fortbildungsveranstaltung dient der Aktualisierung der Sachkunde nach REACH-VO (Fachkunde nach
GefStoffV). Das Seminar gibt einen Überblick über aktuelle Änderungen rund um das Thema
Sicherheitsdatenblatt und vertieft die erforderlichen rechtlichen, technischen, chemischphysikalischen und toxikologischen Kenntnisse zur Erfüllung dieser Aufgaben.
Inhalte:
• Neuerungen im europäischen und nationalen Chemikalienrecht
• Einstufung und Kennzeichnung nach GHS/CLP, Berechnung von Gemischen nach CLP
• Hinweis und Informationsquellen für das Erstellen und die Aktualisierung von
Sicherheitsdatenblättern
• Angaben zur organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie zum sicheren Umgang
• Neuerungen in den zu beachtenden Rechtsgebieten
• Umgang mit Daten aus der Registrierung und aus dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt nach
REACH
• Plausibilitätskontrolle der Daten im Sicherheitsdatenblatt
• Erfahrungen aus dem Vollzug zur Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern
• Fallbeispiele.
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Titel: Praxisworkshop: Umgang mit "REACH-Sicherheitsdatenblättern" für Anwender
und Formulierer
Beschreibung:
Der Praxisworkshop Umgang mit REACH-Sicherheitsdatenblättern für Anwender und Formulierer
unterstützt Sie beim Lesen, Verstehen und Überprüfen der neuen zusätzlichen Informationen der
erweiterten Sicherheitsdatenblätter. In Gruppenarbeiten und anhand von Fallbeispielen lernen Sie,
die wichtigsten Informationen zu extrahieren, deren Relevanz für den eigenen Betrieb zu
überprüfen und eine regelkonforme Vorgehensweise bei Abweichungen zu erarbeiten.
Inhalte:
• Betriebliche Herausforderungen durch das (erweiterte) Sicherheitsdatenblatt
• Ermittlung der Tätigkeiten und Rollen unter REACH sowie der damit verknüpften Pflichten
im Hinblick auf das eSDB
• Erläuterung relevanter Begriffe
• Wo finde ich die wichtigsten Informationen im eSDB und wie sind diese zu interpretieren?
• Hintergrundinformationen zu Verwendungen, Deskriptoren und Expositionsszenarien
• Vorgehensweise zur Überprüfung der registrierten Verwendungen mit den eigenen
Verwendungen im eSDB: Optionen, Fristen, Praxisprobleme
• Was hat der Formulierer zu beachten wenn er eine eSDB erhält?
• Weitere Informationsquellen
• Fallbeispiel: Überprüfung von eingehenden Sicherheitsdatenblättern:
Lesen und verstehen der REACH-Informationen, Abgleich der "eigenen" Verwendungen mit den
"registrierten" Verwendungen; Was ist relevant für den Formulierer?
• Workshop und Gruppenübung:
Befinde ich mich als Anwender im Rahmen der registrierten Verwendungen (Expositionsszenarien); Vorgehensweise und Lösungsvorschläge bei Abweichungen (z. B. Scaling).
Ort: Eggenstein - Leopoldshafen oder als Inhouse - Schulung in Ihrer Firma
Termine, und weitere Informationen: www.fortbildung.kit.edu
ONLINE-Programm - Gefahrstoffe (siehe Fachgebiet “Arbeits- und Gesundheitsschutz“)
Anmeldung:
Telefon: 0721/608-24045 (Eva Balog), E-Mail:
[email protected]
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Veranstalter:
WEKA Akademie
WEKA MEDIA GmbH & Co. KG
Römerstraße 4
86438 Kissing
Telefon: 08233/23 4000
Telefax: 08233/23 57441
Internet: www.weka-akademie.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Beurteilen von Sicherheitsdatenblättern und Erstellen von Betriebsanweisungen
Beschreibung:
Wer gefährliche Substanzen herstellt, einführt oder in Verkehr bringt, muss dafür auch
entsprechende Sicherheitshinweise zur Verfügung stellen, die sog. Sicherheitsdatenblätter. Nur
wenn die gefährlichen Eigenschaften einer Chemikalie oder Zubereitung bekannt sind, ist ein
angemessener Umgang am Arbeitsplatz auch gewährleistet. Wenn Sie als Sicherheitsfachkraft
regelmäßig mit Sicherheitsdatenblättern arbeiten, müssen Sie diese richtig beurteilen können, um
Ihre Mitarbeiter nachhaltig vor den Gefahren zu schützen. In diesem Seminar werden Ihnen die
dafür notwendigen Grundlagen ausführlich vorgestellt. Sämtliche Inhalte, die Sie benötigen, um
Sicherheitsdatenblätter richtig zu interpretieren, werden erläutert und praxisnah vermittelt. Auf der
Grundlage dieser Kenntnisse lernen Sie dann anschließend auch die Schnittstellen und weitere
wichtige Details zur Betriebsanweisung kennen.
Inhalte:
• Gesetzliche Grundlagen
Grundlagen zur Einstufung und Kennzeichnung sowie zur Kennzeichnung in besonderen Fällen
• Wichtige Vorschriften
Gefahrstoffverordnung, CLP-Verordnung, REACH-Verordnung, technische Regeln
• Sicherheitsdatenblatt
Aufbau, Gliederung und Zweck, Inhalte der einzelnen Kapitel
• Informationsbeschaffung
Verpflichtung für Hersteller und Anwender
• Plausibilitätsprüfung
Analyse von Sicherheitsdatenblättern anhand von Checklisten
• Übung
Selbstständiges Beurteilen von Sicherheitsdatenblättern
• Betriebsanweisung
Zweck, Aufbau und Inhalte, sprachliche Anforderungen
• Schnittstelle Sicherheitsdatenblatt - Betriebsanweisung
Welche Informationen werden benötigt?
• Übung
Formulierung von Betriebsanweisungen
Termine, weitere Informationen und Anmeldung:
www.weka-akademie.de/Gefahrstoffe.html
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Veranstalter:
CFCS-Consult GmbH
Moorenstraße 8
45131 Essen
Telefon: 0201/79870191
Internet: www.cfcs-consult.com
E-Mail: [email protected]
Titel: Erstellung firmenspezifischer Anhänge zu erweiterten Sicherheitsdatenblättern
(eSDB) gemäß Anhang II der REACH VO 1907/2006/EG
Vorwort:
In einem Sicherheitsdatenblatt (SDB / SDS) werden die wichtigsten Informationen über den
sicheren Umgang von Stoffen und Zubereitungen in einer Lieferkette weitergegeben. Mit
dem Inkrafttreten der neuen Chemikalienverordnung wurde die Rolle des Sicherheitsdatenblattes vertieft, da die zusätzlichen Informationen aus dem Stoffsicherheitsbericht eingefügt
werden. Für eingestufte (gefährliche) Stoffe wird das neue Sicherheitsdatenblatt mit einem
Anhang erweitert, der die Expositionsszenarien für einen Stoff bzw. Zubereitung enthält.
Nachgeschaltete Anwender dürfen Stoffe nur unter der im Sicherheitsdatenblatt aufgeführten
identifizierten Verwendungen einsetzen.
Ziele:
Ziel der Schulung ist es, fachkundige Kompetenzen gemäß § 6 der GefStoffV sowie
Sachkunde gemäß Anhang II, REACH-VO zu erwerben, die einen befähigen zur:
 Überprüfung registrierter Verwendungen
 Hilfestellung zum Scaling im Rahmen registrierter Verwendungen
 Erstellung firmenspezifischer Expositionsszenarien
 formgerechten Erstellung der Anhänge zu erweiterten Sicherheitsdatenblättern mit
Hilfe von Chesar (v1.2)
Zielgruppe:
REACH Beauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsschutzbeauftragte, Qualitäts- bzw.
Gefahrenstoffmanagement, Einkauf und Vertrieb in Firmen, die Chemikalien herstellen,
importieren und insbesondere anwenden („nachgeschaltete Anwender“).
Inhalte:
 Theorie: Einführung in die Beurteilung registrierter Verwendungen
o Deskriptorensystem, Definitionen
o Verwendungen; Verwendungsbedingungen, Expositionsszenarien
o Risikobeschreibung und Risikominderungsmaßnahmen
 Praxis: Einführung in das Chesar Tool, Version 1.2
o Aufbau und grundlegende Funktionen
o Nachbildung registrierter Verwendungen
o Abbildung eigener Verwendungen/Scaling
o Erstellung von Expositionsszenarien und der Anhänge zum eSDB
Ort: Essen (Ruhr) oder Stuttgart, CFCS-Consult GmbH (auch als Inhouse-/
Einzelschulung möglich)
Referent: Dipl. Biologe Nico Adler
Teilnahmegebühr: Preis auf Anfrage
Weitere Schulungen und Informationen finden Sie unter:
www.cfcs-consult.de/schulungen/
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Veranstalter:
Seminar E. Dr. Bettina Hosseini Dr. Christa Kuck-Meens GbR
Geschäftssitz: Zum Mühlenberg 6B, 30952 Ronnenberg
Organisationsbüro:
Am Wirtshof 12
37269 Eschwege
Telefon: 05651/2290527
Telefax: 05651/2290528
Internet: www.seminar-e.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Fachkunde Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Beschreibung:
Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Dokument bei der Umsetzung der REACH
Verordnung. Im Lehrgang erlangen die Teilnehmer die Befähigung zur fachkundigen
Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes (SDB) bzw. zur fachkundigen Begleitung und
Überwachung der Erstellung desselben gem. § 5 GefStoffV.
(Bemerkung: in der REACH Verordnung wird der Begriff Sachkunde für die Befähigung
verwendet. Dieser Begriff ist im deutschen Recht anderweitig definiert, siehe dazu
§ 2, Abs. 13 GefStoffV)
Zielgruppe:
Hersteller, Händler u. Importeure chemischer Produkte aus dem Bereich der KMU, die mit
der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern befasst sind, Prüfer von SDB (Behörden,
Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter von Herstellern chem. Produkte), Gefahrstoffbeauftragte,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lehr- und Ausbildungspersonal und Verantwortliche für das
Gefahrstoffmanagement
Hinweis: Die fachkundige Person muss ihre Fachkunde (nach REACH Verordnung
„Sachkunde“) auf Verlangen der zuständigen Behörde nachweisen, z. B. durch den
Nachweis des Besuches eines Lehrgangs.
Inhalte:
 Gesetzliche Grundlagen
o Behandlung der chemikalienrelevanten europäischen Richtlinien und Verordnungen
o sowie der Besonderheiten in den nationalen Vorschriften und Regelungen
o Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie), Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie),
o Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)-Verordnung) und die dazugehörige
o Änderungsverordnung (EU) Nr. 453/2010, CLP(GHS)-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
o Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Bekanntmachung Gefahrstoffe 220
(BekGS 220)
o ECHA Leitfaden zur Erstellung eines SDB
 Die einzelnen Kapitel des SDB bzw. des eSDB
o Kernstück der Veranstaltung ist die ausführliche Behandlung der inhaltlichen
Gestaltung der gesetzlich vorgeschriebenen 16 Kapitel des Sicherheitsdatenblattes
(SDB) bzw. des erweiterten Sicherheitsdatenblattes (eSDB)
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o Schwerpunkt sind folgende Datenerhebungen auf der Basis der Nutzung von im
Internet verfügbaren Datenbanken
o Physikalisch-chemische-Daten (Ermittlung und Bewertung)
o Tox- und Ökotox-Daten (Ermittlung und Bewertung)
Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen nach CLP-Verordnung (Übung an Beispielen)
 Transportvorschriften ADR, RID GGVSEB, IMDG-Code, ICAO/IATA-DGR
(in Form einer Übersicht)
 Schnittstellen im SDB
o bzgl. der Erstellung einer Betriebsanweisung (§14 Abs. 1 GefStoffV und TRGS 555),
o bzgl. der Gefährdungsbeurteilung (§6 GefStoffV)
o bzgl. Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses (§6 Abs. 10 GefStoffV)
Seminarleitung: Prof. Dr. H.-J. Köhler, Dipl. Chemiker
Ort: Hannover/Halle
Termine /Preise: siehe
www.seminar-e.de/arbeitsschutz.html
Ansprechpartnerin: Dr. Bettina Hosseini Telefon: 05651-2290527
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Veranstalter:
Strober & Partner GmbH
Töginger Str. 169
84453 Mühldorf
Telefon: 08631/1607-0
Telefax: 08631/1607-15
Internet: www.gefahrguttreff.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Erstellen von Sicherheitsdatenblättern – Erwerb der Fachkunde
Beschreibung und Zielsetzung:
Auf die Angaben im Sicherheitsdatenblatt verlassen sich alle, die mit den Stoffen umgehen
oder die sie transportieren. Bei Unfällen sind sie von besonderer Bedeutung, wenn es darum
geht die Gesundheit, das Leben der Beteiligten und die Umwelt zu schützen. Leider haben
Untersuchungen gezeigt, dass viele Sicherheitsdatenblätter falsch sind. Deshalb schreibt der
Gesetzgeber vor, dass diejenigen, die Sicherheitsdatenblätter erstellen, fachkundig sein
müssen.
Abschluss: Sie erhalten einen Nachweis der Fachkunde durch den Veranstalter.
Inhalte:
• Rechtsgrundlagen für die Erstellung von SDB:
• Verordnung 1907/2006 (REACH-VO)
• Verordnung 453/2010
• Verordnung 1272/2008 (GHS/CLP-VO)
• EU-Richtlinien 67/548 (Stoffrichtlinie) 1999/45 (Zubereitungsrichtlinie)
• Chemikaliengesetz
• Gefahrstoffverordnung
• Klassifizierung nach Gefahrstoffrecht:
• Gefährliche Eigenschaften
• Grenzwerte
• Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
• Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen
• Übungen zur Klassifizierung
• Klassifizierung nach Gefahrgutrecht:
• Gefährliche Eigenschaften (Unterschiede zu Gefahrstoffrecht)
• Grenzwerte (Unterschiede zu Gefahrstoffrecht)
• Einstufungen und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
• Listen- und Definitionsprinzip
• Unterschiede nach Verkehrsträger
• Übungen zur Klassifizierung
• Erstellung von Sicherheitsdatenblättern:
• Abschnitte 1 bis 3
• Erste Hilfe
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•
•
•
•
•
•
•
•
Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen
AGW-Werte, Expositionsbegrenzungen, Lagerung (TRGS 510)
Physikalische und chemische Eigenschaften
Toxische und ökotoxische Eigenschaften
Wassergefährdungsklassen, TA-Luft
Abfallentsorgung
Durchsprache von mitgebrachten SDB
Übungen
Schulungsort: Mühldorf
Referenten: Herr Dr. Clemens Bedürftig und Herr Dr. Michael Rannenberg
Termine und weitere Informationen: www.gefahrguttreff.de
Ansprechpartnerin: Frau Michaela Trä, Tel. 08631 1607-0; E-Mail: [email protected]
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Veranstalter:
Dr. Knoell Consult GmbH
knoell academy
Dynamostraße 19
68165 Mannheim
Telefon: 0621 718858-134
Telefax: 0621 718858-100
Internet: www.knoellacademy.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Erwerb der Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Beschreibung:
Nach der REACH-Verordnung sind die Hersteller und Lieferanten von gefährlichen
Stoffen und Zubereitungen aufgefordert, Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen.
Für diese Aufgabe ist eine sachkundige Person zu beauftragen, die ihre Sachkunde auf
Verlangen der zuständigen Behörde nachweisen muss.
Inhalte:
• Übersicht über chemikalienrechtliche Grundlagen
• Wichtigste Neuerung gemäß REACH und Leitfaden für die Erstellung von
Sicherheitsdatenblättern (REACH, Anhang II)
• Einfache Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen
• Schnittstellen: Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Gefahrstoffverzeichnis,
Überwachung der Luftgrenzwerte, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
• Vorschriften: Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Gefahrstoffverzeichnis,
Überwachung der Luftgrenzwerte, Betriebsanweisungen, Unterweisung
• Übersicht Transportrecht
• Informationsbeschaffung (Internet)
Zielgruppe:
Ersteller von Sicherheitsdatenblättern, Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
Produktsicherheitsverantwortliche
Ort: Mannheim oder Leverkusen
Termine, Anmeldung und weitere Informationen: www.knoellacademy.de
Ansprechpartnerinnen:
Terese Reiter, Tel. 0621 718858-134
Eva Schweitzer, Tel. 0621 718858-124
Ein umfangreiches Angebot an Schulungen zum Thema Industriechemikalien, Bioziden,
Agrochemikalien und Health Care finden Sie auf unserer knoell academy-Webseite unter
www.knoellacademy.de .
Alle Schulungen können auch Inhouse gebucht werden. Nehmen Sie einfach Kontakt zu
uns auf.
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Titel: Lesen und Verstehen von Expositionsszenarien
Beschreibung:
"Verwendungsbedingungen", "erweitertes Sicherheitsdatenblatt" und "Expositions-szenarien"
sind einige der neuen Begriffe, mit denen sich Betriebsleiter, Arbeitsschutz-verantwortliche
und gewerbliche Anwender auseinandersetzen müssen.
Die REACH-Verordnung sieht vor, dass Verwendungen von Gefahrstoffen durch eine
Sicherheitsbeurteilung identifiziert, in Expositionsszenarien erfasst und in der Lieferkette
kommuniziert werden müssen.
Ab 2011 begleiten diese Expositionsszenarien zunehmend den Arbeitsalltag. Was sich
rechtlich und praktisch dahinter tatsächlich versteckt, bringen wir Ihnen anschaulich nahe.
Inhalt:
• Gesetzlicher Hintergrund der Expositionsszenarien
• Definition, Aufbau und Inhalte von Expositionsszenarien
• Der Weg zur Erstellung von Expositionsszenarien (Verwendungsdeskriptoren, relevante
Parameter, Daten, Strategie)
• Umgang und Kommunikation von Expositionsszenarien entlang der Lieferkette
• Bedeutung von Expositionsszenarien in der betrieblichen Praxis (sind die im Betrieb
herrschenden Verwendungsbedingungen im Expositionsszenarium abgedeckt?)
• Expositionsszenarien aus Sicht des Registranten und aus Sicht des nachgeschalteten
Anwenders
Zielgruppe:
Mitarbeiter aus den Bereichen Produktsicherheit, Arbeits- und Umweltschutz
Ort: Mannheim oder Leverkusen
Termine, Anmeldungen und weitere Informationen: www.knoellacademy.de
Ansprechpartnerinnen:
Terese Reiter, Tel. 0621 718858-134
Eva Schweitzer, Tel. 0621 718858-124
Ein umfangreiches Angebot an Schulungen zum Thema Industriechemikalien, Bioziden,
Agrochemikalien und Health Care finden Sie auf unserer knoell academy-Webseite unter
www.knoellacademy.de .
Alle Schulungen können auch Inhouse gebucht werden. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns
auf.
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Veranstalter:
KFT Chemieservice GmbH
Im Leuschnerpark 3
64347 Griesheim
Telefon: 06155/8981 527
Internet: www.kft.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Beschreibung:
Die REACH-Verordnung verlangt im Anhang II, dass das Sicherheitsdatenblatt von einer
sachkundigen Person zu erstellen ist und dass die sachkundige Person entsprechende
Schulungen und gegebenenfalls Auffrischungskurse erhalten hat.
Die Sachkunde nach REACH entspricht der Fachkunde, wie sie in der Bekanntmachung 220
Artikel 4 (12) „Sicherheitsdatenblatt“ definiert ist. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat
die sachkundige Person ihre Sachkunde durch entsprechende Schulungsbescheinigungen
nachzuweisen.
Inhalte:
• Chemikalienrechtliche Grundlagen welt-, europaweit und national, sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Leitfäden
• Abgrenzung Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Umweltrecht
• Aufgaben und Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes
• Grundlagen, Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche
• Aufbau, Struktur und Inhalte des Sicherheitsdatenblattes
• Physikalisch-chemische Eigenschaften – Ermittlung, Beurteilung und Bewertung
• Ermittlung, Beurteilung und Bewertung toxikologischer Eigenschaften
• Ermittlung, Beurteilung und Bewertung ökotoxikologischer Angaben
• Grundlagen zur Einstufung von Stoffen
• Überblick zum Transportrecht
• Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben mit Übungen
• Schnittstellen der Inhalte des Sicherheitsdatenblattes zu Arbeits- und Umweltschutz und
zur Arbeitsmedizin
• Hilfsmittel bei der Erstellung
• Übungen zum Erstellen von Plausibilitätsprüfungen
Referentin:
Dr. Rebecca Hiltrop
Kosten:
1.050,00 Euro
Zeiten:
1. Tag: 09:00 – 16:30 Uhr (inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen)
2. Tag: 09:00 – 16:30 Uhr (inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen)
Ort:
KFT Chemieservice GmbH
Im Leuschnerpark 3
64347 Griesheim
Termine:
14.-15.09.2016, 07.-08.12.2016 oder unter www.kft-academy.com
Ansprechpartnerin für Schulungen:
Frau Anna Vikari
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Titel: Das Sicherheitsdatenblatt für Anwender
Beschreibung:
Das Sicherheitsdatenblatt ist das wesentliche Kommunikationsmedium in der Lieferkette um
über Gefahren, Risiken und deren Beherrschung im Zusammenhang mit Chemikalien und
chemischen Produkten zu informieren. Dabei werden verschiedene Abteilungen, wie
Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Marketing, Logistik, Verkauf, Einkauf und viele weitere mit
Informationen versorgt. Für Mitarbeiter in diesen Bereichen ist das Finden der richtigen
Informationen, das Lesen und Verstehen und die Anwendung für Ihren Aufgabenbereich die
Grundlage ihrer Arbeit. Wir vermitteln Ihnen das Rüstzeug, damit Sie sicher und
gesetzeskonform Ihre Aufgaben erfüllen können.
Inhalte:
• Gesetzliche Grundlagen zum Aufbau und Inhalt des Sicherheitsdatenblattes
• Die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes
• Wo finde ich was im Sicherheitsdatenblatt für den Bereich
o Arbeitssicherheit
o Arbeitsschutz
o Arbeitsmedizin
o Logistik
o Marketing
o Einkauf
o Vertrieb
o Forschung & Entwicklung
o …
• Welche Informationen sind wichtig für wen
• Prüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität der Angaben
• Welche Rechte und Pflichten habe ich als Adressat des Sicherheitsdatenblattes
• Hilfsmittel bei der Erstellung
Referent:
Dr. Karl-Franz Torges
Kosten:
280,00 EUR
Zeiten:
Tag: 09:00 – 13:00 Uhr (inkl. Kaffeepause)
Ort:
KFT Chemieservice GmbH
Im Leuschnerpark 3
64347 Griesheim
Termine:
12.10.2016 oder unter
Ansprechpartnerin für Schulungen:
www.kft-academy.com
Frau Anna Vikari
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Titel: Lesen und Verstehen von Expositionsszenarien als Anhang zum eSDB
Beschreibung:
Im Rahmen der Kommunikation in der Lieferkette entsprechend der REACH-Verordnung,
müssen dem Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe Expositionsszenarien als Anhänge
zum SDB beigefügt werden. Diese Expositionsszenarien enthalten Informationen zu
Verwendungen, die der Lieferant unterstützt und die nach Prüfung durch den Lieferanten als
sicher betrachtet werden. Zur sicheren Verwendungen werden Bedingungen zur
Verwendung und Risikominderungsmaßnahmen beschrieben. Im Rahmen dieses
Informationsworkshops sollen Ihre Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, die Anhänge und
deren Grundlagen zu verstehen und für die tägliche Arbeit zu nutzen.
Inhalte:
• Einführung in die rechtlichen Grundlagen auf Basis der REACH-VO 1907/2006
• Pflichten des nachgeschalteten Anwenders
• Aufbau und Inhalte von Expositionsszenarien
• Verwendungen und Zuordnung von Verwendungsdeskriptoren an Hand der
Use Descriptor Methode
• Erläuterung des Life Cycle Tree
• Sichere Verwendung anhand des Expositionsszenarios
Referent:
Dr. Daniel Ries
Kosten:
280,00 EUR
Zeiten:
Tag: 09:00 – 12:30 Uhr (inkl. Kaffeepause)
Ort:
KFT Chemieservice GmbH
Im Leuschnerpark 3
64347 Griesheim
Termine:
29.09.2016 und 02.02.2017 oder unter www.kft-academy.com
Ansprechpartnerin für Schulungen:
Frau Anna Vikari
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Titel: Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (eSDB) für Gemische
Beschreibung:
Praxisworkshop für Formulierer, die Sicherheitsdatenblätter für Gemische erstellen müssen.
Die REACH-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung und Autorisierung von Stoffen.
Die Kommunikation in der Lieferkette befasst sich aber mit derWeitergabe von Informationen
zu Gefahren und Risikominderungsmaßnahmen von Stoffen, Gemischen und Stroffen in
Gemischen. Laut REACH muss der nachgeschaltete Anwender Informationen aus Expositionsszenarien des Vorlieferanten in der Lieferkette weitergeben. Dabei ist nicht definiert in
welcher Form dies geschehen soll. Verschiedene Verbände und das ENES (European
Network on Exposure Scenarios) der ECHA haben Vorschläge zur Lösung dieser Frage
erarbeitet. Im Rahmen dieses Seminars sollen die Vorschläge vorgestellt, diskutiert und
angewendet werden.
Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen auf Basis der REACH-VO 1907/2006
• Die Leitfäden der ECHA und weitere Informationsquellen
• Kommunikation in der Lieferkette unter REACH
• Pflichten des nachgeschalteten Anwenders
• Inhalt und Aufbau von Expositionsszenarien
• Expositionsszenarien und Gemische
• Die LCID (Lead Component Identification) Methode von CEFIC/VCI zur Ermittlung von
relevanten Expositionsszenarien
• Andere Methoden zu Auswahl von relevanten Expositionsszenarien für gefährliche
Gemische
• Erstellung von Expositionsszenarien für gefährliche Gemische
(Konsolidierung von Einzel- ES)
• Aufnahme der Informationen der Expositionsszenarien der Stoffe im SDB des Gemisches
• Praktische Anwendung der LCID Methode Übungen in Diskussion
Referent:
Dr. Nicolas Heidrich
Kosten:
680,00 EUR
Zeiten:
Tag: 09:00 – 16:30 Uhr (inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen)
Ort:
KFT Chemieservice GmbH
Im Leuschnerpark 3
64347 Griesheim
Termine:
05.10.2016 und 08.02.2017 oder unter
Ansprechpartnerin für Schulungen:
www.kft-academy.com.
Frau Anna Vikari
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Titel: Auffrischung und Vertiefung der Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von
Sicherheitsdatenblättern
Beschreibung:
Im Anhang II der REACH-Verordnung ist festgelegt, dass das Sicherheitsdatenblatt von einer
sachkundigen Person zu erstellen ist und dass die sachkundige Person entsprechende
Schulungen und gegebenenfalls Auffrischungskurse erhalten hat. Die Sachkunde nach
REACH entspricht der Fachkunde, wie sie in der Bekanntmachung 220 Artikel 4 (12)
Sicherheitsdatenblatt definiert ist. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die
sachkundige Person ihre Sachkunde durch entsprechende Schulungsbescheinigungen
nachzuweisen.
Inhalte:
• Recherche von Stoffdaten (Informationen aus öffentlichen Datenbanken: ECHA,
GESTIS, echemportal u. a.)
• EU-Richtlinien
o Richtlinie 2004/37/EG Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch
Karzinogene oder Mutagene
o Richtlinie 92/85/EWG Gesundheitsschutze von schwangeren Arbeitnehmerinnen,
Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen
o Richtlinie 94/33/EG Jugendarbeitsschutz
o Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und Richtlinien
89/656/EWG PSA-Benutzer-Richtlinie
• Nationale Regelungen innerhalb der EU (DE: Störfallverordnung, VwVwS, Bek GS 220
insbesondere Abschnitt 15; FR: Maladies prof., DK: MAL Code, NL: Wassergefährdung )
• Persönliche Schutzausrüstung Schwerpunkt Handschutz
• Arbeitsplatzgrenzwerte (EU, nationale Grenzwerte)
• Informationen für Notfälle (Notrufnummer, Erste Hilfe, Produktmeldungen Art. 45
aktuelle Entwicklungen)
• Information in der Lieferkette – Keine Einbahnstraße (Art. 34)
• Rechtliche Folgen mangelhafter Sicherheitsdatenblätter
• Pflichten im Zusammenhang mit Expositionsszenarien
• ADR 2017 – wichtige Änderungen
Referent:
Dr. Rebecca Hiltrop
Kosten:
680,00 EUR
Zeiten:
Tag: 09:00 – 16:30 Uhr (inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen)
Ort:
KFT Chemieservice GmbH
Im Leuschnerpark 3
64347 Griesheim
Termine:
11.10.2016 und 22.02.2017 oder unter
Ansprechpartnerin für Schulungen:
www.kft-academy.com.
Frau Anna Vikari
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Titel: Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter in Ost- und Südostasien
Beschreibung:
Die Umsetzung des Globally Harmonized System (GHS) in ausgewählten Ländern Ost- und
Südostasiens Durch das GHS wird die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und
die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern vorgegeben. Auf europäischer Ebene sind die
Vorgaben des GHS auf der Grundlage der REACH- und der CLP-Verordnung in nationales
Recht umgesetzt worden. Andere Länder wie etwa die Vereinigten Staaten haben das GHS
durch die Änderungen des CFR 29 beziehungsweise des § 1010.1200 „Hazard Communication“ umgesetzt. Wie aber sieht die Rechtslage in Ost- und Südostasien aus? Welche
Unterschiede und Besonderheiten sind hier zu beachten und wie wurde das GHS
umgesetzt? Diese Fragen sind von entscheidender Bedeutung für alle, die Exporte in diese
Regionen tätigen möchten. Ziel dieser Schulung ist es daher, die Teilnehmer mit den
entsprechenden Regelungen in ausgewählten Staaten Ost- und Südostasiens vertraut zu
machen, damit sie Ihre Exporte gesetzeskonform abwickeln können.
Inhalte:
• Das Globally Harmonized System (GHS)
• Die Umsetzung des GHS z. B. in
o China
o Korea
o Taiwan
o Vietnam
o Singapur
• Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche
• Unterschiede GHS, CLP-Verordnung zu Südostasien
• Einstufungen & Kennzeichnung
• Struktur und Inhalt des Sicherheitsdatenblattes
• Listenstoffe
• Vorstellung verschiedener nationaler gesetzlicher Regelungen
Referent:
Dr. Faiza Khan
Kosten:
850,00 EUR
Zeiten:
Tag: 09:00 – 16:30 Uhr (inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen)
Ort:
KFT Chemieservice GmbH
Im Leuschnerpark 3
64347 Griesheim
Termine:
24.11.2016 oder unter
Ansprechpartnerin für Schulungen:
www.kft-academy.com.
Frau Anna Vikari
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Veranstalter:
Vereon AG
Geschäftsbereich Chem-Academy
Postfach 2232
8280 Kreuzlingen (Schweiz)
Telefon: +41 71 677 8700
Telefax: +41 71 677 8701
Internet: www.chem-academy.com
E-Mail: [email protected]
Fachtagung Gefahrstoffmanagement
Titel: Verbesserter Umgang mit dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt
Beschreibung:
Neben den regulatorischen Neuerungen bei der GefStoffV, TRGS und der Novelle der
Gefahrstoffverordnung zum 1. Juni 2015 stehen bei dieser Fachtagung insbesondere die
Schwierigkeiten beim Umgang mit dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt auf der
Tagesordnung. Hören Sie Beiträge der relevanten Behörden und Stakeholdern aus der
Industrie und erfahren Sie, welche Verpflichtungen Sie sowohl up- als auch downstream
beim Erstellen der eSDB haben.
Anmeldung und weitere Informationen: www.vereon.ch/ghs
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Veranstalter
ecomed-Storck GmbH
Justus-von-Liebig-Str. 1
86899 Landsberg
Tel.: 08191 125 -571
Fax: 08191 125 -526
Internet: www.ecomed-storck.de
E-Mail: g. [email protected]
Vom Sicherheitsdatenblatt zur Gefährdungsbeurteilung
Titel: Lernen Sie Sicherheitsdatenblätter zu verstehen und richtig anzuwenden!
Beschreibung:
Das Sicherheitsdatenblatt zu einem Gefahrstoff beschreibt sowohl die gefährlichen
Eigenschaften, die von dem Stoff oder Gemisch ausgehen, als auch die Maßnahmen, die vor
diesen Gefahren schützen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Anwender die
Aussagen im Sicherheitsdatenblatt verstehen, richtig einordnen und umsetzen können. Dies
gilt im besonderen Maße, wenn Sie für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb verantwortlich
sind.
Inhalt:
Das eintägige Praxisseminar "Vom Sicherheitsdatenblatt zur Gefährdungsbeurteilung" macht
Ihnen diesen Transfer leichter. Sie bekommen konkrete und kompetente Antworten auf diese
und weitere Fragen:
• In welchem Abschnitt finde ich welche Informationen – z. B. zur Einstufung und
Kennzeichnung oder zur richtigen Lagerung?
• Woran erkenne ich, ob das Sicherheitsdatenblatt aktuell, in sich schlüssig ist und alle
notwendigen Angaben enthält?
• Was kann oder muss ich tun, wenn das Sicherheitsdatenblatt fehlerhaft ist?
• Wie nutze ich die Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt für die Erstellung der
Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung?
Frau Dr. Claudia Carl, die Referentin des Seminars, ist Leitende Fachkraft für
Arbeitssicherheit des B•A•D-Zentrums Hannover und bundesweit für den Themenbereich
Gefahrstoffe zuständig. Ihr Schwerpunkt ist die Beratung und Schulung von Unternehmern
und Führungskräften zur praktischen Umsetzung der Gefahrstoffverordnung. Als jahrelanges
Mitglied des AGS leitet Frau Dr. Carl im Unterausschuss „Gefahrstoffmanagement“ den
Arbeitskreis TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung.
Termin/Ort:
12. April 2016 in Hannover
Andor Hotel Plaza, Fernroder Str. 9, 30161 Hannover
15. September 2016 in Mannheim
BGHW Direktion Mannheim, M5, 7, 68181 Mannheim
Teilnahmegebühr:
390,00 Euro pro Person zzgl. MwSt
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Veranstalter
DLAC Dienstleistungsagentur Chemie GmbH
Am Alten Bahnhof 6
38122 Braunschweig
Internet: www.dlac-gmbh.de/
E-Mail: [email protected]
Titel: Berechnung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffgemischen im Rahmen
der CLP-Verordnung
Beschreibung:
Das Globally Harmonized System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und
Stoffgemischen wird in Europa anhand der CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 umgesetzt. Seit
2015 ist die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Stoffgemischen gemäß GHS
verbindlich. Was hat sich hierdurch geändert und wie ist die Einstufung und Kennzeichnung
zu ermitteln?
Ziel dieses Seminars ist es, die Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung in Bezug auf
Gemische zu erörtern. Es werden die Prinzipien der Einstufung in die verschiedenen
Gefahrenklassen betrachtet. In praktischen Übungen werden die Prinzipien der Einstufung
und Kennzeichnung für Stoffe und Stoffgemische vertieft.
Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen:
o Einführung in die CLP-VO Nr. 1272/2008
• Das Sicherheitsdatenblatt:
o Sinn und Zweck
o Einstufung und Kennzeichnung
• Einstufung von Stoffen:
o physikalisch-chemische Gefahren
o Gesundheitsgefahren
o Umweltgefahren
• Einstufung von Stoffgemischen:
o Zu berücksichtigende Inhaltsstoffe
o physikalisch-chemische Gefahren
o Gesundheitsgefahren
o Umweltgefahren
• Übung zur Ermittlung der Einstufung und Kennzeichnung
Ort:
Am Alten Bahnhof 6, 38122 Braunschweig
Termine und weitere Informationen:
Termine und Anmelden online über die Internetseite der Agimus GmbH www.agimus.de.
Ansprechpartner:
Corinna Sonnenberg, Tel: 0531 25676-28
E-Mail: [email protected]
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Veranstalter
DLAC Dienstleistungsagentur Chemie GmbH
Am Alten Bahnhof 6
38122 Braunschweig
Internet: www.dlac-gmbh.de/
E-Mail: [email protected]
Titel: Lesen und Verstehen von Sicherheitsdatenblättern und Expositionsszenarien
Beschreibung:
Sicherheitsdatenblätter enthalten wichtige Informationen zum Umweltschutz, zur Arbeitssicherheit sowie zum Umgang und Transport. Doch wo genau findet man welche Informationen im Sicherheitsdatenblatt und was folgt daraus für die tägliche Arbeit? Woran sind
Lücken, Fehler und Widersprüchlichkeiten im Datenblatt zu erkennen und wie geht man
damit um? Was ist unter einem Expositionsszenario zu verstehen und welche Umsetzungsanweisungen sind hieraus für die Praxis abzuleiten?
Ziel des Seminars ist es, Sie in die Lage zu versetzen, die Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern sowie aus den im Anhang vorgestellten Expositionsszenarien zu
verstehen und für Ihre Arbeit zu verwenden.
Zeit für offene Diskussion sowie die Beantwortung Ihrer Fragen bzw. allgemeiner Fragen aus
der Praxis wird gegeben.
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen:
 Einführung in REACH-VO 1907/2006
 Pflichten des nachgeschalteten Anwenders
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB):
 Sinn und Zweck
 Umsetzung der Angaben für die Praxis
 Rechte und Pflichten bei unvollständigen / fehlerhaften Datenblättern
 Identifikation von Widersprüchen
 Übung
Expositionsszenarien:
 Aufbau und Inhalte von Expositionsszenarien
 Verwendungen und Zuordnung von Verwendungsdeskriptoren an Hand der
„Use Descriptor“ - Methode
 Sichere Verwendung anhand des Expositionsszenarios, Übung
Ort:
Am Alten Bahnhof 6, 38122 Braunschweig
Termine und weitere Informationen:
Termine und Anmelden online über die Internetseite der Agimus GmbH www.agimus.de.
Ansprechpartner:
Corinna Sonnenberg, Tel: 0531 25676-28
E-Mail: [email protected]
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Veranstalter:
ACA-pharma concept GmbH
BioCity Leipzig
Deutscher Platz 5
04103 Leipzig
Tel.: 0341/33733362
Fax: 0341/33733367
Internet: www.aca-pharma.de
E-Mail: [email protected]
Titel: Erlangung der Sachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
(gem. VO (EG) 1907/2006, Artikel 31 und Anhang II)
Beschreibung:
Hersteller und Lieferanten von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen sind aufgefordert
Sicherheitsdatenblätter (SDB) zur Verfügung zu stellen. Für die Erstellung von SDB ist laut
REACH-Verordnung ein Nachweis der Sachkunde erforderlich. Die sachkundige Person
muss ihre Sachkunde auf Verlangen der zuständigen Behörde nachweisen und diese durch
die Teilnahme an geeigneten Kursen auf aktuellem Stand halten.
Das Seminar dient als Grundlagenkurs für die Erstellung von SDBs und vermittelt alle
relevanten Informationen für den richtigen Umgang mit den notwendigen Vorschriften und
Arbeitshilfen.
Unter anderem legen wir den Fokus auf die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
und Gemischen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und die Beschreibung
von Expositionsszenarien in erweiterten Sicherheitsdatenblättern (eSDB) mit Hilfe der
Verwendungsdeskriptoren.
Inhalt:
• Übersicht über chemikalienrechtliche Grundlagen (REACH Verordnung,
Gefahrstoffverordnung, nationale Vorschriften)
• Wichtigste Neuerungen gemäß REACH und dem aktuellen Leitfaden für die Erstellung
von Sicherheitsdatenblättern (REACH, Anhang II)
• Aufgaben und Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes
• Grundlagen, Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche
• Aufbau und Bedeutung von SDB und eSDB anhand der Verordnungen
(EG) Nr. 1907/2006 und (EG) 453/2010
• Ermittlung, Beurteilung und Bewertung der intrinsische Stoffeigenschaften (Physikalischchemische, toxikologischer und ökotoxikologischer Eigenschaften), mit
Recherchestrategien
• Grundlagen der Einstufung und Kennzeichnung gemäß GHS/CLP (Verordnung (EG)
1272/2008) von Stoffen und Gemischen mit Praxisbeispiele
• Abbildung von Expositionsszenarien im eSDB mittels Verwendungsdeskriptoren
• Grundlagen der Gefahrguteinstufung: relevante Informationen im SDB für die fünf
Verkehrsträger
• Arbeitshilfen und wichtige Informationsquellen für die SDB-Erstellung
• Schnittstelle Betriebsanweisung
• Überprüfung und Plausibilitätscheck von Sicherheitsdatenblättern
• Checkliste der behördlichen Aufsicht
Ort:
Leipzig
Termine, Buchungen und weitere Informationen:
http://aca-pharma.de/de/seminare-chemikalien/
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